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Thema: Portobestimmung von Belegen: Österreich - Schweiz
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Baber Am: 11.04.2013 15:31:22 Gelesen: 25196# 1 @  
Schweizer Nachgebühr

Hallo zusammen,

diese Drucksache, gelaufen 1954 von Wien in die Schweiz ist eigentlich portogerecht frankiert.

Drucksache 1S + Expresszuschlag 5S.

Kann jemand die 30 Rappen Nachgebühr der Schweiz erklären?



Gruß
Baber
 
Cantus Am: 12.04.2013 01:40:23 Gelesen: 25148# 2 @  
Wenn ich den Brief richtig interpretiere, war er als Drucksache per Eilpost verschickt worden. Die Eigenschaft "als Drucksache" war aber von der Schweizer Post nicht anerkannt worden, was zur Erhebung einer Nachgebühr führte.

Viele Grüße
Ingo
 
Baber Am: 12.04.2013 11:50:17 Gelesen: 25124# 3 @  
@ Cantus [#2]

Hallo Cantus,

wenn das die Erklärung sein sollte, so hätte ein Brief damals 1,70 S gekostet. Die Sendung wäre also um 0,70 S unterfrankiert gewesen. 30 Rappen waren 1,80 S was dann ungefähr das 2,5 fache des fehlenden Portos entspricht. Kann aber die empfangende Postverwaltung einfach so erklären, dass die Sendung keine Drucksache ist, wenn die sendene sie als Drucksache angenommen hat?

Gruß Baber
 
juni-1848 Am: 24.08.2014 21:46:45 Gelesen: 24603# 4 @  
Hallo Richard,

kannst Du folgenden (bislang unbeantworteten) Beitrag #199 aus dem Thema "Nachgebühr verschiedener Länder" bitte in dieses Thema kopieren?

[http://www.philaseiten.de/beitrag/64206]

Danke, Werner
 
Richard Am: 25.08.2014 12:16:53 Gelesen: 24575# 5 @  
Kopie des Beitrags 64296 vom 06.04.2013, geschrieben von juni-1848

Eil-011 ... Rottenburg am Necker – Vandans (Österreich), 06.03.61, Eil-Auslandsbrief, 20 Pf unterfrankiert mit Einzeiler "Botenlohn" für die Landzustellung.

Hallo zusammen,

Am 07.03.1961 erhielt ein Bau-Ingenieur, der sich vorübergehend im Haus 65 in Vandans aufhielt, diesen Eilbrief aus Rottendorf am Neckar:



Der Brief wurde mit 2 Stück der 40 Pf Europa 1960 für einen Auslandsbrief bis 20 Gramm (40 Pf) nur mit 40 Pf anstatt 60 Pf für die Eilbotengebühr frankiert.
Die fehlenden 20 Pf hätten in Österreich eingehoben werden müssen.

Auf dem Brief finden wir jedoch anstelle eines Nachgebühren-Vermerks nur einen violetten Handstempel-Einzeiler „Botenlohn___S___“ mit zunächst handschriftlichem Eintrag von 1 S 60, der aber überschrieben wurde mit dem doppelten Betrag von 3 S 20.

Offensichtlich wurde für die beschwerliche Landzustellung in Vandans ein Botenlohn erhoben.

Da mir keine Österreichischen Gebührenbestimmungen vorliegen, bitte ich um Eure Hilfe:

1. Mit welchem Gesamtbetrag wurde die fehlende Eilgebühr hier eingehoben ? Oder wurde sie übersehen ?

2. Gab es auch in Österreich für die Landzustellung erhöhte Eilbotenlöhne ? In welcher Höhe ?

Vielen Dank und allen einen hoffentlich sonnigen Sonntag !
 

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