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Thema: Bund: Einzelfrankatur oder Mischfrankatur ab 01.07.2010 ?
Das Thema hat 41 Beiträge:
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gestu Am: 13.02.2011 23:38:45 Gelesen: 43493# 1 @  
Aufgrund der vielen "Angriffe" der privaten Mitbewerber ergaben und ergeben sich bei der Deutschen Post ständig Änderungen bei der Portostruktur und auch bei der Berechnung des Portos. So sind viele Änderungen nicht von der Post hausgemacht, sondern einfach nur die Auswirkung diverser Gerichtsurteile, die sich im wesentlichen auf die umsatzsteuerliche Handhabung beziehen.

So sind ab dem 01.07.2010 diverse Sonder- oder Zusatzleistungen der deutschen Post umsatzsteuerpflichtig. Nachzulesen bei http://www.deutschepost.de/umsatzsteuer. Das sind Infopost, Nachnahme, Postvertriebsstück und Pressesendung. Die Wertversicherungs-Gebühr bei Wert International hat Versicherungssteuer-Gründe und darf auch nicht mehr mit Marken frankiert werden. Das bedeutet zum einen, dass die Deutsche Post diese Leistungen umsatzversteuern muss bzw. die Versicherungssteuer abführen muss und zum zweiten, dass diese Leistungen nicht mehr mit Briefmarken frankiert werden dürfen (Verkauf der Briefmarken ist Umsatzsteuerfrei und auch Versicherungssteuerfrei!)

Um jetzt mal einfach nur ein Beispiel zu nehmen:

Ab dem 01.07.2010 ist z. B. die Infopost umsatzsteuerpflichtig.

Für Inlands-Infopost kostet der Brief 25 Cent (netto) als Standardbrief. Bei der Einlieferung muss dann für die gesamte Einlieferung die darauf entfallende Umsatzsteuer bezahlt werden.

Bei der Infopost International kostet der Grundpreis pro Stück 45 Cent (netto). Dazu kommt dann noch der Kilopreis für die gesamte Einlieferung und die Umsatzsteuer auf den gesamten Betrag, die gesondert bezahlt werden müssen.

Wenn jetzt diese Briefe mit 25 oder 45 Cent frankiert sind - handelt es sich dann noch um eine portogerechte Einzelfrankatur? Das gesamte Entgelt für diesen Brief darf ja nicht mit Marken beglichen werden!

Bis einschließlich 30.06.2010 konnte das gesamte Entgelt mit Marken frankiert werden, wenn das mit einer Marke möglich war, dann war es zweifelsfrei eine Einzelfrankatur.

Das gleiche Problem gilt natürlich auch, wenn die Frankatur mit zwei oder drei gleichen Marken möglich ist bzw. war. Vor dem 01.07.2010 war es eindeutig eine MeF, weil das gesamte Entgelt damit abgegolten war. Aber jetzt ist es nur ein Teilentgelt für diese Sendung.

Wie ist eure Meinung dazu?
 
gestu Am: 13.02.2011 23:50:28 Gelesen: 43488# 2 @  
Ergänzung um ein Beispiel mit Mehrfachfrankatur (?):

Ein Wertbrief International kostet als Standardbrief 75 Cent plus Einschreibegebühr 205 Cent, das macht zusammen 280 Cent. Dieses Porto kann dann z. B. mit 8 x 35 Cent-Marken frankiert werden.

Die dann zusätzlich fällige Gebühr für die Wertangabe (Versicherung) darf nicht mir Briefmarken frankiert werden, sondern muss am Schalter gesondert bezahlt werden.

Ist ein solcher Wertbrief dann noch eine echte Mehrfachfrankatur? Mit Briefmarken ist nur ein Teilbetrag beglichen, der Rest muss gesondert bezahlt werden.
 
Rainer HH Am: 13.02.2011 23:57:16 Gelesen: 43487# 3 @  
@ gestu [#2]

Auf der Sendung darf es ja keinen Hinweis auf die Wertangabe geben, praktisch weiß nur der Absender von der Wertangabe, der Umschlag sieht aus wie ein gewöhnlicher Einschreibbrief, also zweifelsfrei eine Mehrfachfrankatur.

http://www.deutschepost.de/mlm.nf/dpag/briefe_ins_ausland/wertbrief/index.html
 
gestu Am: 14.02.2011 00:11:22 Gelesen: 43484# 4 @  
@ Rainer HH (#3)

Ok - das ist ein gutes Argument.

Was ist denn aber jetzt bei einem Nachnahmebrief? Porto 55 Cent, die auch mit Marke frankiert wird. Die Gebühr für die Nachnahme muss gesondert bezahlt werden. Der Brief ist aber durch den Aufkleber eindeutig als Nachnahmebrief zu erkennen!

Bei den Inlands-Wertbriefen, die es bis zum 31.12.2010 gab, ist es so wie bei Wert International, denn auch diese Briefe sind äußerlich nicht als Wertbrief erkennbar.
 
Nachtreter Am: 14.02.2011 12:26:55 Gelesen: 43447# 5 @  
Hallo!

Ich denke, daß Ihr hier zwei Probleme vermischt! Das eine sind die BZL-Labels wie das (ehemalige) Wertbrieflabel national und das NN-Label (aber auch das SB-Einschreiben). Mit diesen Labels wird nur die Zusatzleistung bezahlt - und diese ist bei NN eben seit 01.07.2010 umsatzsteuerpflichtig. Deshalb wurde dieses Label ja extra eingeführt. Einen solchen Brief würde ich als Mischfrankatur im weitestem Sinne bezeichnen, weil es eine andere Freimachungsmöglichkeit gar nicht gibt.

Das andere Problem, das gestu aufgeworfen hat - die umsatzsteuerpflichtige Infopost, besteht eher darin daß die Dt. Post AG (noch?) keine Pwz verausgabt, die mit Umsatzsteuer verkauft werden. Sehr löblich, daß die Post also die Möglichkeit dieser Freimachungsart überhaupt noch anbietet. Von der Sendung her würde ich es schon als Einzelfrankatur bezeichnen, auch hier gibt es gar keine Möglichkeit 29,75 ct. (= brutto) zu verkleben bzw. hätte die Post gar keine Möglichkeit die Umsatzsteuer zu ermitteln und an das Finanzamt korrekt abzuführen!

Wer weiß, was noch alles in Zukunft kommt - lassen wir uns überraschen!

Nachtreter
 
DL8AAM Am: 14.02.2011 17:41:04 Gelesen: 43426# 6 @  
@ gestu [#4]

Porto 55 Cent, die auch mit Marke frankiert wird. Die Gebühr für die Nachnahme muss gesondert bezahlt werden. Der Brief ist aber durch den Aufkleber eindeutig als Nachnahmebrief zu erkennen!

Jou, auf der Sendung sind dann mindestens zwei "Postwertzeichen" verklebt:

1) Briefmarke zu 55 Cent und
2) das "Briefmarken"-Wertzeichenlabel zu 2,05 € (Einschreiben) bzw. 2,38 € (Nachnahme) für die Zusatzleistung.

Letztere werden "wie ich gelesen habe", da es sich ja auch um "Briefmarken" handelt, ebenso im MICHEL katalogisiert. Im Prinzip sollte es sich dann wohl um eine klassische "Mischfranktur" handeln?

Gruß
Thomas



Aus dem aktuellen POSTOFFICE Katalog (Februar 2011)
 
gestu Am: 14.02.2011 18:12:22 Gelesen: 43421# 7 @  
Naja - das ist natürlich auch eine Lösung! So was ähnliches gab es früher schon einmal: Die JEIA Marke, die Luftpost-Zulassungsmarke. Dann könnte man ja jetzt spekulativ schöne Vergleiche anstellen, denn JEIA-Briefe sind heute sehr gut im Preis!

Auf jeden Fall ein sehr guter Ansatz! So kann man es auch sehen.



Ich bin ja gespannt, was da noch für Vorschläge kommen.
 
gestu Am: 14.02.2011 18:38:27 Gelesen: 43414# 8 @  
Hier ist ein Wertbrief Inland abgebildet. Kompaktbrief bis 50 g, Porto 145 Cent.

Frankiert wurde mit Frauen 144 Cent. Solche Frankaturen werden auch heute noch anstandslos akzeptiert, obwohl die Sendung dann um einen Cent unterfrankiert ist. Weiterhin ist dann die "zweite Marke" oder das Wertbrieflabel aufgebracht für die Wertversicherung bis 500 Euro.

Zur Veranschaulichung ist auch der Einlieferungsbeleg (Wertkarte) für diese Sendung teilweise mit abgebildet.



Was ist das jetzt? Eine Einzelfrankatur oder eine Mischfrankatur?
 
gestu Am: 14.02.2011 18:55:59 Gelesen: 43405# 9 @  
@ Nachtreter #5

Dann wäre die Nachnahme - "Marke" die erste Marke mit Umsatzsteuer! Die Nachnahme kostet 2,00 netto + 19 % USt 0,38 = 2,38!
 
Nachtreter Am: 14.02.2011 19:03:11 Gelesen: 43401# 10 @  
@ gestu

Stimmt exakt, nur kostet sie seit dem 01.01.2011 2,40 € !
 
gestu Am: 14.02.2011 19:08:26 Gelesen: 43398# 11 @  
@Nachtreter

Na Klasse, so macht man dann auch auf diese Art eine heimliche Gebührenerhöhung!
 
Henry Am: 14.02.2011 19:20:24 Gelesen: 43394# 12 @  
@ gestu [#1]

Für mich besteht bei der Beurteilung der Frage "EF, MeF oder MiF?" ganz eindeutig der Grundsatz: Bei allen Belegen muss das gesamte Entgelt für die Sendung portogerecht mit Marken abgegolten sein. Bei MeF natürlich mit gleichen, wie es ja üblicherweise auch verstanden wird. Alles andere von EF Abweichende sehe ich als Mischfrankatur an.
Die Steuer kann nicht als Bestandteil des Entgeltes gelten, da sie ja grundsätzlich auf die Entgelte aufgeschlagen wird. Insofern ist sie bei der Frankatur außen vor.

Einem Wertbrief sieht man dessen Eigenschaft neuerdings nicht mehr an. Deshalb ist hier bei Belegen ohne Nachweis durch Einlieferungsschein diese Versandweise auch nicht mehr behauptbar.

Die neuen Gebührenstrukturen lassen ganz einfach auch einige Belege "verschwinden", weil sie eben für den Nachweis die Einlieferungsbelege erfordern und dann eigentlich auch nicht mehr als philatelistisch unbeeinflusst gelten können.

Das Thema wird sicher noch einige interessante Gesichtspunkte hervorbringen. Da bin ich auch schon gespannt.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
gestu Am: 14.02.2011 19:42:19 Gelesen: 43385# 13 @  
Wertbrief International

Bei einem Wertbrief International ist beim Versand in viele Länder noch eine Zollinhaltserklärung nach Vordruck CN 22 auszufüllen und auf den Briefumschlag aufzukleben.

In diesem Fall kann man sehr wohl von außen erkennen, dass es sich um einen Wertbrief handelt. Bei einem normalen Einschreiben wäre der CN 22 nicht erforderlich.

Oder ist das eine "alte" Vorschrift der Post, die einfach nur vergessen wurde und bei der Reform und irrtümlich nicht geändert wurde?
 
DL8AAM Am: 14.02.2011 20:25:48 Gelesen: 43371# 14 @  
@ Henry [#12]

Die Steuer kann nicht als Bestandteil des Entgeltes gelten, ...

Woher kommt die Idee, dass ein Entgelt das Nettoporto ist?

http://de.wikipedia.org/wiki/Entgelt

" Der Begriff Entgelt bezeichnet die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung. Ein entgeltlicher Vertrag ist also insbesondere ein gegenseitiger Vertrag, bei dem Leistung und Gegenleistung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen."

Wenn auf einer Postsendung "Entgelt bezahlt" steht, bedeutet dass sämtliche Gegenleistungen, die der abgeschlossene Vertrag (hier über die Beförderung von Postsendungen) vom Absender einfordert, vollständig geleistet (entgolten) wurden. Das fordert vom Einlieferer die Bezahlung des vereinbarten der Gesamtpreises, inclusive eventueller Steuern oder Abgaben etc. (u.U. sogar gewisse Handlungen, wie ggf. Vorsortierung bzw. Palettierung der INFOPOST Sendungen). Ein Entgelt ist nicht zwingend mit einer "Geldzahlung" verbunden. Sogar bei einem Sach-Tausch unter Freunden handelt es sich per Defintion um ein entgeltliches Rechtsgeschäft.

" Leistungen werden mit einer Gegenleistung „vergolten“ oder „entgolten“, was aber mit einer Geldzahlung zunächst nichts zu tun hat, weshalb die oft anzutreffende Schreibung Entgeld falsch ist. Umgekehrt bedeutet unentgeltlich nicht kostenlos.

Häufig besteht das Entgelt allerdings tatsächlich in einer Geldleistung. Aber auch der Tausch (etwa Briefmarke gegen Briefmarke) ist ein entgeltliches Rechtsgeschäft: Jedes Tauschobjekt wird um des anderen willen hingegeben.
"

Gruß
Thomas
 
gestu Am: 15.02.2011 09:23:21 Gelesen: 43344# 15 @  
Es gib zu diesem Thema verschiedene Versendungsformen und auch verschiedene Handhabungen. Mal ist die Versendungsform für die "gesonderte Zuzahlung" erkennbar und mal nicht. Es geht mir rein um die Frage, was bei diesen Sendungen noch eine EF oder MeF ist und was nicht.

Grundsätzlich gilt:

"Früher" konnten alle Gebühren, die für eine Sendung verlangt wurden, ohne Einschränkung mit "Briefmarken" frei gemacht werden.

Heute sind davon einige Teilgebühren ausgenommen, die dürfen nur noch durch "Zuzahlung" in verschiedener Form beglichen werden.

Wenn die erste "Teilgebühr" mit einer Marke (EF) oder mit mehreren gleichen Marken (MeF) frankiert wird und dann die zweite "Zuzahlungsgebühr" gesondert bezahlt werden muss: Kann das dann noch eine EF oder MeF sein?

Ich bin gespannt auf weitere Meldungen und Anregungen zu diesem Thema!
 
Henry Am: 15.02.2011 12:08:00 Gelesen: 43327# 16 @  
@ DL8AAM [#14]

Hallo Thomas,

okay, ich rudere zurück. Ich bin halt noch ein selbst denkender Mann und da schleichen sich schon mal Fehler ein. Einigen wir uns also, die Steuern sind Bestandteil des Portos, wie es die Übersicht der DPAG auch ausweist.

Meine Ansicht, dass EF und MeF immer die volle Abdeckung des Portos durch verklebte Marken erfüllen müssen, bleibt aber erhalten.

Interessant ist auch der von Gestu aufgeworfene Widerspruch der "stillen Versicherung", der durch Aufkleben der Zollinhaltserklärung ausgehebelt wird. Da werde ich mal die DPAG bemühen.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 

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