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Thema: (?) (76) Deutschland: Nachgebühr bestimmen
nor 42 Am: 03.07.2014 18:02:09 Gelesen: 49420# 1 @  
Hallo Freunde,

wer kann mir helfen und sagen, wie die Nachgebühr für Briefsendungen aus dem Ausland nach Deutschland im Jahre 1922 berechnet wurde?

Vielmals Dank.
 
Eilean Am: 16.08.2014 19:05:11 Gelesen: 49278# 2 @  
Kann ich zwar nicht, aber dafür habe ich eine ähnliche Frage:



Wie kommt man denn auf 49 Pfg Nachgebühr?
 
juni-1848 Am: 16.08.2014 19:45:54 Gelesen: 49264# 3 @  
Moin Jungs!

@ nor 42 [#6]

Vorab: Ohne Abbildung ist eine Antwort manchmal recht umfangreich.

Nicht nur für die Inflazeit ab 1.1.1922 bis Ende 1923 gäbe es verschiedene Antworten je nach Sendungsart (dienstlich, nicht dienstlich / Inland, Ausland etc.).

Zeige bitte Vorder- und Rückseite Deines Beleges. Dann wird Dir geholfen.

@ Eilean [#7]

Dein Beleg vom 24.3.75 ab Gevelsberg nach Nordindien notiert in Blaustift die Nachgebühr in der Währung des Empfängerlandes. Die dem "T" folgenden Zahlen beschreiben das fehlende Porto im Verhältnis zum notwendigen Porto. Deine Antwort findest Du bei ausführlicher Lektüre des Themas

[http://www.philaseiten.de/thema/355].

Sammlergrüße, Werner
 
Eilean Am: 17.08.2014 11:54:33 Gelesen: 49220# 4 @  
Vielen Dank, daran hatte ich angesichts des Zurücksendungsvermerk gar nicht gedacht.

Nachdem es ja eher eine philatelistisch forcierte Zurücksendung war: Wurde die Nachgebühr gar nicht in Deutschland nacherhoben?

Gruß
Andreas
 
juni-1848 Am: 17.08.2014 13:34:11 Gelesen: 49197# 5 @  
@ Eilean [#4]

Der T-Stempel nennt 60 Pf Frankatur im Verhältnis zur Gesamtgebühr von 90 Pf.

Diese 90 Pf setzten sich wie folgt zusammen:

- Auslandsbrief bis 20 gr = 50 Pf
- je 5 Pf Übersee-Luftpost Zone I = 20 Pf

Also handelte es sich hier um einen Luftpost-Auslandsbrief bis 10g Gewicht.

Für unzureichend frankierte Sendungen wurde in der BRD vom 1.7.72 bis 30.6.82
eine Inlandsnachgebühr des einfachen Fehlbetrages plus 50 Pfennig erhoben.

Folglich kann die blaue "49" keine Inlandsnachgebühr sein.

Gruß, Werner
 
nor 42 Am: 23.08.2014 18:35:50 Gelesen: 49166# 6 @  
Liebe Sammlerfreunde,

wer kann mir helfen und sagen, wie hier in Deutschland die Nachgebühr bei Briefsendungen aus dem Ausland im Jahr 1922 berechnet wurde?

Danke.
 
zensurpost Am: 23.08.2014 19:37:04 Gelesen: 49147# 7 @  
@ nor 42 [#6]

Vielfach helfen für eine fundierte Antwort ganz einfach Bilder.

Auch hier (s. Beitrag [#3]) wurde bereits danach gefragt:

http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=6878&CP=0&F=1#newmsg

[Erneute Anfrage redaktionell in das von Zensurpost genannte Thema verschoben]
 
Eilean Am: 25.11.2014 23:38:20 Gelesen: 48939# 8 @  


Nun habe ich das Postgebühren-Handbuch Deutschland (extra besorgt) vor mir, dass für einfache Briefe ab 1.4.1989 "einfacher Fehlbetrag" plus 80 Pfg. als Nachgebühr bestimmt.

Macht bei 224 Pfg abzüglich Nachgebühr 144 Pfg. angeblich fehlendes Porto.

Es sind 3x10+3x38=144 Pfg. verklebt, alle Marken auch frankaturgültig.

Wäre somit bei der dargestellten Rechnung 288 Pfg.

Vom Brief wären mE 100Pfg bis 20g., 170Pfg für bis zu 50g, ggf. noch 240 für über 100g denkbar.

Was rechne ich denn falsch? Es sind die einfachen Dinge, an denen ich verzweifle.

Gruß
Andreas
 
Eilean Am: 25.11.2014 23:58:12 Gelesen: 48935# 9 @  
@ Eilean [#8]



Hier noch so ein krummes Stück; überhaupt nicht frankiert.

0,16 DM für das Inlandsporto für Briefe bis 20g im ORTSTARIF.
0,60 DM Einschreibegebühr

ergibt genau die 76 Pfg.

Für nicht frankierte Dienstsachen (Ist das überhaupt eine? Mit Spruchkammer verbinde ich eher Handelskammer oder Ähnliches) galt "einfacher Fehlbetrag, also eigentlich insgesamt 152 Pfg Nachgebühr?
 
Jürgen Zalaszewski Am: 26.11.2014 00:45:52 Gelesen: 48925# 10 @  
@ Eilean [#9]

Hallo,

das ist eine "portopflichtige Dienstsache", die von einer Behörde unfrankiert verschickt werden konnte, der Empfänger musste aber das Porto bezahlen. Diese Form hat also nichts mit einem Fehlbetrag bei einem normalen Versand zu tun. Siehe auch hier: http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=2366&CP=0&F=1
 
Eilean Am: 26.11.2014 10:44:18 Gelesen: 48889# 11 @  
@ Jürgen Zalaszewski [#10]

Danke. Somit im wahrsten Sinne "Portopflichtig", d.h. vom Empfänger zu zahlendes Porto.

Interessant erscheint mir dass es genauso wie eine fehlende Frankierung behandelt wird, d.h. Nachgebühr-Stempel, Ausrechnen des fehlenden Portos durch den Postbeamten, ...

Gruß
Andreas
 
stampmix Am: 26.11.2014 11:32:57 Gelesen: 48876# 12 @  
@ Eilean [#8]

Irgendetwas stimmt da wohl nicht.

Mein 1.Vorschlag: stimmte auch nicht ... ;-)

EDIT: auf wundersame Art und Weise ergeben:
Fernbrief bis 100gr. : 240 Pf.
1,5-faches Fehlporto: 1,5*(240-144)= 144 Pf.
Behandlungsgebühr: 80 Pf.

die ausgewiesene Nachgebühr von 224 Pf.

ob ich das glauben soll?

beste Grüsse
stampmix
 
Eilean Am: 26.11.2014 20:45:07 Gelesen: 48827# 13 @  
@ stampmix [#12]

Vielen Dank. Eine sehr wahrscheinliche Lösung. Ich hatte zunächst gedacht:

1. Der Postbote tat sich schwer, das verklebte Porto zusammenzuzählen. Als er 144 Pfg. hatte, rechnete er 240-144, kam ggf. auf 96, war aber so fixiert, sich die 144 zu merken, dass er versehentlich die 144 als einfachen Fehlbetrag annahm und 80Pfg dazuaddierte.

Mittlere Wahrscheinlichkeit; einfacher Fehler beim Rechnen.

2. Deine Lösung mit anderthalbfachem Fehlbetrag.

Halte ich für wahrscheinlicher, jedoch gab es den anderthalbfachen Fehlbetrag seit 1.03.1963 nicht mehr. Eine 26-jährige Einnahmequelle der Post bzw. eines kurz vor der Rente stehenden Postbeamten?

3. Michel Post-Gebühren-Handbuch, S. 243, Nachgebühren Inland, nichtdienstliche Poststendungen ist falsch.

Unwahrscheinlich.
 
drmoeller_neuss Am: 13.08.2015 15:48:28 Gelesen: 48476# 14 @  
Die Marke war am 01. Februar 1924 nun wirklich nicht mehr gültig, weswegen 10 Pfennig Nachporto angesetzt wurden. Vielleicht wußte das der Reisende aus Dänemark nicht.

Interessant ist hier der Nachportostempel von Köln. Heute würde die Karte aus Berlin-Wilmersdorf nicht mehr am gleichen Tag zugestellt.


 
mumpipuck Am: 30.08.2015 15:28:57 Gelesen: 48337# 15 @  
Kann mir jemand verraten, warum hier die Frankatur nicht anerkannt wurde und wie sich DM 0,90 Nachgebühren berechnen ?


 
Kleber Am: 30.08.2015 15:40:34 Gelesen: 48331# 16 @  
Die Karte war um 0,10 DM unterfrankiert. Wie die 0,90 DM berechnet wurde, weiß ich leider nicht.
 
Heinz 1 Am: 30.08.2015 19:57:39 Gelesen: 48304# 17 @  
Die Marke war 2004 ungültig. Erkennbar auch an der Umrandung der Marke.

Gruß Heinz
 
Journalist Am: 30.08.2015 22:14:45 Gelesen: 48285# 18 @  
@ mumpipuck [#15]
@ Kleber [#16]

Hallo mumipuck und Kleber,

das Nachentgelt hat sich zu jener Zeit aus der fehlenden Gebühr und dem Einziehungsentgelt zusammengesetzt (dies ist übrigens heute auch noch so - aktuell beträgt das Einziehungsentgelt 51 Cent die einzige Gebüh,r die seit der exakten Umrechmung von DM in Euro nie auf oder abgerundet wurde). 1991 kostete die Postkarte 60 Pfg. also fehlen 10 Pfg. das Einziehungsentgelt betrug damals 80 Pfg. d.h. 10 Pfg. + 80 Pfg. ergibt die unten ausgeworfenen 90 Pfg. Nachentgelt.

viele Grüße Jürgen
 
mumpipuck Am: 31.08.2015 13:49:15 Gelesen: 48253# 19 @  
@ Journalist [#18]

Hallo Journalist,

danke für die Erklärung der Nachgebühr. Aber warum wurde die gültige Briefmarke blau eingerahmt und nicht gestempelt ?

Herzliche Grüße
Burkhard
 
mausbach1 (RIP) Am: 31.08.2015 14:19:12 Gelesen: 48245# 20 @  
@ mumpipuck [#19]

Die Marke war NICHT mehr gültig - nichtgültige Marken werden seit "Urzeiten" blau eingerahmt.
 
Paluka Am: 31.08.2015 14:29:50 Gelesen: 48239# 21 @  
@ mausbach1 [#20]

Warum sollte die Frau Teusch nicht mehr gültig gewesen sein? 1991 gab es weder den € noch trägt die Briefmarke die Inschrift "Berlin".

Es käme nur noch eine falsche Marke in Betracht, also evtl eine irgendwo ausgeschnittene Postankündigung oder aber die Marke trägt Stempelreste und wurde unerlaubterweise wiederverwendet. Beides ist aber am Bild für mich nicht ersichtlich.

Ansonsten war die Frau Teusch bis zum 30.06.2002 GÜLTIG.

Gruß
 
Journalist Am: 31.08.2015 14:46:57 Gelesen: 48229# 22 @  
@ mumpipuck [#19]

Hallo Burkhard und die anderen,

am besagten Stempeldatum 11.4.1991 war die 50 Pfg. Marke Deutsche Bundespost (Mi 1304) Christine Teusch noch gültig !

Weshalb die Marke blau eingerahmt wird, passt allerdings nicht ganz in die normale Postlogik - damit werden normalerweise nur ungültige Marken gekennzeichnet aber Theorie und Praxis sind halt manchmal 2 verschiedene Welten wie obiges Beispiel zeigt.

Ich vermute hier, dass man dies so gemacht hat, damit besser auffällt, das hier Nachtentgelt zu erheben ist - wäre der Stempel auf der Marke, wäre eventuell nicht so klar erkennbar wieso Nachentgelt zu entrichten wäre - durch diese etwas ungewöhnliche Kennzeichnung fällt es aber dem Zusteller auf alle Fälle auf und das ist ja wichtig, den er muß das Nachentgelt kassieren, sonst ist die Maßnahme für die Katz. :-)

viele Grüße Jürgen
 
mausbach1 (RIP) Am: 31.08.2015 16:10:31 Gelesen: 48210# 23 @  
Neue Brille ist bestellt. ;-(
 
Heinz 1 Am: 01.09.2015 10:53:18 Gelesen: 48161# 24 @  
Ich werde eine neue brauchen.
 
mumpipuck Am: 01.09.2015 18:59:27 Gelesen: 48132# 25 @  
@ Journalist [#22]

Ja, ich denke, Du hast es richtig beschrieben. Die blaue Einrahmung ist nicht vorschriftsmäßig, da die Marke gültig war. Auch bei unterfrankierten Sendungen werden die vorhandenen Marken normalerweise gestempelt, um eine erneute Verwendung auszuschließen. Das gilt nicht für ungültige Marken, die nur blau umrahmt werden.

Burkhard
 
stampmix Am: 13.09.2015 16:15:17 Gelesen: 47998# 26 @  
Hallo zusammen,

da könnte ich eure Hilfe brauchen:

Einfacher Fernbrief (20Pf.) mit Zusatzleistung Eilboten (60Pf.) aus dem Briefkasten mit Nachgebührstempel, weil mit 60 Pf. um 20 Pf. unterfrankiert. Damals galt die Regelung, dass der 1,5-fach fehlende Portoanteil als Nachgebühr vom Empfänger zu entrichten ist, das wären 1,5*20=30Pf. Hier allerdings nachträglich in 20Pf. korrigiert und nochmals 20 notiert. Wer kann mir erklären, warum die Nachgebühr reduziert wurde?



mit bestem Gruß
stampmix
 
briefefan (RIP) Am: 14.09.2015 15:24:45 Gelesen: 47949# 27 @  
@ stampmix [#26]

Fehlende Eilzustellgebühr musste der Empfänger nur in einfacher Höhe zahlen, nicht eineinhalbfach.

Gruß von briefefan.
 
wuerttemberger Am: 14.09.2015 22:23:15 Gelesen: 47922# 28 @  
@ briefefan [#27]

Richtig, aber die Eilbotengebühr war in rot auszuwerfen!
 
stampmix Am: 15.09.2015 18:47:55 Gelesen: 47880# 29 @  
@ briefefan [#27]
@ wuerttemberger [#28]

Hallo zusammen,

vielen Dank für die erhellenden Auskünfte. War also doppelt falsch, erst die 1,5-fache Berechnung und dann auch noch blau. Wieder etwas gelernt.

mit bestem Gruß
stampmix
 
Eilean Am: 15.09.2015 18:52:01 Gelesen: 47878# 30 @  
@ stampmix [#29]

Also ich hatte auch in dem Michel-Postgebühren-Handbuch über die Gebühren nachgesehen und kam auch zu der 1,5 fachen Gebühr. Die Einschränkung, dass das für Eilbriefe nicht gilt, fand ich nicht: Habe ich es überlesen oder wo findet man die wirklichen Infos zu den Nachgebühren?

Ich dachte ja, verrechnen sich kann sich auch der Postbote.

Gruß
Andreas
 
briefefan (RIP) Am: 16.09.2015 21:49:39 Gelesen: 47818# 31 @  
@ wuerttemberger [#28]
@ stampmix [#29]

Dass die Nachgebühr für Eilzustellung in Rot angegeben werden musste, stimmt m.E. nicht. Bitte wo steht das, stampmix?

@ Eilean [#30]

Dass die Nachgebühr für Eilzustellung nur in einfacher Höhe erhoben wurde, steht in der Postordnung der Deutschen Reichspost, Deutschen Post und Bundespost. Die Postordnung kann man in philatelistischen Bibiotheken finden, und bei Werner Steven, Postbuch 1949-1992, erschienen 1994.

Grüße von briefefan
 
stampmix Am: 16.09.2015 22:18:22 Gelesen: 47816# 32 @  
@ briefefan [#31]

Bitte wo steht das, stampmix?

Wenn ich mich richtig erinnere, hier: [#28]

mit bestem Gruß
stampmix
 
briefefan (RIP) Am: 17.09.2015 22:04:48 Gelesen: 47769# 33 @  
@ stampmix [#32]

Sorry stampmix, ich habe den falschen Knopf gedrückt. Meine Frage richtet sich an

@ wuerttemberger [#28]

Bitte wo steht das, dass die Nachgebühr für Eilbriefe in Rot angegeben werden musste? Für eine Quelle wäre ich dankbar. Ich meine aber blau ist richtig wie alle Nachgebühren bei der Post in Deutschland um diese Zeit und auch schon davor.

Grüße von briefefan.
 
Max78 Am: 02.01.2017 16:36:05 Gelesen: 45124# 34 @  
Hallo zusammen,

hier 2 Postkarten aus der Schweiz nach Deutschland gesendet, beide mit Nachgebühr-Erhebung in Freiburg:



Ich hoffe, dass ich richtig liege, dass hier bei beiden Karten das aufgerundete 1,5 fache des fehlenden Portos veranschlagt wurde. Bei Postkarte 1 aus dem Jahre 1950 wäre das Porto 25 Rappen gewesen. Da die Währungen ungefähr gleich waren (1 CHF = 0,968 DM), wurden die fehlenden 5 Rappen in 8 Pfennige umgemünzt (aufgerundete 7,5 Pfennige).

Bei der 2. Karte hätten es im Jahre 1959 30 Rappen für eine Postkarte Ausland sein müssen. Warum man hier die 1,5 fache Nachgebühr von 15 Pfennige auf 16 aufrundete, kann ich leider nicht erklären,

mit Grüßen Max
 
Max78 Am: 06.01.2017 18:12:54 Gelesen: 44982# 35 @  
@ juni-1848 [#5]

Hallo zusammen,

wie von Werner schon vor 2,5 Jahren perfekt beschrieben:

Für unzureichend frankierte Sendungen wurde in der BRD vom 1.7.72 bis 30.6.82 eine Inlandsnachgebühr des einfachen Fehlbetrages plus 50 Pfennig erhoben.

Ein schönes Beispiel hierfür eine Karte oder besser gesagt "Mitbringsel" aus dem Sommerurlaub. Wie so oft wanderte auch diese Karte wahrscheinlich "unerledigt" mit auf den Heimweg und wurde erst innerhalb der eigenen Grenzen in den Kasten geworfen. Erinnert mich irgendwie an meine eigenen jugendliche Tage ;-), habe es äusserst selten hinbekommen mit den Feriengrüßen. Ob's die Freundin so gefreut hat mag dahingestellt sein. Die 80 Pfennig Nachgebühr (Postkarte 30 Pf. Fernverkehr + 50 Pf.) kam wahrscheinlich später auf Sie zu als das "herzergreifende" Wiedersehen mit Ihrer Freundin:



Geniest die kalten Tage! Wunderschön, und im Sommer gibt's dann weniger Gesummse,

mit Grüßen Max
 
Arrows Am: 31.01.2017 00:04:23 Gelesen: 44776# 36 @  
Nachtaxierung von nicht genügend frankierten Sendungen

Deutsche Brieftaxe bis 20 gr. im inländischen Fernverkehr von Berlin 31 nach Berlin 33 = 30 Pfennig (1.4.1966 - 30.6.1972). Brief wurde nach Vira/Gambarogno TI in die Schweiz nachgesandt, weshalb eine Nachsendegebühr von 15 Rappen erhoben wurde. Die eigentliche Auslands-Brieftaxe für Briefe bis 20 gr. wäre 70 Pfennig gewesen (1.7.1974 – 31.12.1978).


 
Christoph 1 Am: 31.01.2017 00:29:29 Gelesen: 44772# 37 @  
@ Arrows [#36]

Innerhalb Berlins galt nicht Fernverkehr sondern Ortsverkehr. Der Brief vom 24.7.1974 ist somit mit 30 Pfennig absolut korrekt frankiert! Auch hätte der Brief in die Schweiz nicht 70 Pfennig gekostet, denn der Briefversand in die CEPT-Länder (wozu die Schweiz ja gehörte) wurde bei Standardbriefen wie ein Inlands-Brief (Fernverkehr) behandelt. Das Porto in die Schweiz hätte also 50 Pfennig betragen. Insofern fehlten nur 20 Pfennig, so dass die 15 Rappen vielleicht mehr Sinn ergeben.

Gruß, Christoph
 
Max78 Am: 13.04.2017 12:21:25 Gelesen: 44031# 38 @  
@ Max78 [#34]

Hallo zusammen,

in Anlehnung zu Beitrag [#34] hier noch 2 Ganzsachen der Schweiz aus dem Jahre 1949 nach Deutschland, einmal unter- und einmal überfrankiert. Seit dem 1.3.1948 musste man in der Schweiz für eine Postkarte ins Ausland 25 Rappen statt 20 Rappen zahlen:



Die beiden Karten sind vom 8. und 9.08.1949. Es war gar nicht so einfach, die 10 Rappen-Ganzsachen mit einer Marke portogerecht aufzuwerten. Eine 15-Rappen Marke (Mi. 532) wurde ab dem 01.08.1949 Freimarken "Landschaften und technische Motive" ausgegeben. Die letzte Ausgabe einer 15-Rappen-Marke lag mit der Mi. 300 rund 13 Jahre zurück.

mit Grüßen Max
 
KarlS Am: 01.05.2017 14:43:56 Gelesen: 43804# 39 @  
Kann mir zum beigefügten Beleg jemand die Nachgebühr erklären?

Hinweise:
Der Empfänger musste nichts bezahlen
Poststempel aus BZ 42?
GEO/Gruner+Jahr sitzt in Hamburg (BZ 20)
Tagesstempel vom 22.-9.05 - 20

Danke für Hilfe im voraus,
Karl


 
Christoph 1 Am: 01.05.2017 15:02:48 Gelesen: 43797# 40 @  
@ KarlS [#39]

Hallo Karl,

da hat jemand den GEO-Umschlag für eine private Briefsendung verwendet. Das "Ding" oben rechts ist ja keine Briefmarke, also war der Brief NICHT frankiert. Das Porto von 55 cent fehlte, hinzu kommt eine Nachgebühr ("Einziehungsgebühr") von 51 cent (siehe dazu auch den Beitrag [#18] oben), das ergibt zusammen die 106 cent, die mit Blaustift auf dem Umschlag notiert wurden. Dieser Betrag hätte der Zusteller eigentlich beim Empfänger gegen Aushändigung des Briefs verlangen müssen. Dass das nicht passiert ist, hängt wohl damit zusammen, dass der Zusteller wenig Lust auf den damit zusammenhängenden Formularkram hatte.

Grüße, Christoph
 
alemannia Am: 01.05.2017 15:03:18 Gelesen: 43796# 41 @  
@ KarlS [#39]

Hallo Karl und alle hier Lesenden und Schreibenden,

meine Interpretation:

Der Brief lief an eine Privatperson und nicht an den Verlag.

Das Adressfeld des Empfängers wurde wohl überklebt.

Somit waren als Nachgebühr zu berechnen:

- 55 Cent Standardbrief zzgl.
- 51 Cent Einziehungsentgelt für nicht oder unzureichend frankierte Briefsendung

Gruß

Guntram
 
Christoph 1 Am: 01.05.2017 15:08:32 Gelesen: 43791# 42 @  
@ alemannia [#41]

der Brief lief an eine Privatperson und nicht an den Verlag. Das Adressfeld des Empfängers wurde wohl überklebt.

Hallo Guntram,

ich glaube, es war anders: In dem Umschlag war ursprünglich eine Werbung des Geo-Verlages an einen privaten Empfänger. Dieser hat den Brief geöffnet, die Werbung herausgenommen und dann den Umschlag einer "Zweitverwendung" für eine komplett private Briefsendung unterzogen. Da gibt es kein überklebtes Adressfeld, es ist ja deutlich sichtbar, dass es sich um einen Fensterumschlag handelt. Oben sieht man, dass der zuvor geöffnete Umschlag mit Tesafilm wieder verschlossen wurde. Also, da hatte jemand einen extremen Spar-Zwang (oder einfach gerade keinen leeren Briefumschlag zur Hand) und dachte wohl fälschlicherweise, dass das eingedruckte Werbe-Emblem oben rechts vielleicht wie eine Briefmarke behandelt wird.

Gruß, Christoph
 
alemannia Am: 01.05.2017 15:19:09 Gelesen: 43786# 43 @  
@ csjc13187 [#42]

Hallo Christoph,

na gut, dann ist bei dem unfrankierten Brief eben das Fenster überschrieben statt überklebt worden, spielt doch keine Rolle.

Derartige "Briefe" kenne ich als in der jeweiligen Zeitschrift eingelegte Beilage.

Gruß

Guntram
 
KarlS Am: 01.05.2017 15:51:12 Gelesen: 43772# 44 @  
@ csjc13187 [#42]

Hallo Christoph,

die Erklärung mit der Zweitverwendung ist schon optimal! Da muss man erst drauf kommen. Danke auch für den Rest aller Erklärungen, wie die Nachgebühr sich errechnet. Alles gut!

Gruss Karl
 
Altmerker Am: 24.09.2017 14:43:04 Gelesen: 41921# 45 @  


Hier ist wohl die Marken verrutscht oder der kleinste Wert schon mal benutzt. Mich stören die 0,65 Mark, galt nicht fehlender Wert plus 0,50?

Gruß
Uwe
 
Christoph 1 Am: 24.09.2017 15:11:00 Gelesen: 41912# 46 @  
@ Altmerker [#45]

Hallo Uwe,

wenn ich mich nicht täusche betrug das Nachentgelt im Jahr 1986 schon 60 Pfennig. Die Gebühr von 50 Pfennig war nur bis 1982 aktuell. Ab 1989 waren es dann 80 Pfennig. Insofern stimmt die berechnete Nachgebühr hier: Fehlbetrag 0,05 DM + Nachentgelt 0,60 DM = 0,65 DM.

Gruß,
Christoph
 
dietbeck Am: 27.10.2017 21:21:24 Gelesen: 41458# 47 @  
Westberlin - Saarland Nachgebühr

Der angehängte Beleg ist wirklich interessant und ich hätte ein paar Fragen dazu.

Das Saarland (Brefeld liegt im Saarland) war zum Zeitpunkt der Versendung des Briefes Ausland. Sprich es hätte auf dem Brief 50 Pf (2. Gewichtsstufe) verklebt werden müssen, es wurde aber nur die Inlandsfrankatur (24 Pf) verklebt. Die Nachgebühr, im Saarland erhoben, war normalerweise der Fehlbetrag in Francs, was hier 26 Francs gewesen wären, also eigentlich wäre die "26" korrekt gewesen.

Dann aber in "7" korrigiert und schliesslich in "19". Die 7 gibt es auch auf anderen Belegen, "19" habe ich noch nie gesehen. Eventuell ist die "7" unter Einbeziehung der Währungsumrechung ? Weiß jemand was der Kurs im November 1948 war ? Kann jemand die 7 erklären ? Die 19, wie gesagt, noch nie gesehen.

Zum Vergleich, ein Brief 2. Gewichtsstufe vom Saarland ins Ausland hat zu diesem Zeitpunkt 30 Francs gekostet.

Ich hoffe sehr auf klärende Antworten.


 
alemannia Am: 29.10.2017 14:01:06 Gelesen: 41381# 48 @  
@ dietbeck [#47]

Hallo zusammen,
hallo dietbeck,

mein Lösungsversuch:

Der Brief lief von Berlin-Charlottenburg (Britischer Sektor) nach Brefeld/Saarland, somit am 19.11.1948 ins Ausland.

Die Gebührensenkung vom 1.9.1948 trat in den Westsektoren Berlins erst am 7.7.1949 in Kraft.

Somit waren im November 1948 noch die alten Gebühren zu berechnen.

Der gezeigte Beleg ist mit 24 Pfennig Brief Inland bis 20 g (1. Gewichtsstufe) frankiert worden.

Die Differenz zu 50 Pfennig Brief Ausland bis 20 g der 1. Gewichtsstufe wurde in richtiger Höhe von 26 Pfennig in blau auf dem Brief notiert und in Franc umgerechnet.

Statt der 7 sehe ich ein F für Franc und 19 als Nachgebühr in der für diesen Zeitraum im Saarland gültigen Währung Franc.

Gruß
Guntram
 
dietbeck Am: 29.10.2017 14:54:08 Gelesen: 41358# 49 @  
@ alemannia [#48]

Ich denke mal, das ist schon einmal eine gute Näherung. Ich habe mir die "7" nochmals angeschaut. Ich denke es war eine 7, kann aber dann in ein "F" umgewandelt worden sein. Zuerst 7, dann durchgestrichen und dann in ein F verwandelt. Wäre also in logischer Folge:

26 -> 7 -> F und 19.

Bliebe immer noch die Frage, warum 7 und auch warum 19, bzw. lassen sich aus 26 Pf in der Umrechnung 19 Francs generieren, leider weiß ich den damaligen Wechselkurs nicht.

dietbeck
 
18609 Am: 29.10.2017 15:13:51 Gelesen: 41350# 50 @  
@ dietbeck [#49]

Im Postgebührenhandbuch ist angegeben 20 F = 1 M.
 
Journalist Am: 31.10.2017 13:34:19 Gelesen: 41250# 51 @  
Hallo an alle,

ich habe hier einen Brief mit Nachentgelt an das Finanzamt Bonn:



Das Finanzamt hat den Inhalt entnommen, aber das Nachentgelt nicht bezahlt - siehe Nebenstempel "Inhalt entnommen, Porto trägt der Absender Finanzamt Bonn-Stadt" - gab oder gibt es dazu eine Rechtsgrundlage ? - denn wenn ich den Inhalt entnehme, muss ich ja vorher die Sendung angenommen haben oder .... ?

da ich speziell von Behörden schon öfters mal so etwas gehört habe, zumindest früher

Viele Grüße Jürgen
 
mausbach1 (RIP) Am: 01.11.2017 08:47:38 Gelesen: 41200# 52 @  
@ Journalist [#51]

Hallo Jürgen,

das ist so auch heute noch gängige Praxis, zumindest bei den mir bekannten Behörden - und das sind einige: Kommunale, sowie Landes- und Bundesbehörden. :-)

Beste Grüße
Claus
 
alemannia Am: 01.11.2017 10:16:54 Gelesen: 41189# 53 @  
@ Journalist [#51]

Hallo zusammen,
hallo Jürgen,

Postordnung vom 30. Januar 1929, mit Änderungen beibehalten bis 31.7.1964:

§ 51 Zahlung der Gebühren

V ... Bundes- oder Landesbehörden können nach der Annahme und dem Öffnen einer Sendung die darauf haftenden Gebühren vom Absender durch die Postanstalten einziehen lassen; dazu bedarf es bei Postkarten und Paketen eines schriftlichen Antrages, bei anderen Sendungen genügt die Rückgabe der Umschläge.


Gruß

Guntram
 
iholymoses Am: 01.11.2017 11:01:13 Gelesen: 41173# 54 @  
Hallo,

anbei ein DDR-Beleg, wo die Nachgebühr meiner Meinung nach falsch berechnet wurde. Der T-Stempel sagt 10 Pf fehlen auf die notwendigen 35 Pf. Auslandsporto (die BRD war ja Ausland), aber die Karte ist mit 20 Pf. fankiert (Mi.-Nr. 1820) - leider gnadenlos durchlocht. 20 + 10 ergibt aber nicht 35, oder hat jemand eine andere Erklärung?

Danke und Gruß,
R. Störiko


 
Baber Am: 01.11.2017 11:52:11 Gelesen: 41163# 55 @  
@ iholymoses [#54]

Die Auslandspostkarte der DDR kostete 25 Pfg, es fehlten also 5 Pfg, die wurden bis 31.12.1975 verdoppelt, daher die 10 für fehlendes Porto. Im Nenner des Bruches steht immer das Porto für einen Auslandsbrief (35 Pfg) ganz gleich ob sich um eine Postkarte oder einen Brief handelt.

Gruß
Bernd
 
Journalist Am: 01.11.2017 12:20:53 Gelesen: 41151# 56 @  
@ alemannia [#53]

Hallo Guntram,

danke für die schnelle und präzise Antwort.

@ mausbach1 [#52]

Hallo Claus,

zeige doch mal so einen Beleg aus der aktuellen Zeit - und zum zweiten wie wäre denn dann hier die Rechtspraxis, da der Passus ja laut Guntram nur bis 31.7.64 beibehalten worden war ?

Viele Grüße Jürgen
 
alemannia Am: 01.11.2017 12:26:45 Gelesen: 41148# 57 @  
@ Journalist [#56]

Da bin ich falsch verstanden worden.

Der Beleg ist ja aus 1962.

Was ab 1.8.1964 Praxis war, kann ich nicht sagen.

Ab 1.8.1964 gab es eine neue Postordnung, deren Inhalt mir aber nicht zur Verfügung steht.
 
Journalist Am: 01.11.2017 13:31:50 Gelesen: 41129# 58 @  
@ alemannia [#57]

Hallo Guntram,

ja ich habe Dich schon richtig verstanden, der Beleg ist aus dem Jahr 1962 und laut Deinen Infos war das zumindest bis zum 31.7.1964 zulässig.

Was dann danach passiert ist, ist noch zu klären - da aber Claus (Mausbach1) gemailt hatte, daß es hier auch noch aus späterer Zeit bzw. sogar heute noch solche Belege geben soll, wäre natürlich die Frage - wurde die Regelung nach dem 1.8.1964 weiter übernommen ?

viele Grüße Jürgen
 
Uwe Seif Am: 01.11.2017 16:27:17 Gelesen: 41101# 59 @  
@ Journalist [#58]

Hallo Jürgen,

irgendwo habe ich einen Beleg aus den 80iger Jahren an ein Finanzamt. Die Regelung müsste also nach Einführung der neuen Postordnung in den 60iger Jahren weiterhin gegolten haben.

Viele Grüße
Uwe Seif
 
mausbach1 (RIP) Am: 01.11.2017 17:23:00 Gelesen: 41081# 60 @  
@ Journalist [#56]

Hallo Jürgen,

Belege habe ich keine, doch praktiziert z.B. "meine" Stadtverwaltung diese Vorgehensweise bis heute. Auch "mein" Finanzamt, sowie meiner alter Arbeitgeber verfahren so. Belege konnte ich, aus verständlichen Gründen, nie bekommen.

Schöne Grüße
Claus
 
volkimal Am: 01.11.2017 17:43:26 Gelesen: 41072# 61 @  
Hallo zusammen,

habe gerade einmal nachgesehen. Ich habe zwei solcher Belege - sie sind aus den Jahren 1952 und 1960.
Den ersten Brief könnt ihr im beim Thema "Zurück und nachgeschickt" sehen:

http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=47135

Hier der neuere:



Beim Finanzamt in Dortmund-Süd kam es wohl sehr häufig vor, dass unterfrankierte Briefe ankamen. Für den Fall hat man extra einen Stempel angeschafft: "Inhalt entnommen. / Gebühr trägt Absender. / Finanzamt Dortmund-Süd". Der Brief war schwerer als 20 g Das Porto betrug somit 40 Pfg. Als Nachgebühr hat man wohl 1960 das 1,5-fache des Portofehlbetrages gerechnet.

Viele Grüße
Volkmar
 
Christoph 1 Am: 01.11.2017 18:14:44 Gelesen: 41065# 62 @  
@ volkimal [#61]

Hallo,

im Thema "Zurück und nachgeschickt" hatte ich ebenfalls mal einen solchen Beleg gezeigt. Von März 1956:

http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=137537

Gruß
Christoph
 
18609 Am: 01.11.2017 18:23:10 Gelesen: 41056# 63 @  
Hallo,

ich finde die Praxis sehr komisch, als die Post noch staatlich war, war das ja ok. Was war wenn der Absender nicht gezahlt hat, also ich hätte das nicht, weil der Inhalt angekommen ist und bearbeitet wird? Ich glaube nicht, dass dies heute noch von der Post so durchgeführt wird, ich bin 28 Jahre bei der Post und habe davon noch nie etwas gehört.

Grüße
18609
 
Christoph 1 Am: 05.11.2017 12:18:53 Gelesen: 40927# 64 @  
@ Christoph 1 [#62]

Hallo,

da ich jetzt noch einen zweiten, ähnlichen Beleg vom gleichen Absender gefunden habe, zeige ich hier doch nochmal beide:

Zunächst der Beleg, den ich bereits im anderen Thema vorgestellt habe:



Und hier der zweite Beleg, diesmal an ein Finanzamt. Bei dem absendenden Notar scheint dieses Vorgehen der unterfrankierten Versendung wohl Methode gewesen zu sein?



Warum ich hier beide Belege nochmal zeige: Beide haben diesen roten Kreisstempel mit dem A, der ja offenbar im Zusammenhang mit der Nachgebühr steht. Kann jemand diesen Stempel erklären?

Gruß,
Christoph
 
18609 Am: 17.12.2017 20:10:28 Gelesen: 40158# 65 @  
Hallo,

ich habe mal wieder einen Brief der mir Rätsel aufgibt.

Der Brief ist nach meiner Meinung portogerecht:

40 Pf. Eilboten
20 Pf. Ortsverkehr 3 Gewichtsstufe

Der Brief ist vom 10.6.36 und hat auch diverse Bearbeitungsstempel rückseitig.

Ist diese 9 vielleicht keine Nachgebühr, sonst wären es ja 6 fehlende Pfennige?



Gruß
18609
 
Totalo-Flauti Am: 08.07.2018 11:03:03 Gelesen: 35298# 66 @  
Lieber Torsten,

sollten Deine Zweifel noch nicht ausgeräumt sein, stimme ich Dir zu, das die "9" keine Nachgebühr darstellt. Zumal Belege regelmäßig mit entsprechenden Nachgebühr-Stempel malträtiert wurden. Ich kann allerdings nur Belege aus Leipzig zeigen. Diese Stempel gab es aber bestimmt auch in jedem kleinen Postamt.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.




 
London-Dieter Am: 21.08.2019 23:08:26 Gelesen: 30130# 67 @  
Eine Paketkarte mit Zurück-Vermerken wegen Annahmeverweigerung.

Grund waren scheinbar die zu entrichtenden "Lagergebühren".





Leider ist der aufgeklebte Zettel nicht mehr ganz vollständig.

Stempel Badbergen vom 28.11.42 (Landkreis Osnabrück) nach Berlin-Wilmersdorf.

Weiss jemand etwas zu den postseitig erhobenen "Lagergebühren"?
 
bovi11 Am: 22.08.2019 07:44:13 Gelesen: 30120# 68 @  
@ London-Dieter [#67]

Lagern Pakete aus Gründen, die die Post nicht zu vertreten hat, so ist für Abholerpakete vom 3. Werktag nach dem Eingang des Pakets, bei zuzustellenden Paketen ab dem 1. Werktag nach dem ersten Zustellversuch an bis zum Tage vor Aushändigung eine tägliche Lagergebühr, unter Berücksichtigung einer Höchstgebühr, zu zahlen.

03.1931
täglich 10 Pfennig
Höchstsatz 200 Pfennig

03.1946
täglich 20 Pfennig
Höchstsatz 400 Pfennig

01.09.1948
täglich 15 Pfennig
Höchstsatz 300 Pfennig

01.07.1954
täglich 20 Pfennig
Höchstsatz 400 Pfennig

Seit 1963 wird die Gebühr nicht mehr erhoben.

Quelle: Postbuch 1945-1992 von Werner Steven - Seite 36
 
1 Pf Am: 15.06.2020 18:27:25 Gelesen: 27397# 69 @  
Warum wurden hier nur 9 Pf Nachgebühr erhoben ?



Der Brief lief im doch von München nach Berlin, also im Fernverkehr. Aufgegeben am 1.10.57. Damit wären doch bis 20 gr 20 Pf fällig.

9 Pf wären doch bis 20 gr im Ortsverkehr fällig. Oder ?

Schon mal DANKE sagt 1 Pf
 
Fips002 Am: 03.07.2020 19:48:02 Gelesen: 27289# 70 @  
Unfrankierter Brief von Sondershausen, 16.9.1949 nach Erfurt. Als Nachgebühr waren 36 Pfennig zu bezahlen.

Der Absender ist ein Anwärter der Grenzpolizei Lehrbereitschaft Sondershausen (Zonengrenze).



Dieter
 
bovi11 Am: 03.07.2020 20:26:52 Gelesen: 27274# 71 @  
@ 1 Pf [#69]

Meine Erklärung:

7 Pfennig Drucksachengebühr

6 Pfennig fehlen
3 Pfennig Strafzuschlag

= 9 Pfennig
 
Fips002 Am: 04.09.2020 20:11:27 Gelesen: 26438# 72 @  
Feldpostbrief von Landsberg, Warthe 28.7.1942 nach Zittau, Sachsen.

Für diesen Feldpostbrief wurden 18 Pfg. Nachgebühr erhoben wegen fehlen des Dienststempels. Feldpostbriefe wurden nur gebührenfrei mit Dienststempel befördert.



Dieter
 
karrottil Am: 06.09.2020 20:16:35 Gelesen: 26404# 73 @  
Hallo,

Brief bis 20 g innerhalb Marburg/Lahn, abgestempelt am 25.12.46.



Die beiden AM-Post Freimarken waren seit dem 31.10.46 ungültig. Die Nachgebühr beträgt 9 Pf, aber warum?

Kann mir jemand die Nachgebühr erklären?

Mit vielen Dank im voraus

Karsten
 
Christoph 1 Am: 06.09.2020 21:37:56 Gelesen: 26389# 74 @  
@ karrottil [#73]

Hallo Karsten,

meine Vermutung: Es war eine Drucksache. Die hätte eigentlich 6 Pfennig gekostet. Dazu kamen dann noch 3 Pfennig Zustellgebühr (Strafporto).

Gruß, Christoph
 
karrottil Am: 06.09.2020 22:57:30 Gelesen: 26374# 75 @  
@ Christoph 1 [#74]

Hallo Christoph,

danke für deine Erklärung. So wird es wohl gewesen sein.

Grüße
Karsten
 
Fips002 Am: 16.09.2020 18:03:51 Gelesen: 26265# 76 @  
Ganzsachen Postkarte P 12 von Herbronn (Neckar)10.2.1955 nach Nortorf. Ab 01.01.1955 waren die Ausgaben Posthorn ungültig und somit 15 Pf. Nachgebühr.

Welche Bedeutung hat der Buchstabe B im Stempel Nachgebühr ?



Dieter
 
GSFreak Am: 10.11.2020 12:33:56 Gelesen: 25495# 77 @  
Hier eine Postkarte vom 14.08.1950 aus MOOSBURG (OBERBAY) nach Fürth. Die verwendete Ganzsache mit Wertstempel Heinrich von Stephan (P 965) war allerdings nur bis 22.06.1948 postgültig. Also Nachgebühr fällig: 10 Pf. fehlendes Porto + 50 % = 15 Pf.



Beste Grüße
Ulrich
 
volkimal Am: 19.04.2021 15:11:26 Gelesen: 22419# 78 @  
Hallo zusammen,

dieser unzureichend frankierte Brief vom 6.12.1983 geht an die Tante meiner Frau.





Der Taxstempel T 5/90 wie folgt zu erklären: Ein Brief aus den Niederlanden nach Deutschland hat 65 Cent gekostet. Der Brief ist aber nur mit 60 Cent frankiert. Oben steht der einfache Portofehlbetrag von 5 Cent.

Unter dem Bruchstrich steht das Porto für einen internationalen Auslandsbrief aus den Niederlanden von 90 Cent.

Gebührentabelle ab 1.7.1982:



Mit der Berechnung des Nachportos komme ich allerdings nicht klar. Normalerweise berechnete man das Nachporto wie folgt: Man berechnete anhand des Bruchs das fehlende Porto. Dazu kam die sogenannte Einziehungsgebühr. Ab dem 01.07.1982 betrug diese 60 Pfg., davor waren es 50 Pfg. Was ich nicht kenne ist die Rundungsregel bei krummen Beträgen.

In Falle dieses Briefes ergibt sich folgendes: Man multiplizierte den Bruch mit dem internationalen Auslandsporto in Deutschland: 5/90 * 120 Pfg. = 6,7 Pfg. + 60 Pfg. Einziehungsgebühr = 67,5 Pfg. Wie die Post auf eine Nachgebühr von 55 Pfg. kommt ist mir völlig schleierhaft.

Hat einer von euch eine Idee, was da passiert ist?

Viele Grüße
Volkmar
 
Baber Am: 19.04.2021 21:52:35 Gelesen: 22361# 79 @  
@ volkimal [#78]

Hallo Volkmar,

eine mögliche Erklärung: 1983 galt für Standardbriefe zwischen CEPT-Ländern der Inlandstarif von 80 Pfg. Die Rechnung wäre dann 5*80/90 =4,4 gerundet 5. Wenn der Postbeamte dann noch die alte Einziehungsgebühr von 50 Pfg im Kopf hatte, kam er auf 55 Pfg.

Gruß
Bernd
 
JohannesM Am: 12.07.2021 22:31:22 Gelesen: 20544# 80 @  
Ich verstehe diese Nachgebühr nicht. Frankiert wurde mit Mi. 332 gültig bis 28.2.1954, der Abschlag ist zwar schwach aber noch ziemlich sicher erkennbar vom 5.2.1954, die Marke war also noch gültig. Der Stempel ist der lange Zeit in Halberstadt verwendete HALBERSTADT 1 / n, es ist also ein Ortsbrief. In der DDR betrug bis 1.10.1954 das ermäßigte Porto für diese 10 Pf. für Briefe bis 20g und 20 Pf. bis 250 g.



Da nichts auf 2. Gwst. hindeutet ist der Brief also mit 16 Pf. überfrankiert, sollte er doch schwerer gewesen sein, hätte das Nachporto 6 Pf. betragen und nicht 24 Pf.
 
Frankenjogger Am: 13.07.2021 08:40:04 Gelesen: 20512# 81 @  
@ JohannesM [#80]

Hallo,

in der DDR war die Gebührenumstellung zum 1.10.1954, das ist korrekt. Aber davor kostete ein Ortsbrief 16 Pf.

Der Angestellte hatte die Marke wohl für ungültig gehalten, somit wurden 1,5 x 16 Pf Nachgebühr verlangt.

Das Datum auf dem Stempel kann ich nicht erkennen. Auch wenn die Datumsangabe stimmt, kam es trotzdem immer wieder mal vor, dass sich Angestellte mit der Gültigkeit von Marken vertan haben.

Viele Grüße,
Klemens
 
JohannesM Am: 13.07.2021 12:45:38 Gelesen: 20492# 82 @  
@ Frankenjogger [#81]

Hallo Klemens,

du hast recht, ich habe die Tabelle im Postgebührenhandbuch falsch gelesen, die 10 Pf galten nicht bis, sondern ab 1.10.54 und das der Postler sich vertan hat ist auch wahrscheinlich, denn einzelne Werte der Ausgabe wurden schon eher ungültig, aber nicht die 16 PF.

Beste Grüße
Eckhard
 
ChristianSperber Am: 06.03.2022 12:44:48 Gelesen: 16473# 83 @  
Aerogramm aus Pakistan mit Nachgebühr



Es handelt sich um das 1949 erschienene Aerogramm Wrede AG-1 [1].

Poststempel Rawalpindi 7.5.1950
Taxvermerk 112 Goldcentimes aus Pakistan

Man mag sich wundern, warum für ein zeitgemäß verwendetes Aerogramm Nachgebühr erhoben ist: 1950 gab es noch keinen Aerogrammdienst von Pakistan nach Deutschland. Es hätte das wesentlich höhere Luftpostbriefporto (14 Annas) frankiert werden müssen. Dass tatsächlich Nachgebühr erhoben worden ist, ist sehr ungewöhnlich; denn meistens sind nach Ländern ohne Aerogrammdienst gerichtete Aerogramme nicht beanstandet worden.

Der Fehlbetrag beträgt also 8 Annas, bei einer Umrechnung von 14c je Anna ergibt sich der pakistanische Taxvermerk 112c.

Roter Stempel Nachgebühr aus Deutschland. Ursprünglicher deutscher Nachgebührenvermerk 180 Pf, korrigiert auf 168 Pf.

Vermerk mit Bleistift "Luftpostst. F/M 2".

Gemäß Amtsblatt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes 94 Vf. 599 vom 09.12.1949 [2] war der Betrag in Goldcentimes auf einer Sendung aus dem Ausland mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren.

Gruß
Christian

[1] http://www.jwredeg.de/
auch hier im Forum vorgestellt: https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=13480&CP=0&F=1
[2] Wener Steven: Postbuch 1945-1992, S. 317
 
ChristianSperber Am: 20.03.2022 12:05:20 Gelesen: 16213# 84 @  
Luftpostkarte aus Pakistan mit Nachgebühr



Bei der hier gezeigten geduldeten Spätverwendung nach Ablauf der Gültigkeit der Pakistan-Überdrucke (31.10.1949) wurde die Frankatur in Höhe von 4 Annas anerkannt.

Poststempel Karachi GPO 10.02.1950

Das Porto nach Deutschland betrug allerdings 5 Annas [1], die britisch-indischen Portostufen galten weiter.

Taxvermerk in Karachi 14 Goldcentimes (entsprechend 1 Anna Fehlbetrag).

Gemäß Amtsblatt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes 94 Vf. 599 vom 09.12.1949 [2] war der Betrag in Goldcentimes auf einer Sendung aus dem Ausland mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren.

So ergibt sich die deutsche Nachgebühr in Höhe von 21 Pf.

Gruß
Christian

[1] Jeffrey Brown: Indian Airmail Postage Rates until 1956
[2] Wener Steven: Postbuch 1945-1992, S. 317
 
Fridolino Am: 11.09.2022 16:02:37 Gelesen: 11863# 85 @  
Hier ein Geschäftsbrief im Fernverkehr bis 250 g mit unberechtigt erhobener Nachgebühr. Das Porto betrug 40 Pf, der Brief ist also überfrankiert. Der Postbeamte wusste aber offensichtlich im Jahre 1959 nicht, dass die Pieck-Marken (hier Mi-Nr 324) bis zum 31.3.1962 gültig waren.


 
Shinokuma Am: 24.12.2022 00:06:02 Gelesen: 8842# 86 @  
Liebe Nachgebühr-Experten!

Der nachstehende Brief aus dem Jahr 1962 zeigt eine aus meiner Sicht ungeheuerliche Vorgehensweise damaliger Finanzämter in Berlin bezüglich des Themas Nachporto.



Der Inhalt des Briefes war wahrscheinlich schwerer als 20 g, da der Ortsbrief innerhalb Berlins ansonsten mit 10 Pf korrekt frankiert gewesen wäre. Der Empfänger, das Finanzamt Berlin-Lichterfelde hat dann bei der Entgegennahme mittels eines Stempels die Durchsetzung seiner offensichtlichen Machtbefugnisse dokumentiert. Darin heißt es: "Inhalt entnommen. Porto trägt der Absender".

Damit die Post nun an die geforderte Nachgebühr von 15Pf kommen konnte, musste der Brief also an den Absender zurückgeschickt werden, was durch die Gummistempel "6. Aug. 1962" und "Zurück" gekennzeichnet wurde.

Entwertet wurde der Brief mit dem aptierten Stempel Berlin SW 11 vom 3.8.62 mit UB as. Allerdings hatten trotz der zu dem Zeitpunkt bereits eingeführten Postleitzahlen weder der Absender noch der Empfänger eine solche in Ihren Adress-Stempeln vorzuweisen. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass auch die Post noch kein neues Stempelgerät zur Verfügung hatte.

Ein schönes Weihnachtsfest wünscht Euch

Gunther
 
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