Thema: Generalgouvernement: Bedarfsbelege
hajo22 Am: 20.12.2014 22:41:36 Gelesen: 148673# 48@  
@ Jürgen Zalaszewski [#46]

Der Vermerk "Frei durch Ablösung Reich" bedeutete - ich formuliere das jetzt so wie ich es denke/verstanden habe - die Zahlung einer Jahrespauschale durch das Reich an die Reichspost zur Abgeltung der Postgebühren von Behördensendungen ohne bestimmte Zusatzleistungen wie z.B. Luftpost. Diese Jahrespauschale wurde - so denke ich - aufgrund von statistischem Material über die Anzahl der im Reich vorher verbrauchten Dienstmarken unter Anwendung von Hochrechnungen ermittelt/ berechnet oder geschätzt.

Für das Postaufkommen von Behörden im neu errichteten Postgebiet Generalgouvernement konnte aber noch kein statistisches Material zur Berechnung einer Ablösepauschale zur Verfügung stehen. Vermutlich dachten anfangs die neu installierten deutschen Behörden im GG, die Reichspauschale würde auch ihre Gebühren decken. Dem war eben nicht so. Das GG hatte postalisch Eigenständigkeit. Also mußten wieder schleunigst Dienstmarken herausgegeben werden (die Post brauchte Geld für ihre Leistungen).

Ich habe mir das so zusammengereimt, ohne konkrete Literatur zum Ablöseverfahren im GG. Kann also auch alles davon falsch sein.

Deine Meinung, Jürgen?

Ich zeige noch eine nicht so häufig vorkommende Portostufe bei den Dienstbriefen:

Deutsche Verwaltung der staatlichen Säge- und Holzwerke, Brief aus Chelm vom 16.1.1941 nach Lublin. Portorichtig mit 16 Gr. (6 und 10 Gr. der 1. Ausgabe) frankiert für Geschäftspapiere bis 100 gr. Gewicht.



Schönen Abend.
Jochen
 
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