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Thema: (?) (76) Deutschland: Nachgebühr bestimmen
Das Thema hat 86 Beiträge:
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nor 42 Am: 03.07.2014 18:02:09 Gelesen: 49425# 1 @  
Hallo Freunde,

wer kann mir helfen und sagen, wie die Nachgebühr für Briefsendungen aus dem Ausland nach Deutschland im Jahre 1922 berechnet wurde?

Vielmals Dank.
 
Eilean Am: 16.08.2014 19:05:11 Gelesen: 49283# 2 @  
Kann ich zwar nicht, aber dafür habe ich eine ähnliche Frage:



Wie kommt man denn auf 49 Pfg Nachgebühr?
 
juni-1848 Am: 16.08.2014 19:45:54 Gelesen: 49269# 3 @  
Moin Jungs!

@ nor 42 [#6]

Vorab: Ohne Abbildung ist eine Antwort manchmal recht umfangreich.

Nicht nur für die Inflazeit ab 1.1.1922 bis Ende 1923 gäbe es verschiedene Antworten je nach Sendungsart (dienstlich, nicht dienstlich / Inland, Ausland etc.).

Zeige bitte Vorder- und Rückseite Deines Beleges. Dann wird Dir geholfen.

@ Eilean [#7]

Dein Beleg vom 24.3.75 ab Gevelsberg nach Nordindien notiert in Blaustift die Nachgebühr in der Währung des Empfängerlandes. Die dem "T" folgenden Zahlen beschreiben das fehlende Porto im Verhältnis zum notwendigen Porto. Deine Antwort findest Du bei ausführlicher Lektüre des Themas

[http://www.philaseiten.de/thema/355].

Sammlergrüße, Werner
 
Eilean Am: 17.08.2014 11:54:33 Gelesen: 49225# 4 @  
Vielen Dank, daran hatte ich angesichts des Zurücksendungsvermerk gar nicht gedacht.

Nachdem es ja eher eine philatelistisch forcierte Zurücksendung war: Wurde die Nachgebühr gar nicht in Deutschland nacherhoben?

Gruß
Andreas
 
juni-1848 Am: 17.08.2014 13:34:11 Gelesen: 49202# 5 @  
@ Eilean [#4]

Der T-Stempel nennt 60 Pf Frankatur im Verhältnis zur Gesamtgebühr von 90 Pf.

Diese 90 Pf setzten sich wie folgt zusammen:

- Auslandsbrief bis 20 gr = 50 Pf
- je 5 Pf Übersee-Luftpost Zone I = 20 Pf

Also handelte es sich hier um einen Luftpost-Auslandsbrief bis 10g Gewicht.

Für unzureichend frankierte Sendungen wurde in der BRD vom 1.7.72 bis 30.6.82
eine Inlandsnachgebühr des einfachen Fehlbetrages plus 50 Pfennig erhoben.

Folglich kann die blaue "49" keine Inlandsnachgebühr sein.

Gruß, Werner
 
nor 42 Am: 23.08.2014 18:35:50 Gelesen: 49171# 6 @  
Liebe Sammlerfreunde,

wer kann mir helfen und sagen, wie hier in Deutschland die Nachgebühr bei Briefsendungen aus dem Ausland im Jahr 1922 berechnet wurde?

Danke.
 
zensurpost Am: 23.08.2014 19:37:04 Gelesen: 49152# 7 @  
@ nor 42 [#6]

Vielfach helfen für eine fundierte Antwort ganz einfach Bilder.

Auch hier (s. Beitrag [#3]) wurde bereits danach gefragt:

http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=6878&CP=0&F=1#newmsg

[Erneute Anfrage redaktionell in das von Zensurpost genannte Thema verschoben]
 
Eilean Am: 25.11.2014 23:38:20 Gelesen: 48944# 8 @  


Nun habe ich das Postgebühren-Handbuch Deutschland (extra besorgt) vor mir, dass für einfache Briefe ab 1.4.1989 "einfacher Fehlbetrag" plus 80 Pfg. als Nachgebühr bestimmt.

Macht bei 224 Pfg abzüglich Nachgebühr 144 Pfg. angeblich fehlendes Porto.

Es sind 3x10+3x38=144 Pfg. verklebt, alle Marken auch frankaturgültig.

Wäre somit bei der dargestellten Rechnung 288 Pfg.

Vom Brief wären mE 100Pfg bis 20g., 170Pfg für bis zu 50g, ggf. noch 240 für über 100g denkbar.

Was rechne ich denn falsch? Es sind die einfachen Dinge, an denen ich verzweifle.

Gruß
Andreas
 
Eilean Am: 25.11.2014 23:58:12 Gelesen: 48940# 9 @  
@ Eilean [#8]



Hier noch so ein krummes Stück; überhaupt nicht frankiert.

0,16 DM für das Inlandsporto für Briefe bis 20g im ORTSTARIF.
0,60 DM Einschreibegebühr

ergibt genau die 76 Pfg.

Für nicht frankierte Dienstsachen (Ist das überhaupt eine? Mit Spruchkammer verbinde ich eher Handelskammer oder Ähnliches) galt "einfacher Fehlbetrag, also eigentlich insgesamt 152 Pfg Nachgebühr?
 
Jürgen Zalaszewski Am: 26.11.2014 00:45:52 Gelesen: 48930# 10 @  
@ Eilean [#9]

Hallo,

das ist eine "portopflichtige Dienstsache", die von einer Behörde unfrankiert verschickt werden konnte, der Empfänger musste aber das Porto bezahlen. Diese Form hat also nichts mit einem Fehlbetrag bei einem normalen Versand zu tun. Siehe auch hier: http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=2366&CP=0&F=1
 
Eilean Am: 26.11.2014 10:44:18 Gelesen: 48894# 11 @  
@ Jürgen Zalaszewski [#10]

Danke. Somit im wahrsten Sinne "Portopflichtig", d.h. vom Empfänger zu zahlendes Porto.

Interessant erscheint mir dass es genauso wie eine fehlende Frankierung behandelt wird, d.h. Nachgebühr-Stempel, Ausrechnen des fehlenden Portos durch den Postbeamten, ...

Gruß
Andreas
 

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