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Thema: Moderne Postgeschichte: Freimachung (DV) im Fenster
DL8AAM Am: 17.01.2011 15:41:30 Gelesen: 126975# 1 @  
@ Pete

Pete,

nachmals besten dank für Deine regelmäßigen Feedbacks auf meine Beiträge! Das Thema "moderne" Postbehandlung ist oftmals wirklich noch etwas schwieriger zu blicken, als Übersee-Schiffpostmitnahmebriefe des 19. Jahrhunderts ;-))

Hier gleich die nächsten auffälligen Belege:

@ Pete [PC Freimachungen:Frankit#12]: Ich tippe hier auf eine Genossenschaft, sprich einen Zusammenschluss mehrerer Absender von Briefen, die mit der gesamten Briefmenge versuchen, durch Konsolidierung Rabatte bei der Einlieferung ins DPAG-Briefzentrum zu bekommen. Eine Konsolidierungsnummer K.... ist hierbei nicht notwendig.


Ausschnitte des oberen Teils von 3 Fensterbriefen der "Knappschaft Bahn See" aus Bochum, frankiert per "DV-Freimachungsvermerk bei Fensterbriefumschlägen mit Postabrechnungsnummer und Freimachung im Fenster", wie es in Postdeutsch so schön heisst. Abbrechnungsnummer ist in diesem Fall die 02840.

Nun zu dem (mir) auffälligen Punkt: Zwei der Umschläge zeigen eine K-Kennung (K4000 für den Konsolidierer "Williams Lea") [ohne Sendungsnummer], während der untere Beleg lediglich eine Sendungsnummer zeigt ohne die Konsolidiererkennung. Jetzt sind wir wieder beim Thema der "Form der Kennzeichnung" bzw. dessen "Kennzeichnunsgpflicht". Von der Form des Sprays könnten diese gleichen Ursprungs sein. Vielleicht stammt der Spray ja direkt vom einlieferenden Großversendungskunden? Und "Williams Lea" gibt diese Chargen unbehandelt 1:1 an die Post weiter? Und bei der Sendung ohne der K-Kennung hat die Knappschaft (oder eine "Genossenschaft" um die/der Knappschaft) selbst konsolidiert eingeliefert? K-Kennungen ohne direkte Sendungsnummern sieht man ja häufiger. Ich tippe Sendungsnummern (zur Rückverfolgbarkeit) stecken dann im Fenster, in der Infozeile über der Adressierung?


Zwei Briefe ("Freimachung (DV) im Fenster") der Abbrechnungsnummer 21030 und konsolidiert über " K7001".

Wer steckt eigentlich hinter dieser K-Kennung? Ein sparkasseneigenes Konsolidierungsunternehmen? Vielleicht eine dieser genannten "Konsolidierungsgenossenschaften"? Bisher fiel mir diese K7001-Kennung nur bei diversen Sparkassen aus dem gesamten Bundesgebiet auf, bis ...
... bis mir der obere Beleg in die Hände fiel. Der stammt von der "Santander Consumer Bank AG, 30154 Hannover". Also doch kein reines Sparkassenunternehmen? Warum sollte denn eine interne Sparkassengenossenschaft auch für ihre direkte "Konkurenz vor Ort" - durch Postkonsolidierung - einen finanziellen Vorteil reinholen sollen?

Es sieht aber zumindest auf jeden Fall dannach aus, als ob dieser Berliner "Unternehmung" eine "all-in-one"-Dienstleistung anbietet, d.h. sie erhält vom Kunden nur einen Datensatz und übernimmt dann vom Druck, über das Eintüten bis zum Versand sämtliche Tätigkeiten. Siehe auch die sehr ähnlichen Druckvermerke auf der Rückseite der beiden oben gezeigten Briefe:



Leider sagt mir bzw. Google die Rücksendeadresse für die Kontoauszüge der Sparkasse Hannover "Postfach 11 04 80, 10834 Berlin" bisher nichts.

Ich suche HÄNDERINGENDst Hintergrundinformationen zum Thema "Freimachung (DV) im Fenster". Die Abrechnungsnummern entsprechen wohl einer Art von Kennzeichnung des einlieferenden Unternehmens, ähnlich wie bei den K-Kennungen für Konsolidierer. Einige Abrechnungsnummern können wohl einem einzelnen Absender, während andere sammeleinliefernden Post"behandlungs"unternehmen zugeordnet werden können. Gibt es bereits eine philatelistische Bearbeitung dieser Nummern, Auflistungen mit entsprechenden Zuordnungen? Ich habe einmal einige erfasst, wollte aber das rad nicht neu erfinden.

Auch verstehe ich nicht den Unterschied von Briefen mit diesem Hinweis auf die "Freimachung (DV) im Fenster" in der Frankierzone und Briefen, die zwar auch eine DV-Freimachung im Fenster haben, aber keinen solchen Hinweis aufweisen. Hinweise gibt es mit und auch ohne Abrechnungsnummer, also ist die Ausweisung dieser Nummer in der Frankierzone wohl kein Abgrenzungskriterium.

Sind diese Hinweise ein "auslaufendes Modell"? Zuerst hatte ich vermutet, dass ein 2D-Matrixkode im Fenster einen etwaigen Hinweis unnötig macht, aber es gibt aktuell (noch?) beide Formen im Posteingang zu finden. Möglicherweise auch nur ein möglicher Resteaufbrauch oder eine noch laufende "Übergangszeit"?

Literatur zum Thema DV und "Freimachung (DV) im Fenster" konnte ich leider nicht ergooglen (auch keine Hinweise darauf).


Eine INFOPOST zu 25 Cent der Bausparkasse Schwäbisch Hall (10/2010) und ein STANDARDBRIEF zu 55 Cent von Max Bahr (12/2010) beide mit einer DV-Franktur im Fenster.

Nochmals besten Dank Pete und
Gruß
Thomas
 
JH Am: 17.01.2011 16:46:33 Gelesen: 126972# 2 @  
Hallo Thomas,

Alternative zu Google: deutschepost.de, Stichwortsuche "EDV Freimachung".

Hier finden sich die Spezifikationen für den Anschriftsbereich als PDF.

Gruß
Jürgen
 
DL8AAM Am: 17.01.2011 18:56:27 Gelesen: 126966# 3 @  
@ JH

Jürgen, jou, diese Broschüre hatte ich auch schon gesehen. Leider beschreibt diese unter Punkt "3 Freimachungsvermerk" (s.u.) lediglich die Franktur "im Fensterfeld" im Bereich der Adressierung (siehe meine beiden letztgenannten Beispiele aus ), finde keine Informationen zu der oben gezeigten Form mit dem Hinweis "Freimachung (DV) im Fenster" in der Frankierzone.



DV-Freimachung mit Datamatrixcode, aus http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/d/dv_freimachung/dv_freimachung_2010.pdf

Gruß
Thomas
 
Stefan Am: 18.01.2011 19:18:09 Gelesen: 126933# 4 @  
@ DL8AAM

Ausschnitte des oberen Teils von 3 Fensterbriefen der "Knappschaft Bahn See" aus Bochum, frankiert per "DV-Freimachungsvermerk bei Fensterbriefumschlägen mit Postabrechnungsnummer und Freimachung im Fenster", wie es in Postdeutsch so schön heisst. Abbrechnungsnummer ist in diesem Fall die 02840.

Von der Form des Sprays könnten diese gleichen Ursprungs sein. Vielleicht stammt der Spray ja direkt vom einlieferenden Großversendungskunden? Und "Williams Lea" gibt diese Chargen unbehandelt 1:1 an die Post weiter? Und bei der Sendung ohne der K-Kennung hat die Knappschaft (oder eine "Genossenschaft" um die/der Knappschaft) selbst konsolidiert eingeliefert?


Aufgrund der Nähe des Absenders (Bochum - Essen) gehe ich davon aus, dass alle 3 Briefe bei der Niederlassung Williams Lea mit Sitz am Briefzentrum 45 in Essen konsolidiert wurden. Ich kann nur spekulieren, dass auch einmal versehentlich eine K-Nummer unterschlagen wird, während der "Spray" auf die Briefvorderseite aufgebracht wird.

Zwei Briefe ("Freimachung (DV) im Fenster") der Abbrechnungsnummer 21030 und konsolidiert über " K7001".

Bisher fiel mir diese K7001-Kennung nur bei diversen Sparkassen aus dem gesamten Bundesgebiet auf, bis mir der obere Beleg in die Hände fiel. Der stammt von der "Santander Consumer Bank AG, 30154 Hannover". Also doch kein reines Sparkassenunternehmen? Warum sollte denn eine interne Sparkassengenossenschaft auch für ihre direkte "Konkurenz vor Ort" - durch Postkonsolidierung - einen finanziellen Vorteil reinholen sollen?


Oder die Druckerei hat während der Kuvertierung von Sparkassenkontoauszügen versehentlich eine Charge Briefumschläge des Mitbewerbers Santander verwendet *g* Dies ist allerdings rein spekulativ.

Ich suche HÄNDERINGENDst Hintergrundinformationen zum Thema "Freimachung (DV) im Fenster". Gibt es bereits eine philatelistische Bearbeitung dieser Nummern, Auflistungen mit entsprechenden Zuordnungen? Ich habe einmal einige erfasst, wollte aber das rad nicht neu erfinden.

Es existiert eine philatelistische Aufarbeitung zum Thema "Entgelt bezahlt"-Eindrucken auf Briefumschlägen/ Karten usw. (Stand Jahr 2000). In dem Buch geht es allerdings eher um die dem Autor bis dato vorgelegenen Formen dieser Eindrucke. Ich kann mich nach dem Titel des Buches erkundigen.

Auch verstehe ich nicht den Unterschied von Briefen mit diesem Hinweis auf die "Freimachung (DV) im Fenster" in der Frankierzone und Briefen, die zwar auch eine DV-Freimachung im Fenster haben, aber keinen solchen Hinweis aufweisen. Hinweise gibt es mit und auch ohne Abrechnungsnummer, also ist die Ausweisung dieser Nummer in der Frankierzone wohl kein Abgrenzungskriterium.

Ich sehe den Hinweis "Freimachung (DV) im Fenster" auf keinen der beiden Scans, die du zum Schluss gezeigt hast. :-(

Gruß
Pete
 
DL8AAM Am: 19.01.2011 16:34:01 Gelesen: 126903# 5 @  
@ Pete

Oder die Druckerei hat während der Kuvertierung von Sparkassenkontoauszügen versehentlich eine Charge Briefumschläge des Mitbewerbers Santander verwendet. *g*

Nee, da war schon was von der Santander Bank (hier besser: ex "GE Money Bank", Hannover und ex-ex "Allbank") drin, d.h. diese "Firma" in Berlin hat wirklich auch gewisse Dienste für die Santanders erbracht. ;-)

> Ich sehe den Hinweis "Freimachung (DV) im Fenster" auf keinen der beiden Scans, die du zum Schluss gezeigt hast. :-(

Sorry, vielleicht habe ich es etwas missverständlich formuliert, diese sollten die "Gegenbeispiele" zu den "Hinweisbriefen" sein. Denn vom Fensterinhalt sind beide DV Frankturen identisch. Nur fehlt bei den oben gezeigten der Hinweis auf die "Freimachung (DV) im Fenster". In den beiden gezeigten (Standard-DV) Formen reichte bereits vollkommen die Franktur im Fenster aus.

Ich verstand nur den Unterschied zwischen den beiden DV-Frankturformen (mit und ohne Hinweis) nicht. Inzwischen habe ich zwar die Info gefunden, dass ab 2006 die 2D-Datamatrixformen bei den DV-Freimachungen die "alten" bisherigen abgelöst hat, aber nichts zu den eingedruckten Hinweisen auf diese DV-Freimachung im Fenster. In der aktuellen o.g. Produktbroschüre der Post zu den DV-Freimachungen taucht auch keinerlei Verweis auf dieses Art der Freimachungshinweise mehr auf. Auch das weiterführende Dokument "Maschinenlesbare Freimachungsvermerke - Teil 2: DV-Freimachung (Gestaltung, Varianten und Inhalte)"

http://www.deutschepost.de/mlm.nf/dpag/images/download/broschueren/dv_freimachung/dv_freimachung_1_3_10.pdf

sagt nichts zu diesem Thema. Deshalb dachte ich mal ursprünglich, dass dieses alles Altformen sind und auch abgelöst würden. Aber diese kommen im Posteingang weiterhin vor:



Eingang "Gestern", Standardbrief zu 55 Cent mit DV-Franktur und 2D-Datamatrixcode sowie den französischsprachigen Gebührbezahltvermerk mit Hinweis auf die "Freimachung (DV) im Fenster" (Postabrechnungsnummer 06080), der "BARMER GEK" (Krankenkasse). Die gibt es übrigens aktuell auch ohne Angabe einer Postabrechnungsnummer, z.b. die letzte Telefonrechnung der Deutschen Telekom.

Vielleicht sind die ja nur was für ganz ganz große Großversender, dessen Sendungen u.U. auch ins Ausland gehen können und deshalb einen international verständlichen Hinweis auf eine korrekte Franktur ("Port paye") haben müssen, denn welcher Briefträger in Ougadougou erkennt im "DV 01 0.55" eine gültige "Briefmarke". ;-)

Nur das man keinerlei Dokumentation - weder bei der Post noch philatelistischen Ursprungs - im Netz findet "wurmt mich" etwas...

Aber vielleicht sollten wir das Thema in einem neuen Thread behandeln, zumindest wenn keine K-Kennungen dabei sind. ;-)

Ich kann mich nach dem Titel des Buches erkundigen.

Wäre schön. ;-)

Besten Dank für die Diskussion Pete - bin ja noch in der beginnenden Lernphase. ;-)

beste Grüße
Thomas
 
Stefan Am: 19.01.2011 22:30:52 Gelesen: 126863# 6 @  
@ DL8AAM

Auch verstehe ich nicht den Unterschied von Briefen mit diesem Hinweis auf die "Freimachung (DV) im Fenster" in der Frankierzone und Briefen, die zwar auch eine DV-Freimachung im Fenster haben, aber keinen solchen Hinweis aufweisen. Hinweise gibt es mit und auch ohne Abrechnungsnummer, also ist die Ausweisung dieser Nummer in der Frankierzone wohl kein Abgrenzungskriterium.

Mir stellt sich zuerst eine Frage: wie erkennt die DPAG, dass Sendungen portogerecht freigemacht wurden? Wenn der Brief maschinell sortiert wird, liest die Sortiermaschine die Empfängeranschrift ein (mutmaßlich in der Reihenfolge PLZ, Ort, Straße, Hausnr.). Wird die Freimachung seperat überprüft oder geschieht dies im gleichen Atemzug wie die maschinelle Sortierung? Wenn die korrekte Freimachung zeitgleich zur maschinellen Sortierung erfolgt, macht es aus Sicht der DPAG Sinn, den Datamatrix-Code nahe der Empfängeranschrift anzubringen bzw. vom Absender anbringen zu lassen. Die Kamera zum Lesen der Empfängeranschrift braucht damit nicht auf die gesamte Briefvorderseite ausgerichtet zu werden, da die Größe des Sichtfensters vom Briefumschlag ausreicht. Dadurch wird die maschinelle Leserate erhöht.

Kann es sein, dass "Entgelt bezahlt"-Belege aktuell nicht mehr ohne Datamatrix-Code auskommen? Demnach wäre die Information "Freimachung (DV) im Fenster" ein Auslaufmodell, da nicht mehr zwingend notwendig. Der Datamatrix-Code wird seit mehreren Jahren in der Praxis angewendet. Alternativ könnten dann "Entgelt bezahlt"-Umschläge nicht mehr ohne Datamatrix-Code im Sichtfenster verwendetet werden. Es müsste zum besseren Verständnis noch geklärt werden, wie die Abrechnung mit dem Absender erfolgt, nachdem dieser den Datamatrix-Code im Sichtfenster gedruckt hat bzw. hat drucken lassen.

Gruß
Pete
 
Nachtreter Am: 20.01.2011 12:31:54 Gelesen: 126838# 7 @  
@ Pete

Der Datamatrix-Code dürfte die Infos über Absender, Empfängeradresse und Freimachung beinhalten. Bei einem Fensterumschlag ist es für einen Großversender praktikabler, den Code mit ins Adress-Feld (und somit ins Fenster) zu drucken.
Tatsächlich häufen sich Fensterumschläge ohne "EDV-Freimachungsvermerk", die postalische Beförderung läßt sich nur durch die orangenen Striche in der Codierzone erahnen!

"Entgelt bezahlt"-Belege kommen ohne Datamatrix-Code vor: z.B. Infobriefe mit der Frankierwelle.

Viele Grüße
Nachtreter
 
DL8AAM Am: 20.01.2011 16:29:53 Gelesen: 126823# 8 @  
@ Nachtreter, Pete

wie erkennt die DPAG, dass Sendungen portogerecht freigemacht wurden

Hallo Pete, Nachtreter,

ich "meine gelesen zu haben" (finde es leider auf die Schnelle icht mehr), dass auch bei DV-Freimachungen letztendlich der Zusteller prüft, ob portogerecht freigemacht wurde. Nicht ohne Grund muss ja bei Briefen mit besonders ermäßigten Portosätzen immer noch zusätzlich der Vermerkt "Entgelt bezahlt" angebracht werden. Da der Zusteller bei einem Brief z.B. mit FRANKIT zu 25 Cent frankiert nicht beurteilen kann, ob der Brief bei der Einlieferung die Kriterien für die 25 Cent-Kategorie erfüllt hat, er sieht ja nur den einen Brief, nicht die Chargengröße, nicht die Qualität der Vorsortierung etc.

Tatsächlich häufen sich Fensterumschläge ohne "EDV-Freimachungsvermerk" ... "Entgelt bezahlt"-Belege kommen ohne Datamatrix-Code vor: z.B. Infobriefe

Jou, z.B. die angesprochen Infopostsendungen können in vielfache Weise frankiert werden, siehe Punkt 4 der neusten Ausgabe (Stand 1. Januar 2011) der Produktbroschüre "Adressierte Werbesendungen: Infopost und Infobrief national":

http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/i/infopost/produktbroschuere_infopost_und_infobrief_national_20110101.pdf

Neben den dort genannten Freimachungsarten tauchen aber aktuell immer noch - eigentlich nicht mehr zulässige - Altformen im Briefkasten auf:



Die linke Form der Freimachung (aus Dezember 2010) ist nach meinem Verständnis eigentlich nicht mehr möglich gewesen. Die Übergangsregel, dass Altformulare und -umschläge aufgebraucht werden dürfen/durften sollte in diesem Fall auch nicht greifen, oder ?? Rechts ein Beispiel eines INFOPOSTBRIEFs ohne 2D-Datamatrixcode, dafür aber mit einer inzwischen irregulären - d.h. nicht mehr möglichen - Vorausverfügung ("Wenn unzustellbar, bitte zurück"). Dieses Merkmal ist seit einiger Zeit u.a. auch bei INFOPOST-Briefen nur noch in der Form der Zusatzleistung PREMIUMADRESS ("P") möglich, für die mit der Post sogar zusätzlich ein spezieller Vertrag abzuschliessen ist. BTW, korrekt ist übrigens das Fehlen einer zusätzlichen kundenindividuellen Darstellung bei der Infopostwelle, da "Die kundenindividuelle Darstellung darf nur ... i. V. mit der DV-Freimachung mit Matrixcode im Anschriftenbereich genutzt werden" (aus dem oben genannten Regelwerk). Keine DV-Freimachung = kein bunter Zudruck. ;-)

Mein eigentliches Problem war, dass es unterschiedliche Briefe mit im Prinzip inhaltsgleichen DV-Freimachungen im Fenster gibt.

A: Mit einem entsprechenden Hinweis darauf in der Frankierzone des Briefes (siehe Standardbrief der BARMER GEK ) und B: ohne Hinweis, ganz ohne Angaben in der Frankierzone (siehe der Standardbrief von Baumarkt Max Bahr ). Zu A gibt es noch die Unterteilung in "mit und ohne Angabe einer Postabrechnungsnummer".

Bei der Post wird ja inzwischen alles und jedes noch so kleinste Minidetail in ausführlichsten Regeln festgelegt (im Rahmen der maschinellen kosteneinsparenden Massenbearbeitung auch sinnvollerweise), von der Schriftgröße, -dicke und -art des Schriftzuges PREMIUMADRESS im Fenster bis zum kundenindividuellen Zudruck zur Infopostwelle in der Frankierzone. Nur habe ich (...) zu dieser Frage noch nichts finden können, es gab auch keine sinnvollen Treffer über die Suchefunktion auf der Webseite der Post. Ebenso findet sich in der entsprechenden Produktbroschüren und Regelwerken zur DV-Freimachung (s.o.) nirgendwo auch nur ein Verweis auf diese Hinweise ("Freimachung (DV) im Fenster"). Leider ist die Informationspolitik - wenn man als Philatelist bei der Post zu diesen Punkten nachfragt - gleich Null. Für die Post beschränkt sich Philatelie leider nur noch auf den Verkauf spezieller "phil. Produkte", vom Postautomodell bis zum Numisbrief sowie auf die Ausgabe von vielen vielen nassklebenden Briefmarken für den Abovertrieb, für die eigentlich - wenn wir mal ehrlich sind - (leider!) im Postalltag kein Bedarf mehr besteht und ansonsten auch (gewollt) keinen Absatz mehr finden. Vielmehr bekommt man den Hinweis zu hören, dass dieses ja nicht "philatelistisch" sei > Philatelie = Postprodukteverkauf. :-( Gut, stimmt, das ist eigentlich auch sehr verständlich (ehrlich). Der Infopostwellen-, DV-Freimachungsvermerk- und FRANKIT-Sammler bringt ja auch kein Geld ein. Es ist sicherlich auch keine Kernaufgabe eines notwendigerweise auf Gewinn orientierten privaten Wirtschaftsunternehmens, Knalltüten - wie wir es nun mal sind - mit (Kosten behafteten) Informationen für ihr komisches Hobby zu versorgen. ;-)

Beste Grüße
Thomas
 
Postgeschichte Am: 20.01.2011 16:51:19 Gelesen: 126820# 9 @  
@ DL8AAM

ich "meine gelesen zu haben" (finde es leider auf die Schnelle icht mehr), dass auch bei DV-Freimachungen letztendlich der Zusteller prüft, ob portogerecht freigemacht wurde.

Für die Freistempelung von Postsendungen sowie die Abrechnung der Entgelte kommen lt. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Briefdienst zwei Möglichkeiten in Betracht:

1. mit den allgemein genutzten DV-Anlagen des Versenders
2. Verfahren mit nur versandspezifisch genutzten Postentgeltermittlungsanlagen der Hersteller Bizerba und dem Toledo-Werk.

Postsendungen dürfen mit einer DV-anlage freigestempelt werden, wenn die richtige und vollständig Entgeltbe- und -abrechnung gewährleistet ist. Die Anlagen müssen von der Post aber genehmigt bzw. zugelassen sein. Beauftragte der Post können Einblick in den Arbeitsablauf wie Auftragsbearbeitung, Versand, Buchhaltung und Statisik nehmen, soweit dies zur Prüfung der sicheren Vereinnahmung der Entgelte notwendig ist. In erster Linie hat der Absender sicher zu stellen, daß die Postsendungen richtig frankiert sind. Die Post nimmt aber Stichproben der eingelieferten Postsendungen vor.

Gruß
Manfred
 
DL8AAM Am: 20.01.2011 17:24:48 Gelesen: 126818# 10 @  
@ Postgeschichte

versandspezifisch genutzten Postentgeltermittlungsanlagen der Hersteller Bizerba

Nur am Rande, schöne Bespiele von Frankiervermerken von Bizerba-Maschinen zeigt die (sehr schöne) philatelistische Aufarbeitung des Thema "Quelle – ein deutsches Versandhaus 1927 bis 2009" auf http://www.postautomation.de/90.html

Hier werden auch die ansonsten fast nie beachteten Frankiervermerke auf "Quellepaketen" ausführlich beackert:



Bizerba-Maschinennummer "BI/40505" (Abb. als Links aus der o.g. Arbeit)

Diese Dokumentation ist wirklich eine ausgesprochen schön und gut gemachte philatelistische Dokumentation dieses sehr interessanten Themas, macht Lust auf mehr! Quelle als Triebfeder der Postautomatisation seit den 60er Jahren. Man kommt fast ins tiefe tiefe "sich schwarz ärgern", dass man damals einfach diese Pakete nicht beachtet hat. Aber wer hat denn schon Quellepakete gesammelt. ;-)

Man kann es nur mit dem Autor sagen " 1961 ... 15 Millionen Paketsendungen und damit 50 Millionen DM Post- und Bahngebühren! ( Wo sind nur eigentlich die ganzen Belege geblieben?)" Wo?

Gruß
Thomas
 
DL8AAM Am: 19.04.2011 17:46:30 Gelesen: 125643# 11 @  
@ DL8AAM [#10]

Frankturen mit diesen dreigeteilten Rechtecken tauchen auch heutzutage immer noch auf, d.h. Frankierhinweise in der Mittelzeile. Leider finde ich bei der Post keinerlei näheren Informationen über die aktuellen Verfahrenweisen für diese Art der DV-Franktur.



Großbrief "PreSort" zu 1,45 € vom April 2011 (04.11) aus Blaufelden (ohne die sonst übliche Nennung einer PLZ, Fehldruck?), Postabrechnungsnummer 07470. Absender ist der Coke-Store von Coca Cola, hinter dem (laut Lieferschein) übrigens die "Swiss Post Solutions GmbH" in 74572 Blaufelden, eine Tochergesellschaft der schweizer Post "Swiss Post" steht.

Hat jemand weitere Informationen zu diesen dreiteiligen Frankturvermerken ? Zu dem Produktzusatz "PreSort" ( presorted, vorsortiert) findet sich auch nichts entsprechendes auf den Webseiten der Deutschen Post AG ?

Gruß
Thomas
 
Nachtreter Am: 19.04.2011 20:05:16 Gelesen: 125623# 12 @  
@ DL8AAM [#11]

Hallo Thomas,

Presort ist ein Konsolidierer:

http://www.neuegenossenschaften.de/aktuelles/news/2010/02/11/1229.html

Es handelt sich also nicht um ein Produkt der DPAG.

Die "fehlende" PLZ im Rechteck findest Du im Abrechnungsteil direkt unter dem Rechteck (letzte fünf Ziffern).

Einen schönen Abend
Nachtreter
 
uli Am: 20.04.2011 10:59:41 Gelesen: 125599# 13 @  
Nur ganz kurz, habe gerade keine Zeit:

Der Aufdruck auf dem Kuvert mit dem Hinweis zur DV-Freimachung war früher mal Pflicht, ist es aber schon einige Zeit nicht mehr. Wie ich aus Gesprächen mit anderen Großversendern weiss, wissen das viele nicht. Es stört aber niemanden, wenn der Hinweis weiterhin da steht.

Das Lesen der DataMatrix im Briefzentrum erfolgt beim Auslesen der Adresse. Die Daten werden auf Plausibilität geprüft und gespeichert. Es erfolgt dann ein Abgleich mit den Einlieferungsdaten des Versenders. Stimmt da was nicht, wird geprüft und in der Abrechnung nachgebessert. Ansonsten stimmt das von @Postgeschichte oben geschriebene, wer DV-Frankierung nutzt, vereinbart mit der DPAG ein umfangreiches Procedere.

Natürlich muss die DataMatrix im Adressfenster stehen, denn sie wird vor dem Drucken "errechnet" (daher der Begriff DV-Frankierung), auf das Anschreiben gedruckt und muss von außen sichtbar sein. In der DataMatrix stehen eine Reihe von Infos, die wichtigste und noch nicht erwähnte ist die Einlieferungsnummer.

Gruß
Uli
 
DL8AAM Am: 20.04.2011 15:45:16 Gelesen: 125584# 14 @  
@ uli [#13]

Uli,

super, besten Dank. Das war genau meine ursprüngliche Frage. Denn gerade von richtig grossen Großversendern, die eigentlich sogar extra Profis für den "optimalen" Versand beschäftigen, bekommt fast täglich immer noch Sendungen mit diesem dreigeteilten Rechteck mit dem Hinweis zur DV-Franktur im Fenster und der Postabrechnungsnummer ins Haus. Nur fanden sich bei der Post absolut keinerlei aktuelle Informationen in den - wie es so schön auf Postdeutsch heisst - "Handlingsbröschüren" und Dokumenten hierzu. Deshalb war ich etwas verwirrt, wird doch von der Post inzwischen alles bis ins kleinste genormt und vorgeschrieben, von der Schriftart, -größe bis zur Strichdicke und Farbe. Gut, dass das früher, in Zeiten vor dem Matrixkode, einmal Pflicht war, ist bekannt. Aber leider finde ich auch aus dieser Zeit keine näheren Handlingsanweisungen. Die Post löscht ja alte Dokumente sofort von ihren Seiten und hält kein Onlinearchiv für philatelistische Recherchen vor.

Falls jemand diese Dokumente seinerzeit gespeichert hat, wäre ich über eine Kopie per Emai sehr dankbar.

Gruß
Thomas
 
DL8AAM Am: 20.04.2011 16:25:30 Gelesen: 125581# 15 @  
@ Nachtreter [#12]

Hallo und besten Dank für das Feedback. Wirklich interessant, ich habe zwar ein Auge auf das Thema Konsolidierer, aber das ist der erste Beleg den ich zu gesicht bekommen habe, der statt der übrlichen K-Kennung (ggf. mit Sendungs- bzw. Chargen- oder PLZ/BZ-Nummer) den Namen des Konsolidierers in Klartext zegt. Schön, was neues für die Sammlung ;-) Das die PLZ in der Abrechnungszeile unter dem Rechteck auftaucht ist mir zwar aufgefallen, aber trotzdem hatte ich gedacht, dass bei diesen dreigeteilten Frankiervermerken die PLZ auch noch direkt zum Ortsnamen in das obere Segment gehört?

Aber scheinbar sind diese dreigeteilten Rechteckfrankiervermerke eine veraltete Form (?), für eine aktuelle (korrekte?) DV-Franktur hätte ich eine der üblichen Formen, wie "DV 04 1.45" Zeile mit der (in Deutschdeutsch) "Bildmarke Logo Deutsche Post" (d.h. Schriftzug Deutsche Post und dem Posthorn) sowie einem Datenmatrixkode, siehe [1], erwarten müssen, oder? In dem EAN-Barcode steckt ja keine DV-Eigenschaft (mit Versandangaben etc.) drin, dieses sollte hier wohl auch nur eine interne Kennzeichnung des Versenders sein, oder? Für eine aktuelle DV-Franktur "neuer Art" ist dieser Beleg für mich zumindest etwas ungewöhlicher.

Übrigens, Versandlabel mit DV-Frankturangaben für etwas schwerere Sendungen (Frachtpost statt Großbrief) dieses Versenders sehen dann so aus (scheinbar werden einfach nur andere Module in der Software geschaltet):


Frachtpostbelege der DPAG/DHL sind aber ein anderes (aber nicht-desto-weniger) wirklich interessantes, aber leider kaum beachtetes und bearbeitetes Thema. Falls hier jemand nähere Informationen hat, bitte in einem neuen (!) Thema antworten, sonst muß Richard verständlicherweise wieder böse werden. ;-)

Gruß
Thomas

[1] Deutsche Post AG: "Maschinenlesbare Freimachungsvermerke, Teil 2: DV-Freimachung (Gestaltung, Varianten und Inhalte)", Version 1.3.10 vom 01.07.2006 - http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/download/broschueren/dv_freimachung/dv_freimachung_1_3_10.pdf (Downloadstand 20.04.2011)
 
Pilatus Am: 21.04.2011 00:10:34 Gelesen: 125562# 16 @  


Eine recht schöne und nützliche "Infopost" habe ich auch zu bieten.

Beste Grüße Pilatus
 
Pilatus Am: 25.04.2011 00:42:53 Gelesen: 125498# 17 @  
Noch ein, recht hübsch anzuschauender Beleg dieser Art. Doch, wenn man genauer hinschaut. schauderts einen, denn Werbefachleute können nicht mal richtig deutsch. Echt schade drum. Kann man da Vertauen zum Produkt haben

fragt Pilatus


 
Stefan Am: 25.04.2011 15:13:26 Gelesen: 125470# 18 @  
@ Pilatus [#17]

Noch ein, recht hübsch anzuschauender Beleg dieser Art.

Bei dem Beleg fallen 2 Dinge auf, die auf dem ersten Blick nicht so recht zusammenpassen wollen. Hierbei handelt es sich um ein Postwurf Spezial der DPAG, welche über die Briefsortiermaschine sortiert wurde, erkennbar anhand der orangefarbenen Codierung auf der Briefumschlagvorderseite. Normalerweise weisen Postwurfsendungen keine Empfängeranschrift auf und werden vom Postboten der DPAG je nach Wunsch des Auftraggebers z.B. in jeden Briefkasten des Briefzustellbezirks gesteckt; alternativ wäre z.B. die Zustellung in jene Briefkästen möglich, die an dem Zustelltag auch Briefe erhalten (Eindruck auf der Postwurfsendung "mit der Tagespost").

Bei deinem gezeigten Beleg war anscheinend ein Teil der Empfängeranschrift angegeben, so dass eine maschinelle Briefesortierung möglich war (Bsp.: "An alle Bewohner des Hauses, XY-Str. Z, 12345 ABC).

Gruß
Pete
 
Pilatus Am: 25.04.2011 18:21:07 Gelesen: 125457# 19 @  
@ Pete [#18]

Ja, Du hast Recht. Sinngemäß: an alle, die viel sparen wollen.

Noch schönen "Osternausklang"

Pilatus
 
Pilatus Am: 26.04.2011 00:28:50 Gelesen: 125441# 20 @  
Ein neuer Beleg dazu, wie er adressiert war, weiß ich aber auch nicht mehr.

Beste Grüße Pilatus


 
Pilatus Am: 27.04.2011 00:34:01 Gelesen: 125403# 21 @  
Mich wundert, warum sich noch niemand zu meinem Beitrag 17 bezüglich der fehlerhaften Anwendung der deutschen Sprache gemeldet hat. Wer den Fehler erkennt bekommt bei mir ein güldenes Sternchen.

Es grüßt Pilatus
 
T-M 123 Am: 27.04.2011 09:02:32 Gelesen: 125394# 22 @  
@ Pilatus [#21]

Ich habe auch darüber nachgegrübelt. Ich schätze, es ist gemeint, dass nicht der Gaspreis zu teuer sein kann; zu teuer kann nur das Gas selbst sein, der Gas preis hingegen ist zu hoch?

Gruß
T-M
 
Pilatus Am: 27.04.2011 13:12:34 Gelesen: 125376# 23 @  
Hallo T-M,

ja Du hast den Vogel abgeschossen und das güldene Sternchen verdient.

Gruß Pilatus
 
DL8AAM Am: 28.04.2011 15:44:59 Gelesen: 125333# 24 @  
@ Pilatus [#21] > Mich wundert, warum sich noch niemand zu meinem Beitrag 17 bezüglich der fehlerhaften Anwendung der deutschen Sprache gemeldet hat.

Vielleicht, meldete sich aber auch keiner gemeldet, weil der gezeigte Beleg nicht in dieses Thema "Freimachung DV" passt. Es gibt sonst verständlicherweise (!) Mecker vom Chef.

Für "Postwurfsendungen" gibt es: http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=34933 ;-))

Und bitte möglichst die Belege vollständig und nicht abgeschnitten zeigen.

Ich habe nicht mit den Deutschkenntnissen des Gegenübers angefangen. So etwas hier anzusprechen gehört eigentlich wirklich gut hierher (es finden sich auch viele viele Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen), aber wenn Du diesen Punkt schon einmal ansprichst:

@ Pilatus [#21]

>" Noch ein, (sollte ein Kommasetzungsfehler sein, hier kein "um-zu-Komma"?) recht hübsch anzuschauender Beleg dieser Art. Doch, wenn (auch hier wohl kein "wenn-Nebensatzkomma"?) man genauer hinschaut. (Fehler: kein Punkt) schauderts ("schaudert es" oder ggf. auch mit dem unschönen Auslassungszeichen "schaudert's") einen, denn Werbefachleute können nicht mal richtig deutsch (müsste 'deutsch' nicht in diesem Zusammenhang mit großem D geschrieben werden?) ... " oder ging es nur um die Fehler der Gasverkäufer? ;-)

Und um keine erneute Doppelschelte von Richard zu riskieren, hier auch etwas wirklich zum Thema passendes. ;-))


Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Brauschweig (Abrechnungsnummer 20006)

Ein über Williams Lea (K4000) konsolidierter Brief vom April 2011, der in dieser Form eigentlich wohl nicht mehr in die Zeit passt, oder? Neben dem alten (veralteten?) dreigeteilten Dreieck mit dem Hinweis auf eine "Freimachung (DV) im Fenster" in der Frankierzone, findet sich auch ein alter (veralteter?) Frankiervermerk ohne 2D-Matrixkode im Fenster. Nach meinem Verständnis und den mir vorliegenden DPAG Regelwerken ([#3][#13]...) sollte es diesen Beleg eigentlich seit geraumer Zeit so nicht mehr geben dürfen, oder ?

Beste Grüße
Thomas
 
Postgeschichte Am: 28.04.2011 16:34:38 Gelesen: 125319# 25 @  
@ DL8AAM [#24]

Hallo Thomas,

nun sehe es Pilatus einmal nach, daß er einen falschen Beleg gezeigt hat. Ich habe schon einige Beiträge von bekannten Mitgliedern gelesen, die mein Haupt schütteln ließen. Da ist doch so ein kleiner Irrtum ein Klacks. Oder darf man sich nicht mal irren? Die Frage von Pilatus ist übrigens auch schon beantwortet und sollte abgehakt sein.

Nun zum Fachlichen:

Ein über Williams Lea (K4000) konsolidierter Brief vom April 2011, der in dieser Form eigentlich wohl nicht mehr in die Zeit passt, oder? Neben dem alten (veralteten?) dreigeteilten Dreieck mit dem Hinweis auf eine "Freimachung (DV) im Fenster" in der Frankierzone, findet sich auch ein alter (veralteter?) Frankiervermerk ohne 2D-Matrixkode im Fenster. Nach meinem Verständnis und den mir vorliegenden DPAG Regelwerken ([#3][#13]...) sollte es diesen Beleg eigentlich seit geraumer Zeit so nicht mehr geben dürfen, oder ?

Warum sollte es diesen Beleg eigentlich seit geraumer Zeit so nicht mehr geben dürfen? Was spricht dagegen? Die Post hat das Verfahren beim Versender geprüft, für gut befunden und auch genehmigt. Sofern sich an der Zuverlässigkeit der Anlage keine Änderung ergeben hat und der jetzigen Postmodalitäten nicht entgegensteht, spricht m.E. nichts gegen eine Fortführung des bisherigen Verfahrens. Dieses ist in der Postordnung und den späteren Geschäftsbedingungen noch enthalten. Eine förmliche Aufhebung des Verfahrens oder eine mögliche weitere Duldung müsste bei der Post erfragt werden.

Ich finde es übrigens gut, daß Du Dich mit der neuen Postgeschichte zu einer Zeit befaßt, in der möglicherweise die geltenden Vorschriften noch präsent sind.

Gruß
Manfred
 
DL8AAM Am: 28.04.2011 19:09:32 Gelesen: 125297# 26 @  
@ Postgeschichte [#25]

Hallo Manfred,

sehe es Pilatus einmal nach, daß er einen falschen Beleg gezeigt hat.

Deshalb habe ich hinter der Bemerkung auch gleich das entsprechende Smilie gesetzt, gerade um nicht missverstanden zu werden. Diese netten Freunde haben sich ja inzwischen flächendeckend und auch weltweit durchgesetzt, da man ja bei dieser unserer Art der Kommunikation nicht die Mimik seines Gegenübers zu sehen bekommt und so richtig einschätzen kann, wie er es denn gemeint hat. Das ist nichts neues aus der Welt des Internets, unsere altforderen Telegraphiefunker morsten (und morsen noch immer) aus diesem Grund ein ".... .." (=HI) hinter möglicherweise missverständlich zu verstehende Passagen.

Manfred auch Danke für das fachliche Feedback. Gerade diese Frage, wollte ich mit dem Öffnen dieses Themas besprochen und geklärt bekommen. Aus diesem Grund habe ich oben auch immer Fragezeichen eingepflegt. Für die Beurteilung der heutigen DV-Freimachungen beziehe ich mich ausschliesslich auf die aktuellen Dokumente der DPAG. Diese sind die bereits oben erwähnten PDF-Files:

a) " DV-Freimachung: Ihr Vorteil mit System - Informationen und Hinweise zur Anwendung" Stand 01.09.2010 [1] für eher allgemeine Informationen zum Thema DV-Franktur und

b) " Maschinenlesbare Freimachungsvermerke, Teil 2: DV-Freimachung (Gestaltung, Varianten und Inhalte)", Version 1.3.10 vom 01.07.2006 [2] für die näheren Feinheiten aus "Ausführungsbestimmungen". Weiteres konnte ich auf den offiziellen Seiten der Post leider nicht finden.

Im ersten Dokument werden die notwendigen Bestandteile einer heute gültigen DV-Freimachung beschrieben:

"Der DV-Freimachungsvermerk besteht aus der festen Kennung DV, der Monatsangabe [kein Monat.Jahr], dem Sendungsentgelt, der Leistungsmarke Deutsche Post und einem Datamatrixcode.". Ein Muster, wie sowas derzeit auszusehen hat, habe ich in [#3] eingestellt. Nach meinem Verständnis ist eine DV-Franktur ohne den 2D-Matrixkode also heute nicht mehr möglich?

Auf Übergangsregeln bzw. die Weitergeltung alter Freimachungsvarianten wird in keiner Passage hingewiesen, vielmehr heisst es wörtlich, dass einige ältere Vereinbarungen und Regeln weiter ihre Gültigkeit behalten "soweit diese nicht die Freimachung betreffen"! Daraus leite ich ab, dass ausschliesslich die Bestimmungen aus [1] und [2] hinsichtlich der Freimachungsformen heute gelten und angewendet werden dürfen. Inwieweit es möglicherweise nicht publizierte Ausnahmen hierzu gibt, kann ich nicht sagen und genau das sollte hier ja zum Thema werden. Geantwortet hat zumindest bis auf Uli [#13] noch keiner auf diese Eingangsfragestellung. Falls es sowas doch geben sollte, wird es schon heute in der Jetztzeit äusserst schwierig eine korrekte Verwendung zu beurteilen, wie soll das dann für die philatelistische Forschung in 100 Jahren erst aussehen? Diese Regeln werden heutzutage in immer kürzer werdenden Intervallen geändert, dass man kaum noch hinterherkommt. Weder die (Groß-) Kunden noch die Postler selbst. Auch könnte man fast den Eindruck gewinnen, dass die Post ihre eigenen Regeln selbst kaum noch zeitnah abbilden kann oer will. Ein schönes Beispiel sind die Infopostwellen, was da alles von den Postverantwortlichen vor Ort angenommen wird und durchschlüpft ist schon sehr auffällig. Hauptsache die Einnahmen stimmen, dann werden mal schnell die eigenen Regeln nicht beachtet. Der Harburger Philatelistenklub hat vor einiger Zeit eine nette Katalogisierung mit "hunderten" von falschen Infopostwellenformen zusammengestellt und publiziert. Es scheint, als gäbe es nichts, was nicht schon einmal mit Duldung der Post falsch eingeliefert wurde ;-)) Den Eindruck habe ich bei DV-Freimachungen auch teilweise. Aber vielleicht hat einer unserer Mitglieder nähere Kenntnisse über etwaige Übergangs- und Ausnahmebestimmungen? Oder ich verstehe die offiziellen Postdokumente ja auch nur falsch (gut möglich). Deshalb, bitte ich um Feedback !

Nochmals besten Dank und Gruß
Thomas

[1] http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/d/dv_freimachung/dv_freimachung_2010.pdf
[2] http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/download/broschueren/dv_freimachung/dv_freimachung_1_3_10.pdf
 
Postgeschichte Am: 28.04.2011 19:23:10 Gelesen: 125294# 27 @  
@ DL8AAM [#26]

Du fragst immer, ob jemand Informationen hat. Hast Du denn schon mal versucht, eine Stellungnahme der Post einzuholen. :-))

Gruß
Manfred
 
DL8AAM Am: 28.04.2011 19:55:09 Gelesen: 125290# 28 @  
@ Postgeschichte [#27]

Leider, leider ist die Informationspolitik der Post in diesen Bereichen nicht auf unsere Art der Philatelie ausgerichtet. Meine diesbezüglichen Anfragen bei dem unter dem gut klingenden Punkt "Kontakt: Noch Fragen? Wir sind für Sie da!" genannten Team in Darmstadt sind bisher offen, auf den versprochenen Rückruf warte ich noch heute. Vielleicht will sich die Post auch nicht hunderten von Fragen von vielen einzelnen Philatelisten rumärgern. Hatte gehofft, dass es unter uns bereits gut Informierte gibt. Mit sowas beschäftigen sich doch bestimmt "viele viele 1000de" von uns auch? Oder ? ;-))

Gerade vor 5 Minuten (ernsthaft) ist mir ein neuer "abweichender" Beleg mit "komischer" DV-Freimachung auf den Tisch geflattert:


Brief der Deutschen Bank aus 04082 Leipzig, Abrechnungsnummer 14010 (April 2011)

Nun fehlt sogar die geforderte "feste Kennung DV" im DV-Freimachungsvermerk im Fenster, an Frankiervermerken findet sich nur noch "...-04.11/0,55EUR", wieder mit dem früher üblichen Zusatz des Jahres, wieder kein Matrixkode auch fehlt die ebenfalls geforderte "Leistungsmarke Deutsche Post" (im Fenster) ... Bei der Masse von Belegen aus dem Jetzt, die die o.g. Regeln so auffällig nicht erfüllen, müsste es wirklich irgendwo, nicht veröffentlichte unsichtbare Sonder- und Nebenbestimmungen geben, oder? An eine Postanarchie kann icht nicht so recht glauben. ;-))

Thomas
 
Postgeschichte Am: 28.04.2011 20:40:11 Gelesen: 125283# 29 @  
@ DL8AAM [#28]

Hallo Thomas,

ich befürchte, daß Du einem Phantom hinterherläufst. In dem Infoblatt (ist übrigens keine amtliche Verlautbarung) steht doch in den Bedingungen über die Zulassung unter anderem:

1.1 Das sind die grundsätzlichen Voraussetzungen - Zertifizierung des Layouts von Anschrift und Freimachung mit Datamatrixcode

Hierunter kann die Post Verfahren zulassen, die nicht mit denen im Infoblatt übereinstimmen. Eine Vorschrift für dieses Handeln zu erhalten ist nicht möglich, da es Einzelfall bezogen entschieden wird. Es gibt hierfür keine Amtsblattverfügung. Aber Du kannst gerne weiter hoffen. :-))

Gruß
Manfred
 
DL8AAM Am: 21.10.2011 20:38:30 Gelesen: 122164# 30 @  
@ Postgeschichte [#29]

Aber Du kannst gerne weiter hoffen. :-))

Ich hoffe übrigens immer noch Manfred. ;-) Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass gerade im Zeichen der fortschreitenden Automatisierung und Sortierung noch undokumentierte, abweichende Verfahren die Abläufe verlangsamen. Es sollte also etwas geben, dass auch mögliche "Sonderregelungen" hinreichend genau zentral regelt werden. Auch wenn es keine Amtsblätter mehr bei der DPAG für sowas gibt. ;-)

@ Nachtreter [#12]

Die "fehlende" PLZ im Rechteck findest Du im Abrechnungsteil direkt unter dem Rechteck (letzte fünf Ziffern).

@ DL8AAM [#15]

Das die PLZ in der Abrechnungszeile unter dem Rechteck auftaucht ist mir zwar aufgefallen, aber trotzdem hatte ich gedacht, dass bei diesen dreigeteilten Frankiervermerken die PLZ auch noch direkt zum Ortsnamen in das obere Segment gehört?



Ich hatte mir das so vorgestellt. Eine PLZ im dreigeteilten Rechteck ("90939 Nürnberg" für die Großempfänger-PLZ der DATEV) und ggf. eine weitere PLZ an Ende der Postabrechnungs-Zahlenkolonne unter dem Rechteck (hier "90471", das ist die Großempfänger-PLZ der DPAG NL Brief in Nürnberg, d.h. dort "wo abgerechnet" wird) auftaucht, wobei die echte Abrechnungsnummer "14030" senkrecht/links erscheint. Der Beleg passt aber nicht wirklich in das Thema, die DV-Franktur steht ja nicht im Fenster, auch wenn das Rechteck ähnlich erscheint. ;-) Also gleich wieder vergessen.

Gruß
Thomas
 
Araneus Am: 09.09.2019 10:56:33 Gelesen: 30199# 31 @  
Der im Folgenden gezeigte Umschlag der Versicherung Deutscher Herold weist im Freimachungs-Rechteck eine falsche Kombination von Aufgabeort und Postleitzahl auf.



Der Briefumschlag liegt leider ohne Inhalt vor, stammt aber wohl aus der Zeit der Jahrtausendwende. Darauf deuten sowohl der Hinweis auf die Olympischen Spiele in Sydney als auch die Tatsache, dass der Deutsche Herold im Jahr 2002 von der Deutschen Bank an die Zurich Gruppe verkauft wurde, hin.

Die Besonderheit ist, dass hier Postleitzahl und Aufgabeort nicht zusammenpassen. 40764 ist keine Postleitzahl in Düsseldorf, sondern gehört zu der Stadt Langenfeld. In Langenfeld befindet sich aber das Briefzentrum, das für Düsseldorf zuständig ist. Vermutlich wurden die Briefe an dem damals noch recht jungen Briefzentrum aufgegeben. Man passte die Postleitzahl daran an, ließ es aber bei der Ortsbezeichnung Düsseldorf.

Bei dem folgenden Brief desselben Versenders ist die Postleitzahl korrekt.



Was die Kürzel "DZ" und "DMZ" neben dem Freimachungsvermerk bedeuten, ist mir unklar (das Kürzel "DZ" findet man auch auf Briefen der Deutschen Bank aus der Zeit). Vielleicht weiß ein Forumsmitglied Näheres dazu.
 
DL8AAM Am: 07.12.2020 03:53:41 Gelesen: 23438# 32 @  
"Freimachung (DV) im Fenster" ohne Freimachung im Fenster ;-)

Diese dreigeteilten Frankaturhinweise in der Frankierzone, mit den entsprechenden Freimachungen im Fenster sind/waren in den letzten Jahren ja noch für "Altkunden" im Rahmen von nachgeltenden Übergangsregelungen weiterhin möglich. Wobei aber in den veröffentlichten, jeweils aktuellen "Regel-(Standard-)Dokumenten" der DPAG diese (Alt-) Formen nicht mehr enthalten waren. Ich meine aber, in der letzten Zeit mal gelesen zu haben, dass diese Altreglungen inzwischen nun aber auch ausgelaufen sind bzw. auslaufen werden. Leider finde ich das entsprechende Posting nicht mehr.

Aber bereits in den letzten Jahren ging es bei diesen Formen zum Teil "drunter und drüber", insbesondere in der "Übergangszeit", wenn der Kunde bereits teilweise umgestiegen ist. ;-)

In diesem Fall wurde bei der Erstellung des Katalogs noch ein Klischee mit dem alten Hinweis eingedruckt, wobei sich aber im Fenster absolut keinerlei Teil der eigentlichen Frankatur mehr befindet. Hier hätte also anstatt des (alten) Hinweis-Dreieckes bereits die (neue) Frankierwelle verwendet werden müssen, zumindest würde der eingedruckte Fensterinhalt dazu passen.



Ausschnitt; Katalog (Herbst 2006) der Bettmer GmbH aus Mainz; Eindruck des Hinweises auf eine "Freimachung (DV) im Fenster" beim Postamt 55252 Mainz-Kastel mit der "Kundennummer" 08550.

Beste Grüße
Thomas
 
Araneus Am: 07.12.2020 18:46:00 Gelesen: 23411# 33 @  
@ DL8AAM [#32]

"Freimachung (DV) im Fenster" ohne Freimachung im Fenster ;-)

Hallo Thomas,

derartige „Fehler“ kamen bei verschiedenen Versendern vor. Die Ursache dafür kann einerseits in der Druckerei liegen. Man verwendete vorher verwendete Freimachungsvermerke weiter, da die Druckerei vielleicht auch keine Ahnung davon hatte, wie die Sendungen anschließend adressiert und freigemacht wurden. Oder man hatte nicht die korrekte Druckvorlage zur Hand. Zu dem damaligen Zeitpunkt war es ja wahrscheinlich noch nicht möglich, einfach die korrekte Druckvorlage über das Internet downzuloaden und in den Druckprozess zu integrieren. (2006 gab es übrigens die „Frankierwelle“ noch nicht, damals war noch der rechteckige Entgelt bezahlt-Vermerk gebräuchlich.)

Der Fehler kann aber auch beim Frankieren passiert sein. Das vermute ich zum Beispiel bei folgendem Beleg:



Die Selfmailer der Firma Mey & Edlich trugen im Jahr 2009 regelmäßig eine DV-Freimachung. Eine Ausnahme bildet diese Infopost vom Oktober 2009. Hier vermute ich, dass bei der Programmierung der Freimachung etwas schiefgelaufen ist, sodass die Freimachung hier nicht ordnungsgemäß mitgedruckt wurde.

Bei dem Beleg von Mey & Edlich ist gar kein Fenster vorhanden, in dem sich die Freimachung befinden könnte. Das ist aber nicht ungewöhnlich und wurde häufig so praktiziert. Zu Zeiten der Deutschen Bundespost trugen derartige Sendungen ohne Fenster den Freimachungsvermerk „Freimachung (DV) im Anschriftenfeld“.

Manchmal suchte man aber auch in der Druckerei nach einer kreativen Lösung und passte den Frankiervermerk den Bedürfnissen an, auch wenn das nicht den Vorgaben der Deutschen Post entsprach. Bei folgendem Beleg (Versanddatum unbekannt) wurde in das mittlere Feld des DV-Freimachungsrechtecks der Text „Entgelt bezahlt!“ eingedruckt.



Die „alte“ DV-Freimachung (ohne Datamatrixcode) ist noch bis zum 31.12.2021 zulässig (siehe „Thema: EDV Freimachungen“ ab Beitrag #29 [1]).

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=242437#M29
 
DL8AAM Am: 07.12.2020 20:09:44 Gelesen: 23402# 34 @  
@ Araneus [#33]

Die „alte“ DV-Freimachung (ohne Datamatrixcode) ist noch bis zum 31.12.2021 zulässig (siehe „Thema: EDV Freimachungen“ ....

Besten Dank Franz-Josef,

besten Dank, genau nach diesem Link hatte gesucht, aber nicht gefunden. Also noch ein Jahr - also aufpassen, vielleicht tauchen ja ein paar irrtümliche Fehlverwendungen von "Zwischenstufen" auf, wobei ich in den letzten 1-2 Jahren kaum noch komplette Belege mit dem Dreieck-Hinweis und einer DV-Frankatur mit Postabrechnungsnummer im "Fenster" gesehen habe. Die Post beendet deshalb wohl nun nur noch formal etwas, was kaum noch eine größere Relevanz hat.

Leider habe ich mich erst viel zu spät näher mit diesen modernen Gebieten beschäftigt. Ich war leider zu lange eher noch ein traditioneller Briefmarkensammler. Und wenn man heute mal ein paar ältere Umschläge in die Finger bekommt, dann fehlen leider in aller Regel die "Fensterinhalte" mit der eigentlichen Frankatur, im Prinzip sind diese Umschläge deshalb komplett aussagelos bzw. sogar "wertlos". Leider wird aber auch bei modernen Belegen mit Frankierwelle oft der Fensterinhalt nicht im Umschlag belassen. Aber auch diese Belege sind philatelistisch betrachtet "wertlos", denn auch heutzutage befinden sich ja (oft die wichtigesten) Elemente der Frankatur im Fenster bzw. im Bereich der Adressierung - bzw. die Teile, die zur korrekten Ansprache der Frankatur notwendig sind (und seien es nur die Hinweise auf das elektronische „AM-Auftragsmanagement" o.ä.).

Beste Grüße
Thomas
 
Araneus Am: 22.06.2021 15:46:48 Gelesen: 19388# 35 @  
Eine Zeitlang fand sich auf den Werbesendungen des Kosmetikversands Yves Rocher ein eigenwilliger Freimachungsvermerk:



Ausschnitt aus einer Infopost-Sendung der Firma Yves Rocher vom 31.01.2007; Umschlaggröße ca. 217 x 185 mm

Bei diesem Freimachungsvermerk fehlen nicht nur die waagerechten Linien, die den DV-Freimachungsvermerk normalerweise in drei Felder teilen. Auch der Text " (DV) im Fenster" entspricht nicht der Norm, das Wort Freimachung fehlt hier.

Die Freimachungszeile im Fenster enthält u.a. die Angaben " /DMD/76689". Der Versand erfolgte folglich über die Firma DMD-Direkt Marketing Dienste GmbH, die seinerzeit in 76689 Karlsdorf-Neuthard firmierte und vermutlich hier die Postsendungen auflieferte.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
Nordluchs Am: 22.06.2021 18:02:26 Gelesen: 19372# 36 @  
@ DL8AAM [#34]

Hallo zusammen,

so fing das an! In Anlehnung an Absenderfreistempel die Formulare mit rotem Eindruck Blanco versehen und dann durch die EDV mit den Daten bedruckt (1966 - Verlagsgemeinschaft-Rheda) damit es etwas Buntes zu sehen gibt, hier eingestellt. Ist aber schon 55 Jahre her und altes Zeug.



Viele Grüße
Hajo
 
Araneus Am: 23.06.2021 00:19:03 Gelesen: 19352# 37 @  
@ Nordluchs [#36]

Hallo Hajo,

ein Super-Beleg, der allerdings nur bedingt zum Thema passt (zur Geschichte der DV-Freimachungen findet sich einiges mehr auf der Seite "Thema: EDV Freimachungen" [1]).

Die DV-Freimachung im Fenster wurde erst im Jahr 1975 eingeführt. Erster Anwender dieses Verfahrens war die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln. Die ältesten bekannten Belege stammen vom Dezember 1975:



Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=267369#M38
 
Araneus Am: 06.06.2022 17:11:51 Gelesen: 12692# 38 @  


Dieser Freimachungsvermerk für eine DV-Freimachung im Fenster zeigt eine kuriose Ortsangabe: 60610 Frankfurt (Teck). Der Teckberg mit der Burg Teck liegt aber am Rand der Schwäbischen Alb und somit weit weg von Frankfurt.

Von wann dieser Beleg ist, kann ich leider anhand des vorliegenden Briefstücks nicht feststellen (die Angabe „Deutsche Post AG“ deutet auf die zweite Hälfte der 1990er Jahre hin). Über die Ursache dieses Fehlers kann ich nur Vermutungen anstellen. Neben dem Freimachungsvermerk erkennt man die damalige Kunden-ID des Absenders: 03061. Dieselbe Kunden-ID findet sich auch auf einem Freimachungsvermerk mit der Ortsangabe 73263 Dettingen (Teck).



Hier stimmt die Kombination von Ort und Berg. Möglicherweise hat man damals beim Druck der Umschläge eine vorhandene Druckvorlage von Dettingen verwendet und lediglich Postleitzahl und Ortsangabe geändert und dabei die Ergänzung übersehen. Dass Lettershops Werbebriefe an verschiedenen Orten aufgaben, war seinerzeit nicht ungewöhnlich.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
bedaposablu Am: 11.11.2022 18:13:22 Gelesen: 9536# 39 @  
Hallo miteinander!

Hier ein Brief aus 61282 Bad Homburg:



Premiumadress-Brief von Februar 2021 von einem Inkassobüro aus 61118 Bad Vilbel. Was auffällt, ist der blaue Konsolidierer-Vermerk "K4000" wie eigentlich bei Absenderfreistempelungen.

Viele Grüße aus Magdeburg!
Klaus-Peter
 
Michael Mallien Am: 08.02.2023 17:12:04 Gelesen: 7641# 40 @  
Dieser Beleg passt vielleicht nicht ganz, wirbt aber für eine DV-Freimachung im Fenster. Leider fehlt eben diese Freimachung zum Nachweis.



Text im "Stempel": DV-Freimachung / Deutsche Post / im Fenster - Port payé

Viele Grüße
Michael
 
Araneus Am: 10.02.2023 22:03:34 Gelesen: 7613# 41 @  
@ Michael Mallien [#40]

Dieser Beleg passt vielleicht nicht ganz, wirbt aber für eine DV-Freimachung im Fenster.

Hallo Michael,

dieser Beleg passt sehr wohl hier in dieses Thema.

Der hier gezeigte Vermerk mit dem Motiv „Briefe“ war tatsächlich ein von der Deutschen Post eingeführter Frankiervermerk für DV-freigemachte Sendungen. Am 21.02.2000 hat die Deutsche Post die Eintragung dieses Vermerks als Bildmarke beantragt (vgl. Internetseite des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) [1]).

Über die Motivation der Deutschen Post kann man nur spekulieren. Vielleicht wollte man den Kunden anstelle des traditionellen rechteckigen Frankiervermerks eine „moderne“ Form für den Frankiervermerk anbieten, vielleicht wollte man auch nur die Akzeptanz des neuen Designs testen. Eine Reihe von Firmen übernahm den damals neuartigen Vermerk, der in verschiedenen Varianten vorkommt:



Absender: Thüringen Gas; Vermerk zweifarbig (schwarz/blau), Motiv „Briefe“, mit Kunden-ID 10030, Fensterumschlag



Absender: Eismann; Vermerk zweifarbig (schwarz/blau), mit Kunden-ID 00940 und Text „Entgelt bezahlt“, Motiv „Briefe“, Fensterumschlag



Absender: Cardmine; Vermerk mit Text „DV-Freimachung im Adressfeld“, mit Kunden-ID 40110, Motiv „Briefe“, Postkarte

Gleichzeitig mit dem gezeigten Frankiervermerk gab es auch noch ein zweites Motiv („Jahr Zweitausend Millennium“), an dem die Deutsche Post Bildmarken-Rechte beantragt und eingetragen bekommen hat [2]. Dieses Motiv findet man allerdings seltener als das Motiv „Briefe“.



Absender: DaimlerChrysler; Vermerk einfarbig (schwarz/grau), Motiv „Millennium“, mit Kunden-ID 14010, Fensterumschlag

Neu an diesen beiden Vermerken ist das Fehlen einer Ortsabgabe. Insofern kann man diese Vermerke als Vorläufer des einheitlichen Frankiervermerks (=Frankierwelle) ansehen, der ab 2008 eingeführt wurde.

Die Einführung der DV-Freimachung mittels Datamatrixcode ab 2003 machte einen eigenen Freimachungsvermerk für DV-Freimachungen entbehrlich. Damals ging die Deutsche Post noch davon aus, dass bis 2006 alle DV-Freimachungsvermerke mit der bisherigen Postabrechnungsnummer auf die DV-Freimachung mit Datamatrixcode umgestellt werden sollten (dass das erst zum 31.12.2021 gelang, ahnte man damals noch nicht).

Wahrscheinlich aus diesen beiden Gründen (Einführung des Datamatrixcodes und der Frankierwelle) geriet das Muster der hier vorgestellten Frankiervermerke in Vergessenheit, die Eintragung als Bildmarke lief für beide Motive am 21.10.2010 aus und wurde nicht verlängert [1] [2].

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/001518513
[2] https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/001518471
 
Winni451 Am: 03.05.2023 21:30:14 Gelesen: 6061# 42 @  
@ DL8AAM [#3]

In der Abbildung Deines Beitrags zur DV im Fenster ist unter 4 vermerkt, dass Zusatzinformationen nur aufzuführen sind, wenn der Versand kein einfacher Standardbrief ist. Entweder hat sich daran etwas geändert, oder der folgende Absender wollte sicher gehen:

Deutsche Rentenversicherung Bund - Berlin
Wahlunterlagen zur Briefwahl Sozialwahl 2023:



DV Freimachung nur im Fenster, mit Matrixcode, vom April 2023, mit Deutsche Post und Posthorn und darunter "Brief". Über der Adresse mit Code der offensichtlich die PLZ enthält.

Ich wünsche weiterhin viel Spaß mit den DV's
Winfried
 
Araneus Am: 03.05.2023 22:32:36 Gelesen: 6052# 43 @  
@ Winni451 [#42]

Hallo Winfried,

die Vorgaben der Deutschen Post bezüglich des DV-Freimachungsvermerks haben sich nicht geändert. Auch in der aktuellen Version der Broschüre „DV-Freimachung: Ihr Vorteil mit System“ (Stand: Januar 2023) heißt es auf Seite 23, wie schon 2011: „Außer bei gewöhnlichen Briefen ist hier die Sendungsart zu nennen.“ Das heißt, das Wort „BRIEF“ innerhalb des DV-Freimachungsvermerks ist im vorliegenden Fall überflüssig.

(Kurze Anmerkung: „Gewöhnliche Briefe“ sind nicht nur Standardbriefe, sondern alle Briefe ohne Zusatzleistungen.)

Hintergrund könnte sein, dass die Wahlunterlagen für die Sozialwahl in diesem Jahr erstmals als Brief versandt werden mussten. Bei der letzten Wahl vor sechs Jahren bestand noch die Möglichkeit, diese als Dialogpost zu versenden (siehe Beitrag #59 im Philaseiten-Thema „Thema: Wahlbriefumschläge, Wahlbenachrichtigungen, Wahlkarten und Wahlstempel“ [2]). Seit dem 01.Januar 2020 dürfen bekanntlich nur noch reine Werbesendungen als Dialogpost versandt werden. Vielleicht war in diesem Jahr zunächst ein Dialogpost-Versand geplant, der dann kurzfristig in einen Brief-Versand umgeändert werden musste.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/DV-Freimachung/downloads/dp-handlingbroschuere-dv-freimachung-012023.pdf
[2] https://www.philaseiten.de/thema/1772
 
Baber Am: 10.07.2023 11:05:27 Gelesen: 4590# 44 @  
Kürzlich bekam in den Bescheid über die Rentenerhöhung. Nachdem das kein Brief zum Kilotarif war, hätte er eigentlich mit 1,10 € nach Österreich freigemacht werden müssen. Aber bei Millionen Aussendungen geht das dann wohl auch so durch.



Gruß
Bernd
 
Araneus Am: 10.07.2023 11:42:32 Gelesen: 4584# 45 @  
@ Baber [#44]

Nachdem das kein Brief zum Kilotarif war

Hallo Bernd,

Belege mit DV-Freimachung ins Ausland sind immer interessant.

Der Brief, den du zeigst, stammt aus dem Jahr 2022, demnach also nicht von der kürzlich stattgefundenen Rentenerhöhung 2023. Im Jahr 2022 betrug das Entgelt für einen Standardbrief International zum Kilotarif 0,80 EUR, am 01.01.2023 wurde es auf 0,81 EUR erhöht. Die Freimachung ist also die korrekte Freimachung zum Kilotarif.

Der Inhalt des Datamatrixcodes (ausgelesen mit der Smartphone-App SM Scanner PRO, Version 0,69) bestätigt das:

Gesamtstring: [44, 45, 41, 02, 32, 01, a1, 43, 56, b0, 60, 13, 47, 00, 00, 00, 00, 00, 1c, 61, 75, 31, 00, 50, 45, 9e, 00, 00, 00, 00, 00, 20, 20, 20, 20, 20, 20, 20, 20, 20, 20, 20]
Postunternehmen: DEA
Frankierart: 2 - DV-Freimachung, Version 1.2 (28 oder 42 Byte)
Version Produkte/Preise: 50
Kundennummer: 7000512176
Teilnahmenummer: 96
Entgeltabrechnungsnummer: 4935
Mehrzweckfeld: [00, 00, 00, 00]
laufende Sendungsnummer: 7265
Frankier-ID: In Implementierung
Zusatzleistung/Variante: keine
Produktschlüssel: 30001
Produkt: Brief Kilotarif International
Frankierwert: 0,80€
Einlieferungsdatum: 27.06.2022


Die Version 50 der Produkt- und Preisliste der Deutschen Post war gültig ab dem 01.01.2022.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
Baber Am: 10.07.2023 13:14:32 Gelesen: 4568# 46 @  
@ Araneus [#45]

Hallo Franz-Josef,

wo Du Recht hast, hast Du recht. Ich hatte den Brief von 2022 gescannt. Hier ist der von 2023 korrekt mit 81 Cent



Siemens hatte gerade auch einen gesendet, aber der war zum Tarif 1,10 normaler Auslandsbrief



Gruß
Bernd
 
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