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Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
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Richard Am: 16.03.2009 23:33:54 Gelesen: 177801# 1 @  
Jamboberlin hat im Briefmarken Cafe gestern einen Nachportobeleg vorgestellt, den ich hier mit seiner Erlaubnis wiedergebe.

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Der Brief wog offensichtlich mehr als die für eine Mark Porto im Ortsverkehr erlaubten 20 Gramm. Nun kommt die erste Besonderheit: Bei Dienstbriefen hätte nur der einfache Fehlbetrag, also 100 Pf erhoben werden dürfen (ein Gewicht von über 250 g schließe ich mal aus, da hätte es gepaßt). Aber der Empfänger, ebenfalls eine Behörde, mußte 2 Mark Nachporto berappen.

Nun greift Absatz VI der ADA Abschnitt V Abteilung I § 50, in dem es heißt: Die Reichs- und Staatsbehörden sind befugt, auch nach erfolgter Annahme und Eröffnung portopflichtiger Sendungen zum Zwecke der nachträglichen Einziehung des Portos beim Absender die Briefumschläge an die Postanstalt zurückzugeben oder, falls es sich um Pakete handelt, sich schriftlich an die Postanstalt zu wenden. Die Befugnis zur Rückgabe der Briefumschläge und zu schriftlichen Anträgen wegen nachträglicher Einziehung von Portobeträgen für Pakete erstreckt sich nur auf Sendungen aus dem deutschen Postverkehr und gilt nur für unmittelbare Reichs- und Staatsbehörden, für die Kreis- und Bezirksausschüsse sowie für solche Veranlagungskommissionen und Gewerbesteuerausschüsse, in denen der Vorsitz von einem unmittelbaren Staatsbeamten im Hauptamte wahrgenommen wird. ... Die Bestimmungspostanstalt erstattet den Betrag und sendet den Briefumschlag oder die Postpaketadresse unter Beifügung des Schreibens nach Entlastung des Betrages nach dem Aufgabepostamte zurück.



Wie die Rückseite zeigt wurde so verfahren, die 2 Mark wurden dem Empfänger erstattet (Klebezettel der Geschäftsstelle des Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeigers nebst Dienstsiegel). Vorne 2 verschiedene Portostempel für Hin- und Rückweg sowie der Entlastet-Stempel des Postamtes Berlin SW 48. Gesehen habe ich solche Belege bisher sowohl mit handschriftlichen Vermerken, Stempeln (davon habe ich bisher selbst 2) oder Klebezetteln- dies ist mein erstes derartiges Stück. Ebenfalls zum ersten Mal sehe ich hier einen Brief von Behörde zu Behörde- die 2 Mark wurden also von einer Ecke des Staatssäckels in die andere geschoben- was für ein Aufwand. ;-)
 
Postgeschichte Am: 17.03.2009 00:14:19 Gelesen: 177794# 2 @  
@ Richard [#79]

Ein sehr schöner Beleg.

Ich stimme Jamboberlin mit der Einschätzung zu, daß der Brief offensichtlich mehr als 20 g gewogen haben könnte und daher mit 200 Pf hätte frankiert werden müssen. Da es sich um eine gewöhnliche Postsendung und nicht um einen portopflichtigen Dienstbrief handelte (diese Angabe wurde auf dem Umschlag durchgestrichen) fielen als Nachgebühr das doppelte des Fehlbetrages (100 + 100 Pf = 200 Pf) an.

Der Empfänger (Geschäftsstelle des Reichs- u. Preuss. Staatsanzeiger) hatte die 200 Pf zunächst zu zahlen, jedoch nicht in bar, sondern durch Anschreibung in das Stundungsbuch. Also nicht Geld von einer Tasche in eine andere verschoben. Bei Rückgabe des Umschlages am 4.7.1922 wurde der Portobetrag aus dem Stundungsbuch ausgetragen (Entlastet) und der Umschlag am 6.7.22 an das Postamt Charlottenburg 5 zurückgesandt.

Jamboberlin kann man zu diesem Beleg gratulieren.

Gruß
Manfred
 
Postgeschichte Am: 17.03.2009 09:34:24 Gelesen: 177774# 3 @  
@ Richard [#79]

Die handschriftliche Zahl 32 könnte die lfd. Nr. des Stundungsbuches sein. Das Stundungsbuch wurde meist monatlich abgerechnet. Erst dann hatte der Empfänger den Gesamtbetrag zu zahlen.

Gruß
Manfred
 
BD Am: 18.03.2009 18:55:30 Gelesen: 177715# 4 @  
Habe gestern einen ähnlichen Beleg bekommen, leider läßt der wohl fehlende Zettel rückseitig die weitere Behandlung der Angelegenheit nach der Rückgabe des Umschlags an die Post im Dunklen.

Mit besten Grüßen BD


 
Postgeschichte Am: 18.03.2009 19:42:51 Gelesen: 177702# 5 @  
@ BD [#82]

Ist auch ein sehr schöner Beleg und dokumentiert auch schön die Behandlung.

Der Umschlag des Schultheißenamt Kleinsüßen wurde am 7.12.1923 unfrankiert (Stempel SÜSSEN) als Portopflichtige Dienstsache an die Polizeidirektion Nürnberg gesandt. Das Postamt Nürnberg belegte den Brief mit 10 Reichspfennig (RPf) - einfache Gebühr für einen Fernbrief - als Nachgebühr (Stempel: Porto / NÜRNBERG 2 / 8. DEZ. 1923". Da dies in die Zeit der Umstellung der Inflationswährung auf den Rentenpfennig fiel, wurde die Inflationswährung mit angegeben 10 RPf = 100 (Milliarden) Mark.

Die Polizeidirektion verweigerte die Nachgebühr, entnahm den Inhalt des Briefes, gab den Umschlag dem Postamt Nürnberg2 zurück und vermerkte dies auf der Rückseite des Umschlages. Das Postamt Nürnberg2 vermerkte seinerseits die Rückgabe des Umschlages an den Absender auf der Vorderseite in rot ("zurück" und " 11/12. zurück Kleinsüßen").

Der Beleg trifft exakt das Thema. Anders als im vorangegangenen Beleg erfolgte hier keine Stundung (brauchte auch nicht), da die Nachgebühr verweigert wurde. Die Klebestelle auf der Rückseite enthielt m.E. keinen Zettel, sondern war so in den Unterlagen des Schultheißenamt Kleinsüßen abgelegt und später abgelöst worden.

Auch ein schöner Beleg, trotz der Klebstoffreste auf der Rückseite.

Gruß
Manfred
 
Postgeschichte Am: 25.03.2009 22:53:12 Gelesen: 177641# 6 @  
Mit 10 Pf. unterfrankierte Auslandsdrucksache von Frankfurt 4.6.1967 nach Paris. Das Postamt Frankfurt (Main) 2 - Auslandstelle - gab die Karte dem Absender zurück und bat, den Zettel abzunehmen, die Sendung mit zusätzlich 10 Pf. aufzukleben (Mindestgebühr für Auslandsdrucksachen 20 Pfg.) und erneut abzusenden. Der Absender hat dies nicht getan und den Beleg der Sammlerschaft erhalten.


 

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