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Thema: Generalgouvernement: Bedarfsbelege
Das Thema hat 149 Beiträge:
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Jürgen Zalaszewski Am: 17.12.2014 18:43:04 Gelesen: 148221# 25 @  
Absenderfreistempel-Brief per Einschreiben an einen Empfänger in Reichshof, Generalgouvernement. Rückseitig ein schöner Handrollstempel von Reichshof als Ankunftsstempel.



Beste Grüße
Jürgen
 
hajo22 Am: 17.12.2014 19:30:12 Gelesen: 148214# 26 @  
@ Jürgen Zalaszewski [#25]

Sehr schöner Freistempler-Beleg und per Einschreiben mit hoher Wertstufe. Das hat schon was. Ein kostbarer Beleg.

Dann laß' uns weiter Ping-Pong spielen.

Die Feldpost im GG hatte ich noch nicht erwähnt. Hier ein Feldpostbrief per Einschreiben (die Einschreibgebühr mußte mit 60 Gr. bezahlt werden; Der Brief war als Feldpost portofrei) aus Tschenstochau 1 vom 8.(?)10.42 nach Berlin (Ankunft 10.10.42).

Absender ist ein SS-Mann des SD.
Vorderseitig Dienststempel: "Der Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD im Distrikt Radom"



Schönen Abend und bis demnächst.
Jochen
 
hajo22 Am: 17.12.2014 20:02:50 Gelesen: 148205# 27 @  
Ich sehe gerade beim Lesen von Beitrag [#19], daß ich die Paket-Gebührenberechnung vergessen habe. Dies sei hier nachgeholt:

Paket bis 5 kg., 3. Entfernungszone(über 150-375 km) = 1,20 Zl. + 0,30 Zl. (Zustellgebühr) = gesamt 1,50 Zl.

Viele Grüße.
Jochen
 
hajo22 Am: 17.12.2014 21:25:00 Gelesen: 148193# 28 @  
Über die Sonder- und Maschinenwerbestempel wurde hier noch nicht gesprochen.

Seltener als die meisten der Sonderstempel sind die Maschinenwerbestempel des GGs.

Ich zeige hier den mit Abstand häufigsten MaschWSt, verwendet in Krakau von 1941-1943:

"Gesund durch Vollkornbrot/ Eingeführt und empfohlen durch die ..... Arbeitsbereich Generalgouvernement"



Wie auf dem Brief zu sehen, handelt es sich um einen Endlos-Bandstempel.

Schönen Abend.
Jochen
 
hajo22 Am: 18.12.2014 11:06:28 Gelesen: 148157# 29 @  
Zum Thema Sonderstempel im Generalgouvernement.

Jürgen hat ja in [#54] den ersten Sonderstempel des GG gezeigt. Den Bruch des "f" und unterschiedliche Kartonsorten und -farben kann ich mit meinem Material bestätigen.

Ich zeige hier den letzten Sonderstempel (SSt) vom GG: "Fünf Jahre Generalgouvernement/Adler mit HK/26.10.44/Krakau".



Auf Schmuckkärtchen der Versandstelle



Auf überfrankiertem R-Brief der Versandstelle mit dem Kulturträgersatz von 1944

Der Stempel zählt nicht zu den Seltenheiten, die es auch bei den Sonderstempeln des GGs gibt.

Ich habe mir vor Jahren die mir bekannt gewordenen SSt. des GGs zusammengestellt. Insgesamt bin ich auf 48 unterschiedliche Stempel gekommen, wovon mir noch 4 fehlen, davon wiederum 2 möglich und 2 schwierig zu beschaffen sind.

Literatur zum Thema SSt./GG:

- The American Philatelist, Mai 1980, Winston Gruszczyk: "Postal History and Cancellations of General Gouvernement in Poland", Seiten 417-422 und 480.
- DBZ 5/84, Dr. K.-H. Schmidt: "Sonderstempel der Deutschen Post Osten 1939/43" und Nachtrag in der DBZ "Generalgouvernement mit SSt-Ergänzungen" (Heftnr. ist mir leider entfallen).

Schönen Tag.
Jochen
 
hajo22 Am: 18.12.2014 15:14:51 Gelesen: 148130# 30 @  
Zur Bedarfspost zählen natürlich auch die Telegramme. Von der "Deutschen Post Osten" sieht man sie nicht so häufig. Hier ein Telegrammvordruck mit dem Druckvermerk DPO 345 (7.41).

Telegramm Nr. 019 aus Martinau, oberste Zeile: "parteiamtlich geprüft OGru (=Ortsgruppe) Martinau", Datums-Vermerk auf der Rückseite des Telegramms: 29.9.43.

Das Telegramm ging über Breslau nach Warschau. Gerichtet ist es an einen Assistenz-Arzt mit der Feldpostnummer L 09737.

Es zeigt ein freudiges Ereignis mitten im Krieg an: Die Geburt einer Tochter.

Der Telegramm-Umschlag ist nicht erhalten geblieben.



Viele Grüße.
Jochen
 
Jürgen Zalaszewski Am: 18.12.2014 16:00:11 Gelesen: 148121# 31 @  
@ hajo22 [#29]

Hallo Jochen,

anbei ein Sonderstempel aus dem Generalgouvernement, der zu den nicht so häufig anzutreffenden gehört. Ich habe ihn vor Jahren bei einem Händler in einem ganzen Packen GG-Belege gefunden und konnte ihn, gemessen an dem was Leute heute dafür zahlen, sehr günstig bekommen. Fällt unter die Kategorie "Man muss auch mal Dussel haben".



Welche Sonderstempel kannst Du noch nicht belegen? Vielleicht schickst Du mir mal eine PN.

Beste Grüße
Jürgen
 
Jürgen Zalaszewski Am: 18.12.2014 16:13:52 Gelesen: 148116# 32 @  
@ hajo22 [#28]

Hallo Jochen und natürlich alle Mitleser,

dieser Maschinenwerbestempel wurde in Krakau in der Betriebsart Bandstempel (Bd) im nachgewiesenen Zeitraum 4. August bis 16. August 1942 verwendet. Aufgrund der kurzen Laufzeit findet man ihn nicht so häufig.



Im gezeigten Beispiel ist der Stempel auf einer Ausgabe der Krakauer Nachrichten in kyrillischer Schrift, die Ausgabe für Ukrainer, abgeschlagen.

Beste Grüße
Jürgen
 
hajo22 Am: 18.12.2014 16:50:29 Gelesen: 148110# 33 @  
@ Jürgen Zalaszewski [#31]


Lieber Jürgen,

da hast Du mich jetzt wirklich auf dem falschen Fuß erwischt. In meinem Notizbüchlein steht lediglich: "48 Stempel, 4./., 2 machbar, 2 schwer". Mehr weiß ich im Augenblick nicht. Ich müßte einen ganzen Karton voll mit SSt. durcharbeiten, dazu habe ich momentan keine Lust. Der Zakopane-Stempel von 1941 fehlt nicht.



Bei der Gelegenheit habe ich ein SSt.-Set aus dem Karton gefischt, das ich heute schnell noch zeigen möchte:

Es geht dabei um die Kunstausstellung "Deutsche Künstler sehen das Generalgouvernement", Krakau Okt.-Dez. 1942, Verleihung des Veit-Stoss-Preises:





Serie "Kulturträger I", Ausgabe vom 20.11.1942. Die Sonderblätter dürften von der Versandstelle für Sammlermarken stammen, die Anlass-Karte wurde von der Regierung des Generalgouvernements, Hauptabteilung Propaganda, Abteilung Kultur, herausgegeben (siehe Druckvermerke auf der Karte). Die Karte ist selten.

Schönen Abend und bis demnächst.
Jochen
 
hajo22 Am: 18.12.2014 17:01:32 Gelesen: 148107# 34 @  
@ Jürgen Zalaszewski [#32]

Interessantes Stück. Nur mit Stempel Krakau bekannt und nur im Jahr 1942.

Und so sah der Maschinen-Werbestempel zum "Tag der ..... im GG 1941" aus auf einem Brief der Versandstelle:



Schönen Abend.
Jochen
 
hajo22 Am: 19.12.2014 15:49:08 Gelesen: 148065# 35 @  
Über die Dienstmarken im Generalgouvernement wurde hier noch nicht berichtet.

Es erschienen insgesamt 3 Ausgaben: 1. Ausgabe (1940) mit Hoheitszeichen im Großformat (Mi.Nr. 1-15), die 2. Ausgabe (gleichfalls 1940) mit Hoheitszeichen im Kleinformat (Mi.Nr. 16-24) sowie die 3. Ausgabe (1943) Hoheitszeichen über der Burg Krakau (Mi.Nr. 25-36).

Alle Ausgaben waren bis zur Besetzung des GGs durch die Rote Armee (1945) gültig.

Ich kann hier einen Gerichts-Brief vom Burggericht in Kressendorf zeigen, der Marken von allen 3 Ausgaben aufweist:

Mi.Nr. 11, 19, 25 und 32. Gestempelt Kressendorf über Krakau 2 vom 12.4.43.



Portorichtig mit 1,08 Zl. frankiert: 60 Gr. Zustellgebühr und 2x24 Gr. Briefgebühr (Hin- und Rücksendung der Zustellungsurkunde). Ortsbriefgebühren gab es aufgrund der 2. Verordnung vom 21.3.1940 mit Wirkung zum 1.4.1940 für Briefe und Postkarten im GG nicht mehr.

Schönen Tag.
Jochen
 
Jürgen Zalaszewski Am: 19.12.2014 21:51:21 Gelesen: 148032# 36 @  
Bislang noch nicht gezeigt hatten wir einen Postdienst, der nur in der Anfangszeit des Generalgouvernements vorkam. Behörden konnten bis zum 31. März 1940 Ihre Post unter dem Vermerk "Frei durch Ablösung" versenden. Ab dem 1. April 1940 bestand Frankaturpflicht für alle Dienststellen und Behörden im Generalgouvernement.

Poststücke mit dem "Frei durch Ablösung"-Vermerk wanderten wohl wegen der fehlenden Briefmarken bevorzugt in den Papierkorb, denn so häufig sind sie nicht zu finden.



Beste Grüße
Jürgen
 
hajo22 Am: 20.12.2014 14:33:07 Gelesen: 147994# 37 @  
@ Jürgen Zalaszewski [#36]

Na ja Jürgen, Massenware sind sie gerade nicht, aber Seltenheiten auch nicht wirklich.

Der Vermerk "Frei durch Ablösung Reich" (FdAR) kommt nach meinen Beobachtungen auf den Briefen handschriftlich, mit Schreibmaschine, Gummistempel oder - nicht so häufig - vorgedruckt vor.

Hier ein Brief mit vorgedrucktem FdAR-Vermerk vom "Chef des Distrikts Radom", gestempelt Radom 1 am 23.1.1940 nach Krakau. Zusätzlicher Gummistempel "Durch Deutsche Dienstpost Osten":



Oftmals tragen FdAR-Briefe keinen Poststempel, man kann sie dann zeitlich nicht genau einordnen, so wie hier:

Aus Przemysl nach Krakau, Gummistempel FdAR und "Dienstpost", kein Poststempel:



Schließlich zeige ich noch einen FdAR-Brief aus Grodzisk vom 18.1.1940 nach Krakau.

Das Besondere: Anstatt handschriftlich, mit Schreibmaschine oder mit Gummistempel hier der Vermerk "Durch Deutsche Dienstpost Osten" mittels Aufklebezettel. Diese Zettel sind nicht häufig zu finden.



Schönen Samstagnachmittag.
Jochen
 
hajo22 Am: 20.12.2014 14:44:42 Gelesen: 147993# 38 @  
@ Jürgen Zalaszewski [#36]

"Ab 1. April 1940 bestand Frankaturpflicht..."

Wie ist dann dieser markenlose Brief mit Gummistempel "Frei durch Ablösung Reich/Der Regierungspräsident/Litzmannstadt", gestempelt Litzmannstadt am 24.2.1944 einzuordnen?



Galt diese Verordnung v. 1.4.40 ausschließlich für das GG und z.B. nicht für den Warthegau?

Viele Grüße.
Jochen
 
Jürgen Zalaszewski Am: 20.12.2014 14:57:15 Gelesen: 147987# 39 @  
Hallo Jochen,

na, da hast du mich aber wieder mal überrascht mit Deinen FdR-Briefen, Respekt.

Der Beleg aus Litzmannstadt ist einfach zu erklären. Litzmannstadt gehörte zum Warthegau und dieser wurde, wie einige andere Gebiete auch, dem Deutschen Reich angegliedert. Im Reich galt weiterhin der Ablösevermerk. Soweit ich weiß, durfte nur auf Post aus dem Reich ins Generalgouvernement kein Ablösevermerk verwendet werden.

Anbei noch ein FdR-Beleg, der mit der Zusatzleistung "Einschreiben" versandt wurde. Für weitere Zusatzleistungen, wie z.B. "Eigenhändig", hätte die dafür vorgesehene Gebühr verklebt werden müssen.



Kannst Du einen Beleg mit Zusatzgebühren zeigen? Ich habe leider keinen.

Beste Grüße
Jürgen
 
hajo22 Am: 20.12.2014 15:09:19 Gelesen: 147982# 40 @  
@ Jürgen Zalaszewski [#39]

Das weiß ich nicht, da muß ich suchen. Ich denke aber wohl, eher nicht. Habe ich auch nicht darauf geachtet.

Hier ein FdAR-Brief aus Radom gestempelt am 6.3.1940 als Feldpost-Einschreiben nach Nürnberg an das Stellvertretende Generalkommando 13. Armee Korps. Ankunft Nürnberg am 8.3.40.

Also ein FdAR-Brief, der ins Reich lief und nicht innerhalb des GGs blieb.



Schönen Tag.
Jochen
 
hajo22 Am: 20.12.2014 15:29:54 Gelesen: 147979# 41 @  
In [#18] hatte ich eine Postsache aus dem Distrikt Radom gezeigt.

Heute folgt eine Einschreib-Postsache aus dem Distrikt Warschau. Absender ist das Postamt Grojec, der Brief gestempelt am 25.2.1943 an die Zentralpostkasse in Krakau (Ankunft 27.2.).

In Krakau wurden die Couverts bei der Posteingangsstelle gesammelt (zur Freude der heutigen Sammler).



Viele Grüße und danke für den Hinweis zum Beleg Litzmannstadt. Völlig richtig, der Warthgau wurde ja in das Reich eingegliedert. Und im Reich wurde das Ablöseverfahren bis zum Untergang und darüber hinaus angewandt.

Jochen
 
hajo22 Am: 20.12.2014 17:49:58 Gelesen: 147957# 42 @  
In [#35] hatte ich schon eine 3-fach Mischfrankatur der Dienstmarken gezeigt.

Hier neuerlich eine Mischfrankatur, jetzt aber mit 2x12 Gr. AH in Kombination mit 60 Gr. der 1. Dienstmarken-Ausgabe (Mi. Nr. 11). Mir kommen bei diesem Brief Zweifel, war das wirklich eine "Dienstsache" oder nicht doch nur ein Privatbrief? Es fehlt der Dienststempel einer Behörde. Allerdings ist der Absender beim Militärversorgungsamt in Lublin (dienstverpflichtet oder angestellt, wer weiß).

Einschreibbrief aus Lublin 1 (im Einschreibzettel der Druck "001 g", was hat das zu bedeuten?) vom 16.7.1942 nach Halle/Saale, Ankunft 17.7.

Jürgen, kannst Du mir zur Mischfrankatur und zum R-Zettel etwas sagen?



"FdAR"-Briefe mit Marken-Zusatzfrankaturen besitze ich nicht. Sie dürften enorm selten sein.

Schönen Abend und jetzt lege ich die Pinzette zur Seite (wegen der Sportschau).
Jochen
 
Pepe Am: 20.12.2014 19:16:34 Gelesen: 147939# 43 @  
Grüße Euch Alleinunterhalter

Die wenigen Generalgouvernement Belege aus meiner Sammlung sind zum größten Teil noch philatelistisch beeinflusst. Der hier ist wohl Ausnahme. Die Ahnung und auch die Literatur habe ich nicht. Deswegen freue ich mich über eure Meinung.



MeF, Mi 21, Stpl. Warschau C, 1944 09 08

Nette Grüße
Pepe
 
hajo22 Am: 20.12.2014 19:32:53 Gelesen: 147936# 44 @  
@ Pepe [#43]

Bist Du sicher, daß das die Mi.Nrn. 21 sind (Kleinformat)? Die Marken sehen eher nach Mi.Nr.6 (Großformat, Zähnung!) aus.

Bedarfsbrief über 20 gr., Stempel auf dem scan nicht lesbar (Warschau C 1 F, Datum?).

Nette Samstagsgrüße
Jochen
 
Pepe Am: 20.12.2014 19:42:28 Gelesen: 147934# 45 @  
@ hajo22 [#44]

Da habe ich mich vertan, sorry.

Pepe
 
Jürgen Zalaszewski Am: 20.12.2014 20:05:30 Gelesen: 147930# 46 @  
@ hajo22 [#40]

Hallo Jochen,

das ist interessant, ich habe mir gerade noch einmal die entsprechenden Gebührenverordnungen der Deutschen Post Osten durchgelesen, die im Verordnungsblatt des Generalgouverneurs für die besetzten polnischen Gebiete und auch im Amtsblatt des Reichspostministeriums veröffentlicht worden sind. Bereits in der ersten Verordnung, die zum 15. November 1939 in Kraft trat, wurde aufgeführt, das im Verkehr der Behörden und deren Bedienstete Postkarten, Briefe bis 250 g usw. zugelassen waren, dass diese besonders gekennzeichnet sein mussten um als Dienstpostsendung anerkannt zu werden und das für Postsendungen der deutschen Behörden und deren reichsdeutsche Bedienstete die reichsdeutschen Bedingungen und Gebühren galten.

Das wird so oder so ähnlich in allen Postgebührenverordnungen angegeben, von einem Vermerk Frei durch Ablösung Reich liest man nichts. Man erhält den Eindruck, dass das Postgebührenablöseverfahren im Generalgouvernement überhaupt nicht zugelassen war. Er wurde wohl aber in der Zeit, als noch keine verbindliche Regelung der Postverhältnisse bestand, durch Kenntnis aus dem Reich angewandt und beibehalten. In der Verfügung Nr. 115/1940, veröffentlicht im Amtsblatt der Reichspost, wird neben den neuen Gebühren, die ab dem 1.3. 1940 (!) galten, der Hinweis abgedruckt: Bis auf weiteres sind unzulässig: Postwurfsendungen usw..., ... der Vermerk Frei durch Ablösung Reich. Bei Sendungen aus dem Generalgouvernement ist der Vermerk Frei durch Ablösung Reich vorläufig nicht zu beanstanden. Das erklärt Deinen Beleg ins Reich.

Nach meiner bescheidenen Einschätzung haben einfach sämtliche Behörden und Institutionen diesen Vermerk angewandt, ohne zu wissen, dass dieses Verfahren mit der Post abgesprochen sein musste (Vertrag) und dass Gebühren für Sendungen Pauschal zu zahlen waren. Weil die ganze Sache aus dem Ruder gelaufen und nicht mehr zu kontrollieren war, wurde dann zum 1. April 1940 der Freimachungszwang für Behörden im Generalgouvernement eingeführt. Zeitgleich gab es dazu die ersten Dienstmarken.



Dienstpostbrief vom 9.1.40 aus Wloszczowa unter Ablösevermerk nach Chemnitz i. Sachsen



Dienstpostbrief vom 1.6.40 aus Krakau nach Berlin. Mit der neuen Dienstmarke wurde der Vermerk Frei durch Ablösung Reich überklebt und somit unkenntlich gemacht.
 
Jürgen Zalaszewski Am: 20.12.2014 22:21:15 Gelesen: 147913# 47 @  
@ hajo22 [#42]

Hallo Jochen,

ich glaube auch nicht, dass das eine Dienstsache war. Der Vermerk lautet ja auch nur Deutsche Post Osten. Ich vermute mal, dass hier jemand die 60 Gr. der 1. Dienstmarkenserie sowie den Umschlag missbräuchlich verwendet hat. Mischfrankaturen zw. Dienst- und normalen Dauerserienmarken sind nicht so häufig. Leider kann ich so etwas in meiner Sammlung nicht dokumentieren, was aber nichts heißen soll.

Zum R-Zettel: Dieses Thema hat die ArGe Generalgouvernement schon vor Jahren behandelt. Obwohl keine Schriftstücke, Verfügungen oder ähnliches dazu aufgefunden wurden geht man davon aus, dass diese mit einer dreistelligen Nummer versehenen Einschreibaufkleber Selbstbucher-R-Zettel sind. Sie treten vor allem bei Behörden und Dienststellen der Verwaltung auf.

Beste Grüße
Jürgen
 
hajo22 Am: 20.12.2014 22:41:36 Gelesen: 147912# 48 @  
@ Jürgen Zalaszewski [#46]

Der Vermerk "Frei durch Ablösung Reich" bedeutete - ich formuliere das jetzt so wie ich es denke/verstanden habe - die Zahlung einer Jahrespauschale durch das Reich an die Reichspost zur Abgeltung der Postgebühren von Behördensendungen ohne bestimmte Zusatzleistungen wie z.B. Luftpost. Diese Jahrespauschale wurde - so denke ich - aufgrund von statistischem Material über die Anzahl der im Reich vorher verbrauchten Dienstmarken unter Anwendung von Hochrechnungen ermittelt/ berechnet oder geschätzt.

Für das Postaufkommen von Behörden im neu errichteten Postgebiet Generalgouvernement konnte aber noch kein statistisches Material zur Berechnung einer Ablösepauschale zur Verfügung stehen. Vermutlich dachten anfangs die neu installierten deutschen Behörden im GG, die Reichspauschale würde auch ihre Gebühren decken. Dem war eben nicht so. Das GG hatte postalisch Eigenständigkeit. Also mußten wieder schleunigst Dienstmarken herausgegeben werden (die Post brauchte Geld für ihre Leistungen).

Ich habe mir das so zusammengereimt, ohne konkrete Literatur zum Ablöseverfahren im GG. Kann also auch alles davon falsch sein.

Deine Meinung, Jürgen?

Ich zeige noch eine nicht so häufig vorkommende Portostufe bei den Dienstbriefen:

Deutsche Verwaltung der staatlichen Säge- und Holzwerke, Brief aus Chelm vom 16.1.1941 nach Lublin. Portorichtig mit 16 Gr. (6 und 10 Gr. der 1. Ausgabe) frankiert für Geschäftspapiere bis 100 gr. Gewicht.



Schönen Abend.
Jochen
 
hajo22 Am: 20.12.2014 22:48:25 Gelesen: 147908# 49 @  
@ Jürgen Zalaszewski [#47]

Kein Problem. Hier sind 2 solcher Briefe:



Danke für den Hinweis beim R-Zettel.

Schönen Abend.
Jochen
 

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