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Thema: 19 % Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren ab 5,23 Euro seit 1.7.2021
Das Thema hat 129 Beiträge:
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DL8AAM Am: 06.06.2021 18:26:14 Gelesen: 19109# 5 @  
@ nagel.d [#4]

Die Grenze der Besteuerung von 22,00 Euro fällt weg.

Zur Ergänzung am Rande, hier eine kurze Meldung, die in einem anderem Hobbyportal [1] zusammengefasst wurde:

1. Juli: Viele Auslandsbestellungen werden teurer

Gebühren und Einfuhrabgaben für Waren aus Nicht-EU-Ländern

Wie heute
(02.06.2021 -ed) die Deutsche Post DHL mitteilte [x], entfällt ab dem 1. Juli 2021 die bisherige Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhr von Waren nach Deutschland. Das bedeutet, dass Kunden grundsätzlich für jede Ware, die sie in einem Nicht-EU-Land (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen. (...) Bisher sind alle Sendungen von Waren mit einem Sachwert nicht höher als 22 Euro einfuhrabgabenfrei gemäß Artikel 23 und 24 der Zollbefreiungsverordnung. Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. (...) Ab dem 1. Juli 2021 endet diese Befreiung und auf jeden Warenversand werden dann Einfuhrabgaben erhoben. Ausnahme: Wenn der Warenwert so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 Euro beträgt - also bis 5,23 Euro - verzichtet der Zoll auf die Erhebung der Abgaben. (...) In den Fällen, in denen der Versender nicht bereits über entsprechende Verfahren die Einfuhrabgaben im Voraus gezahlt hat, wird die Deutsche Post DHL - wie derzeit schon bei Sendungen über 22 Euro - die fälligen Einfuhrabgaben gegenüber dem Zoll verauslagen und bei Zustellung an der Haustür bzw. Übergabe in einer Filiale von den Empfängerkunden kassieren. Dafür fällt dann zusätzlich zu den Einfuhrabgaben auch die bereits heute bekannte Auslagepauschale in Höhe von 6 Euro (inkl. MwSt.) an. (...)

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.funkamateur.de/nachrichtendetails/items/DHL-VAT.html
[x] https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/zollinformation/neuerungen-2021.html
 
Baber Am: 06.06.2021 18:32:03 Gelesen: 19098# 6 @  
@ nagel.d [#4]
@ DL8AAM [#5]

Das hat alles nichts mit der Überschrift zu tun. Daran ist nicht Ebay schuld sondern die EU, die diese Freigrenze von 22€ jetzt zum 1.7. abschafft.

Gruß
Bernd
 
22028 Am: 06.06.2021 18:55:50 Gelesen: 19077# 7 @  
@ DL8AAM [#5]

Ich hoffe Deutsche Post DHL weiss auch dass Briefmarken / Briefe nur mit der veringerten Einfuhrumsatzsteuer belastet werden. Oder haben sich da auch Änderungen ergeben?
 
nagel.d Am: 09.06.2021 10:17:16 Gelesen: 18983# 8 @  
@ Baber [#6]

Ich wollte eigentlich damit nur aufzeigen, daß Ebay eigentlich das umsetzt, was die EU beschlossen hat, zumindestens was die Steuern anbelangt. Und daher eine Kritik an Ebay eigentlich, nach meiner Auffassung, hier ehr unbegründet ist

@ DL8AAM [#5]

Diese Grenze war meines Wissens nach die Grenze ab der sich für die Zollverwaltung der Arbeitsaufwand rechnet (man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege). So wurden bei der Versteuererung/-zollung auch meines Wissens nach Beträge unter 5 Euro (Steuern und Verzollung) nicht erhoben.


@ 22028 [#7]

Die Einfuhrumsatzsteuer bei Briefmarken, so habe ich die Mitteilung der Post Liechtenstein AG verstanden, liegt bei 7 % in Deutschland
 
22028 Am: 06.07.2021 18:37:40 Gelesen: 18698# 9 @  
Heute hatte ich die erste Sendung (aus der Schweiz) nach dem neuen System erhalten. Ich fand eine Benachrichtigungskarte dafür im Briefkasten und musste zu meiner Postfiliale da der Zusteller, wie mir die Filiale bestätigte, keine Zahlungen annehmen darf. Auf der Karte waren dann schon die Einfuhrumsatzsteuer (von 7 %) korrekt vermerkt, dazu auch die € 6,00 Pauschale für DHL.

Die Einfuhrumsatzsteuer war u.a. auf einem grünen Zollaufkleber aufgeführt.




 
Francysk Skaryna Am: 07.07.2021 10:27:37 Gelesen: 18596# 10 @  
Moin,

@ nagel.d [#3]

Ich sehe bei den Steuern vielleicht eine Chance und zwar bei der hiesigen, sprich, deutschen Finanzverwaltung (Zoll). Da würde sich dann ein Gang zum nächstgelegenen Zollamt lohnen und mal mit den Unterlagen fragen ob man da nicht etwas zurückbekommt, Doppelbesteuerung etc.

Das glaube ich nicht, denn die Umsatzsteuer - und nichts anderes erhebt der Zoll im Grunde - zahlt der Letzte in der Wertschöpfungskette.

Was aber geht ist TaxFree [1]. Das unter dem Link l beschriebene System funktioniert in beide Richtungen.


Gruss

[1] https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/Zoll-und-Steuern/Tax-free-einkaufen/tax-free-einkaufen.html
 
saeckingen Am: 07.07.2021 15:46:39 Gelesen: 18529# 11 @  
@ 22028 [#9]

Hallo Rainer,

das ist ein Paket und wurde genau gleich behandelt wie vorher auch schon.

Bei dem Betrag war vorher schon Einfuhrumsatzsteuer fällig und DHL hat ebenfalls schon seit einiger Zeit die € 6 Bearbeitungsgebühr erhoben. Nur Bei Briefsendungen fiel bisher keine Bearbeitungsgebühr an.

Grüße
Harald
 
22028 Am: 07.07.2021 17:05:22 Gelesen: 18493# 12 @  
@ saeckingen [#11]

Ich musste meine Sendungen bisher immer beim Zollamt direkt abholen, unabhängig ob Brief oder Paket. Dazu bekam ich eine Benachrichtigungskarte vom Zoll zugesandt und bin mir der Karte dann zum Zoll.
 
asmodeus Am: 07.07.2021 18:15:51 Gelesen: 18465# 13 @  
Kann man die 6 € umgehen? Ich bin bereit zu meinem Zollamt zu fahren und meine Sendung persönlich zu holen. Schön, daß der Transportdienstleiter es übernimmt, aber man wurde nicht gefragt, ob man diesen Dienst haben möchte.
 
22028 Am: 07.07.2021 18:21:35 Gelesen: 18463# 14 @  
@ asmodeus [#13]

Nein, kann man leider nicht.
 
saeckingen Am: 07.07.2021 18:46:49 Gelesen: 18446# 15 @  
@ 22028 [#12]

Nein, das musste ich nur, wenn die außen nicht ordnungsgemäß deklariert waren. Ansonsten kamen sie per Nachnahme an mich. Allerdings scheint der grüne "Zoll" Aufkleber neu zu sein, das war bisher ein Nachnahmeaufkleber.

Ich zahle die € 6 gerne, wenn ich dafür nicht auf das Zollamt muss. Das letzte mal dort, musste ich € 3 Lagergebühr bezahlen, für eine Sendung mit einem Warenwert von $1,99 aus Indien. Ich konnte sie aber erst nach ein paar Tagen abholen und nur 3 Tage sind frei, wenn man die überschreitet muss man pro Tag € 0,50 Lagergebühr bezahlen. Die Abfertigung hat dann alles in allem über eine halbe Stunde gedauert, dazu An- und Abfahrt.

Da sind mir € 6 lieber als 12 km Fahrt und mindestens 1 Stunde Zeitaufwand.

Grüße
Harald
 
DL8AAM Am: 07.07.2021 19:41:37 Gelesen: 18426# 16 @  
@ saeckingen [#15]

Darum geht es aber nicht. Natürlich ist das Angebot der Post im direkten Vergleich mit dem Zoll in den allermeisten Fällen für den Kunden bedeutend idealer.

Und wenn ich nach Abwägung eine kostenpflichte Dienstleistung eines kommerziellen Anbieters beauftrage, ist das ja auch vollkommen OK.

Aber ungefragt und alternativlos, ist das in meinen Augen schon etwas komisch... Und ob die AGB, inklusive Preisliste, ohne "Vertragsverhältnis" - für eine Zollabfertigung in meinem Namen - mit der Post überhaupt gilt, ist eine interessante Frage. Was sagen unsere Rechtskundler dazu? Wenn ich bezahle, dann "heile" ich das fehlende Vertragsverhältnis, dann ist alles gut. Aber was passiert wenn ich (nur) das Bezahlen der 6 € (aber nicht des Zolls) ablehne, geht dann die Sendung an den Absender zurück (auf welcher rechtlichen Grundlage? Ich lehne ja auch nicht die Annahme einer Postsendung ab. Verweigere ja nur die Zustimmung zur kostenpflichtigen Dienstleistung Verzollung ab. Die "AGB Zoll der DPAG" gilt doch erst einmal nicht für noch mich, oder?) oder geht die Sendung dann an das zuständige Zollamt, wo ich sie dann auslösen könnte?

Nur mal so als theoretische Frage ...

Ich selbst würde die 6 € auch lieber zahlen, dann aber nur beim Briefträger. Das der keine Zahlungen annehmen darf, ist ja auch nicht mein Problem. Ansonsten wäre mein Zollamt für mich näher, als das nächste "Hinterlegungspostamt", wo man kaum Parken kann und zu meinen Stosszeiten auch schon mal gut 30 Minuten in der Schlange steht. Zumal das Zollamt, im Gegensatz zum Postamt, mit großen Parkplatz, direkt auf meinem Weg liegen würde. Und letztes mal konnte ich von zwei anderen Kunden, nach der Öffnung ihrer Pakete, nach Rückfrage, die Versandkartons mit wirklich interessanten Frankaturen abgreifen. Die waren sogar froh, die nicht selbst daheim entsorgen zu müssen, denn beim Zollamt durften sie die ja nicht in den Müll geben. Es ging dort extra ein Aushang, dass man die Verpackung mitzunehmen hat. ;-)

Nur mal so als theoretische Frage ... ;-)

Beste Grüße
Thomas
 
Vernian Am: 07.07.2021 23:57:37 Gelesen: 18379# 17 @  
Sehr gute Fragestellung! Ich finde, auch wenn es mich eigentlich nur seltenst betreffen würde, die 6.- € der DPAG nämlich ganz schön teuer, zumindest für den Fall das das nächste Zollamt, bei dem ich meine Sendung abholen kann, in der Nähe ist. Falls nicht ist das vermutlich nur Peanuts. Aber die Frage ist tatsächlich, wie ist die rechtliche Seite? Was, wenn ich nicht den Zoll, aber die Leistung der DPAG ablehne zu bezahlen? Mir scheint hier hat man etwas übersehen bei den Verfahren.

V.
 
drmoeller_neuss Am: 08.07.2021 00:27:31 Gelesen: 18371# 18 @  
@ DL8AAM [#16]

Ich behaupte einmal, das Handeln der Deutschen Post ist durch die "Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)" abgedeckt. Siehe §§ 677–687 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die GoA zählt zu den vertragsähnlichen Ansprüchen.
 
DL8AAM Am: 08.07.2021 01:12:31 Gelesen: 18365# 19 @  
@ drmoeller_neuss [#18]

Danke für den Tip zur GoA. In die Richtung hatte ich nicht gedacht. Interessant dürfte aber trotzdem sein, was passiert, wenn es mal zum Rechtsstreit kommt. Denn einer der elementaren Grundsätze für die GoA ist, dass gilt, dass der "... Schwerpunkt sieht der Gesetzgeber Verhältnisse, in denen sich jemand altruistisch für einen anderen einsetzt", d.h. nur vollkommen uneigennützig agieren muss. Falls die Post dadurch keinerlei Einnahmen generiert, sondern ausschliesslich nur ihre eigenen Kosten refinanziert, könnte sie damit durchkommen, solange der Kunde sich nicht im Vorfeld gegen eine GoA ausspricht.

Nur wie sieht das aus, wenn ich selbst "günstiger" agieren kann? Und das der Post bekanntgegeben wurde. Zumindest muss ich als Agierender ja die Chance haben, im Vorfeld bewusst der Post mitzuteilen, dass ich deren "GoA-Dienst" ausdrücklich nicht wünsche, ihr die Geschäftsführerschaft abspreche, ich also weiterhin in meinen eigenen Namen zu handeln wünsche. Eine Sendungsabweisung und Rücksendung ins Ausland dürfte dann durch die Post, als UPU-Partner, auch nicht stattfinden dürfen.

Das sind im Prinzip das aber nur rein akademische Fragen für Rechtskundelehrer und Juristen auf der Suche nach "Profilierung". ;-)

LG
Thomas
 
saeckingen Am: 08.07.2021 06:53:22 Gelesen: 18350# 20 @  
Das Vorgehen der Post ist ja nichts neues, FedEx, UPS, DPD etc. handhaben das schon seit Jahren so und sind mit € 6 nicht zufrieden!

Grüße
Harald
 
Journalist Am: 25.07.2021 10:35:43 Gelesen: 18217# 21 @  
@ 22028 [#9]

Hallo 22028,

danke für das Zeigen des Belegs. Es gibt nun aber seit dem 1. Juli 2021 einen weiteren neuen Zollaufkleber:



Zusammen mit diesem Aufkleber wird der oben auch schon gezeigte grüne Aufkleber mit dem entsprechenden einzuziehenden Geld benutzt, der sich nicht geändert hat:



Wer kann hier bezüglich dieser Label echt gelaufene Sendungen zeigen ?

Viele Grüße Jürgen
 
22028 Am: 25.07.2021 10:52:01 Gelesen: 18204# 22 @  
@ Journalist [#21]

Es ist ein anderer Einschreibebrief (nun aus Kanada) an mich unterwegs der die nächsten Tage ankommen sollte. Mal sehen was da an Aufklebern drauf sind. Werde den Beleg dann hier zeigen.
 
dithmarsia43 Am: 25.07.2021 15:42:36 Gelesen: 18141# 23 @  
@ Journalist [#21]

Hallo Jürgen,

ich kann's zeigen: Kauf eines Buches über Pfund 40,00 am 6.7.21. Die Sendung kam hier am 21.7. am.

Das englische Porto finde ich schon hoch mit L 14,40 und die Einfuhrsteuer plus Postgebühren sind auch nicht ohne.

Beste Grüße

Uwe
 
Vernian Am: 25.07.2021 18:39:19 Gelesen: 18106# 24 @  
Schön anschauliche Bilder!

Nun, ich denke mal ein Buch für 40 Pfund ist auch ein nicht so kleines - Gewichtangabe über 2 kg, d.h. auch bei uns wäre das Paketversand - und kostet nach Großbritannien 26,90 €, d.i. aktuell 23,03 €, also da sind 14,40 Pfund ja ein Schnäppchen!

Nachvollziehen kann ich aber die Zollerhebung nicht: Einfuhr eines Buches für 54,40 Pfund = 63,54 € - setze ich 19% an, dann käme ich auf 12,08 €. Setze ich 7% an (weil Buch) käme ich auf 4,45 €.

Hat man nicht Wert und Versandkosten zur Berechnung herangezogen, sondern nur den Wert von 40 Pfund = etwa 46,72 € und diesen mit 19% verzollt und dies ggf. noch etwas aufgerundet - dann kommt man auf 8,90 €.

Ich kenne zwar jetzt nicht die genauen Zollbestimmungen, aber früher war es so, dass unter einem bestimmten Betrag nicht Zoll, sondern nur MWSt erhoben wurde, und da Bücher bei uns nur 7% MWSt haben... Mir kommt es hier so vor, dass tatsächlich der Gesamtbetrag mit 7% berechnet wurde, aber neben der MWSt der gleiche Betrag als Zollgebühr erhoben wurde, denn 2x 4,45 € ist auch 8,90 € - DANN wäre alles korrekt.

Was ich eher als Unverschämtheit empfinde (abgesehen von dem Umstand solch Popelbeträge verzollen zu müssen als Privatperson) ist aber die Dienstleistungsgebühr der Post, da kann man nun drüber streiten ob das viel, berechtigt oder gar wenig ist. Aber schön ist das keinesfalls.

Best

Vernian
 
22028 Am: 19.08.2021 17:32:39 Gelesen: 17840# 25 @  
Heute kam ein R-Brief bei mir an, der Brief lief gemäß Tracking über das Zoll-Postamt im Flughafen Frankfurt (Code DEEFRA). Er war aber nicht gebührenpflichtig, auch ist kein Aufkleber darauf, aber der Brief trägt den Hinweis vom Absender:

Tax: VAT PAID: IOSS ID:IM2760000742.

Mal etwas neues!


 
DL8AAM Am: 19.08.2021 18:06:12 Gelesen: 17825# 26 @  
@ 22028 [#25]

Zum Thema "Import One-Stop Shop (IOSS)" kann man sich hier [1] einlesen.

Nur damit die Grundzüge trotzdem auch hier mal kurz angerissen sind

Die IOSS ermöglicht es Lieferanten ...., die importierte Waren an Käufer in der EU verkaufen, die Mehrwertsteuer zu erheben, zu erklären und an die Steuerbehörden zu zahlen, anstatt den Käufer zu zwingen, die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr der Waren in die EU zu zahlen ... Im IOSS registrierte Verkäufer müssen beim Verkauf von Waren, die für Käufer in einem EU-Mitgliedsstaat bestimmt sind, die Mehrwertsteuer erheben. Die Höhe der Mehrwertsteuer hängt vom jeweiligen im EU-Mitgliedsstaat, in den die Waren geliefert werden sollen, anzuwendenden Mehrwertsteuers Satz ab.

Die IOSS deckt den Fernverkauf von Waren ab, die

- zum Zeitpunkt des Verkaufs von außerhalb der EU versandt ... werden,
- in Sendungen mit einem Wert unter 150 EUR ... versandt ... werden ...,
- nicht Gegenstand von Verbrauchssteuern (normalerweise auf Alkohol oder Tabakprodukte) sind.


Heisst vereinfacht, der Händler verkauft seine Waren in die EU nun zum Bruttopreis, inklusive Umsatzsteuer, d.h. zum Steuersatz des jeweiligen Empfängerlandes, und führt diese einbehaltene Steuer an die EU-Finanzbehörden ab.

Wie ich in einem anderen Thread schon mal geschrieben hat, wird diese "Vorabsteuerberechnung" sicherlich bald der Standard für den eCommerce-Bereich sein. Die 6 €-Pauschale für die Post dürfte dann für die meisten Kunden der Vergangenheit angehören. Treffen wird die nachträgliche, zusätzliche Belastung des Empfängers (mit Steuern und Postbearbeitungsgebühren) dann nur noch "Private unter sich", d.h. das Enkelchen, dass von der Oma aus Amerika ein Geburtstagsgeschenk geschickt bekommt.

Nachsatz: Interessant ist übrigens das Post- bzw. Schalterfreistempel-Label. Eine bisher so nicht im Katalog "International Postage Meter Stamp Catalog/United Arab Emirates" dokumentierte Modifikation der Katalog-Nummer "UAE - PO1" (Zebra "S4M") [2].

Beste Grüße
Thomas

[1] https://ec.europa.eu/taxation_customs/ioss_de
[2] https://en.wikibooks.org/wiki/International_Postage_Meter_Stamp_Catalog/United_Arab_Emirates
 
22028 Am: 19.08.2021 18:23:46 Gelesen: 17812# 27 @  
@ DL8AAM [#26]

Vielen Dank für die Infos, hoch interessant.

Wenn Du Interesse an dem Umschlag mit dem label hast, lass es mich wissen.
 
22028 Am: 02.09.2021 14:49:33 Gelesen: 17646# 28 @  
Nun wurde ich scheinbar auch ein Opfer von überhöhten Abgaben zur Einfuhrumsatzsteuer.

Ein Buch aus England wurde mir mit 19 % Einfuhrumsatzsteuer anstelle von 7 % berechnet. Bei einem Anruf bei "meinem" Zollamt in der Nähe wurde mir die nötige Vorgehensweise erklärt. Habe dies nun mal angestoßen, mal sehen wie und wie schnell es weitergeht.
 
10Parale Am: 13.09.2021 19:37:55 Gelesen: 17519# 29 @  
Für ein mit wenig Marken bestücktes Windsor-Album (Anfang - 1970) von Stanley Gibbons bekam ich heute, übrigens nach Kauf am 21. August 2021 dieses Paket aus Großbritannien, freigemacht mit 18 St. zu 18 Marken und jede Menge Aufkleber.

Als Zollentgelt wurden berechnet 19 % = 1,23 €, der netten Angestellten beim Postamt musste ich zusätzlich 6 Euro Auslagenpauschale berappen.

Wenigstens habe ich nun einen bunten Beleg. Wenn ich die exorbitanten Versandkosten von 20 £ mit hinzurechnen, hat mich das Paket

23,43 € Versand (nach heutigem Tageskurs)
1,23 € 19% Zoll auf das fast leere Album
6,00 € Auslagenpauschale

30,66 € Gesamtkosten

ohne eigentlichen Warenwert gekostet.

So, jetzt erst mal durchatmen. Und das alles, weil es einige zu bunt getrieben haben mit dem Wareneinkauf in China. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Als Trost bleibt mir ein schönes Album, wo die leeren Felder für die bekannten Plattennummern ähnlich wie in einem Vordruckalbum gekennzeichnet sind.

Liebe Grüße

10Parale


 

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