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Thema: Erfahrungen mit Ebay
Das Thema hat 370 Beiträge:
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nagel.d Am: 03.02.2021 12:03:52 Gelesen: 54684# 46 @  
Auch wenn ich mich wiederhole, 1 Euroauktionen haben sich nie, weder zeitlich noch finanziell, gerechnet.

Und je mehr Kommentare ich dazu lese komme ich um einen Punkt nicht herum, und da weiß ich nicht ob ich da alleine bin. Auf Dauer wird sich Ebay keine Freunde machen und die Aktion könnte auch negativ für Ebay ausgehen. Natürlich ist Ebay bestrebt für seine Aktionäre Gewinne zu erzielen. Nur, und da kann ich durchaus falsch liegen, wenn man die Anbieter mit den Klein- und Kleinstumsätzen verärgert und dadurch verliert, kann man keine Gewinne mehr erzielen größere Gegenstände im Hochpreissegment, bin ich der Meinung, kauft man nicht zwangsläufig bei Ebay; dann müßte Ebay Geld in die Hand nehmen um die "breite Masse" wieder zu gewinnen.

Natürlich will auch ein "Monopolist" wie Ebay an den Geldtransaktionen verdienen; Paypal war zu beginn ein Unternehmen von Ebay, somit gingen die Gebühren an den Mutterkonzern bis sich Ebay von Paypal trennte.
 
Frankenjogger Am: 03.02.2021 12:04:50 Gelesen: 54683# 47 @  
Hallo,

"Ist da ein Tauschtag oder Börse nicht der geeignetere Raum?"

Grundsätzlich ja, aber:

- bei Tauschtagen muss man meist auch eine Tischgebühr zahlen
- zu Tauschtagen muss ich auch hinfahren
- es gibt immer weniger Tauschtage
- bei Tauschtagen sind meist sehr wenige Interessenten, da die Besucher meist nur lokal (aus der näheren Umgebung) anreisen

Tauschtage waren in früheren Zeiten sicher eine gute Möglichkeit, entsprechend hoch- und niederpreisige philatelistische Stücke zu tauschen (auch Tausch gegen Geld).

Heutzutage trifft das aus meiner Sicht leider nicht mehr zu.
Die Tauschtage in meiner Region, wo dies effektiv gut möglich ist, lassen sich leider an den Fingern der Hand eines Sägewerkers abzählen, um es sarkastisch auszudrücken.

Und Kosten fallen da auch an, die man dann auf die umgesetzte Menge umlegen muss. Das was man an ebay-Gebühren zahlen muss, das muss man als Rabatt gewähren.

Ohne Handel läuft auf einem Tauschtag doch auch nichts. Wenn man nicht mindestens 10 % Nachlass gewährt, laufen die Interessenten weiter, so meine Einschätzung.

Über Internetplattformen (ebay und co.) erreicht man halt rein Anzahlmäßig schon eine größere Menge an Interessierten und man hat auch die Möglichkeit reelle Marktpreise zu erfahren.

Viele Anbieter auf Tauschtagen (und Börsen) haben auch noch Preisvorstellungen die teilweise sehr realitätsfern sind.

Um die obige Frage aus (meiner) heutigen Sicht zu beantworten: Nein

Und bei dieser Sicht ist Corona noch gar nicht berücksichtigt.

Viele Grüße,
Klemens
 
Richard Am: 03.02.2021 12:56:58 Gelesen: 54646# 48 @  
@ nagel.d [#46]

Nur [---] wenn man die Anbieter mit den Klein- und Kleinstumsätzen verärgert

Wer sollte da verärgert werden ? Die Anbieter legen selbst die Angebote mit Klein- und Kleinstumsätzen fest und wenn sie sich über ihre eigenen Kleinstumsätze ärgern, dürfen sie nur Angebote einstellen, wie die BDB Auktionsfirmen, die in der Regel bei 30 bis 50 Euro aufwärts beginnen und sich über die Gebote freuen.

Schöne Grüsse, Richard
 
nagel.d Am: 03.02.2021 15:13:26 Gelesen: 54569# 49 @  
@ Richard [#48]

Richard ich glaube es weiß jeder auf was ich raus will.
 
beethoven_2014 Am: 21.02.2021 20:53:31 Gelesen: 54239# 50 @  
Ich bin auch zwangsweise umgestellt worden und werde persönlich auf Spezialplattformen tauschen und kaufen.

Das mann durch ebay nicht reich wird ist allen klar, aber die jetztige Gebührenerhöhung (auch aufs Porto) bringt Fass zum Überlaufen.

Als Konsequenz werde ich auch soweit wie möglich ebay meiden, auch bei Käufen.

Ebay wurde durch die kleinen Verkäufern groß gemacht und das vergessen die Herren bei ebay wohl.
 
Vernian Am: 21.02.2021 22:49:28 Gelesen: 54156# 51 @  
@ beethoven_2014 [#50]

"zwangsweise umgestellt worden"? Also bislang habe ich nur die Aufforderung umzustellen, noch ist da nichts weiter geschehen.
 
spain01 Am: 22.02.2021 00:40:15 Gelesen: 54120# 52 @  
@ Vernian [#51]

Ich habe auch noch nicht akzeptiert. was kann mir als privatem Verkäufer passieren?
 
nagel.d Am: 22.02.2021 10:16:39 Gelesen: 54025# 53 @  
Was passiert wenn ich das nicht akzeptiere? Letztendlich kann mich Ebay doch nicht zu etwas verpflichten was ich nicht will.
 
inflamicha Am: 22.02.2021 10:21:51 Gelesen: 54020# 54 @  
@ spain01 [#52]
@ nagel.d [#53]

Wenn Ihr die neue Zahlungsabwicklung bis zum gesetzten Enddatum nicht akzeptiert könnt Ihr nichts mehr einstellen, so einfach ist das. Das hat Ebay bei den gewerblichen Verkäufern gnadenlos durchgezogen, da wird man bei den Privaten mit naturgemäß geringeren Umsätzen also kaum anders verfahren.

Gruß Michael
 
Danziger Am: 22.02.2021 11:53:32 Gelesen: 53946# 55 @  
Andere Mütter haben auch schöne Töchter.

MfG
Hajo
 
Richard Am: 22.02.2021 12:08:05 Gelesen: 53929# 56 @  
@ inflamicha [#54]

Hallo zusammen,

wenn die Ebay Mitglieder die regelmässigen Änderungen und damit erhöhten Kosten widerstandslos akzeptieren, wird die nächste Zwangsregulierung und Kostenerhöhung umso schneller kommen. Das war zumindest meine Beobachtung in den letzten 15 Jahren.

Unser Mitglied Michael hat im StampsX-Forum zur Ebay Streitfallgebühr geschrieben:

Und dann gibt es noch die "Streitfallgebühr" aus einem Forumsbeitrag:

Wenn der Käufer direkt über Paypal sein Geld zurüchkholt und bei ebay keinen Fall öffnet, dann hast du einen sogenannten Zahlungsstreitfall an der Backe.
Dann zieht ebay dir den Kaufpreis und die Versandkosten vom Bankkonto ab, um es an Paypal zurückzuzahlen und dazu zahlst du 19,04 € Streitfallgebühr an ebay (Festgebühr für jeden Streitfall). Die Verkaufsprovision bekommst Du selbstverständlich auch nicht zurück. Am Ende bleibt:-Artikel weg,-Geld weg-Versandkosten bezahlt,-Ebay-Gebühren bezahlt,-19,04 € für nix obendrauf gelegt. So macht ebay Spaß ...

 
modirawatleng Am: 22.02.2021 17:29:07 Gelesen: 53820# 57 @  
@ Richard [#56]

Hintergrund dieser Praxis ist, dass Ebay (und auch Paypal) nur Plattformen zur Verfügung stellen und jede Verantwortung für die Vorgänge ablehnen. Der von einer Streifallgebühr betroffene Verkäufer hat grundsätzlich das Recht auf Bezahlung des Artikels, weil der Kaufvertrag gültig ist (sofern kein deutsches Gericht ihn aufhebt). Paypal hat aber in seinen AGB stehen, dass es ausschließlich die Zahlungen verwaltet und mit dem Kaufvertrag nichts zu tun hat, und daher berechtigt ist, jede dieser Zahlungen auch rückabzuwickeln. Ebay wiederum nutzt seinen Zugriff auf den Verkäufer, um sich dort das Geld plus Gebühr wieder abzuholen. Beidem haben Nutzer:innen in den (i.d.R. ungelesen angeklickten) AGB zugestimmt.

Prinzipiell kann der Verkäufer also vom Käufer eine Zahlung des Artikels jenseits von Paypal verlangen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. November 2017, VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16). In der Praxis geschieht das wegen der kleinen Geldbeträge in aller Regel nicht.

Widerstand gegen Ebay oder Paypal ist aussichtslos, man wird im Labyrinth aus Webformularen und Hotlines nicht einmal bis zu Menschen vorgelassen, die man ansprechen könnte und bekommt im Zweifelsfall einfach das Konto gesperrt.

Das Grundproblem ist die allgemein verbreitete digitale Bequemlichkeit. Die zunächst kostenfreien oder billigen Services werden genutzt, weil sie im Standardfall gut funktionieren (große Reichweite, Klick'n Pay) und lassen uns die damit entstehende Folgewirkungen (Wegfall kleiner und analoger Alternativen) vergessen. Sobald die Abhängigkeit groß genug ist, wird abkassiert.

Wir tun uns das selbst an.

modirawatleng
 
Pankow Am: 22.02.2021 17:29:56 Gelesen: 53820# 58 @  
Bei Ebay sollte man nicht mehr verkaufen. Sie sollen merken, dass sie sich ins "eigene Fleisch" geschnitten haben. Vielleicht werden sie einsichtig oder schlau!
 
nagel.d Am: 22.02.2021 18:42:20 Gelesen: 53747# 59 @  
@ Pankow [#58]

Ich bezweifle dass man das in der Masse hinbekommt.
 
22028 Am: 22.02.2021 19:02:05 Gelesen: 53720# 60 @  
Solange es keine ECHTE Alternative zu eBay gibt wird sich nichts ändern.

Andererseits, auch Auktionshäuser erhöhen mehr oder weniger regelmäßig ihre Gebühren.
 
Danziger Am: 22.02.2021 19:47:43 Gelesen: 53661# 61 @  
Auktionshäuser sind für kleines und mittleres Material keine Alternative.

Ich sehe da eher Delcampe als Alternative.
 
alemannia Am: 22.02.2021 20:07:21 Gelesen: 53637# 62 @  
@ inflamicha [#54]

Hallo Michael,
hallo zusammen,

als Privatanbieter mit minimalen Verkäufen, aber gleichwohl als Käufer mit einer schon höheren Anzahl von Käufen bin ich aber dann mal gespannt.

Dürfte ich nicht mehr verkaufen, würde ich auch nicht mehr kaufen.

Bisher habe ich immer per Überweisung Verkäufe und Käufe abgewickelt.

Bei Anbietern, die aufgrund der Änderung keine Überweisung als Zahlungsmöglichkeit mehr anbieten, erfrage ich über "Verkäufer kontaktieren" die Bankdaten, um die Summe zu überweisen.

Das hat bisher immer problemlos funktioniert.

Gruß

Guntram
 
beethoven_2014 Am: 22.02.2021 20:56:00 Gelesen: 53589# 63 @  
Ich ziehe von ebay um - auch wenn es Kannen an Kaffee kostet. Als Alternative gehe zu Fairmondo eine kleine Genossenschaft - zumindestens probiere ich das und melde mich wieder zwischendurch.

Meine Marken stelle ich hier ein oder bei Tauschticket oder Tauschgnom. Zwischenzeitlich habe ich einige Stammtauscher die regelmäßig bei mir anfordern und das Angebot erhöht sich Stück für Stück.
 
spain01 Am: 25.02.2021 19:55:50 Gelesen: 53288# 64 @  
Darf ebay eigentlich alles machen, was sie wollen? Sind die Kunden (Käufer wie Verkäufer) die eierlegende Wollmilchsau, die man quasi nach belieben ausschöpfen kann? Gibt es nach deutscher/europäischer Gesetzeslage keinerlei Möglichkeiten, dem im normalen Rahmen Einhalt zu gebieten?

Die logische Konsequenz als Verkäufer bei gut 11% Gebühren wäre, die Artikel entsprechend höher anzubieten, was einen Verkauf dann wieder erschwert. Dann würde ebay wiederum weniger Verkaufserlöse erzielen. Ein kostenloser Versand würde die Gebühren um ein paar Cent reduzieren, aber viel mehr wohl nicht.

An einen wirklichen und für ebay spürbaren Boykott durch (private) Verkäufer glaube ich nicht, auch wenn das der Eine oder Andere hier kundtut. Was juckt es den Markführer, wenn vielleicht 100 oder 200 bisherige Aktive bei ebay plötzlich wegbleiben? Auch wenn es 1000 oder 2000 sein sollten - egal.

Aber wer kennt sich schon über mögliche Rechtswege aus und ist gewillt bzw. überhaupt in der Lage, rechtliche Schritte, sofern sie möglich sind, in die Wege zu leiten?

Und auch dann wäre es sicherlich ein langer Weg, um ebay dazu zu bringen, die "Gebührenanpassungen" wieder rückgängig zu machen. Bis dahin haben die in jedem Fall eine Menge Geld zusätzlich eingenommen.

Pessimistischer Gruß
Michael
 
drmoeller_neuss Am: 26.02.2021 12:45:32 Gelesen: 53119# 65 @  
@ spain01 [#64]

ebay darf als privates Unternehmen die Provisionen frei festlegen. Und 11% Provision kann man nicht als Wucher bezeichnen.

Im übrigen haben die deutschen Real-Auktionshäuser auch munter ihre Provisionen über die Jahre erhöht. Ich kann mich an Zeiten erinnern, da war es gerade einmal 5% Aufschlag.

Den einzigen Ansatz sehe ich in der "Streitfallgebühr". Diese Pauschale dürfte vor einem deutschen Gericht kein Bestand haben. Allerdings tritt der Fall nicht häufig ein, und es muss dann genau dieser betroffene Händler klagen.
 
bovi11 Am: 26.02.2021 12:59:26 Gelesen: 53103# 66 @  
@ drmoeller_neuss [#65]

Na, ob die Streitfallgebühr in Höhe von 19,04 Euro vor Gericht keinen Bestand hat, da wäre ich mir nicht so sicher. Bei der überflüssigen und unsinnigen Online-Streitbeilegung der Europäischen Union gibt es ganz andere Gebühren:

https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/BJNR025410016.html

Die Gebühren der sog. Auffangschlichtungstellen, das sind die Universalschlichtungsstellen der Länder, werden durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vorgegeben. Die Gebühren für die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens, die der Unternehmer zu tragen hat, betragen danach

- 190,00 Euro bei einem Streitwert bis einschließlich 100,00 Euro
- 250,00 Euro bei einem Streitwert über 100,00 Euro bis einschließlich 500,00 Euro
- 300,00 Euro bei einem Streitwert über 500,00 Euro bis einschließlich 2.000,00 Euro
- 380,00 Euro bei Streitwerten über 2000,00 Euro
 
drmoeller_neuss Am: 26.02.2021 15:49:30 Gelesen: 53008# 67 @  
@ bovi11 [#66]

Paypal und ebay sind keine "Verbraucherschlichtungsstellen" im Sinne des Gesetzes. Dass diese überflüssig sind, steht auf einem anderen Blatt. Man muss sich als Händler auch nicht an der Online-Streitbeilegung beteiligen.

Für die Gebühren kann man auch gleich einen Anwalt mit der Vertretung beauftragen. Ein guter Anwalt wird eine außergerichtliche Einigung versuchen (es sei denn, es ist aufgrund des Sachverhaltes nicht geboten oder von vorneherein aussichtslos).

Zur Streitfallgebühr in Höhe von 19,04 Euro: ebay kann natürlich Kosten für Rücklastschriften etc. weiterbelasten. Darüber gehenden Aufwand muss ebay nachweisen. Aber die meisten Händler haben nicht die Zeit dazu, aus Prinzip ein Verfahren womöglich durch mehrere Instanzen durchzufechten.
 
bovi11 Am: 26.02.2021 17:42:35 Gelesen: 52938# 68 @  
@ drmoeller_neuss [#67]

Daß eBay keine Verbraucherschlichtungsstelle ist, darauf wäre ich jetzt von allein gar nicht gekommen. Danke für den Hinweis. ;-)

"Darüber gehenden Aufwand muss ebay nachweisen."

Soweit ist das sicher richtig, in der Praxis dürfte das kaum ein ernsthaftes Problem darstellen. Aber warten wir es doch einfach ab.
 
Vernian Am: 03.05.2021 10:10:25 Gelesen: 52106# 69 @  
Offenbar hat eBay schon gemerkt, dass die neue Preispolitik Privatanbieter vergrault - nun hat man offenbar die Geühren für niedrigpreisige Angebote von Privatverkäufern angepasst (bezogen auf das neue System):

"Die variable Verkaufsprovision beträgt 11% für den Anteil des Gesamtbetrags bis zu einer Höhe von EUR 1.990,00 und 2% für den Anteil des Gesamtbetrags über EUR 1.990,00.

Die fixe Gebühr pro Bestellung beträgt EUR 0,05, wenn der Gesamtbetrag pro Bestellung unter EUR 10,00 beträgt, ansonsten EUR 0,35. Für Verkäufe vor dem 3. Mai 2021 wird unabhängig vom Gesamtbetrag pro Bestellung eine fixe Gebühr von 0,35 EUR erhoben.Der Gesamtbetrag des Verkaufs umfasst den Artikelpreis, alle Bearbeitungsgebühren, die Kosten für den vom Käufer gewählten Versanddienst, die Umsatzsteuer und alle weiteren anfallenden Gebühren.

Als Bestellung gilt der Kauf einer beliebigen Zahl von Artikeln durch ein und denselben Käufer, bei dem der Käufer bei der Kaufabwicklung für alle Artikel dieselbe Versandmethode wählt."

Ob letzteres schon zuvor so geregelt war oder neu ist weiß ich nun nicht - aber d.h. kauft ein Käufer mehrere Artikel fällt die fixe Gebühr nur einmalig an, nicht pro Artikel.

V.

[1] https://www.ebay.de/help/selling/fees-credits-invoices/gebhren-fr-private-verkufer?id=4822&cbtrack=DE20164
 
Göttinger Am: 03.05.2021 10:28:55 Gelesen: 52081# 70 @  
@ Vernian [#69]

Die einmalige fixe Gebühr für den Kauf mehrerer Artikel, die aber zusammen verschickt werden, war schon vorher so geregelt.

Dass ebay Gebührenerhöhungen wieder zurück nimmt (oder verringert wie in diesem Fall) ist ja nicht einmalig, wenn sie merken, dass das Geschäft dadurch massiv einbricht. Ich hatte darauf gehofft (siehe Beitrag [#20]). Das war z.B. auch bereits bei der Zwangslösung "kostenloser Versand" bei Büchersendungen so vor ein paar Jahren, die hielt sich auch nur wenige Wochen.

Viele Grüße

Göttinger
 

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