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Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
Das Thema hat 78 Beiträge:
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Ursula Kampmann Am: 23.07.2015 12:07:48 Gelesen: 43014# 1 @  
Petition für den Erhalt des privaten Sammelns

Die Novellierung des deutschen Kulturgutschutzrechts bedroht mit ihren Regelungen das Sammeln von jeder Form von Kulturgut. Betroffen sind alle, auch die Händler und Sammler von Briefmarken. So wie der Gesetzesentwurf jetzt vorliegt, muss ein Sammler in einem Streitfall für alle Briefmarken, deren Wert über 2.500 Euro beträgt, nachweisen können, wo diese sich 20 Jahre lang aufgehalten haben. Nehmen wir ein konkretes, wenn auch hypothetisches Beispiel: In der kroatischen Regierung ärgert sich ein Beamter darüber, dass in einer Auktion teure Briefmarken aus Zara angeboten werden. Er kann nun einen Antrag stellen, dass diese dem kroatischen Staat zurückerstattet werden müssen. Für diesen Antrag braucht es eine konkrete Beschreibung der Briefmarke (leicht zu machen mit dem richtigen Katalog), eine Versicherung, dass es sich um nationales Kulturgut handle, und eine Versicherung, dass das Stück gestohlen sei. Beweise sind im Gesetz nicht vorgesehen. Wer behaupten möchte, dass Beamte im Ausland dies nicht machen, dem muss ich leider sagen, dass wir in den vergangenen Jahren genug Beispiele für so ein Handeln hatten. Nun kommt die Anfrage an Deutschland, und der Sammler muss gerichtlich klären, ob er für 20 Jahre weiß, wo sich das Stück aufgehalten hat. Wenn er das nicht weiß, droht die entschädigungslose Enteignung sowie natürlich die Kosten des Gerichtsverfahrens. Der Händler, der das Stück in seiner Auktion hatte, kann dann wegen Verletzung der Sorgfaltspflichten zu bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Wollen wir wirklich so ein Gesetz?

Dass dazu Sammlungen zu Spezialgebieten als nationales Kulturerbe auf behördliche Initiative eingetragen werden können, so dass die Sammlung als Ganzes bewahrt werden und im Inland verkauft werden muss, ist ebenfalls nicht wünschenswert. Ganz zu schweigen von den Dokumentationspflichten des Sammlers, der kostenlos der zuständigen Behörde eine detaillierte Beschreibung sowie adäquate Fotographien liefern muss.

Das Gesetz enthält noch viele weitere Kritikpunkte, die Im- und Export von Kulturgütern aus Deutschland erheblich erschweren werden. Deshalb unterstützen Sie bitte meine Petition. Sie können mit Ihrem Namen oder anonym unterzeichnen. Der Datenschutz ist gewährleistet.

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns

Bitte helfen Sie, die Petition weiter zu verbreiten. Informieren Sie Ihre Sammlerfreunde! Wenn das Gesetz so in Kraft tritt, wie der Entwurf es vorsieht, wird nicht nur das private Sammeln so eingeschränkt sein, dass es keine Freude mehr macht, es werden auch alle Stücke, die keine lückenlose Provenienz haben, über die Jahre entscheidend an Wert verlieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ursula Kampmann
 
drmoeller_neuss Am: 23.07.2015 14:28:47 Gelesen: 42951# 2 @  
Die geplante Novelle definiert, was als "national wertvolles Kulturgut" zu definieren ist. Briefmarken und Briefmarkensammlungen gehören definitiv nicht dazu. Ganzsachen können in Einzelfällen darunter fallen, wenn sie zum Beispiel aus Korrespondenzen oder Archiven stammen. Die blaue Mauritius, sicher das wertvollste Stück aus dem Museum für Post und Telekommunikation in Berlin, habe ich in der Liste der geschützten Kulturgüter nicht gefunden.

http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/

Die wesentliche Neuerung ist, dass auch zeitgenössische Kunst erfasst wird, und für die Ausfuhr in den EU-Binnenmarkt die gleichen Regeln zur Genehmigung gelten, wie sie bislang in Deutschland nur für einen Export in aussereuropäische Länder gelten. Deutschland setzt endlich eine EU-Richtlinie und eine Vorgabe der UNESCO um. In den meisten anderen EU-Ländern sind solche Gesetze bereits seit Jahren in Kraft, ohne dass der Auktionshandel zusammengebrochen ist.

Es ist allerdings Tatsache, dass zukünftig der Handel mit Kunstgüter aus "dubioser" Herkunft, zum Beispiel aus dem Nahen Osten, schwieriger sein wird. Die rechtmäßige Ausfuhr muss zukünftig nachgewiesen werden. Wir profitieren übrigens auch davon, wenn Kunstgüter aus deutschen Museen gestohlen werden.

Ja, die Novellierung des Kulturgutschutzrechts bedroht mit ihren Regelungen das Sammeln von antiker Raubkunst. Raubgräber werden es zukünftig schwerer haben, da ihre Kunden in Deutschland nicht mehr ungeschoren davon kommen. Kulturgüter gehören in die Länder, aus denen sie stammen, und nicht an die Orte mit den dicksten Portemonnaies.

Und bei Kunst ist von einer Grenze von 300.000 EUR pro Werk die Rede, ab der das Ausfuhrverbot greifen kann. Natürlich schränkt das neue Gesetz den Handel mit wertvollen Kunstwerken ein. Das betrifft aber nur die Spitzenwerke, die man besser in öffentlichen Museen als in privaten Wohnzimmern sehen möchte. Omas "röhrender Hirsch" kann weiterhin auf ebay auch nach Amerika verkauft werden.

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/kulturgutschutzgesetz-worum-geht-es-bei-kritik-von-richter-a-1043753.html

http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/07/2015-07-15-statement-novelle-kulturgutschutzgesetz.html
 
Schwämmchen² Am: 23.07.2015 15:54:53 Gelesen: 42915# 3 @  
In China wurde das bereits umgesetzt. Briefmarken vor 1950 dürfen nicht mehr ausgeführt werden.

Wer sich damit an der Grenze erwischen lässt drohen empfindliche Strafen (ca. 15 Jahre Lagerhaft) und Beschlagnahme der Marken.
 

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