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Thema: Briefgeheimnis für Belege im Forum ?
dr31157 Am: 21.05.2020 16:35:41 Gelesen: 15818# 1 @  
Wer kann diese Schrift lesen ?

Hallo,

diese Schrift ist grausam.

Ich würde gern wissen, worum es im Text dieser Karte geht, sowie an wen sie adressiert ist.

An dieser Handschrift verzweifele ich. Schreibt hier ein Doktor Federer aus Hinterzarten an seinen Sohn? In der Adresse: Herrn .... Federer?

Kann mir das bitte jemand entziffern?



Viele Grüße
Detlef
 
DERMZ Am: 21.05.2020 16:42:30 Gelesen: 15814# 2 @  
Hallo Detlef,

man könnte helfen, wenn es ein besseres Bild gäbe, so ist es mir zu klein. Du kannst es mir gerne per email zusenden, dann versuche ich gerne Dir zu helfen.

Mit besten Grüssen Olaf
 
Wim Ehlers Am: 21.05.2020 16:43:27 Gelesen: 15812# 3 @  
@ dr31157 [#1]

Seit über 300 Jahren gilt in Deutschland ein Briefgeheimnis - auch für Postkarten:

Wikipedia: Deutschland garantiert das Briefgeheimnis [1] durch Art. 10 im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, erweitert es jedoch ebendort durch das Postgeheimnis (und außerdem das Fernmeldegeheimnis zum Schutz elektronischer Kommunikation), wodurch das Grundrecht nicht nur Briefe im engeren Sinne schützt, sondern alle Postsendungen, also auch offene Postkarten sowie jede schriftliche Mitteilung zwischen Absender und persönlich adressiertem Empfänger, die durch verschlossene Behälter gegen Kenntnisnahme Unbefugter gesichert ist. Bestraft wird die Verletzung des Briefgeheimnisses gemäß § 202 StGB.

Beste Grüße
Wim

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Briefgeheimnis
 
wessi1111 Am: 21.05.2020 17:00:28 Gelesen: 15800# 4 @  
@ Wim Ehlers [#3]

Hallo Wim,

was willst du uns damit sagen? Sollen keine Belege mehr gezeigt werden? Dann müsste das halbe Forum zensiert werden, in vorauseilendem Gehorsam wie bei Fratzenbuch.

Gruß
Wessi
 
dr31157 Am: 21.05.2020 17:20:23 Gelesen: 15783# 5 @  
@ wessi1111 [#4]

Hallo Wessi,

ich bin auch Deiner Meinung.

Ich habe nur rein philatelistisches Interesse um Zusammenhänge zu verstehen.

Wenn das so ist, dürften auch keine Belege hier und in den Ausstellungen gezeigt werden. Was soll das? Wenn es so ist, bin ich bereit meinen Beitrag löschen zu lassen.

Viele Grüße
Detlef

PS: An die Geschäftsleitung dieses Forums:

Wenn es so sein soll, bitte um Entschuldigung und meinen Beitrag zu löschen!
 
Angelika Am: 21.05.2020 18:50:46 Gelesen: 15741# 6 @  
Guten Abend,

kann mir nicht vorstellen, dass das nicht erlaubt ist.

wenn ich mir ansehe was z Bsp bei "Sütterlin und andere Schriften" an Postkarten gezeigt wird, müsste man ja dort auch alles löschen.

Viele Grüße
Angelika
 
Postgeschichte Am: 21.05.2020 19:57:33 Gelesen: 15703# 7 @  
Es stimmt, das Briefgeheimnis oder sagen wir besser Postgeheimnis (da hierunter nicht nur Briefe fallen, sondern auch Postkarte, Postanweisungen, Pakete usw.) besteht schon lange. Zum ersten Mal in Deutschland zum Grundrecht erklärt wurde das Postgeheimnis erst 1919 durch Aufnahme in die Reichsverfassung, wurde 1949 auch in das Grundgesetz der Bundesrepublick Deutschland aufgenommen.

Durch das Postgeheimnis sollte in erster Linie der Empfänger vor dem staatlichen Eingriff geschützt werden und willkürliche Öffnungen staatlicher Stellen, aber auch durch Postbeamte oder auch durch Dritte unter Strafe gestellt. So steht in § 202 des Strafgesetzbuches:

1) Wer unbefugt
1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.
(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.


Es geht also in dem Paragraphen nur um verschlossene Briefe. Die Öffnung von Briefen steht stand seit langer Zeit unter dem Zeichen des Postgeheimnisses, so mußten unzustellbare Sendungen mit fehlendem Absender der zuständigen Rückbriefstelle zugeleitet werden, die als einzige diese Briefe öffnen durfte.

Ich habe mich hier in erster Linie auf Briefe bezogen, da der von Wim angeführte Paragraph 202 des StGB nur von Öffnung von Briefen spricht, nicht von Postkarten. Postkarten fallen ebenso wie Briefe unter das Postgeheimnis (es können Fälle auftreten, in denen z.B. ein Postbeamter die Adressen an andere weitergibt, den Inhalt der Postkarte zu strafbaren Handlungen verwenden könnte.

Die Abbildung einer Postkarte oder auch eines Briefes hier im Forum fällt nicht unter das Postgeheimnis. Das Postgeheimnis endet mit der Zustellung an den Empfänger der Postsache. Er kann dem Geheimnis nämlich ein Ende setzen, in dem er dieses vernichtet.

Gruß
Postgeschichte
 
Wim Ehlers Am: 21.05.2020 20:20:25 Gelesen: 15688# 8 @  
Es ist schon erstaunlich, wie hier versucht wird, von Nichtjuristen das deutsche Recht zu erklären. Ein Jurist bin ich auch nicht! Die Formulierungen der infragekommenden Gesetze ist aber eindeutig (siehe die angeführten Links). Zugegeben, ein bischen Zeit zum Lesen wird schon benötigt. Und es gibt Ausnahmen, die gesetzlich geregelt werden müssen oder schon geregelt sind (Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Aufklärung von Straftaten).

Nur eine Ausnahme gibt es nicht: Philatelistisch Zwecke!

Beste Grüße
Wim

Artikel 10 Grundgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_10.html
Artikel-10-Gesetz: https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_10-Gesetz
§ 202 StGB; https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html
Postgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/postg_1998/index.html
Postgeheimnis: https://de.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis
 
10Parale Am: 21.05.2020 20:52:35 Gelesen: 15673# 9 @  
@ Wim Ehlers [#8]

Auch als Nichtjurist kann man das Gesetz erklären. Ob es dann stimmt, was rauskommt, ist eine andere Frage.

Ich denke hier im Zusammenhang aber auch an ein anderes Thema, was mich schon lange beschäftigt. Es geht um das III. Reich und Briefe und Briefmarken mit derartigen Symbolen wie Hakenkreuzen etc.

Wer derartige Positionen im Internet sucht und aufruft (z.B. Suchbegriff A. Hitler) wird meistens vorab mit dieser Meldung konfrontiert:

Hinweis zur Beachtung der Paragraphen §86 und §86a Strafgesetzbuch
Sie versichern mit dem Bestätigen des Buttons etc., die in Ihr enthaltenen Angebote und Abbildungen aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken zu erwerben.


Müssen wir demnach auch für personenbezogene Daten diese Erklärung eines Tages "nur für Philatelistische Zwecke" abgeben? Oder müssen wir die Personen oder deren Nachfahren (siehe #1) erst um Erlaubnis um Veröffentlichung bitten? Ich glaube der Gedanke gefällt doch wirklich keinem. Wenn es dann mal in Deutschland so weit kommen sollte, Zeit die Koffer zu packen.

Liebe Grüße

10Parale
 
Postgeschichte Am: 21.05.2020 21:00:08 Gelesen: 15665# 10 @  
Hallo Wim,

entschuldige, wenn ich als Nichtjurist den von Dir aufgezeigten Weg nicht teile. Du gibst zwar eine Reihe von wohl richtigen Fundstellen an, aber überlässt den Usern die Anwendung derselben. Sage doch, was an meinen Ausführungen falsch ist und was ist an deinen Ausführung richtig?

In dem letzten Link von Wikipedia führst Du z.B. an:

Postgeheimnis: https://de.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis

Darin steht im 3. Absatz:

Damit ist sein Schutzbereich sachlich weiter sowie zeitlich bzw. prozessual enger gefasst als im Briefgeheimnis, das nur verschlossene schriftliche Mitteilungen schützt, die eine von außen sichtbare Empfängerangabe enthalten; denn es umfasst grundsätzlich alle Postsendungen von der Übernahme der Sendung durch das Postunternehmen bis zu ihrer Auslieferung an die Empfänger.

Diese Vorschrift sagt nichts anderes aus, als in meinem o.a. Beitrag. Bitte die letzte Passage lesen: "denn es umfasst grundsätzlich alle Postsendungen von der Übernahme der Sendung durch das Postunternehmen bis zu ihrer Auslieferung an die Empfänger". Wenn Du meinst, daß meine Erklärungen falsch sind, zeige doch bitte die Lösung.

Gruß
Postgeschichte
 
Wim Ehlers Am: 21.05.2020 21:18:45 Gelesen: 15649# 11 @  
@ Postgeschichte [#10]

Vielleicht liest Du noch mal [#3].

Zum Thema Belege hier im Forum: Was hat der Inhalt eines Briefes oder einer Postkarte mit der Philatelie zu tun? Egal ob in Sütterlin geschrieben oder in Druckschrift oder mit der Schreibmaschine - Sammler von Belegen sind eben nicht die rechtmäßigen Empfänger solcher Postsendungen - egal ob per Brief oder per offener Postkarte. Dabei denke ich nicht, dass es Interpretationssache des Betrachters ist, die Gesetze zu verstehen. Man muss sie nur einfach beachten und anwenden.

Beste Grüße
Wim
 
dr31157 Am: 21.05.2020 21:42:59 Gelesen: 15633# 12 @  
Wenn ich jetzt nur noch Motivmarken und gemachte Belege ohne jeglichen geschichtlichen und historischen Hintergrund sammeln darf, höre ich mit dem Sammeln s o f o r t auf! Wer das Abo-Sammeln mag, für den ist es eben so ok. Das ist aber nichts für mich!
 
Wim Ehlers Am: 21.05.2020 21:58:52 Gelesen: 15621# 13 @  
@ dr31157 [#12]

Was Du sammelst, weiss ich nicht - Du hast hier im Forum nichts angegeben. Aber Motivmarken fände ich nicht schlecht.

In meiner Sammlung von über 3.000 Erstflugbriefen der Deutschen Lufthansa befinden sich einige hundert Briefe, die einen Inhalt haben, aber unverschlossen sind und dies auch bleiben. Wie in meinem vorigen Beitrag schon geschrieben: Der Inhalt ist für den Empfänger bestimmt und nicht für mich.

Beste Grüße
Wim
 
DERMZ Am: 21.05.2020 22:08:10 Gelesen: 15614# 14 @  
@ Wim Ehlers [#13]

Danke für die Infos Wim,

dann schaue ich mir jetzt im Spieljungen nur noch die Bilder an und lese Comics, das ist dann rechtlich hoffentlich unbedenklich.

Viele Grüsse Olaf
 
Wim Ehlers Am: 21.05.2020 22:17:01 Gelesen: 15602# 15 @  
@ DERMZ [#14]

Immer wieder gerne, Olaf.

Natürlich meinte ich in meinem Beitrag [#13], dass die Briefe verschlossen sind und es auch bleiben.

Bei all den Reaktionen bisher: Niemand konnte hier erklären, was ein philatelistischer Beleg mit dem Inhalt eines Briefes oder einer Postkarte zu tun hat. Für die Philatelie interessant sind m.E. Postwertzeichen und Stempel.

Beste Grüße
Wim
 
bovi11 Am: 21.05.2020 22:38:07 Gelesen: 15574# 16 @  
@ alle

Das Entscheidende bei den üblicherweise hier und z.B. auf Ausstellungen gezeigten Briefen, Postkarten und sonstigen Belegen ist, daß der jeweilige Besitzer

1. entweder als Besitzer selbst entscheidet, was er öffentlich zugänglich machen will, oder auch was er nicht zugänglich machen will;

2. den Besitz aufgegeben hat, indem er die Sachen z.B. verkauft hat.

In beiden Fällen wird der Inhalt der Exponate also nicht unbefugt veröffentlicht.
 
dr31157 Am: 21.05.2020 22:39:44 Gelesen: 15568# 17 @  
@ Wim Ehlers [#15]

Es sind nicht nur Postwertzeichen und Poststempel für die Philatelie interessant. Auch die Geschichte ist interesserant und sollte nicht vergessen werden. Da stehen Sie mit Ihrer Ansicht wohl ziemlich alleine da. Ich sehe mir sehr gerne die postgeschichtlichen Sammlungen in den Ausstellungen der Vereine (BDPh) an. Was man sammelt ist Geschmackssache. Das intime Persönliche aus der Korrespondenz ist und wird nicht Gegenstand meiner Sammlung.

Ich hoffe das sich bald die Redaktion dieses Forums in die Diskusion einschaltet und für die rechtliche Sicherheit sorgt. Man sollte eventuell auch mal der BDPh einschalten, was der von Ihren Äußerungen hält.

Beste Grüße
Detlef
 
Wim Ehlers Am: 21.05.2020 22:46:29 Gelesen: 15558# 18 @  
@ dr31157 [#17]

Jetzt wird es aber lustig ... Das intime Persönliche aus der Korrespondenz ist und wird nicht Gegenstand meiner Sammlung.

Was passiert denn dann mit den Briefen - werden die ungelesen weggeworfen?

Auf die Einstellung von Richard zu diesem Thema bin ich auch gespannt. Aber "rechtliche Sicherheit?"

Beste Grüße
Wim
 
Richard Am: 21.05.2020 22:51:12 Gelesen: 15546# 19 @  
@ Wim Ehlers [#18]

Auf die Einstellung von Richard zu diesem Thema bin ich auch gespannt. Aber "rechtliche Sicherheit?"

Ich habe bereits einen Juristen gefragt; Belege (Postkarten, Briefe) dürfen gezeigt werden wie in den letzten 13 Jahren hier im Forum.

Wenn Du mehr rechtliche Sicherheit haben möchte, lasse ein schriftliches Gutachten eines Juristen anfertigen.

Schöne Grüsse, Richard
 
bovi11 Am: 21.05.2020 22:53:29 Gelesen: 15542# 20 @  
@ alle

Ab und zu wird immer mal wieder eine neue Sau durch das Dorf getrieben.

Mal sind es irreale und durch nichts begründete Datenschutzthemen, die durch zahlreiche DSGVO-Veröffentlichungen beflügelt werden, die aber in der Praxis einfach nur falsch sind oder fehlerhaft interpretiert werden und einmal ist es das Briefgeheimnis.

In Beitrag [#16] habe ich die Gründe dargelegt. Ausnahmen gelten allenfalls für gestohlene Schriftstücke; da aber hilft die Veröffentlichung eher dem Bestohlenen bei der Wiederbeschaffung. Das Postgeheimnis tritt hier eindeutig in den Hintergrund.

Man sollte nicht nach Problemen suchen, wo keine sind.
 
Wim Ehlers Am: 21.05.2020 22:55:33 Gelesen: 15533# 21 @  
@ Richard [#19]

Hallo Richard,

dieser Meinung bin ich auch. Aber darum ging es nicht im Ursprungsbeitrag [#1]. Da wurde ganz konkret nach dem Inhalt eines Schreibens einer Postkarte gefragt, weil man die Schrift nicht lesen kann.

Belege zeigen, ihren Postweg verfolgen und daraus postgeschichtliche Schlüsse ziehen ist ein ganz anderes Thema.

Beste Grüße
Wim
 
bovi11 Am: 21.05.2020 23:00:28 Gelesen: 15520# 22 @  
@ Wim Ehlers [#21]

Den Inhalt eines Schreibens, das rechtmäßig in meinen Besitz gelangt ist, kann ich in aller Regel veröffentlichen oder auch nicht.

Ich bin dazu befugt!

Da Detlev die unter [#1] gezeigte Postkarte vermutlich rechtmäßig besitzt, ist er auch befugt, den Inhalt zu veröffentlichen.
 
Stephan Sanetra Am: 21.05.2020 23:00:38 Gelesen: 15519# 23 @  
@ Wim Ehlers [#15]

Hallo Wim,
wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn ein Empfänger einen Brief (geöffnet oder ungeöffnet) ohne Kommentar verschenkt? Gilt dann das Briefgeheimnis?
Wenn dann der Beschenkte den Briefinhalt veröffentlicht: Macht er sich dann ggfs. strafbar, wenn der Empfänger klagt? Wie ist dann die "Chance" auf Strafe (Stichwort: Aussage gegen Aussage oder Stichwort: wegen Nichtigkeit eingestellt)?
Noch deutlicher: Muss ein Kläger nachweisen, dass das Briefgeheimnis verletzt wurde, oder muss ein Beklagter nachweisen, dass ihm erlaubt wurde, den Brief zu veröffentlichen?
Beste Grüße
Stephan
 
Wim Ehlers Am: 21.05.2020 23:05:44 Gelesen: 15513# 24 @  
@ bovi11 [#22] @ Stephan Sanetra [#23]

Hmmm .. schon wieder zwei Kommentare von Nichtjuristen zu einem Thema des deutschen Rechts.

Beste Grüße
Wim
 
bovi11 Am: 21.05.2020 23:07:47 Gelesen: 15507# 25 @  
@ Stephan Sanetra [#23]

Ich wiederhole mich: Durch das Verschenken gelange ich rechtmäßig an den Brief und dessen Inhalt und kann i.d.R. damit machen, was ich will:

Verbrennen, zerschnipseln, lesen, veröffenlichen oder ein Schiffchen falten.

Irgendwelche Handlungen im Sinne der aufgeworfenen Frage beziehen sich ausschließlich auf unbefugtesHandeln.
 
bovi11 Am: 21.05.2020 23:11:35 Gelesen: 15494# 26 @  
@ Wim Ehlers [#24]

Na, Du mußt es ja wissen.

Ich weiß nicht, woher Du Deine Weisheiten nimmst, aber sei´s drum.
 
dr31157 Am: 21.05.2020 23:20:05 Gelesen: 15477# 27 @  
@ Wim Ehlers [#21]

"Aber darum ging es nicht im Ursprungsbeitrag [#1]. Da wurde ganz konkret nach dem Inhalt eines Schreibens einer Postkarte gefragt, weil man die Schrift nicht lesen kann."

Das ist Haarspalterei! Es ist philatelistisches Forum. Ich bin Philatelist und suche keine intime Post als Reporter für die Sensationspresse.
 
Wim Ehlers Am: 21.05.2020 23:24:28 Gelesen: 15465# 28 @  
@ bovi11 [#26]

Meine Weisheiten beruhen auf einer 30-jährigen Tätigkeit als kritischer Journalist - in den letzten 15 Berufsjahren als Qualitätsmanager in der WAZ-Mediengruppe (heute Funke-Medien) in Essen. Zum Thema Recht beziehe ich ein Großteil meiner Weisheit seit sieben Jahren als ehrenamtlicher Mitarbeiter der Polizei in Bochum.

Aber noch einmal zurück zum eigentlichen Thema:

Das Sammeln von Belegen - eganl ob man sie kauft, tauscht oder geschenkt bekommt - ist ja völlig in Ordnung. Philatelistisch interessant könnten Marke und Stempel, Absender und Empfänger sein, um Postwege nachvollziehen zu können. Aber Briefgeheimnis bleibt Briefgeheimnis - ein Datum spielt da keine Rolle. Und ein neuer Besitzer eines Beleges ist zwar auch Eigentümer, aber nicht der rechtmäßige Empfänger des Briefes oder der Postkarte.

Beste Grüße
Wim
 
10Parale Am: 21.05.2020 23:25:35 Gelesen: 15462# 29 @  
@ Wim Ehlers [#21]

wir sind doch keine Detektive oder Schnüffler. Es geht doch mehr oder weniger um Befriedigung von Neugier und Wissensdrang, sprich um Aufklärung. Was wäre die Blaue Mauritius ohne die Geschichte rund um die Einladung zu dem Ball, den der Gouverneur damals gab?

Wir sollten froh sein, dass unsere Vorfahren Briefe gesammelt und aufbewahrt haben. Wer außerhalb der Philatelie trägt zur Aufbewahrung dieser Zeit-Zeugnisse mit bei? Soll ich jeden Brief zerstören, nur die Marke trennen und ohne Wesen und Gehalt in ein Album stecken? Nein, dann möchte ich kein Sammler mehr sein.

Gute Nacht

10Parale
 
filunski Am: 21.05.2020 23:29:30 Gelesen: 15453# 30 @  
@ dr31157 [#27]

Hallo Deltlev,

sei ganz beruhigt, es ist Haarspalterei! ;-)

@ Wim Ehlers [#24]

Hallo Wim,

was ist denn in dich gefahren?

Bislang habe ich deine Beiträge immer gerne und teilweise auch bewundernd verfolgt und schätze auch deine Art verschiedenste Themen aufzugreifen. Das meine ich auch ganz genau so. Jetzt erkenne ich dich aber nicht wieder, du betreibst hier wirklich Haarspalterei und befindest dich auf einem ganz gewaltigen Holzweg. Du beklagst auch die "Expertise" von angeblichen Nicht-Juristen. Das haut aber auch nicht hin. Erstens hat Richard dazu juristischen Rat eingeholt und dies so geschrieben [#19] und anscheinend ist dir auch verborgen geblieben, dass bovi11 selbst Jurist ist und seine Aussagen zu dem von dir beklagten Umstand durchaus auch juristisch Hand und Fuß haben.

Also kommen wir alle wieder zurück zur Realität und lassen wir das Postgeheimnis dort wo es hingehört. ;-)

Viele Grüße,
Peter
 
Wim Ehlers Am: 21.05.2020 23:30:30 Gelesen: 15451# 31 @  
@ 10Parale [#29]

Da stimme ich Dir größtenteils zu. Auch für mich bleibt es interessant, was hinter der Verausgabung einer Briefmarke steckt. Bei meinen Flugpostbelegen interessiert mich darüberhinaus auch der Luft- Postweg, den dieser Beleg gemacht hat.

@ dr31157 [#27]

Das ist keine Haarspalterei, sondern die Wahrheit!

Beste Grüße
und allseits eine gute Nacht
Wim
 
bovi11 Am: 21.05.2020 23:30:42 Gelesen: 15450# 32 @  
@ Wim Ehlers [#28]

"Man darf nichts besser wissen wollen, als der, dessen Handwerk es ist."

Joseph Stanislaus Zauper

__________________________


"Das Sammeln von Belegen - eganl ob man sie kauft, tauscht oder geschenkt bekommt - ist ja völlig in Ordnung. Philatelistisch interessant könnten Marke und Stempel, Absender und Empfänger sein, um Postwege nachvollziehen zu können. Aber Briefgeheimnis bleibt Briefgeheimnis - ein Datum spielt da keine Rolle. Und ein neuer Besitzer eines Beleges ist zwar auch Eigentümer, aber nicht der rechtmäßige Empfänger des Briefes oder der Postkarte."

Der "neue" Besitzer ist befugt.
 
Wim Ehlers Am: 21.05.2020 23:35:04 Gelesen: 15441# 33 @  
@ filunski [#30]

Hallo Peter,

jaja, ist ja schon gut ... ich bleibe nun zu diesem Thema ganz still und schreibe nicht mehr dazu.

Beste Grüße
Wim
 
wessi1111 Am: 21.05.2020 23:42:29 Gelesen: 15428# 34 @  
@ alle

Es ist schon erstaunlich, wie für eine Sache, die tägliches "Handwerk" dieses Forums sind, von Wim ohne Not Probleme herbeigeredet werden, und dann natürlich in der Begründung bewusst falsch argumentiert wird. Aus den gesamten Quellen über das Postgeheimnis geht doch hervor, dass es für den Postweg vom Absender zum Empfänger gilt und nicht für die Zeit danach.
Das erinnert sehr an die von fast jedem Politiker beschworene Gefahr von rechts. Wenn dann wirklich mal mit Fakten argumentiert wird, werden niemals vergleichbare Zahlen über linke und rechte Übergriffe geliefert, sonst könnte man womöglich die Gefahr auf der anderen Seite sehen.

Wenn Wim schreibt "Für die Philatelie interessant sind m.E. Postwertzeichen und Stempel." bin ich froh, dass das nur seine Meinung ist.
Ich sammele wie auch viele andere Belege und freue mich außerordentlich, wenn ich mal einen mit Inhalte ergattere und ich den Inhalt im Lichte des Zeitgeschehens lesen kann - oder auch nicht, das ist dann ein Fall für das Forum.

@ dr31157 [#1]

Wie Olaf schon geschrieben hat (@ DERMZ [#2]), ist ein Bild in einer höheren Auflösung besser, da sonst keine vernünftige Interpretation möglich ist.
Das kann gerne auch im richtigen Thema "Sütterlin und andere Schriften - wer kann das lesen ?" [1] erfolgen.

Gruß
Wessi

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=3091
 
drmoeller_neuss Am: 22.05.2020 00:43:05 Gelesen: 15389# 35 @  
@ bovi11 [#25]


Ich wiederhole mich: Durch das Verschenken gelange ich rechtmäßig an den Brief und dessen Inhalt und kann i.d.R. damit machen, was ich will:


Nun sind viele Belege nicht durch den Absender oder Empfänger verschenkt worden, sondern aus dunklen Postkanälen in Sammlerhände gelangt oder aus dem Altpapier gefischt worden.

Ich habe selbst viele Telegramme aus der DDR und der Nachwendezeit und weiss, dass der Lastwagen, der das Altpapier aus dem Postamt entsorgen sollte, in eine private Garage umgeleitet wurde. Ich nenne keine Details, aber der aufmerksame Sammler weiss, dass solche frankierten Telegramme aus wenigen Orten gehäuft vorkommen. :-)

Das Postgeheimnis geht weiter als das Briefgeheimnis, das nur verschlossene schriftliche Mitteilungen schützt, also keine Postkarten. Die Verletzung des Briefgeheimnisses verjährt in drei Jahren.

Das Zeigen von Brieftexten verletzt nicht das Post- und Briefgeheimnis, wenn der Brief nicht unbefugt geöffnet wurde. Dagegen können Persönlichkeitsrechte tangiert sein, unter Umständen auch Urheberrechte.

Vermögenswerten Bestandteile des Persönlichkeitsrechtes enden zehn Jahre nach dem Tod der Person, während ideelle Bestandteile länger über den Tod hinaus geschützt sein können.

Wenn also der Briefinhalt ein ausführliches Attest über eine schizophrene Persönlichkeitsstörung des Empfängers beinhaltet, würde ich das nicht zeigen oder zumindest den Namen schwärzen, selbst wenn der Empfänger nicht mehr lebt. Gegen einen normalen Reisebericht wird nichts einzuwenden sein.

Bei Belegen geht es in der Regel nur um Adressen. Die Kombination von Absender und Adressat kann natürlich Persönlichkeitsrechte verletzen, so habe ich eine Reihe Postkarten kurz nach der Wende aus der DDR, wo man bei einem einschlägigen Versandhaus in Flensburg um Informationsmaterial und diskreten Versand desselbigen gebeten hat. In der DDR gab es bei diesen Artikeln einen grossen Nachholbedarf :)

Da sollte man den Absender schon abdecken, bevor man solche Belege offen zeigt. Der Adressat ist weniger kritisch, obwohl ich auch schon hier Sammlerfreunden geraten habe, an eine bestimmte, in Pullach ansässige Behörde gerichtete Briefumschläge nicht öffentlich zu zeigen. Im Interesse der Sicherheit der BRD (und der eigenen :D ) sollte man in diesem Fall besser zur Schere greifen und sich an den Briefausschnitten bzw. abgelösten Marken erfreuen.

Das Finanzamt wird es dagegen wenig stören, wenn Korrespondenz gezeigt wird.

Die mit dem Urheberrecht verbundenen Rechte erlöschen siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG). Hier muss aber die schöpferische Gestaltungshöhe überschritten sein. Das ist bei einem einfachen Postkartentext "Gruss aus . . ." sicher nicht der Fall.

Im Einzelfall kann auch der Datenschutz belangt sein. Solange der Name an der Klingel steht, ist die Adresse ohne weiteren Zusammenhang unkritisch.

FAZIT: gesunder Menschenverstand beim Zeigen von Brief- und Postkartentexten. Versetzt Euch in Euren verstorbenen Großonkel: würde es ihn stören oder nur ein müdes Achselzucken auslösen?

@Wim: ich gehe davon aus, dass Ihr das auch so in der Zeitungsredaktion gehandhabt habt. Ich bin als Herausgeber einer Studentenzeitung jedenfalls damit nie auf die Schnauze geflogen.

Bei Belegen im Zweifelsfall den Namen abdecken und die Hausnummer, dass sollte genügen, um eine Zuordnung zu einer bestimmten Person unmöglich zu machen.

Vielleicht gibt ja der Michel einmal eine Gesetzessammlung für Philatelisten heraus.
 
Wim Ehlers Am: 22.05.2020 01:22:17 Gelesen: 15365# 36 @  
@ drmoeller_neuss [#35]

Hallo Uli,

dann melde ich mich doch noch einmal zu diesem Themenkomplex und danke Dir für die ausführliche Erklärung, der ich voll und ganz zustimme.

Ein weiteres Beispiel von mir: In meiner Erstflug-Belegsammlung ist ein großer Teil "Machwerk" der Firma Sieger. Hier spielt der Empfängername keine Rolle und muss auch nicht abgedeckt werden. Trotzdem sind sie durchaus sammelwürdig und werden auch von der "ILA-Interessengemeinschaft Lufthansa Aerophilatelie e.V." so bewertet. Tolle Abflug-, Zwischenlandung- und Ankunftstempel und Sonderbriefmarken aus aller Herren Länder.

Beruflich hatte ich in der Tat zunehmend mit möglichen Verstössen des Urheber- und Persönlichkeitsrechtes sowie auf das Recht auf das eigene Bild zu tun und war deswegen auch mehrfach mit unseren Hausjuristen im Kontakt. Das Medienrecht ist nach meiner beruflichen Zeit zudem noch verstärkt worden. Hier im Forum haben wir über die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO ja auch schon diskutiert. Über die Suchfunktion findet man hier im Forum reichlich Textmaterial.

Zusammenfassend: Vorsichtig sein ist in jedem Fall sicherer, als "auf die Nase zu fallen".

Beste Grüße
Wim
 
Wachauer Am: 22.05.2020 01:33:39 Gelesen: 15360# 37 @  
@ Wim Ehlers [#31]

@ Philatelistisch interessant könnten Marke und Stempel, Absender und Empfänger sein, um Postwege nachvollziehen zu können.

Lieber @Wim Ehlers,

das mag für dich und viele Sammler zutreffen, doch Philatelie ist ein weites Feld. Neben Sammeln von Briefmarken und Sonderstempeln mit Tieren, Blumen etc., Briefumschlägen mit Stempeln von Erstflügen gibt es noch vielerlei anderes, das einen Philatelisten interessieren kann und worauf man sich spezialisieren kann. Man muss auch einen Blick über den Tellerrand wagen.
Da gibt es z.B. die Social Philatelie, wobei der Inhalt von Brief- und Kartentexten einen wesentlichen Faktor darstellt (1).

Herzliche Sammlergrüße
Wachauer

(1) http://epaper13.niedersachsen.com/magazine/philapress/WebViewer-Portal-RB17-MM/webview.php/SC-SUPPLEMENT-2019-02-65#page/1
 
Wim Ehlers Am: 22.05.2020 01:49:25 Gelesen: 15350# 38 @  
@ Wachauer [#37]

Hallo Gerhard,

Deinen Einwand halte ich für berechtigt, wenn es um "Social Philatelie" geht, bietet er doch eine erstklassige Ausrede für alle, die das Briefgeheimnis / Postgeheimnis umgehen wollen.
Einen Linktipp habe ich auch [1].

Beste Grüße an die
Donau nach Krems
Wim

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=686&CP=0&F=1
 
wajdz Am: 22.05.2020 03:41:06 Gelesen: 15328# 39 @  
Dank der vor über 400 Jahren eingeführten Schulpflicht, die sich allmählich in ganz Deutschland durchsetzte, wurde das Schreiben von Briefen und Postkarten als Kommunikationsmittel zwischen ganz gewöhnlichen Bürgern üblich und alltäglich.

Was davon bis heute auf uns überkam, ist erstmal generell als Zeitzeugnis zu werten. Denn es ermöglicht einen Einblick in die Bräuche, Sitten, Verhaltensweisen und Meinungen unserer Vorderen, kurz, in vergangene Zeiten. Und vielfältiger und aufschlußreicher, als es Ausgrabungen und verwitterte Artefakte bisher vermögen.

Als Beispiel dafür möchte ich den Schriftsteller Walter Kempowski nennen, der mit seinem „Echolot“, einer Collage aus Briefen und Tagebüchern einen wesentlichen Beitrag zum Geschichtsverständnis der Nazizeit für uns Heutige geliefert hat.

Die Philatelie, im englischen Sprachraum ja wohl schon in den Rang einer Hilfswissenschaft aufgestiegen, kann also durch die Veröffentlichung von Texten, die sich auf Postkarten oder in Briefen finden, durchaus zum Verständnis der Vergangenheit beitragen. Und da die Briefmarken sammelnden Bürger ja normalerweise verständige und verantwortliche Personen sind, sollte man es tunlichst vermeiden, solche akademischen Diskussionen lostreten, wie es der sich selbst als Nichtjurist bezeichnende Verfasser des Beitrags [#3] in diesem Thread getan hat.

„Jeder soll sammeln, wie und was er möchte“ sollte weiter das Motto in diesem Forum sein und bleiben

meint Jürgen -wajdz-
 
bovi11 Am: 22.05.2020 06:36:54 Gelesen: 15302# 40 @  
@ alle

Um es noch einmal ganz klar zu Ausdruck zu bringen:

Hier soll offenbar ein Problem geboren werden, das es in der Praxis gar nicht gibt.

Niemand beabsichtigt, die Kundenliste des Orion-Versands zu veröffentlichen. Und niemand spricht davon, Betriebs- oder Steuerunterlagen zu veröffentlichen, die jemand verloren hat, zu veröffentlichen.

Hier ist ausschließlich die Rede davon, das Briefe oder Postkarten öffentlich zugänglich gemacht werden, deren Besitz aufgegeben wurde.

Es besteht nicht der geringste Anlaß, die seit Jahrzehnten geübte Praxis zu ändern.
 
Detlev0405 Am: 22.05.2020 07:58:22 Gelesen: 15238# 41 @  
@ Wim Ehlers [#3]

Hallo Wim,

ich verstehe deinen Einwand nicht. Vor allem bei einer Karte von 1919 wie von Detlef gezeigt und nur die kann hier Diskussionsbasis sein.

Uli hat in seinem Beitrag [#35] beim Urheberrecht bereits darauf verwiesen, dass es erloschen ist. Viel wichtiger aber ist eine ganz andere Regelung im Zivilrecht nach BGB. Nach § 311c BGB wird bei Veräußerung (trifft auch für Schenkung zu) einer beweglichen Sache auch das Zubehör mit veräußert. In unserem Fall sind das die Schutzrechte an der Karte, die zum Zubehör zu rechnen sind.

Hat Detlef die Karte rechtmäßig in seinen Besitz gebracht und davon gehe ich aus, muss er sich keine Gedanken um irgendwelche Post- oder Briefgeheimnisse machen. Auch wenn Uli negative Beispiele zur Inbesitznahme von philatelistischem Material aufzeigt, ist bei so einer Karte immer erst einmal vom rechtmäßigen Erwerb auszugehen.

Alle Rechte sind an Detlef übergegangen.

Gruß
Detlev
 
Wim Ehlers Am: 22.05.2020 08:02:15 Gelesen: 15229# 42 @  
axelotto Am: 22.05.2020 08:10:03 Gelesen: 15221# 43 @  
https://sammlungen.museumsstiftung.de/feldpostbriefe/
https://sammlungen.museumsstiftung.de/liebesbriefe/
Dann verstößt das Post Museum auch gegen das Postgeheimnis, wir hätten nie erfahren dürfen was ein Herr Goethe seiner Liebsten geschrieben hat.
Also Augen zu und...durch.
Gruß Axel
 
bovi11 Am: 22.05.2020 08:26:11 Gelesen: 15203# 44 @  
@ axelotto [#43]

Ja - die von Wim angestoßene Diskussion weist einfach nur absurde Züge auf.
 
Martin de Matin Am: 22.05.2020 08:35:00 Gelesen: 15192# 45 @  
Ich finde es schrecklich, wenn es innerhalb von 12 Stunden fast 40 vermeintliche Antworten zu einer Frage (Beitrag 1) gibt, wobei nicht einmal eine Handvoll davon die eigentliche Frage betreffen. Es wird nur so von Paragraphen und Gesetzen gesprochen. Wenn man sich darüber austauschen will, dann macht es bitte in einem eigenen Thema, und bezieht euch gegebenfalls auf den ersten Beitrag.

Eine kleine Anmerkung aus meiner Sicht zu den nicht zu der eigentlichen zu der Frage 1 gehörenden Beiträgen.
Postgeheimnis: Betrifft dies den nicht eigentlich nur den Postdienstleister?
Briefgeheimnis (§ 202 StGB): Hier geht es nur um verschlossene Briefe, Schriftstück oder Abbildungen, oder?

Dürften nach manchen der oberen Beiträgen nicht auch Briefe von bedeutenden Personen (z.B. Schriftstellern, Wissenschaftlern usw.) die z.B. in Archiven lagern nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden? Müssten Briefmarkenauktionshäuser wenn in ihren Abbildungen Texte sind (wer hat denn keine Postkarte im Angebot), diese dann schwärzen, natürlich auch dann wenn eine potentieller Käufer diese besichtigt? Ein Brief mit der Unterschrift von Goethe sähe bestimmt schön aus wenn der Text unkenntlich wäre, und somit sehr verkaufsfördernd.

Und jetzt Schluss mit den Gedankenspielen.

Gruss
Martin
 
Wim Ehlers Am: 22.05.2020 08:37:28 Gelesen: 15190# 46 @  
@ axelotto [#43]
@ bovi11 [#44]

Das Zeigen von Briefen und Postkarten habe ich nun mehrfach als okay bezeichnet. Darum geht es in [#1] nicht.

Der bisher einzig zielführende Beitrag kommt von Dr. Möller [#35].

Beste Grüße
Wim
 
Detlev0405 Am: 22.05.2020 08:44:52 Gelesen: 15179# 47 @  
@ Wim Ehlers [#42]

Der Verweis im Link ist nun völlig daneben. Einfach mal in das Gesetz schauen und den Adressaten des Gesetzes beachten - lt. EU Recht sind das sowohl private als auch gewerbliche Daten Verarbeiter/Verwender.

Ich bezweifle stark, dass ein privater Sammler von der DSGV tangiert wird - zumindest noch keine Gerichtsentscheidung dazu gesehen.

Gruß
Detlev
 
Altmerker Am: 22.05.2020 08:52:24 Gelesen: 15169# 48 @  
@ dr31157 [#1]

Jetzt wurde kräftig über Grundsätzliches parliert. Wa war nochmal die (Ausgangs-)Frage?
Ich sehe hier einen Landgerichtrat als Adressat. Julius?
Übrigens wird im Buch "Nachricht von dem Geschlecht und Herkommen der Cunoen: 1672 - 1957" über Dr. Federer und seine Frau 1914 berichtet, die in Hinterzarten den Cunos ein Urlaubsdomizil vermietet haben.
Naja, vielleicht löst die kollektive Weisheit oder Schwarmintelligenz auch noch paar andere handschriftliche Zeilen auf...
Gruß
Uwe
 
Wim Ehlers Am: 22.05.2020 08:54:17 Gelesen: 15168# 49 @  
@ Detlev0405 [#47]

... also ein privater Briefmarkensammler ist kein privater Verarbeiter/Verwender?

Ich fasse es nicht!
 
bovi11 Am: 22.05.2020 09:11:08 Gelesen: 15149# 50 @  
@ Wim Ehlers [#49]

Jetzt sind wir plötzlich nicht mehr bei Briefgeheimnis, sondern wieder beim Datenschutz.

Ich beende hiermit meine Äußerungen in dieser unsäglichen und absurden Diskussion.

Das kann in einem neuen Thema weiter diskutiert werden:

"Für meine Problemsammlung suche ich dringend Probleme"
 
Detlev0405 Am: 22.05.2020 09:50:20 Gelesen: 15114# 51 @  
@ Wim Ehlers [#49]

Dann einfach mal in die Gesetzestexte schauen und dann fassungslos sein - nein im Sinne der DSGV bist du als Privatperson nicht von diesem Gesetz erfasst als Adressat des Gesetzes.

Zeige mir ein Gerichtsurteil aus Deutschland, wo ein privater Briefmarkensammler belangt wurde wegen Verstoß gegen das DSGV.

Ich folge nun bovi11 und werde auch nicht mehr auf Emotionen reagieren.

Gruß
Detlev
 
dr31157 Am: 22.05.2020 10:20:24 Gelesen: 15070# 52 @  
@ bovi11 [#50]
An alle!

Ich frage mich nun bald wirklich sind wir noch Briefmarkensammler und Philatelisten oder alle Gauner und Betrüger, die alle gegen das (Brief)Postkartengeheimnis und den Datenschutz verstossen und Staatsgeheimnisse aufzudecken wollen. Ich versichere die Karte habe ich tatsächlich käuflich erworden. Ob der Verkäufer die Karte um 1919 aus einer Mülltonne fischte kann ich leider nicht sagen. Ich habe jedenfalls zu diesem Zeitpunkte noch nicht einmal gelebt oder in der Planung gewesen.

Leute, ich möchte in Ruhe eine Sammlung aufbauen bei der ich die Besonderheiten der Philatelie, deren Bedeutung und des Zeitgeschehens selbst verstanden habe. Auf einer Austtellung muss ich das auch erklären können, oder?

Ich will nichts Intimes aus dem Leben der Personen wissen, obwohl... ich es tatsächlich sehr schade fände, wenn ich jetzt meinen erworbenen Liebesbrief von Goethe um ihn lesen und zeigen zu können, die interessanten Passagen schwärzen müsste....

In der Wirklichkeit finde ich es z. Bsp. intersant zu lesen, dass ein Leutnant (ich nenne jetzt nicht den Namen) damals sein "Eau de Cologne" nicht in einer Drogerie kaufte, sondeern dies direkt bei Farina in Köln auf Rechnung bestellte. Heute würden die Hersteller von "4711" dabei denken, ich wär der Köder von "Verstehen Sie Spaß".

So, jetzt genung von dem Gefasel und hoffe das ich nicht verklagt werde. Ich möchte doch nur sammeln...

Viele Grüße

Detlef

PS: Viel Positives ist aus der ganzen Diskussion für mich #1 nicht herübergekommen.
 
saeckingen Am: 22.05.2020 10:48:41 Gelesen: 15033# 53 @  
51 Antworten auf eine Frage und nicht eine davon geht auf die Fragestellung ein - was für ein Armutszeugnis! Warum sind so viele Sammler so negativ und frustriert, statt sich an ihrem Hobby zu erfreuen?

@dr31157 - Leider kann ich Dir auch nicht helfen, da alte Schriften nicht gerade meine Stärke sind. Dazu sind Deine Scans auch noch sehr klein. Größere Scans würden das ganze sehr erleichtern!

Grüße
Harald
 
bayern klassisch Am: 22.05.2020 10:56:23 Gelesen: 15011# 54 @  
Liebe Freunde,

nur ein Satz: Wo kein Richter, da kein Kläger. Wer sollte da gegen wen klagen?

Wenn ein Adressat seine Briefe oder Karten her gibt, ist das Briefgeheimnis erloschen. Ausnahme: Diebstahl bzw. Unterschlagung; diese im Jahr 1919, oder sonst wann zu beweisen dürfte unmöglich sein. Also keine Bange.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
DERMZ Am: 22.05.2020 11:11:50 Gelesen: 14975# 55 @  
@ saeckingen [#53]

Hallo Harald,

die Anfrage von Detlef wurde ins Sütterlin-Thema verschoben und es sind schon mindestens zwei Forumsteilnehmer mit dem Beleg beschäftigt.

Nach wie vor - hier werden sie geholfen

Viele Grüsse Olaf
 
drmoeller_neuss Am: 22.05.2020 11:27:10 Gelesen: 14950# 56 @  
Ich hatte es doch eigentlich schon geschrieben: vor der Veröffentlichung den gesunden Menschenverstand einschalten. Belege auf einer Briefmarkenausstellung zu zeigen, ist vollkommen unkritsch.

Im Internet hat man keine Kontrolle über seine Daten. Geht immer davon aus, dass alles, was ihr schreibt und zeigt, unendlich lang gespeichert wird und durch Suchmaschinen immer gefunden werden kann.

Ein Briefumschlag an die Deutsche Bank - unkritisch, ich sehe nicht, was da für Rechte verletzt werden können. Ein Briefumschlag, adressiert an die Staatsanwaltschaft oder den Bundesnachrichtendienst - hier würde ich den Absender unkenntlich machen. "Aktuelle" Umschläge an Behörden und Versicherungen würde ich gar nicht zeigen. Manche Behörden sehen es nicht gerne, wenn man im Papierkorb nach Umschlägen fischt. Im schlimmsten Fall werden die internen Abläufe geändert und das heisst meistens: Reisswolf. Mein Tip: ein Jahrzehnt warten, bis Gras über die Sache gewachsen ist. Das sichert auch den Nachschub an neuen Umschlägen. :)

Bei den von mir genannten Telegrammen gab es wirklich Ärger, nach dem eine Postkundin ihr Telegrammformular im Internet zum Verkauf gefunden hatte. Daher mein Tip: Absender und ggf. auch Empfänger unkenntlich machen. Das ist mit einem einfachen Bildbearbeitungsprogramm kein Problem.

Eine moderne Postkarte als Titelblatt für die Vereinszeitung - könnte Ärger mit dem Postkartenverlag und dem Urheberrecht geben. Ein hundert Jahre alte Postkarte - sollte kein Problem sein.

Und bei Brieftexten: gesunden Menschenverstand einschalten! Ein Reisebericht ist anders zu beurteilen, als ein intimer Bericht an den besten Freund über sexuelle Störungen.

Wir leben in der Philatelie nicht im rechtsfreien Raum. Und Klagehanseln gibt es auch unter Philatelisten. Probleme kann es schon geben, wenn man sich nicht an die Regeln und den gesunden Menschenverstand hält.
 
10Parale Am: 25.05.2020 21:12:21 Gelesen: 14726# 57 @  
Ich möchte das sehr interessante und heikle Thema nicht wiederbeleben, aber heute fiel mir beim Sortieren meiner Belege dieser rückseitige Hinweis auf einer alten österreichischen Ganzsache auf, der indirekt doch mit dem Briefgeheimnis zu tun hat.

Die Postanstalt übernimmt keine Verantwortlichkeit für den Inhalt der Mittheilungen.

Juristen haben sich also schon damals und in einem fernen Lande Gedanken gemacht, was zu Papier kommt und wie man damit umgeht.

Liebe Grüße

10Parale


 
bayern klassisch Am: 25.05.2020 21:20:03 Gelesen: 14711# 58 @  
@ 10Parale [#57]

Hallo 10Parale,

das hatte damals eher etwas damit zu tun, dass Leute offensichtlich unflätige Ausdrücke und schwere Beleidigungen auf Postkarten schrieben und die Empfänger sich wunderten, warum die Post solche Frechheiten überhaupt transportiert hatte.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
Wim Ehlers Am: 25.05.2020 22:01:43 Gelesen: 14674# 59 @  
@ 10Parale [#57]

Zum Thema Briefgeheimnis in Österreich drei Linktipps:

https://de.wikipedia.org/wiki/Briefgeheimnis#%C3%96sterreich

https://www.rechteasy.at/wiki/briefgeheimnis/

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/118

Darin ein ein entscheidender Hinweis:

Unbedenklich ist die Veröffentlichung des Briefs durch den Adressaten (OGH 9 ObA 181/90).

Beste Grüße
Wim
 
bovi11 Am: 25.05.2020 22:11:03 Gelesen: 14658# 60 @  
@ Wim Ehlers [#59]

Nicht schon wieder!
 
Wim Ehlers Am: 25.05.2020 22:15:07 Gelesen: 14646# 61 @  
@ bovi11 [#60]

Ich bin nicht wieder angefangen.

Meine Empfehlung: [#56]
 
Vernian Am: 25.05.2020 22:37:20 Gelesen: 14613# 62 @  
Also lehrreich waren hier vor allem zwei Dinge:

1.) Man sollte beim Thema bleiben. Wie hier: Wenn die Frage nach dem Inhalt eines historischen Poststückes gestellt wird ist als Antwort die gegenfrage nach Post- und Briefgeheimnis fehl am Platz, hierzu sollte ein eigenes Thema eröffnet werden.

2.) Die Antworten von drmoeller_neuss, Beiträge [#35] und [#56]

V.
 
Richard Am: 25.05.2020 22:41:23 Gelesen: 14611# 63 @  
@ Wim Ehlers [#61]

Hallo Wim,

wenn Du Bedenken hast in diesem Forum zu schreiben oder zu lesen, dann melde Dich einfach ab. Ein Satz dazu reicht aus.

[#35] [#56] ist kein Rechtsanwalt !

Jetzt gebe endlich Ruhe.

Wenn hier einer die Verantwortung übernimmt, bin ich das.
 
drmoeller_neuss Am: 14.07.2020 20:54:49 Gelesen: 14124# 64 @  
Zum Thema "Copyright und Verwertungsrechte" ist in dem neusten "The Philatelic Journalist" Nr. 162 vom July 2020 ein interessanter Artikel von Wolfgang Maassen erschienen, der auf verschiedene Rechtsfragen von philatelistischen Veröffentlichungen eingeht. Dazu hat Wolfgang Maassen noch einen Ratgeberband veröffentlicht, erschienen im Phil*Creativ Verlag.

Mitglieder der AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques) erhalten das Heft im Rahmen ihres Mitgliedsbeitrages. Vielleicht hat der ein oder andere Philaseiten(viel-)schreiber Interesse, dort Mitglied zu werden. Es kostet 40 EUR im Jahr. Dafür gibt es unter anderem einen Presseausweis. Infos unter http://www.aijp.org.
 
Stiggi Am: 14.07.2020 22:04:43 Gelesen: 14085# 65 @  
@ dr31157 [#1]

back to topic :)

Kannst Du die Bilder vielleicht nochmal in größerer Auflösung bereitstellen?

Die Schrift sieht doch ganz passabel aus - da sind mir in manchen Kirchenbücher ganz andere Handschriften vor's Auge gekommen. :)
 
volkimal Am: 14.07.2020 22:31:22 Gelesen: 14059# 66 @  
@ Stiggi [#65]

Hallo Stiggi,

die Karte ist beim Thema Sütterlin ... schon entziffert worden. Siehe diesen und die folgenden Beiträge:

https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=234510#M1629

Viele Grüße
Volkmar
 
saeckingen Am: 15.07.2020 11:30:38 Gelesen: 13948# 67 @  
@ drmoeller_neuss [#64]

Aus diesem Artikel möchte ich nur einen Satz zitieren, da ja massive Kritik bezüglich der gezeigten Postkarte geäußert wurde:

Postkarten und ihre Texte fallen nicht unter dieses Verdikt, denn dort gemachte Mitteilungen waren von Beginn an öffentlich.

Ich kann mich der Empfehlung der AIJP-Mitgliedschaft für jeden, der etwas publiziert nur anschließen!
 
tomato Am: 15.07.2020 12:05:43 Gelesen: 13921# 68 @  
@ drmoeller_neuss [#64]

Interessiert mich sehr, leider funktioniert der Link beim Anklicken nicht.

Danke auch an saeckingen für den Hinweis in Beitrag [#67].

Gruß Thomas
 
Michael Mallien Am: 15.07.2020 12:42:37 Gelesen: 13871# 69 @  
@ tomato [#68]

leider funktioniert der Link beim Anklicken nicht.

den "." am Ende nicht mit kopieren, dann geht es (http://www.aijp.org ).

Viele Grüße
Michael
 
tomato Am: 15.07.2020 12:45:30 Gelesen: 13868# 70 @  
@ saeckingen [#67]

Auch das Thema finde ich interessant.

Zitat von saeckingen

Postkarten und ihre Texte fallen nicht unter dieses Verdikt, denn dort gemachte Mitteilungen waren von Beginn an öffentlich.

Das müsste doch dann auch für geschlossene Briefe für die Anschrift und den Absender gelten, die im Grunde ja auch öffentlich sind. Insofern bräuchte es doch gar nicht die Unkenntlichmachung der Anschriften bei Abbildungen von Briefen, wie ich vielfach schon gesehen habe. Oder gilt da rechtlich etwas anderes?

Hallo Michael,

ja stimmt, Danke.

Gruß Thomas
 
drmoeller_neuss Am: 15.07.2020 15:43:56 Gelesen: 13797# 71 @  
@ tomato [#70]

Postkarten und ihre Texte fallen nicht unter dieses Verdikt, denn dort gemachte Mitteilungen waren von Beginn an öffentlich.

Ich schätze Herrn Maassen als Autor sehr, aber hier liegt er leider daneben bzw. zieht die falschen Schlüsse.

Postkarten sind keine öffentliche Mitteilungen, sondern nur für den Empfänger bestimmt. Allerdings verzichten die mitwirkenden Personen auf einen besonderen Schutz der Mitteilung durch einen verschlossenen Briefumschlag. Das Postgeheimnis kann nicht verletzt werden.

Das hebelt aber noch lange nicht das Urheber- und Persönlichkeitsrecht aus. Beide Rechtskreise sind getrennt zu betrachten, es ist immer auf den Einzelfall abzustellen.

Dazu das KG Berlin in dem von Wolfgang Maassen zitierten Urteils (KG Berlin, Urteil vom 10.06.2015 – 24 U 101/14 – “Strittmatter-Brief”):

Briefe sind als Schriftwerke urheberrechtlich geschützt, wenn sie nicht nur Allerweltsmitteilungen enthalten, sondern eine geistige Leistung, die sich durch die Art der Sprachgestaltung oder der Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen, kulturellen, politischen oder sonstigen Fragen in Form und Inhalt von gewöhnlichen Briefen abhebt.

Das gilt auch für Postkarten, das Gericht hatte in diesem Einzelfall über einen Brieftext zu entscheiden und deswegen im Urteil von einem Brief geschrieben.

Es hängt konkret vom Postkartentext ab, ob die notwendige Werkqualität erreicht wird. Einfache Texte wie "Viele Grüsse aus Mallorca. Hier ist sehr heiss und wir sind jeden Tag am Strand" werden wohl keinen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen können.

Die meisten Postkartentexte dürften keine Persönlichkeitsrechte belangen, sonst hätte sie der Absender nicht auf eine offenen Postkarte geschrieben.

Der umgekehrte Fall ist auch denkbar: ein ärztlicher Befund in Stichworten dürfte keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, wohl aber die Persönlichkeitsrechte des Patienten beeinträchtigen.

Hier noch einmal die Webadresse der AIJP, des internationalen Presseverbandes der Philatelisten ohne den Punkt.

http://www.aijp.org
 
Frankenjogger Am: 15.07.2020 17:21:49 Gelesen: 13738# 72 @  
@ drmoeller_neuss [#71]

Das mit dem Urheberrechten in (Brief-/Postkarten-)Texten ist ganz sicher richtig.

Aber tomato meinte in [#70] die Veröffentlichung bzw. Abbildung von Belegen mit Absender- und Empfänger-Adressen.

Wie sieht es damit aus?

Gruß, Klemens
 
tomato Am: 15.07.2020 17:32:00 Gelesen: 13729# 73 @  
@ Frankenjogger [#72]

Ja stimmt, es geht mir nur um die Briefhülle mit Anschrift, Absenderangaben als Abbildung und nicht um den Inhalt des Briefs.
 
bovi11 Am: 15.07.2020 17:51:06 Gelesen: 13707# 74 @  
@ tomato [#73]

Die Entscheidung des Kammergerichts vom 10. Juni 2015 zu Az. 24 U 101/14 behandelt einen außerordentlich speziellen Sachverhalt.

Philatelistisch interessante Belege, die unter diese Vorgaben fallen, mag es geben; mir sind jedoch in mehr als 5 Jahrzehnten keine solchen Exponate bekannt geworden.

Insofern ist dieses Urteil vorliegend ohne praktische Bedeutung.

Wer es lesen möchte: https://openjur.de/u/874665.html
 
DL8AAM Am: 15.07.2020 19:51:02 Gelesen: 13648# 75 @  
@ Frankenjogger [#72]

Veröffentlichung bzw. Abbildung von Belegen mit Absender- und Empfänger-Adressen.

Unabhängig von den Fragen, die bisher hier thematisiert wurden, ist das Zeigen von privaten (Kunden-) Daten (Anschriften), inbesondere auch auf Korrespondenz in Verbindung mit Firmen, neben dem Persönlichkeitsschutzrechten, sicherlich auch (nennen wir es vereinfacht mal) datenschutztechnischen Aspekten problematisch. Wer möchte schon seinen Namen und Adresse auf einer Bestellkarte von Beate Uhse im Internet wiederfinden? Reine B2B-Belege sollten diesbezüglich unproblematisch sein, ABER ... man sollte hier auch bedenken, dass man vielleicht seine Quellen schützen (bzw. weiter geberfreundlich halten) sollte, d.h. möglicherweise sollte man entsprechende Teile der Empfängeradresse im JPG auch bei Firmenadressaten "schwärzen" (ob das notwendig sein sollte, sollte man im Gefühl haben... oder nachfragen). Und hier sollte man, egal wie freizügig der Abgeber das auch sehen mag, immer ein "zu Händen Herrn xxxxx" unkenntlich machen.

Ich halte das grundsätzlich so, bei Personen, wo ich nicht weiss, dass sie nichts dagegen haben, ihren Namen und Adresse im Internet zu sehen, werden die Namen (u.U. auch die Hausnummern) dezent leicht eingegraut, aber möglichst ohne den Gesamteindruck und Charakter des Belegs zu überprägen bzw. zu zerstören. Aber erkennbar eingegraut, nicht "geweisst", man muss schon sehen, dass ich den Beleg manipuliert habe. Zumindest mache ich das bei aktuellen Dingen. Je aktueller, desto strenger.

Beim JPG-"Schwärzen" sollte aber eigentlich schon der gesunder Menschenverstand ausreichen ... immer fragen, wie sähe ich das "anders herum" selbst.

Beste Grüße
Thomas
 
bovi11 Am: 15.07.2020 19:59:07 Gelesen: 13643# 76 @  
Jetzt wird das gesamte Thema wiederholt:

Siehe hier:

[#40]

Ich bin der Herr Pastor
und predige euch was vor,
und wenn ich nicht mehr weiter kann,
fang ich wieder von vorne an.

 
DL8AAM Am: 15.07.2020 20:22:51 Gelesen: 13611# 77 @  
@ bovi11 [#76]

Ich habe hier nur die wiederholten Fragen von Frankenjogger und tomato nach "Abbildung von Belegen mit Absender- und Empfänger-Adressen" beantwortet, unabhängig von den Fragen, die bisher hier thematisiert wurden.

Das eigentliche Thema "Briefgeheimnis" bzw. das in diesem unserem Zusammenhang nicht greifende Briefgeheimnis, ist ja bereits schon sehr viel weiter oben eineindeutig geklärt und abschliessend ausdiskutiert. Persönlichkeits-, Urheber- und Datenschutzaspekte kamen ja erst im Nachgang, off-topic zur Abrundung, auf. Und da darf es erlaubt sein, auf eine direkte Frage auch zu antworten!
 
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