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Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
Das Thema hat 117 Beiträge:
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DL8AAM Am: 16.01.2019 16:40:02 Gelesen: 27411# 68 @  
@ Tuffi [#67]

"abhaken" bedeutet für mich einen gelaufenen Beleg für die Sammlung bekommen, dann ist es gut.

Schon verstanden Walter. So ein echt gelaufener Beleg, idealerweise aus nicht philatelistisch beeinflusstem Bedarf, der ersten Phase (Dez/Jan) des Pilotversuchs, dürfte dann ganz sicher zu den absoluten Topstücken der deutschen Philatelie gehören. ;-)

Viel Glück bei der Suche!

Beste Grüße
Thomas
 
Dimgl0102 Am: 17.01.2019 17:41:57 Gelesen: 27273# 69 @  
@ Pete [#66]

Hier kann ich mit einer Belegansicht helfen.

Im übrigen laut Auskunft der Stempelstelle Weiden (nach Rückfrage in Bonn) dürfen diese "ATM" nicht mit philatelistischen Stempeln versehen werden; dürfen aber -z.B. "zum Nachweis der Auflieferungszeit"- auf Wunsch mit normalen Poststempeln (OT-Stempel) an Schaltern gestempelt werden.

Am letzten Montag (14.01.2019) wurden alle 5 Automaten abgebaut. Zeitpunkt für den Wiederaufbau z.Zt noch unbekannt. Die langen Quittungen verstopften immer wieder den Ausgabeschacht, so dass es zu Rückstaus kam. Der Ausgabeschacht soll wohl offensichtlich "verändert" werden.


 
GR Am: 18.01.2019 14:33:39 Gelesen: 27111# 70 @  
Ich habe ein Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen gerichtet, mit der Bitte um Klärung, ob es sich hierbei um ein Postwertzeichen i.S. von § 43 PostG handelt. Sobald die Antwort vorliegt, werde ich sie hier mitteilen.

Das ist doch einfacher, als zu spekulieren.

Beste Grüsse

Gerhard
 
DL8AAM Am: 18.01.2019 15:56:07 Gelesen: 27082# 71 @  
@ GR [#70]

Hierzu einmal eine Frage zum Grundverständnis des §43 PostG:

Handelt es sich bei den eigentlichen, ursprungsgenehmigten "BMF-Briefmarken" nur die [naßklebenden] Erst-Ausgaben? Ich meine mal gelesen zu haben, dass es sich bei den später verausgabten SK-Versionen nur um genehmigungsfreie (?) "Nachverwendungen" - in Eigenregie der DPAG - eines genehmigten BMF-Musters handelt? Wie bei "Deutschland"-Ganzsachen? Stimmt das? Wobei dann ja eigentlich auch nur der reine Bildanteil "BMF-ig" sein kann? Nicht der SK-typische neue weisse, gestanzte Rahmen? Wie die Form und Bedruckung von "Deutschland"-Ganzsachen(umschlägen) [hier ist ja der gesamte Umschlag das "Postwertweichen" und nicht nur der eingedruckte "Wertstempel"].

Die bisherigen ATM mit Aufdruck Deutschland fallen unter den §43 PostG? (Wenn ja, sind diese dann auch kunstbeirats-pflichtig gewesen?) Der Bildinhalt der neuen ATM trägt ja auch nur ausschließlich die Aufschrift Deutschland. Die Form des weissen Randes um das (falls BMF-genehmigungspflichtig) Bild ist ja irrelevant, wie ja auch die weitere, individuelle Bedruckung des "Formulars" im Automaten (wie bei den bisherigen [BMF-genehmigten?] ATM?)?

Viele Fragen.

Gruß
Thomas
 
Bund-Briefe Am: 19.01.2019 16:19:19 Gelesen: 26998# 72 @  
@ Bund-Briefe [#1]

Da es hier sehr still geworden ist, möchte ich mich einmal wieder mit etlichen neuen Erkenntnissen zu Wort melden.

Diese "Köln-Bonner Label" sind

weder Briefmarken noch ATM / Automatenmarken - sondern

"bunte Internetmarken" der Deutschen Post AG

die über Terminals (sind vom Prinzip her Heim-PC's!) abgegeben werden,
ähnlich den sonstigen Internetmarken oder den weißen Labeln für die Streifbandzeitungen, die es beispielsweise bereits seit 2011 gibt.

Es sind, einfach ausgedrückt: Quittungen der Post für eine bezahlte Dienstleistung, die so aussehen wie ATM.

Es sind Quittungen für den Kauf des Post-Produktes "Postkarte / Standard- bis Maxibrief" der Deutschen Post AG, die anstelle der Briefmarke auf die Sendungen geklebt und elektronisch entwertet werden. Diese Quittungen sehen (nicht zufällig!) so aus wie ATM. Anders kann ich es momentan nicht ausdrücken. Nur so macht der Ausdruck auf der Bezahl-Quittung Sinn, der über "Postkarte" / "Standard- bis Maxibrief" lautet. Sehen Sie die Abbildung mit dem Quittungstext in der Fortsetzung (links: die Rubrik: ATM 3 bis ATM 9 / bunte Internetmarke ...).

Die kursierende Information, dass es sich bei diesen Labeln um "Automatenpostwertzeichen" handelt, kann nur eine Fehlinformation oder Gerücht sein, um die Sammler anzuspornen, ja viele dieser Label zu kaufen, damit das "neue Produkt" bekannt wird.

Diese Label haben eine Gültigkeit von ca. 3 Jahren, wie alle Internetmarken - und sind deshalb nur "Quittungen".

Seit 2011 gibt es bereits ähnliche Label für Streifbandzeitungen. Bei dieser neuen "Creation" vom Dezember 2018 ist lediglich "ein bisschen Farbe" mit dabei.



Sehen Sie sich die Label für die Streifbandzeitungen aus dem Jahre 2011 einmal genau an. Diese haben bereits alle relevanten Kriterien, die auch bei den neuen "Köln-Bonner Freimachungslabeln" zu finden sind.

Diese Streifbandzeitungslabel hat sicher niemand als Briefmarken im Album stecken. Aber was ist der Unterschied zu diesen neuen "Köln-Bonner Labeln" ?
Es gibt wohl keinen Unterschied. Nur "ein bisschen Farbe" ist zusätzlich dabei. Es ist ein "tückisches Produkt" - was dieses bisschen Farbe - zusammen mit der ATM-ähnlichen Stanzung aber bewirken kann: Auf den ersten Blick waren es für mich "Versuchs-ATM 10" - dann habe ich diese auf "Privat-ATM der Deutschen Post-AG " herabgestuft, übrig blieben dann am Ende nur noch "bunte Internetmarken" oder ATM-ähnliche Quittungen.

Briefe kann man damit leicht fertigen, da die Label nicht gestempelt werden. Vielleicht in dieser Anfangsphase doch, weil die Maschinen aller Briefzentren hierfür scheinbar noch nicht umprogrammiert sind - es kommen Briefe auch mit Maschinenstempelung vor.

In das einfarbig blaue Feld unterhalb des Bildes kommt sicherlich in Kürze - vielleicht wenn die "Pilot-Phase" vorbei ist - die Wertstufe hinein. Für Enthusiasten ein weiterer Grund, diese zu kaufen. Wohl alles so vorgesehen, damit diese Label noch mehr Interessenten finden - und von den Sammlern noch "begehrter" werden - und von der Kundschaft dadurch schneller akzeptiert werden.

Auf den Quittungen werden nur "Postkarte" und die 4 verschiedenen Brief-Arten: "Standardbrief", "Kompaktbrief", "Großbrief" und "Maxibrief" quittiert. Also nicht der Bezug von Postwertzeichen. Internetmarken sind nur "Gutscheine" und haben eine begrenzte Frankaturgültigkeit von ca. 3 Jahren gemäß Gesetz. Mit diesen Labeln können nur Briefe der quittierten Produkte: Also Postkarten und die 4 weiteren Briefe-Sorten verschickt werden.

Zusatzdienste sind zulässig. Aber KEINE Mischfrankaturen. Diese Labels sind nur "Frankiervermerke" ähnlich den roten oder blauen altbekannten Freistempeln.

Die vermeintlichen "Köln-Bonner Automaten" sind in Wirklichkeit Terminals. Automaten sind "eigenständige Wesen" - Terminals sind an einen Großcomputer angeschlossen.

Hier einige Angaben zu diesen neuen Labeln:

Am 18.12. 2018, dem Ausgabe-Tag für die Dezember-Neuheiten - wurden 5 neue Versuchs-Automatendrucker an 5 Standorten im Raum Köln / Bonn in Betrieb genommen.

Auf den Labeln steht groß und deutlich (!) "Deutsche Post (AG)" drauf. Das versteckte "Deutschland" wurde mit Trick 17 mit dem Bild übernommen und ist entbehrlich - bzw. rechtlich sicher zu beanstanden. Es gehört weg-retuschiert.
Die Abbildung mit dem Motiv der ATM 8 und die ATM-ähnliche Stanzung sind nur "überflüssiger Luxus" den sich die Post, aus welchen Gründen auch immer, leistet, dies dient nur der "Ausschmückung" - um diese Label attraktiver erscheinen zu lassen.

Diese Abbildung ist so überflüssig wie die markenähnlichen Abbildungen auf den Infopost- / Dialogpost-Sendungen.

Vergleichbare Label der Deutschen Post AG sind auch K E I N E Briefmarken. Der Hinweis "Briefmarken" auf dem Automaten ist "Etikettenschwindel".

Die Label sind selbstklebend und sollen nicht gestempelt werden, sie werden elektronisch entwertet.
Die Label sind mit Sicherheits-Stanzung und sollen beim Versuch der Wiederverwendung "zerfallen".
Die Label kommen aus einer Vordruckrolle mit einer Abbildung der Bund ATM Nr. 8 (Briefe schreiben).
Die Label haben den gleichen (!) internen Frankierartencode wie die Internetmarken.

Auf der 3. Abbildung sehen Sie die gleiche Frankierart-Nr. 133, sowohl für die Internetmarken, als auch für diese Köln-Bonner Freimachungslabel ! ( ===> oberes Bild: Lupe / oder 3. Bild anklicken !).
Die Label haben mit einiger Sicherheit keine teure Nassklebe-Zwischenschicht zwischen Papier und Selbstklebe-Kleber.
Die ATM-ähnliche Stanzung ist nur "Attrappe" und dient wohl nur zur Gewöhnung der Kundschaft an die neuen "Briefmarken".
Die Vordrucke mit dem "blauen Bild" kommen von einer Vordruck-Rolle und werden in der Bundesdruckerei angefertigt.
Die Wertstufe und die Abgabe-Daten unten werden via Thermo-Druck vom Automaten eingedruckt.
Es gibt diese Label nur in den festen Wertstufen zu 45 / 70 / 85 / 145 / 260 Cent.
Die offizielle Bezeichnung dieser Label ist noch nicht sicher bekannt.
Es handelt sich eindeutig um Internetmarken. Die offizielle Bezeichnung des Tests lautet: "Pilotprojekt Selbstbedienungsterminal Brief".
Die Terminals funktionieren "bargeldlos" (so sie überhaupt funktionieren).
Die Terminals sind vom Prinzip her nichts anderes als ein Heim-PC mit dem man "Internet-Marken" ausdrucken kann.
Man kann die "Dinger" am treffensten als "bunte Internet-Marken" bezeichnen.

Ein Schnapsidee-Produkt, das "genialer" nicht sein könnte.

Wer kann noch weitere Details zu dieser "Neuheit" beisteuern ?

Hier weitere "niedliche kleine Spielsachen" der Deutschen Post AG, die seit der Privatisierung der Post im Jahre 1995 wie Unkraut (!) munter sprießen (noch nicht mal "Wildkräuter" sind das !).

In der "grünen Philatelie-Zeitung" will man Ihnen glaubhaft machen, dass das "Briefmarken" wären. In Wirklichkeit sind es Label / Freimachungslabel, man kann sie am besten wohl als "bunte Internetmarken (!)" - bezeichnen, ähnlich den altbekannten blauen (oder früher roten) "Freistempeln".

Hier einmal die Ergebnisse einer Auslesung des Codes auf den Labeln:



Streifbandzeitung mit Code Frankierart 133 Internetmarke

Internetmarke mit Code-Auslesung Frankierart 133 Internetmarke

Dialogpost mit Codeauslesung Frankierart 18 DV-Freimachung

Frankit mit Codeauslesung Frankierart 3 Frankit

Wenn ich so etwas in meinem Briefkasten finde, werfe ich das in die blaue Tonne.
Und ärgere mich: Wieder keine Briefmarke drauf - das wird immer schlimmer ! Das wird wohl allen so gehen !?

So etwas mögen andere sammeln. ICH NICHT !

Mit Briefmarken hat das alles nicht das Geringste zu tun !

Briefe mit Briefmarken machen Freude - es sind "abwechslungsreiche (!) kleine Kunstwerke".

Sie werden mir Recht geben.

Zu weiteren Informationen besuchen Sie meine Webseite.

Freundliche Grüße, Bund-Brefe - Klaus Pietsch
 
Michael Mallien Am: 19.01.2019 18:03:33 Gelesen: 26952# 73 @  
@ Bund-Briefe [#72]

Hallo Klaus,

ohne mich an allen sonstigen Einordnungsdiskussionen beteiligen zu wollen nur so viel: Die neuen Marken sind mit Sicherheit keine Internetmarken.

Dass die Decodertools die Frankierungsart "133 Internetmarke" ausgeben hat wenig Aussagekraft. Es handelt sich um unabhängige Software, deren aktueller Stand genau diese Frankierungsart ausgibt, mehr nicht.

Internetmarken sind durch eine Reihe anderer Kennzeichen als solche identifizierbar. Ein wesentliches Kennzeichen der Post ist seit Juli 2018 das Kürzel IM im Druck.

Mich interessiert die Quelle der Information, dass die neuen Marken (ca.) 3 Jahre gültig sind?

Viele Grüße
Michael
 
Sammler Individuell Am: 20.01.2019 07:22:50 Gelesen: 26896# 74 @  
Eigentlich finde ich diese Diskussion überflüssig wie einen Kropf, da niemand von uns den Status bestimmen wird. Mir scheint es aber, dass es möglicherweise Interessen (bisher keine Marken erhalten, Marken selber zu verkaufen oder günstig zu erhalten, selbst Sammler von ATM oder generell Gegner von ATM, Sammler von Internetmarken oder deren Gegner etc.) der Schreiber gibt, sich so oder so zu äußern. Auch ich weiß nicht, wie einmal entschieden wird, diese Marken zu katalogisieren und einzuordnen. Im Geschichtsunterricht in der Oberstufe habe ich vor vielen Jahren einmal gelernt, dass man beim Quellenstudium erst einmal wissen muss, wer einen Text geschrieben hat, welche Gründe er haben könnte (damals natürlich eher Machterhalt oder Vergrößerung von Reichen etc.) und welche Quellen er wiederum selber nutzt, um einen Text einordnen und beurteilen zu können. Deswegen oute ich mich auch hier und sage, dass ich ein paar dieser Marken ziehen konnte. Dies hatte ich auch bereits gepostet.

Und auch wenn ich zusätzlich glaube, dass hier im Thema inzwischen eigentlich alle Argumente dafür ausgetauscht wurden, ob es sich bei den Marken aus Köln/Bonn um ATM, Internetmarken oder was auch immer handelt, bleiben einige Dinge zuerst einmal festzuhalten, die m. E. auch nicht mit irgendwelchen Dingen wegzudiskutieren sind:

1) Die Post schreibt in ihrer Pressemitteilung vom 21.12.18 eindeutig von "Automatenpostwertzeichen" und vergleicht diese mit den bisherigen "Automatenpostwertzeichen, die weiterhin gültig bleiben".

2) Das diese Marken nur ca. drei Jahre gültig bleiben, ist reine Spekulation. Hiervon schreibt die Post nicht. Woher hat "Bund-Briefe" dieses Wissen - bitte Quelle benennen. Meines Erachtens unterliegt der Schreiber hier einem Irrtum: Zuerst bestimmt er selber, dass es sich um Internet-Marken handelt um dann genau daraus zu folgern, dass diese Marken nur deswegen ca. drei Jahre gültig sind, weil Internet-Marken auch so lange gültig sind. Das wäre in etwa so als würde ich ohne Beleg behaupten, dass die Farbe blau dass neue rot ist um dann genau deshalb die Verantwortlichen aufzufordern alle Stopp-Schilder auszutauschen und mit blauer Farbe wieder aufzustellen.

3) Ebenfalls unklar ist, warum es sich hierbei um Internetmarken handeln soll. Meine bisherigen Versuche, diese Marken im Internet zu kaufen, schlugen fehl und müssen schon alleine deswegen fehlschlagen, weil mein Drucker nicht die Schnitte in das Papier schneiden könnte, die für diese Marken typisch sind.

4) Dass es aktuell nur einige Wertstufen gibt, deutet auf gar nichts hin. Es handelt sich ja um einen zeitlich befristeten Versuch - die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Auch bei den ersten ATM gab es doch nur bestimmte Wertstufen zu Beginn (wie auch in der Pilotphase der Marken Individuell). Übrigens hat auch jede Sonder- und Dauermarke nur eine bestimmt Wertstufe.

5) Mehrfachfrankaturen sind, genau wie Mischfrankaturen mit anderen ATM oder Dauermarken bisher unbeanstandet durchgelaufen. Die zusätzlichen Marken wurden auf meinen Belegen auch abgestempelt.

6) Zwar sollen die neuen Marken nicht abgestempelt werden (Sonderstempel sind nicht erhältlich), auf Wunsch der Postkunden werden diese aber am Schalter zum Beispiel zum Nachweis des Versandes auch gestempelt - dies ist von der Post ausdrücklich erlaubt und vorgesehen. Mit den vorhandenen Wertstufen lassen sich auch viele andere Versendungsarten darstellen als die fünf vorgegebenen. Mit 2x 45 Cent Marken lässt sich das zusätzliche Prio-Entgelt frankieren, Mit der 260 ct-Marke eine Postkarte mit Einwurf-ES, 2x 45 Cent decken das Porto für einen Standardbrief Ausland ab. Diese Liste ließe sich fortsetzen.

7) Ein weiterer großer Unterschied zu Internet-Marken besteht: Diese neuen Marken sollen ab Februar bei der Post in Weiden zu bestellen sein. In wenigen Tagen wissen wir, ob dies stimmt.

8) Wie bereits von Anderen geschrieben: Das "IM" der Internetmarken fehlt.

9) Und nun noch ein rein ökonomischer Aspekt. Viele Sammler werden bestimmt eine (oder mehrere) Marken in ihr Vordruckalbum integrieren wollen. Vermutlich werden die Albenhersteller auch diese Marke abbilden.

Nochmals zur Verdeutlichung: Ich habe die Weissheit nicht mit Löffeln gefressen und ich weiß nicht, wie die Marken (und vielleicht könnten wir uns wenigsten als kleinsten gemeinsamen Nenner darauf einigen, dass es sich um Marken handelt, denn selbst bei Internetmarken schreiben wir von ...marken) später eingeordnet werden. Aber im Vorfeld mit einer Akribie immer wieder zu behaupten, es können sich auf keinen Fall um ATM, sondern um irgendwelche "Labels" handeln, entbehrt m.E. zum jetzigen Zeitpunkt jeder Grundlage.

Ich finde es viel interessanter herauszufinden, wann es aus welchem Gerät wie viele Marken höchstens gibt und wann die Geräte wieder aufgebaut werden. Das wird später wichtig werden, nicht diese leidige Diskussion darüber, wie die Marken einzuordnen sind. Das wird sich bald erledigt haben - die Forschung zu den Anfängen der Marken wird bleiben und wichtig werden.

Liebe Grüße
Marc
 
Stefan Am: 20.01.2019 10:23:40 Gelesen: 26870# 75 @  
@ Sammler Individuell [#74]

Danke, dem Beitrag ist inhaltlich wenig hinzuzufügen.

@ Bund-Briefe [#72]

Da es hier sehr still geworden ist, möchte ich mich einmal wieder mit etlichen neuen Erkenntnissen zu Wort melden !

Sorry, aber 15 neue Beiträge in diesem Thema allein in dieser laufenden Kalenderwoche = "sehr still geworden"? Ich sehe im Übrigen keine wesentlich neuen Erkenntnisse in deinem jüngsten Beitrag, sondern lediglich Wiederholungen: statt wiederholt identische Aussagen bzw. Aussagen ähnlichen Inhalts mit vereinzelten Weiterentwicklungen als Sammelsurium von Anmerkungen (Beiträge [#1]; [#29]; [#54] und [#72]), welche im Einzelfall nicht immer zwingend haltbar sind, in verschiedenen Beiträgen zu wiederholen, wäre es nicht sinnvoll, einfach abzuwarten, wie sich die Redaktion des Schwaneberger Verlages entscheidet?

Zum Thema "Fakten" in Beitrag [#72]:

Zur Klassifizierung als "Internetmarke" und der angeblichen Gültigkeit von drei Jahren haben Michael Mallien (Beitrag [#73]) bzw. Sammler Individuell (Beitrag [#74]) um konkrete Quellenangaben gebeten. Ich schließe mich dem an mit der Bitte um nähere Informationen (AGB bzw. Handlungs-/Dienstanweisung der Deutschen Post AG zu dieser neuen Ausgabe).

Am 18.12. 2018, dem Ausgabe-Tag für die Dezember-Neuheiten - wurden 5 neue Versuchs-Automatendrucker an 5 Standorten im Raum Köln / Bonn in Betrieb genommen.

Soweit u.a. anhand von Augenzeugenberichten nachgewiesen, war ein Automat (= in Bonn) bereits vor dem 18.12.2018 aufgebaut und (theoretisch) betriebsbereit.

@ Bund-Briefe [#54]
@ Pete [#59]

Ergänzend zu meiner Antwort in Beitrag [#59] zu deinem Beitrag [#54] siehe nachfolgenden Zehnerbogen (nassklebend) bzw. Dreierstreifen aus einer Rolle (selbstklebend auf einer Trägerfolie), wo jedes mit einer Nominale zu 0,52 Euro versehene Exemplar einen individuellen Strichcode aufweist und die Codierung (abzüglich der letzten Ziffer = Prüfziffer) fortlaufend durchnummiert ist. Hier käme niemand auf die Idee, dieser Ausgabe des Postmitbewerbers PIN Mail (Ersttag am 01.09.2007) den Charakter einer (philatelistisch betrachtet Privatpost-)Briefmarke abzusprechen, oder?



Weshalb muss dann diese neuen Ausgabe der Deutschen Post AG, welche einen Matrixcode mit ebenfalls fortlaufender Nummerierung aufweist, derart pauschal abgelehnt werden? Die Postkonkurrenz in Deutschland macht es bereits seit Jahren vor, wie individuelle Strichcodes im Motiv der Briefmarken platziert werden können. Als vermutlich prominentestes Beispiel ist hier die biberPost aus Magdeburg zu nennen, welche bereits jahrelang Briefmarken mit Strichcode herausgibt. Als weitere Anbieter zu nennen wären beispielsweise die verschiedenen "Citipost"-Standorte aus dem Norden Deutschlands.

Gruß
Pete
 
filunski Am: 20.01.2019 12:13:36 Gelesen: 26838# 76 @  
@ Sammler Individuell [#74]
@ Pete [#75]

Hallo Ihr beiden, ;-)

vielen Dank für eure beiden fundierten Artikel zu diesem Thema. Es wird ja immer gerne viel Negatives schnell kritisiert, Positives aber, wie eure Aussagen und Zusammenfassungen werden viel zu wenig gewürdigt. :-)

Selbst bin ich kein ATM Sammler, lese hier aber von Anfang an gerne mit, da ich mich für fast die ganze Bandbreite der Philatelie interessiere, auch wenn ich meine persönlichen Schwerpunkte wo anders sehe. Wie immer man zu diesen ATM (oder wie auch sonst die mal bezeichnet werden) steht, sind sie bereits jetzt schon ein unverrückbarer Bestandteil moderner Philatelie und Postgeschichte. So etwas von Anfang an mitzuverfolgen und vor allem auch zu dokumentieren ist eine interessante Sache und zukünftige Philatelisten werden dies vielleicht einmal zu würdigen wissen.

Umso unverständlicher ist mir der persönliche Kleinkrieg den hier vor allem zwei Personen dagegen führen. Einer hat ja erst mal Zeit in Ruhe, ohne hier im Forum seine letzten Weisheiten dazu darzustellen, darüber nachzudenken. Vielleicht kehrt ja auch bei dem anderen Gegner irgendwann die Einsicht ein, dass die heutige Philatelie aus mehr Aspekten als nur den klassischen Briefmarken besteht und sich immer mehr und schneller hin zu automatisierten Verfahren bewegt. Ob man das persönlich mag und für gut befindet steht auf einem ganz anderen Blatt und das entscheidet auch jeder für sich selbst.

Warten wir also aufmerksam ab, wie sich diese ATM Geschichte weiter entwickelt. ;-)

Viele Grüße,
Peter
 
Sammler Individuell Am: 20.01.2019 12:42:49 Gelesen: 26824# 77 @  
Danke filunski.

Dem Posting ist unabhängig von der eigenen unterschiedlichen Sichtweise wenig hinzuzufügen.

Ich persönlich finde diese ganze Sache unheimlich spannend und habe in den letzten Wochen so viel Zeit der Philatelie gewidmet wie selten zuvor. Und dabei habe ich nicht nach Gründen gesucht, etwas zu verteufeln, sondern sehe mich als einer derjenigen, die die Automaten inzwischen alle gesehen hat in der Pflicht, Sammler vor allen Dingen mit neuen Infos zu versorgen, auch wenn mich dies viel Zeit kostet. Neueste Infos dazu habe ich vor einer halben Stunde telefonisch erhalten und vor wenigen Minuten in dem anderen ATM-Thema gepostet.

Persönlich freue ich mich darüber, dass es auch viele andere Sammler gibt, die ihre Kenntnisse preisgeben oder sich hier die Infos zu diesem Sammelgebiet holen und sich dabei nicht an dieser unsäglichen Diskussion beteiligen.

Liebe Grüße und allen viel Freude an unserem gemeinsamen Hobby, egal ob mit oder ohne diese neuen Marken.

Marc
 
jmh67 Am: 20.01.2019 13:41:21 Gelesen: 26802# 78 @  
@ Pete [#75]

Mir scheint der Unterschied zwischen den neuen Automatenpostwertzeichen der Deutschen Post und den gezeigten Postwertzeichen der Pin darin zu bestehen, dass erstere quasi vorausentwertet sind und eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben, wogegen letztere PWZ üblicherweise entwertet werden und ihre Gültigkeit nicht ausdrücklich begrenzt ist (per Analogieschluss von PWZ der Citipost Hannover abgeleitet, von denen ich neulich noch im Jahr 2013 gekaufte Stücke verwendet habe).

Was das für die Bezeichnung als Briefmarke, Frankieretikett, Freistempel oder sonst etwas zu bedeuten hat, überlasse ich den Philosophen zur Diskussion. Wer sie sammeln mag, soll es tun, wer nicht, soll es bleiben lassen.

-jmh
 
Sammler Individuell Am: 20.01.2019 14:05:55 Gelesen: 26794# 79 @  
@ jmh67 und die anderen Schreiber, die eine begrenzte Gültigkeit hier voraussetzen:

- Woher ist bekannt, dass die neuen Marken der Post eine begrenzte Frankaturgültigkeit haben?
- Wieso sind sie quasi vorausentwertet?

Woher habt ihr dieses Wissen? Mir und soweit ich weiß niemandem anderes ist bisher bekannt, dass die Frankaturgültigkeit beschränkt ist. Lediglich einige Schreiber behaupten dies, bleiben aber den Beweis oder die Quelle bisher schuldig. Bitte die Quelle nun nachliefern - vielen Dank!

Außerdem sind die neuen Marken wohl kaum vorausentwertet, sondern sie werden durch die Maschinen in den Zentren beim durchlaufen (oder eventuell auch auf Wunsch der Einlieferer oder durch Fehler der Angestellten per Stempel zusätzlich) entwertet. Wie anders sollte die Post sonst die mehrfache Verwendung feststellen können? Wären sie vorausentwertet, könnte man sie immer wieder verwenden, wenn die Verwendung nicht bei der Post dokumentiert würde.

Liebe Grüße
Marc
 
bovi11 Am: 20.01.2019 14:19:47 Gelesen: 26784# 80 @  
@ Sammler Individuell [#79]
@ alle

https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/i_i/Internetmarke/AGB_INTERNETMARKE_PORTOKASSE_02.06.2014.pdf

§ 2 Absatz (3)

Die Post hat hier offenbar die normale gesetzliche Verjährungsfrist genommen, wie sie auch beispielsweise für Warengutscheine gilt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html

Das heißt, die Marke, die 2019 (egal wann) gekauft wird, verliert am 31. Dezember 2022 ihre Gültigkeit.

---

Wer hat eigentlich nach dem Krieg danach gefragt, ob (mangels Marken) "Gebühr bezahlt"-Stempel sammelwürdig sind? Es waren, genau wie die verschiedenen Sachen, die hier diskutiert werden, Nachweise dafür, daß das für die Briefbeförderung fällige Porto bezahlt wurde.

Ich sammle zwar die neuen Sachen nicht, käme aber nie auf die Idee, "Gebühr bezahlt"-Belege aus der Sammlung zu verbannen.


 
Sammler Individuell Am: 20.01.2019 17:17:25 Gelesen: 26704# 81 @  
@ bovi

Das mit den Internetmarken habe ich nicht in Frage gezogen. Aber woher stammt das Wissen, dass es sich bei den neuen Marken um Internetmarken handelt? Die Post spricht in ihrer Pressemeldung von Automatenpostwertzeichen und davon, dass es die alten Automatenpostwertzeichen weiterhin zu kaufen gibt. Es fehlt in der Argumentationskette weiterhin die Verbindung zwischen den Internetmarken und den ATM. Bisher wurde hier im Thema lediglich von einigen Schreibern bisher unbestätigt behauptet, dies seien Internetmarken, obwohl nichts dafür spricht.

Diese Marken werden nicht und können gar nicht im Internet bestellt werden, sondern ausschließlich über Abgabegeräte, genau wie sonstige ATM und bald wahrscheinlich über "Weiden".

Bitte daher über Quellen nachweisen, dass es sich um Internetmarken handelt. Dann würde sich logischerweise auch die Gültigkeit von drei Jahren ergeben, so lange die Post nichts gegenteiliges vermerkt.

Insoweit bleibe ich bei meinen Vergleich mit den Stopp-Schildern aus meinem Post 74 (unter Punkt 2) Hier wird der 2. Schritt vor dem ersten gemacht. Nicht einfach behaupten, dass es Internetmarken sind und dann aus dieser Behauptung alle Konsequenzen ziehen.

Vielen Dank für die Quellenangabe, dass es Internetmarken sind!
 
funnystamp Am: 20.01.2019 18:21:18 Gelesen: 26666# 82 @  
Auf Anfrage nach den neuen Ausgaben aus diesem Pilotversuch und einer Beschwerde, dass diese Ausgabe nicht für Abonnenten von der Versandstelle geliefert worden wären, erhielt ich eine Auskunft der Versandstelle in Weiden.
Darin in Auszügen folgende Anmerkungen:

"Automatenpostwertzeichen waren noch nie und sind nicht Bestandteil eines Abonnements. Zum einen erscheinen neue Motive der Automatenmarken unregelmäßig, zum anderen sind diese Postwertzeichen im Umfang des Sammelns viel zu individuell. Der eine Sammler integriert diese mit allen oder vielen verfügbaren Wertstufen, andere hingegen sammeln diese Briefmarken gar nicht"

"Gestatten Sie uns einen Hinweis, zu den von Ihnen angesprochenen selbstklebenden Automaten-Labels: Seit dem 18.12.2019 wird an fünf Standorten ein neuer Postwertzeichenautomat pilotiert (Pilotname „SB-Terminal Brief“)."

"Diese Labels sind kein Bestandteil eines Abonnements und nicht bestellbar. Sollte das Pilotprojekt ausgeweitet werden, besteht jedoch die Absicht, diese auch über das Service- und Versandzentrum bestellen zu können. Diese Information ist jedoch ohne Gewähr und unter Vorbehalt."

Dies ohne weiteren Kommentar hier eingestellt.

Ohne die Diskussion weiter befeuern zu wollen. Ich habe mir einen Satz besorgt. Ob es nun Briefmarken sein sollen oder nicht, überlassen wir es der Michel-Redaktion. Nimmt sie diese Marke auf oder nicht? Ich muss nicht alles sammeln, was der Michel vorgibt, ich kann in Vordruckalben diese Felder, sofern diese als Marken dort eingestuft werden sollten, freilassen oder nicht, wie es mir eben gefällt, so soll es sein. Ich fände es schade, hier oberlehrerhaft jetzt mit einer Meinung hier zu insistieren, das seinen Briefmarken oder doch etwas anderes. Ich bin hier pragmatisch. In meiner Sammlung, hauptsächlich noch klassische Marken, findet sich immer eine reichhaltige Ausstattung mit sonstigen Belege, die mit der Postbeförderung auch ohne Postwertzeichen zu tun haben.

Beste Grüße und weiterhin viel Freude an diesem interessanten Thema,
Hermann
 
Sammler Individuell Am: 20.01.2019 18:25:38 Gelesen: 26657# 83 @  
Vorsicht vor einer Mail von "Bund-Briefe" vom 19.01.19 um 14:09:

Eben habe ich von einem Sammlerfreund eine Mail von "Bund-Briefe" weitergeleitet bekommen. Da ich davon ausgehe, dass auch viele andere Leser und weitere Sammler entsprechende Mails erhalten habe, möchte ich hier einiges klarstellen.

In dieser Mail behauptet "Bund-Briefe" zu den hier diskutierten Marken (Zitat als Auszug aus der Mail, bei den … handelt es sich um Auslassungen von mir).

Der Betreff lautet: "Wichtige Information zur vermeintlichen Köln-Bonner ATM!"

Die Überschrift in der Mail in roter Fettschrift lautet (Zitat): Eine Information / Warnung vor den angeblichen "Köln-Bonner ATM"!

Zitat-Anfang:

"In Wirklichkeit handelt es sich bei diesen "Drucken" aber um "simple Internet-Marken"! wie es sie bereits seit Jahren gibt!

Es sind einfach ausgedrückt:

Quittungen der Post für eine bezahlte Dienstleistung, die so aussehen wie ATM. (dieser Satz in Fettschrift und rot)




Quittungen deshalb, weil Quittungen per Gesetz 3 Jahre gültig sind und dann ungültig werden, wie alle anderen Internetmarken auch!

Sehen Sie hierzu die Beweislage auf meiner Webseite!




Zitat Ende.

Ich möchte darauf hinweisen, dass der Status der Marken auch durch ständiges Wiederholen einiger Personen nicht geklärt wird. Ob Sammler diese Marken bei den Automaten oder in Weiden (so beides möglich ist) kaufen, verwenden, abstempeln lassen und zu welchen Preisen auch immer privat kaufen oder verkaufen, sollte jede Person selber entscheiden und sich nicht von Irgendjemandem hierzu drängen oder abhalten lassen.

Daher sehe ich diese Mail als gefährlich an, da sie eventuelle Käufer etc. von einem eigenen Handeln abhalten könnte oder aber ihn hierzu drängen könnte in dem "Wissen", das "Bund-Briefe" hier als richtig und geklärt ausgibt.

Wir alle sind denkende Menschen und ich plädiere dafür, dass sich jeder selbst entscheiden soll, zu handeln wir er/sie es für richtig hält und sich nicht von Meinungen Anderer beeinflussen lassen sollte.

Ob er später die Handlung bereut oder ob sie rückwirkend betrachtet richtig war, kann heute Niemand mit Sicherheit sagen, auch nicht "Bund-Briefe" ebenso wenig wie ich.

Fakt aber ist, dass ebenso in der Mail selbst, wie auch in der Überschrift und dem Betreff die Marken mehrfach als "angebliche ATM" bezeichnet werden. "Bund-Briefe" setzt damit voraus, dass seine Meinung richtig ist und führt die Pressemitteilung der Deutschen Post vom 21.12.18 als absurdum oder bezeichnet sie mit diesen Aussagen als falsch (oder als Lüge?).

Ob ggf. die Post oder vielleicht geschädigte Sammler später Ansprüche gegen "Bund-Briefe" aufgrund seiner Warnung anmelden können entzieht sich natürlich meiner Kenntnis, wären aber denkbar. Weiterhin denke ich, dass sich "Bund-Briefe" daher mit dieser Mail auf rechtlich unsicheres Gelände begibt - aber das muss er ja entscheiden.

NOCHMALS: Der Status dieser Marken ist nach wie vor ungeklärt.

Mit der Bitte um Vorsicht

Liebe Grüße
Marc
 
Stefan Am: 22.01.2019 19:04:58 Gelesen: 26485# 84 @  
@ jmh67 [#78]

Mir scheint der Unterschied zwischen den neuen Automatenpostwertzeichen der Deutschen Post und den gezeigten Postwertzeichen der Pin darin zu bestehen, dass erstere quasi vorausentwertet sind und eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben, wogegen letztere PWZ üblicherweise entwertet werden und ihre Gültigkeit nicht ausdrücklich begrenzt ist (per Analogieschluss von PWZ der Citipost Hannover abgeleitet, von denen ich neulich noch im Jahr 2013 gekaufte Stücke verwendet habe).

Dies trifft es nicht ganz: im voraus für eine Dienstleistung bezahlte Privatpostbriefmarken, welche einen Strichcode aufweisen, müssen nach erfolgter Sendungserfassung in der hauseigenen Software (vielfach CodX) anschließend nicht gestempelt werden. Bedingt durch die Speicherung des Strichcodes bzw. UPOCs inkl. des dazugehörenden Datensatzes der betroffenen Sendung (Bsp. Datum der Sendungserfassung, Sendungsformat) wird eine erneute Verwendung der betreffenden Briefmarke inhaltlich ausgeschlossen (d.h. der UPOC wäre in der Software bereits mit einem existierenden Datensatz belegt).

Der vom Briefdienstleister aufgebrachte individuelle Strichcode auf markenlosen Sendungen ist während der Liberalisierungsphase in Deutschland (1998-2007) lizenzbedingt als sog. Mehrwertdienstleistung (im Vergleich zur DPAG) entstanden und beinhaltet damit direkt eine Sendungserfassungs- und Sendungsverfolgungsnummer ähnlich den Einschreibesendungen bzw. dem noch recht neuen Postprodukt "Prio" der Deutschen Post AG. Die Übernahme eines individuellen Strichcodes auf Briefmarken des jeweiligen Postmitbewerbers war eine logische Konsequenz und Weiterentwicklung dieser Mehrwertdienstleistung.

Nominallose (und damit nicht vorausbezahlte) Prelabels der Postmitbewerber (sofern als Produkt vorhanden und angeboten) funktionieren - technisch betrachtet - nach einem ähnlichen Prinzip.

Ich schließe mich Sammler Individuell (Beitrag [#81]) an, dass bitte konkret belegt werden möge, dass die neue Ausgabe der deutschen Post eine begrenzte Gültigkeit aufweisen soll. Bisher sind mir keine derartigen Verfügungen der Deutschen Post AG für diese neuen Marken bekannt.

Gruß
Pete
 
Bund-Briefe Am: 24.01.2019 12:51:09 Gelesen: 26345# 85 @  
@ Sammler Individuell [#74]
@ Sammler Individuell [#83]

Laut Code-Auslesung handelt es sich bei diesen "Köln-Bonner-Labeln" eindeutig und unzweifelhaft um die Frankierart Internetmarken !



In der Abbildung sehen Sie ein solches Freimachungslabel namens "Internetmarke". Bei der neuesten "Creation" vom Dezember 2018 wurde lediglich das Bild ausgetauscht.

Vergleichen Sie diese beiden Label doch einmal genau - es gibt keinen (!) relevanten Unterschied.

Ich habe die nachfolgende Passage in meiner Beschreibung für diese Label nochmals überarbeitet und präzisiert, die ich hier wiedergeben möchte:

Diese "Köln-Bonner Label" sind weder Briefmarken noch ATM / Automatenmarken - sondern

"bunte ATM-ähnliche Internetmarken" der Deutschen Post AG

die über Terminals (!) (sind keine Automaten) abgegeben werden, ähnlich den sonstigen Internetmarken oder den weißen Labeln für die Streifbandzeitungen, die es beispielsweise bereits seit 2011 gibt.

Es sind, einfach ausgedrückt: Quittungen der Post für eine bezahlte Dienstleistung, die so aussehen wie ATM.

Es sind Quittungen für den Kauf des Post-Produktes "Postkarte / Standard- bis Maxibrief" der Deutschen Post AG, die anstelle der Briefmarke auf die Sendungen geklebt und elektronisch entwertet werden. Diese Quittungen sehen (nicht zufällig) so aus wie ATM. Nur so macht der Ausdruck auf der Bezahl-Quittung Sinn, der nicht über "Postwertzeichen" sondern über "Postkarte" / "Standard- bis Maxibrief" lautet - also eine Postkarte oder einen Brief von A nach B zu befördern. Sehen Sie die Abbildung mit dem Quittungstext in der Fortsetzung (links: die Rubrik: ATM 3 bis ATM 9 / "bunte ATM-ähnliche Internetmarke" ...)

Die kursierende Information, dass es sich bei diesen Labeln um "Automatenpostwertzeichen" handelt, kann nur eine Fehlinformation oder ein Gerücht sein, um die Sammler anzuspornen, ja viele dieser Label zu kaufen, damit das "neue Produkt" bekannt wird. Die vermeintlichen "Köln-Bonner Automaten" sind in Wirklichkeit Terminals. Ein kleiner oder großer Unterschied. Automaten sind "eigenständige Wesen" - Terminals sind an einen Großcomputer angeschlossen. Terminals sind im Prinzip nichts anderes als ein normaler Heim-PC mit Drucker und Bezahlmöglichkeit, usw.

Diese Label haben mutmaßlich eine Gültigkeit von ca. 3 Jahren, wie alle neueren Internetmarken - und sind deshalb nur "Quittungen" für eine bezahlte Dienstleistung bei der Deutschen Post AG.

Juristisch und philatelistisch ist es wohl eine Art "quittierte Barfreimachung" von Briefen. Für Quittungen gilt eine gesetzlich geregelte "Gewährleistung" von ca. 3 Jahren.

Die "Gegenseite" sollte endlich einmal Fakten vorbringen.

Es ist zu hoffen, dass das "Fieber" endlich einmal abklingt.


Frdl. Grüße, Bund-Briefe - Klaus Pietsch
 
Richard Am: 24.01.2019 13:25:00 Gelesen: 26312# 86 @  
@ Bund-Briefe [#85]

Hallo Klaus,

Wahrheiten - sofern es sich bei Deinen ständigen Wiederholungen um solche handelt - werden auch nicht wahrer, wenn sie ständig wiederholt werden.

Sie werden auch nicht glaubhafter, wenn Du sie per Mail unter Philaseiten Mitgliedern verteilst ohne die Erlaubnis für solche Mails im geschäftlichen Verkehr gemäss Datenschutzverordnung eingeholt zu haben. Die Beschwerden darüber gehen bereits bei uns ein. Auszug daraus:

Betreff: Wichtige Informationen zur vermeintlichen Köln-Bonner ATM !

Eil-Information / Warnung vor den angeblichen „Köln-Bonner ATM“ !

Liebe Sammlerfreunde,

wie sicherlich viele inzwischen mitbekommen haben dürften, gab es wohl ab 18. Dezember bis Anfang Januar die neuen „Köln-Bonner ATM“ aus 5 Automatenterminals. ... ...


Bitte sehe künftig von Wiederholungen gleicher Sachverhalte im Forum ab.

Schöne Grüsse, Richard
 
Holzinger Am: 24.01.2019 14:38:25 Gelesen: 26272# 87 @  
@ Richard [#86]

Auch ich habe diese ungewollte - und für mich bezuglose - Mail erhalten. Allerdings hat mein SPAM-Filter sie als das erkannt, was sie eigentlich ist:

- mit dem mitgelieferten Link Werbung für die eigene VK-Seite!

So sehe ich das (unabhängig vom "Für oder Wieder" des eigentlichen Sachverhaltes) der mich überhaupt nicht berührt.

Frage zum Datenschutz:

Wie kommt ein Herr Pietsch eigentlich an meine private Mail-ADR? Es war ja keine Mail im Forum. Das ist für mich das eigentliche Problem!
 
drmoeller_neuss Am: 24.01.2019 15:17:33 Gelesen: 26228# 88 @  
Jede Briefmarke ist nichts anderes als eine Quittung der Post für eine bezahlte Dienstleistung! Juristisch handelt es sich um ein Inhaberpapier, jegliche Manipulation daran wird als Urkundenfälschung geahndet!

Im übrigen dürfen diese "Automatenmarken" auch beliebig kombiniert werden. Eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer hindert diese Labels auch nicht daran, Briefmarken zu sein. Oder sind die DM-Briefmarken deswegen keine Briefmarken? Der Jahrgang 2000 brachte es nicht einmal auf drei Jahre Gültigkeit.

Viele Länder sind übrigens dazu übergegangen, auf ihre Briefmarken keinen Währungsbetrag mehr aufzudrucken, sondern das Produkt (z.B. Brief nach Europa von 50 - 250 Gramm). Einige Länder sind da sehr pingelig, z.B. erlaubt Island keine Auffrankierung. Trotzdem sind das Briefmarken.
 
Sammler Individuell Am: 24.01.2019 20:07:14 Gelesen: 26145# 89 @  
Irgendwie habe ich bei den Posts von "Bund-Briefe" immer wieder "deja-vues". Immer wieder das gleiche mit nur geringen Unterschieden im Text mit immer den gleichen Fotos als "Beweis".

Aber wie immer, noch kein Beleg dafür, dass die Marken nur drei Jahre gelten sollen - diesen bleibt er schuldig.

Es bleibt bei der gebetsmühlenartig wiederholte Pseudo-Info, aus der alles weitere abgeleitet wird. Nur abwarten auf die Entscheidung von Michel kann er nicht. Dann werden wie sehen, wie die Marken im Katalog gelistet werden - und danach werden sich viele Sammler richten, so oder so.

Aber es gilt hier in Köln wie überall "Jeder Jeck ist anders" und jeder soll sammeln was er möchte. Und wenn es nur die Posts von "Bund-Briefe" sind. Alle seine Posts sind anders - zumindest ein kleines bisschen.

Liebe Grüße an Alle
Marc
 
22028 Am: 24.01.2019 20:10:39 Gelesen: 26140# 90 @  
@ Holzinger [#87]

Wie kommt ein Herr Pietsch eigentlich an meine private Mail-ADR? Es war ja keine Mail im Forum. Das ist für mich das eigentliche Problem!

Hier bei Deinem Profil steht sie doch. Hast Du sicher selbst so eingegeben, oder?

https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?SU=4260458
 
GR Am: 13.02.2019 10:18:39 Gelesen: 25636# 91 @  
Das Bundesministerium der Finanzen hat mir mit Schreiben vom 11.02.2019 folgendes mitgeteilt:

"auf Ihr Schreiben vom 16. Januar 2019 nehme ich Bezug.

Sie werfen unter Hinweis auf eine Abbildung die Frage auf ob das der Abbildung zugrunde liegende Original als Postwertzeichen im Sinne des $ 43 Postgesetz anzusehen wäre.

Vom Bundesministerium der Finanzen werden Rechtsausktinfte, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern, grundsätzlich nicht erteilt (vgl. $ 14 Absatz 3 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien). Vor diesem Hintergrund erfolgen die nachstehenden allgemeinen Hinweise:

Eine Legaldefinition von Postwertzeichen ist mir nicht bekannt.

Postwertzeichen im traditionellen Verständnis sind Marken und Aufdrucke, die primär der Freimachung von Postsendungen dienen. Neben den Briefmarken zählen hierzu Automatenmarken sowie die Aufdrucke auf Postkarten und Briefen, soweit diese die bildliche Darstellung eines ausgegebenen Postwertzeichens zum Gegenstand haben (vgl. Stern Kommentar des PostG, CH Beck München 2000, $ 43 Rdz. 7).

Wenn diese Merkmale vorliegen, spricht meines Erachtens aus Rechtsgründen nichts dagegen, das Vorliegen eines Postwertzeichens im Sinne des $ 43 Postgesetz anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag...."

Der entscheidende Hinweis dürfte hier sein "Neben den Briefmarken zählen hierzu
Automatenmarken sowie die Aufdrucke auf Postkarten und Briefen, soweit diese die bildliche Darstellung eines ausgegebenen Postwertzeichens zum Gegenstand haben".

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Automatenmarken, die keine bildliche Darstellung eines ausgegebenen Postwertzeichens zum Gegenstand haben keine Postwertzeichen sind.

Da die bildliche Darstellung auf dieser Automatenmarke/Internetmarke/Label keinem ausgegebenen Postwertzeichen entspricht, ist es kein Postwertzeichen i.S. von § 43 PostG.

Beste Grüsse
Gerhard
 
jmh67 Am: 13.02.2019 10:52:14 Gelesen: 25622# 92 @  
@ GR [#91]

Vorsicht! Der Umkehrschluss ist logisch nicht zulässig, denn die Aussage, auf die er sich bezieht, nennt nur einige Möglichkeiten und schließt weitere nicht ausdrücklich aus.

-jmh
 

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