@ Pommes
[#31]Hallo Pommes,
hübscher kleiner Brief aus Schmölln 1845 - textlich leider unvollständig, es fehlt der komplette Anfangsteil. Und ja, die notierten 1 1/4 vorderseitig sind die einzufordernden Gebühren.
Hier rasch der verbleibende "Resttext":
"zur entsprechenden Brücksichtigung in vorkommenden Fällen anzunehmen und in den betreffenden Gerichtshandels- und Consensbüchern zu notieren; dem Gutsbesitzer Kurze aber, sowie auch mir, die nöthige Notizertheilung zukommen zu lassen die Gewogenheit haben.
Der ich in vorzüglicher Hochachtung verharre.
Euer Hochwohlgeboren.
ganz ergebener - Advocat Hugo Meißner"
Darunter notiert er den Fall des Mandanten (Dietz ?) sowie (von anderer Hand) - "wegen der Bevollmächtigung des Herrn Advocat Meißner [siehe Folio] 45 des Handelsprotocolls von 1845."
Gruss - Rolf