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Thema: (?) (54) DDR: Postkontrolle der DDR Zollverwaltung
Das Thema hat 66 Beiträge:
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Sachsendreier53 Am: 15.10.2012 12:19:18 Gelesen: 74173# 17 @  
@ drmoeller_neuss [#15]

Ich bedanke mich für die sachlich gute Erklärung.

Claus
 
Totalo-Flauti Am: 21.02.2013 23:08:55 Gelesen: 73367# 18 @  
Liebe Sammlerfreunde,

ich möchte Euch einen Brief von Böhlen (Bezirk Leipzig)in die CSSR vorstellen. Der Brief hat den "direkten" Weg über das zuständige Postzollamt Leipzig genommen. Hier sind drei Stempel der Zollverwaltung vom Postzollamt Leipzig abgeschlagen worden. Einmal der Postzollamtsstempel (dreieckig), die Ausfuhrgenehmigung (Rhombus) und nochmals ein Kontrollstempel des bearbeitenden Postbeamten (Einkreiser Z6).

Der Brief sollte wohl erst als Päckchen auf den Weg gebracht werden. Aus dem Päckchen wurde dann aber doch eine Drucksache. Nach § 15 Abs.6 der Postordnung der DDR vom April 1959 war allerdings die Zusatzleistung Einschreiben nur für Drucksachen in Kartenform zulässig. Hier wurde die Zusatzleistung wohl geduldet.

Interessant ist auch die Laufzeit des Briefes noch innerhalb der DDR. Der Brief wurde am 09.06.1966 in Böhlen abgesandt und im Postzollamt Leipzig am 18.06.1966 endlich abgefertigt. Es wurden Briefmarken für 1,00 Mark verwendet. Das Einschreiben kostete 50 Pfennige.

Mir fehlen leider die genauen Postgebühren für die Drucksache in das Ausland. Vielleicht könnt Ihr mir bitte helfen ? Eventuell sind hier 30 Pfennig als Verzollungsgebühr zu berücksichtigen? Waren die Inlandsgebühren auch auf die sozialistischen Bruderländer innerhalb Europas anzuwenden?

Interessant ist im Zusammenhang der Postkontrolle noch der § 32 im Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen ebenfalls vom April 1959. Hier wird die Zusammenarbeit der Post mit den Organen der Zoll- und Warenkontrolle geregelt. Nach Absatz 1 ist die Post verpflichtet gewesen, solche Sendungen, die im grenzüberschreitenden Verkehr der Zoll- und Warenkontrolle unterliegen, den zuständigen Dienststellen unentgeltlich zur Kontrolle vorzuführen und darzulegen.(Woran waren diese zu erkenne?) Nach Absatz 2 hat die Post für die Durchführung der Kontrollen, die erforderliche Hilfe zu leisten und Hilfsmittel bereitzustellen, sowie Räume und Einrichtungsgegenstände unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten. Nach Absatz 3 hatte die Post entsprechenden Kontrollen auf Einhaltung der aus Absatz 1 ergebenden Pflichten zu gestatten. In den nachfolgenden Gesetzen wurden keine Regelungen mehr getroffen. Vielmehr wurde im § 6 Rechte anderer zentraler Staatsorgane (Armee, Zoll, Stasi) im Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen vom 29.November 1985 auf spezielle Rechtsvorschriften bzw. Vereinbarungen zwischen den entsprechenden Ministerien und dem Postministerium hingewiesen.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti


 
Totalo-Flauti Am: 15.06.2013 23:12:27 Gelesen: 72715# 19 @  
Liebe Sammlerfreunde,

ich kann Euch 2 weitere Belege vom Postzollamt Leipzig zeigen. Beide Belege sind vom Buchexport und hatten den Sammler-Dienst in Coburg zum Ziel. Die Mustersendungen wurden augenscheinlich vom Postzollamt kontrolliert. Hier sind jeweils die Nummer 4 und 25 im Dreieck-Stempel zu finden. Im Beitrag oben hat der Stempel die Nummer 07. Mal sehen was sich mit der Zeit noch so finden läßt?

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti


 
Totalo-Flauti Am: 11.11.2013 23:08:52 Gelesen: 72069# 20 @  
Liebe Sammlerfreunde,

nach langer Zeit wieder etwas zum Thema.

Eine unauffällige Kennzeichnung der Überprüfung von Poststücken waren Balken in den Abmessungen ca. 2mm x 15mm unterhalb der Postleitzahl (soweit vorhanden) bzw. unter dem Zielort. Diese Kennzeichnung erfolgte ab Oktober 1980 vorwiegend in der Päckchen- und Paketkontrolle.

Im Herbst 1980 wurden in den Zolldienststellen neue Röntgenapparate eingeführt. Der Sammlerfreund Prof. Dr.-Ing. Jobst Frhr. von Heintze listet folgende Dienststellen mit Röntgenapparate in "Päckchen- und Paketkontrolle in der DDR - Eine Übersicht", Schriftenreihe zu Philatelie und Postgeschichte Band 1 2011, Magdeburg S.26 auf: "Berlin, Dresden, Erfurt, Halle, Karl-Marx-Stadt (ab 1964 Plauen), Leipzig, Magdeburg (ab 1965 Schönebeck)". Die Kennzeichnung mit den Balken erfolgte bei den mit den neuen Röntgenapparaten ausgerüsteten Dienststellen. Die Verwendung erfolgte bis 1990.

Mir liegen bisher 4 Belege mit diesem Balken vor. Es sind allerdings keine Päckchen- oder Paketadressen sondern nur Einschreiben im größeren Format (mind. A5). Der hier abgebildete Beleg ist vom 2.2.1986.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti


 
Holzinger Am: 12.11.2013 13:02:22 Gelesen: 72026# 21 @  
@ Totalo-Flauti [#20]

Die MiNr. 2755 hat übrigens eine große Zahl von Plattenfehlern auf dem Kleinbogen. Hast Du da schon einmal nachgeschaut? Ich kann bei meiner Auflösung am Schirm leider nichts erkennen (zu klein/undeutlich).
 
Totalo-Flauti Am: 27.12.2013 22:08:48 Gelesen: 71746# 22 @  
Liebe Sammlerfreunde,

diesmal zeige ich eine jordanische Paketkarte aus Zarqa die am 14.12.1974 versandt wurde. Am 11.02.1975 wurde die Sendung in Leipzig im Postamt Leipzig 18 in Empfang genommen. Am 12.02.1975 wurde die Sendung zollamtlich kontrolliert und als Eingangsabgabefrei befunden.

Bei diesem Beleg handelt es sich für mich, um den ersten Beleg, den ich in den Händen halte, der bei Eingang zollamtlich behandelt wurde. Die anderen, die ich bisher gesehen habe, haben die DDR verlassen. Interessant scheint noch der blaue K1 Z 25 zu sein. Ob es sich hier noch um einen "Poststempel" oder schon um einen "Zollstempel" handelt kann ich leider nicht sagen. Ich gehe aber von einem Leipziger Stempel aus. Die Farbe ist jedenfalls bei allen anderen Leipziger Stempel das selbe Blau.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti


 
Altmerker Am: 28.12.2013 21:04:50 Gelesen: 71701# 23 @  
@ Totalo-Flauti

Den gestempelten Balken auf dem Beleg (Beitrag 11.11.) würde ich etwas anders einordnen. Bitte klar getrennt halten vom Zoll-Dreieck! Es gibt mindestens drei gute Exponate (z.B. 2012 in Haldensleben zu sehen) genau dazu und ein Buch.

Nach einschlägiger Forschung wurde er nicht von der Zollverwaltung der DDR, sondern von der MfS-Postkontrolle angebracht. Es gibt ein genaues Verzeichnis, welche Stelle der Abteilung M des MfS welchen Stempel anbrachte (Doppelwelle, Sternchen, Balken, Dreieck, Kreis etc.).

Gruß
Uwe
 
duphil Am: 28.12.2013 22:09:08 Gelesen: 71696# 24 @  
@ Altmerker [#23]

Hallo Uwe!

Wie lautet denn der Titel des Buches und wer ist der Autor?

Mit freundlichen Gruß
Peter
 
Altmerker Am: 29.12.2013 11:25:44 Gelesen: 71663# 25 @  
@ duphil [#24]

Der Vortrag, der auch im Internet zu finden ist, heißt "Die Postkontrolle in der DDR" von Volker Thimm, Briefmarkenfreunde Eutin / Bad- Malente

http://www.briefmarkenfreunde-eutin-malente.de/Phila_Beitrage/.../Stasi.pps‎;

Ein Buch war: Gernot Wolfram „Ein offenes Geheimnis. Post- und Telefonkontrolle in der DDR".

Geredet habe ich mit Peter Hellström, Sein Buch heißt "Postkontrolle der Staatssicherheit"

Josef Hofreiter aus Regensburg hat 7 Rahmen unter dem Titel "Postkontrolle durch DDR-Zoll und das Ministerium für Staatssicherheit" m.E. in Haldensleben gezeigt.

Oder verstoße ich mit der Namensnennung gegen die Regeln? Aber sie treten ja mit Namen und bei Lesungen in die Öffentlichkeit!
 
heide1 Am: 29.12.2013 21:59:41 Gelesen: 71623# 26 @  
@ Totalo-Flauti [#20]

Moin,

Eine unauffällige Kennzeichnung der Überprüfung von Poststücken waren Balken in den Abmessungen ca. 2mm x 15mm unterhalb der Postleitzahl (soweit vorhanden) bzw. unter dem Zielort

war auf allen meinen Briefen aus der Ostzone. Ich hatte dies schon mal gemeldet, wurde aber sofort "wo hast Du diese Weisheiten her" abgebügelt. Mir ist das Postamt in Lutherstadt Wittenberg gut bekannt, ich habe auch die Räumlichkeiten der Stasi-Postüberwachumg gesehen, persönlich.

Mich ärgert deshalb immer wieder, dass die ewigen "von gestern" dies immer noch als Spinnerei abtun. Es war aber so. Auch nach langer Zeit sollte man das Unrecht nicht schön reden oder verklären.

Gruß Jürgen
 
DL8AAM Am: 30.12.2013 16:25:07 Gelesen: 71585# 27 @  
@ Altmerker [#25]

Solange Du Dich auf öffentlich "gemachte" und allgemein zugängliche Angaben stützt, ist das absolut kein Problem.

Selbst Namen von Personen die Dir gegenüber im "Einzelgespäch" Informationen gegeben haben, kann man u.U. nennen, zumindest wenn es sich um "Nichtprivatpersonen", zum Beispiel Behördenvertreter im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit, handelt. Die Meldung "Herr Meier vom Amt XYZ sagte mir gestern am Telefon, dass er morgen am 31.12. regulär noch bis 12 Uhr im Büro 123 anzutreffen sei" ist unkritisch - während man auf die Ausschmückung "dabei erklärte er mir noch, dass sein buckeliger Kollege Herr Schmidt - die faule Sau - aber krankfeiert und sein Chef Herr Smith dieses decken würde" besser verzichten sollte.

Gut, das waren zwei einfache Extreme, die Wirklichkeit liegt immer in der Grauzone dazwischen, also besser etwas genauer nachdenken bevor man sowas öffentlich preisgibt. Auf unsere Ebene verlagert, sollte "Herr Meier sagte mir nach dem Vortrag, dass er fest davon überzeugt sei, der grüne XYZ-Stempel wurde in Gümmibärchenhausen bei ABC geführt" kein Problem sein, aber "denn er habe den Stempel bei einer seiner nächtlichen Einbruchstouren in den dortigen Räumen selbst gesehen" nicht mehr. Trotzdem kann bei Infos aus persönlichen "Zweier-Gespächen" eine vorherige Nachfrage "darf ich?" grundsätzlich nie schaden. ;-)

Nur ganz kurz, ich tippe Du hast auf Deinem PC höhere Zugangsrechte für die Unterseiten der Briefmarkenfreunde Eutin. Als Normalsurfer bekommt man leider die Fehlermeldung Zugang verboten "You don't have permission to access".

Für uns Normalos funktioniert aber der lange, schmutzige Weg:

a) http://www.briefmarkenfreunde-eutin-malente.de
b) dort öffnen des Reiters "Phila Beiträge"
c) dort klick auf "Stasi"

;-)

Übrigens ein ausgesprochen informativer Artikel!

Gruß
Thomas
 
heide1 Am: 30.12.2013 17:20:35 Gelesen: 71574# 28 @  
@ DL8AAM [#27]

Für uns Normalos funktioniert aber der lange, schmutzige Weg:

a) http://www.briefmarkenfreunde-eutin-malente.de
b) dort öffnen des Reiters "Phila Beiträge"
c) dort klick auf "Stasi"

;-)


Moin,

der Link zeigt mir nur leere Blätter, leider nichts zu lesen.
 
ginonadgolm Am: 30.12.2013 18:00:25 Gelesen: 71564# 29 @  
@ heide1 [#28]

Das ist eine power-Point-Präsentation! Entweder hast du Power-Point oder du mußt die Datei in "open office" öffnen (importieren), dann geht's!

Guten Rutsch wünscht
Ingo aus dem Norden
 
Totalo-Flauti Am: 31.12.2013 15:51:25 Gelesen: 71514# 30 @  
@ Altmerker

Vielen Dank für den Hinweis der notwendigen Trennung der Postkontrolle zwischen Zoll und Stasi. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass, trotz der offensichtlich unterschiedlichen Zielrichtung des Handels von Zollverwaltung und Staatssicherheit, hier immer nur "eine Behörde" tätig wurde. Aber wie ich mittlerweile lesen konnte, war der Zoll dem Ministerium für Aussenhandel (siehe auch bei Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Zollverwaltung_der_DDR) unterstellt und nicht der Staatssicherheit.

Trotzdem scheint mir die Trennung auch in dem von Dir genannten Link zu den Eutiner Briefmarkenfreunden auf Seite 1 im Abs. 2 und 3 nicht so recht klar zu sein. Auf Seite 1 im Abs. 2 und 3 schreibt Sammlerfreund Thimm "Durch Dienstvorschrift erhielten alle Postzollämter (PZA) entsprechende Zollverwaltungsstempel und Symbolstempel und die ausgesuchten Postbediensteten mußten die Postgüter, im wesentlichen Briefe, Päckchen und Pakete, auf Weisung der Stasi öffnen und nach Kontrolle durch die Stasi wieder verschließen. Die Kontrolle selbst wurde durch den Zoll, Angehörige der Staatssicherheit, durchgeführt. Ab Herbst 1980 wurden Briefe mit einem „Balkenstempel“, Gummistempel von 15–20 mm x 2 mm, unterhalb der Empfängerpostleitzahl oder vor dieser abgestempelt. Die Stempelfarbe ist blau bis blauviolett, selten andersfarbig. Auch Tinten-, Kuli- oder Filzstiftstriche (einfachere Handhabung) kommen vor." So wie er schreibt, könnte man aber auch meinen, dass die Zollverwaltungen und Staatssicherheit in einer Hand den Postverkehr kontrollierten. In einem mir mittlerweile vorliegenden Handbuch und Katalog "Zollkontrolle der STASI mit Hilfe von Postbediensteten in der DDR ab 1962 bis zum Mauerfall im Brief-, Päckchen- und Paketverkehr" von Hermann-Josef Müller (im Eigenverlag in 2.Auflage 2007 erschienen) ist auf diese Balken der Postkontrolle der Staatssicherheit gar kein Hinweis vermerkt. Der Titel läßt auch hier auf eine gemeinsame Kontrolle der beiden DDR-Organe vermuten.

Gibt es entsprechende Vorschriften, die hier eine klare Trennung belegen können?

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti
 
Totalo-Flauti Am: 24.01.2014 10:41:01 Gelesen: 71299# 31 @  
Liebe Sammlerfreunde,

ich kann Euch jetzt auch mal Stempel aus der relativ frühen Phase der Postkontrolle in der DDR zeigen. Leider sind es keine "echten" philatelistischen Belege. Sie zeigen aber doch wie entsprechende Stempel der Paketkontrollämter aus der Zeit 1954 bis 1962 aussahen. Bei den Belegen geht es um die verschiedenen Behandlungsweisen der Postsendungen. Beim Beleg von 1958 wurde wegen des Überschreitens der Höchstmengen von Tabakerzeugnissen die gesamte Sendung zurück gesandt. Beim Beleg von 1959 wurden dagegen die verbotenen Zeitschriften (2 Hefte bunte "Deutsche Illustrierte") entnommen.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti



 
Totalo-Flauti Am: 31.03.2014 15:08:15 Gelesen: 70679# 32 @  
Liebe Sammlerfreunde,

ich habe ein Einschreiben aus Kiel nach Leipzig vom 18.05.1978, dass ich Euch zeigen möchte. Auf der Vorderseite prangt ein Gummistempel mit Quadrat und mit der Nummer 64. Es handelt sich hierbei um einen "Stummen Sicht- oder Symbolstempel" der Postkontrolle des MfS. Bei der Öffnung des Briefes wurde wohl nicht allzu behutsam vorgegangen. Die auf der Rückseite verwendeten Klebestreifen wurden durch das zuständige Hauptpostamt 705 Leipzig 5 mit einem entsprechenden Rahmenstempel erklärt.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti


 
Richard Am: 28.04.2014 09:09:02 Gelesen: 70404# 33 @  
Auszug aus der 2. überarbeiteten Auflage, mit Stand 06/2009 und den Ergänzungen von 08/2012, zur:

„Die Zollkontrolle der Staatssicherheit (Stasi) mit Hilfe von Postbediensteten in der DDR ab 1962 bis zum Mauerfall, im Brief-, Päckchen- und Paketverkehr“

von Volker Thimm

http://www.briefmarkenfreunde-eutin-malente.de/Phila_Beitrage/Stasi/stasi.html
 
Richard Am: 20.08.2014 09:55:52 Gelesen: 69349# 34 @  
@ Totalo-Flauti [#22]

Von einem unbekannten Schreiber ohne Absender haben wir folgende Mail erhalten, für die wir uns bei diesem herzlich bedanken:

Hallo,

ich habe Ihre Seiten mit Interesse gelesen. Es gibt auch Missverständnisse und Fehler dabei. Ich habe dazu einen Text geschrieben, den Sie gern an der betreffenden Stelle veröffentlichen können. Mich extra für einen Beitrag anzumelden ist zuviel Aufwand.

Zur Paketkarte aus Jordanien.

Entsprechend dem Postpaketabkommen der UPU gehört zu jedem Paket im internationalen Postverkehr eine Paketkarte. Dazu gibt es auch eine Mustervorlage. Entsprechend dieser gestaltet jedes Land seine Paketkarten. Das war auch in der DDR und BRD so.

Die Paketkarte aus Jordanien ist in einem Kartenschluß (siehe Weltpostvertrag, Postpaketabkommen …) in der DDR angekommen. Bei der Bearbeitung wurde die Paketkarte mit den Angaben auf dem Paket verglichen sowie den auf der Frachtkarte gemachten Angaben. Das Richtigkeit der Angaben wurde festgestellt und bestätigt (grüner Strich). Für die Zollbearbeitung ist das Postzollamt (PZA) des jeweiligen Bezirkes, zuzuordnen durch die Postleitzahl (PLZ), zuständig. Für den Bezirk Leipzig waren das die PLZ 70 bis 74. Beim Hauptpostamt Leipzig 18 fehlten schon Briefmarken auf der Paketkarte, daher der entsprechende Stempel. Die Sendung wurde dann geöffnet und vom Zoll (nicht Stasi) kontrolliert. Damit man nachvollziehen kann, wer die Bearbeitung vorgenommen hatte, gab es Stempel mit einer Nummer. Jeder Postler und Zöllner hatte seinen eigenen Stempel. Der zur Öffnung von Zoll beauftragte Postler (Z 25) hat die Sendung geöffnet und später ordentlich geschlossen und weitergeleitet. Die durchgeführte Zollkontrolle wurde vom Zöllner bestätigt (Dreieckstempel 56). Die Sendung wurde dann dem Empfänger zugestellt. Der Erhalt der Sendung wurde durch Unterschrift auf der Rückseite der Paketkarte durch den Empfänger bestätigt. Dieser Aushändigungsnachweis gehört der Post und darf nicht an den Empfänger ausgehändigt werden. Da hat jemand geschlampt!
 
Fips002 Am: 20.02.2015 22:00:45 Gelesen: 67936# 35 @  
Von mir ein Brief zur Postkontrolle der DDR mit Zettel

Zurück! Retour! Inhalt verstößt gegen Ziffer 1.1.1. in Verbindung mit 2.15.2.:8 der "Liste der verbotenen Gegenstände"

und Banderole der Deutschen Bundespost bei der Oberpostdirektion Frankfurt am Main:

"Amtlich geöffnet zur Ermittlung des Empfangsberechtigten durch die Ermittlungsstelle für Briefsendungen d. Deutschen Bundespost".



Gruß Dieter
 
Totalo-Flauti Am: 30.03.2015 20:34:21 Gelesen: 67533# 36 @  
Liebe Sammlerfreunde,

wie weiter oben schon mal von mir gezeigt, hier noch mal zwei Belege mit einem unauffälligen Balken. Beide Briefe sind Luftpostbriefe von 1988 in die USA.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti


 
Totalo-Flauti Am: 08.04.2015 22:51:01 Gelesen: 67388# 37 @  
Liebe Sammlerfreunde,

unten auf den drei Briefen aus den Jahren 1988 und 1989 ist für das Binnenzollamt (BZA) Leipzig ein weiterer Symbolstempel (Quadrat) abgeschlagen worden. Er steht ebenfalls wie der Balken für die Durchführung der Röntgenkontrolle. Die einzelnen Zollämter hatten jeweils einen Symbolstempel. Leipzig den hier abgebildeten. Der Stempel konnte auch eine Nummer enthalten. Der VEB Philatelie Wermsdorf hatte wohl eine "Kundennummer" = Globale Gen.-Nr. beim Zollamt, um seinen Export auf den Weg zu bringen.

Vielleicht noch ein paar Zahlen. Die Post hatte dem ZK der SED im Frühjahr 1989 berichtet, dass sie 1988 1.400 Arbeitskräfte für die Hilfsdienste (siehe auch Beitrag {#18] zu den gesetzlichen Grundlagen) für den Zoll abgestellt hatte. Allein für die Inhaltskontrolle wurden 600 AK abgestellt. 1988 wurden 36 Mill. Sendungen vorgeführt.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti




 
Totalo-Flauti Am: 28.04.2015 21:57:07 Gelesen: 67160# 38 @  
Liebe Sammmlerfreunde,

ich habe mal wieder etwas neues vom Leipziger Postzollamt vom Ende der 60-iger Jahre. Ein Wert-Paket aus Hannover hatte wohl etwas "in sich", was nicht den Regelungen der Geschenkeverordnung vom 05.08.1954 entsprach. Ein Einzug der Sendung erfolgte erst bei "groben" Verstößen (siehe http://www.posttip.de/rubrik2/19974/2/gesetzliche-beschraenkungen-des-paketversandes-in-der-ddr.html ). Bei nicht so gravierenden Verstößen erfolgte wie hier eine Rücksendung. Hat jemand Zugriff auf die oben genannte Verordnung? Ich habe nur ein entsprechendes Merkblatt für den Bürger West (http://www.chronik-der-mauer.de/index.php/opfer/Start/Detail/id/758869/page/5 ) gefunden.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti


 
thimotius Am: 16.06.2015 12:14:20 Gelesen: 66416# 39 @  
Hallo,

wer kann mir zu dem im Quadrat abgebildeten Gummistempel "Gü 5" Angaben machen?



Gruß ulme6
 
Altmerker Am: 16.06.2015 12:46:06 Gelesen: 66405# 40 @  
@ ulme6 [#39]

Es handelt sich um einen der Kontrollstempel der Postbediensteten, PZA Berlin, welche der Stasi zur Verfügung standen (unterschiedliche Kombinationen). Näheres unter:

http://www.forge-em.de/Rundbriefe/Allgemein_Rundbriefe/120917_Kontrollstempel_Stasi.pdf
 
thimotius Am: 16.06.2015 16:21:13 Gelesen: 66373# 41 @  
Danke Altmerker, so habe ich es bisher eigentlich auch gesehen. Nach unbestätigter Meldung soll es sich aber bei "Gü 5" um "Grenzübergang 5" bzw. "Grenzübergangsstelle 5" handeln. Weitere Erklärungen dazu konnten nicht gemacht werden.

Wer weiß hierzu mehr, wenn es denn so sein sollte und gab es diese "Stelle(n)" überhaupt?
 

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