Frankiert ist der PLUSBRIEF mit einem vorausentwerteten INDIVIDUELL Wertstempel zu 145 Cent, während der Matrixcode für die Sendung (Produktschlüssel "9226", d.h. "Infopost/Katalog Groß >100g, mit Hülle, Premiumadress BASIS") selbst als effektives Nettoporto nur 70 Cent angibt. Wenn ich mich recht entsinne, darf man theoretisch ja INFOPOST-Sendungen - bei der Verwendung von Briefmarken (auch von Ganzsachen?) - unter bestimmten Voraussetzungen (*) überfrankieren, wobei man in diesem Fall von der Post sogar den überschüssigen Betrag gutgeschrieben bekommt. Ob das hier auch wirklich zutrifft? ;-)(*) Der zum Porto von 70 Cent nächsthöhere mögliche Wert eines PLUSBRIEF INDIVIDUELL Wertstempels (mit einem Exemplar darstellbar) wäre ja der für 145 Cent, oder? Wobei laut http://www.post-individuell.de gäbe es den INDIVIDUELL Wertstempel zu 75 Cent für einen Standardbrief International, der aber für die Versendungsform C4 unmöglich zu erzeugen wäre. Also ist eine Ganzsache zu 145 Cent für das nötige 70 Cent Porto "normgerecht", passend (erstattungsfähig) einsetzbar?Hat eigentlich schon jemand mal eine PLUSBRIEF INDIVIDUELL "Aktionsmarke" in echt gesehen? Diese sind (derzeit) nur mit von der Post vorgegebenen folgenden Motiven möglich: Mit modernpostgeschichtlichen GrüßenThomas
Ähnliche Themen
Wenn Sie eine Internetseite besuchen, kann diese Informationen über Ihren Browser speichern oder abrufen. Dies geschieht meistens in Form von Cookies. Diese Informationen können über Sie, Ihre Einstellungen oder Ihr Gerät sein und werden größtenteils genutzt, damit die Internetseite so funktioniert, wie Sie es erwarten. Sie können anhand dieser Informationen für gewöhnlich nicht direkt identifiziert werden, allerdings können sie Ihnen ein persönlicheres Web-Erlebnis ermöglichen.
Wir respektieren Ihr Recht auf den Schutz Ihrer Daten. Deshalb können Sie entscheiden, bestimmte Arten von Cookies nicht zu akzeptieren. Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorien, um weitere Informationen zu erhalten und unsere Standardeinstellungen zu ändern. Allerdings kann das Blockieren bestimmter Arten von Cookies Ihr Nutzungserlebnis der Internetseite und der Services, die wir Ihnen anbieten können, beeinträchtigen.
Diese Cookies sind erforderlich, damit die Internetseite funktioniert, und können nicht in unseren Systemen deaktiviert werden. Sie werden für gewöhnlich als Reaktion auf Aktionen von Ihnen gesetzt, die einer Serviceanfrage entsprechen, beispielsweise der Festlegung Ihrer Datenschutzeinstellungen, Login oder Anmeldungen sowie dem Ausfüllen von Formularen. Ohne diese Cookies können bestimmte Teile unserer Internetseite oder der angefragte Service nicht zur Verfügung gestellt werden.
Diese Cookies ermöglichen es uns, Besuche und Datenverkehrsquellen zu zählen, sodass wir die Leistung unserer Internetseite messen und verbessern können. Sie helfen uns, zu erkennen, welche Seiten am beliebtesten und am unbeliebtesten sind, und zu sehen, wie Besucher über die Internetseite navigieren.
Alle Informationen, die von diesen Cookies gesammelt werden, sind aggregiert und somit anonym. Falls Sie diese Cookies nicht zulassen, erfahren wir nicht, wenn Sie unsere Seite besucht haben, und können die Verteilung der Besuche auf unserer Internetseite nicht auswerten.