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Thema: Erfahrungen mit Ebay
Das Thema hat 370 Beiträge:
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alemannia Am: 21.06.2021 20:39:12 Gelesen: 46287# 221 @  
@ DL8AAM [#220]

Hallo Thomas,

Du vielleicht nicht, aber die Gebühren, die Du zahlst, unterliegen der Umsatzsteuer, die kommt auf die Nettogebühren "oben drauf" und inzwischen weist Ebay diese korrekterweise aus.

Na klar, aber was ist daran so schwer zu verstehen? Ebay ist UST-pflichtig.

Aber das ist doch nicht das Thema. Es geht um Privatverkäufer.

Gruß

Guntram
 
DL8AAM Am: 21.06.2021 20:54:34 Gelesen: 46267# 222 @  
@ alemannia [#221]

Es geht um Privatverkäufer.

Und auch diese zahlen als Endverbraucher die Umsatzsteuer (als Aufschlag) auf die (Netto-) Gebühren.
 
22028 Am: 22.06.2021 09:25:59 Gelesen: 46180# 223 @  
Und dann waren auch noch die sicher nicht wenigen Pharisäer die sich über die höheren Gebühren bei ebay beschweren, dann aber ihre Verkäufe mit Bund Marken frankieren wobei sie die Frankaturwaren zu 70-80 % Portowert ankauften und auch noch höhere Portokosten verrechnen.
 
Richard Am: 23.06.2021 09:06:03 Gelesen: 45871# 224 @  
Nicht nur auf Philaseiten geht die Diskussion weiter, auch auf anderen Foren und Blogs wird über die Vorteile der Zwangs- Umstellung und deren Vor- und Nachteile diskutiert.

Hier ein Beispiel von heute und der Link auf die Diskussion [1]:

Ich verstehe nicht, warum alle "nur" auf den Gebühren - ja auf Versandkosten ist echt unverschämt - rumreiten, denn Ebay "schaltet" auch das BGB damit quasi aus.

Beispiel: Gefällt Kunde Teil ist nicht, wollte gar nicht kaufen usw. kann er die Ware - auch dem privaten VK- einfach zurückgeben und bekommt von Ebay sein Geld zurück ! Als privater VK mußt du zurücknehmen ob du willst oder nicht und je nach Grund den der Käufer angibt, sogar die Portokosten zahlen, weil Ebay einfach liest bzw. sich aus den Unterlagen raus sucht was sie möchten. Wenn man als VK seine Rechte gemäß BGB will, muß man sich letztendlich einen Anwalt nehmen und ggf. klagen ! Das finde ich persönlich viel schlimmer als die Gebührenerhöhung.


[1] https://www.it-recht-kanzlei.de/viewComment.php?nid=10007
 
10Parale Am: 23.06.2021 16:44:45 Gelesen: 45763# 225 @  
@ Richard [#224]

Ich finde es okay, dass man als privater Verkäufer bei ebay nun auch besser in die Pflicht genommen wird. Die Gebührenerhöhung muss man einfach wegstecken, es ist doch der Lauf der Dinge, selten wird etwas günstiger.

Was mich stört ist eher die Tatsache, dass einige kräftig mitverdienen u.a. Rechtsanwälte und Juristen. Deswegen vermeide ich die Plattform als privater Verkäufer so gut es geht. Was einmal in der Anfangszeit eine echte digitale Revolution darstellte, - man war in der Lage sein Hab und Gut weltweit anzubieten und zu veräußern -, ist mittlerweile zu einer komplizierten Sache mit vielen Rechtsunsicherheiten und Tretminen geworden. Da nehme ich meine 7 Sachen lieber 1000 Mal mit auf den Flohmarkt oder gebe meine Preziosen einem guten Auktionator*in in die Hand.

Ich möchte nicht gegen Juristen schimpfen, das liegt mir ferne. Im Gegenteil, ich bin froh, dass es sie gibt und jeder professionelle Verkäufer ist mehr oder minder auf juristischen Beistand angewiesen. Im Fall der Fälle ist es auch gut eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben.

Ob das BGB bei einer internationalen Plattform wie ebay überhaupt greift, würde ich gerne beantwortet wissen. Wem dem so ist, müsste der Staat eingreifen und ebay einen Riegel vorschieben, damit private Verkäufer nicht in die Pflicht kommen, Waren zurücknehmen zu müssen.

Liebe Grüße

10Parale
 
alemannia Am: 23.06.2021 17:20:29 Gelesen: 45740# 226 @  
@ 10Parale [#225]

Hallo,

ich finde es okay, dass man als privater Verkäufer bei ebay nun auch besser in die Pflicht genommen wird.

Das bedeutet

- Ich verkaufe als Privatverkäufer einen Artikel innerhalb von Deutschland für 500 €,

- der Käufer nimmt den Käuferschutz in Anspruch und behauptet, den Artikel nicht erhalten zu haben,

- ebay bucht die mir, reduziert um die Gebühren, überwiesenen 500 € von meinem Konto zurück,

- als "Leckerli" darf ebay noch eine zusätzliche Gebühr, ich glaube ca. 16,00 €, abbuchen.

Na prima, da hab ich aber Spass dran.

Im Fall der Fälle ist es auch gut eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben.

Die Rechtsschutzversicherungen schliessen für derartige Streitfälle den Versicherungsschutz grundsätzlich aus, oder haben zumindest aufgrund der Versicherungsbedingungen ein Kündigungsrecht nach einem deratigen Rechtsstreit.

Gruß

Guntram
 
bovi11 Am: 23.06.2021 17:23:24 Gelesen: 45737# 227 @  
@ 10Parale [#225]

Das BGB wird nicht ausgehebelt. EBay kann wie jeder andere auch, die Regelungen zugunsten des Verbrauchers ändern. Amazon macht das seit vielen Jahren schon.

Erhält der Verkäufer - egal ob gewerblich oder privat - den Kaufpreis nicht, weil eBay, Amazon oder wer auch immer den gezahlten Betrag an den Käufer zurückgibt, hat der Verkäufer in der Regel gleichwohl einen Anspruch gegen den Käufer [1].

"Wird der Kaufpreis vereinbarungsgemäß unter Verwendung des Zahlungsdienstes PayPal entrichtet, vereinbaren die Kaufvertragsparteien - bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte - zugleich stillschweigend, dass die getilgte Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie rückbelastet und der Kaufpreis dem PayPal-Konto des Käufers wieder gutgeschrieben wird."

[1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=80382&pos=0&anz=1
 
alemannia Am: 23.06.2021 17:57:59 Gelesen: 45713# 228 @  
@ bovi11 [#227]

Erhält der Verkäufer - egal ob gewerblich oder privat - den Kaufpreis nicht, weil eBay, Amazon oder wer auch immer den gezahlten Betrag an den Käufer zurückgibt, hat der Verkäufer in der Regel gleichwohl einen Anspruch gegen den Käufer.

Diesen Anspruch darf er dann juristisch einfordern.
 
drmoeller_neuss Am: 23.06.2021 18:00:12 Gelesen: 45710# 229 @  
@ alemannia [#226]

ebay hat es zum Teil auch selbst verschuldet, dass viele Gerüchte über ungerechtfertigte Käuferschutzfälle im Internet kreisen.

ebay prüft schon nach, ob der Absender einen Versandnachweis hat und die Sendung zugestellt wurde.

Ich stelle jede versandfertig gemachte Sendung auf eine Waage und mache davon ein Foto zur Dokumentation (falls wieder einmal der Zusteller behauptet, das Paket hätte in den Briefkasten gepasst und ist daraus geklaut worden).

Sollte ebay wider Erwarten dem Käuferschutzantrag ohne Grund entsprechen, würde ich die entsprechende Lastschrift zurückbuchen und auf die Klage von ebay warten.

Dazu ist es wichtig, unstrittige Gebühren zu bezahlen und nur den strittigen Betrag einzubehalten. Einem eventuellen Mahnbescheid muss man fristgerecht beim zuständigen Mahngericht widersprechen, sonst kann der Gerichtsvollzieher das Geld ohne weitere rechtliche Würdigung des Falles holen.

Ich glaube aber, dass ebay diesen Schritt scheuen wird wie der Teufel das Weihwasser. Wahrscheinlich wird man seitens ebay kulant sein "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".
 
Vernian Am: 23.06.2021 18:45:23 Gelesen: 45668# 230 @  
@ drmoeller_neuss [#229]

DAS macht aber alles nur Sinn wenn es um höherwertige Sendungen geht, bei denen ein nachverfolgbarer Versand vom Aufwand und Wert her auch Sinn macht. Einen Rechtsstreit wegen ein paar zehn Euros anzustrengen lohnt üblicherweise nicht. Von den ganzen Ärgernissen drumherum mal ganz abgesehen.
 
alemannia Am: 23.06.2021 19:12:20 Gelesen: 45647# 231 @  
@ drmoeller_neuss [#229]

Danke für die Ausführungen. Die sind mir allerdings überwiegend schon bekannt.

Aber mal ehrlich, warum sollte ich mir das Alles als Privatverkäufer, der nur innerhalb von Deutschland verkauft, antun?

Ich stelle jede versandfertig gemachte Sendung auf eine Waage und mache davon ein Foto zur Dokumentation (falls wieder einmal der Zusteller behauptet, das Paket hätte in den Briefkasten gepasst und ist daraus geklaut worden).

Klar, zusätzlich stelle stelle ich dann meine Frau noch mit dem Zollstock neben die Waage.

Und wenn der Käufer den Empfang nicht abstreitet, aber behauptet, das Paket war leer?

Juristische Auseinandersetzungen sind, so zumindest meine Lebenserfahrung, sehr oft nicht vermeidbar, aber auch aufwendig, teuer und stressig.

Ebay ist für mich definitiv Geschichte. Das tue ich mir nicht an.

Gruß

Guntram
 
22028 Am: 24.06.2021 17:30:47 Gelesen: 45507# 232 @  
Heute habe ich den ersten Artikel über die neue Version verkauft.

Gesamtpreis mit Porto waren € 32,90 und dafür wurden mir Gesamtgebühren incl. denen aufs Porto, von 12,07 % berechnet. Das ist doch OK. Dass ich das das Geld nun erst 2 Tage später auf dem Konto habe soll mir recht sein.
 
drmoeller_neuss Am: 24.06.2021 17:38:08 Gelesen: 45499# 233 @  
@ 22028 [#232]

Wie hoch war denn der Warenwert? Der Warenwert war vor der Umstellung Grundlage für die Gebührenberechnung.
 
22028 Am: 24.06.2021 17:56:29 Gelesen: 45486# 234 @  
@ drmoeller_neuss [#233]

28 Euro


 
drmoeller_neuss Am: 24.06.2021 18:13:30 Gelesen: 45470# 235 @  
@ 22028 [#234]

Bezogen auf den Warenwert von 28 EUR sind 3,97 EUR etwa 14,2% Gebühren.

Macht eine Erhöhung von 42%.

Wenn man mit PayPal rechnet, wären vor der Umstellung 2,80 EUR + 2,5% PayPal-Gebühr (0,70 Cent) + 35 Cent PayPal Fixgebühr angefallen. Selbst hier ergibt sich eine Erhöhung um 12 Cent, d.h. 3 % Gebührensteigerung.

Zum Glück heisst mein Vermieter nicht ebay. :D
 
22028 Am: 24.06.2021 18:21:23 Gelesen: 45461# 236 @  
@ drmoeller_neuss [#235]

Bezogen auf den Warenwert von 28 EUR sind 3,97 EUR etwa 14,2% Gebühren.

Macht eine Erhöhung von 42%.


Das was ich da verkaufe ist für mich totes Kapital da es Sachen sind die bei mir teilweise seit langem ungenutzt herumliegen bzw. ich nicht mehr benötige. Da jucken mich die Gebühren nicht, was weg ist ist weg.
 
drmoeller_neuss Am: 24.06.2021 19:58:43 Gelesen: 45431# 237 @  
@ 22028 [#236]

Deine Rechnung geht immer auf, die Mülltonne zahlt gar nichts und kostet nur Gebühren. :D

Händler, die vom Verkauf auf ebay leben müssen, haben ein Problem, wenn ein paar Prozent mehr vom Gewinn abgehen. Dazu kommt, dass viele privaten Verkäufer abgesprungen sind. Sicher waren das nicht die Umsatzbringer von ebay, aber viele haben ihren ebay-Erlös am nächsten Tag wieder auf ebay als Käufer eingesetzt.

Wir müssen das beobachten, für mich gibt es auch ein Leben ohne ebay.

Im übrigen hat das Schweizer Online-Auktionshaus ricardo eine 180-Grad-Kehrtwende gemacht, und sind wieder bei Überweisung oder Barzahlung bei Abholung angelangt.

https://help.ricardo.ch/hc/de/articles/360020964260-Entfernen-der-erweiterten-Zahlungsm%C3%B6glichkeiten
 
22028 Am: 24.06.2021 20:23:37 Gelesen: 45415# 238 @  
@ drmoeller_neuss [#237]

Dann sind wir ja einer Meinung.

ebay war und ist für mich primär ein Online Markt für Private. Bei ebay.com bin ich Mitglied seit 1996!

Wie Händler mit der Gebührenstruktur zurechtkommen ist zunächst deren Problem. Siehe dazu auch meinen Beitrag [#223]

Ich kann nicht feststellen dass viele Private (oder auch Händler) von ebay weggingen, die wenigen die weggingen tun das halt recht laut kund. Was ist die Alternative? Delcampe, das sicherste Lager, das von Dir angesprochene Ricardo, OK, das mag in der Schweiz etwas von Relevanz OK sein, sonst nicht relevant. Ich habe dort auch schon 2 mal gekauft das letzte Mal vor knapp einem Jahr, und immer per Überweisung bezahlt.

Die PPA, nun ja, für gewisse Sachen evtl., aber sonst nur eine Nische.

Änderungen kommen und gehen, wie in der realen Geschäftswelt, als ich Ende Januar aus dem Berufsleben ausschied hatte ich viele viele Umorganisationen mitgemacht. Es wurde immer das gemacht was die Beratungsfirmen wie Ernst & Young für richtig hielten. Zum Schluss waren wir wieder so aufgestellt wie vor über 20-25 Jahren, haben wir die letzten 20-25 Jahre dann was falsch gemacht?
Übrigens, ich war Bauleiter für Internationale Schlüsselfertige Großprojekte der Energie-Management Branche, ich weiss wovon ich rede.
 
guy69 Am: 25.06.2021 07:56:25 Gelesen: 45330# 239 @  
Hallo zusammen,

stimme voll und ganz 22028 zu. Alles in Butter bei mir. Absolut bequem geworden die Abwicklung. Einzige Änderung bei meinen Privatverkäufen ist die Umstellung auf kostenlosen Versand (Einschreiben/Paket) und Sofort Kauf. Die zusätzlichen Gebühren lege ich einfach auf den Artikelpreis um.

Klappt wunderbar und ist so bequem geworden. Kann mir jemand vernünftige alternativen nennen?

Ich warte mit Spannung auf den Moment bis einer der oben genannten (negativen) Fälle eintritt und wie sich die Angelegenheit löst. Würde gerne solch eine beschreiben, aber ist noch nicht eingetreten.
 
1 Pf Am: 25.06.2021 09:53:31 Gelesen: 45278# 240 @  
@ saeckingen [#15]

Hallo,

habe umgestellt und merke, daß ich jetzt KEIN PayPal mehr als Zahlungsmöglichkeit für den Käufer habe.

Sehe ich das so richtig ?

Finde das für meinen aktuellen Käufer aus SCHWEDEN nicht optimal.

Aber OHNE Umstellung gingen keine Neueinstellungen mehr.

Gruß
1 Pf
 
drmoeller_neuss Am: 25.06.2021 11:19:25 Gelesen: 45227# 241 @  
@ guy69 [#239]

Einzige Änderung bei meinen Privatverkäufen ist die Umstellung auf kostenlosen Versand (Einschreiben/Paket) und Sofort Kauf. Die zusätzlichen Gebühren lege ich einfach auf den Artikelpreis um.

Klappt wunderbar und ist so bequem geworden.


Für bestimmte Kategorien und Artikel kann man so vorgehen. Wer einen gebrauchten Fernseher kauft, wird vom gleichen Verkäufer nicht auch eine Küchenmaschine kaufen. Und wenn, dann lässt sich beides ohnehin nicht in einen Karton verpacken.

Im Bereich Briefmarken sind aber Mehrfachkäufe die Regel. Da werden alle Käufer "bestraft", wenn sie die eingepreisten Versandkosten mehrfach bezahlen.

Ich verstehe es nicht, warum lassen sich Versandkostenpauschalen nicht in ebay integrieren? Es kann doch nicht so schwer sein, eine Software zu entwickeln, die abhängig vom Warenwert der gekauften Waren die vom Verkäufer vorgegebenen Versandkosten berechnet.

Ich würde zum Beispiel gerne folgendes einstellen:

bis 20 EUR --> Unversicherter Versand, EUR 2,00
20 - 50 EUR --> Versicherter Versand EUR 5,00
50 - 100 EUR --> Versicherter Versand EUR 8,00
ab 100 EUR Versandkostenfrei

Aber die ebay-Software ist ein Geheimnis, das wahrscheinlich noch nicht einmal ebay versteht.
 
22028 Am: 25.06.2021 11:55:30 Gelesen: 45204# 242 @  
@ drmoeller_neuss [#241]

Man könnte, man würde...

Dann hilft nur was auf die eigenen Beine stellen und das so machen wie man es für gut und richtig hält, ansonsten ist das Stammtischpolitik.

Ideen habe ich auch viele, nur hört ebay auf mich auch nicht, also muss ich das so akzeptieren wie es ist, oder woanders anbieten, und dann sind wir wieder beim Thema wo eine auch nur halbwegs passende Alternative ist.
 
saeckingen Am: 25.06.2021 12:32:53 Gelesen: 45173# 243 @  
@ 1 Pf [#240]

Doch, ein Käufer kann jetzt bei jedem Verkäufer mit PayPal bezahlen.

Grüße
Harald
 
grauerwolf69 Am: 30.06.2021 16:44:45 Gelesen: 44940# 244 @  
Moin. Also wenn ich bei ebay die Hilfeseiten zu den Gebühren lese [1] bekomme ich immer noch das alte 10% ohne Versand mit eingeschlossen.

Habe ich was verpasst? ;-)

[1] https://www.ebay.de/help/selling/fees-credits-invoices/gebhren-fr-private-verkufer?id=4364
 
22028 Am: 30.06.2021 17:01:08 Gelesen: 44927# 245 @  
@ grauerwolf69 [#244]

Aber nur für die welche noch nicht umgestellt haben.
 

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