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Thema: 19 % Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren ab 5,23 Euro seit 1.7.2021
Das Thema hat 129 Beiträge:
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DL8AAM Am: 13.09.2021 20:10:52 Gelesen: 17421# 30 @  
@ 10Parale [#29]

Wenn ich Deinen Beleg richtig interpretiere, hat der Zoll und die Post einen Fehler gemacht. Würde ich reklamieren!

Unten links befindet sich nämlich eine IOSS-Kennzeichnung ("Import One-Stop Shop") [1], d.h. der britische Absender hat die deutsche Umsatz- bzw. die Einfuhrumsatzsteuer im Vorfeld beim Verkauf, vor der Posteinlieferung, berücksichtigt (beim Verkaufspreis berücksichtigt), einbehalten und dem deutschen Fiskus (für Dich) bereits abgeführt! Siehe die Beiträge [#25] und [#26].

Nach meinem Verständnis ist die Sendung auch korrekt gekennzeichnet, Nennung "IOSS" mit dem Zusatz "VAT paid" (Umsatzsteuer gezahlt) und die entsprechende Steueridentifikation "IOSS ID: IM...." wurde ebenfalls mit angebeben.

Nach meinem Verständnis hat die Deutsche Post hier komplett Mist gebaut, sie durfte die Sendung nicht mehr zur Verzollung aussondern - maximal vielleicht zur Überprüfung der IOSS-Zahlung, was aber nicht gebührenpflichtig sein sollte.

Genau das, was hier jetzt passiert ist, soll das IOSS-Verfahren ausdrücklich vermeiden, dafür wurde es von der EU aufgesetzt.

Die Post schreibt selbst auf ihrer eigenen Wegseite dazu [2].

Hinweis: Wurde die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt, der in der EU registriert ist und die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt, entfallen keine Abgaben, da der Empfänger die fälligen Abgaben direkt beim Kauf bzw. der Online-Bestellung bezahlt. Dieses System wird als Import One Stop Shop (IOSS) bezeichnet. Registriert sich der Versandhändler darüber, ist die Steuer schon beim Kauf im Rechnungsbetrag enthalten.

Und versuche bei der Reklamation auch das Geltenmachen sämtlicher Deiner Kosten, d.h. Fahrtkosten, eventuelle Parkgebühren, ggf. eine "Auslagenpauschale" (?) für Telefon/Porto etc. - ich weiss aber nicht, ob man hier zusätzlich u.a. einen Lohnausfall oder auch "entgangenen Freizeitwert", als Schadensersatz, einfordern kann. Zumindest wären das Fragen, die ich den Anwalt meines Vertrauen stellen würde, falls sich die Post weigern sollte, ihren Fehler umgehend wieder gutzumachen. Aber vielleicht gibt die Post ja ihren Fehler zu und regelt zu Deiner vollen Zufriedenheit. ;-) Oder sie kann hinreichend glaubwürdig beweisen, dass in Deinem Fall, trotz Kennzeichnung, das IOSS-Verfahren nicht zur Anwendung kommen durfte. Der Versender kann ja viel auf den Umschlag schreiben. ;-)

Beste Grüße
Thomas

[1] https://ec.europa.eu/taxation_customs/ioss_de
[2] https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/sendungsverfolgung/zoll/fragen-zu-import.html
 
Nachtreter Am: 13.09.2021 21:16:30 Gelesen: 17391# 31 @  
@ DL8AAM [#30]

Also ich würde einmal das lesen, was die Post einem auf die Sendung pappt.

Man ist hier nämlich im Abgabenrecht, und da gelten Fristen und Rechtsbehelfe, die an zuständige Behörden ggf. gestellt werden müssen. Nur wenn ich die Plastikhülle nicht öffne oder öffnen möchte -ann muss ich auch den Schaden tragen („selber schuld“).

Die Post ist hier nicht der Ansprechpartner…

Viele Grüße

Nachtreter
 
drmoeller_neuss Am: 13.09.2021 21:29:12 Gelesen: 17385# 32 @  
@ 10Parale [#29]

Du musst beim zuständigen Hauptzollamt fristgerecht Einspruch einlegen. Dort wird man sich freuen, Deinen Einspruch von 1,23 Euro zu bearbeiten.

Wenn die Mitarbeiter irgendwann auf dem Zahnfleisch gehen, weil die Überstundenbelastung unerträglich wird, wird selbst der gutmütigste Beamte zum Revoluzzer.

Zeitgleich solltest Du ein Schreiben mit der Kopie des Umschlages an Deinen Bundestagsabgeordneten und an Deinen Europa-Abgeordneten aufsetzen, und höflich anfragen, ob das den Grundsätzen des freien Warenhandels entspricht.

Als konstruktiver Bürger kannst Du noch auf den § 156 AO "Absehen von der Steuerfestsetzung" hinweisen.

Der Finanzminister kann zur Vereinfachung der Verwaltung durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Bagatellbeträge bis maximal 25 Euro nicht erhoben werden. Das ist keine Großzügigkeit des Fiskus, sondern knallhartes betriebswirtschaftliches Kalkül, wenn die Kosten für die Steuererhebung die Steuereinnahmen überschreiten.

Irgendwie kann ich die Bürger verstehen, die in ihrer Einkommenssteuererklärung ein zweites Fachbuch aufschreiben oder die Bund-Neuheiten als Portokosten für die Verwaltung der Mietwohnung absetzen, um sich diese Kosten vom Staat wiederzuholen.

Und dann gibt es noch den zivilen Ungehorchsam: Mein letzter Einkauf kam aus Großbritannien in einem kleinen unauffälligen Briefumschlag ohne weitere Abgaben. :)
 
DL8AAM Am: 14.09.2021 01:45:02 Gelesen: 17348# 33 @  
@ Nachtreter [#31]

Die Post ist hier nicht der Ansprechpartner

Doch, zumindest die 6 € für die nicht notwendige, ungerechtfertigte Dienstleistung der DPAG muss man von der Post zurückfordern.

Und wenn ich es richtig verstanden habe, führt die DPAG die Verzollung im Auftrag des Zolls sogar mit DPAG-Personal selbst durch. Und genau dafür erhebt die Post ihre Gebühr in Höhe von 6 €. Gut die 1,23 € muss man wohl wirklich erst vom Staat per Widerspruch zurückfordern. Die Frage ist nur, ob der gesamte Rückabwicklungsprozess, dann ebenfalls über die DPAG durchgeführt wird. Aber es stimmt, wirklich erst die Informationen zum Rechtsbehelf im Steuerbescheid lesen, zumindest hinsichtlich der 1,23 €.

Ich würde aber erst einmal bei der Postfiliale reklamieren (aber die Widerspruchsfrist aus dem Steuerbescheid nicht übersehen), womöglich hat die Post inzwischen ja auch ein spezielles Verfahren dafür aufgesetzt.

Und für einen eventuellen Schaden, der durch das Fehlverhalten der DPAG (ungerechtfertigte Aussonderung zur Verzollung) entstanden ist, sollte ebenfalls die DPAG der erste Ansprachpartner sein.

Beste Grüße
Thomas
 
22028 Am: 14.09.2021 09:27:30 Gelesen: 17302# 34 @  
Hier scheint viel Halbwissen zu sein und da ich vor einer Woche oder so auch eine Sendung bekam die eine IOSS Nummer hatte UND wo die Einfuhrumsatzsteuer für ein Buch mit 19 % anstelle von 7 % berechnet wurde habe ich mich mal an die Arbeit gemacht.

Ich muss sagen dass das mit der IOSS Nummer mir erst nachdem ich Einspruch einlegte aufgefallen ist, kann also sein dass das Ganze noch etwas aufwendiger wird.

Nach Rücksprache mit meinem örtlichen Zollamt bekam ich den Hinweis dass als erstes über DHL der Abgabenbescheid angefordert werden muss. Das geht online über:

https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/formulare/abgabenbescheid-anfordern.html

Der Bescheid kommt nach einigen Tagen mit der Post und sieht so aus:



Auf meinem Bescheid ist als Zollamt das Hauptzollamt in Giessen angegeben.

poststelle.hza-giessen@zoll.bund.de

An diese Stelle sandte ich per Email den Bescheid, meinen Zahlungsbeleg sowie die Vorder- und Rückseite des betreffenen Briefumschlages in welchem das Buch geliefert wurde und harre nun der Dinge die da kommen. Ich nehms sportlich!
 
bayern klassisch Am: 14.09.2021 10:04:08 Gelesen: 17292# 35 @  
@ 22028 [#34]

Hallo Rainer,

es ist ein Trauerspiel, wie die EU mit unseren Ressourcen umgeht - Einsprüche sind immer eine aufwändige Sache, für den Einsprechenden und die Zollverwaltung bzw. andere Verwaltungen und Firmen, die sich darum zu kümmern haben. Das dann noch für einen einstelligen Eurobetrag, ist ein Witz, weil die internen Kosten jeden zweistelligen Betrag um ein mehrfaches überschiessen, von einstelligen Beträgen ganz zu schweigen. Was da die cerebral Zurückgebliebenen in Brüssel geritten hat, weiß ich nicht, aber die unten müssen den Mist mal wieder ausbaden, den sie oben verbrochen haben.

Dazu kommt der Abbau von Fachpersonal bei den Behörden, ersetzt durch kaum ausgebildete Arbeitskräfte, die fachlich Laien sind und die aufgrund von Zeitverträgen auch gar nicht willens und oft in der Lage sind, sich qualitativ gut einzuarbeiten (zumal das Steuerrecht alles, nur nicht einfach ist und ich weiß, wovon ich spreche).

Wir Sammler sind ja nur ein ganz kleiner Teil, bei dem diese Probleme tausendfach täglich auftreten - ich mag mir das gesamte Umfeld, das von diesem Schwachsinn betroffen ist, gar nicht vorstellen. Was da verloren geht, ist unsäglich.

Es wird wohl auch darauf hinaus laufen, dass entweder dieser Mist baldmöglichst vom Tisch kommt, oder dass die Leute ihre Ansprüche auf Einspruch nicht wahrnehmen, weil Mühewaltung und Ertrag in keinem sinnvollen Verhältnis stehen können.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
22028 Am: 14.09.2021 10:14:56 Gelesen: 17285# 36 @  
@ bayern klassisch [#35]

Absolut. Daher, Einsprüche einlegen bis die Stellen vor Arbeit platzen !
 
10Parale Am: 14.09.2021 12:54:48 Gelesen: 17243# 37 @  
Da habe ich ja ein Fass aufgemacht. Wenn der Beleg aus [#29] davon lebt, ein Beweismittel für Mängel und Fehler bei der Zollabfertigung und ein Grund für zwingenden Einspruch zu sein, ist das für sich genommen schon ein starkes Stück und ein ein "Trauerspiel" (bayern klassisch) dokumentierendes Sammelstück.

Insofern und weil mir die "Müheverwaltung" (bayern klassisch) doch aufwändiger erscheint (Zeit, Nerven, Geld) als der Ertrag, werde ich den Beleg in meiner Sammlung konservieren, die Post und den Zoll (Mitarbeiter treffe ich beruflich zum Glück sehr oft) kontaktieren und wohl früher oder später auch mal einen Politiker ansprechen.

Meinen philatelistischen Grundversorger in Großbritannien werde ich weiterhin die Treue halten. Die privaten Handelsbeziehungen sollten durch das komplizierte und "cerebral" noch nicht ausgereifte Handling nicht beeinflusst werden.

Mit freiheitlichen Grüßen

10Parale
 
bayern klassisch Am: 14.09.2021 13:20:16 Gelesen: 17236# 38 @  
@ 10Parale [#37]

So ists auch recht - deine Leute in Grossbritannien können nichts dafür, dass die EU vom Wahnsinn regiert wird. Die Briten sind ja ausgetreten und warum sie das gemacht haben, erschließt sich einem Tag um Tag mehr.

Gott-sei-Dank sind die Beträge ja überschaubar, wenn auch sinnlos zu zahlen ärgerlich - ich wurde unlängst von einem lieben Sammlerfreund gebeten, einen höheren dreistelligen Betrag als zuviel erhoben einzuschätzen und es war tatsächlich so, dass aus den USA kommend eine größere Auktionssendung komplett mit 19% EUSt abgefertigt worden war und man hat sogar "Zoll-Euro" erhoben, dabei stammten alle Briefe aus der Mitte des 19. Jahrhunderts und sind von sich aus schon immer zollfrei gewesen, sogar zu Zeiten des Deutschen Reiches!

Aber wie von mir zuvor schon geschrieben: Wer wenig bis nichts weiß, nicht eingearbeitet wird und zentnerweise zugeschmissen wird mit Anträgen, Abfertigungen, Paketen, Päckchen usw. blickt nicht mehr durch und in Folge dessen geht die Fehlerquote dramatisch auf unsere Kosten nach oben. Die Folgen sehen wir hier von vielen Sammlern geschildert und wenn der Corona-Mist mal wieder vorbei sein wird, wird das Handelsvolumen auch wieder zunehmen und die Fälle werden noch häufiger, als sie es jetzt schon sind; wie das weitergeht, kann man sich an den 5 Fingern abzählen.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
DL8AAM Am: 14.09.2021 14:34:44 Gelesen: 17213# 39 @  
@ 10Parale [#37]

doch aufwändiger erscheint (Zeit, Nerven, Geld) als der Ertrag

Du musst das, wie 22028 schrieb, sportlich sehen. Sowas kann auch richtig Spass machen. Zumal, Du wie es jetzt wohl auch aussieht, keine wirklichen zusätzlichen Kosten hast. Bescheid online anfordern und Widerspruch per Email einlegen. Sieht sogar so aus, als ob Du den Beleg trotzdem im Original behalten kannst, da ja wohl auch die Anlagen online verschickt werden können.

Und wenn sich keiner wehrt, bzw. keine merkenswerte (!) Masse Widerspruch einlegt, hat die Post/Zoll erst einmal auch kein Bedürfnis, die (noch) nicht funktionierenden Abläufe wasserdicht anzupassen. Oder wieder praktikable Freigrenzen in Kraft setzen. "Freigrenzen" sind ja keine Geschenke an den Bürger, sondern haben ja auch einen echten sinnvollen Sinn.

Die Grundidee hinter der Reform, die Steuergerechtigkeit (und die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen), ist ja vom Grundprinzip erst einmal auch nicht ganz so falsch. Nur die Umsetzung, inkl. der Freigrenze, lässt noch sehr zu wünschen übrig. Und wenn das IOSS-Verfahren so funktioniert, wie es gedacht ist, wäre das ein praktikable Lösung für den gewerblichen B2P-Export in die EU. Die privaten P2P-Geschenke der Oma in Amerika an die Enkelchen in D bleiben (entgegen meiner ursprünglichen Befürchtung) ja auch bis 45 € steuerfrei. Wenn die Oma die CN22 richtig befüllt. ;:-)

Nur wenn man seine Rechte nicht in Anspruch nimmt, ändert sich nichts.

Beste Grüße
Thomas
 
drmoeller_neuss Am: 14.09.2021 14:38:18 Gelesen: 17213# 40 @  
@ bayern klassisch [#38]

Man kann nur jedem Bürger raten, Einspruch auch wegen kleinen Beträgen zu erheben und Sand in das Getriebe zu streuen.

Wenn Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wieder zunehmen, weil der Zoll dafür keine Zeit mehr hat, wird die Politik wieder wach.

Fairerweise muss man aber auch eingestehen, dass die EU Deutschland viele Giftzähne gezogen hat. Mit dem Binnenmarkt wurden in Deutschland viele sinnlose Bagatellsteuern abgeschafft.

Und es gibt auch gute Vorbilder: Die Strassenreinigungsgebühr wurde in Neuss im Jahre 2005 abgeschafft, weil die Kosten für die Bearbeitung der Einsprüche höher waren als die Gebühreneinnahmen.
 
22028 Am: 14.09.2021 14:54:39 Gelesen: 17205# 41 @  
@ bayern klassisch [#38]

dabei stammten alle Briefe aus der Mitte des 19. Jahrhunderts und sind von sich aus schon immer zollfrei gewesen, sogar zu Zeiten des Deutschen Reiches!

Davon habe ich noch nie was gehört, kannst Du das genauer erklären?
 
bayern klassisch Am: 14.09.2021 15:21:18 Gelesen: 17196# 42 @  
@ drmoeller_neuss [#40]

Zu Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung könnte ich hier wochenlang schreiben - da hast du Recht, aber es liegt auch in diesem Bereich an denen da oben, nicht am handelnden Personal, das nicht dort arbeiten darf, wo es Sinn macht und folglich dort eingesetzt wird, wo es sinnlos ist.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
bayern klassisch Am: 14.09.2021 15:24:26 Gelesen: 17193# 43 @  
@ 22028 [#41]

Hallo Rainer,

Zoll (heute: Zoll-Euro) wird und wurde immer nur erhoben, um die heimische Wirtschaft zu schützen (und das ist per se auch sinnvoll); 1890 war die Einfuhr von Sammlerbriefen aus der Mitte des 19. Jahrhunderts aus den USA gang und gäbe, aber zollfrei; heute suchen die Ahnungslosen noch im Zolltarif, wo sie für solche alten Briefe noch Zollsätze finden können. Traurig!

Liebe Grüsse,
Ralph
 
22028 Am: 14.09.2021 15:30:58 Gelesen: 17188# 44 @  
@ bayern klassisch [#43]

heute suchen die Ahnungslosen noch im Zolltarif, wo sie für solche alten Briefe noch Zollsätze finden können

Und, sind sie nun heute noch zollfrei oder nicht? Das war die Frage. Früher waren ja sogar die Kreise runder, aber zählen tut halt nur das aktuelle.
 
bayern klassisch Am: 14.09.2021 15:42:10 Gelesen: 17183# 45 @  
@ 22028 [#44]

Wie ich schrieb, waren schon immer zollfrei, weil keine Wirtschaft Angst vor gelaufenen Briefen haben braucht.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
22028 Am: 14.09.2021 15:49:38 Gelesen: 17178# 46 @  
@ bayern klassisch [#45]

Aber Einfuhrumsatzsteuer muss noch immer gezahlt werden und ich gehe davon aus dass davon die Rede ist.
 
bayern klassisch Am: 14.09.2021 16:11:54 Gelesen: 17171# 47 @  
@ 22028 [#46]

Ja, die moderierte EUSt von 7% derzeit muss noch gezahlt werden, das wird auch weiterhin so bleiben. Aber das ist eine andere Kasse, weil Zölle nach Brüssel gehen, die EUSt aber in DE das Staatssäckel füllt.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
22028 Am: 17.09.2021 07:46:57 Gelesen: 17106# 48 @  
Heute kam Nachricht vom Hauptzollamt.

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Ihr Einspruch ist unter dem Geschäftszeichen RL-Nr. xxxx / 2021 - x xxxx in Bearbeitung. (Nummerx unkenntlich gemacht)

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mit einer Übersendung meiner rechtlichen Bewertung per E-Mail (unverschlüsselt) einverstanden sind.
Aus Gründen des Datenschutzes und Steuergeheimnisses bedarf es hierfür Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Für Ihre Antwort verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse: poststelle.hza-giessen@zoll.bund.de
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Ich habe in meiner Antwort auch nochmal auf die IOSS Kennzeichung die auf dem Brief angebracht ist hingewiesen. Mal sehen was dabei herauskommt.

Nachtrag von 09:25)

Der Zoll hat sehr schnell geantwortet und die Sache bearbeitet.

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1. Ihr Schreiben vom 13. September 2020: ( 7%)
Ich habe Ihren Einspruch geprüft. Der Einfuhrvorgang ist neu zu bewerten. Die Einfuhrumsatzsteuer wird Ihnen anteilig erstattet. Ich bitte um Angabe Ihrer Bankverbindung (Name der Bank, IBAN, BIC, Kontoinhaber) bis zum 22. September 2021.
Begründung:
Ihr Vertreter - die Deutsche Post AG – hat am 28. August 2021 die Büchersendung mit einem Wert in Höhe von 62,53 EUR als Kaufgeschäft mit 19 % Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zur zollamtlichen Behandlung angemeldet. Dementsprechend erfolgte die Festsetzung der Einfuhrabgaben in Höhe von 11,88 EUR.
Bücher unterliegen dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 %.
Ein geänderter Einfuhrabgabenbescheid/Erstattungsbescheid und die Erstattung können allerdings erst nach dem 26. Oktober 2021 erfolgen, da die Deutsche Post AG erst an diesem Tag die Einfuhrabgaben an die Zollverwaltung entrichtet.
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Bzgl. IOSS schrieb man:
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2. Ihr Schreiben vom 17. September 2021: IOSS
Es kann verschiedene Gründe geben, warum bei der Einfuhr Abgaben erhoben wurden, obwohl Sie bereits an den IOSS registrierten Verkäufer die Umsatzsteuer gezahlt haben. Der häufigste Grund ist, dass dem Beförderer, der die Zollanmeldung für Sie abgibt, vom Verkäufer die IOSS-Registriernummer nicht zur Verfügung gestellt oder eine ungültige oder fehlerhafte IOSS-Registriernummer übermittelt wurde.

Leider kann das IOSS-Verfahren nur in Anspruch genommen werden, wenn in der Zollanmeldung die nötigen Angaben enthalten sind. Deswegen muss der Verkäufer der Ware unbedingt demjenigen, der die Zollanmeldung abgibt, also in der Regel dem Post- oder Kurierdienstleister, die IOSS-Registriernummer auf dem vorgesehenen Weg übermitteln. In der Regel ist dazu die Übermittlung in einem elektronischen Datensatz vorgesehen, es reicht nicht aus, die IOSS-Registriernummer nur auf dem Paket oder in der Rechnung zu übermitteln.

Wenn die IOSS-Registriernummer nicht in der Zollanmeldung enthalten war, kann die bei der Einfuhr erhobenen Einfuhrumsatzsteuer nicht vom Zoll erstattet werden. Bitte wenden Sie sich wegen der beim Verkauf erhobenen Umsatzsteuer an den bei IOSS registrierten Verkäufer der Ware.
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War doch alles ganz einfach!
 
DL8AAM Am: 17.09.2021 13:06:00 Gelesen: 17053# 49 @  
@ 22028 [#48]

War doch alles ganz einfach!

Super, scheinbar sind die bereits gut auf Einsprüche eingestellt. Und hinsichtlich der IOSS war ja auch Idee "draufschreiben kann man viel".

Nur hat man jetzt selbst wieder den Schwarzen Peter, da scheinbar der Einzelfall hier ja wohl noch nicht beschieden bzw. geprüft wurde, sondern nur eine allgemeine (erklärende) Antwort verschickt wurde. Das heisst, nun muss man sich erst beim Versender das "elektronische Sendeprotokoll" für den IOSS-Datensatz schicken lassen. Denn neben der fehlerhalften "IOSS-Datensatz-Kommunikation" (Versender->Post) kann es ja auch ebenso gut möglich sein, dass die Post bei der "Eigenverzollung" den IOSS-Hinweis auf dem Umschlag einfach nur übersehen hat. Auch Postler können ja mal im Ausnahmefall Fehler machen. ;-)

Die Frage ist nun, ist dann (wenn man ein IOSS-Dsatensatz-Sendeprotokoll hat) anschliessend erneut der Zoll zuständig, oder muss man dann erst bei der Post ein eventuelles Fehlverhalten anzeigen (denn der IOSS-Datensatz wird ja vom Versender scheinbar nur an den Postdienstleister gesendet), um erst dann mit dem möglichen Fehlereingeständnis der Post, bei Zoll die Rückabwicklung beantragen zu können?

Beste Grüße
Thomas
 
10Parale Am: 29.09.2021 15:02:50 Gelesen: 16930# 50 @  
Ein weiterer Nachteil der neuen Regelungen über die Abwicklung bei der DHL scheint mir zu sein, dass sich die Zulieferung erheblich verzögert.

Am 5. September erwarb ich bei ebay einen Brief im Wert von 152 US Dollar. Am 9. September wurde er nachweislich mit Sendungsnummer zur Post gebracht. Dort erhalte ich nun lediglich einen Hinweis: Nicht-EU-Sendung - Vorprüfung zur Einfuhr

Nun gehe ich ein paar Wochen in Urlaub und nach dem Postgesetz wird ein Einschreiben nur 7 WERKTAGE (0der laufende Tage) gelagert und zur Abholung bereit gestellt. Das heißt, ich muss zusätzlich einer Person meines Vertrauen eine Postvollmacht erteilen. Genaue Angaben scheint es trotz QR-Codes und anderen digitalen Quellangaben immer noch nicht zu geben. Vielleicht schaffen wir eine Welt, die schlussendlich nur noch Computer und Maschinen lesen können.

Als ich gestern für mich und meine Frau ein gesundheitliches Formular zur Einreise in eine europäisches Land ausfüllen musste, wurde ich 2 x gefragt, ob ich eine Maschine wäre. Ungeheuerlich!

Diese ganzen Umstände verleiden einem den Kauf im Ausland, zumal eine satte Gebühr von 6,-- Euro fällig wird. Bedenkt man, dass im Moment ein Mindestlohn von 12,-- Euro in Deutschland gefordert wird, entspräche das der Arbeitszeit von 1/2 Stunde. Einen Brief in einer halben Stunde fertig zu machen dürfte doch wohl kein Ding sein. Und was ist mit dem Postgeheimnis? Überall wird Datenschutz groß geschrieben, aber hier scheint mir alles erlaubt zu sein.

Fragen über Fragen und lediglich Verdruss.

Ich sehe mich genötigt, in Zukunft nur noch bei europäischen Händlern zu kaufen, um mein Nervenkostüm zu schonen.

Liebe Grüße

10Parale
 
22028 Am: 28.10.2021 13:46:06 Gelesen: 16544# 51 @  
Heute kam Post vom Zoll in Gießen, meinem "Einspruch wurde in vollem Umfang abgeholfen". OK, das Wort abgeholfen war mir nicht geläufig, wichtig ist aber daß mir nun € 7,50 an zu viel gezahlter Einfuhrumsatzsteuer rücküberwiesen werden.
 
10Parale Am: 17.11.2021 21:55:26 Gelesen: 16270# 52 @  
@ forum,

Post aus Jarrow, England. Haben wir es nun dem Brexit zu verdanken oder den neuen Zollbestimmungen, aber die Belege, die man nach langer Zeit so erhält und die noch 6,-- Euro Auslagepauschale kosten, sind wenigstens hin und wieder schön anzuschauen.

....vorallem, wenn dann der englische Stempel noch relativ gut aufgesetzt wurde.

Liebe Grüße

10Parale


 
bayern klassisch Am: 17.11.2021 22:50:30 Gelesen: 16253# 53 @  
@ 10Parale [#52]

Hallo 10Parale,

da hast du eine Weltrarität - die letzten 100 Briefe aus GB an meine Adresse blieben völlig ungestempelt !

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
drmoeller_neuss Am: 17.11.2021 23:20:43 Gelesen: 16244# 54 @  
@ bayern klassisch [#53]

Eine weitere Weltrarität dürfte der Abgabenbescheid über 1,22 EUR sein. :D
 

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