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Thema: Potschta - Stempel auf Briefen, Briefstücken und Marken alle falsch
Das Thema hat 403 Beiträge:
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Richard Am: 09.01.2018 09:00:02 Gelesen: 196042# 304 @  
@ Markus Pichl [#303]

Hallo Markus,

die Nummer 41 wurde im Deutschland Spezial 2015 in B I geändert, erscheinen gem. Verlagsmitteilung etwa April 2015 [1].

Erfahrungsgemäss werden solche Änderungen im Spezial einige Monate vorher schon in Michel Junior Katalog durchgeführt, diesen besitze ich allerdings nicht.

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=104669
 
Richard Am: 09.01.2018 12:43:52 Gelesen: 195856# 305 @  
@ stampmix [#301]

Ich habe da eine grundsätzliche Frage. Warum macht man Atteste für Fälschungen? Gibt (oder gab) es überhaupt Fälschungen der Fälschungen?

Mail-Auskunft eines BPP Prüfers an mich:

es gibt ein paar wenige Fälle, bei denen ein Befund oder Attest ausgestellt werden kann, aber nicht muss. Dazu zählen sicher Sperati-Fälschungen, auch andere "beliebte" und gesammelte Fälschungen

Wir sollten aber beim Thema "Potschta - Stempel auf Briefen, Briefstücken und Marken alle falsch" bleiben.

Schöne Grüsse, Richard
 
stampmix Am: 09.01.2018 12:51:23 Gelesen: 195836# 306 @  
@ Richard [#305]

Wir sollten aber beim Thema "Potschta - Stempel auf Briefen, Briefstücken und Marken alle falsch" bleiben.

Dann zurück zu den POTSCHTA Briefen mit der B I:

Verstehe ich die BPP-Auskunft - es gibt ein paar wenige Fälle, bei denen ein Befund oder Attest ausgestellt werden kann, aber nicht muss. Dazu zählen sicher Sperati-Fälschungen, auch andere "beliebte" und gesammelte Fälschungen - richtig, wenn ich jetzt für die neuen Atteste unterstelle, dass es sie gibt, weil es "beliebte" Fälschungen sind?

Wenn´s beliebt ist, kann man natürlich nichts machen. ;-)

vielen Dank für die Info
stampmix
 
DL8AAM Am: 10.01.2018 18:16:46 Gelesen: 194999# 307 @  
@ stampmix [#306]

Nicht beliebt, sondern wertvoll und wichtig, und hier nicht nur finanziell, sondern auch philatelistisch. Und oftmals sind diese historischen Fälschungen wertvoller und begehrter als die eigentlichen Originale.

Ein echter Kujau muss auch wirklich echt geprüft sein, um wertvoll zu sein.

Gleiches gilt für diese falschen Nachstempelungen, philateliehistorisch sind diese 'historischen' Machwerke sicherlich auch interessant und ja, auch sammelnswert. Als entsprechend gekennzeichneter und beschriebener Sidekick passen die auch in eine normale Sammlung des Themas. Einen gewissen Wert haben diese Stücke 'als Machwerke' ganz sicher! Man muss nur wissen, was man da hat und zu sich und Dritten ehrlich sein. Auch als Prüfer. Wenn Prüfer Atteste ausstellen, hätte ich damit absolut keine Probleme, solange die Beschreibung eineindeutig, ohne Umschweife und Vernebelungen ausfällt. Und lasst dann den informierten Markt entscheiden, was er bereit ist, für "sowas" zu zahlen. Echte Kujaus haben inzwischen auch ihren Markt gefunden.

Gruß
Thomas
 
Markus Pichl Am: 11.01.2018 15:44:54 Gelesen: 194501# 308 @  
Hallo,

Herr Strobel zeigt auf Seite 122 seiner Abhandlung die Seite 1 aus dem Heft "Die Geschichte der Potwertzeichen Ostsachsens", dort die Widmung des Autors Paul Friedrich: "Dem technichen Leiter der O.P.D. Herrn Postamtmann Papsdorf gewidmet vom Verfasser 2./2.1948 Paul Friedrich".

Kürzlich habe ich einen Posten mit alter Literatur ersteigert und soeben erst durchgesehen. Darin ist auch ein Heft "Die Geschichte der Ostsachsens", als ich es aufgeschlagen habe, traute ich meinen Augen kaum. Es findet sich in meinem Heft die in Tinte geschriebene Widmung:

"Meinem lieben Freund
Herrn Postamtmann Schneider
in Dankbarkeit gewidmet
vom Verfasser
7./1.1948 Paul Friedrich

....... No 1"

Leider kann ich das Wort vor "No 1" nicht entziffern. Wer kann helfen?





Ob der Autor Paul Friedrich auch ein paar rückdatierte Potschta-Marken von Schneiter erhielt, dass er gegenüber ihm sogar seine Dankbarkeit ausgedrückt hatte?

Beste Grüße
Markus
 
JH Am: 11.01.2018 15:52:54 Gelesen: 194489# 309 @  
Ich würde lesen "Exemplar No. 1".

Gruß
Jürgen
 
Markus Pichl Am: 11.01.2018 16:36:58 Gelesen: 194422# 310 @  
@ JH [#309]

Hallo Jürgen,

einen ganz lieben vielen Dank, für Deine Hilfe. Irgendwie saß ich da wohl auf der Leitung.

Exemplar No. 1 für den Postamtsmann Schneider, noch vor allen anderen, die am Betrug mit der Potschta-Marke mitgewirkt haben. Super, das passt.

In dem Literaturbestand sind auch noch in gebundener Form die Jahrgänge 1947, 1948 und 1949 der Zeitschrift Sammler-Express und einiges mehr dabei. Der Jahrgang 1947 ist der erste vom Sammler-Express.

Im Moment bin ich am Sichten von zwei Mappen mit Fehllisten und sonstigem.



Bin ganz aufgeregt, ob sich noch etwas interessantes findet.

Beste Grüße
Markus
 
Markus Pichl Am: 11.01.2018 18:25:47 Gelesen: 194335# 311 @  
Hallo,

zwischenzeitlich hat man mich darauf aufmerksam gemacht, dass in der Auktion, in der ich den Literaturbestand ersteigern bzw. im Nachverkauf kaufen konnte, auch eine Sonderauktion ex Sammlung "Postamtsrat Ernst Friedrich Schneider" stattfand. Das hatte ich gar nicht im Blick und der Name ist mir auch erst seit Sonntag ein Begriff.

Nun ja, somit erklärt sich auch, warum in der Auktion so viele Kuriositäten, welche die Welt in dieser Form zuvor noch nicht gesehen hatte, angeboten werden konnten. Das eine oder andere, dieser tollen Abarten ex Sammlung Schneider, sieht für mich nach Druckausschuß aus. Anderes sieht wiederum für mich danach aus, dass es bewusst hergestellt wurde. Zumindest ist dies mein erster Eindruck, beim Betrachten der Bilder im Print-Katalog. Ich muß mal nachsehen, die Atteste müssten im Online-Archiv des Auktionshaus einsehbar sein, in welcher Art und Weise das alles attestiert wurde.

Ferner hatte ich diese Tage bei einem anderen Auktionshaus einige Briefe aus dem Online-Archiv gespeichert, deren Absender F. Schneider war. Auf diesen finden sich kuriose Frankatur-Zusammenstellung, mit diversen teuren Marken.

Voll spannend, die Sache.

Beste Grüße
Markus
 
Markus Pichl Am: 12.01.2018 16:55:57 Gelesen: 193887# 312 @  
@ bovi11 [#297]

Um irreführend zu sein, müssen im Attest keine falschen Tatsachen beschrieben sein.

Derartige Sachverhalte sind im Wettbewerbsrecht gang und gäbe. Hier darf ich keine Angaben machen, die geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise in die Irre zu führen. Das gilt auch, wenn es um tatsächlich zutreffende Sachverhalte geht.

Eine Angabe ist irreführend, wenn sie beim Adressaten eine Vorstellung bewirkt, die nicht in Einklang mit den wirklichen Verhältnissen steht.

Genau das gilt auch im vorliegenden Fall: Das Attest mag rein formal in allen Punkte einen zutreffenden Sachverhalt wiedergeben. Stand der wohl gesicherten Erkenntnisse ist jedoch, daß die Potschta Marke nicht mit einem echten und zeitgerecht verwendeten Stempel 23.6.45 vorkommen kann. Insofern ist bereits die Existenz des Attestes an sich geeignet, eine Fehlvorstellung beim normalen Sammler hervorzurufen; dieser verbindet nämlich mit einem Attest, daß die Marke oder der Beleg in allen Teilen echt und natürlich auch echt und zeitgerecht gestempelt ist.

Die Kapriolen in der Formulierung des Attestes heißen im normalen Leben in den §§ 305 ff BGB "überraschende Klauseln" und die sind verboten und unwirksam.

In diesem normalen Leben außerhalb der Philatelie muß ein Handwerker oder auch ein Gutachter den Stand der Technik berücksichtigen. Übertragen auf den hier besprochenen Sachverhalt heißt das: Die vorliegenden gesicherten Erkenntnisse sind zu berücksichtigen.



Hallo Dieter,

vielen Dank, für Deinen Beitrag.

Aus dem im Rundbrief 72 (Seite 96 bis 102) abgebildeten Bericht des Beauftragten für Staatliche Kontrolle, Dresden-Stadt, über die Untersuchung der Kriminalpolizei 1950/1 zur Potschta, geht hervor, dass vor dem 03.07.1945 keine Bogen der Potschta-Marke von der Bezirkslieferstelle für Postwertzeichen ausgeliefert wurden. Dies konnte anhand von unterschriebenen und datierten Belegen (Quittungen/Lieferscheine etc.) festgestellt werden und deckt sich mit den Aussagen der Herren Flasche und Franz, beide damals der Bezirkslieferstelle für Postwertzeichen der OPD Dresden zugehörig, wobei Herr Flasche deren Leiter war, dass vor dem 23.06.1945 keine Marken angeliefert worden waren.

Flasche hatte am 23.06.1945 den vollständigen Erhalt der 10.300 Potschta-Bogen quittiert und davon, gemäß von Ihm unterschriebenem Lieferschein, erst am 03.07.1945 die ersten 50 Bogen an Herrn Papstdorf (Postangestellter, Referent für Kasse und Haushaltswesen) herausgegeben bzw. geliefert.

Angeblich soll, lt. Datumsangabe im Michel, bereits am 28.06.1945 MiNr. 46 A verausgabt worden sein. Daher kann man durchaus die Frage aufwerfen, warum Flasche überhaupt Bogen der Potschta-Marke ab dem 03.07.1945 herausgegeben hat? Diese Frage berührt aber nicht den Sachverhalt, dass es keine Potschta-Marken mit zeitgerechtem Stempeldatum "23.6.45" geben kann. Im Bericht des Beauftragten der für Staatliche Kontrolle steht auch geschrieben: "Die Marken sind somit erst nach dem Verbot des Stadtkommandanten verteilt worden.", womit auch klar ist, dass die Entwertungen in unrechtmäßiger Art und Weise auf unverausgabten und zugleich postungültigen Briefmarken erfolgten.

Nach meinem Dafürhalten ergibt sich bereits aus alle dem, dass eine Entwertung mit Stempeldatum vom 23.06.1945 auf Potschta-Marke keine zeitgerechte sein kann, unrechtmäßig auf unverausgabter und zugleich postungültiger Briefmarke erfolgte, somit in philatelistischem Sinne als eine Falschstempelung zu beurteilen ist. Die hier diskutierte Attestformulierung erscheint demnach auch wider besseren Wissens formuliert zu sein, wenn ich davon ausgehe, dass dem Aussteller des Attestes der Inhalt des Beitrags im Rundbrief 72 zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Attestes bekannt war. Die Attestformulierung verschleiert demnach Sachverhalte bzw. Merkmale der Ware, die für die Wertbildung und Kaufentscheidung wesentlich sein können.

Nach Veröffentlichung von Rundbrief 72 der Arge DEUNOT kam die Diskussion über die Potschta-Marke ins Rollen und es kam zu Treffen, mit hochgestellten Funktionären aus verschiedenen Verbänden und/oder auch zwischen Mitgliedern der Arge SBZ und Prüfern. Soweit mir bekannt ist, war Herr Strobel zu einem solchen Treffen nicht eingeladen, was ich für fragwürdig halte. Es ging damals darum, wie man mit der Marke in Zukunft im Michel und/oder im Prüfwesen weiter verfährt. Der damalige APHV-Präsident, Arnim Hölzer, machte sich damals stark dafür, dass die Spalte für „gestempelt“ und auch die für „Gefälligkeitsstempel“ aus der Michel-Katalogisierung der Potschta-Marke herausgenommen wird, weil es sich um eine unverausgabte Marke handelt und alle mit echten Stempelgeräten angebrachten Entwertungen missbräuchlich rückdatiert wurden und es sich nach damaliger Ansicht des APHV, vertreten durch Herrn Hölzer, mit rückdatiertem Stempel um eine nicht handelsfähige Marke handelt. Herr Hölzer erzählte mir damals davon, dass er sich hierfür stark gemacht habe und bestätigte mir dies vorhin noch einmal in einem Telefonat.

Die derzeitige Katalogisierung im Michel-Katalog, inkl. dem Vermerk, zu den philatelistischen Kennzeichen für „Brief“ und „schraffiertem Kreiszeichen“, ist somit auch wider besseren Wissens erfolgt und entspricht nicht dem Stand der Forschung. Sie eignet sich aber bestens dazu, dass BPP-Prüfer eine weitaus höhere Prüfvergütung einnehmen können, man die Marke nicht als „Stempel falsch“ signieren und zuvor ausgestellte Atteste nicht als ungültig zu erklären braucht.

Durch die Recherchen von Herrn Strobel ergibt sich für mich auch der logische Schluss, dass nun auch rückdatierte Entwertungen auf anderen, vormals als „echt und zeitgerecht entwertet“ geprüften Marken erkennbar werden können. Es bleibt abzuwarten, wann die Verantwortlichen des BPP e.V. sich entscheiden, diese Sachverhalte zur Kenntnis zu nehmen und die Konsequenzen hieraus ziehen.

Beste Grüße
Markus
 
stampmix Am: 12.01.2018 21:27:15 Gelesen: 193715# 313 @  
@ Markus Pichl [#312]

Es bleibt abzuwarten, wann die Verantwortlichen des BPP e.V. sich entscheiden, diese Sachverhalte zur Kenntnis zu nehmen und die Konsequenzen hieraus ziehen.

Da kommst du zu spät.

... diese Sachverhalte zur Kenntnis zu nehmen - das erfolgte 2014, also vor über 3 Jahren

... die Konsequenzen hieraus ziehen. - das ist auch schon erledigt. Siehe aktuelle Atteste (der "beliebten" Fälschungen)

besten Gruß
stampmix
 
Markus Pichl Am: 15.01.2018 01:11:16 Gelesen: 192902# 314 @  
Hallo,

seit meinem letzten Beitrag habe ich mir einige Artikel zur Potschta in den Jahrgangsbänden 1947, 1948 und 1949 vom Sammler-Express durchgelesen. Ebenso bin ich die Online-Archive der Auktionshäuser Felzmann (Düsseldorf), Dr. Fischer (Bonn), Christoph Gärtner (Bietigheim), HBA (Hamburg) und Heinrich Köhler (Wiesbaden), ferner diverse Angebote zu Festpreisen oder gegen Höchstgebot auf anderen Angebotsflächen durchgegangen, dabei alle von mir auffindbaren Potschta-Briefmarken, welche mit verschiedenen rückdatierten Stempeln versehen sind, nach Stempelgerät gespeichert.

Die Sache wird dadurch für mich immer unfassbarer, wie man im Prüfwesen einst mit der Potschta umgegangen ist und heute noch umgeht. Vielleicht mag es daran liegen, dass sich Prüfer bisher kein Archiv von derartigen Stücken angelegt hatten und dies heute über das Internet um einiges einfacher ist?

Herr Strobel bildet auf Seite 70 seiner Abhandlung den nachstehenden Beleg, rückdatierter Stempel "DRESDEN A16 bb 23.6.45", ab und untertitelt diesen mit:
"Abb. 56: Dr. Ascher Eigentümer oder scheinbarer Prüfstempel.
Eine der Fälschungen mit seinem Namen und der typischen Handschrift."
(Hervorhebung in Fettschrift meinerseits)



Ja, die Handschrift fällt sofort mehrfach ins Auge, wenn man sich eine gewisse Anzahl von Belegen archiviert hat. Nachstehend weitere Beispiele.













Zur Abwechslung nun selbige Handschrift in Kombination mit Stempel "DRESDEN A16 ee"



und nun mit Stempel "DRESDEN A44 c". Letzterer Stempel befand sich in Privathand, wie mir einst bei einem Briefstück von Herrn Dr. Jasch ausgewiesen wurde und wie durch eine Aufstellung im Sammler-Express auch nachvollziehend aufgezeigt wird, dass dieses Postamt 44 nach dem Krieg überhaupt nicht betriebsbereit war.



Beste Grüße
Markus
 
bovi11 Am: 15.01.2018 09:24:10 Gelesen: 192704# 315 @  
@ Markus Pichl [#314]

Hallo Markus,

unter anderen Dein letzter Beitrag bestärkt mich in der Auffassung, daß solche Belege nicht mit einem Attest salonfähig gemacht werden dürfen. Selbst wenn die Atteste die Ungereimtheiten mehr oder weniger deutlich aufzeigen, sind sie allein durch ihre Existenz als "Attest" für den Sammler irreführend.

Dieter
 
olli0816 Am: 15.01.2018 12:11:31 Gelesen: 192577# 316 @  
@ Markus Pichl [#314]

Wenn ich mir die Aufstellung von Markus anschaue, dann unterstreicht es meine Meinung, dass die Atteste sehr schädlich sind. Als Prüfer der Posta-Marken muss es doch auffällig sein, wenn so viele Briefe mit der gleichen Handschrift existieren und es nur gemachte Briefe sind, die einigen gutgläubigen Sammlern das Geld aus der Tasche ziehen sollen.

Ganz extrem finde ich die Formulierung: "Die Entwertung ist nur als Gefälligkeit bekannt und nicht über den Postweg befördert worden". Der erste Teil ist - Entschuldigung - ein Witz und eine Lüge und der zweite Satz unterstreicht nur, dass die Marken niemals verwendet wurden. Damit redet man sich heraus, dass das doch die Wahrheit wäre.

Was mich noch interessieren würde: Was will man denn mit dem Satz "Sie ist für den Zeitraum nachgewiesen und echt" aussagen? Ich habe keine Idee, aber vielleicht kann sich der BPP oder der Prüfer dazu äußern?

Ich persönlich finde diese Praxis nicht vertrauensbildend. Dazu kann man beobachten, dass der professionelle Briefmarkenhandel mit diesen Attesten versucht, noch möglichst viel Geld herauszuholen. Die Auktionshäuser machen hier munter mit und können sich auf offizielle BPP-Atteste berufen. Das ist eine ganz schlechte Entwicklung.

Jetzt kann man natürlich argumentieren, dass jeder zu dem Preis kaufen kann, was er gewillt ist zu zahlen. Ist natürlich richtig. Aber wenn auf den Attesten (wenn man sie denn unbedingt ausstellen muss) ganz klar daraufschreibt, dass es eine Stempelfälschung ist und diese Ausgabe nicht echt gestempelt vorkommen kann, dann wäre das noch nachvollziehbar. Besser wäre es, diese Marken rückseitig mit "Stempel falsch" zu markieren, wie es z.B. bei den Inflamarken geschieht und gar kein Attest auszustellen. Das wäre der Situation angemessen.

Grüße
Oliver
 
bovi11 Am: 15.01.2018 12:27:15 Gelesen: 192559# 317 @  
@ olli0816 [#316]

Jetzt kann man natürlich argumentieren, dass jeder zu dem Preis kaufen kann, was er gewillt ist zu zahlen. Ist natürlich richtig. Aber wenn auf den Attesten (wenn man sie denn unbedingt ausstellen muss) ganz klar daraufschreibt, dass es eine Stempelfälschung ist und diese Ausgabe nicht echt gestempelt vorkommen kann, dann wäre das noch nachvollziehbar. Besser wäre es, diese Marken rückseitig mit "Stempel falsch" zu markieren, wie es z.B. bei den Inflamarken geschieht und gar kein Attest auszustellen. Das wäre der Situation angemessen.

Hallo Oliver,

es muß kein Prüfer ein Attest ausstellen. Bei Unklarheiten über Herkunft und/oder Verwendung von Marken besteht grundsätzlich keine Verpflichtung des Prüfers, eine Prüfung vorzunehmen. Harlos hat das durch 2. Instanzen gerichtlich feststellen lassen.

Grüße

Dieter
 
Markus Pichl Am: 15.01.2018 12:34:52 Gelesen: 192543# 318 @  
@ bovi11 [#315]

Hallo Dieter,

der Name Hans Ascherl, in Verbindung mit Abschlägen des in Privathand befindlichen Stempel "DRESDEN A 44 c", findet sich auch auf dem nachstehenden Beleg, den ich als Bildzitat aus der Abhandlung von Herrn Strobel hier zeigen möchte.



Herr Strobel schreibt richtig zu diesem Beleg, dass das Datum "1.7.45" vor dem Erstausgabetag der Marke zu 15 Rpf liegt und der Typ R-Zettel erst später verwendet wurde. Die Adresse von Hans Ascherl lautet bei diesem Beleg auf Dresden-Laubegast. Der Händler Hans Ascherl hat dann im Jahre 1948 wohl in Olbernhau firmiert, wie die nachstehende Anzeige, welche er mehrfach im Jahre 1948 im Sammlerexpress geschaltet hatte, aufzeigt. "Empfänger-Adressen" aus Olbernhau, tauchen auch auf den gefälschten Belegen auf.



In Sammlerexpress Heft 10/1949 findet sich der nachstehende Artikel. Als Autor wird ein Dr. Lothar Kempe angegeben. Ob ein verwandschaftliches Verhältnis des Autors zu dem Händler und "Ostsachen-Spezialisten" Horst Kempe bestand oder ob beide die gleiche Person sind (das evtl. unter einem Pseudonym verfasst wurde), entzieht sich meiner Kenntnis.



In dem Artikel wird gemäß dem Autoren erschöpfend auf die Betriebsfähigkeit von Postämtern in Dresden Stadt eingegangen bzw. die damals am 23.6.1945 betriebsfähigen aufgeführt. DRESDEN A 44 ist in der Aufführung nicht dabei und daraus schließe ich, dass das Postamt nicht betriebsfähig war.



Am 4.12.2013 zeigte ich in einem anderen Forum das nachstehende Briefstück.



In der damaligen Diskussion zwischen drmoeller_neuss und mir ging es darum, in welcher Form man am Markt Briefmarken anbieten kann, die bei der Stempelprüfung nur abgelehnt, aber nicht mit "Stempel falsch" versehen wurden. Als Verfechter der Meinung, dass nur als "echt und zeitgerecht" geprüfte Marken als Einzellos zu marktüblichen Preisen handelbar sind und ein von der Prüfung abgelehnter Stempel als solcher auch angeboten werden muss, schrieb ich damals zu dem Briefstück:

"... Die Marke ist aktuell bei der Prüfung Dr. Jasch BPP gewesen und kam mit dem Zettelchen "Stempel fragwürdig" zurück (ich hatte schon fast damit gerechnet) und in der Rechnungsaufstellung ist zu der Marke vermerkt "Stempel in Privathand". Ein Beweis für einen Falschstempel ist nicht erbracht, nach Deiner Meinung kann ich also dieses Briefstück ohne weiteres für Euro 400.- anbieten, das sind 40% vom Katalogwert und wer es als unbedarfter Sammler kauft, hat dann Pech gehabt oder wie?"

drmoeller_neuss antwortete mit:

"... Und auch zu Deiner SBZ MiNr. 41: wenn nicht die Möglichkeit bestehen würde, dass es von dieser Marke mit diesem Stempel auch echte Exemplare gibt, hätte Dr. Jasch BPP einfach den Stempel "FALSCH" auf Dein Briefstück geknallt und das damit aus dem Verkehr gezogen. Im übrigen liegt die Marke in einer Preisklasse, bei der man sich als Sammler auch Gedanken über die Risiken machen kann, wenn man eine ungeprüfte Marke kauft. Warum weist denn der Michel-Katalog auf Stempelfälschungen hin? ..."

Hätte ich damals schon gewusst, dass das Postamt 44 nicht zu den betriebsbereiten in Dresden gehörte, dann hätte ich Herrn Dr. Jasch BPP für die unterbliebene Signatur "Stempel falsch" zur Rede gestellt. Von einem Prüfer erwarte ich, dass er um diesen Umstand weiß. Leider ist das Briefstück heute nicht mehr in meinem Besitz.

Auf meiner Suche im Internet, habe ich noch ein weiteres Briefstück mit diesem Stempel, der augenscheinlich immer in tiefschwarzer Stempelfarbe abgeschlagen wurde, entdeckt und zwar dieses.



In der Losbeschreibung steht geschrieben "...signiert Busch und Attest". Herr Busch war einst Prüfer für SBZ in der DDR und dann von 1990/1994 BPP-Prüfer, ob es sich hier um ein BPP-Attest handelte, ergeht leider nicht aus der Beschreibung und damals, im Jahre 2005, waren bei dem Auktionshaus noch nicht Atteste oder Befunde im Internet abgebildet. Weitere "geprüfte" Stücke, habe ich mit diesem Stempel bisher noch nicht gefunden.

Beste Grüße
Markus
 
drmoeller_neuss Am: 15.01.2018 19:09:50 Gelesen: 192295# 319 @  
@ bovi11 [#317]

es muß kein Prüfer ein Attest ausstellen. Bei Unklarheiten über Herkunft und/oder Verwendung von Marken besteht grundsätzlich keine Verpflichtung des Prüfers, eine Prüfung vorzunehmen. Harlos hat das durch 2. Instanzen gerichtlich feststellen lassen.

Der BPP schreibt in seiner Prüfordnung:

3.2. Der Prüfer kann den Prüfauftrag nach Überprüfung des Auftragsinhaltes und –umfanges ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise ablehnen. In diesem Fall ist er verpflichtet, die Ablehnung dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Prüfer ferner verpflichtet, dem Vorstand des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. die Gründe für die Ablehnung des Prüfauftrages mitzuteilen.

Diese Regel halte ich für sehr transparent. Im übrigen würde der Zwang, einen Prüfauftrag annehmen zu müssen, einen Eingriff in die durch unsere Verfassung als Grundrecht garantierte Privatautonomie darstellen (vgl. Art. 1 und 2 GG). Daher gibt es nur wenige gesetzliche Ausnahmen wie bei Versicherungen und öffentlichen Verkehrsunternehmen, für die Kontrahierungszwang besteht. Auf öffentlich bestellte Sachverständige können per Gerichtsbeschluss verpflichtet werden. Allerdings fallen hierunter nur wenige Briefmarkenprüfer.

In Ausnahmefällen sind auch private Anbieter verpflichtet, ungewollte Aufträge anzunehmen, wenn sie eine marktbeherrschende Stellung oder ein Monopol haben. Allerdings ist das Interesse des Auftraggebers mit den Grundrechten des Anbieters abzuwägen. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn die Nicht-Prüfung eines Beleges für Harlos existenzgefährdend wäre.

Das dürfte wohl kaum nachzuweisen sein. Im übrigen gibt es seit Jahren mehrere Prüferverbände, so dass auch der BPP kein Monopol mehr hat.

Solche rechtlichen Auseinandersetzungen und andere Aktionen tragen natürlich dazu bei, dass das Prüfwesen für neue Prüfer unattraktiv wird, gerade in den Prüfgebieten, in denen es viel Arbeit, aber wenig zu verdienen gibt.

Das Urteil und die Begründung würde mich auch interessieren.
 
Markus Pichl Am: 15.01.2018 22:15:41 Gelesen: 192157# 320 @  
@ olli0816 [#316]
@ bovi11 [#317]
@ drmoeller_neuss [#319]

Hallo zusammen,

bitte nicht die Sachverhalte verwechseln.

Bei der Potschta haben wir im Moment die Situation, dass seit der Veröffentlichung von Herrn Strobel seiner Abhandlung weiterhin Atteste für gestempelte Exemplare ausgestellt wurden und wahrscheinlich noch werden, aber der Wortlaut in diesen Attesten nicht mit den von Herrn Strobel veröffentlichten Sachverhalten übereinstimmt, ebenso die Angaben im Michel-Katalog. Dies ist selbstverständlich nicht akzeptabel.

Wie nicht nur ich schon ausführte, ist es nicht nur mir ein Rätsel, welche Fragen noch offen sein sollen und warum die Herren von der ARGE SBZ und die jetzigen BPP-Prüfer ein Verständnisproblem haben. Wer die "Spezialisten" in der ARGE SBZ waren, welche die "Fakten" zur Potschta noch einmal mit dem dortigen Vorstand überprüft hatten und was dazu in Rundbrief 163 der ARGE SBZ im Jahre 2014, also nach Rundbrief 72 der ARGE DEUNOT, veröffentlicht wurde, werden wir hier auch erfahren und einiges mehr.

In meinen Beiträgen der letzten Tage habe ich einen Teil der von Herrn Strobel veröffentlichten Sachverhalte bereits ergänzen und/oder mit Bildmaterial noch deutlicher herausstellen können. In meinen Folgebeiträgen werde ich so weiter verfahren. Wem danach dann immer noch etwas unklar ist, der sollte dann n.m.M. lieber keine Atteste mehr ausstellen oder müsste in der Lage sein, bessere Beweise als die veröffentlichten vorzubringen. Im Moment sehe ich aber nicht, wo solche herkommen sollten und mit einer Argumentation wie: "Mein Opa hat mir erzählt", wird man nach meiner persönlichen Einschätzung den Bericht des Beauftragten für Staatliche Kontrolle, Dresden Stadt, wahrscheinlich nicht aushebeln können.

Beste Grüße
Markus
 
dietbeck Am: 16.01.2018 20:48:20 Gelesen: 191651# 321 @  
@ Markus Pichl [#320]

Gut zusammengefasst.

Tatsache bleibt, dass in Attesten offensichtlich das Wort (Stempel-)Fälschung vermieden wird, obwohl es sich genau darum handelt, warum auch immer.

Es ist dabei völlig unerheblich, ob es sich um einen echten Poststempel handelt, denn dieser wurde rückdatiert und damit unerlaubt auf auch noch einer unverausgabten Marke abgeschlagen. Damit zieht auch der "Gefälligkeitsstempel" nicht mehr, seit wann wird auf unverausgabten Marken gefälligkeitsgtestempelt ?

Und seit wann sind Stempelungen auf unverausgabten Marken generell legitimes Postverhalten? Hier handelt es sich eben nicht, wie bei der Hepburn um ein "Übersehen".

Beliebte Marke: Auch das Argument zieht hier nicht, dass man ja eine "beliebte" Marke attestiert. Wenn dem so wäre, dann könnte man auch das Wort Stempelfälschung benutzen, da die Marke beliebt ist würde das akzeptiert und als sammelwürdig gesehen. Ich nehme mal an bei einem Sperati-Attest steht auch "Sperati-Fälschung", oder nicht ?

Keine der Marken ist im Übrigen "versehentlich" in den Verkehr gekommen, da alle Bögeen und Marken noch am 29.6. bzw 5.7.45 vorhanden waren, wie die Dokumente im Rundbrief zeigen.
 
Markus Pichl Am: 17.01.2018 10:17:56 Gelesen: 191300# 322 @  
Hallo zusammen,

nach der Veröffentlichung von Rundbrief 72 der ARGE DeuNot folgte im Rundbrief 163/2014 der ARGE SBZ folgendes:



Auf konkrete Nachfrage, wer denn die Spezialisten waren, welche diese Feststellungen trafen und welche Quellen hierzu herangezogen wurden, antwortete im April 2015 Herr Ingolf Kling (Vorsitzender der ARGE SBZ OPD-Ausgaben 1945/46 e.V.) per email (liegt mir vor) wie folgt:

1. Die Spezialisten, die sich mit den Fakten auseinandergesetzt haben (und das nicht erst mit der Veröffentlichung des Herrn Strobel) sind

Bodo Ströh,

Prof. Dr. Ing. Freiherr Jobst von Heintze und

Dirk Schulz.

Diese Spezialisten haben ihre Ergebnisse dem Vorstand ARGE vorgestellt und mit diesem ausgearbeitet. Die 8 Punkte sind die Zusammenfassung der Erkenntnisse.

2. Grundlagen der Recherche waren u.a.
- „Briefmarken und Postkarten von 4 Besatzungszonen Deutschlands vom 8. Mai
1945“, Ernst Barth und Dr. Tico Mantovani
- „Die Postwertzeichen der OPD Dresden 1945-46“, Bodo Ströh
Die erste Briefmarke Deutschlands nach dem Ende des 2. Weltkrieges“
- verschiedene Artikel im Sammlerexpress – u.a. die Jahrgänge 1947 bis 1949
- Erlebnisberichte von Zeitzeugen
- „Das Werden einer demokratischen Postverwaltung“, Dr. Wilhelm Schröder

3. Eine Benennung des RB 72 der Arge DeuNot erfolgte bewusst nicht, da eine
Konfrontation mit den dargestellten Ergebnissen im Interesse der Philatelie als
nicht sinnvoll und zielführend erachtet wird.


(Hervorhebung in Fettschrift meinerseits)

Das der Rundbrief 72 der ARGE DeuNot, die aktuellste Ausarbeitung, welche nie zuvor gezeigte Dokumente beinhaltet, von den "Spezialisten" nicht berücksichtigt wurde, erachte ich als unfassbar. Man könnte ja, gegenüber den bisherigen Ansichten und Meinungen, auf ein gegenteiliges Ergebnis kommen. Rundbrief 72 der ARGE DeuNot ist eine wissenschaftliche Ausarbeitung mit Quellennachweis, eine Monographie dieser unverausgabten Marke.

Wäre Rundbrief 72 der ARGE DeuNot berücksichtigt worden, dann wäre man niemals zu bestimmten Ergebnissen gekommen, u.a. dass die Marke am 23.06.1945 über Postschalter verkauft wurde.

Ebenso kann man dort nachlesen, dass der Postamtsmann Schneider wegen Verjährung der Tat nicht belangt werden konnte. Aber aus welchen Geschäften mag sich denn bitte schön die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung begründen? Die festgestellten Steuerschulden setzten sich aus Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer zusammen.

Was ist von den Aussagen sogen. Zeitzeugen zu halten? Nachstehend ein Beispiel, aus dem Bericht des Beauftragten für Staatliche Kontrolle, Dresden Stadt. Dort steht auf Seite 5 geschrieben:

"Desweiteren sagten Frl. Thümmel, Postangestellte vom Postamt 16, und Herr Grellmann, Sachbearbeiter der OPD, aus, daß sie am Schalter diese Marken verkauft haben wollen. Aus den Büchern geht jedoch einwandfrei hervor, dass sie am 23.6.1945 keinen Schalterdienst hatten und sich somit irren, Potschta-Marken verkauft zu haben."

Man muß sich einmal die Begründung, warum eine Konfrontation mit den in Rundbrief 72 dargestellten Ergebnissen nicht angestellt wurde, auf der Zunge zergehen lassen. Da wird aufgeführt, es sei nicht im Interesse der Philatelie. Was soll aber bitte nicht im Interesse der Philatelie sein? Ach, man möchte wohl nicht, dass die Wahrheit über die Potschta-Affäre große Kreise zieht. Die Wahrheit ausblenden bzw. vertuschen, dass damit verbunden auch die zuvor ausgestellten Atteste, für "gestempelte" Potschta-Marken, u.a. die von dem Experten Herrn Ströh, keinen Bestand mehr haben. Das kann ich mir schon vorstellen, dass dies vor allem von Herrn Ströh als nicht sinnvoll und zielführend erachtet wird.

Nein, über derartiges Gebaren der Spezialisten und dem Vorstand der ARGE SBZ kann ich nur den Kopf schütteln.

Beste Grüße
Markus
 
drmoeller_neuss Am: 17.01.2018 20:01:28 Gelesen: 190934# 323 @  
Ich denke, Markus gebührt an dieser Stelle Dank, dass er auch etwas dunklere Kapitel der Philatelie aufklärt. Damit macht man sich bekanntlich nicht nur Freunde.

Man sollte aber nicht nur den BPP ins schlechte Licht rücken. Warum akzeptiert der Briefmarkenhandel nicht die Fakten? Wo ist die einheitliche Linie des APHV? Gibt es eine Stellungsnahme des APHV zu dieser Potschta-Marke? Warum müssen die Prüfer erst in die Zwickmühle geraten, "wohlwollende" Atteste ausstellen zu müssen?

Der APHV-Ehrenkodex ist hier eindeutig:

2. APHV-Mitglieder verpflichten sich, in der Werbung keine wissentlich falschen bzw. irreführenden Angaben zu machen.

APHV-Mitglieder werden nicht wissentlich eine Fälschung als echt [...] anbieten.


Der BPP ist nun mal vom Briefmarkenhandel abhängig. Das kann man als wirtschaftliche Notwendigkeit sehen, ohne die es das Prüfwesen in der jetzigen Form niemals geben würde, oder als Konstruktionsfehler.

Mir stellt sich auch eine andere Frage: Warum sind die Fakten in der DDR solange unter Verschluss geblieben? Schliesslich kann man diese Potschta-Affäre gut als "kapitalistische Spekulation" verkaufen, die in der "sozialistischen Philatelie" nicht zu suchen hat. Die Protagonisten sind ja auch nach DDR-Recht verurteilt worden. Oder haben da Kreise um die KoKo noch fleissig am Export dieser Potschta-Marken und Belege verdient und bitter benötigte Devisen für die DDR erwirtschaftet?
 
dietbeck Am: 17.01.2018 21:55:57 Gelesen: 190841# 324 @  
Man kann nur noch den Kopf schütteln.

Saubere Recherchen aus 2014, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, werden ignoriert, stattdessen werden Zeitzeugen herangezogen und irgendwelche Artikel aus den 1940er Jahren.

3. Eine Benennung des RB 72 der Arge DeuNot erfolgte bewusst nicht, da eine
Konfrontation mit den dargestellten Ergebnissen im Interesse der Philatelie als
nicht sinnvoll und zielführend erachtet wird.


Man scheut also die Konfrontation im Interesse der Philatelie ? Was für eine nichtssagende Begründung um die neuen Fakten nicht kommentieren zu müssen. Vielleicht weil es dann schwerfällt diese zu widerlegen ?

Auch das Gericht hat in der Steuerhinterziehungsaffäre eben ausgesagt, dass es keinen Schalterverkauf der Potschta gegeben hat.

@ Markus

Auch von meiner Seite aus Anerkennung und Dank für Deine Recherche und dass diese nun allgemein zugänglich ist. Es lesen hier ja viele mit.

@ drmoeller_neuss

"Abhängigkeiten" hin oder her, der BPP stellt Atteste aus und nimmt damit auch Einfluss auf den Wert des attestierten Objektes. Die Sammlerschaft verlässt sich in der Bewertung eben auch auf diese Atteste und nicht jeder hat den Informationsstand eines Rundbriefes 72 der ARGE Deunot.

Welcher Erkenntnisgewinn ergibt sich aus der Tatsache, dass die Ergebnisse in der DDR nicht veröffentlicht wurden ? Was Du schreibst ist Spekulation.

Offensichtlich ist ja in philatelistischen Publikationen der 50er Jahre und bereits vom Prüfer Dr. Dub Ende der 40er Jahre die Potschta als mindestens "zweifelhaft" angesehen worden.
 
drmoeller_neuss Am: 18.01.2018 08:59:00 Gelesen: 190635# 325 @  
Diese Diskussion hat zwei Facetten:

Markus zeigt "Belege", die es so nicht geben kann, weil die verwendeten Stempel nicht am Schalter eingesetzt wurden bzw. die Postämter zur fraglichen Zeit gar nicht betriebsbereit waren. Das sind nach BPP-Definition Verfälschungen. Darauf geht der Rundbrief 163/2014 der ARGE SBZ gar nicht ein. Die Frage, ob und wie die Marken in die Hände des "Publikums" geraten sind, spielt hierbei keine Rolle.

Unabhängig davon ist die Frage, ob überhaupt ein Schalterverkauf stattgefunden hat. Sollte es einen solchen gegeben haben, müsste es auch lose gestempelte Marken mit Stempeln von Tagen kurz nach dem Schalterverkauf oder von anderen Postämtern geben, die durchgerutscht sind bzw. Briefe mit Potschta-Marken, die korrekt mit Nachporto belegt wurden. Wie soll denn das Publikum von dem Verkaufsverbot der Potschta-Marken erfahren haben, wenn damit freigemachte Briefe in Briefkästen eingeworfen wurden?

Hier erinnere ich an die "Pappchinesen-Ausgabe" der DDR. Die war tatsächlich ein paar Stunden am Schalter. Es gibt nachweislich echte Bedarfsbriefe, damit frankierte Belege aus dem Innendienst und Nachporto-Sendungen von den Tagen danach.
 
Markus Pichl Am: 18.01.2018 10:01:42 Gelesen: 190584# 326 @  
@ drmoeller_neuss [#325]

Es hat kein Schalterverkauf stattgefunden und dies ist doch jetzt schon bis zum Exzess aufgeführt und erklärt worden, warum dem so ist.

Der Schornsteinfegerbrief war der Einzige, der aus weiter Ferne nach Bedarf aussieht und sich ganz einfach als Brieffälschung mit rückdatiertem Stempel entlarven lässt.

Es gibt keinen durch die Post beförderten Brief. Keinen doppeltschweren Brief, keine Teilbarfrankatur usw. usf.

Nachstehend die Umschläge (Briefstücke zeige ich erst gar nicht), welche ich im Internet mit rückdatiertem Stempel DRESDEN A 1 n 23.6.45 auffinden konnte.







rückdatierter Stempel DRESDEN A 6 bb 23.6.45



rückdatierter Stempel DRESDEN A 6 dd 23.6.45









rückdatierter Stempel DRESDEN NEUST. 6 h 23.6.45













rückdatierter Stempel DRESDEN ALTST. 16 f 23.6.45



rückdatierter Stempel DRESDEN A 16 n 23.6.45



rückdatierter Stempel DRESDEN ALTST. 20 a 23.6.45



rückdatierter Stempel DRESDEN A 20 b 23.6.45



rückdatierter Stempel DRESDEN A 20 g 23.6.45





rückdatierter Stempel DRESDEN A 21 c 23.6.45



rückdatierter Stempel DRESDEN A 24 y 23.6.45



rückdatierter Stempel DRESDEN N 25 a 23.6.45



Die große Masse von Umschlägen, mit rückdatierten Stempeln DRESDEN A 16 bb und DRESDEN A 16 e, folgt noch in einem weiteren Beitrag.

Beste Grüße
Markus
 
stampmix Am: 18.01.2018 13:09:42 Gelesen: 190411# 327 @  
@ Markus Pichl [#326]

In Beitrag [#296] versuchte ich auf die bewusst irreführenden Formulierungen der BPP-Atteste hinzuweisen:

- "Inverkehrbringung": ist so ziemlich alles, was gehandelt wird. Vermeidet den Ausdruck: "Verausgabt" (bei Briefmarken natürlich: amtlich verausgabt)

- "eine zeitgerechte Entwertung kann nicht bestätigt werden": vermeidet den Ausdruck "rückdatiert" und damit nach BPP Definition "falsch"

Diese Atteste sind wohlformulierte Euphemismen zum Schaden der Sammler. Egal wie man das Handeln des Prüfers oder Auftraggebers, der diese Formulierungen bestellt und bezahlt, wertet. Und in einem Punkt hat Peter Feuser recht; da steht nichts falsches drin.


Was mir hier noch ergänzend auffällt:

Die alten BPP-Atteste testierten die Echtheit einer Briefmarke. Die neuen BPP-Atteste die Echtheit einer Marke - ohne Brief.

Also alles im grünen Bereich. Es handelt sich um "beliebte" Fälschungen irgendwelcher Marken (vielleicht sogar Vignetten?), die irgendwie in Verkehr gebracht wurden, sowie irgendwann und irgendwie mit einem Stempel in Berührung kamen; noch dazu oftmals nett adressiert und ohne die hässlichen Beförderungsspuren.

Da kann es schon Liebhaber für geben. Wo soll da ein Problem sein?

besten Gruß
stampmix
 
Markus Pichl Am: 18.01.2018 13:53:10 Gelesen: 190380# 328 @  
@ Markus Pichl [#326]

Hallo,

bei dem in meinem Beitrag gezeigten Umschlag mit Stempel "DRESDEN A 16 n 23.6.45" möchte ich nicht ausschließen, dass es sich hierbei sogar um einen Abdruck von einer Stempelimitation handelt.

Beste Grüße
Markus
 

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