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Thema: DPAG: Neuregelung des Warenversandes ins Ausland
Das Thema hat 67 Beiträge:
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Richard Am: 07.03.2019 09:39:05 Gelesen: 27066# 1 @  
Der Händlerverband APHV hat seinen Mitgliedern am 29.1.2019 folgende Informationen zur Verfügung gestellt, die wir mit Erlaubnis seines Präsidenten Wolfgang Lang veröffentlichen:


Neuregelung des Warenversandes ins Ausland

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

wie die meisten von Ihnen mittlerweile schmerzvoll erfahren mussten, gab es zum 1.1.2019 eine einschneidende Veränderung bei den Versandbedingungen der DP AG.
Seit Beginn diesen Jahres dürfen Briefsendungen ins Ausland keine Waren mehr enthalten.

Gerne hätte der APHV Sie früh- und damit rechtzeitig auf die neue Regelung hingewiesen. Leider war die Informationspolitik der DP AG sehr zurückhaltend und so erfuhren wir erst am 28. Dezember von der Regelung. Noch schlechter erging es vielen Versandhändlern, die am 2. Januar mit Bestellungen aus dem Endjahresgeschäft und vorfrankierten Sendungen am Schalter auftauchten und unverrichteter Dinge wieder abziehen mussten.

Unbeschadet des Umstandes, dass wir es als sehr ungeschickt erachten, eine solche Neureglung im geheimen vorzubereiten und sie dann fast ohne jede Vorankündigung umzusetzen, sieht der Verband in der Praxis auch keine tatsächlichen Verbesserungen für den internationalen Warenverkehr. Man kann den Wunsch der Regulierung des Warenflusses z. B. beim Handel mit Fernost nachvollziehen; hier im Binnenverkehr der EU die gleichen Regeln anzuwenden, ist gelinde gesagt kurzsichtig. Bemerkenswerterweise ist die Einführung dieser „Warenpost international“ im europäischen Rahmen auch keine Muss-, sondern eine Kannbestimmung. Eine Vielzahl europäischer Länder hat sich dem neuen System daher auch nicht angeschlossen. Bei Nachfrage äußerten sich Kollegen in Österreich, der Schweiz, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Dänemark höchst erstaunt und mit der Aussage „typisch deutsch“. Über die Grenzen Europas hinaus macht das System zumindest teilweise Probleme, weil das „Tracking“ im außereuropäischen Ausland nicht überall funktioniert.

Einen weitergehenden Artikel aus der „Welt“ vom 22.1.2019 möchten wir Ihnen hierzu empfehlen:

https://www.welt.de/wirtschaft/article187482710/Deutsche-Post-Porto-fuer-Privatkunden-bis-zu-400-Prozent-teurer.html

Ob eine Briefsendung unzulässigerweise Waren oder doch noch zugelassene Dokumente enthält, wird bei der Aufgabe am Postschalter ermittelt. Zugegebenerweise sind manche Sendungen leicht als mit Ware befüllt zu erkennen; bei Standard- oder Kompaktbriefen werden jedoch die hellseherischen Fähigkeiten des Schalterpersonals auf die Probe gestellt. Natürlich wird der eine oder andere versuchen, unter dem Radar durchzusegeln und einen Teil seiner Sendungen wie bisher als Briefpost aufzugeben; man riskiert aber eine Rücksendung und auch im Schadensfall den Verlust der Haftung.

Händlern und Auktionatoren, die das Versandgeschäft auch ins Ausland ernsthaft betreiben, bleibt wohl keine Wahl: sie müssen sich den neuen Bestimmungen stellen. Für die erste Orientierung finden Sie nachstehend den Link der DP AG zu dieser Produktgruppe sowie auf dieser Seite weitere Informationen um das Produkt. Für den Briefmarkenhandel stellt es ein gewisses Ärgernis dar, dass „Warenpost international“ nicht mit Briefmarken freigemacht werden kann, so dass die Verwendung höherer Nennwerte fast nicht mehr möglich sein wird:

https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/warenpost-international.html?fbclid=IwAR1aW09aGzQ0nPH9gf0T7EgERZwJY2FDDSTt-H6DWGqOGV7wnPkkwFURO9Y

Die Prozedur der Registrierung wird jeder Versandhändler selbst erledigen müssen. Um Ihnen den Einstieg vielleicht doch zu erleichtern, haben wir nachfolgend die ersten Erfahrungen der Kollegen Stefan Jopke aus Kaarst und Otmar Schwarzenbach aus Neustadt an der Aisch zusammengefasst. Unser Dank gilt beiden Kollegen für die unbürokratische und schnelle Hilfe.

1. Ist man noch kein Geschäftskunde der DP, kann ein Kundenkonto im Onlineshop unter http://www.deutschepost.de eingerichtet werden. Ohne dieses ist ein Kauf der Label nicht möglich. Die Einrichtung geht schnell und nach Auffüllung der Portokasse kann sofort losgelegt werden. Ebenso können mittels der 12stelligen Kundennummer der gelben Postcard Label bestellt werden.

Der Link hierzu lautet:

http://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/warenpost-international.html

2. Es gibt drei Varianten:
Untracked (ohne Sendungsverfolgung), Tracked (m. Sendungsverfolgung, Bestätigung durch Zusteller, wie Einwurf-Einschreiben) sowie mit Unterschrift (entspricht Übergabe-Einschreiben, Bestätigung durch Empfangsberechtigten). Bei Bestehen einer Transportversicherung sollte man die notwendige Art der Versendung abstimmen, da in den Verträgen meist nur von Brief und Einschreiben die Rede ist. Es ist wohl ausreichend, einen Einlieferungsbeleg und einen Zustellnachweis vorweisen zu können; eine Absicherung wäre aber empfehlenswert.

3. Ermäßigte Preise für Warenpost International gibt es ab 500 Sendungen pro Quartal. Möchte man die ermäßigten Preise für Geschäftskunden ab 200 Warensendungen pro Jahr erhalten, muss man eine 10stellige Kundennummer über http://www.warenpost.de/vertrag beantragen.

4. Die Gebühren auf der Website sind netto angegeben. Für Sendungen in die EU wird noch die MwSt. aufgeschlagen; bei Non-EU entfällt diese. Eine Freimachung durch Briefmarken ist nicht mehr möglich.

5. Die Variante mit Unterschrift und durchgängigem Tracking sowie einer Haftung im Verlustfall von bis zu 30 Sonderziehungsrechten gilt für alle Staaten der EU außer Bulgarien und Rumänien. Außerhalb der EU ist sie in folgende Staaten möglich: Ägypten, Albanien, Andorra, Angola, Argentinien, Australien, Barbados, Brasilien, Burkina Faso, China (VR), Gibraltar, Hongkong, Island, Israel, Japan, Jemen, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kasachstan, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Mikronesien, Neuseeland, Norwegen, Oman, Puerto Rico, Russische Föderation, Schweiz, Serbien, Singapur, Swasiland, Thailand, Trinidad und Tobago, Türkei, USA, VAR, Weißrussland und (Nord-)Zypern.

6. Warenpost International in nicht aufgeführte Länder kann auch gebucht werden, eine Haftung schließt die DP AG jedoch aus. Anfangs gab es hier bei der Buchung Probleme, welche allerdings mittlerweile behoben scheinen.

7. Die Eingabemaske auf der Website ist für lange Empfängernamen und Straßen viel zu kurz. Hier ist Phantasie gefragt und die Felder „Adresszusatz“ und „Ergänzende Ortsangaben“ können ggf. genutzt werden. Unter Umständen ist ein zusätzlicher Aufkleber auf der Sendung mit detaillierten Angaben für den Zusteller vonnöten. Die Felder Telefonnummer und Email des Kunden müssen ausgefüllt werden. Bei Online-Bestellungen liegt die Email vor; das Fehlen einer Telefonnummer kann durch Eintrag einer“0“ behoben werden.

8. Nach dem Klick auf “kaufen“ können die Versandlabel als Download ausgedruckt werden. Die Abrechnung erfolgt jeweils über den Warenkorb; die Rechnung pro Warenkorb kommt per Email.

9. Die Label haben eine Größe von 10 x 15 cm und können auf normalem Papier oder entsprechenden Etiketten ausgedruckt werden. Ein Labeldrucker bis 10 cm Breite kostet ca. 220 € zzgl. der Etiketten; diese Art ist für Großversender wohl am besten geeignet und sieht auch am professionellsten aus. Auf Papier ausgedruckte Label können direkt oder in einer Hülle auf die Sendung geklebt werden.

10. Bitte nicht vergessen, bei Sendungen außerhalb der EU die Zollerklärung links unten zu unterschreiben.

11. Bei der Aufgabe werden die Sendungen am Postschalter gescannt und man erhält die gewohnte Quittung.

Kollege Michael Maassen vom PhilCreativVerlag in Schwalmtal hat ausreichende Erfahrungen durch sein Antiquariat für philatelistische Literatur gewonnen. Wir haben ihn auf den Versand per Päckchen angesprochen; nachfolgend sein Kommentar, für den wir uns ebenfalls bedanken:

Die angesprochene Alternative des Päckchenversandes für Sendungen ins Ausland ist im Prinzip nur für höher gewichtige Sendungen (Bücher, aber auch Lots von Belegen usw.) sinnvoll. Vor allem, da die Zusatzleistungen Sendungsverfolgung und Versicherung bis 50 € kombiniert für 2,50 € (EU) bzw. 4 € (andere Länder) verhältnismäßig günstig sind.

Unter folgendem Link findet man einen Überblick über die genauen Preise für den Auslandsversand von Päckchen:

https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-versenden/weltweit-versenden/paeckchen.html

Ein wenig kurios gestaltet sich der Preisvergleich für höher gewichtige Sendungen: Die Warenpost L (bis 2 kg) kostet inkl. Sendungsverfolgung 19,50 €. Das vergleichbare Päckchen bis 2 kg kostet jeweils inkl. Sendungsverfolgung UND Versicherung bis 50 € innerhalb der EU 11,39 € sowie außerhalb der EU 19,89 €. Das heißt, man liegt für EU-Länder deutlich unter dem Warenpost-Preis, für andere Länder zahlt man nur 0,39 € mehr und erhält noch eine Versicherung. Wohlbemerkt: Alle Preise sind Online-Preise. Im Gegensatz zum Päckchen National darf das Porto nicht mit Briefmarken verklebt werden, d.h. entweder kauft man direkt in der Filiale gegen einen kleinen Aufpreis oder bestellt Online und druckt das Versandlabel selber aus.

Meiner Erfahrung nach hat der Päckchenversand – sofern dieser vom Gewicht und/oder bezogen auf den Wert der Sendung in Frage kommt – zwei große Vorteile:

1. Die Sendungen werden innerhalb Deutschlands mit der DHL befördert sowie im Zielland einer vergleichbaren Zustellorganisation (Paketdienst) übergeben, die relativ sicher zustellt. Einschreiben gehen unserer Erfahrung nach weitaus häufiger verloren als Pakete/Päckchen.

2. Reklamationen bei verlorenen Sendungen, wenn diese mal vorkamen, wurden immer schnell und unkompliziert bearbeitet. Online-Nachforschungsauftrag >>> Kein Ergebnis >>> Erstattung. Bislang kam ohne weiteres hin und her die Erstattung nach Einreichen der Belege sehr zeitig, während wir bei Einschreiben häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand betreiben mussten, nur um das Porto zurück zu erhalten.

Deshalb haben wir häufig auch Sendungen zwischen 500 g und 1 kg, die früher per Großbrief Einschreiben für 9,50 € (jetzt mit Warenpost M für 9,50 €) zu versenden waren, zumindest innerhalb der EU als Päckchen mit Versicherung verschickt. Der Aufpreis von lediglich 1,89 € war bei höherwertigen Artikeln schon allein deshalb gerechtfertigt, weil die Sendungen in vielen Ländern (z.B. Italien) schneller und zuverlässiger ankamen und wir im Zweifelsfall eine (Teil-) Versicherung über den Spediteur hatten.

Das löst natürlich keineswegs die Probleme der Kollegen, die nun gezwungen sind für ihre Briefe bis 500g bzw. 1 kg vom klassischen Auslands-Einschreiben (6,20 € / 9,50 €) auf Warenpost International umzustellen. Aber am Rande ist das vielleicht nicht uninteressant, vor allem vor dem Hintergrund, dass wir vermehrt nun zu hören bekommen haben, dass die Post als Alternative zum Einschreiben bzw. der Warenpost den Privat- sowie Firmenkunden das im Vergleich deutlich teurere Paket International empfiehlt.

Wir hoffen, Ihnen einige Anregungen gegeben und Fragen beantwortet zu haben. Ob diese scheinbar nur in Deutschland in dieser Form umgesetzte Regelung Bestand haben wird, zeigt die Zukunft. Ein Ruhmesblatt für die DP AG ist sie sicherlich bisher nicht. Gerne hätten wir Sie früher informiert, waren aber durch die für uns kurzfristige Einführung hierzu nicht in der Lage.

gez. Wolfgang Lang
Präsident des APHV
 
drmoeller_neuss Am: 07.03.2019 14:35:58 Gelesen: 26990# 2 @  
Ergänzend zu den Ausführungen von Wolfgang Lang lohnt es sich, auch einen Blick auf die privaten Anbieter zu werfen, z.B. Hermes:

https://www.myhermes.de/content/pdf/preise.pdf

Der Großbrief kommt als S-Paket für die meisten europäischen Länder auf 13,90 EUR incl. MWSt und Versicherung bis 500 EUR. Bei Hermes gibt es de facto keine Gewichtsbeschränkung (alle Pakete pauschal bis 25kg), für den Versand schwerer Binder ist das ein Vorteil.

Ansonsten setze ich als Kunde auf den "zivilen Ungehorsam" der Händler: Kleine Artikel wie ein einzelner Beleg oder ein kleines Tütchen mit Briefmarken passen auch zukünftig in einen Standardbrief. Eine Zolletikette habe ich bislang nicht auf solche Sendungen geklebt und werde es auch zukünftig nicht machen.

Ein Blick lohnt sich auch über den Zaun, für alle, die es bis zur Grenze nicht so weit haben: Viele Postverwaltungen lassen Waren in Briefen zu. Ausländische Frankaturware bekommt man zum halben Nominalpreis, und günstiger als deutsche Nominalware. Ich habe immer ein Fach, wo ich doppelte oder beschädigte ausländische Marken für solche Zwecke sammle.

Stichwort Telefonnummer: Für einige Länder ist die ein "Muss". In Indien und auf den Philippinen gibt es häufig keine Straßennamen, und auch keine Postzustellung mehr. Dann bekommt man eine SMS von der Post, dass eine Sendung zur Abholung bereit liegt. Wichtig ist, den Namen auf der Sendung genauso anzugeben, wie in den Papieren des Empfängers.
 
saeckingen Am: 07.03.2019 15:48:12 Gelesen: 26956# 3 @  
@ drmoeller_neuss [#2]

Der Großbrief kommt als S-Paket für die meisten europäischen Länder auf 13,90 EUR incl. MWSt und Versicherung bis 500 EUR.

Man sollte nur beachten, dass der Versand von Briefmarken als Sammlungsgegenstände wie auch viele andere Gegenstände von Hermes untersagt ist und somit dafür auch nicht gehaftet wird!

Auszug aus den Hermes AGB:

4.2 Nicht im Rahmen des Hermes PrivatPaketService angenommen werden:
...
4.2.4 Kunstwerke, Antiquitäten, Briefmarken als Sammlerobjekte, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten;

Die vollständigen AGBs mit allen Ausschlüssen findet man hier:

https://www.myhermes.de/content/pdf/agb_verpackungsrichtlinien.pdf

Somit ist ein Brief (auch als Einschreiben) mit der Deutschen Post wesentlich billiger und eine Haftung für enthalte Briefmarken gibt es bei beiden nicht mehr.
 
Vernian Am: 07.03.2019 17:46:58 Gelesen: 26904# 4 @  
"7. Die Eingabemaske auf der Website ist für lange Empfängernamen und Straßen viel zu kurz. Hier ist Phantasie gefragt und die Felder „Adresszusatz“ und „Ergänzende Ortsangaben“ können ggf. genutzt werden. Unter Umständen ist ein zusätzlicher Aufkleber auf der Sendung mit detaillierten Angaben für den Zusteller vonnöten. Die Felder Telefonnummer und Email des Kunden müssen ausgefüllt werden. Bei Online-Bestellungen liegt die Email vor; das Fehlen einer Telefonnummer kann durch Eintrag einer“0“ behoben werden."

Ich habe nach Anbringen des Warenpostlabels einfach einen vollständigen Adresslabel über die Adresse auf diesen geklebt. Hier wird tatsächlich ein Unding beschrieben, das noch behoben werden muss.

Das man als Geschäftskunde sich kein Adressbuch für regelmässig wiederkehrende Adressaten anlegen und durch copy-and-paste diese Adressen immer wieder in die Maske einsetzen kann ist ebenfalls ein gewaltiges Manko. Der Arbeitsaufwand für jedes Label den Adressaten manuell eingeben zu müssen erinnert an Stift- und Papierkorrespondenz.

"11. Bei der Aufgabe werden die Sendungen am Postschalter gescannt und man erhält die gewohnte Quittung."

Schön wär's. Ich habe inzwischen ein paar "Warenpost International" - Sendungen auf den Weg gebracht, davon eine mit "Tracking". Während ich andere auch einfach in den Postkasten geworfen habe (was ja ausdrücklich zulässig ist) habe ich die Sendung, die ich mit Tracking gebucht hatte, an der Postfiliale in unserer Tankstelle "um die Ecke" abgegeben. Dort war man bzw. frau nicht in der Lage die Sendung einzuscannen und mir einen Beleg zu geben, die Versandform war gänzlich unbekannt und die Dame meinte dann nur "na, wenn es bezahlt ist dann ist ja alles gut". Ab dem Folgetag konnte ich dann online sehen, dass meine Sendung tatsächlich ein Logistikzentrum erreicht hatte.

Gruß

Vernian
 
drmoeller_neuss Am: 08.03.2019 22:23:47 Gelesen: 26791# 5 @  
Denkt doch nicht immer an die Versicherung. Da ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, und der Kunde ist unzufrieden, weil die bestellten Waren nicht angekommen sind. Sendungsverfolgung ohne Versicherung verhindert die Unterschlagung der Ware beim Kunden (was leider im Versandhandel auch immer wieder vorkommt, es ist nicht immer nur der böse Verkäufer, der das Geld kassiert und die Ware nie verschickt).

Und wenn der Ernstfall eingetreten ist: Der Schadensersatz steht oft in keinem Verhältnis zum Aufwand, wenn man sich selbst etwas mehr als den Mindestlohn zugesteht und auch sonst kein Workaholic ist, der 24/7 arbeitet.

Bleibt also die Fragestellung: wie kann ich das Verlustrisiko meiner Sendung minimieren, ohne dass die Versandkosten aus dem Ruder laufen?

Einschreiben laufen im ganz normalen Briefgeschäft. Sie haben nur den Nachteil, dass sie auffällig sind, sei es für Langfinger oder gründliche Zollbeamte. Um "lohnende" Fälle auszusortieren, braucht es nur ein wenig gesunder Menschenverstand: Behörden, Anwälte, Versicherungen und Zeitschriftenverlage schicken keine Wertsachen durch die Gegend. Da bleiben nicht mehr so viele Briefe, und von "privat" nach "privat" ist schon verdächtig. Handgeschrieben und schön frankiert? Da kann man gleich "klau mich" darauf schreiben.

Und da hat Wolfgang Lang schon die richtigen Tips gegeben: Frachtdienstleister sind zuverlässiger als Briefdienstleister. Bei einem Verlust eines Paketes wird (wenigstens ansatzweise) nachgeforscht, bei einem Brief kümmert sich niemand darum. Schwere, kleine Sachen lassen sich mit Hermes unschlagbar günstig verschicken. Und der durchschnittliche "ebay-Wunderkarton" hat einen Warenwert von vielleicht 50 bis 100 Euro. Geht jeder hundertste verloren, kann man das verschmerzen, wenn Hermes sich auf seine AGBs beruft und nicht zahlt.

Kleine Artikel wie einzelne Belege oder Marken gehen in der normalen Briefpost durch. Am besten unauffällig, Fensterkuvert mit maschinengeschriebener Adresse und einfacher Frankatur.

Die Händler, bei denen wirklich Pretiosen im fünfstelligen Bereich über den Ladentisch gehen, müssen sich schon selbst Gedanken machen oder mit einer professionellen Spedition zusammenarbeiten.

Vielleicht kann der APHV für seine Mitglieder hier etwas tun, z.B. eine private Versicherung abschliessen, so wie das einige Prüfer für Prüfsendungen haben?
 
Holzinger Am: 09.03.2019 11:01:34 Gelesen: 26731# 6 @  
@ drmoeller_neuss [#5]

Kleine Artikel wie einzelne Belege oder Marken gehen in der normalen Briefpost durch. Am besten unauffällig, Fensterkuvert mit maschinengeschriebener Adresse und einfacher Frankatur.

Genau. So unauffällig wie möglich verschicken. Leider sehen das einige Sammler als Versender oder auch Empfänger anders. Da wird mit "schöner Sonderfrankatur" im Versand geworben und bei SK-Marken auf normalem Brief als Empfänger moniert.

Als Versender (glaube ich) ist mir noch nichts abhanden gekommen. Als Empfänger aber mehrmals Post mit Sonderstempeln von Ereignissen oder besonderer Frankatur.
 
Journalist Am: 09.03.2019 12:03:29 Gelesen: 26704# 7 @  
Hallo an alle,

in obigen Beiträgen geht immer wieder die Angst um, das normale Briefsendungen oder Einschreiben mit Wareninhalt ins Ausland nun von der Deutschen Post AG zurück geschickt werden könnten, da Sie angeblich gegen die AGB verstoßen - wer kann mir denn hier überhaupt einen solchen Beleg zeigen, der nachweislich aufgrund des erfühlten Inhalts von der Deutschen Post beanstandet und zurück geschickt wurde ????

Denn aufgrund des Briefgeheimnisses darf die Post ja solche Sendungen nicht öffnen, um festzustellen, ob hier Waren verschickt werden!

Nur vom Aussehen her oder der Verpackung auf den Inhalt zu schließen und dran festzumachen, ob es sich um eine Ware oder ein zu verschickendes Dokument handelt, passt nicht gerade zum Briefgeheimnis.

Zu Prüfzwecken geöffnet werden dürfen nur Büchersendungen, Pressesendungen, Dialogpost und Blindensendungen, ob sie die Bestimmungen für die "Portoermäßigung" erfüllen.

Ich bin sogar bereit, für den ersten, der mir hier so einen Beleg eines Briefes, der ins Ausland gehen sollte und von der Deutschen Post AG mit eindeutigen Vermerken versehen ist, das der Inhalt eine Ware und kein Brief ist, 10,00 Euro Belohnung auszusetzen !

Ich bin mir aber sicher, das mir auch bis Ende des Jahres kein einziger so eine Sendung im Original vorlegen kann, die wegen Verstoßes gegen die AGB International (also Inhalt Ware statt Dokument) von der Post zurück geschickt wurde.

Jeder mag sich aus diesen Aussagen heraus sein eigenes Bild machen, wie mit diesen Bestimmungen umzugehen ist.

Viele Grüße Jürgen
 
Wolfgang Lang Am: 09.03.2019 12:42:52 Gelesen: 26688# 8 @  
Hallo Jürgen,

danke für Deine Einschätzung.

Die womögliche Rücksendung, welche bei Verstoss in Aussicht gestellt wird, von der auch wir aber bisher noch kein einziges Beispiel nennen können, ist wohl nicht das eigentliche Problem.

An den Schaltern besteht allerdings eine starke Verunsicherung bei der Annahme von Sendungen. Die Betreiber von kleinen Filialen unterliegen (nach deren Aussagen) einem Bewertungssystem und befürchten, bei der fälschlichen Annahme von Waren als Briefpost sanktioniert zu werden. Da bei entsprechend geschickter Verpackung in vielen Fällen auch durch Tasten keine Ware nachweisbar sein dürfte, werden entsprechende Briefe an etlichen Schaltern überhaupt nicht mehr als Briefe angenommen. Hier gilt auch aus Verängstigung und Unsicherheit die Regel: Im Zweifel gegen den Angeklagten.

Was wirklich zu bedauern ist: Das Schalterpersonal wird durch eine in der Realität nicht umsetzbare (und sogar gegen das Briefgeheimnis verstossende) Anweisung in die Konfrontation mit den Kunden geschickt, ist nicht in der Lage, die verlangte Entscheidung zu treffen und entscheidet letztendlich im Sinne des Selbstschutzes oft auch gegen den Kunden. Und das ganze Theater stellt nicht die Verbesserung eines beklagenswerten und verbesserungswürdigen Zustandes dar, sondern verschlechtert ohne Not das Leistungsangebot eines immer noch von vielen geschätzten sehr wichtigen Dienstleisters.

@ drmoeller_neuss [#5]

Hallo Uli,

der APHV arbeitet schon sehr lange mit einer zusätzlichen Transportversicherung, welche allerdings von jedem Mitglied entsprechend dem geschäftlichen Risiko individuell abgeschlossen wird.

Schönes Wochenende

Wolfgang
 
Nachtreter Am: 09.03.2019 15:06:10 Gelesen: 26656# 9 @  
@ Wolfgang Lang [#8]

Bei den Postagenturen dürfte hinzukommen, daß diese nach dem "Umsatz" abgegolten werden. Ich verkaufe einem doch lieber das teurere Päckchen oder Paket, anstatt den günstigen Brief. Mehr Umsatz bedeutet auch, daß mehr am Post-Agenten hängen bleibt - einfache Rechnung!

Viele Grüße

Nachtreter
 
DL8AAM Am: 15.04.2019 17:00:06 Gelesen: 26184# 10 @  
Das Portal "Postmaster Online" meldet heute hierzu :

DHL führt Produkt für internationalen Warenversand ein

Aufgrund der starken Kundennachfrage führt DHL mit dem DHL Päckchen XS International bis 2 Kilogramm ab dem 15. April 2019 ein neues Produkt für Privatkunden ein. Somit haben private Versender die Möglichkeit, Päckchen bis 2 Kilogramm unter Beachtung der erforderlichen Maße für 4,89 Euro ins EU-Ausland und 8,89 Euro in alle weiteren Länder zu verschicken. ... Die Versandlabel für das DHL Päckchen XS sind ab dem 15. April 2019 über die DHL Onlinefrankierung, die DHL App oder die Onlinefrankierung im Shop der Deutschen Post verfügbar. Die Einlieferung ist über die insgesamt 28.000 Paketannahmestellen bundesweit möglich, d.h. die Filialen, DHL Paketshops, DHL Packstationen und DHL Paketboxen. ...

https://postmaster-magazin.de/index.php/top-news/sendung/19388-dhl-fuehrt-produkt-fuer-internationalen-warenversand-ein.html

Gruß
Thomas
 
22028 Am: 15.04.2019 18:15:23 Gelesen: 26151# 11 @  
@ DL8AAM [#10]

Bei Päckchen gibt es halt keine Nachverfolgung und keine Haftung!
 
DL8AAM Am: 15.04.2019 20:13:30 Gelesen: 26099# 12 @  
@ 22028 [#11]

Gabs beim alten 'normalen' Brief ja auch nicht. ;-)

Aber mal eine dumme Frage. In meinen amerikanischen Chatgruppen habe ich vielfach gelesen, dass sie dort Labels der 500er Einschreiberollen der DPAG (kostenlos für Selbstbucher, u.a. Form 912-671-000 "Universal") dort einfach "heimlich" auf ihre normale (Auslands-) Post kleben, und da der Barcode international UPU-genormt sei, die Briefzentren diese meist automatisch einlesen, wenn sie etwas "scanbares" erkennen, sie so diese normalen Briefsendungen tracken könnten.

Was passiert hier in D, wenn ich mir so ein jungfräuliches DPAG-Label, mir nur den Barcode ausschneide, diesen irgendwo am Rand auf meine Briefe verklebe? Wird die Sendung trotzdem eingelesen? Ich würde mal vermuten, dass so ein dt. DPAG-Barcode in D irgendwelche Probleme machen könnte? Aber im Ausland?

Gruß
Thomas
 
22028 Am: 15.04.2019 20:27:03 Gelesen: 26093# 13 @  
@ DL8AAM [#12]

Beim alten Brief ging aber zumindest Einschreiben und zusätzliche Haftung gegen Aufpreis! Das ist was ich mit meinem Post sagen wollte.
 
DL8AAM Am: 15.04.2019 20:33:32 Gelesen: 26089# 14 @  
@ 22028 [#13]

Das hatte ich schon verstanden, deshalb ja auch das Emoticon hinter dem Posting. ;-)

Thomas
 
Peter aus Oststeinbek Am: 14.01.2020 21:15:12 Gelesen: 24672# 15 @  
Hallo zusammen,

bei der letzten PPA Auktion waren auch 2 Käufer aus dem Ausland dabei und haben Heftchen und Belege erworben.

Ich habe natürlich alles mit Pappe verstärkt sicher verpackt und wollte die Briefe in der Filiale abgeben damit sie sauber gestempelt werden.

"Das fühlt sich wie eine Ware an, das dürfen sie nicht als Brief versenden".

Schöne Aussage, nach den Informationen der Deutschen Post dürfen als Brief International nur "Dokumente versandt werden. Dokumente sind dabei schriftliche, gezeichnete, gedruckte oder digitale Mitteilungen und Informationen. Für den Versand von Waren s. Päckchen und Paket".

Nun stellt sich die Frage: Da Briefmarken, Belege, Postkarten usw. keine Dokumente sind, muss ich also alles als Päckchen für 9 Euro bzw. 16 Euro versenden?

Dann wird keiner der ausländischen Sammler mehr in Deutschland einkaufen da das Porto wesentlich höher ist als der Wert der Ware.

Künftig liefere ich über Briefkasten ein, saubere Ortsstempel sind dann für das Ausland nicht mehr möglich.

Oder muss man in Zukunft Auslandspost offen am Schalter abgeben damit der Inhalt kontrolliert werden kann?

Für vielleicht 100 g Briefmarken muss künftig das Päckchen bis 2 Kg bezahlt werden. So lässt sich der Gewinn doch erheblich steigern. Vielleicht besorge ich mir Ziegelsteine und fülle das Gewicht auf damit wenigstens die Gegenleistung für das teure Porto erbracht wird.

Schönen Abend
Peter
 
Altmerker Am: 14.01.2020 21:22:25 Gelesen: 24667# 16 @  
@ Peter aus Oststeinbek [#15]

Oder muss man in Zukunft Auslandspost offen am Schalter abgeben damit der Inhalt kontrolliert werden kann?

Das bestimmt nicht, denn da hätten wir einen Verstoß gegen das Grundgesetz, Thema Postgeheimnis. Oder lege ich das falsch aus?

Gruß
Uwe
 
Journalist Am: 14.01.2020 21:35:38 Gelesen: 24655# 17 @  
@ Peter aus Oststeinbek [#15]

Hallo Peter,

solltest Du angeben, das es Waren sind, hast Du verloren und musst es als Päckchen oder Paket mit entsprechenden teuren Preisen verschicken.

Heutzutage darf man bei der Post nicht mehr ehrlich sein.

Du gibst an, das Du gut verpackte Dokumente verschickst, und das ist natürlich ohne Probleme weiterhin möglich als Brief! (auch als Einschreibebrief)

Da wie Uwe auch sagt, das Postgeheimnis gilt, darf niemand bei der Post die Sendungen öffnen oder durch Tasten Vermutungen zum Inhalt anstellen !

Die sogenannten Päckchen mit 9 Euro bzw. 16 Euro laufen den selben Weg in den selben Behältern und Kisten und Beuteln, wie die Briefe.

Es geht hier vor allem aus meiner Sicht darum, kräftig abzukassieren. Statt den internationalen Handel zu fördern, will man scheinbar eher kräftig daran mitverdienen.

Dir kann außerdem niemand vorschreiben, den Brief an Deine Oma in den USA zwischen dicke Pappe zu stecken oder in einer Schachtel zu deponieren und so zu verschicken, die entsprechenden Briefmaße und Gewichtsmaße geben dies alles her.

Also lass dich hier nicht ausfragen, sondern Du als Kunde sagst, was Du willst, und die Post muss das so akzeptieren.

Viele Grüße Jürgen
 

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