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Thema: Neue deutsche Postwertzeichen - ab wann frankaturgültig ?
Das Thema hat 38 Beiträge:
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reichswolf Am: 11.06.2008 14:32:48 Gelesen: 37538# 1 @  
Hallo Henry,

im Dauerserie Blumen-Thread schreibst du in deinem letzten Beitrag, die verklebte Marke sein ungültig, da noch nicht offiziell ausgegeben. Das sehe ich anders, da die DPAG in ihrer Broschüre "Leistungen und Preise 2008" folgendes schreibt:

"Gültig sind alle Postwertzeichen mit dem Aufdruck "Deutschland", die in EUR oder sowohl in EUR als auch in Pfennig (sogenannte Doppelnominale) ausgezeichnet sind."

Auch auf der Homepage der Post finde ich keine weiteren Einschränkungen dieses Satzes, er sollte also so richtig sein. Dann darf man aber eben auch die noch nicht offiziell verausgabten Marken verkleben.

Wenn man es jetzt ganz genau nimmt, gibt es aber eigentlich gar keine gültigen Briefmarken, jedenfalls ist mir keine mit entsprechender Auszeichung und AUFDRUCK "Deutschland" bekannt. :-)

Beste Grüße,
Christoph

PS: Eigentlich wollte ich im Thread selbst antworten, leider durfte ich nicht. Evtl. kann man diesen Beitrag ja verschieben.
 
Henry Am: 11.06.2008 18:41:10 Gelesen: 37521# 2 @  
@ reichswolf [#32]

Da irrst Du leider, denn Du hast den 1. Satz nicht gelesen. Da steht deutlich, dass Briefe nur mit gültigen Postwertzeichen freigemacht (frankiert) werden dürfen.

Offizieller Ausgabetag ist der 12.06.2008 und damit erlangt die Marke auch erst ab diesem Tag Gültigkeit. Deine Aussage gilt ja nur für offiziell ausgegebene Marken. Briefe ohne gültige Freimachung (egal, ob Marke ganz fehlt, selbstgezeichnete Marken oder aufgeklebte Papierschnitzel oder bereits ungültig gewordene Marken) sind als unfrankiert zu werten und werden nach derzeitiger Regelung mit fehlendem Porto + 51 Cent "Nachschlag" belastet.

Anders sieht es zum Beispiel bei Ganzsachen aus, die mit einem Postwertzeichen bedruckt sind, das bereits früher offiziell ausgegeben wurde. Diese Ganzsachen dürfen sofort bei Erwerb (sofern dieser nach dem offiziellen Erstausgabetag liegt oder diesem entspricht) verwendet werden.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
reichswolf Am: 11.06.2008 19:50:46 Gelesen: 37518# 3 @  
Hallo Henry,

klar habe ich den ersten Satz gelesen. Da wird, wie du ja richtig schreibst, verlangt, daß Sendung mit gültigen Marken frankiert werden müssen. Der Bergriff "gültig" wird dann im von mir zitierten Satz, und nur dort, genau definiert. Es findet sich nirgendwo die Einschränkung, daß der Ersttag irgendeine Rolle spielt.

Ich habe mir auch die AGB der DPAG angesehen, ebenso die zu den Abos (denn daher stammen die frühverwendeten Marken meist). Auch dort finde ich nichts, was deine These stützt. Bitte liefere du doch das Zitat, auf das du deine Aussage begründest.

Beste Grüße,
Christoph
 
Henry Am: 11.06.2008 20:34:05 Gelesen: 37513# 4 @  
@ reichswolf [#33]

Hallo Christoph,

vom reinen sachlichen Verständnis her glaube ich nicht, dass man in meine Ausführung etwas anderes hineininterpretieren muss.

Die Poststellen dürfen die Marken ja immer erst am Ausgabetag an die Kunden verkaufen. Folglich kann es keine vorherige offiziell gültige Frankatur geben. Wenn durch Unwissenheit, Fahrlässigkeit oder sonstwie diese Vorgabe umgangen wird, lässt sich daraus nicht eine rechtliche Gültigkeit ableiten.

Aber es gibt auch auf den Rechnungen, die den Abo-Lieferungen beigefügt sind, und zwar bei den Sofort-Abo's, die ja vor dem offiziellen Ausgabetermin ausgeliefert werden, um Ersttagsbelege zu ermöglichen, immer den Vermerk "Bitte beachten Sie, dass die Briefmarken-Neuausgaben erst ab dem ... frankaturgültig sind".

Natürlich werden sich solche Frankaturen in einer Sammlung immer gut unterbringen als ein Beispiel, was eigentlich nicht passieren sollte.

Gruß
Henry
 
reichswolf Am: 11.06.2008 21:17:11 Gelesen: 37510# 5 @  
@ Henry [#38]

Hallo Hernry,

wo interpretiere ich denn etwas in deine Aussagen hinein ? Die einzigen Aussagen, die ich zu deuten versuche, stammen von der Post. Leider bin ich juristisch nicht sehr bewandert, aber es würde mit bei der verbraucherfreundlichkeit vieler Urteile der letzten Jahre sehr wundern, wenn die DPAG im Streitfalle Recht bekäme, wenn sie für eine so freigemachten Sendung Nachentgelt forderte.

Betse Grüße,
Christoph
 
- Am: 12.06.2008 13:44:36 Gelesen: 37496# 6 @  
Über diesen Sturm im Wasserglas habe ich mich amüsiert!

Es kann doch wohl keinen Zweifel darüber geben, daß eine Marke noch nicht gültig ist, solange sie noch nicht offiziell herausgegeben worden ist.
 
Manowar Am: 13.06.2008 17:25:35 Gelesen: 37476# 7 @  
Ich denke auch, dass es sehr unlogisch wäre, wenn diese Marken schon vor dem Ausgabetag Gültigkeit besitzen würden. Was für einen Sinn hätten denn dann noch Ersttagsbriefe usw.?

Aber mal etwas anderes: Wie würdet ihr diese Dinge bewerten? Wenn ein Beleg wertlos ist, würde ich die Marke einfach ablösen. Solange das Datum nicht zu lesen ist, kann mir keiner nachweisen, dass die Marke ungültig frankiert/ gestempelt wurde.
 
Henry Am: 13.06.2008 18:01:35 Gelesen: 37470# 8 @  
@ Manowar [#7]

Nun mal langsam mit den Pferden.

Jeder Beleg ist zunächst sammelwürdig - zumindest bis zur Bewertung. Es gilt: Je seltener das Vorkomen - umso sammelwürdiger.

Der Wert des Belegs ist eine andere Seite.
Je philatelistischer der Beleg - umso wertvoller
je seltener - umso wertvoller
je sauberer - umso wertvoller.

Aus diesen Kriterein ergibt sich dann auch der letztendliche Wert, den jemand zu bezahlen bereit ist. Wenn die Marken abgelöst sind, gilt eigentlich die gleiche Wertschätzung.

Eine lose gestempelte Marke, die das Stempeldatum nicht erkennen lässt, ist demzufolge nichts oder nur ganz gering wert. Letzteres nur dann, wenn sie sehr selten wäre.

Moderne Marken können das nie sein, es gibt Ramsch zuhauf und somit erklärt sich auch, dass das Ablösen von Marken mit unleserlichem Datum sinnlos ist. Die Arbeit kann man sich getrost sparen.

meint
Henry
 
- Am: 13.06.2008 18:33:43 Gelesen: 37466# 9 @  
@ Manowar [#7]

Ich würde den Beleg mit der Vorverwendung natürlich aufheben - als Kuriosität, ebenso wie einen Beleg mit falschem Datum (z.B. 30.02.xxxx).

Was so ein Beleg wert ist? Soviel, wie ein Käufer zahlen will.
 
AfriKiwi Am: 16.06.2008 12:29:22 Gelesen: 37427# 10 @  
@ Henry [#8]

>>Moderne Marken können das nie sein, es gibt Ramsch zuhauf und somit erklärt sich auch, dass das Ablösen von Marken mit unleserlichem Datum sinnlos ist. Die Arbeit kann man sich getrost sparen.<<

Leider muß ich Dir zustimmen auf Grund was hier alles schon bei PhilaSeiten.de geschrieben wurde.

Gerade so finde ich Deine Stellung kraß, einerseits ist es ein guter Rat aber auch deprimiert es einen Neuling.

Sowie wir eine Briefmarke das erste mal gesehen haben, denken wir - was ist die Wert ?

Es ist doch wie ein schöne Dame (Wir lassen mal die Charakter-Skizze). Es gab sie doch schon ewig und nur in der Mode liegt der Wert und der Betrachter bewertet sie unterschiedlich.

Wir sammeln nach Mode mit korrigierendem philatelistischen Wissens. Ich und vielen andere und vermute Du auch hast Marken gesammelt, abgewaschen ohne Datum usw. Wir sehen halt noch Massen davon.

So wie der Wert steigt von Marken mit Vollstempel, steigt der Preis. Diese 'Mode' übersieht gerne der Händler in sein Angebot aber macht auch seine Moneten damit.

Wie modern sollten die Marken sein die man getrost nicht Ablösen soll ? Billigen Ramsch gibt es seit 1840 als einzel Marken und der Unterschied muß erst mal erkannt werden.

Ich habe sicher auch schon viel Zeit verschwendet nach Deiner Standard, es hilft mir aber z.B. Abarten und Zähnungen leichter zu identifizieren.

Der Geschmack der Sache liegt doch auch im Senf beim Frankfurter Würstchen.

Erich
 
Henry Am: 16.06.2008 19:14:00 Gelesen: 37412# 11 @  
@ AfriKiwi [#10]

Hallo Erich,

es wäre sehr schade, wenn meine Beiträge jüngere Sammler oder Neueinsteiger verprellen würde. Genau das Gegenteil möchte ich erreichen.

Dazu gehört aber auch, deutliche, aber ehrliche Worte zu sprechen. Auch ein Neuling muss klipp und klar wissen, was auf dem philatelistischen Markt ehrliche Ware ist, dann wird er auch "schöne" Angebote von geschäftstüchtigen Händlern einordnen können.

Du hast recht, auch ich habe zunächst "unnütze" Marken mit gesammelt. Mir wurden auch solche Marken in meiner Unwissenheit verkauft. Ich habe aber auch gesagt, jeder Brief sei zunächst sammelwürdig. Und ich habe auch geschrieben, dass die gleichen Kriterien für Marken gelten.

Und das heißt doch nichts anderes, dass ich auch Marken, die philatelistisch eigentlich wertlos sind, so lange in meine Sammlung einverleiben kann, bis ich ein besseres Exemplar finde. Das ist ja völlig in Ordnung.

Richtig ist auch, dass fehlerhafte Marken durchaus als Vergleichsstücke gute Dienste leisten können.

Ich wollte mit dem Beitrag [#8] nur klarmachen, dass eine Marke, die auf Brief die philatelistischen Kriterien nicht erfüllt, nicht besser wird, wenn man sie ablöst, wie es im Beitrag [#7] unterschwellig argwöhnt wurde.

mit philatelistischem Gruß
Henry
 
Mophila Am: 18.06.2008 19:42:57 Gelesen: 37387# 12 @  
Hallo,

ich habe mal schriftlich bei der Post nachgefragt und bekam die Antwort, dass bzgl. eines Briefes, der mit einer noch nicht gültigen Briefmarke frankiert ist, kein Nachporto zu entrichten ist.

Folglich ist die Frankatur gültig, wenn auch nicht korrekt, so wurde mir mitgeteilt.

Einen einzelnen solchen Beleg sollte man meiner Einschätzung nach vom Wert her nicht überbewerten. Wobei ich einer solchen systematischen Sammlung durchaus einen Wert zuräume.

Mit besten Sammlergrüßen
Achim
 
reichswolf Am: 18.06.2008 20:18:41 Gelesen: 37378# 13 @  
Ich wollte eigentlich nichts mehr zu dem Thema sagen, da ich das Gefühl hatte, für einen Idioten, Spinner oder Troll gehalten zu werden. Auch ich habe auf Nachfrage eine ähnliche Antwort bekommen. Das es so und nicht anders sein muß, wie jetzt beschrieben, ist auch absolut logisch, wenn man mal die Phila-Brille auszieht.

1. verkauft die Post Marken vor dem Ersttag, da wird die Definition des Ausgabedatums doch schwierig.

2. können die Marken auch völlig legal einem Nicht-Philatelisten in die Hände fallen.

3. steht auf den Marken kein Gültigkeitszeitraum, der aber sonst selbst auf jedem McDonalds-Gutschein etc. zu finden ist.

4. ist die von der Post zu erbringende Leistung bereits bezahlt, und im Gegensatz zu anderem "Wertpapieren" wie z.B. Eintrittskarten nicht zwangsläufig an ein bestimmtes Datum gebunden.

5. hat die DPAG wohl sowas wie die Definitionshoheit, und deren Definition von "gültig" habe ich bereits zitiert.

Beste Grüße,
Christoph
 

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