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Thema: (?) (102) DDR: Dienstpost, ZKD-Post und drum herum
Pilatus Am: 29.03.2009 21:09:30 Gelesen: 155798# 1 @  
Eigentlich ein kleines Spezialgebiet, doch es gibt eben viel "drum herum".

Es gibt Dienstpost und Dienstpost, die keine war, es gibt ZKD-Post und ZKD-Post, die keine war, und es gibt ZKD-Post, der man es nicht gleich ansieht.

Fangen wir mit einem "Vorläufer" der Dienstpost, der Geschäftspost an.

Gruß Pilatus


 
Pilatus Am: 29.03.2009 21:13:53 Gelesen: 155797# 2 @  
Hier eine Postkarte mit der 5 Pf. Dienstmarke. Schon gibt es ein Problem. Dienstpost war nicht für Post an Privatpersonen vorgesehen.


 
Pilatus Am: 29.03.2009 21:15:31 Gelesen: 155796# 3 @  
Als Ergänzung dazu die Rückseite.


 
Pilatus Am: 29.03.2009 21:24:12 Gelesen: 155793# 4 @  
Dienstpost mit mit 10 Pf.-Marken. 2 x je 10 Pf. weil Innerortsverkehr, 1 x mit 2 10 Pf.-Marken Außerortsverkehr.

Vielleicht kann uns Pete bei der Zuordnung der Marken helfen. Wie gesagt ich beschäftige mich jetzt erstmals damit.


 
Pilatus Am: 29.03.2009 21:27:24 Gelesen: 155791# 5 @  
Jetzt 2 Briefe aus Ilmenau nach Berlin mit der 20 Pf.-Marke.


 
Pilatus Am: 29.03.2009 21:33:02 Gelesen: 155789# 6 @  
Nun ein Beleg, der als Dienst - (ZKD) Post gelaufen ist, aber eigentlich keine war. Das lag nicht vordergründig daran, daß mit der Dauerserie 5-Jahrplan frankiert wurde, sondern der Absender war kein ZKD-Mitglied, hat aber die ZKD-Anschrift verwendet.


 
Pilatus Am: 29.03.2009 21:40:07 Gelesen: 155786# 7 @  
Hier wurde es extrem weit getrieben, es wurde rigoros zurückgeschickt. Das lag in diesem Fall nicht nur daran, daß der Absender kein ZKD-Mitglied war, sondern zusätzlich hat er den Brief per Einschreiben geschickt. Zusatzdienste wie Einschreiben, Eilbote usw. waren im ZKD-Verkehr nicht zugelassen.


 
Stefan Am: 29.03.2009 21:46:40 Gelesen: 155784# 8 @  
@ Pilatus [#4]

Beitrag [#67]: Datum der Postkarte 04.10.1958, Fasern im Papier und Zirkelkopftype 2 in der Zeichnung -> Mi-Nr. 29yII (Wz. 2) oder 34A (Wz. 3)

Beitrag [#4]: Beleg 1 und 2 Mi-Nr. 4x; Beleg 3 Mi-Nr. 19xI (Zirkelkopftype 1, Stempeldatum 21.06.1956)

Beitrag [#5]: die Marken auf beiden Belegen vermutlich 22xI (Zirkelkopftype 1), da ich keine Fasern im Papier erkennen kann (sonst auch Mi-Nr. 32yI möglich)

Die Scans sind leider etwas zu klein in der Auflösung, um genauere Aussagen treffen zu können.

Gruß
Pete
 
Pilatus Am: 29.03.2009 21:49:01 Gelesen: 155781# 9 @  
Es ging aber auch ohne Marke. Hier ist verwunderlich, daß der Absender Lieferant vieler Genossenschaften verschiedener Art war und er mußte wissen, daß Genossenschaften grundsätzlich nicht ZKD-Mitglieder sein konnten. Möglicherweise wurde ein Lehrling (Azubi) in die Poststelle geschickt. Tranportiert und ausgeliefert wurde die Post trotzdem.

Lassen wir es für heute genug sein.

Freundliche Grüße Pilatus


 
Sammler-Henn Am: 30.03.2009 14:03:43 Gelesen: 155746# 10 @  
@ Pilatus [#67]

Dienstpost war nicht für Privatpersonen vorgesehen

Hallo Pilatus,

diese Feststellung ist nicht richtig. 1959 habe ich eine Lehre in einem Volkseigenen Betrieb begonnen. Als Lehrling oblag mir die Führung der Portokasse, wir haben alle ausgehenden Briefe mit Dienstmarken frankiert, auch mein Vater hat als Privatperson Post von amtlichen Behörden erhalten, die mit Dienstmarken frankiert waren.

Nach Einführung der ZKD Post änderte sich dies, die wurde nicht an Privatpersonen versandt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang
 
HEFO58 Am: 30.03.2009 15:56:36 Gelesen: 155736# 11 @  
Hallo

Kann dazu auch etwas beisteuern - Portogerechte Drucksache bis 250 Gramm mit der Mi.-Nr. 11x mit Stempeldatum vor dem 1.10.54.

Gruß
Helmut


 
Pilatus Am: 05.05.2009 23:06:48 Gelesen: 155635# 12 @  
@ Sammler-Henn [#10]

Hallo Wolfgang,

man konnte eben unterschiedliche Erfahrungen sammeln. In dem Betrieb, in dem ich damals gearbeitet habe, wurde recht streng darauf geachtet, keine Dienstmarken an private Empfänger zu senden. Vermutlich waren die Vorschriften zum Anfang noch nicht so eindeutig, so daß sie unterschiedlich interpretiert werden konnten. Im DDR-Universalkatalog steht dazu nur, daß sie nicht an Privatpersonen abgegeben werden durften. Aber da fängt das Dilemma schon an. Ist ein Rechtsanwalt oder Rechtsanwaltsbüro, ein Architekt oder Architektenbüro Privatperson oder nicht?

Doch nun zu weiteren Belegen, auf die eigentlich hinaus will:

Ein Brief mit 2x 10 Pf. Dauerserie und Postschließfachadresse, Absender eine Privatperson mit Reklamation "keine ZKD-Post"

Ein Brief mit 20 Pf. Dauerserie und Z K D - Nr. als Anschrift, Absender ein Architekt, ebenfalls Stempel "keine ZKD-Post".


 
Pilatus Am: 05.05.2009 23:19:55 Gelesen: 155633# 13 @  
Oder hier eine Postkarte mit der ZKD Nr. 6 an den VEB Elektro-Apparate-Werke Bln.Treptow.

Da hier aber die normale Postanschrift und nicht die ZKD.Nr. angegeben wurde, konnte sie nicht direkt zugestellt werden, sondern ging an den Rat des Stadtbezirkes (Eingang am 7.11.1956). Von dort wurde sie an den VEB weitergeleitet (Eingang am 8.11.1956).

Doch eine recht interessante Konstellation - oder ?

Freundliche Grüße Pilatus


 
MAXX Am: 15.05.2009 16:56:44 Gelesen: 155561# 14 @  
Hier noch 2 Belege mit Stempeln:



"Aushändigung als gewöhnliche Postsendung - Empfänger ist kein ZKD-Teilnehmer - 1405 -" (Karl-Marx-Stadt Landkreis) sowie



"Aushändigung als gewöhnliche Postsendung - ZKD-Kontrolle 117" (Berlin-Köpenick)

Wer hat ähnliche Belege in seinem Besitz ?

Beste Grüße
 
Pilatus Am: 20.05.2009 22:56:51 Gelesen: 155474# 15 @  
Als in den 60er Jahren die ZKD-Marken abgeschafft wurden, genügte der Stempel "Nur für den Dienstgebrauch" und die Briefe wurden als ZKD-Post befördert.

Freundliche Grüße Pilatus


 
Richard Am: 14.06.2009 08:20:50 Gelesen: 155224# 16 @  
Im Philaforum hat 'Gernesammler' den folgenden DDR ZKD Beleg vorgestellt:

Ich habe den Brief hier heute bekommen da ich mich mit DDR Dienst-ZKD nicht so auskenne und im Katalog nichts über diese Marke geschrieben wird geschweige denn den Stempel wäre es nett wenn mir da Jemand Auskunft darüber geben könnte.



Die gewünschte Erklärungen kamen im zwei Teilen von unserem Mitglied Totalo-Flauti:

Hallo Gernesammler,

Über die Auslieferung von ZKD-Sendungen an Empfänger, die dem ZKD nicht angeschlossen waren, konnte nur eine ZKD-Kontrollstelle entscheiden. Bei postiver Entscheidung, sprich, die Sendung konnte ausgeliefert werden, wurde die Sendung mit dem von Dir gezeigten Aufkleber versehen. Diesen Aufkleber kann man in 2 Farben finden (fahlbraun und scharlachrot). Später wurde ein Gummistempel von den Kontrollstellen verwendet.

Eines noch zum ZKD allgemein. Es handelt sich ja hier um eine Form der Dienstpost im Besonderen. Sozusagen eine Post neben der Post. In der Präambel der am 26.9.1955 herrausgegebenen Anordnung des Ministers des Innern heißt es:

"Der jetzige allgemeine Briefverkehr der zentralen staatlichen Organe, Institutionen und Einrichtungen und volkseigenen Betrieben in der Deutschen Demokratischen Republik entspricht nicht den Notwendigkeiten der Sicherheit, indem er imperialistischen Sabotage- und Spionageorganisationen, die die Arbeit der Staats- und Wirtschaftsorgane hemmen und desorganisieren wollen, Möglichkeiten zur Versendung von Fälschungen jeder Art bietet."

Aus den oben genannten Gründen musste also jede Sendung, die an Empfänger gerichtet war, die nicht dem ZKD angegliedert waren, kontrolliert werden. Der Empfänger konnte ja zu diesen subversiven und revanchistischen Saboteuren gehören bzw. die Sendung einen entsprechenden Inhalt haben.

Im übrigen gab es eigene Gebührensätze für die einzelnen Versendungsformen Brief und Päckchen (anfangs noch in Orts- und Fernverkehr unterschieden). Als Zusatzleistungen waren Vertrauliche Dienstsache und Zustellungsurkunde vorgesehen.

Gruss Totalo-Flauti

---

Hallo Gernesammler,

der Zentrale Kurierdienst (ZKD) entsprach dem "Schutzbedürfnis" der Staatsführung. Man muss bedenken, dass die Grenze noch offen und sehr durchlässig war. Und nach dem Mauerbau 1961 bestand das "Schutzbedürfnis" einfach weiter bzw. vergrößerte sich mit der Zeit sogar noch, da hinter jeder Ecke ein "Bösewicht" vermutet wurde.

Ich denke auch, dass die Teilnehmer im ZKD wusten, was beim ZKD geschah. Im § 1 Abs.2 der Anordnung über die Förderung staatlicher Postsendungen vom 10.07.1960 waren die Aufgaben des ZKD formuliert:

a) die Organisierung der Beförderung der ZKD-Sendungen,
b) der Anschluß an den Zentralen Kurierdienst der zur Teilnahme verpflichteten Stellen,
c) die Kontrolle der ZKD-Sendungen,
d) die Kontrolle und Anleitung der ZKD-Teilnehmer,
e) die Kontrolle der für den Zentralen Kurierdienst tätigen postalischen Einrichtungen.

Anfangs wurden nur die Sendungen der zentralen staatlichen Organisationen und Institutionen innerhalb Berlins, von und nach Berlin, zwischen den Räten der Bezirke und Kreise befördert. In den folgenden Anordnungen zum ZKD wurde der Kreis der ZKD-Teilnehmer immer größer. So wurden die Volkseigenen Betriebe (VEB), die Deutsche Post, die Deutsche Reichsbahn und die Hoch- und Fachschulen dem ZKD angeschlossen.

Für den Transport der Sendungen wurde die Logistik der Deutschen Post und der Deutschen Reichsbahn genutzt.

Den ZKD gab es in unterschiedlichen Varianten als Vorläuferformen wie Behördenpost, Verwaltungswertpost, Verwaltungspost B und A seit Gründung der DDR bis zum 30.06.1990.

Gruss Totalo-Flauti
 
BSG/BSW Am: 14.06.2009 19:12:58 Gelesen: 155207# 17 @  
Bei der Durchsicht meiner Belege "DDR Dienstpost" ist mir der folgende Beleg aufgefallen:



Handelt es sich um einen Frachtbrief? Wurde er offen versandt? 15 Pfg war 1955 das Porto für Geschäftspapiere bis 100 Gramm.

Zur besseren Sichtbarkeit habe ich nur die obere Hälfte der Vorderseite fotografiert.
 
Pommes Am: 17.06.2009 21:24:07 Gelesen: 155154# 18 @  
Hier habe ich noch einen gefunden. Aus dem selben Betrieb wie im vorhergehenden Beitrag als vertrauliche Dienstsache nach Gößnitz. Daher auch "Zentraler Kurierdienst" statt "Deutsche Post"; leider fehlt ein Stück des Stempels. War das dann eine völlig andere Maschine oder konnte man diese Einsätze auswechseln?



[Redaktionell aus dem Thema Post- und Absenderfreistempel kopiert]
 
Hawoklei (RIP) Am: 03.01.2010 12:49:25 Gelesen: 153325# 19 @  
@ MAXX [#14]

Hallo MAXX,

bin in diesem Forum neu, weil ich DDR bisher nicht sammle. Bei den 2 hier abgebildeten Belegen weiß ich nicht, ob das solche sind, die Du suchst?

Meine Fragen dazu:

1) Kann es sein, dass ich irgendwo gelesen habe, dass es diese Belege eigentlich nicht geben dürfte, weil sie hätten vernichtet werden müssen?

2) Was bedeuten die gelben, vierstelligen Nummern auf den Briefen und wer hat sie drauf gemacht?

3) Gibt es irgendwo Bewertungen?

Freundliche Sammlergrüsse
Hans


 
AhdenAirport Am: 03.01.2010 17:33:01 Gelesen: 153299# 20 @  
@ HAWOKLEI [#19]

Hallo Hans,

Zu 1) Das ist richtig, aber speziell vom VEB Elektroprojekt Berlin sind vor Jahren tausende (!) dieser Belege aufgetaucht.

Zu 2) Ich habe hier selber 100+ dieser Belege von verschiedenen Absendern und nach meiner Beobachtung stammt der gelbe Numerator vom Posteingang des VEB Elektroprojekt.

Zu 3) Je nach Händler fanden sich die Briefe in den Grabbelkisten zu 50 Cents oder 1 Euro.

Grüße aus Berlin,
joey
 
Hawoklei (RIP) Am: 04.01.2010 08:08:05 Gelesen: 153259# 21 @  
@ joey [#20]

Hallo joey, danke für die Aufklärung!

Grüsse Hans
 
Pommes Am: 17.02.2012 19:25:31 Gelesen: 143879# 22 @  
@ Pilatus [#15]

Hallo Lothar und an die anderen Spezialisten auf diesem Gebiet,

Du schreibst: Als in den 60er Jahren die ZKD-Marken abgeschafft wurden, genügte der Stempel "Nur für den Dienstgebrauch" und die Briefe wurden als ZKD-Post befördert.

Ich habe hier hier ein paar dieser Belege mit "Nur für den Dienstgebrauch"-Stempel aus den 70er Jahren.



Sind das nach Deiner Aussage auch ZKD-Sendungen oder gehören die eher zum "drum herum" (wie im Thema)?

Der gezeigte (leider Fenster-)Umschlag stammt vom "Versorgungskontor Industrietextilien / - Bekleidungsverschlüsse - / 742 Schmölln". Mit Marke oder Freistempel frankiert ist er nicht; es ist nur der Tagesstempel "SCHMÖLLN / 742 / s" vom 06.02.1976 abgeschlagen. Dafür gibt es dieses dicke "T". Ich gehe davon aus, dass es für taxe percue stehen könnte. Kann das jemand bestätigen oder mir eine andere Erklärung geben?

Mit den besten Sammlergrüßen
Thomas
 
Pilatus Am: 17.02.2012 21:07:25 Gelesen: 143866# 23 @  
@ Pommes [#22]

Hallo Thomas, ja dieser Brief wurde als ZKD-Post befördert. Was hieß damals "ZKD"? Die normale Post brachte der Postbote und gab sie in der Poststelle des jeweiligen Betriebes ab. Die ZKD-Post mußte von besonders geschulten und bestimmten Mitarbeitern von der Post abgeholt werden. Sie wurde auch nicht wie die normale Dienstpost an die zuständigen Leiter der zweiten Leitungsebene, z.B. Abteilungsleiter aber auch in vielen Fällen direkt genannten Mitarbeitern zugestellt, sondern wurde über das Büro des Betriebs-oder Kombinatsdirektors weitergeleitet. Außerdem wurde ZKD-Post gesondert registriert.

Beste Grüße Pilatus
 
Pilatus Am: 18.02.2012 19:06:10 Gelesen: 143823# 24 @  
@ Hawoklei #19]

Ja, ich muß ergänzen: Eigentlich hätten die Umschläge vernichtet werden müssen.

@ joey [#20]

Wahrscheinlich gab es im VEB Elektroprojekt einen findigen Poststellenmitarbeiter, der schon BM-Sammler war und die Umschläge (heimlich) mit nach Hause nahm, weil er glaubte, später eben wegen der Vorschrift zur Vernichtung ein gutes Geschäft machen zu können.

Die Rechnung ging im Prinzip ja auch auf. Wenn es so viele davon gibt, machen selbst wenige Pfenige pro Stück ja schon einen nennenswerten Erlös aus.

Beste Grüße Pilatus
 
Georgius Am: 18.02.2012 21:15:43 Gelesen: 143808# 25 @  
An die interessierte Runde,

mit meiner kleinen Belegesammlung möchte ich noch einen weiteren Aspekt in die Diskussion einbringen - nämlich:

„Wem oblag die Beförderung von ZKD-Post?“

Hier scheint sich eine Wandlung vollzogen zu haben, denn meine Belege bis 1958 zeigen alle, daß die Beförderung über die Postämter lief. Auf den Belegen sieht man auf der Rückseite den genauen Postweg, wie wir das von Eilbriefen schon lange kennen.

Etwa Ende der 60-er änderte sich das zumindest für alle ZKD-Teilnehmer. Es gab danach keine ZKD-Marken und auch keine Laufzettel mehr auf den ZKD-Briefen. Es liegt nahe, daß man bereits zu dieser Zeit die autonome Beförderung durch spezielle Kuriere aufbaute und die gesonderte Registrierung mittels ZKD-Stempeln realisierte. Wahrscheinlich kamen auch verschiedene VD-Stempel in dieser Übergangszeit zum Einsatz, die erst später durch vorgeschriebene ZKD-Stempel ersetzt wurden.

In den 80-er Jahren wurden tatsächlich die ZKD-Teilnehmer, und nur diese, mit Kurierdfahrzeugen (z.Bsp. Typ B 1000) und entsprechendem Personal angefahren, die alle ZKD-Post an die berechtigten Mitarbeiter bei den Empfängern mit Nachweis übergaben. Zu dieser Zeit unterstanden diese Kuriere schon nicht mehr der Deutschen Post der DDR sondern dem MfS.

Meine Belege beweisen erneut, daß das Vernichtungsgebot für solche Umschläge nicht überall befolgt wurde. Genauere Details über diese Entwicklungsetappen könnten vielleicht Dokumente der Archive, wenn noch vorhanden, ans Licht bringen. Ich bin kein Spezialist dieses Gebietes, habe nur diese kleine Sammlung und meine Beobachtungen jener Zeit zusammengebracht und hier geschildert.

Brief von Rostock nach Bad Doberan, am 20.6.1957 mit Rückseite



Brief von Barth nach Bad Doberan, am 9.8.1957 mit Rückseite



Demnächst folgen weitere Belege.

Viele Grüße
Georgius
 
Pilatus Am: 19.02.2012 00:11:22 Gelesen: 143781# 26 @  
@ Georgius [#25]

Hallo Georgius,

Deine Ausführungen sind durchaus richtig und zwingen mich zu einer weiteren Ergänzung: Es gab auch ZKD-Post, die nur bezüglich des Transportweges als ZKD-Post lief, aber sonst als normale Dienstpost zu behandeln war, also keiner gesonderten Registrierung usw. bedurften. Diese Belege wurden durch das große "T" gekennzeichnet, wie der im Beitrag [#20].

Beste Grüße Pilatus
 
Georgius Am: 19.02.2012 14:44:44 Gelesen: 143744# 27 @  
Heute will ich zwei weitere Belege zeigen mit den Mi.-Nr. 17A und 17D.

ZKD-Brief aus Magdeburg nach Rostock, am 17.1.1958 mit Rückseite



ZKD-Brief aus Rostock nach Bad Doberan, am 6.2.1958 mit Rückseite



@ Pilatus [#26]

Hallo Pilatus,

Deine Ergänzung finde ich gut. Wer weiß, was noch alles entdeckt werden wird. Mit dem T-Stempel, da stimme ich Dir zu.

Leider fehlen mir in der kleinen Sammlung Belege aus der zweiten Hälfte der 60-er und den 70-er Jahren, um auch diese Periode aufhellen zu können. Aus den 80-er Jahren werde ich hingegen wieder Belege zeigen können.

Beste Sammlergrüße
Georgius
 
Gruber Am: 22.02.2012 18:57:26 Gelesen: 143629# 28 @  
@ Pilatus #26
@ Georgius #27

Hallo zusammen,

in der Zeit 15.06.1960 bis Märu 1970 wurden im ZKD keine weiteren Streifen (außer Aufbrauch) verwendet, sondern sogen. ZKD-Absenderstempel. Diese galten für jeden Postteilnehmer als Gebühr-bezahlt Ausweis. Abgerechnet wurden die Ausgangsbelege, einzeln aufgeführt in sogen. ZKD-Ausgangsbüchern (ähnlich der bei uns üblichen Einschreibenbücher).

Dazu entsprechend gab es ZKD-Eingangsbücher, in denen die eingehende ZKD-Post wieder einzeln aufgeführt wurde. Erst nach dem März 1970 kam das Verfahren mit den Langstempeln nFD in Gebrauch. Das dicke T bedeutete, daß diese Post auch im Transport als ZKD-Post behandelt wurde. Da die nFD Stempel nicht mehr zentral über die Vopo bestellt und geordert wurde, sondern jeder ZKD-Teilnehmer diese Stempel selbst schneiden lassen konnte, gibt es davon verschiedene Ausführungen. Quelle: Pelikan Post in der Post ab Seite 96. Diverse Beispiele spiele ich noch ein.

Tschüß, Hartwig
 
Gruber Am: 23.02.2012 11:12:42 Gelesen: 143594# 29 @  
@ Pilatus #26
@ Georgius #27

Hallo zusammen,

anbei will ich versuchen, verschiedene Bilder zu ZKD-Eingangs und -Ausgangsbüchern sowie je ein ZKDBrief (früh und später Beleg) einzuspielen.

Habe das noch nie gemacht, daher bitte entschuldigt alle meine Fehler.

ZKD-Ausgangsbuch, Vorderseite



Dasselbe Buch aufgeschlagen mit Einträgen und Abrechnung



ZKD-Eingangsbuch Vorderseite



Dasselbe Buch aufgeschlagen, Einträge zur eingegangenen ZKDpost



Sehr früher ZKD-Beleg vom Juni 1960



sehr später ZKD-Beleg von 1970



So das war´s erst einmal.

Grüße Hartwig
 
Georgius Am: 25.02.2012 14:23:32 Gelesen: 143492# 30 @  
Hier ein ZKD-Brief von Templin nach Bad Doberan, 5.2.1958, Mi.-Nr.17 O, mit Rückseite



ZKD-Brief von Rostock nach Bad Doberan, 12.6.1958, Mi.-Nr.19 D, mit Rückseite



Viele Grüße
Georgius
 
Georgius Am: 29.02.2012 14:05:30 Gelesen: 143330# 31 @  
Hier einige Beispiele, die auf der Rückseite keine Poststempel zum Laufweg aufweisen.

Der erste ZKD-Brief weist erstaunlicherweise außen kein Datum auf, ist jedoch eindeutig aus dem Jahre 1989.



Der zweite Brief mit verschiedenen Registriervermerken und einem Poststempel vom 22.06.1989



Viele Grüße
Georgius
 
Totalo-Flauti Am: 23.12.2012 02:28:16 Gelesen: 137735# 32 @  
Liebe Sammlerfreunde,

mit Schreiben vom 24.12.1970 sandte die Leipziger Konzert- und Gastspieldirektion über das Postamt Leipzig 1 an den auch unter Briefmarkensammler sehr bekannten Autor und Redakteur Horst Hille per ZKD einen Brief. Die ZKD-Kontrolle 7027 im Postamt Leipzig 27 entschied, das der Adressat kein Teilnehmer des ZKD ist und der Brief dann somit als gewöhnliche Postsendung ausgehändigt wurde. Der Brief ist übrigens erst am 28.12.1970 im Postamt 27 bearbeitet worden. Über Weihnachten blieb der Brief liegen.

Das schöne an den ZKD-Belegen ist immer wieder die Möglichkeit, in der Regel die Postwege lückenlos nachzuvollziehen.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.


 
Algebra Am: 23.12.2012 18:21:07 Gelesen: 137677# 33 @  
Hallo Sammlerfreunde!

Ich habe auch einen ZKD-Beleg von 1963 gefunden. Es ist nicht mein Sammelgebiet, darum wollte ich ihn nur einmal zeigen.

Algebra.


 
Totalo-Flauti Am: 20.02.2013 22:32:20 Gelesen: 136559# 34 @  
Liebe Sammlerfreunde,

heute möchte ich Euch einen wohl eher seltenen Beleg aus dem Bereich des ZKD zeigen. Es handelt sich um eine Quittung auf der das Porto für die Ausgangspost für den ZKD bescheinigt wurde. Das Porto wurde durch das Postamt C 1 mit 1,10 Mark am 04.09.1962 quittiert. Die Notizen rechts oben lassen sogar einen Bezug zur Leipziger Herbstmesse ("LHM 62") 1962 zu, die zu dieser Zeit stattfand.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti


 
zockerpeppi Am: 12.04.2013 21:14:53 Gelesen: 135797# 35 @  
Ich war dann auch endlich in den Keller. Erschreckend was sich da so angesammelt hat.

Für heute die Volksbank Lübbenau. Das Jahr im Datum ist nicht 100% lesbar 4.3. wahrscheinlich 90.



bis bald
Lulu
 
heku49 Am: 12.04.2013 22:41:55 Gelesen: 135777# 36 @  
Hallo Lulu,

Dein Brief ist mit Dienstmarken frankiert, da die staatlichen Organe der DDR ab dem 15.8.1954 mit Dienstmarken frankieren mussten. Die 30er haben den Zirkelbogen links (Mi.-Nr.11) die 10er den Zirkelbogen rechts (Mi.-Nr. 19)

Als Stempeldatum vermute ich eher das Jahr 1960, dann wäre auch der Stempel noch zeitgerecht.

Gruß Helmut
 
T1000er Am: 12.04.2013 22:42:37 Gelesen: 135776# 37 @  
@ zockerpeppi [#35]

Das Datum ist der 04.03.1960!

Die Dienstmarken mit dem Staatswappen waren gültig bis zum 30.04.1960 und durften bis zum 07.06.1960 noch aufgebraucht (geduldet) werden.

Gruß,
T1000er
 
zockerpeppi Am: 13.04.2013 08:32:44 Gelesen: 135690# 38 @  
@ heku49 [#36]
@ T1000er [#37]

Danke euch beiden. Auf 60 hätte ich nicht getippt. Den Michel zur Hand haben wäre auch eine Alternative.

auf bald
Lulu

[Die Beiträge 35 bis 38 wurden redaktionell aus dem Thema "Briefe deutscher Banken" kopiert]
 
Mondorff Am: 14.04.2013 01:03:41 Gelesen: 135576# 39 @  
@ zockerpeppi [#35]

Der Keller muss ja Riesenausmaße haben! Bist Du deshalb oft so blass?

DiDi
 
HouseofHeinrich Am: 17.05.2013 13:08:28 Gelesen: 134829# 40 @  
Hallo Freunde,

hier zeige ich Briefmarken DDR, was ist das für ein Stempel? So was habe ich noch nie gesehen, in meiner Sammlung. Hat jemand Kenntnis über so was?

An alle vielen Dank im Voraus und ich verbleibe mit

freundlichen Grüßen

Heinrich


 
drmoeller_neuss Am: 19.05.2013 11:25:18 Gelesen: 134760# 41 @  
@ HouseofHeinrich [#40]

Das ist ein Gefälligkeitsstempel, mit dem Bögen dieser Ausgabe des "zentralen Kurierdienstes" für den Briefmarkenexport gestempelt wurden. Diese Marken sind dann im Westen in den üblichen Briefmarkenpaketen für Kaufhäuser als "Katalogschlager" angeboten worden.

Diese Stempel sind natürlich keine Fälschungen, da sie offiziell von staatlich beauftragten Stellen vorgenommen wurden. Allerdings werten diese Gefälligkeitsstempel deutlich weniger als echte Poststempel.
 
Werner Steven (RIP) Am: 18.06.2013 16:46:07 Gelesen: 134027# 42 @  
Hallo,

es gibt einige gute Literatur zum Thema. Ich gehe davon aus, dass wir sie kennen. Dennoch die wichtigsten: Tichatzky, Peter: "Zur Geschichte der deutschen Post, aus den Dienstwerken" Band 1 der Schriftenreihe zum Sammelgebiet DDR, 1996 sowie bei Wikipedia unter "ZKD".

Wem das nicht ausreicht, den möchte ich bitten zu helfen, die amtlichen Dienstwerke im Original zusammenzutragen, nicht um daraus eine weitere Arbeit zu verfassen, sondern um uns Material an die Hand zu geben, um selber unsere Schätze beurteilen zu können.

Ich könnte die Verfügungen aus den Amtsblättern zum Thema zusammenstellen, ebenso als Originale, Sonderdruck 1306 und 1308 vom Februar 1988 einscannen.

Ich sammle nicht.

Werner Steven
 
Werner Steven (RIP) Am: 19.06.2013 16:15:53 Gelesen: 133972# 43 @  
ZKD - amtliche Texte

Datum
26.09.55 AO über die Einrichtung eines ZKD
26.09.55 .... für Räte der Bezirke und Kreise
01.03.56 AO über vertrauliche Verwaltungspost
05.03.56 AO über die Beförderung und Behandlung der Verwaltungspost A (für Berlin) -(für die Bezirke und Kreise)
25.05.56 Mitteilung des Mdl.
28.01.57 Erläuterung des Mdl.
23.04.58 AO über den ZKD
08.07.58 AO über vertrauliche Verwaltungspost
26.20.59 AO zur Änderung der AO über vertrauliche Verwaltungspost
28.05.60 Mitteilung des Mdl
10.07.60 AO über die Beförderung und Behandlung vertraulicher Dienstsachen
17.06.63 AO über die Beförderung staatlicher Postsendungen und der Behandlung vertraulicher Dienstsachen
04.01.65 ZKD/VD Anordnung
10.04.65 AO über den Transport des staatlichen Schriftgutes und die Behandlung vertraulicher Dienstsachen
rollenförmiger ZKD/VD-Anordnung vom 04.01.65 in der Fassung der AO Nr. 2
08.08.67 AO Nr. 3 über den Transport des staatlichen Schriftgutes und die Behandlung vertraulicher Dienstssachen
06.12.71 AO zum Schutz der Dienstgeheimnisse
24.02.83 AO über den Umgang mit Dienstsachen und die Erteilung von Dienstaufträgen
03.02.88 AO über Dienstsachen
AO über die Geheimhaltung
AO über die Dienstmarken
14.03.90 Beschluß des Ministerrates
01.07.90 VMBI.Vgf. 99/1990
 


 

Werner Steven (RIP) Am: 19.06.2013 16:21:18 Gelesen: 133970# 44 @  
26.09.1955 Anordnung über die Einrichtung eines Zentralen Kurierdienstes

Der jetzige allgemeine Briefverkehr der zentralen staatlichen Organe, Institutionen und Einrichtungen, die ihren Sitz in Berlin haben, mit den staatlichen Organe, Institutionen und Einrichtungen und volkseigenen Betrieben in der Deutschen Demokratischen Republik entspricht nicht den Notwendigkeiten der Sicherheit, indem er imperialistischen Sabotage- und Spionageorganisationen, die die Arbeit der Staats- und Wirtschaftsorgane hemmen und desorganisieren wollen, Möglichkeiten zur Versendung von Fälschungen der verschiedensten Art bieten.

Aus diesem Grunde ist es notwendig, einen besseren gesicherten Weg der Zustellung der Post von und nach Berlin zu schaffen.

In Durchführung der mir durch den Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 14. Juli 1955 übertragenen Aufgaben.

ORDNE ICH AN:

1. Zur Durchführung des Postverkehrs der zentralen staatlichen Organe, Institutionen und Einrichtungen wird im Ministerium des Inneren ein Zentraler Kurierdienst geschaffen, der seine Tätigkeit am 10. Oktober 1955 aufnimmt und sich auf postalische Einrichtungen stützt.

2. Nach Aufnahme der Tätigkeit des Zentralen Kurierdienstes sind die bestehenden Kurierdienste innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik aufzulösen. Ausgenommen hiervon ist der Kurierdienst des Ministeriums des Inneren und des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten.

Die durch die Auflösung freiwerdenden Planstellen und Mittel sind der Staatlichen Stellenplankommission bzw. dem Ministerium der Finanzen zurückzuerstatten.

gez. Maron - Minister des Inneren

VMBl. 16 Vfg. 77 vom 18.04.1966

Die GHG Lebensmittel erhält die Genehmigung ihre Lochkarten durch die Deutsche Reichsbahn und den VEB Kraftverkehr durchführen zu lassen. Ähnliches gilt für Eisenbahndienstsachen, wenn dem nicht die ZKD/VD-Anordnung (Sonderdruck 505 des GBl.) entgegen steht. Hier tritt die Deutsche Post Rechte aus § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen ab.

wst
 
Werner Steven (RIP) Am: 19.06.2013 16:53:30 Gelesen: 133960# 45 @  
06.12.191971 VMBl. 5 Vfg. 34 vom 28.02.1972 Gebührenordnung zur Anordnung zum Schutz der Dienstgeheimnisse

Auf Grund des § 68 des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Fernmeldewesen (GBl. I S.365) und des § 13 der Anordnung vom 6 Dezember 1971 zum Schutz der Dienstgeheimnisse (GBl-Sonderdruck Nr. 717) wir folgendes angeordnet:



§ 1

Für die Annahme, Beförderung und Ausgabe von ZKD-Sendungen werden durch die Deutsche Post folgende Gebühren erhoben: (Sperrgutzuschlag für Sendungen deren größte Länge mehr als 80 cm beträgt)

Die Gebührenordnung tritt am 1. März 1972 in Kraft. Vom gleichen Zeitpunkt ab treten die Festlegungen der für ZDK-Sendungen verbindlichen Gewichte, Gebühren und Maße, veröffentlicht durch die Anordnung Nr. 2 vom 10. April 1969 über den Transport des staatlichen Schriftgutes und die Behandlung Vertraulicher Dienstsachen - ZDK/VD-Anordnung Nr.2 - BGl.-Sonderdruck Nr. 505/1 außer Kraft.

Berlin, den 3. Februar 1972 Serinek, Staatssekretär


Werbung im gleichen Blatt


Sonderdruck des Gesetzblattes Nr.717, A4, 16 Seiten EVP 80 Pf.

Die im Gesetzblatt-Sonderdruck Nr. 717 veröffentlichte “Anordnung zum Schutze der Dienstgeheimnisse” tritt am 1. März 1972 in Kraft. Der Geltungsbereich umfaßt staatliche und wirtschaftleitende Organe, deren nachgeordnete Dienststellen, volkseigene Kombinate sowie Betriebe, Institute und Einrichtungen aller Eigentumsformen (ausgenommen solche von gesellschaftlichen Organisationen), sozialistische Genossenschaften und Personen, die durch ihre gesellschaftliche Tätigkeit oder anderweitig Kenntnis von Dienstgeheimnissen erhalten bzw. Umgang mit diesen haben.

Für die Inanspruchnahme des ZDK gelten neue Festlegungen. Durch diese Anordnung werden außer Kraft gesetzt: GBL.-Sonderdruck Nr. 505, 505/1 und 505/2. Ihre Bestellung ....
Wst
 
Werner Steven (RIP) Am: 19.06.2013 17:01:56 Gelesen: 133957# 46 @  
Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Berlin, 1. Januar 1972 Sonderdruck Nr. 717


§ 15 Beschriftung und Kennzeichnung der ZKD-Sendungen


(1) Eine ZKD-Sendung ist mit der vollen postalischen Anschrift des Absenders und des Empfängers unter Angabe der Abteilung, des Sektors u.ä. zu versehen.

(2) ZKD-Sendungen unterscheiden sich entsprechend dem für den Inhalt festgelegten" Geheimhaltungsgrad in ZKD-Sendungen und ZKD-Sendungen „NfD". ZKD-Sendungen „VD" und „NfD" sind links oberhalb der Anschrift mit dem Abdruck des zutreffenden Kennzeichenstempels (Anlage) zu versehen. Der Abdruck ist in blau anzubringen. Die zum VD-Kennzeichenstempel zugehörigen Eintragungen sind ohne Angabe der Blattzahl vorzunehmen.

(3) Es ist zulässig, Dokumente und andere Materialien, die den Charakter von Dienstgeheimnissen haben, deren Kennzeichnung aber nicht möglich oder zweckmäßig ist, als ZKD-Sendungen „VD" bzw. „NfD" über den ZKD zum Versand zu bringen. Derartige ZKD-Sendungen sind gemäß den Absätzen 1 und 2 zu beschriften und zu kennzeichnen. Zusätzlich ist der Buchstabe “T" (Transport) in den Abdruck des VD-Kennzeichenstempels anstelle der Ausfertigung einzusetzen. Beim NfD-Kennzeichenstempel ist der Buchstabe „T" unterhalb des Stempelabdruckes anzubringen. Der Inhalt von ZKD-Sendungen VD „T" ist in den VD-Nachweisunterlagen des Empfängers nicht zu erfassen. ZKD-Sendungen NfD „T" sind gemäß § 11 Abs. 2 zu registrieren.

(4) Der gemeinsame Versand von vergegenständlichten Dienstgeheininissen mit den Geheimhaltungsgraden VD und NfD in einer ZKD-Sendung an eine Abteilung, einen Sektor o.ä., eines Organs-bzw. Betriebes ist zulässig. Auf der ZKD-Sendung ist nur ein Abdruck des VD-Kennzeichenstempels anzubringen. Die zum VD-Kennzeichenstempel gehörenden Eintragungen sind für alle in der ZKD-Sendung enthaltenen VD vorzunehmen.

(5) Der Versand mehrerer ZKD-Sendungen „VD" und „NfD" bzw. „VD" oder „NfD" für unterschiedliche Abteilungen, Sektoren u.ä., eines Organs bzw. Betriebes in einer ZKD-Sammelsendung ist zulässig. Enthält diese ZKD-Sammelsendung „VD” hat die Kennzeichnung gemäß Abs. 4 zu erfolgen. Derartige ZKD-Sammelsendungen sind zusätzlich mit dem Vermerk „Sammelsendung" zu versehen.

(6) ZKD-Sendungen “VD” bzw. “NfD” die nur vom Leiter bzw. Vorstand oder der in der Anschrift genannten Person geöffnet werden sollen, sind zusätzlich mit dem Vermerk „Persönlich" zu versehen.

(7) ZKD-Sendungen „VD" bzw. „NfD" sind mit Zustellungsurkunde zu versenden, wenn der Absender aus rechtlichen oder anderen Erwägungen heraus eine Bescheinigung über die Zeit der Aushändigung an den Empfänger benötigt. Diese ZKD-Sendungen sind zusätzlich mit dttn Vermerk „Mit Zustellungsurkunde" zu versehen.

(8) Zum Freimachen von ZKD-Sendungen kann der Abdruck eines Absenderfreistemplers angebracht werden.

(9) Mit Genehmigung der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei können Beutel mit vergegenständlichten Dienstgeheimnissen direkt für den Empfänger gefertigt und eingeliefert werden. Dazu sind Beutel der Deutschen Post zu verwenden, die mit einer Beutelfahne des Zentralen Kurierdienstes für Dienstgeheimnisse zu versehen und zu verplomben sind. Die Beutelfahne ist neben den postalischen Angaben mit der Anschrift des Absenders und des Empfängers zu versehen. Ein Abdruck des „VD"- bzw. „NfD"-Kennzeichenstempels ist auf der Beutelfahne nicht anzubringen. In jeden Beutel ist ein Inhaltsverzeichnis einzulegen. Der Absender hat eine Durchschrift des Inhaltsverzeichnisses aufzubewahren.


§16 Einlieferung und Abholung von ZKD-Sendungen


(1) ZKD-Sendungen sind bei der von der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei festgelegten Dienststelle der Deutschen Post gegen Vorlage eines ZKD-Ausweises am ZKD-Schalter innerhalb der Öffnungszeiten einzuliefern bzw. anzuholen.

(2) Ist in Ausnahmefällen eine regelmäßige tägliche Abholung der ZKD-Sendungen nicht möglich bzw. nicht notwendig, haben die Leiter und Vorstände mit dem Leiter der für sie gemäß Abs. 1 festgelegten Dienststelle der Deutschen Post schriftlich zu vereinbaren, in welcher Zeitfolge die Abholung erfolgt bzw. ob die Abholung erst nach Benachrichtigung durch die Deutsche Post vorgenommen wird. Empfänger von ZKD-Sendungen sind zur unverzüglichen Abholung verpflichtet, wenn ihnen von der Deutschen Post eine Mitteilung über den Eingang einer ZKD-Sendung zugestellt bzw. übermittelt wurde. Die zuständige Dienststelle der Deutschen Volkspolizei kann in besonders begründeten Fällen die Abholung bzw. Zustellung von ZKD-Sendungen durch Angestellte der Deutschen Post genehmigen.

(3) Durch die Leiter und Vorstände ist festzulegen welche Mitarbeiter für die Behandlung eingehender und ausgehender ZKD-Sendungen verantwortlich sind und welche Marbeiter mit der Einlieferung und Abholung der ZKD=Sendungen bei der festgelegten Dienststelle der Deutschen Post beauftragt werden.

(4) Die Leiter und Vorstände haben für jeden mit der Einlieferung und Abholung der ZKD-Sendungen beauftragten Mitarbeiter bei der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei die Ausstellung eines ZKD-Ausweises schriftlich zu beantragen. Der Antrag muß fol- genne Angaben enthalten:

a) Name, Vorname
b) Geburtsdatum, Geburtsort
c) Wohnanschrift.

Dem Antrag ist ein Lichtbild (3 x 4 cm) beizufügen. Der ZKD-Ausweis ist vom Ausweisinhaber sicher aufzubewahren. Werden ZKD-Ausweise nicht regelmäßig gebraucht, sind sie bei einer vom Leiter bzw. Vorstand zu bestimmenden Stelle unter Verschluß zu halten. Nicht mehr benötigte ZKD-Ausweise sind einzuziehen und ohne Entfernung des Lichtbildes unter Angabe der Gründe der ausstellenden Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zu übersenden. Der Verlust eines ZKD-Ausweises ist von den Leitern und Vorständen der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei sofort zu melden.
SDr. 717

Transcription: Werner Steven
 
Werner Steven (RIP) Am: 19.06.2013 17:52:27 Gelesen: 133946# 47 @  


§13 Verpackung und Verschluß der ZKD-Sendungen

(1) Die Verpackung und der Verschluß haben so zu erfolgen, daß nicht eingesehen, nichts- eingelegt oder entnommen werden kann und die Beschädigung einer ZKD-Sendung auf dem Transportwege unter normalen Umständen ausgeschlossen ist.

(2) Als" Verpackungsmittel sind Briefumschläge, Papier, Karton, Pappe, Plastfolie, Leder sowie textile Materialien u. ä. zulässig. Die Verwendung von Verpackungsmitteln mit sichtbaren alten Beförderungs- oder Beschriftungsmerkmalen ist nicht gestattet.

(3) Verpackungsmittel mit Reißverschluß sind durch geprägte Plomben oder in anderer geeigneter Form zu sichern. Drahtheftklammern. Splinte u. ä. sowie Schlösser aller Art sind als Verschluß nicht zulässig.

§14 Beschriftung und Kennzeichnung der ZKD-Sendungen

(1) ZKD-Sendungen sind mit der Anschrift des Absenders und des Empfängers in der für Postsendungen festgelegten Form unter Angabe der Abteilung, des Sektors u. ä. zu versehen und links neben der Anschrift mit dem Abdruck des Kennzeichenstempels „ZKD". zu kennzeichnen (Anlage 2).

(2) Die zuständige Dienststelle der Deutschen Volkspolizei kann für bestimmte Staatsorgane und Betriebe die Verwendung von Zusatzbuchstaben im Kennzeichenstempel „ZKD" festlegen.

(3) ZKD-Sendungen, für die der Absender einen Einzelnachweis der Übergabe an den ZKD benötigt, sind gemäß Abs. 1 zu kennzeichnen. In den Abdruck des Kennzeichenstempels „ZKD" ist eine Transportnummer einzutragen (Anlage 3). Als Transportnummer ist die laufende Nummer des Nachweises zu verwenden, in dem der Ausgang des Dokuments registriert ist. Beim Versand von mehreren Dokumenten in einer ZKD-Sendung ist nur eine Transportnummer einzutragen.

(4) Benötigt der Absender eine Bestätigung über die Aushändigung der ZKD-Sendung an den Empfänger, ist unter dem Abdruck des Kennzeichenstempels „ZKD" der Vermerk „Zustellungsurkunde" anzubringen.

(5) ZKD-Sendungen, die nur von dem in der Anschrift genannten Leiter geöffnet -werden sollen, sind mit- dem Vermerk „Persönlich" zu versehen.

(6) Andere als die in den Absätzen 1 bis 5 genannten Angaben zur Kennzeichnung einer ZKD-Sendung sind nicht zulässig.

(7) Mit Genehmigung der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei können Beutel mit Dokumenten (ZKD-Teilnehmerbeutel) direkt für den Empfänger gefertigt und eingeliefert werden. Dazu sind Beutel der Deutschen Post zu verwenden, die mit einer Beutelfahne des ZKD zu versehen und zu verplomben sind. Die Beutelfahne ist neben den postalischen Angaben mit der Anschrift des Absenders und des Empfängers zu versehen.

(3) ZKD-Ausweise sind bei der zuständigen Diensts der Deutschen Volkspolizei schriftlich anzufordern. Nicht mehr benötigte ZKD-Ausweise sind an die zuständige Dienstelle der Deutschen Volkspolizei zurückzugeben.

(4) Die zum Versand bestimmten ZKD-Sendungen sind in ZKD-Ausgangsbücher (Vordruck ZKD 9) wie folgt einzutragen:

a) ZKD-Sendungen mit einer Transportnummer unter Angabe des Empfängers, der Transportnummer und der zutreffenden Gebühr;

b) ZKD-Sendungen mit dem Vermerk „Zustellungsurkunde" unter Angabe des Empfängers mit dem Vermerk „ZU" sowie der zutreffenden Gebühr;

c) ZKD-Teilnehmerbeutel gemäß § 14 Abs. 7 unter Angabe des Empfängers mit dem Vermerk „Btl" sowie der treffenden Gebühr;

d) ZKD-Sendungen ohne Transportnummer bzw. den Vermerk „Zustellungsurkunde" stückzahlmäßig getrennt nach Gebührengruppen.

(5) Werden ZKD-Sendungen in größeren Stückzahlen eingeliefert, kann die Einlieferung zur Vereinfachung der Annahme mit Zustimmung der zuständigen Dienststelle der Deutschen Post in verschlossenen Beuteln oder Taschen erfolgen. Die Anzahl der Beutel bzw. Taschen ist zusätzlich im ZKD-Ausgangsbuch zu vermerken.

(6) Die Übernahme der ZKD-Sendungen bzw. Beutel oder Taschen ist von den übernehmenden Angestellten der Deutschen Post durch Abdruck des Tagesstempels im ZKD-Ausgangsbuch zu bestätigen.

(7) Für den Nachweis eingehender ZKD-Sendungen sind von den Staatsorganen und Betrieben ZKD-Eingangsbücher (Vordruck ZKD 10) zu führen. Die Eintragungen werden durch den ausgebenden Angestellten der Deutschen Post vorgenommen.

(8) Werden ZKD-Sendungen in größeren Stückzahlen empfangen, kann der Empfang zur Vereinfachung der Ausgabe mit Zustimmung der zuständigen Dienststelle der Deutschen Post in verschlossenen Beuteln oder Taschen erfolgen. Die Anzahl der übernommenen Beutel bzw. Taschen wird zusätzlich im ZKD-Eingangsbuch eingetragen.

(9) Der mit der Abholung beauftragte Mitarbeiter hat den Empfang der ZKD-Sendungen bzw. Beutel oder Taschen im ZKD-Eingangsbuch bei der Übernahme durch Unterschrift zu quittieren. Bei der Übernahme in den Staatsorganen und Betrieben ist die Vollzähligkeit zu prüfen und durch Unterschrift zu bestätigen.

(10) Ergibt die Prüfung einer eingegangenen ZKD-Sendung eine Unstimmigkeit, hat die Klärung durch den Empfänger mit dem Absender in eigener Zuständigkeit zu erfolgen. Besteht der begründete Verdacht, daß die Unstimmigkeit mit dem Transport durch den ZKD im Zusammenhang steht, ist die zuständige Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zu verständigen. Die Verpackungsmittel sind der Deutschen Volkspolizei zur Verfügung zu stellen.
Wst
 
Werner Steven (RIP) Am: 20.06.2013 10:23:46 Gelesen: 133897# 48 @  
03.02.1988 Anordnung über Dienstsachen
vom 3. Februar 1988

Zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei der Arbeit mit Dienstsachen wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet:

I. Grundsätze

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Anordnung regelt die Arbeit mit Dienstsachen.
(2) Diese Anordnung gilt für Staatsorgane, Kombinate, wirtschaftsleitende Organe, Betriebe, Einrichtungen und Genossenschaften (nachfolgend Staatsorgane und Betriebe genannt). -
(3) Den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen und deren rechtlich selbständigen Einrichtungen wird empfohlen, diese Anordnung entsprechend anzuwenden.

§ 2 Begriffsbestimmung

Dienstsachen im Sinne dieser Anordnung sind Informationen, die mit den Aufgaben und der Tätigkeit der Staatsorgane und Betriebe im Zusammenhang stehen, soweit sie nicht Staatsgeheimnisse sind.

§ 3 Verantwortung der Leiter


(1) Die Leiter der Staatsorgane und Betriebe sind für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei der Arbeit mit Dienstsachen verantwortlich. Sie haben die unbefugte Kenntnisnahme und die mißbräuchliche Verwendung von Dienstsachen zu verhindern.
(2) Die Leiter der Staatsorgane und Betriebe haben die sich aus dieser Anordnung ergebenden Maßnahmen sowie die Rechte und Pflichten der nachgeordneten Leiter und der anderen Mitarbeiter festzulegen.
(3) Die Leiter der Staatsorgane und Betriebe haben, wenn es der Schutz ausgewählter Dienstsachen, insbesondere geheimzuhaltender Informationen gemäß der Anordnung vom 22. Dezember 1987 - über den Geheimnisschutz (Sonderdruck Nr. 1306 des Gesetzblattes) erfordert, über die Bestimmungen dieser Anordnung hinausgehende Festlegungen zu treffen.
Solche Festlegungen können u. a. die Bestimmung der Personenkreises, der Kenntnis erhalten darf, die ausdrücklich Kennzeichnung als „Dienstsache", die Anwendung von Registriernummern, die Weitergabe gegen Quittungsleistung, die Bestimmung des Verteilers oder die besonders geschützte Aufbewahrung sein.
(4) Durch Belehrungen und andere Formen der Erziehung ist darauf Einfluß zu nehmen, daß die Mitarbeiter ordnungsgemäß mit den ihnen zur Kenntnis gelangenden Dienstsachen umgehen.

§ 4 Veröffentlichung


Die Veröffentlichung von Dienstsachen bedarf der Genehmigung der zuständigen Leiter.
II. Aufbewahrung, Registrierung, Mitnahme und Vervielfältigung von vergegenständlichten Diensts

§ 5 Aufbewahrung und Registrierung


(1) Vergegenständlichte Dienstsachen wie Schriftstücke, Karten, Zeichnungen, Bilder, Ton- und Datenträg u.a. (nachfolgend Dokumente genannt) sind sicher aufzubewahren.
(2) Die Aufbewahrung nach Arbeitsschluß hat grundsätzlich in verschlossenen Räumen und in verschlossenen Behältnissen zu erfolgen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Leiter.
(3) Dokumente sind entsprechend dem Aktenplan bzw. Aktenverzeichnis abzulegen.
(4) Dokumente sind im Verkehr zwischen den Staatsorganen und Betrieben bzw. mit den Bürgern beim Aus- und Eingang zu registrieren. Dazu können Postein- bzw. ausgangsbücher, Karteikarten, Listen, Datenträger u. a. für die Registrierung geeignete Mittel genutzt werden.

§ 6 Mitnahme


(1) Die Mitnahme von Dokumenten außerhalb der Staatsorgane und Betriebe ist nur zur Erfüllung von Arbeitsaufträgen mit Zustimmung der zuständigen Leiter zulässig.
(2) Bei Dienstreisen ist die Zustimmung zur Mitnahme von Dokumenten auf dem Dienstauftrag zu erteilen.
(3) Die Zustimmung zur Mitnahme von Dokumenten außerhalb der DDR ist in einer schriftlichen Mitnahmegenehmigung zu erteilen. Die Mitnahmegenehmigung ist beim Überschreiten der Staatsgrenze der DDR den Zollorganen der DDR unaufgefordert zu übergeben.

§ 7 Vervielfältigung


Die Vervielfältigung von Dokumenten, und die Nutzung von Vervielfältigungsgeräten ist durch die zuständigen Leiter für ihren Verantwortungsbereich zu regeln,

III. Archivierung und Vernichtung



§ 8 Archivierung

(1) Für die Aufgabenerfüllung nicht mehr laufend benötigte Dokumente sind gemäß den archivfachlichen Grundsätzen an die Verwaltungsarchive zu übergeben.
(2) Für die Archivierung, Bewertung und Kassation gelten die Bestimmungen über die Archivierung.

§ 9 Vernichtung


(1) Dokumente sind zu vernichten, wenn sie für die Arbeit nicht mehr benötigt werden, die in Aktenplänen oder Schriftgutbewertungsverzeichnissen festgelegten Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind und sie gemäß Entscheidung der zuständigen Organe bzw. Archive nicht der dauernden Aufbewahrung als Archivgut unterliegen.
(2) Die Vernichtung von Dokumenten hat unter Berücksichtigung der materiellen Beschaffenheit so zu erfolgen, daß eine möglichst vollständige volkswirtschaftliche Verwertung erreicht wird.
(3) Die Vernichtung von Dokumenten durch Verbrennen und andere volkswirtschaftlich nicht vertretbare Formen ist grundsätzlich nicht gestattet. Nach Abstimmung mit dem zuständigen VEB Sekundärrohstofferfassung bzw. der zuständigen Papierfabrik können davon abweichende Festlegungen getroffen werden, sofern eine volkswirtschaftliche Verwertung nicht möglich ist.
(4) Dokumente sind vollständig vernichtet, teilvernichtet oder unvernichtet der Verwertung zuzuführen. Die Entscheidung ist unter Beachtung des Aussagewertes der Dokumente zu treffen.
(5) Die vollständige Vernichtung ist durch Nutzung geeigneter Vernichtungstechnik durchzuführen. Sie ist erreicht, wenn aus den verbleibenden Rückständen keine Offenbarung über den Inhalt möglich ist. Die Koordinierung der Nutzung der vorhandenen Vernichtungstechnik erfolgt durch die Räte der Kreise.
(6) Die Teilvernichtung ist durch Zerreißen, Herausreißen wichtiger Teile oder durch andere geeignete Formen des Unkenntlichmachens durchzuführen.
(7) Die vollständig vernichteten und die teilvernichteten Dokumente sowie die Dokumente, die unvernichtet der Verwertung zugeführt werden, sind gepreßt oder in anderer geeigneter Form verpackt bei den vom VEB Sekundärrohstofferfassung festgelegten Stellen abzuliefern. Im Interesse der Sicherheit oder aus Gründen der Transportökonomie kann eine direkte Zuführung zu den sekundärrohstoffverarbeitenden Betrieben erfolgen.
(8) Bei der Ablieferung von unvernichteten Dokumenten ist dem Übernehmenden eine Erklärung gemäß Anlage 1 zu übergeben. Die Übergabe einer Erklärung entfällt, wenn die Vernichtung in einem sekundärrohstoffverarbeitenden Betrieb unter Aufsicht eines Beauftragten des abliefernden Staatsorgans oder Betriebes vorgenommen wird.
(9) Die Vernichtung von Dokumenten metallischer Substanz (Metall-Matern, Adrema-Platten u. ä.) hat auf der Grundlage der dafür geltenden Rechtsvorschriften zu erfolgen.
(10) Die Vernichtung von Dokumenten in Form von wiederholt benutzbaren Ton- und Datenträgern hat durch Löschen der Information zu erfolgen.

IV. Transport

§ 10 Transport durch den Zentralen Kurierdienst

(1) Der. Zentrale Kurierdienst (ZKD) ist ein staatlicher Kurierdienst der Deutschen Demokratischen Republik. Der ZKD gewährleistet den sicheren und schnellen Transport der übernommenen Sendungen mit Dokumenten (nachfolgend ZKD-Sendungen genannt). Die Aufgaben des ZKD werden im Auftrage des Ministeriums des ‚Innern auf der Grundlage von Vereinbarungen gemäß § 9 Abs. 2 des Gesetzes vom 29. November 1985 über das Post- und Fernmeldewesen von der Deutschen Post und den Verkehrsträgern des Transportwesens durchgeführt.
(2) Der Transport von Dokumenten zwischen den Staatsorganen und Betrieben innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik hat grundsätzlich durch den ZKD zu erfolgen, soweit nicht in dieser Anordnung für bestimmte Dokumente andere Festlegungen getroffen wurden.

§ 11 Maße und Gewichte für ZKD-Sendungen


(1) ZKD-Sendungen dürfen in Länge, Breite und Höhe zusammen das Maß von 150 cm nicht überschreiten. Bei Rollen ist eine Länge von 150 cm gestattet. -
(2) Das Gewicht einer ZKD-Sendung darf 10 kg nicht überschreiten.

§ 12 Gebühren für ZKD-Sendungen


(1) Der Transport von ZKD-Sendungen ist gebührenpflichtig.
(2) Die Gebühren für die zum Versand bestimmten ZKDSendungen sind auf der Grundlage der Festlegungen des Ministers für Post- und Fernmeldewesen über Gebühren für ZKD-Sendungen (Anhang) zu berechnen und im ZKD-Ausgangsbuch (Vordruck ZKD 9) einzutragen. Die ZKD-Ausgangsbücher sind nach Ablauf 1 Monats der zuständigen Dienststelle der Deutschen Post zur Verrechnung der Gebühren vorzulegen. Die Form der Verrechnung ist zu vereinbaren.
(3) Zum Freimachen von ZKD-Sendungen kann der Abdruck eines Absenderfreistempels angebracht werden. In derartigen Fällen sind in den ZKD-Ausgangsbüchern keine Gebühren zu.vermerken.


§ 13 Verpackung und Verschluß der ZKD-Sendungen
[dito Sonderdruck 1306]

(1) Die Verpackung und der Verschluß haben so zu erfolgen, daß nicht eingesehen, nichts eingelegt oder entnommen werden kann und die Beschädigung einer ZKD-Sendung auf dem Transportwege unter normalen Umständen ausgeschlossen ist.
(2) Als Verpackungsmittel sind Briefumschläge, Papier, Karton, Pappe, Plastfolie, Leder sowie textile Materialien u. ä. zulässig. Die Verwendung von Verpackungsmitteln mit sichtbaren alten Beförderungs- oder Beschriftungsmerkmalen ist nicht gestattet.
(3) Verpackungsmittel mit Reißverschluß sind durch geprägte Plomben oder in anderer geeigneter Form zu sichern. Drahtheftklammern. Splinte u. ä. sowie Schlösser aller Art sind als Verschluß nicht zulässig.

§ 14 Beschriftung und Kennzeichnung der ZKD-Sendungen


(1) ZKD-Sendungen sind mit der Anschrift des Absenders und des Empfängers in der für Postsendungen festgelegten Form unter Angabe der Abteilung, des Sektors u. ä, zu versehen und links neben der Anschrift mit dem Abdruck des Kennzeichenstempels „ZKD", zu kennzeichnen (Anlage 2).
(2) Die zuständige Dienststelle der Deutschen Volkspolizei kann für bestimmte Staatsorgane und Betriebe die Verwendung von Zusatzbuchstaben im Kennzeichenstempel „ZKD" festlegen.
(3) ZKD-Sendungen, für die der Absender einen Einzelnachweis der Übergabe an den ZKD benötigt, sind gemäß Abs. 1 zu kennzeichnen. In den Abdruck des Kennzeichenstempels „ZKD" ist eine Transportnummer einzutragen (Anlage 3). Als Transportnummer ist die laufende Nummer des Nachweises zu verwenden, in dem der Ausgang des Dokuments registriert ist. Beim Versand von mehreren Dokumenten in einer ZKD-Sendung ist nur eine Transportnummer einzutragen.
(4) Benötigt der Absender eine Bestätigung über die Aushändigung der ZKD-Sendung an den Empfänger, ist unter dem Abdruck des Kennzeichenstempels „ZKD" der Vermerk „Zustellungsurkunde" anzubringen.
(5) ZKD-Sendungen, die nur von dem in der Anschrift genannten Leiter geöffnet werden sollen, sind mit- dem Vermerk „Persönlich" zu versehen.
(6) Andere als die in den Absätzen 1 bis 5 genannten Angaben zur Kennzeichnung einer ZKD-Sendung sind nicht zulässig.
(7) Mit Genehmigung der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei können Beutel mit Dokumenten (ZKD-Teilnehmerbeutel) direkt für den Empfänger gefertigt und eingeliefert werden. Dazu sind Beutel der Deutschen Post zu verwenden, die mit einer Beutelfahne des ZKD zu versehen und zu verplomben sind. Die Beutelfahne ist neben den postalischen Angaben mit der Anschrift des Absenders und des Empfängers zu versehen.

§15 Einlieferung und Abholung der ZKD-Sendungen


(1) ZKD-Sendungen sind bei der von -der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei festgelegten Dienststelle der Deutschen Post gegen Vorlage eines ZKD-Ausweises am ZKD-Schalter einzuliefern bzw. abzuholen.
(2) Die zuständige Dienststelle der Deutschen Volkspolizei kann in begründeten Fällen die Abholung bzw. Zustellung von ZKD-Sendungen durch Angestellte der Deutschen Post festlegen.
(3) ZKD-Ausweise sind bei der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei schriftlich anzufordern. Nicht mehr benötigte ZKD-Ausweise sind an die zuständige Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zurückzugeben.
(4) Die zum Versand bestimmten ZKD-Sendungen sind in ZKD-Ausgangsbücher (Vordruck ZKD 9) wie folgt einzutragen:
a) ZKD-Sendungen mit einer Transportnummer unter Angabe des Empfängers, der Transportnummer und der zutreffenden Gebühr;
b) ZKD-Sendungen mit dem Vermerk „Zustellungsurkunde" unter Angabe des Empfängers mit dem merk „ZU" sowie der zutreffenden Gebühr;
c) ZKD-Teilnehmerbeutel gemäß § 14 Abs. 7 unter Angabe des Empfängers mit dem Vermerk „Btl" sowie der zutreffenden Gebühr;
d) ZKD-Sendungen ohne Transportnummer bzw. den Vermerk „Zustellungsurkunde" stückzahlmäßig getr nach Gebührengruppen.
(5) Werden ZKD-Sendungen in größeren Stückzahlen eingeliefert, kann die Einlieferung zur Vereinfachung der Annahme mit Zustimmung der zuständigen Dienststelle der Deutschen Post in verschlossenen Beuteln oder Taschen erfolgen. Die Anzahl der Beutel bzw. Taschen ist zusätzlich im ZKD-Ausgangsbuch zu vermerken.
(6) Die Übernahme der ZKD-Sendungen bzw. Beutel oder Taschen ist von den übernehmenden Angestellten der Deutschen Post durch Abdruck des Tagesstempels im ZKD-Ausgangsbuch zu bestätigen.
(7) Für den Nachweis eingehender ZKD-Sendungen sindvon den Staatsorganen und Betrieben ZKD-Eingangsbücher (Vordruck ZKD 10) zu führen. Die Eintragungen werden durch den ausgebenden Angestellten der Deutschen Post vorgenommen.
(8) Werden ZKD-Sendungen in größeren Stückzahlen empfangen, kann der Empfang zur Vereinfachung der Ausgabe mit Zustimmung der zuständigen Dienststelle der Deutschen Post in verschlossenen Beuteln oder Taschen erfolgen Die Anzahl der übernommenen Beutel bzw. Taschen wird zusätzlich im ZKD-Eingangsbuch eingetragen.
(9) Der mit der Abholung beauftragte Mitarbeiter hat den Empfang der ZKD-Sendungen bzw. Beutel oder Taschen im ZKD-Eingangsbuch bei der Übernahme durch Unterschrift zu quittieren. Bei der Übernahme in den Staatsorganen und Betrieben ist die Vollzähligkeit zu prüfen und durch Unterschrift zu bestätigen.
(10) Ergibt die Prüfung einer eingegangenen ZKD-Sendund eine Unstimmigkeit, hat die Klärung durch den Empfänger mit dem Absender in eigener Zuständigkeit zu erfolgen. Besteht der begründete Verdacht, daß die Unstimmigkeit mit dem Transport durch den ZKD im Zusammenhang steht, ist die zuständige Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zu verständigen. Die Verpackungsmittel sind der Deutschen Volkspolizei zur Verfügung zu stellen.
(11) Wird von einem Empfänger beim Eingang einer ZKD Sendung festgestellt, daß diese nicht für ihn bestimmt ist, hat er sie unverzüglich dem eigentlichen Empfänger zu übersenden oder an den Absender zurückzusenden. Auf der ZKD Sendung ist ein entsprechender Vermerk anzubringen. Sind Empfänger und Absender nicht feststellbar, ist die ZKD Sendung der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zuzuleiten.
(12), In den Staatsorganen und Betrieben ist die Übernahme von ZKD-Sendungen mit einer Transportnummer oder dem Vermerk „Zustellungsurkunde" zwischen den absendenden bzw. empfangenden Bereichen und der Poststelle durch Unterschrift mit Angabe des Datums zu bestätigen.

§ 16 Ausschluß vom Transport über den ZKD


Vom Transport über den ZKD sind ausgeschlossen
— Materialien, die nicht Dienstsache sind,
— Postkarten, Werbematerialien und nicht ausgefertigte Vordrucke.

§ 17 Transport außerhalb des ZKD

(1) Sofern die vom ZKD für den Transport einer ZKD-Sendung benötigte Zeit nicht den Anforderungen des Absenders bzw. Empfängers entspricht oder wenn die für die ZKD-Sendungen zulässigen Maße und Gewichte nicht eingehalten werden können, hat der Absender bzw. der Empfänger den Transport der Dokumente selbst durchzuführen.
(2) Vor der Durchführung von Transporten gemäß Abs. 1 haben die zuständigen Leiter Maßnahmen festzulegen, die die Sicherheit der Dokumente während des Transportes gewährleisten.
- (3) Es ist zulässig, Rechnungen, Lieferscheine u. ä. ohne Inanspruchnahme des ZKD durch die Deutsche Post befördern zu lassen.

§ 18 Versand an Botschaften der DDR und an andere Einrichtungen der DDR im Ausland

Dokumente an Botschaften der DDR und an andere Einrichtungen der DDR im Ausland sind nach den dafür geltenden Bestimmungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu versenden.

§ 19 Verluste

(1) Wenn festgestellt wird, daß ZKD-Sendungen, die dem ZKD zum Transport übergeben wurden, beim Empfänger nicht eingegangen sind, ist der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei unverzüglich schriftlich eine Mitteilung zu geben. Die Mitteilung muß enthalten:
a) Datum der Feststellung des möglichen Verlustes der ZKD-Sendung;
b) Absender;
c) Empfänger;
d) Art und Größe der ZKD-Sendung;
e) Angabe der Transportnummer;
f) kurze Ängabe über den Inhalt;
g) Tag der Einlieferung bei der zuständigen Dienststelle der Deutschen Post;
h) beim Absender und Empfänger durchgeführte Maßnahmen zum Wiederauffinden der ZKD-Sendung.
(2) Über den Verlust von ZKD-Ausweisen sowie ZKD-Ein- bzw. Ausgangsbüchern ist die zuständige Dienststelle der Deutschen Volkspolizei unverzüglich zu informieren.

V. Schlußbestimmungen


§ 20 Vordrucke


Vordrucke ZKD 9 (ZKD-Ausgangsbuch) und ZKD 10 (ZKD-Eingangsbuch) sind bei der zuständigen Dienststelle der Deutschen Post zu beziehen.

§ 21 Übergangsregelungen zur Kennzeichnung von ZKD-Sendungen


(1) Sofern den Staatsorganen und Betrieben die gemäß § 14 Absätze 1 bis 2 geforderten Kennzeichenstempel noch nicht zur Verfügung stehen, gelten für die Kennzeichnung von ZKD-Sendungen die folgenden Regelungen:
a) ZKD-Sendungen, die ohne Transportnummer bzw. mit dem Vermerk „Zustellungsurkunde" zum Versand kommen, sind mit dem Kennzeichenstempel „Nur für den Dienstgebrauch" zu kennzeichnen. Unterhalb des Stempelabdruckes ist der Buchstabe „T" anzubringen.
b) ZKD-Sendungen, die mit einer Transportnummer zum Versand kommen, sind mit dem Kennzeichenstempel „Vertrauliche Dienstsache" zu kennzeichnen.. In den Stempelabdruck ist anstelle der laufenden Nummer eine Transportnummer gemäß § 14 Abs. 3 und anstelle der Ausfertigung der Buchstabe „T" einzusetzen.
(2) Die Verwendung der Kennzeichenstempel „Nur für den Dienstgebrauch" und „Vertrauliche Dienstsache" ist bis zum 31. Dezember 1989 zulässig.

§ 22 Kontrollbefugnisse der Deutschen Volkspolizei


(1) Die zuständigen Angehörigen der Deutschen Volkspolizei sind berechtigt, die Einhaltung der Bestimmungen dieser Anordnung zu kontrollieren und zu ihrer Durchsetzung Forderungen zu stellen. Die Kontrollberechtigten weisen sich durch entsprechende Ausweise aus.
(2) ZKD-Sendungen unterliegen der Kontrolle und Verfügungsbefugnis der zuständigen Kontrollberechtigten der Deutschen Volkspolizei.

§ 23 Inkrafttreten


(1) Diese Anordnung tritt am 1. April 1988 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 24. Februar 1983 über den Umgang mit Dienstsachen und die Erteilung von Dienstaufträgen (Sonderdruck Nr. 1119 des Gesetzblattes) außer Kraft.
(3) Die Anordnung vom 6. Dezember 1971 zum Schutz der Dienstgeheimnisse (Sonderdruck Nr. 717 des Gesetzblattes) tritt am 1. Januar 1989 außer Kraft.
Berlin, den 3. Februar 1988
Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel




WSt
 
Werner Steven (RIP) Am: 20.06.2013 10:34:34 Gelesen: 133892# 49 @  
Ich habe vorerst mein Pulver verschossen. Nun hoffe ich auf Beiträge von Euch, gerne auch in Kopie an mich zur Bearbeitung. Adresse per Klick auf meinen Namen.

Es wäre schön, wenn zu den Beiträgen besonders gute Belege gezeigt würden. Weiss aber auch nicht, wie man sie nachträglich einbaut.

Bin gespannt
Wst


 
Wachauer Am: 01.07.2013 00:45:43 Gelesen: 133533# 50 @  
ZKD - Brief (Zentraler Kurier Dienst) der DDR, Bad Kösen vom 8. 12. 1988



VEG (Volkseigenes Gut) "Weinbau" Naumburg (Saale) an die Agraringenieurschule Naumburg.

Herzliche Sammlergrüße
Gerhard

[Redaktionell aus dem Thema "Motiv Wein" kopiert]
 
hajo22 Am: 14.07.2013 13:34:50 Gelesen: 133164# 51 @  
Weil auch nicht so häufig anzutreffen (nach meinen Erfahrungen), zeige ich einen Brief mit Dienstmarke (Verwaltungspost B, Mi.Nr. 6), Geschäftspapiere aus Bautzen v. 18.11.54 nach Dresden.

Losung: "Die Freundschaft zur/Sowjet-Union sichert/auch Dir ein Leben in/Glück u. Wohlstand!", "Monat der DSF/November 1954".



Wer kann einen Brief vom "Zentralen Kurierdienst" (siehe Beispiel) mit Losungsstempel zeigen oder kann es das gar nicht geben (besonderer Postweg)?



Beispiel eines "Zentraler/Kurierdienst"-Briefes Berlin O 17 v. 19.7.57, Leitweg (Rückseite) Berlin O 17, 19.7.57, 10h, Reichenbach (Vogtl) 2, 20.7.57, 6h.

Schönen Sonntag.
Jochen

[Redaktionell aus dem Thema "DDR: Die Losungsstempel (Propaganda) der Deutschen Post" kopiert]
 
Stefan Am: 13.08.2013 21:07:33 Gelesen: 132482# 52 @  
@ [#15]; [#22] und [#48]

In einem Posten Absenderfreistempel mit AFS aus der ehemaligen DDR befanden sich ebenfalls einige Belege mit dem Handstempel "nur für den Dienstgebrauch" aus den Jahren 1981-1986:



handschriftliche Ergänzung des Buchstaben "T" unterhalb des Handstempels vom 10.09.1985



im Handstempelabschlag integrierter Buchstabe "T" vom 27.03.1986



im Handstempelabschlag integrierter Buchstabe "T" vom 13.01.1984



ohne Angabe des Buchstaben "T" im Handstempelabschlag vom 10.07.1981



ohne Angabe des Buchstaben "T" im Handstempelabschlag vom 22.09.1983

Gruß
Pete
 
drmoeller_neuss Am: 03.12.2013 17:47:17 Gelesen: 129440# 53 @  
Gützkow ist eine Kleinstadt bei Greifswald. Der Absender, der "VEB Reparaturwerk Neubrandenburg" hat neben Landmaschinen auch militärisches Material instand gesetzt. Bei diesem Schreiben ging es aber um die Ablieferung von Schrott. Wehe, man hat in der DDR den Schrottplan nicht erfüllt ! Dann wurde das Lager dreimal durchkämmt und nicht doch überlegt, ob man intaktes, aber nicht gebrauchtes Material besser in Schrott überführen sollte.

Interessant ist dieser Brief, der über den zentralen Kurierdienst der DDR gelaufen ist. Schliesslich sollte der Klassenfeind nicht mitbekommen.


 
Gernesammler Am: 07.01.2014 10:37:41 Gelesen: 128786# 54 @  
@ kauli

Hallo Dieter,

hier Stempel von Berlin Weissensee 1 mit Unterbuchstaben ab, Verwendungszeit 9.12.1963 - 2.4.1966 neues Spätdatum der 16.12.1966.

Versendet wurde hier ein Brief mit Zustellungsurkunde.

Gruß Rainer



[Redaktionell aus dem Thema "Die Poststempel Berlins" kopiert]
 
Altmerker Am: 09.01.2014 20:08:14 Gelesen: 128680# 55 @  
Postsachen als ZKD sind mir für mein Exponat untergekommen. Dazu kommt der rote Stempel zur Aufbewahrung/Vernichtung den ich auf Postsachen auch noch nicht sah.


 
Martinus Am: 09.02.2014 14:26:02 Gelesen: 127899# 56 @  
VEB Eisenwerk Erla

mit Stempel ZKD VEB Brenwerk ?



Mit verschiedenen Stempel, rechts ERLA (b) - wohl der erste um 16.00 Uhr, dann der Stempel von Schwarzenberg, schließlich noch zwei Stempel auf der Rückseite von Leipzig.

gruß Martinus
 
Detlef Am: 11.02.2014 10:11:14 Gelesen: 127848# 57 @  
Hallo,

ich stelle hier einmal einen ZKD-Brief aus Schwerin vom 13. 04. 1967 ein, zu dem ich Fragen habe.

Wie ich gelesen habe, war ab dem 1. Oktober 1956 statt des ZKD-Wertzeichens auch die Verwendung von ZKD-Absenderfreistemplern möglich.

Ist dieser Brief nun nicht mit 30 Pf. überfrankiert und war die Marke überhaupt nötig?

Wer kennt weitere Schweriner Absender, die einen ZKD-Freistempler hatten?



Gruß
Detlef
 
hlmj Am: 28.04.2014 17:55:59 Gelesen: 126053# 58 @  
Ich bitte um Eure Meinung zu folgendem Brief:


 
Fips002 Am: 25.01.2015 11:10:55 Gelesen: 120873# 59 @  
Von mir ein Einschreiben mit Dienstmarken von Zittau 22.9.1955 nach Berlin. Der Brief ist portogerecht mit 70 Pf. freigemacht mit Dienstmarken der 1.Ausgabe 15.8./01.10.1954 im Offsetdruck, Platte 1.

Ab 01.10.1954 betrug die Gebühr für einen Brief bis 20g im Fernverkehr 20 Pf. und die Einschreibgebühr 50 Pf.



Gruß Dieter
 
drmoeller_neuss Am: 26.01.2015 18:28:26 Gelesen: 120780# 60 @  
Hier ein Brief des "Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebes für landwirtschaftliche Erzeugnisse" in Langensalza an die Deutsche Notenbank in Berlin vom 05. November 1958, verschickt mit dem zentralen Kurierdienst. Bereits einen Tag später war der Brief in Berlin, wie der Uhrzeit-Eingangsstempel der Notenbank demonstriert.



[Redaktionell kopiert aus dem Thema "Briefe deutscher Banken"]
 
Altmerker Am: 27.01.2015 20:47:30 Gelesen: 120771# 61 @  
@ Fips002 [#59]

Mir ist erinnerlich, dass es zu Dienstpost keine Zusatzleistungen wie R-Brief gab und auch keine Privatperson Adressat sein durfte.

Gruß
Uwe
 
Fips002 Am: 28.01.2015 12:39:28 Gelesen: 120706# 62 @  
@ Altmerker [#61]

Hallo Uwe,

für den zentralen Kurierdienst trifft zu, dass diese nicht an Privatpersonen und mit Zusatzleistungen zu verschicken waren.

Am 15. August 1954 trat eine Anordnung des Ministers für Post- und Fernmeldewesen in Kraft, wonach alle staatlichen Organe und Institutionen, Betriebe und Verwaltungen der volkseigenen Wirtschaft, Organe des staatlichen Handels sowie die volkseigenen Kreditinstitute verpflichtet waren, die von ihnen ausgehenden Postsendungen im Inlandverkehr mit Dienstmarken freizumachen. Alle Zusatzleistungen für Briefsendungen, wie zum Beispiel Einschreiben, waren zulässig.

Mit freundlichem Gruß
Dieter

[Beiträge [#59], [#61] und [#62] redaktionell kopiert aus dem Thema "DDR: Einschreiben"]
 
Fips002 Am: 29.01.2015 19:33:19 Gelesen: 120596# 63 @  
Ich zeige zwei Briefe von einem besonderen Kurierdienst der DDR. Für das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR wurde das Postschließfach 101 beim Postamt 1020 Berlin eingerichtet. In der Adresse und im Absender ist die PSF-Angabe 101 zu erkennen. Zugang zu diesem Postweg hatten Mitarbeiter der DDR-Botschaften und anderer diplomatischen Vertretungen. Der Zusatz nach dem Schrägstrich hinter der PSF- Angabe 101 weist auf eine Auslandsvertretung der DDR hin.

Als Freistempler kamen der Pitney-Bowes-Freistempel und der Postalia-Freistempel zum Einsatz. Mit die MfAA-Post war der völlig normale Inlandtarif gültig. Allerdings: Die Absender aus dem Ausland hatten für diese Post eine Gebühr in Valuta zu entrichten, die sich an den Postgebühren des Gastlandes orientierte.



Brief von der Botschaft in der Arabischen Republik Ägypten PSF 101/16 nach Wesenberg mit Postalia Freistempel.



Rückseite mit Code Nr.16 - Botschaft der DDR in Ägypten



Brief von der Botschaft der DDR in Guinea-Bissau, Code-Nr. 99, nach Leipzig
mit Pitney-Bowes-Freistempel.

Gruß Dieter
 
Cantus Am: 04.06.2015 00:00:09 Gelesen: 117698# 64 @  


Ein ZKD-Brief vom VEB Eisenhüttenkombinat Ost, gelaufen am 28.5.1968 von Eisenhüttenstadt nach Berlin.

Glück Auf und viele Grüße
Ingo

[Redaktionell kopiert aus dem Thema "Motiv Geologie und Lagerstätten: Bergbau, Erzaufbereitung, Metallurgie"]
 
Sachsendreier53 Am: 08.06.2015 14:04:13 Gelesen: 117513# 65 @  
Zentraler Kurierdienst aus 7264 WERMSDORF vom 1.9.1966 über OSCHATZ 1 nach GRIMMA.

Ankunft in GRIMMA am 2.9.1966, 5 Uhr.





Zentraler Kurierdienst aus 7260 Oschatz nach 7264 Wermsdorf. Im blauen Handstempel der integrierte Buchstabe -B-, um 1970.



ZKD-Ausweis mit Lichtbild vom 20.7.1971, ausgestellt beim Volkspolizei-Kreisamt Oschatz.



ZKD-Ausweis ohne Passbild vom 12.9.1988, ausgestellt beim Volkspolizei-Kreisamt Oschatz.

Anmerkung: Wer kann über die Bedeutung des Buchstaben -B- im ZKD - Kastenstempel was sagen ?

mit Sammlergruß,
Claus
 
volkimal Am: 11.08.2015 14:22:41 Gelesen: 115737# 66 @  
Hallo zusammen,

heute zwei Belege zu diesem Thema:



Absenderfreistempel mit dem Wertrahmen des Zentralen Kurierdienstes.



Auffällig finde ich, dass bei den wenigen ZKD-Belegen in meiner Sammlung jeweils ein Ankunftsstempel und wie bei diesem Brief auch zwischendurch noch zwei Stempel abgeschlagen wurden. Gab es dazu eine Vorschrift?

Außerdem finde ich gut, dass beim Brief aus Naumburg Stempel aus drei Generationen abgeschlagen wurden.

1) Der alte Stempel des Deutschen Reichs mit aptiertem Sternchen (vor 1938)
2) Der typische DDR-Stempel ohne Postleitzahl (ca. 1954 - 1964)
3) Der neue DDR-Stempel mit Postleitzahl (ab 1.1.1965).

Viele Grüße
Volkmar
 
wajdz Am: 01.12.2015 20:14:02 Gelesen: 112079# 67 @  
Ein abgeschlossenes Sammelgebiet mit allerlei Absonderlichkeiten, die in der Regel dem pathologischen Sicherheitsbedürfnis des herrschenden Systems geschuldet waren. Ideologischer Postkrieg, regulierter Tausch, Briefmarkensätze mit Sperrwerten und eine Post innerhalb der Post wären da zu beackern. Hier ein Beleg für den spezialisierten Sammler:

Zentraler Kurierdienst 1956–1960. Post innerhalb der Post, Aufwand ohne Ende

Basierend auf den durch postalische Einrichtungen gestützten Zentralen Kurierdienst ZKD des Ministeriums des Inneren wurden am 1. April 1956 die zentralen staatlichen Organe, Räte der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, volkseigene Betrieben sowie staatliche Institutionen und Einrichtungen der Deutschen Versicherungsanstalt, der volkseigenen Güter und des volkseigenen Handels als Verwaltungspost A an den ZKD angeschlossen.

Die Briefsendungen (incl. Päckchen) ohne Zusatzleistungen waren mit besonderen Marken durch den Absender freizumachen. Aufgeliefert wurden die Sendungen beim Aufgabepostamt. Die Abholung beim Empfängerpostamt hatte an besonderen Schaltern durch Bevollmächtigte zu erfolgen. Die Sendungen wurden 30 Tage aufbewahrt, anschließend die Briefumschläge vernichtet.


@ volkimal [#66]

Gab es dazu eine Vorschrift?

Jeder Brief, der vom Zentralen Kurierdienst transportiert wurde, musste auf der Vorderseite und auf der Rückseite zwei Kontrollstempel haben. Waren diese vorhanden, galt der Brief als ordentlich zugestellt. Der Stempel auf der Vorderseite und ein Stempel auf der Rückseite wurden von der Kontrollstelle des Postamtes angebracht, bei der der Brief aufgegeben wurde. Der zweite Stempel auf der Rückseite wurde von der Kontrollstelle des Auslieferpostamtes angebracht. Die Stempelung erfolgt nur, wenn die Post entsprechend den Vorschriften aufgegeben und transportiert wurde. Briefe, die innerhalb eines Kreises oder einer Stadt transportiert wurden, hatten auf der Rückseite nur einen Stempel.



? MiNr Verwaltungspost A 7N



MfG Jürgen -wajdz-

[Redaktionell verschoben aus dem Thema "DDR: Belege aus dem Privat- und Wirtschaftsleben"]
 
Totalo-Flauti Am: 18.06.2016 09:25:08 Gelesen: 105670# 68 @  
Liebe Sammlerfreunde,

ich zeige Euch einen ZKD-Brief aus Leipzig nach Espenhain. Hier wurde neben der ZKD-Kennzeichnung durch den Absender ein weiterer Stempel abgeschlagen "ZKD-Uschlag_an Poststelle zurück". Trotzdem ist der Umschlag der vorgeschrieben Vernichtung entgangen.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.


 
volkimal Am: 18.06.2016 10:29:26 Gelesen: 105660# 69 @  
@ wajdz [#67]

Hallo Jürgen,

deine Antwort auf meine Frage "Gab es dazu eine Vorschrift?" aus Beitrag [#66] habe ich gerade erst entdeckt. Vielen Dank dafür.

Viele Grüße
Volkmar
 
Briefmarkentor Am: 18.06.2016 17:26:04 Gelesen: 105628# 70 @  
Das Wissen zu diesen Teilgebiet fehlt mir leider noch, deshalb vielen Dank für die bisherigen Ausführungen. Dies hindert mich natürlich nicht daran, derartige Belege in meine Heimatsammlung aufzunehmen und diese hier zu zeigen:



Brief bis 20 g über den Zentralen Kurierdienstes vom 26. April 1957 nach Berlin. Absender war die Handelsorganisiation (HO) in der Stadt Torgelow (Bezirk Neubrandenburg). Der Brief wurde portorichtig in Einzelfrankatur mit 20 Pfennigen (1 x Mi.-Nr. 7 - Ausgabe vom 1. Oktober 1956) frankiert und mit dem Zweikreisstegstempel TORGELOW (MECKL) / f abgeschlagen.

In der Empfängeranschrift fehlt die ZKD-Nummer, weshalb der Brief den Rat des Stadtbezirkes weitergeleitet wurde. Eingang gemäß Stempel am 27. April 1957. Von dort wurde der Brief an den Volkseigenen Betrieb (VEB) Deutscher Zentralverlag weitergeleitet. Eingang gemäß Stempel am 29. April 1957.
 
Cantus Am: 20.12.2016 01:36:19 Gelesen: 100886# 71 @  
Von mir ein Brief der Kratzenfabrik Leisnig (Kratzen = Drahtbürsten) vom 22.7.1960, gelaufen über Döbeln nach Karl-Marx-Stadt. Der Brief wurde mit der ZKD-Marke Mi. 3 freigemacht, die ab Dezember 1959 in Gebrauch war.



Viele Grüße
Ingo
 
Cantus Am: 04.02.2017 17:17:01 Gelesen: 99699# 72 @  
Deutsche Versicherungs Anstalt Zwickau, ZKD-Brief vom 10.1.1957, gelaufen nach Halberstadt.



Viele Grüße
Ingo
 
JohannesM Am: 09.01.2018 20:14:50 Gelesen: 86898# 73 @  
Fast ein Jahr Friedhofsruhe in diesem Thema, daher ein AFS zur Erbauung.





Übrigens ist mir beim Einstellen der beiden Handstempel in die Datenbank aufgefallen, das auf den Postämtern wohl bestimmte Stempelgeräte für ZKD benutzt wurden, auf normalen Belegen findet man sie nicht, auch bei meinem Sammelgebiet Halberstadt ist dies so.

Beste Grüße
Eckhard
 
marcofilius Am: 21.09.2018 11:49:29 Gelesen: 73124# 74 @  
@ JohannesM [#73]

Hallo Eckhard,

nach weiteren Monaten der Friedhofsruhe möchte ich an deine Bemerkung anknüpfen und in die Runde der Spezialisten fragen, ob deine Vermutung zutrifft, "das(s) auf den Postämtern wohl bestimmte Stempelgeräte für ZKD benutzt wurden". Mir ist auch aufgefallen, dass etliche auf ZKD-Marken abgeschlagene Stempel nicht in der Stempeldatenbank zu finden sind. In meinem Bestand habe ich nur 11 vollständig lesbare Stempel (abgesehen von dem mit "ungültig"). Davon habe ich 6 nicht gefunden und einer ist wohl sehr alt. Zwei folgen als Beispiele.

BERLIN-/ PANKOW 2 ist in der Datenbank unter 006740 (1945) und 020857 (1947).



Nun noch ein harmloses Beispiel aus APOLDA (Unterscheidungsbuchstabe g merkwürdig eckig)



Mit der Bitte um fachliche Beratung.

Gruß
Heinrich
 
Detlev0405 Am: 21.09.2018 15:55:49 Gelesen: 73090# 75 @  
@ marcofilius [#74]

Hallo Heinrich,

ich kann Dir nur aus eigenem Erleben in Stalinstadt/Eisenhüttenstadt mitteilen, das es dort auf dem Hauptpostamt erst am Paketschalter, dann an einem separaten Schalter eine Abfertigung für ZKD Post gab. Meine Mutter war ZKD Beauftragte beim Bau- und Montage Kombinat Ost und ich war einige Male dabei, wenn sie die Post aufgab. Die Post wurde mit den Einträgen im Postbuch verglichen und jeder einzelne Brief erhielt einen Stempelabschlag im Postbuch.

Da der Schalter völlig separat war und nicht mit dem Publikumsverkehr in Verbindung kam, ist davon auszugehen, das das verwendete Stempelgerät ausschließlich an diesem Schalter verwendet wurde.

Gruß
Detlev
 
Carsten Burkhardt Am: 21.09.2018 18:35:00 Gelesen: 73067# 76 @  
Hallo Detlev,

ich habe eine große Stempelsammlung DDR ab 48 bis Ende. Viele Stempel kann ich über lange Zeiträume mit zig Abschlägen belegen.

Jedes Postamt hat dort eigene Verfahren benutzt, manche Stempel ruhten jahrelang in der Reserve und wurden zur ZKD-Zeit dafür verwendet. Und dann wieder am normalen Schalter.

Manche Ämter hatten separate Geräte für ZKD mit neuen Kennbuchstaben, häufig mit Doppelbuchstaben,, die es an diesen Orten nie gab.

Man hat einfach kein funktionstüchtiges Stempelgerät weggeworfen und alles verfügbare vor Ort benutzt, ohne Rücksicht auf die Form der Verwendung.

Auch wenn ZKD ein separater Dienst war, war es Post.

Viele Grüsse
Carsten
 
jmh67 Am: 21.09.2018 21:07:56 Gelesen: 73033# 77 @  
@ Carsten Burkhardt [#76]

Man hat einfach kein funktionstüchtiges Stempelgerät weggeworfen und alles verfügbare vor Ort benutzt, ohne Rücksicht auf die Form der Verwendung.

Jein. Natürlich wird nicht gern weggeworfen, was funktioniert, und was man hat, benutzt man auch. Völlig klar. Aber ich habe doch im Kleinstadtpostamt (zwei normale Schalter und ein Paketschalter, und natürlich die ganze Sortiererei "hinten") beobachten können, dass die Stempelgeräte über Jahre, sogar Jahrzehnte hinweg ziemlich fest zugeordnet waren. Das sah man an den Unterscheidungsbuchstaben. ZKD hatten sie in dem kleinen Nest aber wohl nicht, oder wenn, dann lief das dermaßen abgesondert, dass man davon als gewöhnlicher Sterblicher aber absolut nichts mitbekam. Anders in einer Mittelstadt, wo es aus der Eingangshalle des Hauptpostamts links zum ZKD und rechts zur "normalen" Post ging, da sah man das im Vorbeigehen.

-jmh
 
Carsten Burkhardt Am: 22.09.2018 10:47:36 Gelesen: 72914# 78 @  
Hallo,

ein Beispiel:

DRESDEN A17 / a

war seit 1950 im Gebrauch, Nachweise auf Dauermarken Köpfe, Pieck, Fünfjahrplan etc.





Zwischendurch mal auf ZKD-Briefen und dann wieder jahrelang auf normaler Post, zwischen 5/62 und 4/63 Austausch durch eine neue Type und damit weiter bis zur Ablösung durch Stempel mit Postleitzahl, 1968 Nachweis wieder als ZKD-Stempel.

DRESDEN 8017 / a

Viele Grüße
Carsten
 
Totalo-Flauti Am: 18.11.2018 09:58:44 Gelesen: 69999# 79 @  
Liebe Sammlerfreunde,

mir fiel folgender Brief vom 7.7.1966 aus Leipzig nach Dresden in die Hände. Es sind gleich 3 "Besonderheiten" auf dem Brief vereint.

Als erstes wurde die ZKD-Sendung mit der Zusatzleistung "Mit Zustellungsurkunde" (Mi.Nr. 2) verschickt. Diese Zusatzleistung kostete 65 Pfennige und wurde mit dem Kauf der der "ZU"-Marke entrichtet. Die Zusatzleistung Zustellungsurkunde war im gesamten Zeitraum der Wirksamkeit des ZKD möglich. Vor dem 1. September 1960 kosteten die Gebühren für die Zustellungsurkunde entsprechend dem normalen Gebühren wie für das allgemeine Postpublikum. ZKD-Sendungen mit Zustellungsurkunde mussten seit 1960 einzeln in die ZKD-Einlieferungsbücher (mit Angabe des Empfängers) und ZKD-Eingangsbücher dokumentiert werden. Einfache ZKD-Sendungen wurden nur mengenmäßig erfasst.

Als zweites durchlief der Brief natürlich die ZKD-Kontrolle. Bereits in der Anordnung über die Errichtung des ZKD vom 26.09.1955 heißt es "Die Kontrollorgane des Zentralen Kurierdienstes des Ministeriums des Innern haben ständig Kontrollen über die Beförderung der Post und Einhaltung dieser Anordnung durchzuführen. Dabei wurde festgestellt, das der Empfänger in Dresden (wahrscheinlich ein privates Unternehmen) kein Teilnehmer am ZKD-Dienst war. Der Brief erhielt einen seit 1965 eingeführten Aufkleber. Die Sendungen wurden, wie hier, in der Regel dann als gewöhnliche Post ausgeliefert.

Als drittes ist auf dem Brief die "3" nicht zu übersehen. Diese Zahl wurde für den Empfänger als Hinweis auf die 3. Industriepreisreform in der DDR angebracht. In der DDR wurden seit 1964 Veränderungen an Preisen und des Preissystems in der Wirtschaft vorgenommen. Diese Reform erfolgte in drei Etappen (01.01.1964, 01.01.1965 und 01.01.1967). Die Stempelung mit der 3 weist insbesondere auf die 3. Etappe hin.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.



Hinweis "Die Absenderfreistempel des Zentralen Kurierdienstes der DDR", Jörg Laborenz, 2005, ISSN 1617-4348, ISBN 3-8334-1820-6
 
Totalo-Flauti Am: 25.11.2018 18:15:32 Gelesen: 69647# 80 @  
Liebe Sammlerfreunde,

die Deutsche Versicherungs-Anstalt aus Leipzig weißt ihrem Verischerungsnehmer darauf hin, dass man sich selbst um Handwerker kümmern müsse. Wahrscheinlich hat der Versicherte im Angesicht des Mangels an Handwerker sich in seiner Not an die Versicherung gewandt.

Die Versicherung verwendete hier am 3. Tag der Verpflichtung ihre Post mit Dienstmarken zu frankieren eine Mi. 4x (Wenn ich es richtig sehe?) für die notwendigen 10 Pfennige einer Postkarte.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.


 
Fips002 Am: 07.09.2019 19:48:28 Gelesen: 62390# 81 @  
ZKD-Brief vom VEB MÖVE-WERK, VVB IFA, Mühlhausen 5.1.1965 nach Immelborn.



"Möve" war eine deutsche Fahrradmarke. Von 1897 bis 1947 war es die Firma Walter & Co. Von 1948. 1961 war es das Nachfolgeunternehmen VEB Möve Werke in Mühlhausen/Thür. In geringer Stückzahl wurden Sport- und Hallensporträder hergestellt, aber überwiegend Tourenräder. 1961 erfolgte die Zusammenlegung mit dem Fahrradwerk Mifa Sangerhausen. Ab 1972 wurden Fahrradsattelgestelle hergestellt.

Dieter

[Redaktionell kopiert aus dem Thema "Motiv Fahrrad"]
 
epem7081 Am: 05.11.2019 16:59:46 Gelesen: 60936# 82 @  
Hallo Gerichtskundige,

hier frisch erworben ein DDR-Gerichtsbrief, der mit einer Dienstmarke für Sendungen mit Zustellurkunde ausgestattet wurde.







Die Dienstmarke wurde am 30.9.1966 mit einem leider undeutlichen Tagesstempel BERLIN um 12 Uhr abgestempelt. Vorher kam wohl der Stempel BERLIN 4 / 104 / ak um 9 Uhr zum Einsatz. Der gleiche Stempel zierte dann noch die Rückseite, allerdings mit der Uhrzeitangabe 20 Uhr.

An weiteren Stempeln mangelt es nicht. Neben dem Eingangsstempel des VE Kombinat Tiefbau Berlin sind von Belang: der Absenderstempel des Stadtbezirksgericht Prenzlauer Berg und der ZKD-Stempel des Stadtgericht von Groß-Berlin



Ob so ein Brief beim Empfänger Freude auslösen konnte? Wahrscheinlich nur beim Sammler, bei dem dieser Beleg letztlich landete.

Es freut sich jetzt darüber
Edwin

[Redaktionell kopiert aus dem Thema "Belege von und an deutsche Gerichte"]
 
Totalo-Flauti Am: 19.03.2020 13:21:06 Gelesen: 57635# 83 @  
Liebe Sammlerfreunde,

ein offener ZKD-Beleg hat das Interesse des Ministeriums des Innern geweckt. Die HO-Industriewaren hat den Brief vom 14.08.1961 nach Rathenow nicht verschlossen. Noch am 15. wurde der Brief kontrolliert. Leider hat sich die Rathenower Post bei der Ankunft nicht wie das Bahnpostamt 1 in Berlin für die Weiterleitung auf dem Brief verewigt.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.



[Die Redaktion: HO = Handelsorganisation]
 
Totalo-Flauti Am: 21.03.2020 20:12:39 Gelesen: 57587# 84 @  
Liebe Sammlerfreunde,

die ZKD-Kontrolle wurde zumindestens in Leipzig nicht zentral durchgeführt. Es wurde wohl auf jedem Postamt die entsprechenden Kontrollen durchgeführt (wahrscheinlich für die Sendungen, die in Leipzig verblieben). Leider kann ich bisher erst zwei Postämter belegen. Einmal hat das Hauptpostamt 1 und zum anderen das Postamt 7027 festgestellt, das der Adressat kein ZKD-Teilnehmer war und die Sendung als gewöhnliche Postsendung zu behandeln ist. Für den 2. Beleg habe ich leider kein Scan der Rückseite.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.


 
fogerty Am: 02.04.2020 16:56:35 Gelesen: 57192# 85 @  
ZKD-Brief aus dem Jahre 1959. Von der Volkskammer in Berlin an den Rat der Stadt Aue.



Grüße
Ivo
 
Totalo-Flauti Am: 30.05.2020 13:44:43 Gelesen: 55758# 86 @  
Liebe Sammlerfreunde,

auch die Post war Teilnehmer am ZKD, wie die beiden Belege aus Leipzig zeigen.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.



 
Fips002 Am: 07.07.2020 19:44:35 Gelesen: 54962# 87 @  
Dienstbrief von der Deutschen Handelszentrale Chemie Leipzig vom 25.02.1960.

Brief mit blauen Absenderfreistempel für gewöhnliche Briefsendungen.

Absenderfreistempel in blauer Stempelfarbe waren vom 15.8.1954 bis 15.5.1960 für Sendungen von staatlichen Organen und Institutionen, Betrieben und Verwaltungen der volkseigenen Wirtschaft zugelassen

Nachverwendungen sind bis 1961 bekannt.



Dieter
 
Fips002 Am: 09.07.2020 16:59:47 Gelesen: 54766# 88 @  
ZKD Brief vom VEB Oberlausitzer Textilbetriebe Neugersdorf an die Arbeitsschutzinspektion Neugersdorf 18.9.1978. Der Brief zeigt zwei ZKD-Stempel. Die ZKD-Post konnte mit ZKD-Absenderstempel frankiert werden.

Es ist zu diesen Absenderstempel keine Verfügung über das genaue Einführungsdatum bekannt. Der zweite NfD-Rahmenstempel (Nur für den Dienstgebrauch) wurde ab März 1971 bis Februar 1988 verwendet.



Dieter
 
Ameise Am: 01.08.2020 20:56:56 Gelesen: 54143# 89 @  
Hallo, hier mal ein ZKD-Beleg von Berlin nach Großenhain:



Viele Grüße
Enrico
 
Ameise Am: 01.08.2020 20:58:58 Gelesen: 54142# 90 @  
Hallo, jetzt einer von Meissen nach Grossenhain:



Viele Grüße
Enrico
 
Ameise Am: 01.08.2020 21:00:53 Gelesen: 54141# 91 @  
Hallo, und jetzt einer von Dresden nach Großenhain:



Viele Grüße

Enrico
 
Ameise Am: 01.08.2020 21:21:05 Gelesen: 54136# 92 @  
Hallo, jetzt ein ZKD-Beleg von Cottbus nach Kraußnitz:



Obwohl der Stempel "Aushändigung als gewöhnliche Postsendung / ZKD-Kontrolle 828" aufgestempelt ist, sollte der Brief lt. rückseitigen Stempel doch vernichtet werden.

Viele Grüße
Enrico
 
Ameise Am: 01.08.2020 21:24:56 Gelesen: 54134# 93 @  
Hallo,

hier drei Belege innerhalb Grossenhains:





Viele Grüße
Enrico
 
Ameise Am: 01.08.2020 21:27:41 Gelesen: 54132# 94 @  
Hallo,

jetzt erst einmal der letzte Beleg, diesmal von Grossenhain nach Thiendorf:



Allen noch ein schönes Wochenende
Enrico
 
Fips002 Am: 03.08.2020 17:32:10 Gelesen: 54005# 95 @  
Ich zeige drei Briefe mit ZKD-Absenderstempeln

Ab 01.9.1960 wurden von allen ZKD Teilnehmern, sofern sie keine Absenderfreistempel verwendeten, ZKD-Absenderstempel in Kastenform benutzt. Der ZKD-Absenderstempel war links oben anzubringen.

Mit der Einführung der Postleitzahlen waren neue ZKD-Absenderstempel anzufertigen. Die Abmessung betrug nun einheitlich 40 x 60 mm. Bis zum August 1964 war nur die Ortsangabe unterstrichen, wurde oft nicht eingehalten. Danach war die Postleitzahl und die Ortsangabe unterstrichen.

Die Ortsbezeichnungen im ZKD-Absenderstempel wurden uneinheitlich mit großen und kleinen oder nur mit großen Buchstaben gefertigt.



Dieter
 
epem7081 Am: 19.01.2021 11:04:20 Gelesen: 48998# 96 @  
Hallo zusammen,

aus einem aktuell übernommenen Fundus kann ich hier einen Beleg einbringen, der per ZKD am 28.2.1957 von der DEUTSCHEN INVESTITIONSBANK Filiale Leipzig, Zweigstelle Altenburg an den VEB Braunkohlewerk (BKW) Zechau verschickt wurde.




Auf Vorder- und Rückseite ist jeweils der Aufgabestempel ALTENBURG (BZ LEIPZIG) lr abgeschlagen. Zudem rückseitig ein Durchgangsstempel ROSITZ (KR ALTENBG) / a vom Folgetag 1.3.1957

1952 erfolgte die Bildung des Braunkohlenwerkes (BKW) Zechau, dem der Tagebau Gertrud III, die Tiefbaue Gertrud, Union, Ida, Eugen, Fortschritt und Bruderzeche sowie die Brikettfabriken und Kraftwerke Kriebitzsch und Zechau angehörten. Der Tagebau Gertrud III wurde seitdem unter der Bezeichnung Tagebau Zechau fortgeführt. Nach dem schweren Hochwasser des Jahres 1954 stand der Tagebau vorübergehend einige Wochen still, da Gleisanlagen unterspült wurden, Böschungen abrutschten und Geräte im Schlamm versanken.

1959 kam der Kohleabbau des Tagebaus Zechau auf der Linie Zechau-Altpoderschau am westlichen Ortsrand von Zechau zum Stehen. Insgesamt wurden bis dahin 35 Millionen Tonnen Kohle gefördert. Die Großgeräte und Anlagen wurden in die noch bestehenden umliegenden Tagebaue Phönix-Ost, Haselbach und Zipsendorf-Süd umgesetzt. Das BKW Zechau wurde dem BKW Rositz zugeordnet.
[1]

Mit freundlichen Grüßen
Edwin

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Tagebau_Zechau
 
fogerty Am: 19.01.2021 20:58:58 Gelesen: 48927# 97 @  
Dieser Brief ging am 21.1.1967 vom Rat des Kreises Annaberg an den Rat der Gemeinde Crottendorf. Vielleicht kann mir jemand sagen, was der kaum sichtbare Absenderfreistempel bedeuten soll.



Grüße
Ivo
 
Altmerker Am: 19.01.2021 22:45:49 Gelesen: 48909# 98 @  
@ fogerty [#97]

Ich lese Rat des Kreises Annaberg, Bez. Karl-Marx-Stadt.

Gruß
Uwe
 
JohannesM Am: 20.01.2021 12:47:34 Gelesen: 48835# 99 @  
@ fogerty [#97]

Das ist ein ZKD-Absenderfreistempel, damit war das Porto eigentlich beglichen(wobei mir 60 Pf komisch vorkommen).

Jedenfalls wurde er mit der Marke überklebt, der AFS war wohl ungültig.

Beste Grüße
Eckhard
 
fogerty Am: 20.01.2021 13:23:00 Gelesen: 48829# 100 @  
@ JohannesM [#99]

Also ich sehe es hier den AFS auf der Briefmarke ?

Grüße
Ivo
 
Richard Am: 20.01.2021 13:57:15 Gelesen: 48820# 101 @  
@ fogerty [#97]
@ Altmerker [#98]
@ JohannesM [#99]

Hallo zusammen,

die Antwort steht im Michel:

Die Aufkleber [1] wurden mit Tagesstempeln oder ZKD Maschinen-Freistempeln entwertet, häufig sind auch beide Entwertungsarten auf einer Marke zu finden.

Exakt so ist es bei dem hier gezeigten VD-Brief geschehen.

[1] Mit "Aufkleber" ist die rote VD Marke MiNr 3 gemeint.

Schöne Grüsse, Richard
 
Ewaldr Am: 25.01.2021 19:44:02 Gelesen: 48578# 102 @  
Hallo,

spannend finde ich frankierte ZKD-Briefe, die in den letzten Tagen der DDR, kurz vor der Währungsreform, aufgegeben wurden. Das Frankieren der ZKD-Belege gab es ja schon seit Ende der 1960er nicht mehr. Plötzlich tauchen aus dem Juni 1990 wieder frankierte ZKD-Briefe auf.

Der vorliegende Brief ist vom 22.6.1990, frankiert mit 10x MiNr. 1868R, zwei Marken habe auch eine rückseitige Zählnummer. Herr Schönherr, BPP, hat diesen Brief signiert.

Was ist daran dran? War das so Vorschrift? Wie bewertet man diese Belege? Hat jemand noch weitere Belege dieser Art?


 
Ichschonwieder Am: 31.01.2021 21:46:03 Gelesen: 48265# 103 @  
Hier ein "Vertrauliche Dienstsache" Umschlag von der Kreis-Konsumgenossenschaft Staßfurt an den Bürgermeister der Stadt Staßfurt.

Diese VD wurde am 01.07.1971 auf dem Hauptpostamt Staßfurt eingeliefert und am 02.07.1971 ausgehändigt. Stempel auf der Rückseite.



Klaus Peter
 
Ewaldr Am: 02.02.2021 15:30:20 Gelesen: 48113# 104 @  
Ich kann noch zwei ZKD-Briefe vom 27.6.1990 vorstellen:


 
Ewaldr Am: 02.02.2021 15:36:10 Gelesen: 48106# 105 @  
Spannender finde ich den 2. Beleg, die Mischfrankatur von Flugpostmarke und Aufbau Kleinformat. Dass es sich um Bedarf im besten Sinne handelt, zeigen Absender und Empfänger, hier der Eingangsstempel.

Womit ich aber noch ein Problem habe, ist die fünfstellige Nummer "00986" links neben der Frankatur. Was könnte diese Nummer bedeuten?

Vielen Dank


 
Fips002 Am: 26.03.2021 16:34:59 Gelesen: 45811# 106 @  
Zur Dienstpost der DDR zwei Briefe Behördenpost Berlin-Pankow 27./28.3.1952 und Dresden 5.12.1950 an die Firma Döhn und Lauer, Leipzig. Ein Brief Geschäftspost, Leipzig 15.5.1952.

Die Behördenpost wurde ab 1.November 1948 eingeführt. Behördensendungen waren nach der Währungsreform mit Postwertzeichen oder AFS freizumachen. Die Briefsendungen waren mit dem Vermerk "Behördenpost" deutlich oberhalb der Anschriftseite zu kennzeichnen.

Die mit "Behördenpost" gekennzeichneten Sendungen waren bevorzugt und beschleunigt zu bearbeiten. Unter dem Begriff "Behördenpost" fällt der amtliche Schriftwechsel aller Behörden einschließlich der Selbstverwaltungsorgane, der demokratischen Parteien, der Massenorganisationen und aller für die Volkswirtschaft arbeitenden Betriebe. Auch von privaten Absendern an vorstehend genannte Stellen gerichtete Sendungen sind hierin eingeschlossen.

Die "Behördenpost" wurde mit Wirkung vom 15.3,1950 durch die "Geschäftspost" ersetzt.

Die "Geschäftspost" wurde eingeführt weil die Bezeichnung "Behördenpost" nicht mehr zutreffend war. Betriebe und Wirtschaftsorgane waren keine Behörden. Die Umbenennung trat ab 15.3.1950 in Kraft. Postsendungen waren deutlich als "Geschäftspost" zu kennzeichnen.

Diese Sendungsart hatte aber keine lange Lebensdauer, denn bereits im August 1950 wurde die "Geschäftspost" inoffiziell eingestellt. Offiziell wurde ihr Fortfall nicht bekannt gemacht.

In der Postordnung vom 03.4.1959 wurde sie nicht mehr erwähnt.





Dieter
 
epem7081 Am: 15.04.2021 16:49:20 Gelesen: 44894# 107 @  
Hallo zusammen,

heute ein - wie mir scheint - etwas ausgefallener DRK-Beleg aus altem DDR-Fundus.

Das DRK Kreiskomitee Nebra startet vom Sitz in 4807 Laucha (Unstrut) eine vertrauliche Dienstsache an das Sekretariat DRK Bezirkskomitee Halle in 402 Halle / Saale.



Der rote VD-Aufkleber (MiNr 3) wurde am 09.01.1967 mit dem Tagesstempel LAUCHA / 4807 / a gestempelt. Daneben prangt noch der ZKD Stempel des DRK Laucha. Am gleichen Tag wird die vertrauliche Dienstsache über NAUMBURG / 48 / a weitergeleitet. Außer dem Eingangsstempel des DRK Sekretariats Halle wird rückseitig noch mit dem Handroller HALLE ( SAALE) 02 / a der Eingang - wenn auch schwach - postalisch dokumentiert.

Mit freundlichen Grüßen
Edwin

[Redaktionell kopiert aus dem Thema "Rotes Kreuz"]
 
Ichschonwieder Am: 23.08.2021 19:36:43 Gelesen: 39129# 108 @  
Brief vom VEB Chemieanlagenbau Staßfurt an den Rat des Kreises Staßfurt, im Wertstempel ZENTRALER / KURIERDIENST mit Zusatzstempel "Nur für den Dienstgebrauch T" (Transport).



VG Klaus Peter
 
Totalo-Flauti Am: 04.09.2021 12:05:29 Gelesen: 38675# 109 @  
Liebe Sammlerfreunde,

ich habe hier eine Beutelfahne von der Bahnpost speziell für ZKD-Briefe. Leider ist kein Stempel mit Datum abgeschlagen worden. Nach dem Druckvermerk stammt das Formular der Beutelfahne aus dem Jahr 1964.

Mit lieben Sammlerrüßen
Totalo-Flauti.


 
Altmerker Am: 04.09.2021 19:58:37 Gelesen: 38623# 110 @  
@ Totalo-Flauti [#109]

Hallo,

die Adresse zeigt eine vierstellige PLZ, was die Vermutung nährt, Ende der 1970er Jahre.

Gruß
Uwe
 
Stefan Am: 05.09.2021 11:35:24 Gelesen: 38575# 111 @  
@ Altmerker [#110]

die Adresse zeigt eine vierstellige PLZ, was die Vermutung nährt, Ende der 1970er Jahre.

In der DDR wurde die Postleitzahl (vierstellig) im Jahr 1964 eingeführt, wobei hier (im Gegensatz zum PLZ-System der Bundesrepublik) die Angabe des Zustellpostamtes innerhalb der Empfängerangabe nicht notwendig war.

Woran datierst du die Verwendung der Beutelfahne auf Ende der 1970er Jahre?

Gruß
Pete
 
Uwe Seif Am: 05.09.2021 11:46:58 Gelesen: 38573# 112 @  
@ Altmerker [#110]
@ Pete [#111]

Hallo,

die PLZ 7031 gab es von Anfang an und war dem PA Leipzig 31 (Alte Str. 23) und dessen Zustellbezirken zugeteilt.

Gruß Uwe Seif
 
Altmerker Am: 05.09.2021 15:54:54 Gelesen: 38548# 113 @  
@ Pete [#111]

Sorry, dann habe ich falsch geschlossen. Bei uns in der Region gab es immer nur dreistellige PLZ, Provinz eben. Hatte extra auf alte Belege geschaut. Also suchen wir weiter eine Zeitzuordnung.

Schönen Sonntag
Uwe
 
Uwe Seif Am: 05.09.2021 18:41:43 Gelesen: 38524# 114 @  
@ Totalo-Flauti [#109]
@ Altmerker [#113]

Hallo,

ich hatte vergessen zu schreiben, dass die Beutelfahne nicht von der Bahnpost stammt, sondern vom Briefverteilamt (= Bahnpostamt/BPA; bis Anfang der 1950iger war das Briefverteilamt C2).

Aufgrund der PLZ "70" müsste der Beleg aus der Zeit bis ca. 1979/80 stammen.

Gruß Uwe Seif
 
Briefuhu Am: 08.09.2021 20:40:35 Gelesen: 38271# 115 @  
Leider nur ein Fensterkuvert vom 26.04.1960 vom VEB Forschungs- und Versuchsanstalt für Strömungsmaschinen in Dresden nach Leipzig dort am 27.04.1960 angekommen.



Schönen Gruß
Sepp
 
Fips002 Am: 22.09.2021 20:28:42 Gelesen: 37877# 116 @  
ZKD Brief von der Bergbehörde Karl-Marx-Stadt 18.7.1976 an die Arbeitsschutzinspektion Neugersdorf.

Der Ministerrat der DDR veranlasste 1959 die Bildung der Obersten Bergbehörde der DDR.

Sie war für sämtliche Betriebe der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut (SDAG) zuständig.

1991 wurde die Bergbehörde Karl-Marx-Stadt in das Bergamt Chemnitz umgewandelt.



Dieter

[Redaktionell kopiert aus dem Thema "Motiv Geologie und Lagerstätten: Bergbau, Erzaufbereitung, Metallurgie]
 
skribent Am: 20.03.2022 10:26:17 Gelesen: 31618# 117 @  
Guten Morgen.

ZKD-Brief an den VEB Waggonbau Görlitz. Absender ist der "Grafische Grossbetrieb Völkerfreundschaft Dresden".



Mit ZKD-AFS, Tagesstempel "Dresden", Ankunftsstempel Görlitz und Eingangsstempel vom "Waggonbau".

MfG >Franz<
 
skribent Am: 30.04.2022 12:01:40 Gelesen: 29798# 118 @  
Guten Tag,

hier ein Briefumschlag aus meiner "List-Sammlung" vom 30. April 1968 (eben festgestellt - heute vor 54 Jahren).

Die Hochschule für Verkehrswesen "Friedrich List", Dresden an den VEB "Kraftverkehr" in Karl-Marx-Stadt.



MfG >Franz
 
Totalo-Flauti Am: 18.03.2023 09:59:54 Gelesen: 16255# 119 @  
Liebe Sammlerfreunde,

das schöne an den ZKD-Belegen ist immer wieder die postalische Nachvollziehbarkeit der Sendungen. Hier wieder so ein Beispiel. Der Brief wurde am 4.4.1962 um 16:00 Uhr in Groitzsch das erste mal postalisch bearbeitet. In Leipzig wurde der Brief vom Postamt Leipzig BPA 32 noch am 4.4. um 21:00 Uhr weitergeleitet. Am 5.4.1962 früh um 3:00 Uhr erfolgte die abschließende Bearbeitung durch das Zustellpostamt Leipzig C 1 (siehe Rückseite). Der Stempel vom Postamt C 1 mit dem Unterscheidungsbuchstaben dd lag mir übrigens bisher nur auf ZKD-Belegen vor. Was ja auch für die spezialisierte Anforderung der Nachweispflicht für den ZKD spricht.

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.


 
Totalo-Flauti Am: 18.05.2023 22:46:53 Gelesen: 13708# 120 @  
Liebe Sammlerfreunde,

ein ZKD-Ausgangsbuch für den Zeitraum 05.10.1973 bis 16.08.1976 der Aussenstelle TKE Leipzig des VEB teltomat Werk für Straßenbaumaschinen Teltow bei Berlin. Der Betrieb stellte, wie auch heute noch, komplette Asphaltmischanlagen her. Er ist seit 1994 unter GP Steuerungs- und Anlagenbau GmbH - TELTOMAT & TELTRONIK ein Teil der GP Günter Papenburg AG aus Hannover.

Die Abrechnung erfolgte regelmäßig einmal im Monat. Ich habe mal ein paar Seiten eingestellt.

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.



 
becker04 Am: 28.11.2023 10:32:28 Gelesen: 3418# 121 @  
Guten Morgen,

von mir heute ein ZKD-Brief der Bezirksdirektion der Deutschen Notenbank Potsdam nach Oranienburg, aufgegeben am 16.1.1958. Rückseitig - wie damals wohl Vorschrift - nochmal der Aufgabestempel, ein Durchgangsstempel aus Berlin und der Ankunftstempel aus Oranienburg vom nächsten Tag. Der Berliner Stempel ist der späterer Typ des Zweikreisstegstempels BERLIN O 17 / ee.



Viele Grüße
Klaus

[Redaktionell kopiert aus dem Thema "Briefe deutscher Banken"]
 
becker04 Am: 02.03.2024 12:55:35 Gelesen: 629# 122 @  
Guten Tag,

heute habe ich einen Ortsbrief aus Berlin N 54 nach C 2 per Einschreiben vom 16.7.1955, Ankunft einen Tag später. Interessant ist der kleinformatige Zweikreisstegstempel N 54 / r mit Ø 26,5 mm.



Viele Grüße
Klaus
 
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