Thema: Generalgouvernement: Bedarfsbelege
Jürgen Zalaszewski Am: 20.12.2014 20:05:30 Gelesen: 148735# 46@  
@ hajo22 [#40]

Hallo Jochen,

das ist interessant, ich habe mir gerade noch einmal die entsprechenden Gebührenverordnungen der Deutschen Post Osten durchgelesen, die im Verordnungsblatt des Generalgouverneurs für die besetzten polnischen Gebiete und auch im Amtsblatt des Reichspostministeriums veröffentlicht worden sind. Bereits in der ersten Verordnung, die zum 15. November 1939 in Kraft trat, wurde aufgeführt, das im Verkehr der Behörden und deren Bedienstete Postkarten, Briefe bis 250 g usw. zugelassen waren, dass diese besonders gekennzeichnet sein mussten um als Dienstpostsendung anerkannt zu werden und das für Postsendungen der deutschen Behörden und deren reichsdeutsche Bedienstete die reichsdeutschen Bedingungen und Gebühren galten.

Das wird so oder so ähnlich in allen Postgebührenverordnungen angegeben, von einem Vermerk Frei durch Ablösung Reich liest man nichts. Man erhält den Eindruck, dass das Postgebührenablöseverfahren im Generalgouvernement überhaupt nicht zugelassen war. Er wurde wohl aber in der Zeit, als noch keine verbindliche Regelung der Postverhältnisse bestand, durch Kenntnis aus dem Reich angewandt und beibehalten. In der Verfügung Nr. 115/1940, veröffentlicht im Amtsblatt der Reichspost, wird neben den neuen Gebühren, die ab dem 1.3. 1940 (!) galten, der Hinweis abgedruckt: Bis auf weiteres sind unzulässig: Postwurfsendungen usw..., ... der Vermerk Frei durch Ablösung Reich. Bei Sendungen aus dem Generalgouvernement ist der Vermerk Frei durch Ablösung Reich vorläufig nicht zu beanstanden. Das erklärt Deinen Beleg ins Reich.

Nach meiner bescheidenen Einschätzung haben einfach sämtliche Behörden und Institutionen diesen Vermerk angewandt, ohne zu wissen, dass dieses Verfahren mit der Post abgesprochen sein musste (Vertrag) und dass Gebühren für Sendungen Pauschal zu zahlen waren. Weil die ganze Sache aus dem Ruder gelaufen und nicht mehr zu kontrollieren war, wurde dann zum 1. April 1940 der Freimachungszwang für Behörden im Generalgouvernement eingeführt. Zeitgleich gab es dazu die ersten Dienstmarken.



Dienstpostbrief vom 9.1.40 aus Wloszczowa unter Ablösevermerk nach Chemnitz i. Sachsen



Dienstpostbrief vom 1.6.40 aus Krakau nach Berlin. Mit der neuen Dienstmarke wurde der Vermerk Frei durch Ablösung Reich überklebt und somit unkenntlich gemacht.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/7394
https://www.philaseiten.de/beitrag/98185