@ wuerttemberger
[#73] Zu 2. Eine Postzustellungsurkunde ist keine Versandart, wie Drucksache, Paket oder Warensendung, sondern eine Zusatzleistung! Ganz genau nennt sich das "Brief mit Postzustellungsurkunde", wobei die Postzustellungsurkunde bei der Rücksendung wieder als normaler Brief behandelt wurde. Die eigentliche Zusatzleistung wird als Zustellgebühr bezeichnet.
Dies sollte schleunigst geändert werden, denn solche Fehler lassen sich später kaum noch beheben.Da bin ich prinzipiell bei Dir, aber der Einfachheit halber wurde auf "Brief mit" schlicht verzichtet.
http://www.inflaseiten.de/belege/zeigen/2622
Der Posteinlieferungsschein für ein Einschreiben bezieht sich nicht auf den Brief mit PZU, weil Einschreibung gar nicht mehr zulässig war und weil der Einlieferungsschein erst 4 Tage nach Absendung des Briefes ausgefertigt wurde. Außerdem scheint der Beleg doppelt erfasst zu sein siehe #528Danke für den Hinweis. Ein Exemplar wird gelöscht und zu dem Einlieferungsschein werde ich den Belegreporter befragen.
http://www.inflaseiten.de/belege/zeigen/4489
Im Ortsverkehr wurde erst ab dem 1.10.1919 eine Gebühr für die Rücksendung der Urkunde verlangt.Ist korrigiert.
Grüßle
Harald