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Thema: Anwalt eines Auktionshauses fordert die Löschung von Forumbeiträgen - zulässig ?
Dobe Am: 25.05.2024 16:23:30 Gelesen: 2003# 1 @  
Liebe Fälschungssucher,

nachdem mir heute eine Unterlassungsklage eines Auktionshauses ins Haus geflattert kam (fast 500 €), möchte ich darauf hinweisen, dass das Runterladen der Bilder der Auktionslose ohne Einverständnis des Auktionshauses in jedem Fall laut Anwaltsschreiben rechtswidrig ist. Es müssen ja nicht andere das gleiche erleiden wie ich.

Zudem möchte ich anmerken, dass bitte bewusst vorsichtig formuliert werden sollte, jedes Wort, dass man verwendet, kann Gegenstand einer Unterlassungsklage sein. Ich würde dringend raten, nicht mehr den öffentlichen Weg zu verwenden, sondern den direkten Draht zum Auktionshaus suchen; dann kann man ja immer noch darüber berichten. Aber so wie es hier gehandhabt wird, kann es dem mir vorliegenden Schreiben nach zu einer Unterlassungsklage kommen.

Und nein, ich werde hier nichts mehr hochladen. Ich bin ehrlich geschockt, aber aus Schaden wird man klug.

Mit vielen Grüßen

Michael
 
bovi11 Am: 25.05.2024 17:13:20 Gelesen: 1963# 2 @  
@ Dobe [#1]

Das kommt mir komisch vor.

Ich habe Dir eine Nachricht geschickt.

Dieter
 
22028 Am: 25.05.2024 17:29:35 Gelesen: 1938# 3 @  
@ Dobe [#1]

Ist es auch nicht erlaubt das Auktionshaus zu nennen?
 
bovi11 Am: 25.05.2024 17:36:27 Gelesen: 1931# 4 @  
@ 22028 [#3]

Das private Herunterladen von Fotos ist (fast) immer erlaubt.

Unzulässig kann (!) allenfalls die öffentliche Zugänglichmachung sein. Für die Fotos, die Dobe hier im Forum gezeigt hat, dürfte das wohl nicht zutreffen.

Selbstverständlich kann man auch den Namen eines Auktionshauses nennen, wenn man beispielsweise ein fehlerhaftes Angebot beschreibt.
 
22028 Am: 25.05.2024 17:39:15 Gelesen: 1929# 5 @  
@ bovi11 [#4]

Ich dachte eigentlich an den Namen des Auktiosnhauses in dessen Auftrag die Unterlassnserklärung versandt wurde.
 
bovi11 Am: 25.05.2024 17:59:45 Gelesen: 1910# 6 @  
@ 22028 [#5]

Natürlich kann man das Haus benennen.

Das hat das Verfassungsgericht im Zusammenhang mit sogenannten Gegnerlisten auf Internetseiten von Rechtsanwälten bereits vor Jahren bestätigt:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/12/rk20071212_1bvr162506.html

Und dieses Urteil des BGH geht in eine ähnliche Richtung:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=c5e71b6b7135d09751401d283fdc19df&nr=120268&pos=0&anz=1

Wenn ein öffentliches Interesse an einer Entscheidung anzunehmen ist, kann ein Urteil ohne Anonymisierung veröffentlicht werden. Bei der Beschreibung von Fälschungen dürfte das regelmäßig der Fall sein.

[Beiträge bis #6 redaktionell verschoben aus dem Thema "Auktionen: Falsche Beschreibungen in Auktionskatalogen"]
 
Harald Rauhut Am: 25.05.2024 22:19:39 Gelesen: 1784# 7 @  
Der aktuelle Thread ist ein gutes Beispiel dafür, wie auf Internet-Seiten die Täter eine falsche Täter/Opfer-Situation darzustellen. Ein einfacher Fakten-Check: es gibt weder ein „Anwaltsschreiben“ noch eine „Unterlassungsklage“.

Dobe hatte in einem Beitrag, der immerhin von einigen tausend Lesern gelesen wurde, behauptet, ein von mir angebotenes Los sei eindeutig falsch. Nunmehr hat ein - im übrigen von Dobe gewählter - Gutachter festgestellt, dass das Los eindeutig echt ist. Ich habe ihn daher natürlich zu Recht aufgefordert, den inkriminierenden Beitrag zu löschen, netterweise im übrigen, ohne ihn durch zusätzliche Rechtsanwaltskosten zu belasten. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass das angeblich falsche Los repariert war und nach allgemeiner Lebenserfahrung eine Fälschung niemals repariert ist, weil eine neue Fälschung immer billiger als die Reparatur einer solchen ist.

Die von mir geltend gemachten Kosten umfassen die Prüfkosten der von Dobe unberechtigt als falsch bezeichneten Lose und die damit verbundenen weiteren betrieblichen Kosten, also lediglich den Anspruch auf Ersatz der durch unerlaubte Handlung entstandenen Kosten. Man kann sich ja auch vorher überlegen, welche Folgen ein falscher Post haben kann. Der urheberrechtliche Aspekt ist nur Beiwerk: ich habe jedenfalls keine Lust, dass mein geistiges Eigentum dazu mißbraucht wird, mich zu diskreditieren und auch hier steht mir dann ein Unterlassungsanspruch zu. Die Geschäftsbedingungen von Philasearch hierzu sind jedenfalls eindeutig. Korrekt wäre es jedenfalls, statt hier eine „Mitleids-Tour zu reiten“, das eigene Fehlverhalten einzugestehen, nicht auch noch falsche Beiträge einzustellen und den alten Beitrag endlich zu löschen.

Gruß Harald Rauhut
 
drmoeller_neuss Am: 25.05.2024 23:56:24 Gelesen: 1677# 8 @  
Es wäre hilfreich, das beanstandete Los hier zu erwähnen. Ich vermute, es handelt sich um folgenden Beitrag und bitte um Bestätigung:

https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=341477

Warum denn so dünnhäutig, Herr Rauhut? Eine klassische Auktion ist öffentlich. Das hat der Gesetzgeber bewusst so festgelegt. Auktionator und Einlieferer haben aus freien Stücken entschieden, die Marken öffentlich zu versteigern. Dieser Weg wird für bessere Stücke gerne gewählt, da die Erlöse auf öffentlichen Auktionen höher sind und sich ein fairer Marktpreis bildet.

Der Nachteil dieses Formates ist, dass man sich der philatelistischen Öffentlichkeit stellen muss. Einem Auktionator kann einmal ein Los bei Tausenden "durchrutschen" und er in der Beschreibung daneben liegen, und umgekehrt sollte der Auktionator das auch einem Schreiber in einem philatelistischen Forum zugestehen.
Natürlich gibt es hier Grenzen, aber der Beitrag von dobe ist sachlich und bezieht sich auf ein Los und spricht nicht von "notorischen Fälschungsanbietern". Ein Auktionator muss damit leben, dass seine Lose diskutiert werden, vor allem, wenn eine unklare oder ungeschickte Losbeschreibung einen Interpretationsspielraum lässt.

Die Kopie eines einfachen Scan dürfte in der Regel keinen urheberrechtlichen Anspruch auslösen. Ein Scan begründet als zweidimensionale Reproduktion keinen Lichtbildschutz, solange der Scan nicht besonders nachbearbeitet und die geforderte geistige Schöpfungshöhe überschritten wird (z.B. Plattenfehler mit Pfeilen und Beschriftung gekennzeichnet werden). Die Vorlage in Form einer klassischen Marke hat ohnehin keinen urheberrechtlichen Schutz. Die Losbeschreibung darf natürlich zitiert werden.

Zum Los möchte ich mich nicht äussern, da ich nicht weiss, um welches Los es sich handelt.

Leider gibt es auch reparierte Fälschungen. Es gibt ja auch berühmte Fälschungen, die durchaus einen Handelswert haben. Nun gibt es auch Hallodries, die kleben auf eine nachgummierte Marke einen Falz, und bieten als "postfrisch mit Falz" an.

Das Auktionshaus sollte es wie Martin Luther halten, nach dem Motto "Was juckt es eine deutsche Eiche, wenn sich eine Wildsau an ihr reibt."
 
Dobe Am: 26.05.2024 03:27:02 Gelesen: 1624# 9 @  
@ Harald Rauhut [#7]

Sehr geehrter Herr Rauhut,

Ihr Beitrag ist einfach nicht korrekt. In dem einen Fall haben Sie tatsächlich recht, aus Ihrer sehr knappen Losbeschreibung mit der 1 Soldo ging allerdings nicht hervor, dass genau am unteren Rand repariert wurde und um welche 1 Soldo es sich eigentlich handelt (1. oder 2. Emission), egal, unabhängig davon habe ich dem Fall vorschnell geurteilt und es wäre besser gewesen, mit Ihnen in Kontakt zu kommen. Und ich habe überhaupt kein Problem damit zu sagen, dass Ihre Einschätzung in dem Fall richtig liegt. Das habe ich Ihnen schon mehrfach per e-mail geschrieben!

Das andere ist aber einfach ungeheuerlich. Ich habe mit Ihnen einen Prüfvorbehalt für ein anderes Los vereinbart, dieses zu einem italienischen Prüfer gesendet, welcher auf mein Bitten sich extra sorgfältig das Los angeschaut hat und mir wortwörtlich mitgeteilt hat, dass das Los eine komplette Fälschung darstellt, auf meine Bitte hin hat er dafür sogar extra eine schriftliche Aussage getätigt und diese habe ich Ihnen auch zukommen lassen und um Rückabwicklung gebeten. Das haben Sie auch gemacht. Dann haben Sie eine Gegenprüfung veranlasst, die zu einem gegenteiligen Ergebnis geführt hat und unglaublicherweise mir diese Gegenprüfung auch in Rechnung gestellt. Was soll das? Und wieso stellt das eine Täter-Opfer-Umkehr dar? Jetzt gibt es ein Gutachten, das dagegen und eins, was dafür spricht. Wieso soll ich Ihnen dafür die Kosten auslegen?? Und dafür soll ich Ihnen auch noch den Aufwand für den Stundenlohn zahlen?? Das ist einfach unfassbar!!

Das Schreiben, was ich von Ihnen erhalten habe, enthält 2 (!) Unterlassungserklärungen - eins davon bzgl. der "urheberrechtlich geschützten Abbildungen" , nebst Darstellung Ihres Stundenlohns, monatlichen Bruttoverdienst und Darstellung Ihres Aufwands. Ich kenne mich damit nicht aus, vl. hat Hr Dr. Moeller recht, ich werde jedenfalls nie wieder Scans aus anderen Auktionskatalogen etc pp hier oder woanders posten.

Ferner habe ich Sie in anderen Posts in diesem Thread stets als vorbildlichen Händler dargestellt. Das können Sie in diesem Post und überall nachlesen, und ich habe Sie oben nicht mit Namen benannt, wo soll ich Sie denn diskreditiert haben? Zudem habe ich direkt nach Ihrer ersten e-mail angeboten, eine Gegendarstellung zu schreiben, mich sofort um eine Klärung bemüht und meinen italienischen Prüfer um eine erste Einschätzung gebeten, diese habe ich Ihnen direkt zugesendet. Zu jedem Zeitpunkt war ich äußerst höflich und um sofortige (!) Klärung bemüht. Sie haben mir überhaupt nicht geantwortet, sondern haben mir 2 Wochen später direkt die Unterlassungserklärung zugesendet, nebst Auflistung Ihrer Kosten, in welchem Sie mir auch noch die Kosten für die Gegenprüfung des anderen Loses aufbrummen wollen, das ganze mit einer knappen Frist und der Androhung einer gerichtlichen Klage und am Ende erzählen Sie mir auch noch, dass das ganze "mit ein wenig philatelistischen Grundkenntnissen" vermeidbar gewesen wäre, und dass "es keine Reparaturen an Fälschungen" gibt. Ich habe Ihnen das Geld bereits überwiesen und Richard bzgl. Philaseiten zur Löschung des Posts aufgefordert, ich selbst bin da machtlos, kann keine Löschung vornehmen. Nur das Geld für das Gegengutachten möchte ich zurück überwiesen haben. Ich habe sowas in meinem ganzen Leben noch nicht erlebt und bin wirklich extrem wütend.

Bei dem Satz mit der Fälschung ist mir wirklich fast die Hutschnur geplatzt. Das ist ja der blanke Hohn, ich bin auf diese Aussage schon reingefallen und habe bei einem Anbieter eine Cross-of-Savoy, Neapel, repariert und signiert für fast 1000€ gekauft. Dummerweise habe ich die Marke erst sehr viel später prüfen lassen - Ergebnis: Sperati-Fälschung, Typ III - extrem gut gemacht, der Prüfer hat es erst gemerkt als er die Stelle auf der Platte bestimmen wollte. Wert ca. 200€ - mein Verlust 800€ - mein Prüfer kennt auch andere Fälle von reparierten Fälschungen. Bitte behaupten Sie sowas nie wieder für mein Sammelgebiet.

Fakt ist, ja, ich habe bei dem einen sehr stark reparierten Los einen Fehler gemacht und es für eine Fälschung gehalten, von der 1 Soldo gibt es nun mal sehr viele sehr gute Fälschungen (und natürlich auch reparierte Fälschungen - es gibt da super Sperati-Fälschungen von). Das andere Los kann ich nicht beurteilen: wenn 2 renommierte Prüfer zu gegenteiligen Ergebnissen kommen vertraue ich dem Prüfer, der fast nur Altitalien prüft und bei Bolaffi Stamm-Prüfer ist, das kann ja jeder anders halten. Aber Sie können mir doch nicht die Kosten eines Gegengutachtens aufbrummen. Da kann ich doch überhaupt nichts für, welchen Fehler soll ich denn da gemacht haben? Wenn wir im Vorhinein einen Prüfvorbehalt vereinbaren, dann möchte ich nach einem negativen Gutachten doch mein Geld wiederhaben, zumal zu dem Zeitpunkt das andere Gutachten ja noch gar nicht erstellt wurde.

Ich habe Ihnen die 500€ aufgrund der knappen Frist inklusive Androhung der Klage zur Wahrung der Frist überwiesen, die 90€ für das Gegengutachten will ich wiederhaben. Mich haben Sie erfolgreich vergrault, so hat Philatelie auch keine Zukunft. Ich habe zwar durchaus ein bisschen mehr als "keine philatelistischen Grundkenntnisse" bei meiner Altitalien-Sammlung mit wirklich vielen Raritäten, bin aber noch im Verhältnis sehr jung und habe leider Gottes nunmal einmal vorschnell geurteilt. Wird mir garantiert nie wieder passieren.

P.S.: e-mails werden mich derzeit nicht erreichen - mein Konto ist gesperrt worden, weil es vermutlich gehackt wurde. Frei nach dem Motto: wenn sch****, dann richtig.
 
bovi11 Am: 26.05.2024 06:53:37 Gelesen: 1592# 10 @  
@ Dobe [#9]

"Ich habe Ihnen die 500€ aufgrund der knappen Frist inklusive Androhung der Klage zur Wahrung der Frist überwiesen, die 90€ für das Gegengutachten will ich wiederhaben. Mich haben Sie erfolgreich vergrault, so hat Philatelie auch keine Zukunft. Ich habe zwar durchaus ein bisschen mehr als "keine philatelistischen Grundkenntnisse" bei meiner Altitalien-Sammlung mit wirklich vielen Raritäten, bin aber noch im Verhältnis sehr jung und habe leider Gottes nunmal einmal vorschnell geurteilt. Wird mir garantiert nie wieder passieren."

Nach der Schilderung des Sachverhaltes bestand für diese Forderung keine Rechtsgrundlage.
 
Dobe Am: 26.05.2024 10:25:41 Gelesen: 1462# 11 @  
@ Dobe [#1]

Kleine Ergänzung: Der Name des Posts sollte geändert werden in: Androhung einer Klage; es hat kein Anwalt das Schreiben verfasst, sondern Herr Rauhut selbst. In dem äußerst scharf formulierten Schreiben werden gerichtliche Klagen mit sofortiger Wirkung angedroht, sollte ich der sofortigen Zahlung sowie des Unterschreibens der beiden Unterlassungserklärungen nicht Folge leisten. Ich war derart geschockt (habe in meinem ganzen Leben noch nie eine gerichtliche Auseinandersetzung gehabt), dass ich andere warnen wollte, dass Ihnen nicht ähnliches passiert. Mir ging es nicht darum, irgendjemand an den Pranger zu stellen, sondern darum, andere davor zu warnen, dass die Posts in diesem Forum durchaus sehr negative Konsequenzen haben können, wie Herr Rauhut sowohl in seinem Schreiben mir gegenüber, seinen e-mails mir gegenüber und seinem Post weiter oben auch ausführt.
 
bovi11 Am: 26.05.2024 10:32:26 Gelesen: 1446# 12 @  
@ Dobe [#11]

Mit dieser Masche kann man offenbar auch Geld bekommen. Ich spreche bewusst nicht von Geld verdienen.
 
Dobe Am: 26.05.2024 11:29:00 Gelesen: 1373# 13 @  
@ bovi11 [#12]

Ich glaube ehrlich, dass das nicht die Intention von Hr. Rauhut ist. Die Rückabwicklung des anderen Loses lief äußerst professionell, Herr Rauhut hat schnell geantwortet, jederzeit ansprechbar, das war vorbildlich, wie an anderer Stelle bei einem anderen Thread schon berichtet - mit dem neuen Zertifikat von Dr. Avi ist das Los deutlich mehr wert als vorher, Herr Dr. Avi ist auf die Punkte auch noch einmal eingegangen, weswegen er sicher ist, dass das Los echt ist. Ich kann das überhaupt nicht beurteilen, was ich aber sicher sagen kann, dass ein neues Zertifikat von Dr. Avi sehr viel wert ist.
 
nagel.d Am: 26.05.2024 12:18:24 Gelesen: 1312# 14 @  
Ich habe dazu eine Verständnisfrage. Wurde von dem Prüfer in Itailen ein Attest und eine entsprechende Kenntlichmachung auf der Marke vorgenommen? Und wurde selbige Marke nochmal von einem Prüfer des Hauses Rauhut vorgenommen? Wenn ja wie kommen dann solch unterschiedliche Ergebnisse zustande oder reden wir hier von zwei unterschiedlichen Marken?
 
drmoeller_neuss Am: 26.05.2024 12:27:51 Gelesen: 1296# 15 @  
Ich versuche es mit dem Fall 1, einer zurückgezogenen Toscana So. 1.



Der Auktionator spricht von "guter Optik mit kleinen Reparaturen". So werden im Auktionatorensprech zusammengeflickte Knochen umschrieben. Der Umfang der Reparaturen wird nicht erwähnt. Im Übrigen ist der Übergang zwischen "Reparatur" und Fälschung fliessend. Zweifel an dieser Marke sind durchaus angebracht und können bei einer öffentlichen Auktion auch öffentlich diskutiert werden.

In diesem Fall ist die Marke viel besser als die Beschreibung. Auch nicht gut für ein Auktionshaus, denn ein Auktionshaus muss immer die Interessen beider Vertragspartner, der Käufer und der Einlieferer, im Auge behalten. Hier wird der Einlieferer um sein Erlös gebracht.

Nun hat der Fall ein guten Ausgang. Mit einer kompetenten Prüfung lässt sich dieses sicher nicht alltägliche Paar viel besser verkaufen.

Fall 2 ist noch verworrener. Einlieferer und Auktionator haben freiwillig einen Prüfvorbehalt vereinbart. Dann muss der Auktionator den damit verbundenen Mehraufwand und das Risiko in Kauf nehmen und kann ihn nicht in Rechnung stellen.
Oder der Auktionator geht den einfachen Weg, und trennt sich von solchen kritischen und aufmüpfigen Kunden. Auch das ist sein gutes Recht, in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Viele Kunden heften nur die Rechnung ab und stecken die Marken ins Album. Manche Kunden nehmen die Marken noch nicht einmal von der Loskarte herunter.
Ob dieser Weg langfristig der wirtschaftlich erfolgreichere ist, mag ich zu bezweifeln.

Der gerichtliche Ausgang von Fall zwei ist ungewiss. Ein Gericht wird hier einen dritten Gutachter bestellen, dessen Ergebnis nicht vorhersehbar ist. Es ist mit erheblichen Kosten zu rechnen. Eine außergerichtliche Einigung scheint angebracht, in dem jede Partei ihre eigenen Kosten trägt (Dobe für die Falschprüfung, Rauhut für die Echtprüfung). Dobe hat keinen Anspruch auf die Marken, da er freiwillig den Kaufvertrag rückabgewickelt hat. Im Endeffekt ist hier der Auktionator der Gewinner, da er jetzt kompetent geprüfte Marken als echt anbieten kann.

Ich sehe keine Ansprüche von Herrn Rauhut, da er keinen Schaden hat und sich auf den Prüfvorbehalt eingelassen hat. Dobe sollte sich anwaltlich beraten lassen, insbesondere wegen der angeblich widerrechtlichen Verwendung der Scans und der Unterlassungserklärungen und ggf. Zahlungen zurückfordern. Das kann in diesem Forum nicht geklärt werden.

Vielleicht liest Wolfgang Lang hier mit und kann vermitteln. Dieser Fall ist für den Briefmarkenhandel kein Aushängeschild. Die Auktionatoren sind (gut zahlende) Mitglieder des Händlerverbandes APHV und die Verhaltensregeln gelten auch für sie. Zumindest die Beschreibung aus Fall 1 ist grenzwertig im Bezug auf die Verhaltensregeln.
 
Dobe Am: 26.05.2024 12:34:17 Gelesen: 1287# 16 @  
@ nagel.d [#14]

Der Prüfer hat auf meine Bitte hin, mir das im Rahmen einer schriftlichen Stellungnahme inklusive Foto dargelegt und mir das mit der Marke zurück gesendet. Wie es sein kann, dass in diesem Fall zwei renommierte Prüfer, die beide wirklich in ihrem Gebiet angesehen sind zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen ist für mich völlig schleierhaft. Ich kann Herrn Rauhut auch gut verstehen, dass er dem Urteil von Dr. Avi mehr vertraut, er ist einfach wahnsinnig erfahren - im italienischen Raum hat Hr Caedilo mittlerweile einen sehr guten Ruf. Die Begründung von Dr. Avi in dem Gegengutachten fand ich nachvollziehbar - aber Herr Cardillo ist eben auch nicht irgendwer. Fakt ist, dass dieses Los mit dem Zertifikat von Dr. Avi wirklich mehr wert ist und ich in dem Fall der Echtheit eine wirklich günstig erworbene Altitalienrarität zurück gegeben habe. Nur kann ich das nach einer negativen Prüfung nicht wissen. Trotzdem ist es auch für mich ein Rätsel, wie man da zu derart unterschiedlichen Aussagen kommt. Ich hätte diese Marke sehr sehr gerne behalten, hatte mich riesig gefreut.
 
nagel.d Am: 26.05.2024 14:45:53 Gelesen: 1183# 17 @  
@ Dobe [#16]

Also ist die ganze Sache nicht (mehr) nachvollziebar wie es zu diesen unterschiedlichen Gutachten/Prüfungen gekommen ist.

Für mich als ausenstehender hat dies, ohne hier jemanden persönlich anzugreifen, ein gewisses Geschmäckle
 
Dobe Am: 26.05.2024 15:27:49 Gelesen: 1138# 18 @  
@ Dobe [#16]

Das glaube ich ehrlich gesagt ist unbegründet - das können ja weder Herr Rauhut noch ich in irgendeiner Form beeinflussen. Und sowohl Herr Dr. Avi als auch Hr. Cardillo als auch Hr Rauhut sind meiner persönlichen Einschätzung nach völlig frei von dem Verdacht einer gewollten Einflussnahme. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Um das noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: hätte das Attest von Dr. Avi im Vorhinein vorgelegen, hätte ich das Los niemals zu einem Prüfer gesendet, weil ich den Expertisen von Dr. Avi vertraue. Das Verhalten von Herrn Rauhut, Hern Dr. Avi das Los noch einmal vorzulegen, kann ich absolut nachvollziehen. Ich habe auch keinerlei "Geschmäcke" dabei, wieso es ausgerechnet bei diesem Los zu so unterschiedlichen Einschätzungen kommt, entzieht sich meiner Kenntnis. Allerdings ist Herr Dr. Avi auch auf einige Punkte eingegangen. Das Prüfergebnis und die Begründung fand ich seriös. Aber das kann ich ja im Vorhinein nicht wissen - ich habe auch keinerlei Interesse an irgendwelchen gerichtlichen Auseinandersetzungen, es ist einiges nicht gut gelaufen, es ist ja jetzt auch viel geschrieben worden (Danke Herr Dr. Möller für Ihre Ausführungen). Ich möchte nur die 90€ Gebühr für das Gegengutachten wiederhaben, wenn Herr Rauhut mir den Rest auch zurückerstattet freue ich mich sehr darüber, wenn nicht, dann verbuche ich das unter "schmerzhafte und lehrreiche Lebenserfahrungen".
 
drmoeller_neuss Am: 26.05.2024 17:33:28 Gelesen: 1042# 19 @  
@ Dobe [#18]

Leider kann ich den von Rauhut beanstandeten Beitrag nicht finden. Bitte den Link hier posten, damit sich jeder sein eigenes Bild machen kann.

Im übrigen sehe ich nicht, dass Du Ansprüche gegen das Auktionshaus Rauhut hast. Ich kenne nicht die genaue Beschreibung des Loses, aber mehr als eine echte Marke schuldet Dir Rauhut nicht. Ich kenne den Wortlaut Eurer Zusatzvereinbarung ("Prüfvorbehalt") nicht. Den Nachweis einer Fälschung hast Du nicht erbracht. Insofern kann Rauhut den Kaufvertrag mit einer echten Marke erfüllen. Rauhut muss den Kaufvertrag nicht rückabwickeln, hat es aber wohl aus Kulanz getan.

Du kannst die Kosten für eine unzutreffende Prüfungsleistung nicht Rauhut in Rechnung stellen. Anders sieht das aus, wenn Rauhut den Prüfer ausgesucht und die Prüfung veranlasst hätte. Du kannst ggf. den Prüfer für die unzutreffende Prüfung in Haftung nehmen. Das hängt aber vom (Werks-)vertrag ab, den Du mit dem Prüfer geschlossen hast.

Ansonsten rate ich Dir, im Rahmen einer Erstberatung einen Anwalt mit der Prüfung des Falles zu beauftragen. Ich halte die Forderungen von Rauhut für fraglich (wie bovi11 auch), aber ich sehe auch einige Ungereimtheiten auf Deiner Seite.
 
nagel.d Am: 26.05.2024 17:35:07 Gelesen: 1039# 20 @  
@ Dobe [#18]

Mein Beitrag [#17] ist halt meine persönliche Meinung und wie sich herausgestellt hat, es läßt sich halt im Nachhinein nicht mehr nachvollziehen wie es zu diesem Ergebnis gekommen ist, und da muß ich auch deinem letzten Satz rechtgeben: "schmerzhafte und lehrreiche Lebenserfahrung".
 
Attila Am: 27.05.2024 04:32:07 Gelesen: 822# 21 @  
Sehr geehrter Samlerfreunde,

Eine äußerst lehrreiche Geschichte.

Mehrere von Ihnen fragten, wie zwei angesehene Prüfer gegensätzliche Meinungen vertreten könnten. Ich möchte niemanden verletzen! Ich kann mit Sicherheit sagen, dass viele Prüfer sich nicht gründlich genug mit der Drucktechnologie auskennen. Leider habe ich einen Studenten, der vor 25 Jahren dachte, er hätte genug gelernt. Heutzutage wurde festgestellt, dass Tausende von Briefmarken fälschlicherweise als echt gekennzeichnet wurden. Dennoch akzeptieren viele Menschen seine fehlerhafte Meinung.

Die Stempelkontrolle ist in erster Linie Vertrauenssache.

Meiner Meinung nach sollten die ausführlichen Gutachten der beiden Gutachter gegenübergestellt werden. Und die Einzelheiten der Prüfung und die Begründung des Gutachtens können darüber entscheiden, welche Prüfung die genaueste ist. Aber auch das ist keine Garantie.

Meiner Meinung nach ist die Frage bei ausreichenden Grundkenntnissen und Informationen ca. Es kann mit 95-prozentiger Sicherheit entschieden werden. Dafür ist ein professioneller Druckspezialist erforderlich.

Die Technik von Fälschungen gleicht selten dem Original. Die meisten Fehler entstehen daraus, wenn der Prüfer dies nicht genau feststellen kann. Ich weiß, dass ich damit viele Kontroversen provoziere, aber in vielen Fällen kann ein 18-jähriger klassischer Druckeranfänger eine authentischere professionelle Meinung abgeben.

Es wäre sinnvoll, einen völlig externen professionellen Drucker um eine Expertenmeinung zu bitten.

Tut mir leid, wenn ich im deutschen Text einen Fehler gemacht habe.

Gruß,
Attila
aus Ungarn
 
Dobe Am: 27.05.2024 06:50:08 Gelesen: 779# 22 @  
@ Attila [#21]

Das würde mich auch sehr interessieren.

Ich hätte da einen Vorschlag, der vl. alle Aspekte und Interessen unter einen Hut bringen könnte:

Herr Rauhut hat ja bewiesen, dass seiner Expertise zu vertrauen ist. Meine unbedachte Wortwahl und mein unbedachtes Vorgehen in dem Fall 1 (1 Soldo) tut mir auch wirklich aufrichtig leid.

Ich würde das Los in Fall 2 von Hr. Rauhut zu dem von mir erworbenen Preis wieder zurückkaufen und natürlich dann die Prüfgebühr Dr. Avi und Auflagen etc pp zahlen. Ich würde mich verpflichten, das Los inkl. Gutachten von Hr. Dr. Avi zurück zu Hr. Cardillo senden und ihn um ein Gutachten bitten, was auf die Punkte von Dr. Avi eingeht und das Ergebnis der philatelistischen Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Sollte es zu einem ähnlichen Ergebnis kommen (beide unterschiedlicher Meinung) würde ich das Los zu "Attila" senden, mit der Bitte um eine drucktechnische Analyse und auch natürlich das der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.

Im besten Fall habe ich eine wertvolle Marke (die mit allen verbundenen Kosten dann auch nicht mehr so preisgünstig ist), im schlechtesten Fall habe ich eine Fälschung für viel Geld erworben. Ich bin da aber wirklich neugierig und würde das jetzt auch gerne wissen und so wäre vl. allen Seiten gedient.

Da der Kauf der Marke plus die verbundenen weiteren entstehenden Kosten einen 4-stelligen Betrag bedeuten wäre sehr schön, wenn Hr. Rauhut kulanterweise bereit wäre auf die mir in Rechnung gestellten Kosten zu verzichten. Die Gebühren für die Gutachten und damit verbundenen Auslagen würde ich selbstverständlich vollumfänglich übernehmen.

Falls Hr. Rauhut dazu bereit wäre, würde ich gerne als "Andenken" und "Erinnerung" an all das hier das reparierte 1 Soldo-Pärchen für den Ausrufpreis zzgl. 30% Aufschlag wg. Echtheit zzgl. Auktionsgebühr übernehmen. Somit entstünde weder Hr. Rauhut noch einem Einlieferer ein finanzieller Nachteil (das Risiko liegt dann ja alleine bei mir) und man könnte das Thema vl. im guten beenden und hätte am Ende einen kleinen philatelistischen Krimi.

Da mein e-mail-Account immer noch gesperrt ist: ich wäre unter: info(at)praxis-dr-dobe.de zu erreichen.
 
Attila Am: 27.05.2024 13:32:30 Gelesen: 533# 23 @  
@ Dobe [#22]

Lieber Dobe,

Ich fühle mich durch Ihr Vertrauen geehrt, vielen Dank.
Ich habe mich nie ausführlich mit italienischen Stadtmarken befasst. Daher konnte ich nur eine drucktechnische Stellungnahme verfassen. Ich sammle nicht. Deshalb habe ich auch keine Kontrollstempel. Ich sollte viele Informationen kennen und lernen, die für ein solches Gutachten notwendig sind.
Ich schlage vor, dass es nützlich wäre, die Meinungen der beiden Prüfer zu vergleichen. Beide vergleichen und nach einer Begründung für den unterschiedlichen Teil fragen. Ich kenne den Text der beiden Ergebnisse nicht.

In meiner eigenen Praxis füge ich in komplizierten Fällen dem Zeugnis in der Regel ein Prüfungsgutachten bei. Dazu gehört auch die Beschreibung, die Dinge detailliert beschreibt, die schwer zu verstehen sind. Hierbei handelt es sich konkret um eine Expertenmeinung zur Drucktechnik. Ein weiterer Kontrollaspekt.

Ich bin mir nicht sicher, ob eine kurze kleine Studie als Grundlage für diese Meinung ausreichen würde. Ich möchte nicht, dass die Glaubwürdigkeit meines Wortes durch einen versehentlichen Fehler untergraben wird.
(Ich weiß zum Beispiel nicht, ob die Tinte auf diesem Stempel empfindlich gegenüber bestimmten UV- oder IR-Wellenlängen ist. Bei einem Fehler kann es zu Farbveränderungen der Tinte kommen. Dies ist vor allem beim VUV-Test eine Gefahr.) Ungarisches Lila, Gelb, Grün und Braun von 1871-1913 kommt mit Briefmarken vor.)
Ich kann diese Debatte nicht entscheiden und möchte nicht tiefer darauf eingehen. Schließlich kenne ich diese Ausgabe noch nicht einmal im Grunde. Ich bin in dieser Ausgabe ein absoluter Amateur.
Ich versuche nur, einen anderen Lösungsansatz vorzuschlagen.

Gruß,
Attila
 
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