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Thema: Altdeutschland: Auslagen- und Postvorschuß-Belege
Das Thema hat 69 Beiträge:
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Magdeburger Am: 03.03.2010 12:03:13 Gelesen: 67837# 1 @  
Hallo Zusammen,

gäbe es ein Interesse an den Auslagen- und Postvorschuß-Belegen bei Altdeutschland eventuell in einem eigenen Thread?

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
Magdeburger Am: 07.03.2010 14:46:08 Gelesen: 67731# 2 @  
Hallo Zusammen,

diese Frage wurde verschoben, jedoch gab es bisher keine Antwort darauf. Allerdings scheint es doch einige zu interessieren.

Anbei einen Postvorschuss-Brief vom 03.11.1854, abgesendet in Magdeburg fast "nebenan" nach Barby. Der Brief selbst wog 2 1/10 Loth, wenn ich es richtig entziffere.

Adressiert ist er "An den ???meister Herrn August Richter". Unten links ist vermerkt "fünfzehn Silbergroschen Postvorschuß"

Die blaue "15" gibt den Postvorschuß wieder. Dazu kommt die Procuragebühr (Versicherungsgebühr) von 1 Sgr und da der Brief ab 2 bis excl. 3 Loth wog nochmals 3 Sgr bis 10 Meilen.

Postvorschuss : 15 Sgr
Procucagebühr : 1 Sgr
Brieftaxe : 3 Sgr
Gesamttaxe : 19 Sgr

Der Auslagenstempel wurde wie wir hier schön sehen, sowohl in schwarz (irrtümlich) als auch in rot, nachträglich? richtig, verwendet.



Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
Baldersbrynd Am: 14.03.2011 14:15:38 Gelesen: 67237# 3 @  
Hallo Ulf

Eine sehr gutes Idee mit dieser Thema, die Postvorschuß, Auslagen und Nachnahmebriefe interessieren mich sehr.

Schaut hier ein Auslagenbrief aus Pinneberg gesendet am 3.1.18XX nach Kiel. Portofreie Justizssache mit Behändigungsschein.

Brief Porto: 0 Sgr.
Behändigungsschein: 0 Sgr.
Prokuragebühr: 1 Sgr.

Postvorschuß: 16 Sgr.
Plus Procuragebühr: 1 Sgr.
Erhoben: 17 Sgr.

Viele Grüße
Jørgen


 
roteratte48 Am: 14.03.2011 19:01:01 Gelesen: 67216# 4 @  
@ Magdeburger [#2]

Gerade gesehen, und weil ich ein paar Briefchen zum Verkauf rausgesucht hatte, fiel mir dieser hier zum Thema passend auf:

Amtlicher Paketbegleitbrief (Akten, Gewicht 4 Pfund) vom Appelationsgericht in Leipzig an das Stadtgericht zu Leisniz vom 15. Mai 1845. Notiert sind 8 Thaler 6 Groschen 9 Pfg "Postavance"; da in Sachsen der Taler im 30-Taler-Fuß 300 Pfennige hatte (im Gegensatz zum Vereinstaler, der 360 Pfg wertete) sind die notierten 2597 Pfennige nachvollziehbar: 8 Taler = 2400 Pfg + 6 Groschen 9 Pfennige plus die unten links notierte Prokura in Höhe von 128 Pfg ergibt 2597 Pfennige. Wer kann mir bitte sagen, woher die zusätzlichen 2 Groschen 7 Pfg kommen, die zu der Notierung 2624 Pfg. führten?

Grüsse aus Baden - Rolf


 
BD Am: 14.03.2011 19:23:02 Gelesen: 67212# 5 @  
Hallo Rolf,

von Leipzig nach Leisnig waren es 6 Meilen.

Die einfache Brieftaxe bis 2,5 Hektas betrug 9 Pfennige für 6 Meilen.

Die Packereitaxe für Pakete von 3-4 Pfund betrug die 3 fache Briefgebühr, also für das Paket von 4 Pfund 27 Pfennige.

Der Paketbegleitbrief war, wenn einfaches Gewicht, frei.

Beste Grüsse Bernd
 
roteratte48 Am: 14.03.2011 19:48:49 Gelesen: 67205# 6 @  
@ BD [#5]

Hier werden Sie geholfen - dankeschön, Bernd ! Und Tippfehler sind eine meiner grossen Stärken. *gg* !

Gruss - Rolf
 
Magdeburger Am: 14.03.2011 19:51:41 Gelesen: 67204# 7 @  
@ BD [#5]

Hallo Bernd,

gibt es für Sachsen irgendwo eine Tabelle für die Pro-Cura - Berechnung ?

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
BD Am: 14.03.2011 20:17:44 Gelesen: 67196# 8 @  
Hallo Ulf,

ich habe noch keine gesehen. Aber leider finde ich bis 1850 absolut nichts über die pro cura oder Postvorschuß in einer Postordnung.

Rätselhaft.

In der Post-Tax-Ordnung vom 13.Juni 1850 ist die pro cura im § 36 wie folgt geregelt.



Beste Grüsse Bernd
 
Postgeschichte Am: 14.03.2011 20:56:44 Gelesen: 67180# 9 @  
@ BD [#8]

Hallo Bernd,

wenn Du in der Postordnung etwas über die pro cura erfahren willst, mußt Du schon etwas weiter zurück gehen. Erstmals wird die pro cura in der Postordnung vom 26.11.1782 erwähnt. Der Postvorschußdienst war zunächst nur im Verkehr der Behörden, später auch im Privatverkehr gegen Erhebung einer besonderen Gebühr neben dem Porto zugelassen.



Mit philatelistischem Gruß
Manfred
 
Magdeburger Am: 14.03.2011 21:01:37 Gelesen: 67177# 10 @  
@ BD [#8]

Hallo Bernd,

recht herzlichen Dank.

Für Preussen ist es relativ einfach: danach betrug das Procura 1 Sgr je 15 Sgr Postvorschuß bis 10 Rthr, daüber wird 1/2 Sgr je 15 Sgr fällig.

Diese Regelung galt ab 01.01.1825 bis 31.12.1860. Leider liegt mir für die Zeit vor 1825 auch nichts vor.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
Magdeburger Am: 14.03.2011 21:06:01 Gelesen: 67176# 11 @  
@ Postgeschichte [#9]

Hallo Manfred,

Deine Antwort habe ich erst jetzt gesehen.

Woher stammt diese Regelung, da ich die 75% für die aufgebende und 25% für ausgebende Postanstalt von Preussen her kenne?

Recht herzlichen Dank für die Antwort.

Ulf
 
BD Am: 14.03.2011 21:18:41 Gelesen: 67170# 12 @  
Hallo Manfred,

danke für das Zeigen des Ausschnittes. Habe ich noch nie gesehen, so eine frühe Verordnung zur pro Cura.

Allerdings muß es eine preußische? Verordnung sein, denn in Sachsen erhielt die Ausgabepostanstalt nach meinen vorhandenen Belegen nichts, die pro Cura stand nur der Ausgabe-Postanstalt zu.

Beste Grüsse Bernd
 
Postgeschichte Am: 14.03.2011 21:25:03 Gelesen: 67165# 13 @  
@ Magdeburger [#11]

Hallo Ulf,

die Regelung stammt aus der "Erneuerte und erweiterte allgemeine Post-ordnung für sämmtliche Königliche Provinzen" vom 26.11.1782. Diese galt für Preußen. Daher dürfte auch Deine Kenntnis stammen.

Den Begriff "Postnachnahme" habe ich erstmals in einer Verordnung vom 4.5.1850 gesehen. Der Begriff "Postvorschuß" ist mir schon in einer Verordnung vom 21.7.1849 bekannt, dürfte also schon vor diesem Zeitpunkt eingeführt worden sein.

Mit philatelistischem Gruß
Manfred
 
Magdeburger Am: 14.03.2011 21:55:18 Gelesen: 67155# 14 @  
@ Postgeschichte [#13]

Hallo Manfred

recht herzlichen Dank für die Information. Dann werde ich mal schauen, ob ich die Verordnung irgendwo finde.

Hallo Zusammen,

dann zeige ich mal einen Brief vom 01.03.1841 aus Magdeburg in das knapp 30 Meilen entfernte Bielefeld.

Unten links wurde vermerkt "12 Sgr sind von dem Königlichen wohllöblichen Ober=Post=Amt zu Magdeburg ... Herrschaftliche Polizeiliche Sache"



Leider ist die Siegelseite nicht mehr komplett, so dass nicht erkennbar ist, warum die Sendung nicht angenommen wurde.



Hier noch der Inhalt:



und



Der Brief läßt sich nach dem Regulativ vom 18.12.1824 taxieren und versuche mal den Weg hier zu beschreiben:

Die zugrunde liegende Entfernung sind hier knapp 30 Meilen und der Brief wog 1 1/2 Loth. Der Postvorschuß betrug 12 Sgr. Folgende Taxierung ist in Reihenfolge zu sehen:

12 3/4 - 22 3/4 - 28 - 22 3/4 - jeweils notiert und bei nachfolgendem Wert gestrichen.

Nach §68 war hierfür das Postgeld und das Procura zu zahlen. Das Procura beträgt hierfür 1 Sgr, wovon 9 Pfennige der aufgebenden Post zustanden und der Rest von 3 Pfennigen der ausgebenden Post.

Notiert wurden erstmal 12 3/4, also der Postvorschuß + der Procuraanteil für die aufgebende Post.

Das Postgeld wird nach § 31 bestimmt und besteht aus 2 Teilen:

1. Dem Betrag nach der Entfernung und 2. dem Wertbetrages.

Der 1. Teil ist bei einem Brief nach §§ 4 und 5 geregelt. Der einfache Brief bis 3/4 Loth kostet bei 20 bis 30 Meilen 5 Sgr. Für einen Brief von 1 bis 1 1/2 Loth die doppelte Taxe. Danach war für den Brief 10 Sgr an Porto anzuwenden.

Die Summe aus 12 3/4 Sgr + 10 Sgr = 22 3/4 wurden ebenfalls nun notiert.

Der zweite Teil aus § 31 ist im § 32 geregelt. Danach galt bis 1 Reichsthaler als Wertbetrag die einfache Brieftaxe, also der Betrag, als wenn der Brief nur 3/4 Loth wog.

Zu den 22 3/4 kommen also nochmals 5 Sgr Werthtaxe + 1/4 Sgr Procura für die ausgebende Post hinzu, so dass nun die notierten 28 Sgr vom Empfänger zu zahlen war.

Nun kam es jedoch zu einer Retoursendung.

Dies ist im § 74 geregelt. Danach ist die Retoursendung für einen Brief bis 2 Loth portofrei.

In den Anmerkungen wird nun im auf §68 Lit E auf folgendes hingewiesen:
Dort heißt es, dass im Falle der Retoursendung die 25 % Procura für die ausgebende Post und das Porto für den Postvorschuß, also dem gedachten Werthporto entfällt.

Für den Brief ist also der oben beschriebene 2. Teil des Postgeldes von 5 Sgr und 1/4 Sgr Procura zu streichen.

In Magdeburg wieder angekommen also wieder 22 3/4 Sgr.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
Postgeschichte Am: 14.03.2011 22:54:13 Gelesen: 67149# 15 @  
@ BD [#12]

Hallo Bernd,

der von mir gezeigte Ausschnitt stammt aus der "Postordnung", nicht aus einer Verordnung, während die von mir angeführten Begriffe "Postvorschuß" und "Postnachnahme" in Verordnungen aus den Jahren 1849 bzw. 1850 genannt werden. Nur damit nicht an einer falschen Stelle gesucht wird.

Gruß
Manfred
 
BD Am: 15.03.2011 20:08:41 Gelesen: 67125# 16 @  
Hallo Ulf,

besser kann man so einen herrlichen, aber komplizierten Brief nicht erklären. Super.

Nun habe ich ja die Postordnung mit dem § 36 @ BD [#8] von 1850, aber anscheinend hatte der Beamte 1853 in Leipzig sie nicht oder es hatte sich etwas geändert ( unwahrscheinlich). Paketbegleitbrief nach Oschatz mit Postvorschuß 1 Taler 27 Neugroschen 2 Pfennige = 57 Ngr. 4 Pf.

Aber der Beamte schrieb nur 1 Ngr. pro cura an und addierte sofort auf 58 4/10 Ngr. Da das Paket nur 24 Lot wog, kam als Mindesttaxe das 2 fache Briefporto ( 7 Meilen = 10 Pf. mal 2 = 20 Pf. = 2 Ngr.) dazu. Endtaxe ohne Zustellgebühr 60 4/10 Neugroschen.

Wenn ich die Postordnung und die geschriebenen 1 Ngr. sehe, möchte ich am liebsten Münzen oder BRD im Vordruckalbum nach Michel-Junior sammeln. Es ist zum verzweifeln.

Beste Grüsse Bernd


 
Magdeburger Am: 15.03.2011 20:43:01 Gelesen: 67117# 17 @  
@ BD [#16]

Hallo Bernd,

im DÖPV galt ab 01.04.1852 1/2 Sgr je 1 Thaler procura für den Postvorschuß, jedoch mindestens 1 Sgr. So kann es also durchaus sein, dass in Sachsen diese Gebühr schon so galt.

Hallo Zusammen,

Ein Kreuzband kann ich hier zeigen, welches mir ein wenig Kopfschmerzen bereitet. Abgesandt in Schleusingen, der L2 hiervon leider fast ohne sichtbares Datum, nach Blankenheim?

Oben links steht etwas unvollständig Postvorschuß R(eichsthaler) 2 (Thaler) 13 1/2 gute Groschen - denn nur dies würden die 61 1/2 gute Groschen entsprechen. Somit ist dieses Kreuzband vor dem 30.09.1821 gelaufen, da bis dahin 1 (Reichs)Thaler = 24 gute Groschen (gG) waren.

Weiterhin wurde 3 2/3 P(ro) C(ura) angeschrieben, welche somit die 65 1/6 gute Groschen ergeben.

Weitere 2 gG Taxe ? = 67 1/6 zzgl. 1 Bestellgeld ? ergeben die "rückseitigen" 68 1/6 gute Groschen.



die Rückseite:



Wer kann mir hier helfen ? Eine Postverordnung dieser Zeit habe ich leider nicht.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
Postgeschichte Am: 15.03.2011 22:06:09 Gelesen: 67107# 18 @  
@ Magdeburger [#17]

Hallo Ulf,

ich lese als Ort "Blankenhain". Dieser liegt in Thüringen. Vielleicht ist diese Angabe zur Ermittlung des Portos noch wichtig.

Gruß
Manfred
 
Werner Steven (RIP) Am: 16.03.2011 22:37:48 Gelesen: 67046# 19 @  
Hier eine kleine Übersicht für Preußen

1720 Kgl. Erlaß -- Versendung von Gerichtsakten künftig durch die Königliche Preußische Post - Entschädigung 8 bis 12 Groschen.

1782 Postordnung, -- Prokuragebühr: bis 1 Taler = 1 Guter Groschen, bis 5 Taler = 2 gGr, darüber 1 gGr je Taler. Annahmepostamt erhält ¾, Bestimmungsamt ¼.

1825 Portotaxregulativ, -- Es bleibt den Beamten überlassen Vorschüsse auf eigene Gefahr zu leisten. Prokuragebühr für die Beamten 5 bis 15 Sgr. = 1 Sgr. über 15 Sgr., von halben zu halben Taler bis 10 Taler 1 Sgr., dann weitere ½ Sgr. Teilung wie 1792.

1849 Amtsbl. Nr 46, -- Bis 50 Taler. Es gibt das Geld erst wenn der Empfänger gezahlt hat. Prokuragebühr und Porto zur Postkasse. Roter Stempel "Auslagen". Vorschußbetrag auf der Vorderseite, Gebühr auf der Rückseite.

1852 rev. Postvereinsvertrag: -- Bis 50 Taler bzw. 75 Gulden, im Vereinsgebiet (ohne Österreich) zugelassen. Mit Rückschein. Briefgebühr ½ Sgr. je Taler oder 1 Kr. je Gulden, mindestens 1 Sgr. oder 3 Kreuzer. Fahrpost.

August 1852: Preuß Reglement -- Unfrei und ohne Einschreibung. Prokuragebühr bis 5 Sgr nichts, über 5 bis 15 Sgr 1 Sgr. über 15 Sgr. bis 10 Taler für jeden Taler 1 Sgr., für jede weiteren halben Taler ½ Sgr.

1856 Reglement, -- Bis 50 Taler, 75 Gulden oder 87½ rheinländische Gulden.

1860 Postvereinsvertrag. -- Auf Frachtauslagen und Spesen auch mehr als 50 Taler etc. Prokuragebühr: außer der Briefgebühr für jeden Taler ½ Sgr., mindestens 1 Sgr. für jeden Gulden 1 Kreuzer, mindestens 3 Kreuzer. Briefgebühr und Prokuragebühr sind unteilbar.

1862 Amtsbl. Nr.106 -- Rückschein nicht mehr zwingend.

1868 Reglement der NDP -- Vorschußsendungen, Nachnahmesendungen, Postvorschüsse. Als Drucksache oder Warenprobe, Porto wie für Briefe.

1871 Amtsbl. Nr. 44 Bezeichnung Nachnahme ist weggelassen.

1874 ab 1.Januar -- Beförderungsgebühr bis 10 Meilen 2 Sgr. über 10 Meilen 4 Sgr.. Vorschussgebühr wie bisher. Kennzeichnung durch roten Auslagestempel, bei großen PAnst. durch Aufkleber ‟Postanstalt Auslagen”

1874 vom 18 Dezember Postordnung -- Meistbetrag 150 Mark, für jede Mark 2 Pf., mindestens 10 Pf. Aufrundung, durch 5 teilbar.

1878 7. September Amtsb. Nr. 110 Nachnahmeverfahren
 

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