Da bei dem zweiten Brief der obere Teil fehlt, kann das Porto nur rückgerechnet werden. Es könnte sich so zusammengesetzt haben. Wertbrief vom 21.11.22
GrußManfred
Die nachträglich berechneten 10 Pf. sind Zustellgebühren des Landzustellers in Bayern. Die erhobene Nachgebühr von 75 Pf beinhaltet also keineswegs eine Einschreibgebühr.Schlaflose Nächte sollen die Gebührenberechnungen aber nicht machen, sondern Freude. :-)GrußManfred