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Thema: Alliierte Besetzung: Frei durch Ablösung Reich noch in 1948 ?
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rostigeschiene (RIP) Am: 10.10.2011 14:51:08 Gelesen: 28621# 1 @  
Hier habe ich einen Brief des Arbeitsamtes Coburg, Nebenstelle Kronach, vom 18.12.1948.



Mich wundert dass im Arbeitsamt der Stempel „Frei durch Ablösung Reich“ 1948 noch verwendet wurde. War diese Vorgehensweise überhaupt statthaft? Waren die Arbeitsämter eigentlich von den Postgebühren befreit?

Werner
 
BD Am: 29.04.2012 09:06:58 Gelesen: 27892# 2 @  
Hallo,

nach dem Handbuch "Postgebührenablösung" von Lothar und Jan Thieme (Band 171, Poststempelgilde):

Nach Vorläufern gab es vom 3.9.1945- 31.03.1953 in Bayern rechts des Rheines eine Postgebührenablösung, die Anfangs mit dem alten Begriff "Frei durch Ablösung Reich" und später auch durch "Frei durch Ablösung" zu kennzeichnen war.

Dieser Sonderregelung nur in Bayern führte bei Briefen in andere Teile der Amerikanischen Zone und in andere Besatzungszonen zu Verwirrungen und Nachtaxierungen. Die OPD Karlsruhe bestätigte die Richtigkeit dieser Kennzeichnung und erläuterte, das eine Nachtaxierung zu streichen ist.

Beste Grüße Bernd
 
Lars Boettger Am: 29.04.2012 09:55:51 Gelesen: 27878# 3 @  
@ rostigeschiene [#1]

"Frei durch Ablösung" oder ähnliche Aversvermerke bedeuten, dass es zwischen Amt und Post einen Vertrag gibt, der eine pauschale Summe für die Abgeltung der Beförderungsleistungen vorsieht. Die Briefe mussten nicht einzeln frankiert werden, sondern immer einen entsprechenden Vermerk tragen. Es bedeutet ausdrücklich nicht Befreiung vom Porto.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
rostigeschiene (RIP) Am: 29.04.2012 10:14:04 Gelesen: 27871# 4 @  
@ BD [#2]

Hallo Bernd,

Danke für Deine Erklärung. Kannst Du "später" genauer differenzieren, ab wann wurde der Begriff Reich aus der Kennzeichnung der Belege entfernt?

@ Lars Boettger [#3]

Hallo Lars,

dass die Portofreiheit von Behördenpost durch Verträge geregelt war ist mir bekannt, es gab auch eine Zeit in der, für diese Poststücke, Marken aufgebracht wurden. Mir ging es nur darum dass die Bezeichnung „Reich“ noch im Jahr 1948 bestand hatte.

Viele Grüße

Werner
 
Lars Boettger Am: 29.04.2012 10:59:15 Gelesen: 27856# 5 @  
@ rostigeschiene [#4]

Hallo Werner,

noch einmal: Es gab keine Portofreiheit! Das habe ich versucht, in meinem vorherigen Beitrag zu erklären. Die Behörden mit Ablösungs-/Aversverträgen mussten keine Marken verkleben, aber sie hatten der Reichspost die Befördungsgebühr zu bezahlen.

Stör Dich nicht an dem Wort "Reich". Die Reichsbahn gab es auch in der DDR: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Reichsbahn_(DDR) - die Reichsmark war Währung. Es dauerte seine Zeit, bis neue Namen gefunden wurden.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 

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