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Thema: (?) (1180) Rohrpostbelege
Das Thema hat 1184 Beiträge:
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Siegbert Am: 10.01.2012 11:56:02 Gelesen: 1272972# 735 @  
@ telosgraphein007 [#730]

Hallo!

Es gibt z.B. Briefe der Inflationszeit aus meiner Umgebung, die heute mit sehr viel Geld bezahlt werden müssen, sind aber alle rein philatelistisch. Ein Forstbeamter hat jeden Tag Briefe mit in den Nachbarort genommen, waren meist an sich selbst adressiert, sind aber als echt gelaufen heute sehr teuer, da man nicht unterscheiden kann, ob Bedarf oder nicht. Das wissen aber nur wenige.

mit Gruss Siegbert.
 
Postgeschichte Am: 10.01.2012 12:25:27 Gelesen: 1272945# 736 @  
@ DerLu [#734]

Die Gebühr für Rohrpostsendungen setzt sich zusammen aus:

1. der Gebühr für eine gewöhnliche Sendung gleicher Art,
2. dem Zuschlag von 10 Rpf für die Beförderung mit der Rohrpost
3. der Eilzustellgebühr

Danach ist die Gebühr auch für den Inlandseinsatz (6 + 10 + 40) als Rohrpostkarte korrekt, ist aber nicht als Rohrpost gelaufen.

Gruß
Manfred
 
DerLu Am: 10.01.2012 12:50:01 Gelesen: 1272929# 737 @  
@ Postgeschichte [#736]

Hallo Postgeschichte,

die Postkarte lief von Steglitz nach Peine, das ist für mich kein Ortsverkehr mehr. Ich habe also so gerechnet :

zu 1.) 6 Pfennige (Postkarte im Fernverkehr)
zu 2.) 10 Pfennige

optional 3.) 40 Pfennige, aber ab 1.4.1936(?) war diese Eilbestellgebühr bei der Rohrpostbeförderung nicht mehr obligatorisch! Man hatte also die Wahl zwischen entweder nur Rohrpost und Rohrpost und Eilbestellung (und natürlich auch nur Eilbestellung), aus diesem Grunde gab es ja auch die beiden Zettel "Rohrpost" und "Rohrpost und Eilbote", siehe z.B. den letzten Beleg in [#710].

Nach Adam Riese sind das entweder 56 Pfennige wenn die Eilbestellung mit bezahlt war, also 1 Pfennig zu wenig, oder aber 16 Pfennige wenn die Eilbestellung nicht bezahlt war, dann ist die Karte mit 39 Pfennige überfrankiert.

Die 55 Pfennige waren m.W. der Tarif für eine Postkarte im Ortsverkehr (5 Pf.) plus Rohrpostgebühr (10 Pf.) plus Eilzustellung (40 Pf.).

Gruß DerLu
 
Postgeschichte Am: 10.01.2012 13:21:41 Gelesen: 1272915# 738 @  
@ DerLu [#737]

Hallo DerLu,

schön, daß wir beide rechnen können. Wenn man Berechnungen anstellt, sollte man den Beleg benennen, auf den sich die Berechnung bezieht. Nach Adam Riese habe ich die gleiche Berechnung angestellt wie Du (6 + 10 + 40). Sie bezog sich auf den zweiten Beleg. Also nichts mit Nachhilfeunterricht in Mathematik. :-)

optional 3.) 40 Pfennige, aber ab 1.4.1936(?) war diese Eilbestellgebühr bei der Rohrpostbeförderung nicht mehr obligatorisch!

Wo steht das? Nach meinen Unterlagen galten die Bestimmungen über die Rohrpostbeförderung nach der Rohrpostordnung vom 30.5.1923. Hat sich daran zwischenzeitlich etwas geändert?

Gruß
Postgeschichte
 
DerLu Am: 10.01.2012 13:49:33 Gelesen: 1272903# 739 @  
Hallo Postgeschichte,

ich bitte um Entschuldigung, ich wollte mit der Rechnerei nicht oberlehrerhaft wirken. Ich hatte immer nur den ersten Beleg im Blick, siehe meinen Beitrag [#734] : "der Karte nach Peine", und suchte verzweifelt nach meinem Denkfehler.

Ich habe es aus dem Hueske-Band, wenn ich heute Abend zu Hause bin, kann ich dir die Stelle genau angeben.

Gruß

DerLu
 
Eiermann Am: 10.01.2012 16:36:58 Gelesen: 1272838# 740 @  
Hallo zusammen,

ich habe einen blauen Rahmenstempel R.P.A. III. 15.3.91.

Es könnte ein Rohrpostamtsstempel, drum wollte ich nachfragen, ob jemand diesen Stempel zuordnen kann ?

Vielen Dank im voraus.

Grüße Jürgen


 
DerLu Am: 10.01.2012 18:06:08 Gelesen: 1272797# 741 @  
@ Postgeschichte [#738]

So, ich habe "den Hueske" jetzt vor mir liegen:

"Bis zum 27.02.1935 konnten Rohrpostsendungen nur in Verbindung mit "Eilzustellung" versandt werden. Durch VfNr. 81 vom 01.03.1935 wurde diese Möglichkeit wieder aufgehoben. Ab sofort konnten gewöhnliche Briefsendungen mit dem Vermerk "In Berlin mit Rohrpost" verschickt werden."

Quelle: Hueske, Peter-Jürgen: Die Berliner Stadtrohrpost in der Zeit von 1933 bis 1945, Soest, 2006

Daher resultiert m.M. nach auch die beiden Formen der roten Aufklebezettel: "Rohrpost" und "Rohrpost und Eilbote" (C28b und 28C) die 1936 eingeführt wurden.

Das Datum, dass ich in meinem Beitrag [#738] angegeben habe, ist falsch und bezog sich auf die Klebezettel, sorry.

Einen schönen Abend noch
DerLu
 
Postgeschichte Am: 10.01.2012 20:20:24 Gelesen: 1272680# 742 @  
@ DerLu [#741]

Die Verfügung spricht aber nur von Luftpostbriefsendungen und gewöhnlichen Briefen nach den Rohrpostbezirken Berlin und München. Hier ist schon etwas genauer zu differenzieren. Sieht man sich die Primärliteratur an, kann man folgendes lesen:

Nr. 81/1935. Rohrpostbeförderung von Luftpostbriefsendungen und gewöhnlichen Briefsendungen in Berlin und München

1. Luftpostbriefsendungen nach den Rohrpostbezirken Berlin und München, deren Eilzustellung (§8, II der Bestimmungen über den Luftpostverkehr) nicht verlangt wird, können mit dem zusätzlichen Vermerk "In Berlin (München) durch Rohrpost" versehen werden, wenn sie zur Rohrpostbeförderung geeignet sind. Sie werden dan mit Rohrpost von der Flughafen-PAnst oder der Eingangs-PAnst zur Zustell-PAnst befördert und von dieser auf dem nächsten planmäßig Zustellgang ausgetragen. Für solche Sendungen ist außer der gewöhnlichen Gebühr und dem Luftpostzuschlag nur der Rohrpostzuschlag von 10 Rpf zu entrichten.

2. Ebenso können fortan auch nach den Rohrpostbezirken Berlin und München gerichtete, außerhalb aufgelieferte gewöhnliche Briefsendungen, die sich zur Rohrpostbeförderung eignen, mit dem Vermerk "In Berlin (München) durch Rohrpost" versehen werden. Sie werden dann in Berlin und München mit Rohrpost von der Eingangs-PAnst zur Zustell-PAnst befördert und von dieser auf dem nächsten planmäßigen Zustellgang ausgetragen. Für solche Sendungen ist außer der gewöhnlichen Gebühr der Rohrpostzuschlag von 10 Rpf zu entrichten.


Anhand des Textes ergibt sich nicht, daß bis zum 27.2.1935 Rohrpostsendungen in Verbindung mit "Eilzustellung" versandt werden konnten und durch diese Verfügung aufgehoben wurde. Von einer Aufhebung kann ich nichts erkennen. Es wird darin lediglich eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, eingehende Luftpostbriefsendungen und eingehende gewöhnliche Briefsendungen mit Rohrpost versenden zu können.

Gruß
Postgeschichte
 
DerLu Am: 11.01.2012 17:29:05 Gelesen: 1272226# 743 @  
@ Postgeschichte [#742]

Hallo Postgeschichte,

ich habe noch die RPO von 1923, darin ist die Rohrpost- und Eilbotengebühr (im Ortsbereich) noch untrennbar miteinander verbunden. In der Rohrpostdienstanweisung von 1933 steht leider nichts über Gebühren. Welche Verfügungen ab 1923 hast du? Vielleicht lässt sich die Frage ja damit klären.

Gruß
DerLu
 
Postgeschichte Am: 11.01.2012 17:44:03 Gelesen: 1272223# 744 @  
@ DerLu [#743]

Hallo DerLu,

damit lässt sich Dein Problem vermutlich nicht klären. In der von Dir angeführten Fundstelle, die Verfügung Nr. 81 in dem Handbuch von Peter-Jürgen Hüske betreffend, ist eindeutig nicht von einer Aufhebung der Eilzustellung die Rede, wie ich in dem Beitrag [#742] bewiesen habe. Die von mir in Bezug auf die Gebührenerklärung zitierte Rohrpostordnung von 1923 galt auch noch 1942.

Die von Dir angeführte Rohrpostdienstanweisung von 1933 kann zur Klärung nicht herangezogen werden, da es sich um eine Dienstanweisung handelte. Sie bezieht sich außerdem noch immer auf die Rohrpostordnung von 1923. Für mich ist keine Änderung der Rohrpostordnung, zumindest nicht in der von Dir angezweifelten Berechnung der Eilbotengebühr, eingetreten. Hierzu fehlt der Nachweis.

Gruß
Postgeschichte
 
cartaphilos Am: 14.01.2012 08:12:35 Gelesen: 1271119# 745 @  
@ DerLu [#734]

Moijn,

eigentlich war die RP 26 für den Ortsrohrpost-Eilbotenverkehr in Berlin, München und Wien konzipiert. Daher setzt sich das Porto zusammen aus

5 Pf Ortspostkarte
10 Pf Rohrpostgebühr
40 Pf Eilzustellung

Die ganze Problematik dieser Karte besteht nun darin, daß sie

1. erst an die Schalter kommen sollte, nachdem die Bestände von RP 25 aufgebraucht waren.

2. erst tatsächlich an die Schalter kam, als der Anspruch auf Eilbotenzustellung kriegs- und personalknappheitsmäßig bedingt bereits aufgehoben war, auch wenn die Eilzustellung als solche noch nicht abgeschafft war. Erst im Amtsblatt 77 vom 14. August 1944 wird die Eilzustellung tatsächlich vollkommen aufgehoben.

Somit kann davon ausgegangen werden, daß portorichtige und bestimmungsgemäße Verwendungen dieser Karte bis August 1944 noch möglich waren, auch wenn sie in den meisten Fällen wegen des weggefallenen Anspruchs auf Eilzustellung nicht mehr postalischerseits realisiert wurden.

Für die vorgestellte RP 26 nach Peine kann also die folgende Rechnung aufgestellt werden:

6 Pf Fernpostkarte
10 Pf Rohrpostzuschlag

ergo: 39 Pf zuviel auf dem Wertstempel.

Der zweite Beleg (die Prell-Karte) berechnet sich ganz anders:

6 Pf Auslandskarte im ermäßigten Europa-Tarif (nach dem Europäischen Postkongreß Wien)

50 Pf Auslands-Eilbotengebühr, denn die Niederlande waren Ausland, auch wenn dort die Deutsche Dienstpost arbeitete.

Ich werde mich einmal auf die Suche nach den Bestimmungen über die Aufhebung des Anspruchs auf Eilzustellung im Jahre 1941 begeben. Da muß Licht ins Dunkel gebracht werden.
 
cartaphilos Am: 14.01.2012 08:53:46 Gelesen: 1271111# 746 @  
@ DerLu [#734]
@ Postgeschichte [#742]

Was die Aufsplittung der alten Einheit von Rohrpost- und Eilzustellgebühr betrifft, so scheinen wir noch nicht über alle postalischen Bestimmungen zu verfügen. Es mag auch sein, daß einiges hier mit Anordnungen geregelt wurde, die erst später in die entsprechenden Postordnungen eingearbeitet wurden.

Aus Berlin konnten Luftpostsendungen schon zu Beginn der 1930er Jahre mit Rohrpost auf den Weg gebracht werden, ohne daß die Eilbotengebühr zu entrichten war:





Dieser Rohrpost-Auslands-Luftpostbrief von Berlin-Charlottenburg 7 nach Zürich vom 14. Mai 1932 weist als Frankatur 25 Pf Auslandsbrief, 20 Pf Luftpost Europa und 10 Pf Rohrpost zum Flughafen auf. Hier liegt also schon die klare Vorstellung zugrunde, daß es eine Rohrpostgebühr von 10 Pf gibt. Mithin ist die Idee von einem unteilbaren Rohrpost-Eilboten-Tarif hier schon nicht mehr zutreffend.

Die Kombination mit Luftpost muß aber auch schon frühzeitig nicht mehr zwingend gewesen sein, wie dieser Auslandsbrief vom 1. Oktober 1934 ab Berlin W 15 mit der Wegevorschrift "Rohrpost Stettiner Bahnhof" zeigt:



Nachfolgender Auslandsbrief vom 16. März 1937 nach Schweden weist neben der 25 Pf Auslandsgebühr 10 Pf für die Beförderung zum zuständigen Bahnhof auf. Die Kombination mit Luftpost und/oder Eilboten spielt hier keine Rolle:



Diese Auslandskarte vom 23. August 1938 von Berlin NW 64 in die Schweiz entspricht völlig der bisherigen Praxis, die Rohrpostgebühr als separate postalische Leistung zu verstehen, die hier für die Beförderung zum Anhalter Bahnhof mit 10 Pf zu Buche schlug:



Entsprechendes galt nun auch für Sendungen des Inlands. Diese Fernkarte vom 19. August 1938 von Berlin-Wilmersdorf 2 nach Kassel weist 10 Pf Rohrpostgebühr für den Vermerk "Mit Rohrpost zum Zug" auf.



Für die Zeit nach der Aufhebung des Anspruchs auf Eilzustellung gibt einige bemerkenswerte Belege für die Kombination von Rohrpost und Eilboten:



Auf diesem Brief vom 9. März 1943 ab Berlin-Schmargendorf sind 12 Pf für den Fernbrief, 40 Pf für die Eilzustellung und offensichtlich 2 x 10 Pf für die Rohrpostbeförderung in Berlin und in München entrichtet worden. Während rückseitig der Rohrpoststempel von SW 11 abgeschlagen wurde, gibt es jedoch keinerlei Stempel von München, die darauf hindeuteten, daß dieser Brief dort nicht nur als ein gewöhnlicher Brief behandelt wurde.

So weit für heute.

Einen schönen Tag und viel Erfolg auf den diversen Trödelmärkten oder Tauschbörsen.
 
Postgeschichte Am: 14.01.2012 10:27:37 Gelesen: 1271079# 747 @  
@ telosgraphein007 [#745]

Mir lag es daran aufmerksam zu machen, daß sich die Verfügung Nr. 81/1935 sich auf Luftpostbriefe und gewöhnliche Briefsendungen nach Berlin und München bezog.

Die Suche nach der Aufhebung der Eilzustellung kannst Du Dir sparen:



Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
Baber Am: 14.01.2012 10:31:49 Gelesen: 1271079# 748 @  
@ telosgraphein007 [#611]

Hallo telosgraphein007,

ich habe erst heute Deinen interessanten Beitrag über die Rohrpost in Wien gelesen. In Wien gab es ja noch eine Besonderheit, dass man auch Briefe und Postkarten mit der Rohrpost nur bis zum nächsten Auslieferungspostamt schicken konnte. Von dort wurden sie dann vom Briefträger mit der gewöhnlichen Post ausgetragen. Im Gegensatz zu Expresssendungen, die dann sofort ausgetragen wurden.

Die Zuschlag für nur Rohrpost war günstiger als für Express und betrug:

21.12.45 - 31.08.47 10g
01.09.47 - 31.08.51 30g
01.09.51 - 02.04.56 60g

Da ich die Expressgebühren Inland für Postkarten, Briefe und Geschäftsbriefe von 1945 bis zur Einstellung des Expressdienstes im Inland am 30.9.1999 dokumentieren möchte, bin ich an solchen "Nur Rohrpostbelegen" sehr interessiert. Hast Du so etwas abzugeben?

Gruß
Baber
 
cartaphilos Am: 15.01.2012 06:27:52 Gelesen: 1270721# 749 @  
@ postgeschichte [#746]

Meinen allerbesten Dank für diesen Scan. Gibt es auch noch das Datum dazu?

@ baber [#747]

Danke für die Rückmeldung. Hatte schon gedacht, es würde niemanden interessieren, was in Österreich so pneumatisch passiert ist. Für die Zeit nach 1945 bin ich nicht allzu stark bestückt, doch von den wenigen Belegen, die ich habe, ist nur ein Beleg mit "nur Rohrpost" dabei. Nachfolgend dennoch eine kleine Galerie Wiener Rohrpost ab 1945:

1. Dieses Durcheinander von verschiedenen Zonenmarken und Portomarken macht mir Freude:



2. Besonders interessant finde ich die Aufbrauchsverwendung von alten Reichsmark-Ganzsachen der Sowjetischen Zone zu einer Zeit, als der Schilling schon wieder eingeführt war:



3. siehe oben



4. und zum Dritten:



5. Die Landschaftsausgabe ist dann der Nachkriegsklassiker, hier in allen Variationen. Viel Freude macht mir diese Karte in ihrer rotorangenen Schlichtheit:



6. Der 38-g-Klassiker in Einzelfrankatur:



7. Einschreiben per Eilboten und Rohrpost war schon möglich ... als man in Berlin noch weit davon entfernt war:



8. Orts-Eilbrief, man bemerke die alten Reichspostzettel, die noch jahrelang in Gebrauch waren:



9. und hier einmal ohne Rohrpost-Eilbotenzettel:



10. und hier einen Rohrpost-Eilbotenbrief per Einschreiben vom britischen Militärtattoo 1946:



11. und noch einen Einschreibbrief per Rohrpost und Eilboten:



12. und noch einen:



13. und jetzt zur Trachtenausgabe: Orts-Brief per Rohrpost und Eilboten:



14. diese Einzelfrankatur 1,40 S auf Fern-Eilbrief nach Wien, dort per Rohrpost gelaufen macht mir Spaß, und ich habe noch nie wieder etwas ähnliches gesehen:



15. Auslandseinschreiben per Rohrpost und Eilboten und dann auch noch ordentlich zensiert:



16. Ganzsachen mit Rohrpost- oder Eilbotenzusatzfrankatur sind immer schön. Von dieser Kombination habe ich nur eine:



17. von den nachfolgenden 70g-Karten mit Beifrankatur so viele, daß es wie Massenware aussieht ;-):



18. und noch eine:



19. und noch eine (hier als Fernkarte per Eilboten nach Salzburg mit der Wiener Rohrpost befördert):



20. und noch eine:



21. und noch eine (mit bemerkenswerten Zustellvermerken), zwar noch mit Rohrpost-Minutenstempel, aber schon keine 'echte' Rohrpost mehr, denn diese wurde ab 3. April 1956 abgeschafft und, anders als in Deutschland nach Abschaffung der Rohrpost, auch postintern nicht mehr benutzt:



22. und noch eine (die Bautenserie wirft ihre Schatten voraus) doch schon keien Rohrpost mehr, denn diese wurde ab 3. April 1956, siehe oben:



23. Trachtenserie auf Eilkarte, jedoch nur noch scheinbar per Rohrpost gelaufen. Diese wurde sechs Wochen zuvor abgeschafft:



24. hier kommen eigene österreichische Eilbotenzettel in den Umlauf:



25. mit Rohrpost zum Bahnhof und dann ins Ausland:



26. Schöne Mehrfachfrankatur mit deutsch-österreischischer 'Mischbezettelung' für Rohrpost (D) und Eilboten (A):



27. wenn dem Postamt Wien 69 die Postwertzeichen ausgehen, wird per Postsache und Einschreiben-Rohrpost-Eilboten nachbestellt:


 
Postgeschichte Am: 15.01.2012 10:26:08 Gelesen: 1270646# 750 @  
@ telosgraphein007 [#749]

Meinen allerbesten Dank für diesen Scan. Gibt es auch noch das Datum dazu?

Kein Problem. Für die Einzelverfügungen gibt es allerdings kein Datum. Als Fundstelle und Datumsnachweis kann man nur das Amtsblatt zitieren. Die Verfügung Nr. 129/1941 ist im Amtsblatt des Reichspostministeriums Nr. 28 vom 21.3.1941 auf Seite 190 erschienen. Wie aus dem Aktenzeichen hervorgeht, handelt es sich um einen Ministeriellen Erlass.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
Baber Am: 15.01.2012 11:30:38 Gelesen: 1270611# 751 @  
@ telosgraphein007 [#749]

Vielen Dank für die Abbildungen. Das sind aber alles Expressbelege, eine reine Rohrpostfrankatur von Postamt- zum Abgangs oder Auslieferungspostamt ist aus meiner Sicht nicht dabei. Dann wäre zum jeweiligen Porto der Postkarte oder des Briefes bis 31.8 1947 nur 10g, bis zum 31.8.1951 nur 30g und bis zum 2.4.1865 nur 60g als Rohrpostgebühr notwendig gewesen.

Die Reichsmarkganzsachen zu 5 Pfg (Ortpostkarte) und 6 Pfg (Fernpostkarte) konnten ich glaube bis zur Währungsreform 1947) weiterverwendet werden, während die entsprechenden Briefmarken dieser Wappenserie am 31.12.1945 ungültig wurden.

Gruß
Baber
 
Baber Am: 15.01.2012 11:44:38 Gelesen: 1270596# 752 @  
@ telosgraphein007 [#749]

Da habe ich nicht genau geschaut, der Beleg 25 ist so ein "nur Rohrpostbeleg". 2,40 S der Auslandsbrief und 60 g die Rohrpost. Gratuliere zu diesem Beleg.

Gruß
Baber
 
peridot0_6 Am: 17.02.2012 11:03:10 Gelesen: 1241758# 753 @  
Vielleicht kann mir jemand helfen und erklären, wie die 24 Pfennig unterbezahlt ausgerechnet werden?

Im zweiten Beleg weiss ich auch nicht, wie das Rohrpost Porto berechnet wird. In Sachen Rohrpost bin ich sehr neu und habe keine Ahnung.

Mit freundlichen Gruessen aus Australien, Klaus


 
Lars Boettger Am: 17.02.2012 11:21:08 Gelesen: 1241749# 754 @  
@ peridot0_6 [#755]

Hallo Klaus,

persönlich halte ich das für einen Ortsbrief, der mehrere Zustellungsbezirke durchwanderte, bevor er zugestellt werden konnte.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
peridot0_6 Am: 17.02.2012 11:23:53 Gelesen: 1241749# 755 @  
Die Rückseite von 24 Pfennig unterbezahlt:


 
peridot0_6 Am: 17.02.2012 11:27:09 Gelesen: 1241746# 756 @  
Wie wird das Porto für die Rohrpost ausgearbeitet ?


 
Lars Boettger Am: 17.02.2012 14:51:56 Gelesen: 1241707# 757 @  
@ peridot0_6 [#755]

Vielen Dank für das Zeigen der Rückseite! Der Brief durchlief in der Tat die Rohrpost, war aber nicht als Rohrpostsendung aufgegeben worden. Wenn meine Kenntnisse mich nicht trügen, dann wurde in Ausnahmefällen auch normale Sendungen per Rohrpost versandt, gerade wenn der Empfänger nicht ohne weiteres zu ermitteln war.

Es gibt hier im Forum einen sehr ausführlichen Thread zur Rohrpost. Den würde ich an Deiner Stelle ansehen bzw. durchsuchen. Ansonsten gibt es z.B. das Handbuch von Herrn Rainer Linden, ArGe Krone-Adler zum Thema Rohrpost bis 1902, das viele interessante Informationen enthält.

Beste Samlergrüsse!

Lars

[5 Beiträge 753 bis 757 am 05.05.12 redaktionell ins Rohrpost Thema verschoben]
 
cartaphilos Am: 08.03.2012 23:14:36 Gelesen: 1255548# 758 @  
Guten Abend alle miteinander,

ist ja schon lange nichts mehr passiert hier.

Hier ist gerade ein spannender Beleg herein geflogen:

Nachnahme-Postanweisung für das Ausland vom 15.10.1927 aus Illingen im Saargebiet nach Berlin Schöneberg:



Auf der Vorderseite noch recht unspektakulär, doch auf der Rückseite strahlt uns nicht nur eine schöne Mehrfachfrankatur des Saarlandes entgegen, sondern auch noch der Rohrpost-Minutenstempel des Post-Scheckamtes Berlin vom 17.10.1927, 9.40 V.



Wie kommt der da rauf?

Ganz einfach: Sendungen des Zahlungsverkehrs für Großkunden, wie in diesem Falle dem Langenscheidt-Verlag, wurden nicht zugestellt, sondern per Anweisung deren Post-Scheckkonto gutgeschrieben. Auf der Vorderseite erkennt man den Abschlag eines Gummistempels "Konto ... / P.Sch.A. Berlin" und mit roter Tinte handschriftlich eingetragen die Kontonummer 128. Der zuständige 'Geldbulle' - so nannte man die Geldzusteller bei der Post früher - des Postamtes Berlin-Schöneberg hatte bei den eingehenden Sendungen darauf zu achten, daß entsprechende Wünsche der Kunden, wonach die Geldsendungen eben nicht zuzustellen, sondern dem Postscheckkonto gutzuschreiben waren, beachtet werden und die Sendungen entsprechend umzuarbeiten waren.

Alternativ dazu hätte sich ein Großverlag wie Langenscheidt mit lauter Kleckerbeträgen aus der postalischen Geldzustellung herumschlagen müssen, um diese dann eigenhändig aufs Konto einzuzahlen. Also war es der Wunsch des Hauses Langenscheidt, daß die Geldsendungen auf das Post-Scheckkonto eingezahlt wurden, und eine entsprechende Anweisung wird sich im Zustellbuch oder Zustellfach des betreffenden Geldzustellers gefunden haben. Damit dies dann schnell ging, wurde der Stammabschnitt der Postanweisung per Rohrpost ans Scheckamt Berlin versandt und dort abgestempelt und bearbeitet.
 
DerLu Am: 08.04.2012 09:53:22 Gelesen: 1247461# 759 @  
Zuerst möchte ich allen ein Frohes Osterfest wünschen!

Ich habe kürzlich einen Rohrpostbrief mit Inhalt erworben der wohl mehr einige interessante Einzelheiten zum Telegrammwesen enthält, den ich hier aber trotzdem kurz vorstellen möchte:



Der Rohrpostrief wurde am 16.12.1927 vom HTA nach Steglitz geschickt, auf der Rückseite befindet sich als Ankunftsstempel der Minutenstempel von Berlin-Steglitz und ein Botenstempel. Der Umschlag ist als Postsache deklariert und daher portofrei versandt worden.

Der Briefinhalt ist ein ausgefertigtes Telegramm mit einigen sehr interessanten zusätzlichen Stempel. Das Telegramm wurde offensichtlich von Passagierschiff Berlin (es müsste sich um die "Berlin III" handelt) aufgegeben und via Radio Norddeich nach Berlin gesandt. Dort wurde es im HTA um 15:02 aufgenommen.

Auf dem Telegrammformular sind zwei Stempel "Bereits zugesprochen" abgeschlagen, also wurde der Telegramminhalt um 15:37 fernmündlich übermittelt. Rechts oben findet man in Bleistift den Vermerk "St 3510", anscheinend die Telefonnummer des Empfängers. Und tatsächlich ergibt die Suche in einem Telefonbuch von Berlin aus dem Jahre 1926 den folgenden Eintrag : Feuerhahn, Martin, Telegrapheninspektor, Mommsenstr. 52, Steglitz 3510".

Unten links ist ein Rahmenstempel mit dem Text "Auf Wunsch durch Boten" abgeschlagen und direkt links daneben mit Bleistift vermerkt: "Empf. bereit, Gebühr zu zahlen". Rechts ist ein weiterer Rahmenstempel mit dem Text "Ergänzungsgebühr durch Lastschriftzettel beim Haupttelegraphenamt verrechnet".

Zusammengefasst ergibt sich folgende Geschichte: Herr Feuerhahn schickt seiner Familie von der Berlin auf seiner Rückreise aus Amerika(?) ein Telegramm um seine Rückkehr mitzuteilen und ein Treffen in Bremerhaven zu organisieren. Das Telegramm wird von der Küstenfunkstation Norddeich aufgenommen und nach Berlin weitergeleitet. Im HTA wird das Telegramm zunächst per Fernsprecher übermittelt. Der Empfänger wünscht aber das Telegramm zusätzlich auch in Papierform zu erhalten und ist bereit die zusätzlichen Kosten zu übernehmen, also wird das ausgefertigte Telegramm in einen Rohrpostumschlag verpackt und per Rohrpost an den Empfänger verschickt. Die zusätzlichen Kosten werden nicht direkt eingefordert sondern verrechnet.

Warum wurde das Telegramm eigentlich in einem Umschlag verschickt und nicht wie andere Telegramme zusammengefaltet und mit einer Telegrammmarke verschlossen ?

Gruß DerLu
 

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