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Thema: (?) (160) Postzustellungsaufträge und Postzustellungsurkunden Belege
gestu Am: 05.04.2014 15:04:42 Gelesen: 123780# 1 @  
Zwei Belege mit 500 Cent Blumen (Enzian)

Äüßerer Umschlag für 2 Postzustellungsurkunden, Porto 690 Cent, frankiert mit 500 + 2 x 95 Cent, portogerecht 690 Cent



Äüßerer Umschlag für 3 Postzustellungsurkunden, Porto 1035 Cent, frankiert mit 2 x 500 + 35 Cent, portogerecht 1035 Cent



Leider sind es die nicht so beliebten größeren Umschläge, viele Sammler mögen die nicht, weil sie "nicht ins Album passen". Ansichtssache.

[Redaktionell kopiert aus dem Thema "Bund Dauerserie Sehenswürdigkeiten"]
 
gestu Am: 07.04.2014 16:58:25 Gelesen: 123609# 2 @  
Nach dem die Redaktion von Philaseiten.de die beiden Postzustellungsaufträge aus dem Thema Dauerserie Blumen heraus kopiert hat und dann damit ein neues Thema Postzustellungsurkunden eröffnet hat, möchte ich zu diesem Thema noch einen kleinen „Einführungstext“ nachreichen:

Postzustellungsurkunde / Postzustellungsauftrag

Der Service Postzustellungsauftrag (PZA) wurde vor der Liberalisierung des Postmonopols 1997 nur von der Deutschen Post AG und auch davor von der Deutsche Bundespost angeboten.

Seit der Änderung des Postgesetzes mit Wirkung vom 22. Dezember 1997 ist es auch privaten Dienstleistern erlaubt, förmliche Zustellungen auszuführen. Voraussetzung dazu ist eine Lizenz der Bundesnetzagentur und eine entsprechende Entgeltgenehmigung.

Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung und wird durch eine vom Zusteller erstellte öffentliche Urkunde beurkundet.

Geschichte: Insinuationsdokument – Behändigungsschein - Zustellungsurkunde

Bereits bei den preußischen Staaten gab es Briefe mit Zustellungsurkunde. Hier hatte der Postbote die „richtige Insinuation“ (Zustellung) zu attestieren.

Beim Norddeutschen Postbezirk nannten sich die Zustellungsbescheinigungen „Behändigungsschein“.

Auch die Deutsche Reichspost sah Briefe mit Behändigungsschein vor, hier konnten die Briefe sogar noch zusätzlich per Einschreiben versandt werden.
Zum 1. Oktober 1879 wurden die „Briefe mit Behändigungsschein“ in „Briefe mit Zustellungsurkunde“ umbenannt.

Für die Deutsche Bundespost handelte es sich beim Postzustellungsauftrag um die förmliche Zustellung von in erster Linie gerichtlichen Urkunden, die ihr durch die Zivilprozessordnung übertragen worden war.

Das förmlich zuzustellende Schriftstück wurde bis zum Inkrafttreten der Postordnung vom 16. Mai 1963 wie eine gewöhnliche Sendung behandelt (Brief mit Zustellungsurkunde) und dem tatsächlichen Empfänger der Zustellungsurkunde, an den der Briefumschlag auch adressiert war, zugestellt.

Postzustellungsauftrag

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, bei dem entschieden wurde, dass die Deutsche Bundespost für Fehler ihrer Bediensteten bei der förmlichen Zustellung haftet, wurde das Verfahren geändert. Hierzu wurde durch die Postordnung vom 16. Mai 1963 die Handhabung neu geregelt. Ab sofort musste ein formeller Antrag an das Zustellpostamt gerichtet werden.

Dieser Antrag wurde der Deutschen Bundespost als gewöhnlicher Brief bis Anfang 2004 in einem graublauen Umschlag nach amtlichem Muster übergeben. Auf dem Umschlag war die Anschrift des Zustellpostamts anzugeben. Dieser Umschlag musste das verschlossene Schriftstück mit der Anschrift des Zustellungsempfängers und ein weiteres Formblatt zur Postzustellungsurkunde enthalten. Die amtlichen graublauen Umschläge konnten noch bis Ende des Jahres 2004 weiterverwendet werden. Ab Mai 2004 wurden neue Umschläge nach amtlichem Muster in gelber Farbe eingeführt.

Postzustellungsaufträge sind vom Absender im Voraus freizumachen. Die Auftragsgebühr ist in Postwertzeichen oder durch Freistempelabdruck auf dem Umschlag zu entrichten. Mit der Gebühr ist die gesamte postalische Behandlung (Beförderung zum Bestimmungsort, Zustellung sowie Rücksendung der Zustellungsurkunde) abgegolten.

Die Briefumschläge der Deutschen Bundespost gibt es die Zustellurkunden in zwei verschiedenen Arten: Einmal die Postzustellungsurkunde (bis 1963) mit der Empfängeranschrift auf dem Umschlag und einmal der äußere Umschlag Postzustellungsauftrag (ab 1963), die an die Zustellpostämter und später an die Zustellstützpunkte adressiert sind. In diesen Fällen ist es durch die Adressierung an die Zustellpostämter bzw. Zustellstützpunkte möglich, auch mehrere Postzustellungsurkunden in einem äußeren Umschlag an die Zustellpostämter bzw. Zustellstützpunkte zu senden. Für diese Umschläge ist dann die entsprechend der Anzahl der enthaltenen Postzustellungsurkunden die Gebühr mehrfach zu entrichten. Der tatsächliche Empfänger der Postzustellungsurkunde ist auf den äußeren Umschlägen des Postzustellungsauftrages nicht mehr ersichtlich.

Für die Deutsche Post in der DDR gab es bis zum 02.10.1990 die Zustellungsurkunde als Zusatzleistung zum Briefversand, ab dem 03.10.1990 die Postzustellungsurkunde nach den Vorschriften der Deutschen Bundespost (hier gesondertes Thema zu VGO-Tarifen [1]).

Für den Briefe-Sammler der BRD-Ausgaben der Deutschen Bundespost ist der interessanteste Zeitraum im Bereich der Jahre 1963 bis 1964. In 1963 erfolgte die Umstellung des Verfahrens von Zustellungsurkunde auf Postzustellungsauftrag! Zustellungsurkunden sieht man häufig mit Posthorn- oder Heuß-Marken. Postzustellungsaufträge sieht man sehr häufig mit Industrie + Technik-, Sehenswürdigkeiten- und Frauen-Marken. Das ist nichts Besonderes, obwohl es schöne Mehrfachfrankaturen zu sehen gibt. Andere Dauerserien mit kürzerer Gültigkeit sind dann entsprechend seltener. Aber richtig interessant ist die Übergangszeit, in der noch verschiedene Dauerserien sowohl für die Zustellungsurkunden als auch die die Postzustellungsaufträge möglich waren.

Gerade Briefumschläge aus der Zeit der Umstellungen sind am interessantesten:

Wer hat einen Postzustellungsauftrag mit Heuß-Marken? Die Marken Heuß I und II wurden am 31. Dezember 1964 ungültig. Somit waren diese Dauerserien ca. 18 Monate für Frankaturen auf Postzustellungsaufträgen möglich! Aber es waren zu der Zeit auch noch die Dauerserien Heuß III und auch schon die Bedeutenden Deutschen auf dem Markt…..

Wer hat die alten Postzustellungsurkunden mit den Marken aus der Serie Bedeutende Deutsche? Hier bestand die Möglichkeit ab Erstausgabetag bis Mai 1963 und somit auch weniger als zwei Jahre…..

Wer hat Postzustellungsaufträge aus 2005 mit den graublauen Umschlägen, die es eigentlich nicht geben dürfte? Hat jemand gelbe Umschläge vom Mai 2004 (frühester Termin)?

Wer hat Postzustellungsurkunden der privaten Postdienste? Vor allem aus der Anfangszeit 1997/1998, gab es überhaupt schon Postzustellungsurkunden der privaten Anbieter noch in 1997?

Man kann dieses scheinbar „langweilige“ Thema mit sehr interessanten Belegen dokumentieren! Philatelie ist nie langweilig!

[1] http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=6546&CP=0&F=1
 
gestu Am: 07.04.2014 17:05:48 Gelesen: 123605# 3 @  
Beispiele der "alten" Zustellungsurkunden:






 
gestu Am: 07.04.2014 17:08:46 Gelesen: 123603# 4 @  
Beispiele der "neuen" Postzustellungsaufträge auf gelben Umschlägen:




 
wajdz Am: 08.04.2014 23:14:03 Gelesen: 123521# 5 @  


Postzustellungsauftrag mit graublauem Umschlag, frankiert mit 3x MiNr 1956 (300) und 2x 1756 (100)= 11000, BRIEFREGION 54 ae vom 10.-2.99
 
rostigeschiene (RIP) Am: 11.04.2014 15:27:31 Gelesen: 123457# 6 @  
Für die Zustellung hat man nicht immer Umschläge benutzt.





Hier hat man einfach die Ladung zum Gerichtstermin gefaltet, die Adresse und Aktenzeichen notiert und den Faltbrief der Post übergeben.

Gruß Werner
 
gestu Am: 20.04.2014 15:22:07 Gelesen: 123365# 7 @  
Postzustellungsauftrag für vier Postzustellungsurkunden, Porto 4 x 345 ergibt 1380 Cent, frankiert mit 23 x 60 Cent. Genau portogerecht.


 
gestu Am: 20.04.2014 19:42:53 Gelesen: 123349# 8 @  
Postzustellungsaufträge mit SWK 100 Cent

Portostufe 560 Cent pro PZU (2002 bis 2006)




 
gestu Am: 20.04.2014 19:46:18 Gelesen: 123347# 9 @  
Postzustellungsaufträge mit SWK 160

Portostufe 560 Cent pro PZU (2002 bis 2006)


 
gestu Am: 20.04.2014 19:50:03 Gelesen: 123344# 10 @  
Postzustellungsaufträge mit SWK 180 Cent

Portostufe 560 Cent pro PZU (2002 bis 2006)






 
gestu Am: 20.04.2014 19:52:49 Gelesen: 123342# 11 @  
Postzustellungsaufträge mit SWK 200 Cent

Portostufe 560 Cent pro PZU (2002 bis 2006)




 
gestu Am: 20.04.2014 19:56:54 Gelesen: 123339# 12 @  
Postzustellungsaufträge mit SWK 220 Cent, 260 Cent und 410 Cent

Portostufe 560 Cent pro PZU (2002 bis 2006)




 
volkimal Am: 11.09.2014 21:05:17 Gelesen: 122832# 13 @  
Hallo zusammen,

wenn ich mich nicht irre, wurden im Zusammenhang mit einer Zustellungsurkunde z.B. von einem Gericht immer zwei Dinge gleichzeitig versandt:

1) Die Zustellungsurkunde selbst
2) Der von Briefträger auszufüllende Beleg über die Bestätigung der Zustellung, der anschließend an das Gericht zurück geschickt wurde.

Dementsprechend setzte sich das Porto für eine Zustellungsurkunde aus dem Porto für die Förmliche Zustellung und der Gebühr für die Rücksendung zusammen.



Hier eine Zustellungsurkunde, die zurückging, da der Empfänger unbekannt verzogen war.

Der Arbeiter Erwin Wulff hatte "durch lautes Singen ungebührlicherweise ruhestörenden Lärm erregt". Die verhängte Strafe waren 3 RM oder 1 Tag Haft. Insofern hat sich der Empfänger bestimmt gefreut, dass ihn die Zustellungsurkunde nicht erreicht hat.

Es heißt oberhalb der Marken "Vereinfachte Zustellung". Bei Wikipedia steht unter dem Stichwort Zustellungsurkunde dazu: "Bei der gewöhnlichen Zustellung erhält der Empfänger eine beglaubigte Abschrift der Urkunde, bei der vereinfachten wird nur der Tag der Zustellung auf dem Brief vermerkt." Da beides für die Post gleich viel Arbeit war, gelten für beide Formen der Zustellung vermutlich dieselbe Gebühr. Ich habe zumindest nichts anderes dazu gefunden. Ab dem 1.8.1927 waren dieses 0,30 RM + die Gebühr für die Rücksendung von 0,15 RM (Fernbrief) => zusammen also 0,45 RM.



Dieser Beleg über die Bestätigung der Zustellung wurde an das Königliche Landgericht in Plauen zurückgeschickt. Diese Briefe wurden üblicherweise nicht frankiert, da das Porto schon mit der Zustellungsurkunde bezahlt worden ist.
In diesem Fall hat der Postbote den Kühjungen Arthur Pietzsch beim Gutsbesitzer Müller nicht angetroffen. Er hat die Zustellungsurkunde daher der im selben Hause wohnenden Dienstherrin Emilie Müller übergeben.

Wer weiß, wie die Beförderung 1) einer Zustellungsurkunde und 2) des auszufüllenden Bestätigungsschreibens praktisch abliefen? Waren die beiden Briefe aneinandergeheftet, in einem zusätzlichen Umschlag oder wurden sie anders zusammen befördert? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die beiden Briefe unabhängig voneinander befördert wurden.

Viele Grüße
Volkmar
 
Erdinger Am: 12.09.2014 10:21:07 Gelesen: 122796# 14 @  
Hallo volkimal [#13],

Waren die beiden Briefe aneinandergeheftet, in einem zusätzlichen Umschlag oder wurden sie anders zusammen befördert?

Ein Sammler hat mir einmal die beiden angeblich einzigen bekannten, vollständig erhaltenen Kombinationen von Zustellungsurkunden mit Brief aus der bayerischen Pfennigzeit gezeigt. Sie konnten nicht zugestellt werden, deshalb traten sie den Rückweg an und blieben sie so erhalten, wie sie abgeschickt wurden.

Die Zustellungsurkunde wurde schmal gefaltet unter der rückseitigen Briefklappe eingelegt und von dieser gehalten, etwa so:



Viele Grüße aus Erding!
 
volkimal Am: 13.09.2014 08:27:19 Gelesen: 122726# 15 @  
@ Erdinger [#14]

Hallo Erdinger,

eine interessante Lösung. Gleichzeitig erklärt diese Methode die Knicke bei dem Formular "vollzogen zurück".

Herzlichen Dank
Volkmar
 
volkimal Am: 14.09.2014 21:38:18 Gelesen: 122681# 16 @  
Hallo zusammen,

bei diesem „Postbehändigungsschein zurück“ an das Königliche Kreisgericht zu Lüdinghausen sind mir noch einige Dinge unklar:



Beschreibung Vorderseite:

Links oben: GBA = Grundbuchamt
Zunächst: Blauer Taxvermerk 20 = 20 Pfg. und Stempel Herbern (das Datum ist beim Durchleuchten leider nicht zu erkennen).
Der blaue Taxvermerk wird wieder durchgestrichen und stattdessen eine 2 Groschen-Brustschildmarke (dieses entspricht 20 Pfennig) über den ursprünglichen Stempel geklebt. Diese wird am 5.6. mit dem Stempel von Herbern entwertet.

Rückseite:

1) Ausgabe-Stempel aus Hebern vom 25.5.
2) Ausgabe-Stempel aus Lüdinghausen vom 6.6.

Text beim Auffalten:



Porto und Insinuationsgebühren ad 20 Pfennige
ist der Adressat Tagelöhner Gerhard Lenkenhoff in
Nordick Kspl. Herbern zu zahlen verpflichtet
indem die Vorladung vom 19. Mai curr. an
denselben unfrankiert abgegangen ist.
/: Causes, ad II der Instruktion des General-
postamts vom 1. December 1869 :/
Lüdinghausen, den 29. Mai 1875
Königliches Grundbuchamt
Unterschriften

ad = zu
Kspl. = Kirchspiel
curr. = currentis = des laufenden (Monats, Jahres)
Causes = Grund, Ursache


Inhalt des Postbehändigungsscheines zurück:



Bureau GA Aktenzeichen: 389 Herbern
Post=Behändigungs=Schein zur Nro. 389
über die Zustellung der Vorladung vom 19. Mai 1875
in der ad terminum den 16. Juni ?? 10 Uhr
Grundakten Reckmann
Das obige Schriftstück des Königl. Kreisgerichts zu Lüdinghausen
adressirt an
den Tagelöhner Gerhard Lenkenhoff
zu Nordick Kspls. Herbern
habe ich empfangen
an den 24. Mai 1875
Gerhard Lenkenhoff
Nachdem ich mich in die * Wohnung des
Adressaten begeben, habe ich die oben bezeichnete Vorladung
daselbst, da ich den Adressaten **
persönlich angetroffen *** den Adressaten selbst

am 24. Mai 1875 um 11 Uhr
vormittags richtig insinuirt, welches ich bescheinige.
**** Der vereidete Landbriefträger Möllmann

Laut Michel-Postgebührenhandbuch betrug die Gebühr für eine förmliche Zustellung:
20 Pfg. und zusätzlich die Briefgebühr zur Rücksendung der Urkunde (= 10 Pfg.)
also zusammen 30 Pfennig.
Das Insinuationsdokument war nicht frankiert und der Adressat musste entsprechend dem Text beim Auffalten das Porto und Insinuationsgebühren von 20 Pfg. bezahlen.

1) Wer kann diese Gebühr, die nicht mit dem Michel-Postgebührenhandbuch übereinstimmt, erklären.
2) Was steht in der Instruktion des Generalpostamts vom 1. Dezember 1869?
3) Wer hat die 2 Groschen bezahlt?
4) Der Text beim Auffalten ist datiert mit Lüdinghausen, den 29. Mai.1875. Zu diesem Zeitpunkt muss der Brief aber in Herbern gewesen sein. Wie ist das möglich?


Viele Grüße
Volkmar
 
volkimal Am: 18.09.2014 17:05:28 Gelesen: 122606# 17 @  
@ volkimal [#16]

Hallo zusammen,

manchmal ist man doch mit Blindheit beschlagen! Nur weil alles so wie sonst aussieht, habe ich nicht bemerkt, dass es bei diesem Beleg nicht so ist!

Auch wenn es einige Tage gedauert hat, bin ich mir sehr sicher, dass ich Antwort zu den Fragen 3 und 4 jetzt kenne. Bei der Beschreibung der verschiedenen Stempel habe ich einen gravierenden Fehler gemacht. Dadurch sind natürlich auch einige Schlussfolgerungen zum Beleg verkehrt. Vergleicht einmal alle Daten des Beleges. Seht Ihr, was ich falsch gemacht habe?

Es fehlen jetzt nur noch die Antworten zu den Fragen 1 und 2. Könnt Ihr etwas dazu sagen?

Viele Grüße
Volkmar
 
Erdinger Am: 20.09.2014 10:09:01 Gelesen: 122564# 18 @  
@ volkimal [#15]

Noch ein kleiner Nachtrag: Auch mit der klassischen Faltbriefmethode funktionierte der Versand von Zustellungsurkunden:

http://www.philasearch.com/de/i_9189_148/Altdeutschland_Bayern/9189-A11-148.html?breadcrumbId=1411200311.2171

Normalerweise verlinke ich nicht auf laufende Auktionen, aber in diesem Fall sei es mir gestattet.

Viele Grüße aus Erding!

----------

Redaktionelle Ergänzung:

Beschreibung

"WÜRZBURG", K1 auf extrem seltener Retour-Postzustellungsurkunde 1884 "UNTER BUND", Attest Vogel "Portofreier Dienstbrief gegen Postzustellungsurkunde, wegen Unbestellbarkeit retour. Die postgeschichtliche Bedeutsamkeit dieses außergewöhnlichen Stückes erklärt sich aus der Tatsache auf welche Art und Weise die Zustellurkunden bei Dienstbriefen befestigt wurden. Ein hervorragendes Stück zur Dokumentation des Postdienstes. Als besondere Seltenheit kommt der Briefträgerstempel von Würzburg hinzu, welcher aus dieser Zeit noch nicht belegt war"

Erhaltung:

Anbieter: Fischer Thomas Auktionshaus Saalauktion

Ausruf: 200.00 EUR

Letzter Zeitpunkt der Gebotsabgabe 15.10.2014 18:00 MET





 
volkimal Am: 20.09.2014 16:06:35 Gelesen: 122540# 19 @  
@ Erdinger [#18]

Hallo Erdinger,

ein wirklich interessanter Beleg. Danke für den Hinweis.

Volkmar

Hallo zusammen,

so, jetzt komme ich in Ruhe dazu, zu erklären, was für einen Fehler ich im Beitrag [#16] gemacht habe. Der Beleg ging vom Königlichen Kreisgericht in Lüdinghausen nach Herbern und von dort aus zurück nach Lüdinghausen. So ging ich selbstverständlich davon aus, dass der erste Ausgabestempel aus Herbern, der zweite aus Lüdinghausen ist. Und das war der Fehler! Der Stempel vom 25.5.1875 kann gar nicht der Eingangsstempel von Herbern sein, denn die Zustellung der Vorladung wird ja schon einen Tag vorher, also am 24.5.1875, bescheinigt und unterschrieben!

Inzwischen gehe ich von folgendem Ablauf aus:

1) Der Postbehändigungsschein Nr. 389 wird am 19.5.1875 in Lüdinghausen ausgestellt zusammen mit meinem „Postbehändigungsschein-Zurück“ nach Herbern geschickt.

2) Der Postbehändigungsschein wird am 24.5.1875 in Herbern zugestellt. Der Postbehändigungsschein-Zurück bekommt den blauen Taxvermerk „20“ und wird unfrankiert nach Lüdinghausen geschickt.

3) Entsprechend des Ausgabestempels kommt er dort am 25.5.1875 an.

4) Das Gericht will die 20 Pfennig nicht zahlen. Auf die Rückseite des Scheines wird deshalb am 29.5.1875 die ausführliche Erklärung geschrieben. Im Beitrag [#16] habe ich sie „Text beim Auffalten“ genannt.

5) Der Brief wird ein zweites Mal nach Herbern geschickt. Allerdings weist der Brief keinerlei Merkmale dazu auf. Er muss also z.B. in einem anderen Umschlag evtl. als Postsache nach Herbern gelangt sein.

6) Die 20 Pfennige werden beim Tagelöhner Gerhard Lenkenhoff abkassiert und in Form der 2 Groschen-Marke aufgeklebt.

7) Der Brief wird am 5.6.1875 in Herbern abgestempelt und ein zweites Mal nach Lüdinghausen transportiert. Dort kommt er am 6.6.1875 an.

Der Beleg wird damit für mich noch interessanter als ich bisher dachte. Es bleiben die beiden Fragen:

1) Wer kann diese Gebühr von 20 Pfennig erklären?

2) Was steht in der Instruktion des Generalpostamts vom 1. Dezember 1869?


Viele Grüße
Volkmar
 
BD Am: 20.09.2014 17:00:43 Gelesen: 122530# 20 @  
Hallo Volkmar,

die Instruktion sagt u.a. dies. Nur 10 Pf. Gebühr für eine Insinuation mit förmliche Zustellung bei Behördenpost
§. IX. Schreiben mit Behändigungsschein.

Für die bei anderen Postanstalten eingelieferten Schreiben mit Behän­digungsschein werden erhoben:

1) das tarifmäßige Porto für den Hinweg des Schreibens,
2) eine Insinuations-Gebühr,
a) von l Sgr. bz. 4 Kr., wenn die Absendung von einer Staats- oder Communalbehörde, oder von einem Notar erfolgt,
b) von 2 Sgr. bz. 7 Kr., wenn die Absendung von Privatpersonen erfolgt,
3) das tarifmäßige Porto für die Rücksendung des Behändigungsscheins.
und
Wird die Annahme des Schreibens aus dem Grunde verwei­gert, weil der Adressat die etwa zum Ansatz gekommenen Be­träge an Porto, Insinuations-Gebühr etc. nicht zahlen will, so hin­dert dieser Umstand allein die Aushändigung an den Adressaten nicht. Wird die Annahme dagegen aus einem anderen Grunde verweigert, oder tritt der Fall ein, daß Niemand von den unter Nr. 2 zu a bis d bezeichneten Personen angetroffen wird: so sind die von Behörden oder Notaren ausgehenden Schreiben an die Stuben- oder Hausthür des Adressaten zu befestigen, die von Privat-Personen ausgehenden Schreiben aber als unbestellbar zu erachten und zurückzusenden. Bevor der bestellende Bote die Befestigung an die Thür bewirkt, muß er sich davon überzeugen, daß die Wohnung, an deren Thür die Befestigung erfolgen soll, dem Adressaten wirklich (als Miether, Nutznießer oder Eigenthü­mer etc.) gehört.

II In Betreff der Bestellung von gerichtlichen Schreiben mit Behändigungsschein bewendet es bei den hierüber bestehenden besonderen Bestimmungen.

III Die Porto- bz. sonstigen Beträge für ein Schreiben mit Behändigungsschein müssen sämmtlich entweder von dem Absender oder von dem Adressaten entrichtet werden. Will der Absender die Gebühren tragen, so zahlt er bei der Einlieferung des Schreibens zunächst nur das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schreibens nach dem Be­stimmungsorte, die anderen Beträge werden erst auf Grund des vollzo­gen zurückkommenden Behändigungsscheins von dem Absender ein­gezogen. Falls die Insinuation nicht ausgeführt werden kann, kommt nur das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schreibens nach dem Bestimmungsorte zum Ansatz.

Das unter III stehende ist mit deinem Rückschein nicht in Einklang zu bringen, den es würde bedeuten, das der Tagelöhner nur die Zahlung der Insinuations-Gebühr und der Gebühr für den Rückschein verweigert hätte und das Hinporto des Briefes mit Zustellurkunde gezahlt hätte. Eine Zahlung des Gerichtes für das Porto des Briefes mit Zustellurkunde und eine Zahlung der Tagelöhners Lenkenhoff für die Insinuation und das Rückporto der Urkunde ist eigentlich nicht möglich.

Beste Grüße Bernd
 
BD Am: 20.09.2014 17:05:30 Gelesen: 122525# 21 @  
Nachtrag,

ab 1.1.1875 Pfennigwährung

I Wünscht der Absender eines gewöhnlichen oder eingeschriebenen Briefes über die erfolgte Bestellung eine postamtliche Bescheinigung zu erhalten, so muß dem Briefe ein gehörig ausgefüllter Behändigungs­schein äußerlich beigefügt und auf der Adresse vermerkt werden: "Mit Behändigungsschein". Auf die Außen­seite des zusammengefalteten Behändigungsscheins ist vom Absender des Briefes die für die Rücksendung erforderliche Adresse zu setzen. Im Betreff der Bestellung etc. der Briefe mit Behändigungsschein siehe § 35.

II Für Schreiben mit Behän­digungsschein werden erhoben:

1) das gewöhnliche Briefporto,

2) eine Behändigungsgebühr,

a) von 10 Pf., wenn die Absendung von einer Staats- oder Gemeindebehörde, oder von einem Notar erfolgt,

b) von 20 Pf., wenn die Absendung von Privatpersonen erfolgt,

3) das Porto von 10 Pf. für die Rücksendung des Behändigungsscheins.

Wird die Einschreibung verlangt, so tritt dem Porto zu l die Einschreibgebühr von 20 Pf. hinzu.
 
Magdeburger Am: 20.09.2014 17:24:58 Gelesen: 122513# 22 @  
Ab und zu wird auch von den Privatpost-Unternehmen so etwas aktuell zugestellt. Hin und wieder sind diese PZU (Postzustellungsurkunde) in einem separaten Umschlag. Einen solchen möchte hier zeigen:



und die Rückseite



Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
volkimal Am: 21.09.2014 11:10:34 Gelesen: 122467# 23 @  
@ BD [#20]

Hallo Bernd,

herzlichen Dank für die Informationen. Das hilft mir beim Verständnis über das Porto bei den Behändigungsscheinen sehr viel weiter. Andererseits macht es meinen Brief noch interessanter, lässt er sich doch immer noch nicht richtig erklären.

Die Instruktion ist an einigen Stellen nicht ganz einfach zu verstehen. Daher folgendes Beispiel:



Wenn ich die Instruktion richtig verstehe gab es zwei Fälle:



Ich hoffe, dass ich das System richtig verstanden habe.

Bei einem Vergleich mit den Behändigungsscheinen bei Delcampe und Ebay ist zu sehen, dass das Porto üblicherweise vom Absender bezahlt wurde. Der überwiegende Teil der „Behändigungsscheine zurück“ trägt einen blauen Taxvermerk. Dabei habe ich ausschließlich den Taxvermerk „2“ (Groschen) bzw. ab 1875 den Taxvermerk „20“ (Pfennig) gesehen.

Dementsprechend sind die frankierten „Behändigungsscheine zurück“ fast alle mit 2 Groschen bzw. 20 Pfennig frankiert. Lediglich bei zwei „Behändigungsscheinen zurück“ verstehe ich das Porto nicht. Beide sind nur mit 1 Groschen frankiert:

11.02.1875 von Hainholz nach Hannover
08.03.1872 von Berlin nach Charlottenburg.

Wie ist das zu erklären?

Viele Grüße und einen schönen Sonntag
Volkmar
 
BD Am: 21.09.2014 13:07:17 Gelesen: 122457# 24 @  
Hallo Volkmar,

Hainholz = heute Ortsteil von Hannover
Charlottenburg = heute Ortsteil von Berlin

Ich habe keinerlei Informationen ob die Orte Hainholz oder Charlotteburg damals zum Landbestellbezirk des größeren Ortes gehörten oder ob ein Nachbarortstarif zur Anwendung kam. Sicher ist, im Ort war die Rücksendung der Urkunde frei.
X Für Briefe an Einwohner im Orts- oder Landbestellbezirke der Aufgabe-Postanstalt kommt im Frankirungsfalle, sowie für Dienstbriefe, eine Gebühr von 5 Pf., im Nichtfrankirungsfalle eine Gebühr von 10 Pf. zur Erhebung, soweit nicht abweichende Sätze durch besondere Verfügung angeordnet sind. Bei Briefen mit Behändigungsschein wird für die Rücksendung des Behändigungsscheins keine weitere Gebühr erhoben. Bei eingeschriebenen Briefen tritt den vorstehenden Sätzen die Einschreibgebühr und bz. die Gebühr für Beschaffung des Rückscheins hinzu.

Beste Grüße Bernd
 
gestu Am: 12.12.2015 14:27:14 Gelesen: 119292# 25 @  
Ersttagsverwendung Zustellungsaufträge

für zwei Postzustellungsaufträge. Gebühr 2 x 345 Cent = 690 Cent. Frankiert mit 450 Cent Fuchsie und 240 Cent.



[Reaktionell kopiert aus dem Thema "Bund Dauerserie Blumen"]
 
Max78 Am: 14.12.2015 20:40:44 Gelesen: 119206# 26 @  
Guten Abend zusammen,

als weiteres Beispiel für eine relativ frühe Postzustellungsurkunde hier ein Beleg von 1890, bei dem der Bote den Empfänger bei der Zustellung zu Hause antraf. Schön für mich hier die zwei badischen Einkreisstempel, 1. Tagesstempel Ottersweier 30.09.90 (5-6 nachmittags), 2. Ankunftstempel Neusatz am 01.10.90 (8-9 vormittags). Die Ortschaften sind 4,2 km voneinander entfernt:



mit lieben Grüßen Max und eine schöne Weihnachtszeit, und halbwegs stressfreie Vorweihnachtszeit
 
Sennahoj Am: 09.02.2016 17:02:35 Gelesen: 118336# 27 @  
Hallo zusammen,

hier ein Beleg aus der Besatzungszeit mit Marken aus der amerikanich-britischen Zone und Berliner Notopfer. Kann mir jemand kurz die "Geschichte" hinter dem Beleg erläutern? Wie ist der Beleg einzuschätzen, auch preislich. Ich kenne mich bei diesem Thema leider zu schlecht aus und habe gerade keine Zeit mich ausreichend einzuarbeiten.

Gruß Johannes


 
DL8AAM Am: 30.03.2016 17:34:39 Gelesen: 117377# 28 @  
Eine förmliche Zustellung, der "gelbe Brief" selbst, mit einer direkten Frankatur, hier mit einer "DV Freimachung im Fenster", war mir in dieser Form bisher unbekannt.



Absender Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn aus dem März 2016 mit einer DV Freimachung im Fenster zu 2,51 €, während im Matrixkode 1 Cent weniger, d.h. 2,50 € als Porto ausgewiesen wird:

Post-Unternehmen: DEA
Frankierart: 18
Version Produkte/Preise: 33
Kundennummer: 5004925150
Frankierwert: 2,50 Euro
Einlieferungsdatum: 11.03.2016
Produktschlüssel: 98
laufende Sendungsnummer: 00000364
Teilnahmenummer: 2
Entgeltabrechnungsnummer: 2803
 

Gruß
Thomas
 

Magdeburger Am: 03.04.2016 18:24:39 Gelesen: 117244# 29 @  
Liebe Sammelfreunde,

ich zeige mal meine älteste Zustellungsurkunde:



Hier ist die Rücksendung des Postinsinuationsdokumentes vom 22.12.1826 von Magdeburg nach Naumburg. An Gebühren fielen an 3 3/4 Sgr. Insinuationsgebühr - hier für die ausgebende Postanstalt, oder besser für die Müheverwaltung, dass ein vereidigter Postbote dies vornahm und weiteren 3 Sgr. Porto für den einfachen Brief.

Interessant ist noch, dass der "Empfänger der Insinuation" in Magdeburg den richtigen Empfang bestätigt, aber vermerken läßt, dass er für die zeitliche Differenz nicht verantwortlich ist.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
Journalist Am: 04.09.2016 13:56:11 Gelesen: 114508# 30 @  
@ DL8AAM [#28]

Hallo Thomas,

ein toller Beleg - DV-Freimachung ist schon eine Weile bei Postzustellungsurkunden zugelassen - seit wann genau bin ich derzeit am recherchieren. Denn zum 1.9 hat sich sowieso einiges bei den PZA geändert - diese sind jetzt MWST-pflichtig. Dies hat entsprechende philatelistische und postgeschichtliche Konsequenzen. Ein entsprechender Artikel für die philatelie dazu ist auch in Vorbereitung.

Zuerst aber noch einmal zur DV-Freimachung, diese kann wie bei dem von dir gezeigten Beleg im Fenster des inneren Umschlags sein, sie kann aber auch auf der Zustellurkunde selbst sein. Auf den äußeren Umschlag ist nur ein allgemeiner Vermerk, das es eine DV-Freimachung ist. Falls dieser auch ein Fensterumschlag ist, ist aber im Fenster des äußeren Umschlags keine DV-Freimachung sichtbar, erst wenn dieser äußere Umschlag geöffnet wird.

Nun zur MWST für diese Sendungen, zwar können diese zukünftig auch noch mit Briefmarken frankiert werden, aber nur wenn diese am Schalter mit einer Einlieferungsliste auch erfasst wurden - sonst werden diese dem Absender zurück geschickt mit einem Schreiben, das die MWST fehlt.

Viele Grüße Jürgen
 
Journalist Am: 04.09.2016 14:20:18 Gelesen: 120505# 31 @  
@ gestu

Hallo gestu und an alle - die von Dir gezeigten Postzustellungsaufträge mit Briefmarken - hier mit Blumen oder der folgende PZA-Beleg dürften seit dem 1.9.2016 nur noch in extrem seltenen Fällen überhaupt auf Umschlägen zu finden sein.



Hintergrund ist die Einführung der MWST auf diese Sendungsform. In der Regel haben vor allem Kleinversender von PZA mit Briefmarken frankiert und diese dann in den Briefkasten eingeworfen. Dies ist seit dem 1.9.2016 nicht mehr zulässig. Alle Sendungen die so eingeworfen werden, werden dem Absender mit Begleitschreiben zurück gegeben. Eine Einlieferung von PZA mit Briefmarken oder Frankiermaschine / Frankitfreimachung ist nur noch am Schalter über Einlieferung in Verbindung mit einer vorher ausgefüllten Liste zulässig. Diese werden dann auf separaten Weg ins BZ geleitet und dort geprüft, ob auch die MWST abgeführt wird. Alle PZA-Sendungen aus Kastenleerung oder Filialeinlieferungen ohne beiliegender Einlieferungsliste werden zurück geschickt.

Da der Aufwand für Kleinversender hier zu groß ist, dürfte diese Art der Freimachung so gut wie nicht mehr vorkommen. Alternativ bietet die Post hier neue Produktmarken PZA über die e-Filiale an bzw. man kann nun Internetmarken incl. MWST für das Produkt kaufen und nur diese können auch so in einen normalen Briefkasten ohne Einlieferungsliste eingeworfen werden - da hier die MWST schon im Preis mit eingespeist ist.

Dazu wird auch in einer der kommenden Ausgaben der philatelie ausführlicher berichtet werden.

Viele Grüße Jürgen
 
Altmerker Am: 04.09.2016 17:30:37 Gelesen: 114486# 32 @  


Das Porto versteckt sich wohl im Strich-Code? Im Schreiben sind 3,50 Euro angegeben.

Gruß
Uwe
 
Journalist Am: 04.09.2016 21:22:01 Gelesen: 114456# 33 @  
@ Altmerker [#32]

Hallo Uwe,

der von Dir gezeigte innere Umschlag mit Inhalt zeigt zumindest im sichtbaren Bereich des Fensters keine typische DV-Freimachung - der Strichcode selbst ist jedenfalls keine Freimachung - der im Schreiben angegebene Betrag von 3,50 Euro stimmt so normalerweise auch nicht, denn das Porto beträgt für eine normale PZU 3,45 Euro - sollte es sich um eine ePZA (elektronische PZA) handeln, dann gäbe es hier mehrere Rabattstufen wie beispielsweise der von Thomas gezeigte Beleg mit 2,51 Euro - ich vermute bei den im Schreiben genannten Betrag von 3,50 handelt es sich einfach um die entsprechend vom Absender in Rechnung gestellte Versandkostenpauschale.

Viele Grüße Jürgen
 
Journalist Am: 16.09.2016 15:05:35 Gelesen: 114261# 34 @  
Hallo an alle,

bezüglich der modernen Postzustellungsaufträge, in der Regel freigemacht mit Absenderfreistempeln oder noch eher mit Frankit, suche ich Unterlagen zu ePZA (elektronische Postzustellungsurkunde) egal ob als Broschüre gedruckt oder als Anweisung oder als Artikel oder als elektronische Datei - dazu auch folgendes Beispiel von der Stadt Regensburg



zusätzlich dazu noch einmal der Ausschnitt auf den es ankommt:



Speziell interessieren mich hier Infos ab wann dies genau eingeführt wurde und zu welchen Zeitpunkt es welche Portostufenänderungen hier gab - aber auch alles generell zu den Thema.

Laut mir vorliegenden Unterlagen soll diese Variante am 1. Mai 2005 eingeführt worden sein - anfangs zu den Portostufen 5,07 bzw. 5,10 - dabei interessiert mich auch wie häufig ist die Portostufe 5,10 im Vergleich zu 5,07 ?

Mit der Ermäßigung des Grundportos von 5,60 Euro auf 3,45 Euro zum 1.1.2007 hat es scheinbar gleichzeitig auch eine Ausweitung auf 3 Stufen gegeben (2,51 / 2,63 / 3,09)

Hat jemand aus dieser Zeit entsprechende Produktbroschüren, Informationen der Post oder elektronische Dateien zu diesem Thema ?

Schon jetzt recht herzlichen Dank für eure Mithilfe diesbezüglich,

viele Grüße Jürgen
 
Postgeschichte Am: 16.09.2016 15:35:54 Gelesen: 114250# 35 @  
@ Journalist [#34]

Hallo Jürgen,

habe Dir zu diesem Thema einige Informationen per Mail übermittelt.

Gruß
Manfred
 
Journalist Am: 24.09.2016 18:28:59 Gelesen: 114665# 36 @  
@ Journalist [#31]

Hallo an alle,

beim Vorbereiten für einen neuen Artikel zum Thema Postzustellungsurkunden bin ich auf eine ungewöhnliche und nicht alltägliche Variante der Frankierung gestoßen, die ich hier schon mal vorab ansatzweise vorstellen möchte.

Es geht um folgende Postzustellungsurkunde:



Frankiert wurde diese mit Briefmarken im Wert von 3,10 Euro - aber halt ein normaler Postzustellungsauftrag kostet doch 3,45 Euro.

Daher die Frage: Ist obige Sendung unterfrankiert oder nicht ?

Die Lösung lautet, obige Sendung ist sogar um 1 Cent überfrankiert und hätte nur 3,09 Euro gekostet. Wieso werden jetzt viele fragen.

Bei Postzustellungsurkunden gibt es für Kunden mit großen Einlieferungsmengen je nach Variante bis zu 5 verschiedene zugelassene Rabattstufen. Diese werden zwar in der Regel mit DV-Freimachungen oder Frankierservice oder Absenderfreistempelung/Frankit frankiert, sie können aber auch mit Briefmarken frankiert werden, was hier der Fall ist.

Daher nun die Frage: Wie kann ich das überhaupt kontrollieren, das ist allerdings nicht so einfach - denn ein ordentlicher Nachweis erfordert 2 verschiedene Angaben. Zum einen muss die Sendung natürlich mit einem Absender versehen sein. Dieser wird benötigt, um festzustellen, ob der Absendekunde beim Mengenrabatt beteiligt ist und eine Liste, was derjenige Kunde zahlen muss. In obigen Fall habe ich glücklicherweise einen Teilauszug eines Heimatsammlers aus so einer Liste erhalten, der obige Angaben bestätigt:



Wie diesem Auszug des Heimatsammlers aus Schweinfurt zu entnehmen ist, dürfen beispielsweise die Justizbehörden Schweinfurt ihre Sendungen mit 2,32 Euro freimachen. Die Stadtverwaltung Schweinfurt (hier das Amt für Controlling) darf die Sendungen mit 3,09 frankierten. Dies ist in diesem Fall aber mit Briefmarken aus der Blumenserie und 2 Marken 50 Jahre Fehmarnbrücke passiert.

Obige Sendung ist also portogerecht frankiert, wenn man den einen Cent Überfrankierung vernachlässigt. Auf alle Fälle ein nicht alltägliches Sammlerstück.

Wer kennt weitere solcher Fälle ?

Viele Grüße Jürgen

[Beiträge [#31] und [#36] redaktionell verschoben aus dem Thema "Bund Dauerserie Blumen", da sich die Texte mehr mit Postzustellungsurkunden beschäftigen als mit der zufälligen Blumen Frankatur]
 
Journalist Am: 18.10.2016 13:33:59 Gelesen: 113549# 37 @  
Hallo an alle,

heute wurde der neue Artikel "Der Postzustellungsauftrag wird umsatzsteuerpflichtig" als Vorabveröffentlichung in der nächsten philatelie (November 2016) auf der Webseite "Moderne Postgeschichte" freigeschaltet (dazu folgt nun der Link):

http://jolschimke.de/versendungsformen/der-postzustellungsauftrag-wird-umsatzsteuerpflichtig.html

Da hier keine Platzgründe vorliegen, konnten hier natürlich etliche weitere Abbildungen zum Thema ergänzt werden. Erkennbar ist die Umstellung optisch auf den äußeren Umschlägen nur bei den Internetmarken.

@ Journalist [#34]

Wie auch schon weiter oben gepostet, bin ich immer noch auf der Suche nach Spezalbroschüren der Post zum Thema Postzustellungsauftrag aus den Jahren 2005 bis 2008 - wer kann hier eventuell weiterhelfen ?

Weiter suche ich diesbezüglich zum Nachweis der Einführung der Portostufen 2,19 Euro und 2,32 Euro Postzustellungsaufträge aus dem Zeitraum 1.1.2007 bis 31.6.2008 - wer kann mir hier diese Portostufen im Scan oder Original vorlegen ? - schon jetzt danke für die Antworten - viele Grüße

Jürgen
 
Stefan Am: 09.01.2017 19:14:24 Gelesen: 111644# 38 @  
Nachfolgend einige Belege aus dem vergangenen Jahr 2016, welcher mir ein Sammlerkollege leihweise zwecks Digitalisierung und Vorstellung überlassen hatte.



Umschlag zum Versand eines PZA (inkl. PZU), frankiert mittels Internetmarke vom Monat Mai 2016, aufgedruckt auf den Versandumschlag selbst



Umschlag zum Versand von drei PZA (inkl. PZU), frankiert durch 3 Internetmarken vom Monat Juli 2016 (Mehrfachfrankatur)



Umschlag zum Versand eines PZA (inkl. PZU), frankiert mittels Absenderfreistempel vom 19.08.2016; das Porto im Frankit wurde durch die Zuschaltung "Dialogpost / Aufzahlung" erreicht

Gruß
Pete
 
Sachsendreier53 Am: 12.01.2017 10:59:16 Gelesen: 111508# 39 @  


Förmliche Zustellung mit Postzustellungsurkunde aus der Bußgeldstelle des LA - Nordsachsen 04509 Delitzsch, zugestellt durch die Deutsche Post am 6.12.2016.

Verschiedene Zustell-Kuverts weichen in ihrer Aufdruckform ab. Hier von der Druckerei Jüngling (München).



Förmliche Zustellung aus der Bußgeldstelle des LA -Mittelsachsen 04720 Döbeln vom 2.7.2016. Verlagskürzel rückseitig auf Umschlag: RNK Verlags-Nr. 2044 (Braunschweig)

mit Sammlergruß,
Claus
 
Fips002 Am: 13.01.2017 18:40:26 Gelesen: 111410# 40 @  
Brief mit Postzustellungsurkunde vom Präsidium der Volkspolizei Berlin 27.7.1983. Zugestellt durch Hausbriefkasten am 28.7.1983 und Verschlusssteifen mit Stempel 28.7.1983.



Gruß Dieter
 
Journalist Am: 21.01.2017 16:25:40 Gelesen: 111219# 41 @  
@ Journalist [#34], [#36] und [#37]

Hallo an alle ergänzend zu obigen Beiträgen mit dem Schwerpunkt "elektronischer Postzustellungsauftrag" (ePZA) erfolgte vorhin die Freischaltung der Vorabveröffentlichung eines gleich lautenden Artikels aus der Februarausgabe der philatelie 2017:

http://jolschimke.de/versendungsformen/der-elektronische-postzustellungsauftrag.html

Auf obiger Webseite sind außerdem noch viele weitere Abbildungen enthalten, die bei der philatelie aus Platzgründen nicht gezeigt werden konnten.

Gesucht werden in diesem Zusammenhang natürlich weitere Fälle, bei denen die Rabattstufen nicht mit Frankit oder DV-Freimachung frankiert sind, sondern mit Briefmarken oder Digitalmarken wie auch folgende Sendung, die allerdings um 4 Cent überfrankiert ist:



Postzustellungsauftrag der Agentur für Arbeit Haßfurt, die hier mit 2,55 Euro um 4 Cent überfrankiert hat - vermutlich mangels passender Marken für eine exakte Frankierung



Zwei Postzustellungsaufträge mit der Portostufe zu 2,32 Euro einmal mit Digitalmarke Einzelfrankatur sowie dazu geblendet die selbe Portostufe, exakt frankiert mit Briefmarken

Gesucht werden hier wie ansatzweise in den Abbildungen gezeigt, weitere Fälle, bei denen diese Mengenrabattstufen mit Briefmarken exakt oder fast exakt oder exakt mit Digitalmarke (Schalterlabel) frankiert wurden.

Viele Grüße Jürgen
 
Sachsendreier53 Am: 10.02.2017 10:18:34 Gelesen: 110826# 42 @  
1 Postzustellungsauftrag zu 5 DM, aufgegeben im Postamt NEUSS 1 / aw / 4040 am 8-8-1984



mit Sammlergruß,
Claus
 
Journalist Am: 05.03.2017 11:18:18 Gelesen: 110495# 43 @  
Hallo an alle,

ich möchte heute eine ungewöhnlichen Postzustellungsauftrag - Postsache - vorstellen:



Dazu meine Frage an alle und speziell an Postzusteller - wenn ein Nachsendeauftrag vorliegt und an diese Adresse ein Postzustellungsauftrag geschickt wird, wie wird dieser bearbeitet ?

Kennt jemand hier weitere solcher ungewöhnlichen Nebenstempel der Post ?

viele Grüße Jürgen
 
Journalist Am: 07.03.2017 13:55:15 Gelesen: 110452# 44 @  
Hallo an alle,

der folgende Postzustellungsauftrag hat eine Entwertung mit 000



Handelte es sich hier um eine Nachsendung bzw. gibt es für diese "kostenfreie Neuzustellung" eine Grundlage in Form einer Anweisung der Post ?

Wer kann hier weiter helfen - danke ?

viele Grüße Jürgen
 
Nachtreter Am: 07.03.2017 17:57:03 Gelesen: 110432# 45 @  
@ Journalist [#43]

Hallo Jürgen,

im "Um-Umschlag" hat man ja nur die PLZ und den Ort gesehen. Die Zustellungsaufträge wurden früher, wie die Einschreiben, Nachentgelt-Sendungen, NN-Sendungen, ... für die Zustellkasse aussortiert. Der Zusteller hat dann von der Zustellkasse die für seinen Bezirk zuzustellenden Aufträge (und nachzuweisenden Sendungen) vor dem Zustellgang erhalten. Wenn dann vom Zusteller (nicht von der Zustellkasse!) festgestellt wurde, daß für den Empfänger ein Nachsendeauftrag wg. Umzug vorlag, hat man diese offensichtlich wieder in einem neuen Um-Umschlage weitergeschickt, sofern vom Absender zugelassen (oder mit neuer Adresse zurück?)!

Die Zustellkasse hat zwar die Nachsendeaufträge bearbeitet, ausgeführt hat sie aber jeder Zusteller für seinen Bezirk (nix INA!).

Heute wird es wohl anders laufen.

Dein Umschlag dürfte ja noch aus Mitte der 90-er Jahre stammen, und jede Zustellkasse ihre eigenen Nebenstempel gehabt haben!?

Grüßle vom

Nachtreter
 
18609 Am: 09.03.2017 17:32:53 Gelesen: 110384# 46 @  
Hallo,

ich vermute, dass ein Fehler in der Zustellung passiert ist oder was plausibel wäre, die Urkunde ist verloren gegangen und der Brief wurde neu versendet. Eine Grundlage gibt es sicher dafür nicht, sicher ein Entgegenkommen der Post.

Gruß
18609
 
Max78 Am: 19.06.2017 23:17:33 Gelesen: 107814# 47 @  
@ Erdinger [#14]

Servus zusammen,

um Volkmar's Frage und Erdinger's Antwort noch etwas hinzuzufügen hier zwei Zustellungsurkunden aus Zeiten der SBZ, die finde ich ganz gut zeigen, auf welche Weise der Vordruck zur Zustellungsurkunde für den Rückversand an dem Kuvert angebracht wurde. Amtsgericht Sayda 1949:



Genau wie es Erdinger's Grafik zeigt, wurden die Vordrucke wahrscheinlich gefaltet und unter die rückseitige Klappe geschoben. Der Inhalt und die Gummierung bei diesen Kuverts ist noch vorhanden. Um den geschlossenen Versand trotzdem zu gewähren, wurde die Klappe bei diesen zwei Beispielen unten mit zwei Siegelmarken verklebt. Die Kuverts stammen noch aus den Zeiten DR und die Klappen sind meines Erachtens speziell für diesen Zweck konzipiert. Die Gummierung befindet sich nur am unteren waagrechten Rand:



Die Suche nach einer Gebührentabelle, die die Gebühr solcher Zustellungsurkunden (auch SBZ) auflistet, war leider vergeblich, aber ich gehe mal davon aus, dass man 2x 24 Pf. für den Hin- und Rückversand eines Fernbriefs bis 20 g + eine Behandlungsgebühr (= einem Einschreiben) von 60 Pf. berechnete, also 108 Pf. Eventuell kann hierzu jemand noch etwas beitragen.

mit Grüßen Max
 
Cantus Am: 29.06.2017 16:08:14 Gelesen: 107428# 48 @  
Von mir ein Umschlag (Postzustellungsauftrag) des Gerichtsvollziehers Hoffmann aus Fuldabrück, gelaufen am 27.12.1992 von Kassel an das Postamt in Baunatal.



Viele Grüße
Ingo
 
Michael Mallien Am: 24.07.2017 19:31:12 Gelesen: 106786# 49 @  
Selbst mit ganzen Bögen wurden Postzustellungsaufträge frankiert, wie in diesem Beispiel:




Der Kleinbogen der MiNr. 2294 wirkt fast wie ein Siegel, so wie er um den Umschlag herum geklebt wurde. Die Frankatur beträgt korrekte 5,60 Euro. Zur Ergänzung des Bogen zu 5,50 Euro diente die SWK in der Doppelnominale 20 Pf / 0,10 Euro.

Viele Grüße
Michael
 
Journalist Am: 12.09.2017 22:20:03 Gelesen: 105365# 50 @  
Hallo an alle,

vor über etwas einem Jahr wurde der Postzustellungsauftrag ja mehrwertsteuerpflichtig siehe auch folgender Artikel:

http://jolschimke.de/versendungsformen/der-postzustellungsauftrag-wird-umsatzsteuerpflichtig.html

Gleichzeitig wurde ja zum 1. September letzten Jahres die Produktmarke "PZA" eingeführt. Im Gegensatz zu anderen Produktmarken, ist diese PZA-Marke scheinbar ein Bestseller, den es sind derzeit mindestens 3 Teilauflagen nachweisbar, wie der folgende Scan zeigt:



Die oberste Marke stammt aus der Auflage 07/16, die folgende stammt aus 12/16 und die unterste aus 02/17.

Das es sich hier immer um die Produktmarke und nicht um irgendeine Internetmarke handelt, kann man an der oberen 10-stelligen Zahl erkennen, die immer identisch ist.

Kennt jemand weitere Auflagen ?

Viele Grüße Jürgen
 
nightdriver Am: 12.09.2017 23:28:20 Gelesen: 105348# 51 @  
Noch kurze Nachfrage: Wenn der PZA jetzt USt.-pflichtig ist und Verwendung von Briefmarken abnehmen wird, warum dann genau jetzt die Marke zu 3,45 (Blumen, Vergissmeinnicht)?
 
Journalist Am: 13.09.2017 09:52:20 Gelesen: 105300# 52 @  
@ nightdriver [#51]

Hallo nightdriver,

Deine Frage ist mehr als berechtigt. Die Herausgabe der 3,45 Euro Marke ist auch meiner Sicht total überflüssig, da gerade diese Zielgruppe der Kleinversender, die keine Mengeneinlieferungen beim PZA machen, für jede einzelne Sendung an den Postschalter rennen müssen, sich dort anstellen müssen und dort dann die Mehrwertsteuer in Höhe von 66 Cent zu entrichten. Man kann diese eine aufzugebende Sendung ja nicht einfach in den Briefkasten werfen, da diese dann wegen fehlender MWST zurück kommt an den Absender.

Die Frage ist, welcher Gerichtsvollzieher tut sich das an ?

Nicht berücksichtigt ist weiter die aufzuwendende Zeit dafür - dieser Gang dürfte locker 15 Minuten eher 30 Minuten dauern, ein toller Stundenlohn !

Es geht hier eher nur darum, die Sammler abzukassieren, das ist zumindest meine persönliche Meinung.

Viele Grüße Jürgen
 
drmoeller_neuss Am: 13.09.2017 10:05:38 Gelesen: 105298# 53 @  
@ Journalist [#52]

Nun scheint es sich der Vergangenheit für Gerichtsvollzieher schon gelohnt zu haben, Frankaturware aufzukaufen, um damit Postzustellungsaufträge zu frankieren.

Pro Zustellungsauftrag beträgt die Ersparnis etwa 70 Cent, wenn ich davon ausgehe, dass Frankaturware mit einem Abschlag von 20% gehandelt wird.

Hast Du eine grobe Abschätzung, wie viele Postzustellungsaufträge noch mit Briefmarken frankiert werden?

Vielleicht wäre die Ausgabe einer "Steuermarke" zu 66 Cent ein Dienst am Kunden und an den Beschäftigten der Deutschen Post AG?

Und wenn wir schon dabei sein, eine Blümchenmarke zu 15 Cent hätte ich auch gerne. (Auffrankierung eines Standardbriefes zum Kompaktbrief, oder Kompaktbrief zur Büchersendung etc.).

Die Post könnte auch wieder die Marke zu 395 Cent auflegen. Diese Portostufe wird häufig gebraucht (Großbrief Einschreiben Inland), viel häufiger als das 1-kg-Päckchen, dass auch mit zwei Marken (395 + 5 cent) freigemacht werden könnte.
 
Manne Am: 13.09.2017 10:49:27 Gelesen: 105294# 54 @  
Hallo,

aus Schwenningen ein Postauftrag per Einschreiben vom 24.06.1932 nach Schönbrunn bei Bischofswerda, freigemacht mit einen Post-Maschinen-Stempel, Porto insgesamt 62 Pfg.

Gruß
Manne


 
nightdriver Am: 13.09.2017 16:56:56 Gelesen: 105250# 55 @  
Na ja, noch einmal über die 3,45 Euro-Briefmarke nachgedacht könnte man auf folgenden Gedanken kommen:

Solange die GV die PZU im Briefkasten aufgeben konnten, interessierte sich die DPAG nicht dafür, wie diese die Sendungen freimachen. Wenn jetzt die Versender ohnehin am Schalter aufgeben müssen, dürften zumindest diejenigen, die keine Frankaturware benutzen, verstärkt direkt am Schalter freimachen lassen statt Marken auf Vorrat zu haben. Soweit kleine Filialen keine Labeldrucker haben, ginge das mit der neuen Marke schneller. Allerdings eine ziemlich verwinkelte Denkweise, da gerade diese kleinen Filialen auch kein hohes Aufkommen an PZA haben dürften, wenn überhaupt. Na ja, bin gespannt, ob ich die 3,45 mal als Einzelfrankatur sehe.

@ drmoeller_neuss:

Es scheinen gar nicht so wenige PZA zu sein, die noch frankiert wurden. In Kiloware habe ich regelmäßig dicke Packen davon gefunden. Lustigerweise komme ich gerade vom ATM-Drucker zurück, wo ich 60 * 0,15 zum Auffrankieren von 0,55 auf 0,70 gezogen habe. :)
 
gestu Am: 14.09.2017 20:43:22 Gelesen: 105154# 56 @  
@ nightdriver [#55]

Na ja, bin gespannt, ob ich die 3,45 mal als Einzelfrankatur sehe.

Wenn es weiter nichts ist - bitte.


 
18609 Am: 14.09.2017 21:04:06 Gelesen: 105147# 57 @  
Das sollte doch entsorgt werden :-)
 
Michael Mallien Am: 15.09.2017 11:33:21 Gelesen: 105089# 58 @  
@ gestu [#56]

Mich würde interessieren, ob für den PZA denn tatsächlich 66 Cent MWSt entrichtet worden sind und wenn ja, wie wurde das am Schalter abgewickelt?

Viele Grüße
Michael
 
Altmerker Am: 15.09.2017 11:54:11 Gelesen: 105085# 59 @  
@ Magdeburger [#29]

Heute zeige ich auch mal meine älteste Postzustellurkunde. Angeheftet (geleimt) ist die Postübergabe Urkunde. Ich bin nicht der Spezialist, mich verwundert nur der Stempel von Ingolstadt, der sehr nach 1892 aussieht, der Rest spielt ja 1893. Der Text ist schwer zu erschließen.

Gruß
Uwe


 
Journalist Am: 15.09.2017 12:23:12 Gelesen: 105076# 60 @  
@ Michael Mallien [#58]

Hallo Michael,

am Schalter muss der Kunde eine Einlieferungsliste für PZA vorlegen. Über diese Liste wird dann die Mehrwertsteuer verbucht und der Kunde kann bar oder über Postcard zahlen. Als Quittung erhält der Kunde dann zum einen einen Ausdruck, das er die 66 Cent bezahlt hat, zum anderen eine "Kopie" (Durchschlag) der Einlieferungsliste.

Viele Grüße Jürgen
 
nightdriver Am: 15.09.2017 15:46:25 Gelesen: 105054# 61 @  
Vielen Dank, Gestu! Übrigens tolle Belege die da in Oldenburg entstehen.

Und jetzt bin ich noch gespannt, ob ich in Kiloware mal eine EF auf gelbem Grund finde. ;)
 
Sachsendreier53 Am: 06.10.2017 14:10:46 Gelesen: 104389# 62 @  
Portofreie Justiz-Sache 1867.

Post-Behändigungsschein des Königl. Stadt und Kreisgericht Magdeburg nach Sudenburg.

Der vereidigte Briefträger aus SUDENBURG insinuierte am 21.3.1867 dem Adressaten (Buchhalter) erfolgreich die Vorladung vom Gericht Magdeburg.



mit Sammlergruß,
Claus
 
bovi11 Am: 13.10.2017 22:03:39 Gelesen: 104169# 63 @  
Hat jemand eine Idee zu dieser Frankatur?



Es handelt sich ja wohl um eine Dienstsache - Gericht an Postscheckamt. Die Sendung war als Dienstsache notopferpflichtig; aber wieso die 5 Pfennig-Frankatur?

Viele Grüße

Dieter
 
Manne Am: 14.10.2017 09:58:17 Gelesen: 104124# 64 @  
Hallo,

ein Rückschein, mit schönem Sonderstempel vom Landesschiessen, vom 29.06.1922 aus Schwenningen nach Sulz an das Bezirksnotariat.

Gruß
Manne


 
ligneN Am: 14.10.2017 13:24:10 Gelesen: 104101# 65 @  
@ drmoeller_neuss [#53]

Dafür gibt es das Blumen-Heftchenblatt mit ZD 10-5 oder 5-5-5. Bzw. einfach 5 C. x 3, gerne die aktuelle mit Zwischensteg-Barcode. Oder als Bogenversion an den Sammlerschaltern/Philamessen.

Und ATM sind doch ein "no-go", jedenfalls unter Philatelisten. ;-)
 
Journalist Am: 08.04.2018 19:04:40 Gelesen: 96740# 66 @  
Hallo an alle,

anbei ein Umschlag eines Privatpostdienstleisters (Mainversand) der die Postzustellungsaufträge der Stadt Frankfurt verschickt:



Da er diese 3 hier nicht selbst zustellen konnte, hat er dies über die gelbe Post weitergeleitet.

Auf einem der 3 inneren Umschläge klebte auf der Rückseite folgendes Label



Viele Grüße Jürgen
 
Cantus Am: 23.05.2018 06:01:31 Gelesen: 95359# 67 @  
Wenn eine Behörde einen Bescheid mit Postzustellungsurkunde (PZU) zustellen möchte, gibt es dafür einen speziellen Umschlag, der den Bescheid enthält und der beim Empfänger verbleibt. An diesem Umschlag befindet sich üblicherweise rückseitig eine Art Tasche, in die die PZU eingeschoben ist und vom Postzusteller entnommen wird, um mit seiner Unterschrift die Art der Zustellung zu dokumentieren. Die Rücksendung der PZU an die absendende Behörde ist insoweit kostenfrei, als diese Postdienstleistung bereits mit der Freimachung des abgesendeten PZU-Umschlages abzugelten ist. Daraus folgt, dass bei erfolgreicher Zustellung letztlich bei der Behörde nur die zurückgesamdte PZU bei den Akten verbleibt, um die Zustellung im Streitfall nach § 3 Verwaltungszustellungsgesetz gerichtsfest beweisen zu können.

Auch ein Gerichtsvollzieher stellt einen Behördenvertreter dar und ist deshalb im Gegensatz zu einer Privatperson berechtigt, eine Zustellung mit PZU zu bewirken. Hier ist eine rückgesendete PZU zu sehen, die am 28.6.1930 von Gillesheim, einer Ortschaft im Landkreis Northeim, dem Gerichtsvollzieher in Northeim vollzogen zurückgesamdt worden ist.



Viele Grüße
Ingo
 
Totalo-Flauti Am: 06.08.2018 21:16:42 Gelesen: 84865# 68 @  
@ gestu [#74]

Liebe Sammlerfreunde,

für die Deutsche Post der DDR galten ähnliche Bestimmungen wie von gestu oben dies für die Bundespost beschrieben hatte. Die Zustellungsurkunde war eine Zusatzleistung für die eine Zusatzgebühr zu entrichten war. Weitere Zusatzleisungen waren nicht zulässig. Die Deutsche Post beurkundete dem Absender die Aushändigung einer Sendung. Anfangs erfolgte die Zustellung gemäß der Zivilprozeßordnung. Ab 1975 wurde auf die Zivilprozeßordnung nicht mehr Bezug genommen. Auf dem zuzustellenden Brief war durch den Postbeamten der Tag der Zustellung zu vermerken. Wenn gefordert mußte auch die Uhrzeit vermerkt werden. Bei der förmlichen Zustellung waren durch den Absender zwei Formblätter vorzubereiten. Eines erhielt der Adressat mit den entsprechenden Vermerken zur Zustellung (wie eine Quittung). Die vereinfachte Zustellung war die gebräuchlichste Art. Mir sind bisher nur die zu zustellenden Briefe bekannt geworden. Eine echte Zustellungsurkunde mit dem Rücksendeumschlag aus der DDR-Zeit hab ich bisher noch nicht gesehen.

Nach der Postordnung vom 30. Januar 1929 (hier geregelt in § 27 Briefe mit Zustellungsurkunde) war eine Gebühr von 30 Pfennige zu zahlen.

Mir liegen die Postordnungen ab April 1959 für die DDR vor.

Ab der Postordnung vom 3.April 1959 wurden für die DDR Zusatzgebühren in Höhe von 65 Pfennige fällig.
Mit der Anordnung Nr.2 über den Postdienst - 2.Post-Anordnung - vom 20.Juni 1990 (gültig ab 1.Juli 1990) mußten im VGO 50 Pfennige bezahlt werden.
Schlußendlich wurde mit der Verfügung Nr.181/1990 Anordnung Nr. 3 über den Postdienst - Postordnung - vom 31. August 1990 die bundeseinheitliche Gebühr von 6,00 DM ab 01. Oktober 1990 festgesetzt.

Dann möchte ich Euch auch noch ein zugestellten Brief des Kreisgerichts Leipzig Stadtbezirk Südwest vom 28.11.1960 zeigen. Die Zustellung erfolgte lt. Eintrag des Briefzustellers am 29.11.1960. Der Brief trägt den per Postordnung geforderten Vermerk "Hierbei ein Formblatt zur / Zustellungsurkunde / Vereinfachte Zustellung!". Auf der Rückseite ist nochmals das Dienstsiegel des Kreisgerichts abgeschlagen worden. Unten links ist zu ersehen, wo man mit welcher Bestellnummer den Zustellungsbriefumschlag bestellen kann. Das Porto setzt sich aus 10 Pfennig für den Ortsbrief und 65 Pfennige für die vereinfachte Zustellung zusammen.

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.


 
Manne Am: 07.08.2018 08:39:00 Gelesen: 84819# 69 @  
Hallo,

aus Villingen-Schwenningen ein Postzustellungsauftrag vom 30.12.1988.

Gruß
Manne


 
Totalo-Flauti Am: 01.02.2019 18:20:34 Gelesen: 76486# 70 @  
Liebe Sammlerfreunde,

eine Postzustellungsurkunde vom 15.März 1894. Die eigentliche Postsendung ging vom Gemeindevorstand aus Leutzsch (Die Eingemeindung von Leutzsch nach Leipzig erfolgte erst 1922) an den Geschirrführer (Kutscher) Ernst Schübel in Leipzig Lindenau. Da der Adressat vom Postbeamten nicht angetroffen wurde, erfolgte die Zustellung an die Ehefrau. Die abgebildete Zustellungsurkunde wurde wieder an den Gemeindevorstand als Nachweis der Zustellung zurückgesandt. Die Zustellungsurkunde traff am 15.März Nachmittags in Leutzsch wieder ein. Ob der Adressat bei der monatlich in Leutzsch stattfindenden Geschwindigkeitsmessung aufgefallen war und hier eine Geschwindigkeitsübertretung geahndet wurde? ....

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.




 
Cantus Am: 02.02.2019 02:28:30 Gelesen: 76436# 71 @  
Von mir en Umschlag für eine PZU, abgesandt vom Finanzamt Ilmenau am 17.7.2005 nach Hof an der Saale, Frankatur gesamt = 5,60 Euto.



Vielr Grüße
Ingo
 
Martin de Matin Am: 02.02.2019 23:23:48 Gelesen: 76361# 72 @  
Ich zeige einen Beleg vom 29.10.1949 des Amtsgerichts Bernkastel-Kues nach Brauneberg, bezüglich einer Zeugenvorladung. Der Brief ist frankiert mit Rheinland-Pfalz MiNr. 34 und 40.



Gruss
Martin
 
Heiner Am: 05.02.2019 07:18:13 Gelesen: 75786# 73 @  
Postzustellungsurkunden

Gibt es auch Leute, die so was sammeln ?


 
Latzi Am: 05.02.2019 13:16:26 Gelesen: 75737# 74 @  
@ Heiner [#73]

Warum nicht, es sind Dokumente der Post mit einem Poststempel.

Schau mal hier:

https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=6551&CP=0&F=1

Gruß
Lars
 
Martin de Matin Am: 09.02.2019 18:14:55 Gelesen: 76020# 75 @  
Ich beginne hiermit mit einer Reihe von Postzustellungsauträgen aus der Zeit von Ende der DM bis zu den Anfangsjahren des Euros.

Ich zeige zuerst einen von einem Gerichtsvollziehers aus Baesweiler, mit dem Stempel vom 8.2.2001 des Briefzentrums 52. Die Gebühr war 11 DM für einen Postzustellungsauftrag.



Gruss
Martin
 
Martin de Matin Am: 24.02.2019 17:51:36 Gelesen: 75579# 76 @  
Heute zeige ich einen Umschlag für 2 Postzustellungsaufträge mit der Gebühr 22 DM. Der Beleg wurde im Februar 2001 in Erfstadt 12 gestempelt.



Gruss
Martin
 
Martin de Matin Am: 03.03.2019 17:10:41 Gelesen: 75366# 77 @  
Diesmal ein Umschlag für 3 Postzustellungsaufträge aus dem Jahr 2000, mit der Gebühr von 33 DM, die aus verschiedenen Werten der Serie Sehenswürdigkeiten zusammengestellt wurde.



Gruss
Martin
 
Michael Mallien Am: 05.03.2019 20:52:18 Gelesen: 75243# 78 @  
Etwas mitgenommen, aber dennoch interessant ist dieser Beleg vom 3.4.1963. Er ist frei gemacht mit einer Buntfrankatur der Bedeutenden Deutschen zu insgesamt 1,90 DM:

Postzustellungsauftrag: 1,50 DM + 2 x Briefporto für Hin- und Rücksendung. Da der Brief innerorts in Hannover lief hätte ich für letzteres eher 2 x 10 Pf erwartet.



Offensichtlich stimmte die Adresse nicht und der Brief erhielt einen ZURÜCK-Stempel. Der wurde dann wieder gestrichen und an die ermittelte Adresse in Hannover Kleefeldt weiter geleitet. Dazu gibt es einen Vermerk auf der Rückseite:



Viele Grüße
Michael
 
Martin de Matin Am: 08.03.2019 18:56:07 Gelesen: 75129# 79 @  
Ich fahre mit meiner Reihe von Postzustellungsaufträgen fort. Diesmal ein Beleg für 5 Postzustellungsauträge mit dem Porto von 55DM aus dem Jahr 2001. Frankiert ist dieser mit 10 mal 4 DM Sehenswürdigkeiten und 5 mal 3 DM Frauen in Mischwährungsbezeichnung.



Gruss
Martin
 
Fips002 Am: 09.03.2019 21:15:01 Gelesen: 75077# 80 @  
Post-Zustellungsurkunde aus Altengottern/Thüringen 28.11.1885 an das Amtsgericht Tennstaedt/Thüringen.





Dieter
 
mumpipuck Am: 20.03.2019 19:49:34 Gelesen: 74781# 81 @  
In einem größeren Posten, den ich vor "dem Ofen" retten konnte, habe ich diesen Beleg gefunden. Es handelt sich um einen Brief mit Zustellungsurkunde des Kreis-Wehrersatzamtes Bad Oldesloe vom 28.01.1958.

Ich wüsste gerne, wie sich das Porto zusammensetzt.

Burkhard


 
Michael Mallien Am: 20.03.2019 20:00:48 Gelesen: 74776# 82 @  
@ mumpipuck [#81]

Hallo Burkhard,

die Gebühr für die Zustellungsurkunde war 50 Pf. Hinzu kommt 2 x die Gebühr für den Brief (2 x 20 Pf) für Hin- und Rücksendung.

Viele Grüße
Michael
 
mumpipuck Am: 20.03.2019 22:49:21 Gelesen: 74749# 83 @  
Danke Michael!
 
notna1 Am: 31.03.2019 15:09:01 Gelesen: 74518# 84 @  
Hallo zusammen,

ob das (siehe unten) die höchstmögliche, portogerechte Einzelfrankatur (mit einer Briefmarke) ist?

Viele Grüße

notna1


 
drmoeller_neuss Am: 31.03.2019 18:08:05 Gelesen: 74500# 85 @  
@ notna1 [#84]

Nicht ganz getroffen, aber nahe daran. 99,95 EUR wären noch möglich.
 
Journalist Am: 31.03.2019 18:40:52 Gelesen: 74494# 86 @  
@ notna1 [#84]

Aufgrund der damaligen Portostufen bei Postzustellungsurkunden stimmt deine Aussage, theoretisch könnte eine Automatenmarke zum damaligen Zeitpunkt auch einen Wertaufdruck von maximal 99,95 Euro enthalten haben, sowie das im Folgebeitrag gepostet wurde - aber der von dir gezeigte Brief ist tatsächlich ein sehr schönes Exemplar. Mit einer anderen Kombination war meines Wissen eine noch etwas höhere Einzelfrankatur mit Automatenmarken möglich (Wertbrief + .....).

viele Grüße Jürgen
 
Michael Mallien Am: 31.03.2019 18:50:19 Gelesen: 74490# 87 @  
@ drmoeller_neuss [#85]
@ Journalist [#86]

Ein Hinweis: die ATM in Beitrag [#84] hat die Nominale 99,00 DM (nicht Euro).

@ notna1 [#84]

Der Beleg gefällt mir ausgesprochen gut! Vielen Dank fürs Zeigen.

Viele Grüße
Michael
 
Journalist Am: 31.03.2019 19:05:53 Gelesen: 74482# 88 @  
@ Michael Mallien [#87]

Hallo Michael,

ja es waren natürlich damals DM :-) - ja wie schnell die Zeit vergeht und man nun schon unterschwellig doch alles anscheinend nur in Euro denkt.

viele Grüße Jürgen
 
Michael Mallien Am: 21.07.2019 07:40:16 Gelesen: 72200# 89 @  
@ Pete [#38]

Hallo Pete,

die Beschreibung des zweiten gezeigten Beleges ist hinsichtlich der Frankatur nicht ganz korrekt. Die Frankatur ist keine Internetmarke, sondern vielmehr eine Produktmarke. Jürgen hat in [#50] die ersten Produktmarken für Postzustellungsaufträge gezeigt. Hier ist ein weiteres Beispiel für einen solchen Beleg:



Es gab zur selben Zeit auch eine Internetmarke für Postzustellungsaufträge, die in der eFiliale erstellt werden konnte. Der einzige Unterschied ist die Schreibweise der URL in normalen (nicht kursiven) Buchstaben.

Seit dem 1.7.2018 lassen sich Produktmarken und Internetmarken für Postzustellungsaufträge leichter unterscheiden, nämlich durch die Kennung PM bzw. IM vor einem Datum, welches sich zudem im Format unterscheidet. Hier sind entsprechende Beispiele:

Postzustellungsauftrag mit Produktmarke PM 09.18



Postzustellungsauftrag mit Internetmarke IM 30.01.19



Diese Internetmarke habe ich als Typ 2a-PZ-3 erfasst [1].

Viele Grüße
Michael

[1] http://www.bund-sammlung.de/IM_Typen.htm#PZ
 
Totalo-Flauti Am: 06.10.2019 13:25:03 Gelesen: 70108# 90 @  
Liebe Sammlerfreunde,

ich habe einen Brief des königlich sächsischen Amtsgerichtes Leipzig vom 12.08.1907 als portopflichtige Dienstsache. Lt. Inhalt sollte sich der Empfänger zwecks Beweisaufnahme auf dem Gericht einfinden. Die Zustellung sollte per Zustellungsurkunde (vereinfachte Zustellung) erfolgen. Da der Empfänger in unbekannter Richtung abgereist war, wurde der Brief wieder zurückgesandt. Das Amtsgericht bekam am 14.08. 30 Pfennige Porto und Zustellungsgebühr wieder zurück. Das Ganze wurde nur noch als einfacher Brief behandelt.

Mit lieben Sammlergüßen

Totalo-Flauti.


 
wuerttemberger Am: 06.10.2019 17:16:34 Gelesen: 70057# 91 @  
@ Totalo-Flauti [#90]

Das Ganze wurde nur noch als einfacher Brief behandelt.

Diesen Satz verstehe ich nicht. Kannst Du ihn erklären?

Gruß

wuerttemberger
 
Totalo-Flauti Am: 06.10.2019 17:43:53 Gelesen: 70045# 92 @  
Lieber wuerttemberger,

von den 40 Pfennig Porto und Zustellgebühren sind ja nur 10 Pfennig für die Versendung des Briefes nach Rotenbach tatsächlich verbraucht worden. Eine Zustelllung und eine Rücksendung des Nachweises der Zustellung konnte nicht erfolgen. Somit ist für mich am Ende nur ein einfacher Brief zu 10 Pfennig übrig geblieben.

Mir lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.
 
Journalist Am: 02.12.2019 14:15:01 Gelesen: 68652# 93 @  
Hallo an alle,

vereinzelt kommen ja noch PZU mit frankierten Briefmarken vor, dies ist aber nicht mehr so häufig, da diese Sendungen wegen der MWST mit Liste am Schalter eingeliefert werden müssen. Dazu zuerst eine übliche Mischfrankatur:



entwertet am 20.11.2019 in einer GSA neu im BZ 60

Positiv überrascht war ich aber, endlich mal eine Einzelfrankatur 345 Cent Blumen zu finden, wenn auch der Stempel eher durchwachsen ist:



gestempelt im November 2019

viele Grüße Jürgen
 
Journalist Am: 21.12.2019 18:01:01 Gelesen: 68177# 94 @  
@ Journalist [#93]

Hallo an alle,

anbei eine weitere nicht alltägliche Frankierung eines aktuellen PZU-Umschlags mit Frankierservice mit dem Tintenstrahlhanddrucker vom BZ 51:



Viele Grüße Jürgen
 
Shinokuma Am: 21.12.2019 18:18:32 Gelesen: 68174# 95 @  
@ Journalist [#93]

Dass solche PZU mit Marken frankiert werden, scheint mir gar nicht selten zu sein. Ein Vereinskamerad von mir hat davon eine ganze Kiste voll aus der jüngsten Zeit, von denen ich mir auch immer mal wieder einige Exemplare aussuchen darf. So z.B. die nachfolgenden 3 Einzelfrankaturen.



Die Abstempelung ist aber tatsächlich in den meisten Fällen eher schwach oder mit den modernen Tintenstrahl-Maschinenstempeln versehen.

Mit besten Grüßen

Gunther
 
Journalist Am: 07.02.2020 16:27:28 Gelesen: 66611# 96 @  
@ Shinokuma [#95]

Hallo Gunther,

dann hast Du in mehrfacher Hinsicht eine gute Quelle - den fast alle Zusteller reisen diese Umschläge mit dem "Finger" auf, danach sehen die eher nur zum Verbrennen aus als zum Sammeln. Das die PZu sauber aufgemacht werden, ist schon sehr selten, noch seltener ist es dann so eine Quelle zu haben.

Ich hatte dieser Tage auch wieder einmal Glück und dabei war eine ganz besondere Freimachung:



Zum eine wurde dieser Umschlag relativ sauber geöffnet, es war nur minimales nachschneiden erforderlich, besonders toll ist aber die Einzelfrankatur in Höhe von 2,19 Euro für den Mengenrabatt ab 72000 Stück Einlieferungen als ATM-Frankatur und dazu noch sauber gestempelt in einer Großbriefsortieranlage im BZ 76.

Näheres zu dieser Portostufe findet man auch unter folgenden Link:

http://jolschimke.de/versendungsformen/der-elektronische-postzustellungsauftrag.html

Viele Grüße Jürgen
 
Journalist Am: 17.02.2020 11:43:47 Gelesen: 66221# 97 @  
@ Michael Mallien [#89]

Hallo an alle,

auch hier die Kurzinfo, das es nun eine neue Produktmarke mit dem Herausgabedatum 11.19 gibt, wie der folgende Scan zeigt:



Viele Grüße Jürgen
 
dithmarsia43 Am: 17.02.2020 15:42:50 Gelesen: 66178# 98 @  
@ Journalist [#97]

Hallo,

ich glaube, von Berlin ist noch nichts gezeigt worden. Hier "Hierbei ein Vordruck zur Zustellungsurkunde" aus 1958, frankiert mit einem Exemplar der Mi. Nr. 152.

Einen schönen Tag noch wünscht

Uwe


 
Journalist Am: 08.03.2020 18:52:30 Gelesen: 65528# 99 @  
Hallo an alle,

ich möchte heute hier eine nicht alltägliche aktuelle Frankatur eines PZA zeigen:



Freigemacht wurde die Sendung mit einer Filialmarke (Digitalmarke oder vereinzelt auch als Schalterlabel bekannt), dies ist eventuell schon mal möglich, interessant ist hier aber auch gleichzeitig die ungewöhnliche Portostufe zu 2,32 Euro - es handelt sich hier um eine Vertragsvariante ab 10.000 Sendungen pro Jahr - dann sind nur diese 2,32 Euro statt der normalen 3,45 Euro + MWST fällig.

Weitere Infos dazu siehe auch folgender Link und Portoübersicht [1]

Soweit für heute zu diesem Thema viele Grüße

Jürgen

[1] http://jolschimke.de/versendungsformen/der-elektronische-postzustellungsauftrag.html
 
dithmarsia43 Am: 08.03.2020 19:18:50 Gelesen: 65521# 100 @  
Guten Abend,

nochmals 2 Briefe aus der DM-Zeit:

Der eine mit der höchsten Nominale, der DM 7,00 Marke.

Der andere beinhaltet eine hohe Frankatur von 6 Zustellungsaufträgen.



Es grüßt

Uwe
 
Baber Am: 08.03.2020 20:32:55 Gelesen: 65497# 101 @  
Postzustellungsauftrag mit "Sportwagen Mercedes 300 SL" ausgeführt.



Gruß
Bernd
 
Journalist Am: 16.03.2020 06:42:28 Gelesen: 65264# 102 @  
@ Journalist [#96]

Hallo an alle,

ergänzend zu obigen Beitrag kann ich heute das passende Gegenstück für eine ePZA mit der selben Menge pro Jahr (72.000 Stück) auch mit einer Einzelfrankatur ATM 2,51 Euro, da alle Jobcenter in Deutschland einen Sammelvertrag haben:



Bezüglich der Portostufen siehe auch der folgende Link zu einem Artikel und dort etwa in die Hälfte runter scrollen zur Entgeltübersicht [1].

Wer kann hier eventuell die anderen Portostufen 2,63 Euro und 3,09 Euro belegen ?

Viele Grüße Jürgen

[1] http://jolschimke.de/versendungsformen/der-elektronische-postzustellungsauftrag.html
 
inflamicha Am: 10.04.2020 18:09:55 Gelesen: 64696# 103 @  
Guten Abend,

heute wieder einmal eine vollzogende Zustellungsurkunde:



Dieses an das Bezirkspräsidium Strassburg im Elsass adressierte Dokument trägt den Abgangsstempel EBERSHEIM (UNTERELS.) 10 2.17 * 7-8 N. *.

Die auch heute noch Ebersheim heißende Gemeinde mit 2239 Einwohnern (Stand 1. Januar 2017) liegt im Département Bas-Rhin in der Region Grand Est (bis 2015 Elsass).

Gruß Michael

[Redaktionell kopiert aus dem Thema "Kreisobersegmentstempel auf Belegen - Kreisstempel mit Segment oben"]
 
Araneus Am: 20.04.2020 15:06:39 Gelesen: 64419# 104 @  
Hier ein Absenderfreistempel mit dem Zudruck Postzustellungsurkunde . Als Versendungsart müsste meines Erachtens hier eigentlich "Postzustellungsauftrag" stehen.



Schöne Grüße
Franz-Josef
 
Araneus Am: 21.04.2020 23:51:33 Gelesen: 64334# 105 @  
Jürgen Olschimke geht in seinem Aufsatz von 2016 Der Postzustellungsauftrag wird umsatzsteuerpflichtig [1] von 7 bekannten Versendern aus, die für Postzustellungsaufträge die DV-Freimachung mit dem entsprechenden Vermerk „Freimachung (DV) im Fenster“ verwendeten.

Diese Liste kann ich nun durch einen Fund erweitern.



Der Umschlag wurde versendet vom Daten- und Informationszentrum Rheinland-Pfalz in Koblenz. Diese Behörde nahm zum 1. Januar 1996 den Betrieb auf und übernahm die Aufgaben der Rechenzentren des Statistischen Landesamts und der Finanzverwaltung der OFD Koblenz. Zum 1. Januar 2003 wurde das Daten- und Informationszentrum Rheinland-Pfalz in den Landesbetrieb Daten und Information umgewandelt.

Der gezeigte Umschlag muss deshalb aus dem Zeitraum 1996 bis 2002 stammen.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] http://jolschimke.de/versendungsformen/der-postzustellungsauftrag-wird-umsatzsteuerpflichtig.html
 
ginonadgolm Am: 30.06.2020 17:41:15 Gelesen: 62420# 106 @  
ESSEN oder DORTMUND ?

Diesen Postzustellungsauftrag habe ich soeben gefunden.



Absender ist die Stadt Dortmund.

Freigemacht ist die Sendung mit einen Absenderfreistempel (AFS) aus ESSEN mit Werbeeinsatz für DORTMUND.

Gibt es ähnliche Belege?

Beste Grüße von
Ingo aus dem Norden
 
juju Am: 30.06.2020 18:03:38 Gelesen: 62417# 107 @  
@ ginonadgolm [#106]

Hallo Ingo,

ich meine, den Brief aufklären zu können: der AFS gehört der Privatpost PIN Mail Niederlassung Essen, welche vermutlich den Brief für die Stadt Dortmund frankierte und an die Deutsche Post weiterleitete.

Die Werbeklischees werden je nach Kunde entsprechend verwendet.

Beste Grüße
Justus
 
ginonadgolm Am: 30.06.2020 18:52:54 Gelesen: 62402# 108 @  
Hallo Justus,

vielen Dank für die schnelle Aufklärung!

Ingo
 
Ichschonwieder Am: 30.06.2020 21:37:12 Gelesen: 62368# 109 @  
Hallo,

hier eine Preisliste der biber post Stand 07.01.2004 - Postzustellungsurkunde 4,70 EUR



Weiterhin ein Beleg PZA vom 06.07.2005



VG Klaus Peter
 
Ichschonwieder Am: 30.06.2020 21:55:42 Gelesen: 62358# 110 @  
PZA - An der Zustellung 2 Firmen beteiligt.

Rückseite Label von der MZZ Leistung PZU mit Weiterleitung an P2 007 BiberPost



biber post hat den Barcode von der MZZ eingelesen, in Ihrem Label übernommen und den Brief zugestellt.



VG Klaus Peter
 
Stefan Am: 01.07.2020 10:43:42 Gelesen: 62309# 111 @  
@ ginonadgolm [#106]

ESSEN oder DORTMUND ?

Diesen Postzustellungsauftrag habe ich soeben gefunden.

Absender ist die Stadt Dortmund.

Freigemacht ist die Sendung mit einen Absenderfreistempel (AFS) aus ESSEN mit Werbeeinsatz für DORTMUND.

Gibt es ähnliche Belege?


Juju schrieb es schon, die Sendung wurde von einem Postmitbewerber frankiert. Mitte November 2006 hieß dieses Unternehmen noch Westdeutscher Post Service GmbH mit Sitz in Essen (Lazarettstr. 15). Die Umfirmierung in die PIN Mail GmbH (Niederlassung Essen) kam wenige Wochen später (in den Stempeln um den 01.12.2006 herum), dito auch Mitte Dezember 2006 der Umzug in den späteren Hauptsitz (Centrumstr. 24 in Essen-Kray).

Die Stadtverwaltung von Dortmund war jahrelang Kunde des Westdeutscher Postservice, danach PIN Mail Essen und zum Schluss WAZ Post Service. Anhand dieses Absenders lässt sich das Rauf und Runter der Entwicklung der Postkonkurrenz gut ablesen.

Das Geschäft der Postzustellungsaufträge war für Mitbewerber lukrativ und die Deutsche Post AG jahrelang vergleichsweise zu teuer (2001: 11,00 DM und 2002: 5,61 Euro; heute maximal 3,45 Euro). Postmitbewerber holten daher durchaus die gesamte Ausgangspost eines Absenders ab. Postzustellungsaufträge, welche über die DPAG zugestellt werden sollten bzw. mussten, wurden in einen weiteren Umschlag gesteckt, welcher lediglich Raum für Postleitzahl + Ort des Empfängers ließ. Bei deinem gezeigten Exemplar handelt es sich um einen derartigen Versandumschlag.

Ende 2006 befand sich der Westdeutscher Post Service / PIN Mail Essen auf dem Höhepunkt der Entwicklung. Das Unternehmen war wenige Monate zuvor Bestandteil eines Mitbewerbers (PIN Group) geworden, welcher sich im Folgejahr (2007) bundesweit positionierte bzw. durch großes Tamtam zu positionieren versuchte, um das nationale Geschäft der Deutschen Post AG angehen zu wollen. Zum 01.01.2008 sollte das Monopol der DPAG endgültig fallen und der Markt für Mitbewerber ohne (größere) Einschränkungen freigegeben werden.

Mit dem Umzug des Briefzentrums von der Lazarettstr. in die Centrumstr. wurden neue Briefsortieranlagen angeschafft und die alten Frankieranlagen nach und nach außer Betrieb genommen. Aus der ca. zwei Jahre zuvor erfolgten vorherigen Zusammenlegung verschiedener regionaler Briefzentren zu einem Briefzentrum (Bsp. von Dortmund nach Essen) waren ebenfalls etliche Frankieranlagen des Modells Mailmaster (Hersteller Hasler - Kennung "C") vorhanden, welche Sendungen für die DPAG frankierten. Zu Hochzeiten waren ca. ein Dutzend verschiedene Freistempelanlagen (AFS) parallel in Betrieb. Die Kennung C049340 ist recht häufig, auf einem PZA-Umschlag fehlt mir diese Variante allerdings noch in der eigenen Sammlung.

Gruß
Pete
 
Josch Am: 02.07.2020 20:44:08 Gelesen: 62226# 112 @  
Im Verkehr der deutschen Post gab es vom 02.10.1990 an nur noch Postzustellungsaufträge. Vorher Zustellungsurkunden.

Gebühr pro Zustellungsauftrag 6,00 DM. Hier 22 PZA (Postzustellungsaufträge) vom 27.02.1991 innerhalb von Suhl- Kreisgericht Suhl an das Postamt in Suhl. Porto: 22 x 6,00 DM = 132,00 DM.



Grüße Josch
 
Journalist Am: 10.07.2020 19:39:59 Gelesen: 61966# 113 @  
@ Josch [#112]

Hallo Josch,

ein toller Beleg - nun aber auch noch an alle zuerst ein Scan aus der aktuellen Wirtschaftswoche Nr. 29 Seite 54 über den insolventen Privatpostdienstleister "Direktexpress" aus Ulm.



Nun werden sich viele fragen, was hat denn das mit diesem Thema hier zu tun. Es geht in dem Artikel um die Frage, ob PZA mehrwertsteuerpflichtig sind oder nicht. Dies wurde nun im vergangenen Oktober abschließend vom obersten europäischen Gerichtshof in Luxemburg eindeutig entschieden.

PZA sind nicht mehrwertsteuerpflichtig !

Dieses Urteil hat nun weitreichende Konsequenzen nicht nur für Privatpostdienstleister, sondern auch den normalen Sammler von PZA. Wenn dieses Urteil umgesetzt wird, ist es nur noch eine Frage der Zeit bis auch die Deutsche Post bei den PZA wieder die MWST abschafft. Der Preis würde sich dann natürlich um diese ermäßigen, weiter würden zukünftig keine Produktmarken incl. MWST mehr benötigt. Außerdem würde sich das aktuelle Porto incl. MWST von 4,11 Euro bzw. derzeit 4,00 Euro wegen der MWST-Ermäßigung um 3 % ändern.

Der Autor rechnet hier damit, das dies spätestens zum 1.1.2021 umgesetzt werden könnte.

Auch bei den Internetmarken für PZA würde sich dann natürlich etwas ändern.

Weiter stellt sich dann die Frage, wie dies Privatpostdienstleister umsetzen werden ?

Soweit aktuelle Neuigkeiten zu den Postzustellungsurkunden.

Viele Grüße Jürgen
 
Stefan Am: 13.07.2020 20:13:20 Gelesen: 61799# 114 @  
@ Journalist [#113]

nun aber auch noch an alle zuerst ein Scan aus der aktuellen Wirtschaftswoche Nr. 29 Seite 54 über den insolventen Privatpostdienstleister "Direktexpress" aus Ulm.

Damit dein Beitrag nicht so belegenackig bleibt, nachfolgend ein Exemplar, welches bei Direkt Express (aus 89081 Ulm) durchlief. Es handelt sich um den Versandumschlag für einen verschlossenen Postzustellungsauftrag. Der Versandumschlag selbst wurde nicht zugeklebt, d.h. die nassklebende Briefumschlagklappe lässt sich problemlos zur Seite klappen.



Bei dem Absender des eigentlichen Postzustellungsauftrages handelt es sich um eine Behörde aus 56723 Mayen.

Gruß
Pete
 
Journalist Am: 22.09.2020 11:05:13 Gelesen: 59503# 115 @  
@ Journalist [#113]
@ Pete [#114]

Hallo an alle,

war obige Firma eventuell mit "Jurex" in irgend einer Form verbunden ?

siehe auch folgender Beleg als Beispiel:



Gesucht werden auf alle Fälle Infos zu Jurex - jeder Hinweis egal wie groß hilft, danke

viele Grüße Jürgen
 
nagel.d Am: 25.09.2020 20:50:38 Gelesen: 59404# 116 @  
@ Journalist [#113]

Derzeit kenn ich das Dillemma zu gut, da meine Dienststelle momentan strikt trennen muss.

Die normale Post ohne Einschreiben und PZA (Postzustellungsaufträge) gehen an einen Privaten "Postdienstleister"; dieser frankiert diese und übergibt sie der Deutschen Post zum weiteren Transport und zur Zustellung.

Einschreiben und PZA müssen wir zur Deutschen Post an den Schalter bringen bzw. durch die Deutsche Post abholen lassen. Dies geschieht mittels Einlieferungslisten. Das Kuriosum jetzt die Aufträge für die PZA kann ich morgens bei Abholung unserer Postfachsendungen nicht am dortigen Schalter einliefern. Dazu muss ich 2 Stunden später an den normalen Schalter und mich in der Reihe anstellen.

Weiterhin kann interne Dienstpost über die Verteilung des privaten laufen. Und zur Krönung kommt eine Behindertenwerkstatt, die die Pakete abholt und diese dann bei DHL einliefert.

Das ganze wegen der Mehrwertsteuer.
 
Journalist Am: 26.09.2020 10:15:03 Gelesen: 59366# 117 @  
@ nagel.d [#116]

Hallo Nagel.d,

danke für die Schilderung eines Betroffenen aus der Praxis der Umsetzung.

Nun aber auch noch an alle,

beim Sortieren von PZA habe ich folgende Sendung gefunden:



Von vorne sieht alles nach einer normalen Sendung aus - hinten befindet sich aber ein weiterer Aufkleber, den ich derzeit nicht zuordnen kann:



Die Sendung wurde also entweder von der Privatpost .... ? an die gelbe Post übergeben und mit einem AFS von .... ? freigemacht

oder die Sendung sollte anfangs mit der Privatpost verschickt werden und wurde dann doch vom Absender selbst über die gelbe Post frankiert ?

Wer kann hier zum Aufkleber und zum Besitzer der Freistempelmaschine sachdienliche Hinweise geben ?

Schon jetzt danke für entsprechende Teilinfos - viele Grüße

Jürgen
 
Stefan Am: 26.09.2020 10:20:12 Gelesen: 59361# 118 @  
@ Journalist [#117]

Die Sendung wurde also entweder von der Privatpost .... ? an die gelbe Post übergeben und mit einem AFS von .... ? freigemacht

UPOC beginnend mit 010074 = MZZ Briefdienst aus Halle/Saale [1][2] ;-)

Gruß
Pete

[1] https://www.mzz-briefdienst.de/
[2] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?F=1&ST=6603&CP=0&page=0
 
volkimal Am: 17.02.2021 15:47:12 Gelesen: 52593# 119 @  
Hallo zusammen,

ein Umschlag für 11 Postzustellungsaufträge vom Oberkreisdirektor des Kreises Minden-Lübbecke an das Postamt in Minden:



Am 24.9.1990 war pro Postzustellungsauftrag ein Porto von 6,- DM erforderlich. Das Gesamtporto wurde mittels eines Absenderfreistempels über 66,- DM beglichen.

Viele Grüße
Volkmar
 
nagel.d Am: 17.02.2021 17:57:01 Gelesen: 52551# 120 @  
@ Journalist [#117]

Der abgebildete Umschlag ist nur der Umschlag mit dem der Brief an den Betroffenen ans Briefzentrum/Zustellpostamt versandt wird, und das eventuell nicht über den Privatanbieter.

Der Label kann durchaus von einem privaten örtlichen Postdienstleister sein.
 
Ichschonwieder Am: 17.02.2021 18:17:43 Gelesen: 52542# 121 @  
Hallo Jürgen,

das hatte doch Pete schon geschrieben, das Label ist vom MZZ Briefdienst, 01 0074. Der Werbeteil in der FR ist auch vom MZZ Briefdienst, hatte MZZ auch schon in der alten Maschinen für die Weitergabe an die DP. Die Stadt Lutherstadt Wittenberg ist bereits seit 2009 Kunde vom MZZ Briefdienst.

VG Klaus Peter
 
Briefuhu Am: 07.05.2021 18:56:06 Gelesen: 48996# 122 @  
Hier ein Infinnations-Dokument vom 01.10.1863 aus Berlin. Soweit ich das Dokument lesen konnte dürfte sich es hier um einen Vorläufer der Postzustellungsurkunde handeln.



Vielleicht kann ja jemand dazu etwas schreiben.

Schönen Gruß
Sepp
 
epem7081 Am: 08.05.2021 18:42:11 Gelesen: 48917# 123 @  
@ Briefuhu [#122]

Hallo Sepp,

mit Deiner Vermutung liegst Du richtig. Hier die Erläuterung zum Post-Insinuations-Dokument:

Post-Insinuations-Dokumente, später auch Post-Behändigungs-Scheine genannt, wurden im 19. Jahrhundert bei besonders wichtigen Postsendungen verwendet, um den Empfang der Sendungen nachweisen zu können. Insbesondere bei Sendungen des Gerichts oder beim Versenden wichtiger Urkunden, wurde das Post-Insinuations-Dokument gewählt. Das Wort Insinuation kommt aus der lateinischen Sprache und bedeutet in etwa die 'Eingabe eines Schriftstückes an das Gericht'. Die heutige Entsprechung ist die Postzustellungsurkunde bzw. der Postzustellungsauftrag.
Sammelbereich: Briefmarken
[1]

Mit freundlichen Grüßen
Edwin

[1] https://www.sammlerwissen.de/sammlerglossar-post_insinuations_dokument-64.php
 
Briefuhu Am: 08.05.2021 21:13:33 Gelesen: 48892# 124 @  
@ epem7081 [#123]

Hallo Edwin,

vielen Dank für Deine Erklärungen.

Schönen Gruß
Sepp
 
Briefuhu Am: 29.10.2021 19:51:02 Gelesen: 41320# 125 @  
Hier ein Postauftrag vom 04.04.1951 als R-Brief von Stockheim nach Kelkheim von der Firma Hermann Rothhaupt, frankiert mit Absenderfreistempel 90 Pfennige. Auf der Rückseite Stempel vom 06.04.1951 von Frankfurt und Kelkheim.



Schönen Gruß
Sepp
 
Araneus Am: 31.10.2021 18:30:18 Gelesen: 41192# 126 @  
Ich möchte heute einen Absenderfreistempelabdruck des Polizeipräsidiums Potsdam vom 13.07.1995 vorstellen, der den Zusatz " Zustellurkunde" trägt:



Maschinentyp: Francotyp-Postalia “EFS3000/NEF300”

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
Journalist Am: 31.10.2021 19:30:48 Gelesen: 41170# 127 @  
@ Briefuhu [#125]

Hallo Sepp,

ein schöner Beleg - das passt auch gut zu Kelkheim, das früher mal auch als Möbelstadt bekannt war - hier waren früher einmal einige Holzverarbeitungsbetriebe. Einer davon hat eventuell bei der gezeigten Firma Furniere bestellt und vielleicht dann nicht gezahlt.

Viele Grüße Jürgen
 
StefanM Am: 01.11.2021 07:52:07 Gelesen: 41108# 128 @  
@ Journalist [#113]

Soweit ich gesehen habe kosten PZA immer noch 4,11 Euro. Wenn die MwSt zu Unrecht erhoben wird, gäbe es doch bestimmt Gerichtsverfahren dagegen?
 
Journalist Am: 01.11.2021 15:19:53 Gelesen: 41065# 129 @  
@ StefanM [#128]

Hallo Stefan und an alle,

ja deine Frage ist berechtigt, aber hinter den Kulissen tut sich etwas. Das Bundesfinanzministerium hat hier bezüglich der Umsatzsteuer für PZA mit Datum vom 28.9.2021 mitgeteilt, das sich hier doch etwas ändert, hier wurde bei Abschnitt 4.11b.1 im Absatz 2 nach Nummer 5 ein neuer ergänzender Absatz mit Nummer 6 angefügt.

Dies muss nun schrittweise in die Praxis umgesetzt werden, die Software und die bisherigen Regelungen bei der Post müssen geändert werden, dies dürfte aber nicht von heute auf morgen gehen, ich vermute, das die Änderung zum 1. Januar 2022 in Kraft treten wird.

Weitere Recherchen dazu bei der Post laufen noch.

Viele Grüße Jürgen
 
Nachtreter Am: 01.11.2021 16:46:11 Gelesen: 41046# 130 @  
@ Briefuhu [#125]

Handelt es sich hierbei nicht viel eher um einen sog. Postprotestauftrag? Dieser wäre mit einem Postzustellungsauftrag nicht annähernd zu vergleichen!

Viele Grüße

Nachtreter
 
Ichschonwieder Am: 16.11.2021 21:56:22 Gelesen: 40447# 131 @  
Versandumschlag in grau für 2 Postzustellungsaufträge mit Marken in Doppelnominale. 10 x 220 (Pfenning) bzw. 10 x 1,12 €. Das Datum im Stempel kann ich leider nicht genau erkennen. Eventuell 12.02.2001.



VG Klaus Peter
 
Briefuhu Am: 16.11.2021 22:20:52 Gelesen: 40440# 132 @  
@ Nachtreter [#130]

Tut mir leid, dass ich heute erst antworte, hab es aber erst jetzt gelesen. Du könntest schon recht haben, dass das für die Post so eine Art Inkassogeschäft war und kein Postzustellungsauftrag.

Schönen Gruß
Sepp
 
Christoph 1 Am: 27.11.2021 14:38:16 Gelesen: 39919# 133 @  
@ Ichschonwieder [#131]

Hallo Klaus-Peter,

das Entgelt für einen Postzustellungsauftrag betrug bis 31.12.2001 DM 11,--. Ab 1.1.2002 (Einführung Euro) kostete das dann 5,62 €.

Daraus ergibt sich, dass der von Dir gezeigte PZA-Umschlag vom Februar 2001 sein muss (Stempeldatum 12.2.2001), denn nur dann ergibt sich eine portorichtige Frankierung von 22,- DM. Das Jahr 2001 ist zwar im Stempel nicht eindeutig erkennbar, aber vor 2001 kann es nicht sein, weil die frankierte Mi-Nr. 2158 ja erst im Januar 2001 erschienen ist. Und nach 2001 kann es auch nicht sein, weil im Februar 2002 bereits ein Porto von 11,24 € nötig gewesen wäre - die hier frankierten 11,20 € hätten nicht mehr ausgereicht. Ob aber möglicherweise dieser geringe Unterschied für eine gewisse Übergangszeit noch toleriert wurde, kann ich nicht sagen. Die Jahreszahl im Stempel sieht aber eher nach einer 1 aus als nach einer 2. Und alles ab 2003 ist aufgrund des Portos definitiv nicht möglich.

Gruß
Christoph
 
Journalist Am: 27.11.2021 18:54:34 Gelesen: 39878# 134 @  
@ Ichschonwieder [#131]
@ Christoph 1 [#133]

Hallo Christoph und an alle,

der Brief ist bzw. wäre auch im Februar 2002 aus meiner Sicht portogerecht frankiert, den es kommt hier darauf an, wie ich die DM in die Euro umrechne

a) rechne ich jeweils die einzelne Briefmarke und runde

b) oder rechne ich jeweils die Gesamtsumme in DM und rechne dann um und runde

> dies ergibt einen feinen aber entsprechenden Unterschied.

1 DM = 0,51129 Euro

1 Euro = 1,95583 DM

Rechne ich nun die 22 DM in Euro um so erhalte ich 11,24 Euro - also genau die Summe die auch laut Entgelten zu zahlen wäre,

würde ich hier aber die Einzelwerte umrechnen und runden dann käme ich natürlich nur auf 11,20 Euro -> würde ich nun diese Summe zurück in DM rechnen, wären es plötzlich nur noch 21,90 DM - die Briefmarken hätten also in der Summe 10 Pfennig verloren :-) - wer hat sich nun diese Summe eingesteckt. :-)

Daher ist zu jener Zeit die Prüfung des richtigen Portos schon etwas verzwickt.

Viele Grüße Jürgen
 
Christoph 1 Am: 28.11.2021 00:30:39 Gelesen: 39835# 135 @  
@ Journalist [#134]

Danke, Jürgen, für die interessanten Informationen!

Wieder was gelernt.

Hier noch zur Auflockerung ein Umschlag, der mal 7 PZA enthielt und dementsprechend mit einem Entgelt von 77,- DM freigemacht wurde.



Gruß
Christoph
 
Ichschonwieder Am: 10.03.2022 11:22:16 Gelesen: 34711# 136 @  
Äußerer Umschlag für den Versand von Postzustellungsauftrag(aufträge), in diesem Fall 1.

Der Auftrag für den Kunden Agentur für Arbeit 29320 Hermannsburg konnte durch die Citipost Celle nicht selbst erbracht werden, deshalb Übergabe an die DP AG. Versanddatum 11.09.2009.



VG Klaus Peter
 
epem7081 Am: 24.07.2022 23:01:44 Gelesen: 28002# 137 @  
Hallo zusammen,

zu den eher ungewöhnlichen Stücken aus dem Erwerb größerer Belegeposten gehört dieses Postformular der österreichischen Post in der Anmutung einer "Postzustelungsurkunde mit Rückschein", auch wenn dieser Begriff nicht ausdrücklich auftaucht.

Am 29.7. 1928 wurde in DEUTSCH LANDSBERG / b eine offenbar wichtige Postsendung an einen Sägewerksbesitzer in Stainz geschickt und deren Ankunft bzw. Übergabe unterschriftlich bestätigt und postalisch am 29.V.1928 dokumentiert: STAINZ / * b *. Die Rückseite ist übrigens unbedruckt.




Die Perforationslinie an der oberen Kante des Belegs legt die Vermutung nahe, dass hier ein Gegenstück zur weiteren Dokumentation angebracht war. Kann Jemand einen vergleichbaren kompletten Beleg ins Forum einbringen?

Mit freundlichen Grüßen
Edwin
 
HWS-NRW Am: 25.07.2022 11:24:55 Gelesen: 27934# 138 @  
Hallo und einen guten Morgen,

beim Philaseiten-Treffen am letzten Samstag habe ich ein paar nette Belege bekommen, die ich zwar nicht unbedingt sammle, aber postgeschichtlich super finde.







Für unsere Blumen-Experten schöne Belege, aber auch der letzte gefällt mir optisch gesehen sehr, hier war wohl ein Philatelist am Werk.

mit Sammlergruß
Werner
 
Michael Mallien Am: 12.11.2022 15:00:24 Gelesen: 22355# 139 @  
Mit einer "Marke individuell" frankierte Postzustellungsaufträge sind hier noch nicht gezeigt worden. Hier zumindest eine Teilfrankatur mit einer MI zu 55 Cent. Vervollständigt wurde die Frankatur mit 2x MiNr. 3393 zu insgesamt 3,45 Euro.



Das Stempeldatum lässt sich leider nur erahnen. Ich meine als letzte Ziffer der Jahreszahl eine "9" zu erkennen, wonach der Postzustellungsauftrag in 2019 auf die Reise geschickt worden wäre, denn die beiden anderen Marken stammen aus dem Jahr 2018.

Viele Grüße
Michael
 
Shinokuma Am: 12.11.2022 18:23:21 Gelesen: 22329# 140 @  
@ Michael Mallien [#139]

Hallo Michael,

das ist ja mal ein Zufall! Exakt dengleichen Beleg habe ich auch. Mit exakt den gleichen Marken an der gleichen Stelle und mit dem gleichen Stempel vom selben BZ am selben Tag entwertet. Der sitzt bei meinem Beleg nur etwa einen knappen Zentimeter tiefer. Bei mir ist der Stempel übrigens deutlich erkennbar aus dem Jahr 2019. Ich hatte den Beleg schon zusammen mit anderen Briefen für die nächste Tauschsendung an Dich beiseite gelegt. Dann kann ich diesen Brief ja nun wieder herausziehen.

Mit herzlichen Grüßen

Gunther
 
Michael Mallien Am: 13.11.2022 11:05:27 Gelesen: 22290# 141 @  
@ Shinokuma [#140]

Hallo Gunther,

vielleicht habe ich den Beleg ja sogar von Dir bekommen? Ich weiß es leider nicht mehr so genau, da bei mir so einiges über längere Zeit liegen geblieben war und ich erst jetzt wieder langsam in die Spur komme.

Beim weiteren Aufarbeiten habe ich nun doch noch eine Einzelfrankatur mit einer Marke Individuell zu 345 Cent gefunden. Hier ist das Stempeljahr leider gar nicht identifizierbar.



Viele Grüße
Michael
 
nagel.d Am: 13.11.2022 14:02:26 Gelesen: 22264# 142 @  
Die gezeigten Umschläge (hier äußere Umschläge) sind eigentlich Umschläge die nur bis zum Zustellstützpunkt genutzt werden, daher mit Briefmarken oder Label freigemacht (Ob Deutsche Post oder Privatpost). Diese Umschläge sollten normalerweise am Zustellstützpunkt der Vernichtung zugeführt werden. Ich spreche da aus Erfahrung, weil ich kürzlich "Stress" bzw. einen freundlichen Anruf mit einer Dame des Datenschutzzentrum der Deutschen Post bekam/hatte.

Die eigentliche Umstelle auf denen die Zustellung vermerkt wird, bleibt eigentlich beim Empfänger und die Urkunde an den Absender (meist Behörden, Gerichtsvollzieher oder Anstalten des öffenlichen Rechts, Banken, Krankenkasse etc.).

Um also alle drei Sachen zu bekommen ist schon ein entsprechender Aufwand nötig und eigentlich auf Grund des Datenschutzes unmöglich. Nur mal so als kleine Anmerkung am Rande.
 
Michael Mallien Am: 18.11.2022 10:29:45 Gelesen: 22095# 143 @  
Ich kann ein paar Einzelfrankaturen mit Automatenmarken (ATM) auf Postzustellungsaufträgen zeigen und beginne heute mit der ATM 5.1 zu 3,45 Euro.

Das Porto für den PZA war am 1.1.2007 von 5,60 auf 3,45 Euro reduziert worden.



Viele Grüße
Michael
 
Shinokuma Am: 22.11.2022 16:26:58 Gelesen: 21940# 144 @  
@ nagel.d [#142]

Hallo Dirk,

Du hast natürlich völlig recht. Die Umschläge dieser Postzustellungsaufträge sollten laut Dienstvorschrift tatsächlich vernichtet werden. Und man kommt nur mit persönlichen Beziehungen da ran. Mein "Kontaktmann" gibt mir aus den von Dir zitierten Datenschutzgründen auch nur Umschläge, auf denen weder Absender noch Empfänger stehen.

Andere nehmen das offenbar nicht so genau und bei älteren Umschlägen mangelte es noch an den entsprechenden Datenschutzvorschriften. In Zukunft wird es zumindest frankierte Umschläge dieser Art ohnehin nicht mehr geben, da Briefmarken als Frankatur jetzt nicht mehr zulässig sind.

Mit herzlichen Grüßen

Gunther
 
Stefan Am: 22.11.2022 16:33:58 Gelesen: 21933# 145 @  
@ Shinokuma [#144]

Mein "Kontaktmann" gibt mir aus den von Dir zitierten Datenschutzgründen auch nur Umschläge, auf denen weder Absender noch Empfänger stehen.

Die Versandumschläge von Einzelsendungen sind so gestaltet, dass als Empfänger in dem Sichtfenster lediglich Postleitzahl und Ort auf dem Versandumschlag ersichtlich sein sollten - keine Straße/Hausnummer, kein Empfängername.

In Zukunft wird es zumindest frankierte Umschläge dieser Art ohnehin nicht mehr geben, da Briefmarken als Frankatur jetzt nicht mehr zulässig sind.

Ist das Thema briefmarkenloser PZA bereits durchgesetzt worden oder wird es erst noch kommen?

Gruß
Stefan
 
Shinokuma Am: 22.11.2022 17:29:27 Gelesen: 21916# 146 @  
@ Stefan [#145]

Hallo Stefan,

habe gerade mal auf der Homepage der Deutschen Post nachgeschaut. Das scheint wohl doch noch in der Planphase zu sein; denn da steht, dass solche Umschläge auch mit Briefmarken frankiert werden können. Mein Kontaktmann hatte mir das nur als Begründung für seine Versetzung in eine andere Abteilung genannt.

Kommen wird das aber mit Sicherheit; schon um zu verhindern, dass wie bisher massenhaft schon benutzte, aber ungestempelt gebliebene Marken wieder verwendet werden.

Herzliche Grüße

Gunther
 
Journalist Am: 22.11.2022 19:12:38 Gelesen: 21895# 147 @  
@ Shinokuma [#146]

Hallo Gunther und an alle,

bedingt durch die Abschaffung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2022 bei PZA wird nun natürlich wieder verstärkt mit Briefmarken frankiert bzw. hier gibt es viele Dienstleister, die hier Frankaturware aufbrauchen und diesen Service für vorfrankierte Umschläge anbieten. (Vor war dies auch möglich, man musste aber alles trotzdem über eine Einlieferungsliste am Schalter wegen der Verbuchung der MWST abgeben).

Zwar gab es einige Aussagen, das sich zum Jahresende im Bereich PZA etwas ändern könnte, aber da alles nicht so einfach umzusetzen wäre, wurde alles um mindestens 6 Monate verschoben. Man muss hier also mal ab April näher schauen, wie dann der aktuelle Stand ist. Sollte hier eine Abschaffung der Frankaturmöglichkeit von Briefmarken erfolgen, würde der Markt für frankaturgültige Ware deutlich einbrechen und bei Sammlungsauflösungen würde Frankaturware im Ankauf deutlich weniger erzielen.

Viele Grüße Jürgen
 
Michael Mallien Am: 24.11.2022 16:30:57 Gelesen: 21851# 148 @  
Wie in [#143] geschrieben beträgt das Porto für einen Postzustellungsauftrag 3,45 Euro. Doch liegen mir Belege vor, die mit 3,68 Euro frankiert sind. Hier zwei Beispiele:

1. PZA vom 21.12.2009, frei gemacht mit einer ATM 4 zu 3,68 Euro



2. PZA vom 17.8.2015, frei gemacht mit einer ATM 5 zu 3,68 Euro



Den Tarif zu 3,68 Euro gab es einmal als Päckchenporto und zwar im Jahr 2002. Man könnte daher vermuten, dass die verwendeten Automatenmarken eigentlich für Päckchen gedacht waren, jedoch keine Verwendung fanden und dann später für die PZA verwendet wurden. Das wäre eine durchaus valide Erklärung.

Wenn man andererseits mit den Begriffen "Postzustellungsauftrag 3,68 Euro" googelt, finden sich Suchergebnisse aus dem juristischen Umfeld, in denen steht, dass "Auslagen für einen Postzustellungsauftrag in Höhe von 3,68 Euro erhoben wurden".

Ich frage mich, wie der Betrag von 3,68 Euro zustande kommt? Mein erster Gedanke war, dass 7% MWSt eingerechnet wurden, doch das passt nicht ganz, denn 3,45 + 7% = 3,6915.

Was denkt, oder besser noch wisst ihr darüber?

Viele Grüße
Michael
 
Journalist Am: 24.11.2022 17:30:38 Gelesen: 21836# 149 @  
@ Michael Mallien [#148]

Hallo Michael und an alle,

Die MWSt wurde bei Postzustellungen erst ab dem 1.9.2016 fällig und wurde zum 1.1.2022 abgeschafft. Zur Einführung der MWSt bei Postzustellungsaufträgen auch der folgende Link zur Info [1]

Deine Stempeldaten liegen alle vor der Einführung der MWSt für PZA, daher gehe ich davon aus, das hier einfach entsprechende Höchstwerte am leichtesten ohne allzu große Verluste aufgebraucht wurden.

Viele Grüße Jürgen

[1] http://jolschimke.de/versendungsformen/der-postzustellungsauftrag-wird-umsatzsteuerpflichtig.html
 
Araneus Am: 24.11.2022 17:32:53 Gelesen: 21834# 150 @  
@ Michael Mallien [#148]

Hallo Michael,

ich halte deine Erklärung, dass hier alte ATM-Bestände aufgebraucht wurden, für sehr wahrscheinlich.

In beiden Fällen wurden ATM benutzt, die es zum Zeitpunkt der Versendung der Postzustellungsurkunden nicht mehr gab. Es kann sich also nicht um jeweils aktuelle portogerechte ATM-Käufe gehandelt haben.

Das Päckchenporto 3,68 EURO galt vom 01.01.2002 bis zum 28.02.2003. In dieser Zeit gab es zunächst die ATM mit den Postemblemen und dem €-Zeichen und ab April 2002 die ATM mit dem Briefkasten. Die 3,68er ATM gehörte damit bei beiden Motiven zu den Tastensätzen. Das könnte erklären, dass diese Wertstufen aus Sammlungen in den Frankaturverkauf gelangt sind.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
drmoeller_neuss Am: 24.11.2022 18:27:28 Gelesen: 21824# 151 @  
@ Michael Mallien [#148]

Es handelt sich einfach um überfrankierte Belege. Die hohen Wertstufen wurden mit maximal 70% des Postpreises gehandelt, d.h. 2,60 EUR für eine 3,68 EUR Briefmarke. Ein Gerichtsvollzieher hat sich trotz der Überfrankatur immer noch 85 Cent gespart und muss nur eine einzige Marke aufkleben.
 
Michael Mallien Am: 25.11.2022 10:13:12 Gelesen: 21788# 152 @  
@ Journalist [#149]
@ Araneus [#150]
@ drmoeller_neuss [#151]

Besten Dank für eure Einschätzungen und nun kann ich die Nutzung von "Päckchen-ATM" für Postzustellungsaufträge mit einem weiteren Beleg unterstreichen, nämlich mit diesem hier vom 25.11.2013, frankiert mit einer ATM zu 4,10 Euro, was dem Päckchentarif in der Zeit vom 1.3.2003 bis 31.3.2004 entspricht.



Davon unabhängig erschließt sich mir noch nicht mein Fund, dass bei amtlichen Bescheiden eben genau 3,68 Euro an Auslagen für die Postzustellungsurkunde berechnet werden. Hier ein Beispiel mit Auszügen eines Bescheids des Landratamts Freising:




Googeln nach Postzustellungsauftrag "3,68 Euro" liefert mehrere Ergebnisse mit solchen Bescheiden.

Aber vielleicht ist die Betragsgleichheit ja auch nur ein Zufall?!

Viele Grüße
Michael
 
Michael Mallien Am: 27.11.2022 11:56:59 Gelesen: 21728# 153 @  
Nach den "Päckchen-ATM" auf den Postzustellungsaufträgen hier nun noch ein Einzelfrankatur zu 5,60 Euro aus der Zeit kurz vor der Portosenkung, nämlich am 13.12.2006.



Viele Grüße
Michael
 
Shinokuma Am: 15.03.2023 00:15:13 Gelesen: 16469# 154 @  
Liebe PZA-Freunde!

Obwohl wir ja schon hinlänglich feststellen mussten, dass wohl die meisten PZA eher schwach bis mäßig abgestempelt sind, kommen immer wieder auch einigermaßen sauber gestempelte Exemplare in Umlauf.

So z.B. die beiden nachstehenden 3,45 € Einzelfrankaturen mit der Michelnummer 3400.



Hier noch als Vergrößerung die beiden Entwertungen aus 92224 Amberg 16, Oberpf. mit UB ps vom 13.5.2019 und aus 39291 Möser mit UB zr vom 5.3.2019; letzterer Stempel schon ziemlich deformiert.



Interessant auch, dass beide Briefe nicht im Ort des Absenders abgestempelt wurden, sondern in Nachbarorten.

Mit herzlichen Grüßen

Gunther
 
Shinokuma Am: 02.04.2023 00:03:32 Gelesen: 15789# 155 @  
@ Journalist [#93]

Hallo Jürgen und die übrige PZA-Gemeinde!

Eigentlich noch seltener und schöner als ein Einzelfrankaturbeleg mit der 345-Cent Blumenmarke ist ein Mehrfachfrankaturbeleg mit 2 dieser Marken.



Abgestempelt am 8.6.2019 in 15306 Seelow beherbergte dieser Umschlag 2 PZAs.

Und nach Einführung der MWSt. f. PZAs war dann der dafür vorgesehene Wert zu 379 Cent aus der Blumenserie erforderlich, der auf nachstehendem PZA nun als Einzelfrankatur prangt.



Auch dieser Umschlag sauber abgestempelt; jedoch von einem Maschinenstempel vom BZ 86 mit UB Mb am 16.9.2019, leider mit Welle statt Werbeklischee.

Mit herzlichen Grüßen

Gunther
 
bedaposablu Am: 02.04.2023 17:20:24 Gelesen: 15741# 156 @  
@ Shinokuma [#155]

Hallo Gunther!

Auch dieser Umschlag sauber abgestempelt; jedoch von einem Maschinenstempel vom BZ 86 mit UB Mb am 16.9.2019, leider mit Welle statt Werbeklischee.

Warum leider....? Ist doch Bedarfspost, da gehören Wellen, noch wenn sie eng am Stempelkopf sind, dazu. Dies ist ein kopfstehendes Wellenklischee, also ein KOPFSTEHER!

Diese Frankatur muß man auch erst einmal bekommen.

Viele Grüße aus Magdeburg!
Klaus-Peter
 
volkimal Am: 09.08.2023 16:52:28 Gelesen: 10697# 157 @  
Hallo zusammen,

ein Briefumschlag für 20 Postzustellungsaufträge (PZA) vom Amtsgericht Gelsenkirchen vom 9.4.1991:



Das erforderliche Porto von 120,- DM konnte nur mittels zweier Absenderfreistempel von jeweils 60,- DM aufgebracht werden, da mit einem Absenderfreistempel maximal 99,99 DM möglich waren.

Wenn ich mich nicht irre, ist der Brief über 22 Postzustellungsaufträge im Beitrag [#112] der Rekord bei diesem Thema. Mein Brief wäre die zweithöchste Anzahl an PZA‘s bei diesem Thema.

Viele Grüße
Volkmar
 
johanneshoffner Am: 09.08.2023 17:39:30 Gelesen: 10676# 158 @  
Briefe mit Postzustellungsurkunden, die 1903 mit Zähldienstmarken aus Preussen frankiert wurden.

In den letzten Berichten der ARGE Germania wurden die niedrigen Zähldienstmarken (ZDM) ausgiebig vorgestellt. Belege mit höheren ZDM sind nicht sehr häufig. Auf der Suche nach ihnen stösst der Sammler auf die Briefe mit Postzustellungsurkunden, die nicht so beliebt sind. Warum das so ist, weiss ich nicht, interessant sind sie allemal.

Was ist ein Brief mit Zustellungsurkunde?

Wenn ein Absender sicher sein wollte, dass eine Postsendung einen bestimmten Adressaten erreicht, konnte er eine Zustellungsurkunde verlangen. Damit war beurkundet, dass ein Brief mit Inhalt angenommen wurde. (1 S. 25). Es gab zwei Arten der Zustellung:

- die gewöhnliche, bei der dem Brief zwei Urkunden beigelegt wurden, wovon eine (in weiss) beim Empfänger blieb und die zweite (in blau) zum Absender zurückging
- und die vereinfachte, bei der nur eine blaue Urkunde erstellt wurde, die an den Absender zurückging.

Weitere Sonderdienste wie Eilboten, Einschreiben …. waren nicht zulässig.
Der überwiegende Teil der Briefe mit Postzustellungsurkunde wurde von Behörden oder Notaren aufgegeben, Firmen oder Privatpersonen als Absender waren möglich sind aber sehr selten.

Wie lief die Zustellung ab?

Der Postbeamte lieferte den Brief ab und notierte vor dem Empfänger den Ort und das Datum der Zustellung. Diese Zustellungsurkunde ging dann an den Absender zurück.

Gebühren

Die Gebühr setzte sich zusammen aus dem Briefporto, der eigentlichen Zustellung und Beurkundung und schliesslich der Rücksendung.

Es gab zwei Gebührenmodelle:

A. Der Absender konnte alles im Voraus bezahlen, (Abbildung 1 - 8)
B. Er konnte auch nur den Brief bezahlen und die Urkunde kam unfrankiert an den Absender zurück. Da er ja Interesse an der Urkunde hatte, musste er den fehlenden Betrag bezahlen. Wenn der Absender eine Behörde war, wurde nur die einfache Gebühr belastet.

Die Postzustellungsurkunden finden sich oft in Krabbelkisten manchmal taxiert (Fall B) und manchmal ohne Porto und ohne Taxierung (Fall A).

Auffallend ist, dass man nur vier verschiedene Portostufen findet. In der Postordnung von 1900 (1) wurde das Vorgehen genau beschrieben. Das Porto setzte sich zusammen aus der Briefbeförderung, der Zustellung der Urkunde und deren Rücksendung. Im Ortsverkehr war die Rücksendung der Urkunde im Preis inbegriffen, im Nachbarortsverkehr gibt es für die Rücksendung der Urkunde ein Sonderporto von 5 Pf. Ansonsten galten die normalen Briefporti.

25 Pf Brief mit Zustellurkunde im Ortsverkehr 5 Pf Ortsbrief
20 Pf Zustellgebühr
0 Pf Rücksendung der Urkunde Abbildung 5

30 Pf Brief mit Zustellungsurkunde im Nachbarortsverkehr 5 Pf Ortsbrief
20 Pf Zustellgebühr
5 Pf Rücksendung der Urkunde Abbildung 7
Abbildung 6

40 Pf Brief bis 20 g mit Zustellungsurkunde im Fernverkehr 10 Pf Fernbrief bis 20 gr
20 Pf Zustellgebühr
10 Pf Rücksendung der Urkunde Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3

50 Pf Brief über 20 g mit Zustellungsurkunde im Fernverkehr 20 Pf Fernbrief über 20 gr
20 Pf Zustellgebühr
10 Pf Rücksendung der Urkunde Abbildung 4


Die Briefe tragen die Bemerkung „Anbei ein Formular zur Postzustellungsurkunde“, damit ist das Porto klar.

Am häufigsten findet man Briefe mit 40 Pf und 25 Pf Porto, die anderen beiden Portostufen sind recht selten.

Was passiert mit nicht zustellbaren Sendungen?

War ein Brief mit Zustellungsurkunde nicht zustellbar, wurde er an den Absender zurückgeschickt.

Wenn der Absender die volle Gebühr bezahlt hat, wurden ihm die Zustellgebühr und das Porto für die Rücksendung gutgeschrieben. Der Vermerk über die Gutschrift erfolgte auf dem Briefumschlag. Dabei kamen Stempel, Klebezettel und handschriftliche Vermerke vor.

In Abbildung 2 sieht man einen Brief mit Zustellungsurkunde aus Weimar nach Rothenbach, der mit 40 Pf vollständig frankiert war. Da der Brief nicht zustellbar war, ging er an den Absender zurück. Beim Aufgabepostamt wurden 30 Pf Porto und Zustellungsgebühr erstattet.

Bei Briefen mit ZDM war die Erstattung besonders wichtig, denn die Pauschsumme für die nächsten Jahre wurde ja 1903 ermittelt. Solche Briefe mit ZDM aus dem Zählzeitraum wurden mit der vollen Gebühr berechnet und frankiert. Die Erstattung wurde dann ebenfalls auf dem Brief vermerkt.

Es sind drei Erstattungsbeträge denkbar:

- Ortsbrief mit PZU 20 Pf
- Nachbarortsbrief mit PZU 25 Pf
- Fernbrief mit PZU 30 Pf

In Abbildung 5 sieht man einen Ortsbrief mit Zustellungsurkunde aus Duisburg vom 21.10.1903, der nicht zugestellt werden konnte. Auf einem Klebezettel wurde der Stempel No _____ Pf gutgeschrieben abgeschlagen. Von Hand wurde die Journalnummer 4010 , der Betrag 20 und das Kürzel des Postbeamten eingetragen
Der Brief mit PZU im Nachbarortsverkehr (Abbildung 7) ist nicht korrekt behandelt worden. Er wurde mit 30 Pf korrekt frankiert. Der Briefträger konnte den Brief nicht zustellen und vermerkte auf der Rückseite „Adressat ist in angegebener Wohnung unbekannt“. Der Brief ging an den Absender zurück, im Postamt wurde der Stempel ….PF gutgeschrieben ….abgeschlagen und es wurden nur 20 Pf statt 25 Pf gutgeschrieben. Ein anderer Brief mit PZU aus Duisburg nach Ruhrort vom 2.11.1903 konnte nicht zugestellt werden und wurde zurückgesandt. Im Postamt Duisburg wurden 25 Pf korrekt gutgeschrieben.

Der nicht zustellbaren Fernbrief mit PZU von Duisburg (Abbildung 3) nach Bismarck vom 7.9.1903 ging nach Duisburg zurück und 30 Pf wurden korrekt erstattet. Als Unterlage für den Stempel wurde ein Bogenrand einer Germania Marke verwendet.

Ein nicht zustellbarer Brief mit PZU, der mehr als 20 g wog und für den ebenfalls 30 Pf erstattet wurden, ist mir nicht bekannt.

Weitergehende Fragen

In meiner Sammlung befindet sich ein Brief aus Baden. (Abbildung 8) Es handelt sich um einen Brief mit Postzustellungsurkunde und er ist mit 60 Pf frankiert. Das Porto kann ich nicht erklären, weiss jemand mehr? Ein Sammlerkollege hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Postordnung ab 1902 die PZU etwas anders behandelt hat. Dieses Wissen ist in diesen Artikel noch nicht eingeflossen.

Gibt es Belege mit ZDM für die gewöhnliche Zustellung einer PZU?



Abbildung 1 Brief mit Zustellungsurkunde von Charlottenburg nach Gössnitz vom 30.12.1903. Mit 40 Pf tarifgerecht.



Abbildung 2 Brief mit Zustellungsurkunde vom 12.8.1907 aus Weimar nach Rothenbach. Der Brief ist mit 40 Pf portogerecht freigemacht. Da der Absender nicht auffindbar war, ging der Brief zurück und 30 Pf Porto und Zustellgebühr wurden erstattet.



Abbildung 3 Brief mit Postzustellungsurkunde aus Duisburg nach Bismarck vom 7.9.1903. mit 40 Pf tarifgerecht. Der Brief war unzustellbar und es wurden 30 Pf erstattet.



Abbildung 4 Brief über 20 g mit Postzustellungsurkunde von Klosterwald nach Kalkofen vom 5.12.1903 ist mit 50 Pf tarifgerecht.



Abbildung 5 Brief mit Postzustellungsurkunde aus Duisburg im Ortsbezirk mit 25 Pf tarifgerecht. Da der Brief nicht zugestellt werden konnte, wurden dem Absender 20 Pf gutgeschrieben.



Abbildung 6 Brief im Nachbarortsverkehr von Duisburg nach Ruhrort mit 30 Pf portogerecht freigemacht. Da nicht zustellbar, wurde der Brief zurückgeschickt und 25 Pf korrekt erstattet.



Abbildung 7 Brief im Nachbarortsverkehr aus Bochum nach Altenbochum vom 4.12.1903 ist mit 30 Pf tarifgerecht. Der Brief konnte in Altenbochum nicht zugstellt werden. 20 Pf wurden gutgeschrieben. Es hätten aber 25 sein müssen.



Abbildung 8 Brief mit Zustellungsurkunde aus Heidelberg nach Altenberg vom 8.9.1905. Der Brief ist mit 60 Pf frankiert.

Auszug aus der Postordnung von 1900

Sie findet sich im Internet auf der Seite von Reimer Hansen http://www.philhaha.de, dem ich hier nochmals zu seiner interessanten, vielfältigen und gut strukturieren Website danken möchte. Sie ist eine wahre Fundgrube!

§. 25. Briefe mit Zustellungsurkunde.

I Auf Verlangen des Absenders kann die Zustellung eines Briefes an den Empfänger postamtlich beurkundet und die aufgenommene Zustellungsurkunde dem Absender übersendet werden.

II Hinsichtlich der Art der Zustellung ist zu unterscheiden.

a) die gewöhnliche Zustellung;
b) die vereinfachte Zustellung.

Im Falle zu a wird dem Empfänger bei der Zustellung eine beglaubigte Abschrift der Zustellungsurkunde übergeben, im Falle zu b nur der Tag der Zustellung auf dem Briefe vor seiner Aushändigung vermerkt. Wegen der Bestellung der Briefe mit Zustellungsurkunde siehe §. 40.

III Briefe mit Zustellungsurkunde müssen verschlossen sein. Der Absender hat dem Briefe im Falle der gewöhnlichen Zustellung (IIa) zwei Formulare zur Zustellungsurkunde auf weißem Papier (Urschrift und Abschrift), im Falle der vereinfachten Zustellung (IIb) ein Formular auf blauem Papiere haltbar äußerlich beizufügen und dementsprechend den Brief auf der Aufschriftseite mit dem Vermerke

„Hierbei ein Formular zur Zustellungsurkunde nebst Abschrift“ oder
„Hierbei ein Formular zur Zustellungsurkunde“
zu versehen. Im letzteren Falle muß der Brief außerdem in der Aufschrift den Vermerk „Vereinfachte Zustellung“ tragen.

IV Der Absender muß den Kopf des Formulars zur Zustellungsurkunde und bei der gewöhnlichen Zustellung auch desjenigen zur Abschrift dem Vordruck entsprechend ausfüllen und das erstere mit der für die Rücksendung erforderlichen Aufschrift versehen.

V Soll die Zustellung an eine der in den §§. 181, 183 und im §. 184 Abs. I der Civilprozessordnung in der Fassung vom 20. Mai 1898 bezeichneten Personen, der an Stelle des eigentlichen Empfängers zugestellt werden könnte, unterbleiben, so hat der Absender auf der Aufschriftseite des Briefes und auf dem Formulare zur Zustellungsurkunde unmittelbar unter dem Namen etc. des Empfängers mittelst rother Tinte einen Vermerk in folgender Fassung hervortretend niederzuschreiben: „Eine Zustellung an ...... (z. B. an die Ehefrau, an den Vermiether N., an das Dienstmädchen N.) darf nicht stattfinden“.

VI Zu den Zustellungsurkunden kommen Formulare mit verschiedenem Vordrucke zur Anwendung, je nachdem es sich um Zustellungen an Gewerbetreibende, an Rechtsanwälte, Notare oder Gerichtsvollzieher, an Behörden oder Korporationen etc, an Unteroffiziere und Gemeine oder andere vorstehend nicht näher bezeichnete Personen handelt. Die Formulare können bei den Postanstalten zum Preise von 5 Pf. für je 10 Stück bezogen werden.

Den Gerichten, Gerichtsschreibereien und Gerichtsvollziehern werden die Formulare unentgeltlich geliefert.

VII Einschreibung, Werthangabe, Nachnahme, das Verlangen der Eilbestellung und der Vermerk „Postlagernd“ sind bei Briefen mit Zustellungsurkunde unzulässig.
VIII Für Briefe mit Zustellungsurkunde werden erhoben:

1) das gewöhnliche Briefporto;
2) eine Zustellungsgebühr von 20 Pf.;
3) das Porto von 10 Pf. für die Rücksendung der Zustellungsurkunde (wegen der Ausnahme im Orts- und Nachbarortsverkehre siehe §. 37 III).

Die Beträge zu 1 bis 3 müssen sämtlich entweder vom Absender oder vom Empfänger entrichtet werden. Will der Absender die Gebühren tragen, so zahlt er bei der Einlieferung des Briefes zunächst nur das Porto zu 1; die anderen Beträge werden erst auf Grund der vollzogen zurückkommenden Zustellungsurkunde von ihm eingezogen. Im Übrigen haftet der Absender für alle Beträge, die vom Empfänger nicht erhoben werden können. Kann die Zustellung nicht ausgeführt werden, so wird nur das Porto zu 1 erhoben.

§. 37. Gebühren für Postsendungen im Orts- und Nachbarortsverkehre.
[…]

III Werden Postsendungen (I) unter Einschreibung oder unter Nachnahme eingeliefert, so treten den obigen Gebühren die Einschreib- und die Vorzeigegebühr (§§. 13 und 19) hinzu. Bei Briefen mit Zustellungsurkunde tritt die Zustellungsgebühr (§. 25) hinzu; für die Rücksendung der Zustellungsurkunde wird im Ortsverkehr keine Gebühr, im Nachbarortsverkehr eine solche von 5 Pf. erhoben.

1. Hansen, Reimer. http://www.philhaha.de/. [Online] [Zitat vom: 12. 11 2022.]
 
Martin de Matin Am: 09.08.2023 21:04:13 Gelesen: 10651# 159 @  
@ volkimal [#157]

Dann beginne ich mit einem kleinen Steigerungslauf.

Ein Umschlag für 21 Postzustellungsaufträge der Stadt Aachen und innerhalb Aachens gelaufen.

Der Umschlag wurde am 28.10.2003 gestempelt. Die Gebühr von 117,60 Euro (21 x 5,60) wurde mit 47,45 Euro in Briefmarken und zwei Freistempelaufkleber zu 56,00 und 14,15 Euro beglichen.

Auf Grund der Grösse (ca 28 x 40 cm) musste ich den Beleg in zwei Teilen einscannen und wieder zusammenfügen. Die Trennung erfolgte zwischen der 1 Euro Frauen und der 1 Euro Sehenwürdigkeiten. Dadurch gibt es leichte Verzerrung zwischen den beiden Hälften.



Nur am Rande bemerkt, Belege für 20 Postzustellungsaufträge sind bei mir relativ häufig aber darüber wird es deutlich seltener.

Gruss
Martin
 
Stefan Am: 14.08.2023 14:00:19 Gelesen: 10356# 160 @  
@ volkimal [#157]

Wenn ich mich nicht irre, ist der Brief über 22 Postzustellungsaufträge im Beitrag [#112] der Rekord bei diesem Thema. Mein Brief wäre die zweithöchste Anzahl an PZA‘s bei diesem Thema.

Ich habe leider keine Zwischenstufen zwischen 20 Postzustellungaufträgen und dem nachfolgenden Beleg vorliegen und haue deswegen gleich voll rein:



Es handelt sich hierbei um einen Großbrief der Stadtverwaltung Essen vom 30.03.2000, innerorts adressiert an das Zustelldepot Essen 5 in 45144 Essen. Der Versandumschlag beinhaltete 54 PZA zu je 11,00 DM, zusammen 6x 99,00 DM = 594,00 DM (umgerechnet 303,71 Euro). Wegen der Übergröße des Belegs wird dieser als Foto und nicht als Scan gezeigt.

Bei dem Absenderfreistempel der Stadt Essen handelt es sich um das Modell Mailmaster vom Hersteller Hasler (Kennbuchstabe C). Die meisten Geräte wurden mit vier Stellen ausgeliefert, einige wenige Modelle auch mit fünf Stellen (so wie seinerzeit bspw. an die Stadtverwaltung im benachbarten Oberhausen).

Die damaligen Freistempler konnten bei den Herstellern monatlich nicht unbegrenzt aufgeladen werden. Ich meine vor Jahren als Info erhalten zu haben, dass bei der Mailmaster von Hasler mit 10.000 Euro Portovolumen je Monat Schluss gewesen sei (weshalb manche Absender zwangsläufig über mehr als ein Frakiergerät verfügen mussten). Weiß jemand mehr?

Gruß
Stefan
 
volkimal Am: 14.08.2023 14:07:45 Gelesen: 10349# 161 @  
@ Stefan [#160]

Hallo Stefan,

toller Beleg! Danke fürs zeigen.

Viele Grüße
Volkmar
 
wuerttemberger Am: 14.08.2023 15:19:18 Gelesen: 10334# 162 @  
@ johanneshoffner [#158]

Der Sammlerkollege hat vollkommen recht, denn ab 1.1.1902 wurde das Gebührenmodell B gänzlich abgeschafft und A eingeführt. Beide Modelle hat es nie nebeneinander gegeben. Es bestand nun nicht mehr die Wahlfreiheit wer die Gebühren zu tragen hatte, sondern der Absender mußte bei Aufgabe des Briefes alle drei Beträge im Voraus bezahlen. Deswegen kommen erst ab diesem Datum die Erstattungsvermerke auf unzustellbaren Briefen mit PZU vor. Die Variante mit Klebezetteln aus Duisburg habe ich bis heute noch nicht gesehen. Normal waren Stempel oder handschriftliche Vermerke. Der Brief mit 60 Pfennig sollte wohl als Einschreiben laufen, aber der Postbeamte am Schalter hat wohl für Klarheit gesorgt, dass das nicht geht. Die 20 Pfennig ZDM ist auch nicht richtig entwertet und nur zufällig vom Stempel getroffen.

Ich dachte eigentlich, dass die Sendungsform Briefe mit PZU schon umfassend publiziert wurde und das Thema ein alter Hut ist. Alle 4 betroffenen Arbeitsgemeinschaften - Krone/Adler, Germania, Bayern und Württemberg (für letztere habe ich den Artikel vor ca. 25 Jahren geschrieben) - haben das schon vor etlichen Jahren veröffentlicht. Anscheinend gibt es trotzdem immer noch Unsicherheiten bei Briefen mit PZU und sie werden deshalb wohl so stiefmütterlich behandelt.

Die Germania Reichspostausgabe ist in der Hinsicht sehr interessant, denn voll frankierte Briefe mit PZU sind nur ca. 3 Monate möglich. Ja, den Aufbrauch bis Ende 1902 habe ich auch auf dem Radarschirm, aber noch nie gesehen.

Gruß

wuerttemberger
 
Briefuhu Am: 30.10.2023 08:32:43 Gelesen: 5628# 163 @  
Die Post-Behändigungs-Scheine waren die Vorgänger der Zustellungsurkunden.

Hier ein solcher vom 18.02.1870 (leider schon etwas lädiert) von Mülheim Ruhr an die Königliche Kreis-Gerichts-Deputation in Broich, in dem der Erhalt des Gerichtsschreiben bestätigt wurde.



Schönen Gruß
Sepp
 
fogerty Am: 30.10.2023 17:49:22 Gelesen: 5554# 164 @  
Vom Kreisgericht der Stadt Chemnitz ein Postzustellungsauftrag vom 19.11.1991. Lasse gerne, sollte Bedarf sein, etwas richtigstellen.



Grüße
Ivo
 
nagel.d Am: 30.10.2023 18:13:04 Gelesen: 5546# 165 @  
@ fogerty [#164]

Die Frankierung wurde auf dem falschen Umschlag angebracht.
 
Briefuhu Am: 18.11.2023 18:39:24 Gelesen: 4183# 166 @  
Ein weiterer Postbehändigungs-Schein bzw.Insinuations-Dokument von Zirke zurück an das Königliche Amtsgericht zu Birnbaum vom 09.05.1868. Es handelte sich um eine portofreie Justizsache bei der es um eine Vorladung ging.



Schönen Gruß
Sepp
 
stempel Am: 06.01.2024 15:19:49 Gelesen: 2704# 167 @  
Hallo zusammen!

Ich zeige heute ein Formular zu einer Zustellungsurkunde. Das Formular weist etliche Möglichkeiten einer Handlung auf. Eine davon ist beurkundet. Alle anderen Möglichkeiten sind gestrichen.



Aus dem Text:

Hierbei ein Formular zur Zustellungsurkunde

Den vorstehend bezeichneter Brief ... dieser Zustellungsurkunde habe ich heute hier

1. dem Vorsteher ... der in der Adresse bezeichneten ... Gemeinde ... nämlich dem xy in Person in der ... Wohnung des bezeichneten ... Vorstehers ...

2. entfällt

3. entfällt

übergeben.

4. entfällt

5. entfällt

6. entfällt

Oberntief, den 29. Juli 1901


Die Schreibgebühr betrug 30 Pfennig und wurde mit 3 Marken zu 10 Pfennig Bayern Mi 49 ausgewiesen und mit einem Dienstsiegel entwertet.

Grüße
Dieter
 
Hansi Am: 08.03.2024 21:47:48 Gelesen: 1053# 168 @  
Sicher kein so häufiger Stempel, zumal einfach wunderschön abgeschlagen auf Postzustellungsurkunde von Osterwald nach Coppenbrügge 12.12.1911

OSTERWALD (KR. HAMELN)- BAHNHOF * * wenn ich nicht irre ein Typ V/6

Grüße



[Redaktionell kopiert aus dem Thema "Kreisobersegmentstempel auf Belegen - Kreisstempel mit Segment oben]
 
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