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Thema: Shill Bidding - Verbotenes Preis Pushen bei Ebay
Richard Am: 08.04.2008 21:32:35 Gelesen: 47933# 1 @  
Im Philaforum hat sich unser amerikanisches Mitglied 'Carolina Pegleg' ausführlich mit dem 'pushen' unter rechtlichen Aspekten beschäftigt.

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Bei einigen geaeusserten Meinungen zum Thema "pushen" (englisch: "shill bidding"), regt sich bei mir doch leichter Widerspruch. Meine Meinung, kurz und knapp: Das Bieten auf eigene Angebote um den Preis hochzubieten ist unlauter. In den USA wird shill bidding sogar als Betrug angesehen. In einigen hochkaraetigen Faellen wurden fuer Verkaeufer Gefaengnisstrafen verhaengt. In Deutschland scheint man sich was die strafrechtliche Einordnung des shill biddings angeht schwer zu tun. Kaum zu glauben, dass es hierzu anscheinend noch keine einschlaegige Rechtsprechung gibt. Ob das Verhalten strafrechtlich Betrug ist, halte ich allerdings auch nicht fuer so wichtig.

Tatsache ist, dass das shill bidding gegen die Teilnahmebedingungen bei ebay (AGB) verstoesst. Alle Teilnehmer bei ebay, egal ob als Kaeufer oder Verkaeufer, haben einen berechtigten Anspruch darauf, dass sich der Vertragspartner an die Teilnahmebedingungen haelt. Genau wie beim Monopoly-Spiel oder bei einem Fussballspiel hat jeder der Teilnehmer einen Anspruch darauf, dass der andere den Spielausgang nicht manipuliert. Wer auf sein eigenes Angebot bietet manipuliert den Ablauf der Auktion entgegen den Teilnahmebedingungen, denen sich beide Parteien vorab unterworfen haben.

Tatsaechlich ist das eigene Angebot gar kein reales Kaufsgebot. Es handelt sich um ein Angebot ausschliesslich zum Schein / zur Taeuschung. Das Gebot auf den eigenen Artikel ist -- alles andere dahingestellt -- wegen Verstosses gegen die ebay-AGB unwirksam und waere zu annulieren, wenn der Kaeufer dies bei ebay verlangen wuerde. Natuerlich weiss der Kaeufer nicht, dass das Angebot nicht real war. Dies weiss nur der Verkaeufer, der den Artikel gepusht hat. Unter Ausnutzung des automatisierten ebay Systemes oder explizit eine Zahlungsaufforderung an den Kaeufer zu versenden, wissend dass der Kaufpreis unzutreffend eine Stufe oberhalb eines selbst abgegebenen unwirksamen Scheingebotes liegt, halte ich fuer treuwidrig, um das Wort "betruegerisch" nicht zu bemuehen. Zudem wird der Preis beim shill bidding auch aufgrund psychologischer Effekte hochgetrieben, da bei dem Bieter das Vorliegen eines Wettbewerbs um den Gewinn des Artikels suggeriert wird, der tatsaechlich gar nicht vorliegt. Ob dies einem fairen, offenen und ehrlichen Umgang unter Geschaeftspartnern entspricht, mag sich jeder selbst beantworten. Ich melde jedenfalls jedes Angebot bei dem ich fuer shill bidding Verdachtsmomente sehe bei ebay.

Wie gesagt, das ist meine Ansicht. Mir legt es fern mich im Forum -- zumal unter Freunden -- ueber Rechtsansichten zu streiten und hoffe, dass sich niemand angegriffen fuehlt. Jedenfalls nicht mehr angegriffen als ich mich durch die Ansicht, dass das Pushen in Ordnung sei, angegriffen (am Geldbeutel) fuehle.
 
- Am: 09.04.2008 08:11:40 Gelesen: 47913# 2 @  
@ Richard [#1]

Stimme Deinen Aussagen voll zu, doch wenn ich Ebay sehe mit seinen Veränderungen, dann tun Die mehr den Anbieter schützen als den Käufer. Hier nur als kleines Beispiel, mit den verändertem Neuheiten ist es so, das ich als Bieter meine Mitbieter nicht mehr erkennen kann, die Usernamen werden nur als zum Beispiel wie e..m angedeutet. Warum nur ? Wenn ich als interessierter Kunde auf Gebote mitsteigere und es taucht eine immer wiederkehrender Mitbieter auf, schau ich doch mal dessen Bewertungen und so weiter nach.

Also wird hier seitens Ebay mehr der Anbieter geschützt als der Käufer, aus der Sicht von Ebay vollkommen nachvollziehbar. Es geht ja um Gewinnmaximierung!

Mit Sammlergruß
Onkel-Otto
 
WernerII Am: 09.04.2008 16:56:11 Gelesen: 47891# 3 @  
@ Richard [#1]

Hallo Richard,

das mit Ebay stimmt. Allerdings hatte ich mal noch zu DM-Zeiten einen kpl. DDR-Jahrgang ** 1986 eingestellt. Er ging für 1 DM raus. Noch die Steckkarte, Umschlag, Ebay-Gebühren weg, was blieb da noch übrig? Ich habe geliefert! Aber ein zweites Mal passiert mir sowas nicht. Also Anruf bei einen Freund und dann erfolgt ein Gebot. Auch die Verkäufer können sich schützen. Auch wenn es Manipulation ist.

Viele Grüße
WernerII
 
EinStein Am: 09.04.2008 19:32:35 Gelesen: 47874# 4 @  
Als Käufer freut man sich, wenn man wie eben grade beschrieben einen kompletten Jahrgang für damals 1 DM ersteigert, aber als Verkäufer hat man bei solchen Sachen oft das Nachsehen und muss Briefmarken für unter 10 % Michelwert verschicken. Ist eben schon ärgerlich als Verkäufer.

Ich bin aber trotzdem ehrlich und biete meine Marken dann eben weltweit an und da sind die Chancen doch gleich größer, dass sie ersteigert werden.

EinStein
 
Henry Am: 09.04.2008 19:54:38 Gelesen: 47869# 5 @  
@ WernerII [#3]

Hallo Werner II,

genau dieses Verhalten ist es, das auch die anderen Anbieter, die mit sauberen Angeboten arbeiten, ins Zwielicht bringt, weil man es einfach nicht unterscheiden kann.

Wenn der Anbieter schon meint, dass er einen bestimmten Betrag erlösen will oder muss, dann soll er doch bitte auch den Startpreis entsprechend einrichten. Aber das tut der liebe Mann nicht, weil er nämlich gierig ist und auch noch möglichst die Einstellgebühr sparen will. Aber Ebay muss es ja sein!

Ich gönne es jedem Verkäufer, wenn er einen guten Preis erhalten kann. Aber ich gönne auch jedem den Reinfall, der hier an der falschen Stelle sparen will.

Im übrigen biete ich, wenn ich denn mal biete, immer nur den Preis, den mir die Ware wert ist. Und da ärgere ich mich noch nicht mal, wenn ich dann überboten werde.

Wünsche ein hohes Einkommen.
Henry
 
- Am: 09.04.2008 20:01:55 Gelesen: 47869# 6 @  
@ WernerII [#3]

Hallo Werner,

ich weiß wie ärgerlich das ist, teures für 1,00 DM oder auch Euro wegzuwerfen. Ich handhabe das ganz einfach, Gebote die bis 12 Stunden vor Auktionsende einen einigermaßen Preis (über 10%) nicht erreicht hat, diese Angebote werden von mir kurz und schmerzlos beendet. Ich sehe nicht ein das ich Teures fürn Apfel und Ei weggebe. Habe wiederholt erlebt, das Interessenten nachhinein Anfragen stellen wie: Hallo, ich habe die Auktion verpasst, kann ich den Artikel noch haben ? Meine Antwort: Wollen Sie die Marke haben, dann eher bieten, denn wer zu spät kommt bestraft das Leben.

Ein Großteil der Käufer bei Ebay lebt in der Vorstellung, bei Ebay gibt es was umsonst, Hustekuchen ! Wenn ich einen interessanten Artikel bei Ebay finde, egal ob Briefmarke oder Motorsäge, handele ich wie folgt, was ist mir der Artikel wert, dann gebe ich mein Gebot ab und dabei bleibt es.

Mit Sammlergruß
Onkel-Otto
 
- Am: 09.04.2008 20:47:32 Gelesen: 47861# 7 @  
@ Onkel-Otto [#6]

Ich ging bisher immer davon aus, dass man als Verkäufer Auktionen nicht mehr beenden kann, wenn ein Gebot eingegangen ist.

@ Henry [#5]

Ich stimme Dir voll zu: Ehrlichkeit währt immer noch am längsten.

Bei vielen Angeboten liest man schon mal: Startpreis nur € 1. Und dann ist das Verwundern groß, wenn am Ende steht: Startpreis = Zuschlagspreis!
 
AfriKiwi Am: 09.04.2008 23:57:12 Gelesen: 47850# 8 @  
Hallo Thema-Schreiber,

Finde dieses Thema sehr interessant weil endlich auch ich was ich schon lange vermutete, daß endlich das deutlich besprochen wurde mit dem €1 Startpreis und Selbstschuss.

Wie und wo es man anbietet ist immer eine Herausforderung.

Ich bestimme einen fairen Preis für meine Angebote und wenn einer meint es zu hoch zu sein, kann er unterhandeln. Er gewinnt normalerweise die erste Runde, man will doch Kunden behalten !

Erich
 
- Am: 10.04.2008 08:38:44 Gelesen: 47843# 9 @  
@ italiker [#7]

Auktionen auch mit Gebot oder auch mit mehreren Geboten können seitens des Anbieters bis zu 12 Stunden vor Ablauf beendet werden. Für den Anbieter fallen keine Gebühren an, es sei der Startpreis lag bei mehr als 1,00 Euro, dann fallen ja die Einstellkosten an.

Nehmen wir mal folgendes Beispiel, ich stelle Bund Block 67 postfrisch als Verkaufsangebot zum Startpreis von 1,00 Euro ein, 13 Stunden vor Ablauf der Auktion hat der Artikel ein Gebot von 1,00 Euro, in diesem Falle beende ich die Aktion vorzeitig, denn ich sehe nicht ein bares (in diesem Falle 3,25 Euro) dazuzulegen.

Es ist zwar nicht gesagt ob nicht bis kurz vor Ende der Auktion ein zweiter Käufer ein Gebot abgibt. Der 1. Bieter kann ja zum Beispiel 5,00 Euro geboten haben, jedoch bleibt es bei einem Euro wenn nicht ein 2. Bieter mit einsteigt.
Ebay könnte das ganze Prozedere einfach ändern, siehe Delcampe, auf dessen Plattform kann ein Anbieter den Startpreis so setzen wie er es haben möchte.

Im vorgenannten Falle des Blockes Bund 67 postfrisch wäre mein Startpreis 5,00 Euro gewesen. Ob nun der Block verkauft wird oder nicht, delcampe nimmt nur im Falle des Verkaufs eine Verkaufsprovision. Das gleiche bei Ebay sähe für mich als Anbieter wie folgt aus. Startpreis 5,00 Euro, hierfür verlangt Ebay 1,20 Euro Einstellgebühr, wird der Artikel dann auch noch verkauft, fallen weitere 5 % Provisionskosten an. Um hier nun plus minus null rauszukommen müsste das Auktionsergebnis mindestens 5,83 Euro bringen.

Der Vorteil bei delcampe ist keine Einstellkosten, Startpreis Festpreis frei wählbar, Auktionszeitraum bis zu 10 Wochen und bei nicht Verkauf, keine Kosten.
Der Nachteil, delcampe hat nicht genügend Kundschaft.

Onkel-Otto
 
duphil Am: 10.04.2008 10:38:34 Gelesen: 47835# 10 @  
Hallo an Alle!

Für mich ist die Sache ganz einfach: Wenn ich einen Artikel nicht für 1 € bei ebay verkaufen kann, aus welchen Gründen auch immer, biete ich ihn erst gar nicht an.

Fazit: Ich ärgere mich nicht.

Mit freundlichen Gruß

duphil
 
johenry. Am: 13.04.2008 14:04:30 Gelesen: 47801# 11 @  
Hallo duphil,

wie weiß man von Anfang an, dass ein Artikel mehr als 1 € bringt?

Johenry
 
duphil Am: 13.04.2008 16:59:33 Gelesen: 47789# 12 @  
Hallo johenry!

Ich habe doch geschrieben, das ich nur Artikel bei ebay einsetze, die ich auch im Notfall für 1 € verkaufen kann.

Bessere und gute Sachen gehen über einen Auswahlversand in den Verkauf oder in die Dublettenbücher für Tauschtage.

Mit freundlichen Gruß

duphil
 
Carolina Pegleg Am: 02.01.2009 22:39:12 Gelesen: 47412# 13 @  
Soeben bei ebay gemeldet:

Verkäufer hat 1000+ Bewertungen. Mein Gebot wurde von einem "neuen" Mitglied überboten, welches Null Bewertungen hat. Letzteres Mitglied hat gemäss der Gebotsübersicht aber insgesamt 400+ Gebote abgegeben zu 100% auf Artikel dieses Verkäufers. Quer durch alle Angebotskategorien. Also einen noch klareren Fall für das Vorliegen einer Zweitidentität des Verkäufers dürfte es m. M. kaum geben.

Auszug aus der formularmässigen Benachrichtigungs-Email von ebay:

"Wir werden Ihrem Hinweis so schnell wie möglich nachgehen und die von Ihnen genannten Mitglieder und deren Transaktionen prüfen. Wenn wir in unseren Ermittlungen überzeugende Hinweise finden, dass das von Ihnen genannte Mitglied gegen unseren Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote verstoßen hat, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über den Stand unserer Untersuchungen und den daraus folgenden Maßnahmen informieren können.

Tipp:

Den Status eines Mitgliedes können Sie auf der folgenden Seite unter "Mitglieder suchen" feststellen:

http://search.ebay.de/ws/search/AdvSearch?sofindtype=13

Wenn das Mitglied von dem Handel auf eBay ausgeschlossen wurde, erscheint auf der Bewertungsseite der Hinweis: "Nicht angemeldetes Mitglied"."

Ich werde in 2-3 Tagen prüfen, ob das Mitglied nunmehr als "nicht angemeldet" erscheint und werde das hier nachtragen (ohne Namen zu nennen). Ich denke, dies ist ein guter Testfall um zu sehen, was der vielzitierte ebay Käuferschutz wert ist.

Ich kann hier nur den Tipp geben, bei Übergeboten auf ebay stets auf den Namen des Bieters zu klicken, um Information zur Gebotsgeschichte dieses Bieters in annonymisierter Form zu erhalten. Hat der höhere Bieter einen grossen Prozentsatz von Geboten auf Artikel des Verkäufers ist Vorsicht angezeigt. Eine Meldung -- auch wenn es nur ein Verdacht ist -- dient allen Sammlern.

---

[Hinweis der Redaktion: Der obige Link führt zu keinem Ergebnis. Siehe Beitrag 16, letzter Absatz]
 
Robertomarken Am: 03.01.2009 10:10:01 Gelesen: 47382# 14 @  
@ Carolina Pegleg [#13]

Hallo Carolina !

Auf Deinen Link hin komme ich nicht weiter !

Zu Puschen allgemein folgendes: Laut Deinen Ausführungen geht es hier eindeutig uns hoch puschen auf eigene Gebote. Deine Meldung an Ebay denke ich wird nichts grossartiges ergeben. Ist der Anbieter ein umsatzträchtiges Mitglied wird da sicherlich nichts großartiges passieren. Seitens Ebay kommen hier die üblichen Standardmails, viel blah blah !

Was kann und sollte man beachten? Ist man als Käufer an einem Artikel interessiert und ist der innerlichen Überzeugung, der angebotene Artikel wird künstlich hochgepuscht, Finger weg. Den eins ist sicher, man muss ja nicht bieten und schon gar nicht wenn der Preis hochgetrieben wird. Übrigens gab und gibt es dieses hochpuschen auch bei ganz normalen (nicht online Auktionen) Oft sind bei Auktionen die Besitzer der Artikel anwesend und zocken bisschen mit.

Robert
 
Lars Boettger Am: 03.01.2009 10:19:56 Gelesen: 47380# 15 @  
@ carolina pegleg

Das Bieten auf eigene Angebote ist in Deutschland m.W. nicht verboten. Ich warte darauf, bis ein Anbieter gegen eBay-Deutschland wg. einer Sperre wg. Pushens klagt.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Carolina Pegleg Am: 03.01.2009 15:14:41 Gelesen: 47342# 16 @  
@ Lars Böttger [#48]

Ich schätze Dich sehr, aber die Äusserung in [#48] setzt die falschen Signale. Shill bidding ist in einigen Ländern gesetzlich verboten. In Deutschland ist es auch m. W. nicht gesetzlich verboten, was mit der Detailausgestaltung des Betrugstatbestandes im deutschen Strafrecht zu tun haben mag, aber sicher nicht mit einer planmässigen rechtlichen Billigung eines "ehrenwerten" Verhaltens. In Deutschland sind Käufer gegen das Pushen "nur" durch die AGB von ebay geschützt: http://pages.ebay.de/help/policies/seller-shill-bidding.html

Diesen AGB haben sich Verkäufer und Käufer unterworfen und sie bilden den Geschäftsrahmen. Wenn ich Deine Äusserung richtig verstehe, behauptest Du das AGB-mässige Verbot des Bietens auf eigene Angebote sei unwirksam und Du wartest nur darauf, dass jemand dieses unlautere Verhalten von ebay durch Klage zu Fall bringt. Du suggerierst somit shill bidding sei OK, ebay habe unrecht. Es gibt für eine Unwirksamkeit dieser Klausel aber keinerlei Anhaltspunkte. Wenn Du der Meinung bist, alles was nicht strafrechtlich Betrug ist, sei zivilrechtlich erlaubt, hast Du (zum Glück) schlicht unrecht. Ebay untersagt als internationale Handelsplattform ein in anderen Ländern gesetzwidriges Verhalten. Es spricht sicher nicht dagegen in AGBs höhere Standards an Lauterkeit, Fairness und Einhaltung von Treu- und Aufklärungspflichten zu fordern, als sein gegenüber nach deutschem Recht gerade nicht zu betrügen.

Wenn es etwas gibt, worauf wir als Sammler warten sollten, dann darauf, dass ein mutiger Richter in Deutschland in extremen Fällen der Täuschung des Käufers über die tatsächliche Höhe des Kaufpreises durch Pushen des Preises den Betrugstatbestand als erfüllt ansieht. Siehe zur Unlauterkeit des Pushens auch meine Meinung in [#1].

@ Robertomarken

Ob ebay in dem von mir berichteten Fall etwas unternimmt, bleibt abzuwarten. Der Link ist mir in [#13] beim Kopieren des Textes der formularmässigen Email die ich erhalten habe mit hinein geraten. Dies ist die Suchseite, wo ich prüfen kann, ob das Mitglied, um das es geht noch aktiv ist. Ansonsten hat der Link keine Bedeutung.
 
Lars Boettger Am: 03.01.2009 15:46:11 Gelesen: 47331# 17 @  
@ carolina pegleg

Ich hätte wohl besser "Vorsicht Sarkasmus" vor mein Posting gesetzt. Ich sehe die Gefahr, dass ein Schlaumeier in Deutschland gegen die AGBs von eBay klagt, wenn er aufgrund "Puschens" ausgeschlossen wird. Und ich halte es persönlich für nicht unmöglich, dass er vor einem deutschen Gericht recht bekommt. AGBs sind m.E. dem lokalen Recht immer untergeordnet. Sonst könnte eBay "Gesetze" machen.

Mit noch mehr Sarkasmus: Wer sich auf eBay einlässt (Käufer oder Verkäufer), ist selbst schuld. Oder netter formuliert: Muss wissen, was er tut.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Harald Zierock Am: 03.01.2009 16:47:25 Gelesen: 47319# 18 @  
Hallo Italiker,

das mit Delcampe stimmt ! Es ist viel besser als Ebay.

Ebay hat nur einen großen Namen und will schnell zu Geld kommen.

Viele Grüsse,

Harald
 
AlleWeltSammler Am: 03.01.2009 16:54:38 Gelesen: 47317# 19 @  
Hallo zusammen,

ich bitte dringend darum, dieses Thema nicht zu einer Anti-ebay-Kampagne werden zu lassen. Man muß folgendes klar betrachten: Ebay stellt lediglich den Marktplatz zur Verfügung und verdient damit nun mal sein Geld. Dafür gibt es AGBs.

AGBs müssen in Einklang mit den gültigen Gesetzen stehen, das ist Fakt. Solange sie dieses tun, wird wohl kein Richter gegen diese AGBs entscheiden. Und falls doch übt ebay auf seinen Internetseiten immer noch "Hausrecht" aus und entscheidet selbst, wer dort Mitglied ist oder wer rausfliegt. Shill bidding ist für Bieter absolut ärgerlich, keine Frage. Ich stehe hinter jedem, der so etwas aufdeckt und ebay meldet.

Ebay muß als Inhaber seiner Internetseiten natürlich eine überwachende Funktion einnehmen um die Einhaltung der AGBs zu gewährleisten. Ich bin mir sicher, daß Mitglieder umgehend gesperrt werden, sobald Unregelmäßigkeiten bekannt werden.

Mich wundert es immer wieder, wie viele Menschen über ebay meckern aber trotzdem intensiv bei ebay Lose anbieten und Gebote abgeben. Müßten diese Leute ebay nicht den Rücken kehren ?

Was mich im Zusammenhang mit dem eigentlichen Thema interessiert: Gibt es Erfahrungen mit shill-bidding auch bei anderen Internetauktionen ?

Viele Grüße, Micha
 
Robertomarken Am: 03.01.2009 19:22:32 Gelesen: 47301# 20 @  
@ Lars Boettger [#17]

Mit noch mehr Sarkasmus: Wer sich auf eBay einlässt (Käufer oder Verkäufer), ist selbst schuld

Lars, so ganz verständlich ist Deine Aussage nicht !

Ebay hat doch sicherlich auch gute Seiten, schaut man sich an was alles angeboten wird (lassen wir mal unser Hobby ausser Sichtweite) welche Auswahl habe ich im diesem riesengroßen virtuellem Kaufhaus. Ich finde für Anbieter sowohl auch Käufer ist diese Art der Vermarktung einmalig. Und das gehört nun mal in einer globalen Welt dazu.

Das jedes Ding zwei Seiten hat, gute sowie böse, das muss man hinnehmen.

Nur mal so als Beispiel, ein Bekannter hat auf dieser Plattform eine älteren Traktor angeboten (kein Oldtimer). Auf dem hiesigen Mart hätte er eventuell mit viel Glück 500 Euro eingebracht. Nun läuft das gute Stück in Polen, Verkaufspreis 2430 Euro.

So ein Verkauf wäre vor Jahren gar nicht denkbar gewesen.

Schönen Abend noch Alle !

Robert
 
Lars Boettger Am: 04.01.2009 11:56:16 Gelesen: 47256# 21 @  
@ micha

eBay interessieren in erster Linie Umsätze und Erträge. In den drei Jahren, in denen ich für den BDPh die Fälschungsbekämpfung bei eBay koordiniere, ist deren deutsche Dependance fast "leergeräumt" worden. Die Anzahl der Anbieter mit Billigstfälschungen hat in der gleichen Zeit stark zugenommen. Die "1-Euro-Volksauktion" hat die Kategorien zugemüllt.

Die Meldungen bezüglich "Shill Biddings" sind oft ignoriert worden. Eine aktuelle Meldung über einen Ring von Abzockern und Puschern wurde nur sehr halbherzig bearbeitet.

@ robert

Es gibt die positiven und die negativen Seiten von eBay. Manchmal wird man positiv überrascht. Oft gehen Dinge weit unter dem Wert weg. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer.

Ich kaufe und verkaufe bei eBay. Aber ich finde mehr bei Delcampe und noch mehr auf Trödelmärkten und Briefmarkenbörsen. Und zu günstigeren Preisen. Auch bei Real-Auktionen werde ich fündig.

Du hast recht, eBay gehört zur Welt dazu. Aber es ist eine Welt für sich, mit eigenen Regeln und einer Scheintransparenz (siehe Scan). Wer im Briefmarkenbereich als Sammler nicht weit fortgeschritten ist, der hat schlechte Karten.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Robertomarken Am: 04.01.2009 12:12:54 Gelesen: 47251# 22 @  
@ Lars Boettger [#21]

Sicherlich hast Du Recht, es ist nicht alles Gold was glänzt! Das Problem mit dem zumüllen hat Ebay selbst in schuld, mit den kostenlosen Volksauktionen wird teilweise der reinste Schrott eingestellt.

Delcampe ist da auch nicht wesentlich besser da wird von 1 Cent bis was weiss ich eingestellt. Gebührenfreies einstellen ist die Grundlage dafür. Suche ich bei Delcampe oder Ebay z.B. nach Bund Neuheiten gestempelt muss ich mir aberhunderte von Auktionen durchblättern um endlich was passendes zu finden. Dazu kommt noch in habe nur ISDN Anschluss das geht einen gewaltig auf den Zeiger.

Hab da mal eine Frage: Du kaufst und verkaufst bei Ebay, auf ein und dem selben Nicknamen ?

Schönen Sonntag noch
Robert
 
Lars Boettger Am: 04.01.2009 12:46:16 Gelesen: 47244# 23 @  
@ robert

Delcampe: Ich nutze bei meinem Sammelgebiet Luxemburg die Funktion, mir alle neu eingestellten Angebote anzeigen zu lassen. Das sind ca. 4-5 Seiten pro Woche. Mit DSL ist das eine Sache von 10 Minuten.

Bei eBay hab ich ein privates Konto (zum Kauf, selten zum Verkauf) und ein gewerbliches Konto (zum Verkauf, selten zum Kauf).

Beste Sammergrüsse!

Lars
 
Stempelwolf Am: 04.01.2009 19:10:22 Gelesen: 47221# 24 @  
@ Robertomarken [#22]

Hallo Robert,

ich suche gerne bei Delcampe und ich besitze auch nur einen ISDN-Anschluß (DSL-Notstandsgebiet) aber ich brauche meist nur ca. 3 Minuten bis ich die Artikel sehen kann, die auf meinen Suchbegriff passen. In Deinem Fall würde ich also folgendermaßen suchen:

in Kategorien suchen>Philatelie>Europa>Deutschland>2000->gestempelt> und auf dieser Seite die Einstellung "neueste Angebote zuerst" wählen und dann aus den ca. 20.000 Artikeln mittels den Suchbegriffen: Michel- oder Yvertnummer oder dem Ausgabeanlass die Masse durchsuchen.

Also ich habe schon sehr häufig bei Delcampe mehr und bessere Angebote gefunden als bei Ebay!

Und nebenbei frische ich meine Sprachkenntnisse von Französisch und Englisch auf.

Beste Grüße
Wolfgang
 
Robertomarken Am: 05.01.2009 09:23:45 Gelesen: 47188# 25 @  
@ Stempelwolf [#24]

Hallo Wolfgang, Danke für den Tipp !

Mit den Sprachkenntnissen habe ich so meine Probleme und die Badel Übersetzungshilfe bei Delcampe ist oft nicht wirklich hilfreich da nicht 1 zu 1 übersetzt wird. Aber man kann ja mit Händen und Füßen sich auch verständlich machen.

Französisch fand ich immer schon gut !

Mit einen schmunzelndem Lächeln
Robert
 
Stempelwolf Am: 05.01.2009 22:30:57 Gelesen: 47155# 26 @  
@ Robertomarken [#25]

Hallo Robert,

zur Fremdsprachenübersetzung verwende ich den kostenlosen "Google Übersetzer":

http://translate.google.de/translate_t#.

Es wird manchmal zwar lustig übersetzt aber für das Gröbste reicht es.

Beste Grüße
Wolfgang
 
rudolfo Am: 09.01.2009 15:56:40 Gelesen: 46878# 27 @  
Hallo interessierte,

ebay (Online-Auktionen) sind nach deutschem Gewerberecht keine Auktionen (Versteigerungen); hierzu gibt es bereits einige rechtskräftige Urteile.

Für Versteigerungen (Auktionen) gibt es in der Gewerbeordnung (§34 und folgende) klare Richtlinien, in denen insbesonders das "Shill Bidding" absolut verboten ist; mir dürfte erkennbar ein "Shill Bidding" nicht auffallen, denn dann würde ich bis zum letzten kämpfen, um mein Recht zu bekommen; wenn jemand für 1,-€ anbietet, dann muß er auch bereit sein, das Angebotene für 1,- € zu verkaufen!
 
Lars Boettger Am: 09.01.2009 17:18:19 Gelesen: 46863# 28 @  
@ rudolfo

Bitte nennen doch den Paragrafen, in denen das Bieten auf eigenen Angebote (nicht als Versteigerer!) ausdrücklich verboten ist. Der 34b GewO bezieht sich nur auf den Versteigerer, nicht auf Einlieferer.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Robertomarken Am: 09.01.2009 17:49:26 Gelesen: 46852# 29 @  
@ rudolfo [#27]

Deine Aussage: Um mein Recht zu bekommen; wenn jemand für 1,-€ anbietet, dann muß er auch bereit sein, das Angebotene für 1,- € zu verkaufen!

Wie soll er das den können, wenn Dein Gebot überboten (gepuscht) wurde. Der Anbieter ist doch verpflichtet den Artikel, nach Ende der Auktion, an den Höchstbietenden nach Bezahlung des Artikels abzugeben. Die Kernfrage ist doch "was ist Shill Bidding", laut Ebay das bieten auf eigene Artikel, wenn der Kumpel aus Bochum oder der Freund aus Kiel mitbietet, nur um den Preis hochzutreiben, ist das den kein "Shill Bidding" ?

Ich sehe da keinen Unterschied.

Robert
 
rudolfo Am: 09.01.2009 18:04:45 Gelesen: 46851# 30 @  
Hallo Lars,

wenn du deine eigene Ware anbietest, dann bist du doch Versteigerer (Verkäufer) deiner Ware (34b u.f. GewO).

gruss rudolfo
 
rudolfo Am: 09.01.2009 18:13:45 Gelesen: 46849# 31 @  
Hallo Roberto,

mein Beitrag war hier etwas zu wenig präzise: Ich meinte, wenn kein Gegenbieter dabei war, muss das Los für 1,- € verkauft werden und dürfte vom Anbieter nicht zurückgezogen werden können. Alles Andere ist selbstverständlich verbotenes "Shill Bidding". Hier kann die Beobachtung der Mitbieter (oder Gegenbieter) hilfreich sein, vor allem dann wenn sie als 2. oder 3. Bieter immer wieder bei diesem Verkäufer auftauchen.

gruss rudolfo
 
Lars Boettger Am: 09.01.2009 19:24:59 Gelesen: 46837# 32 @  
Hallo Rudolfo,

Du hast erklärt, dass eBay keine Auktion im Sinne der GewO ist. Damit bin ich zwar Anbieter, aber kein Auktionator. Das Bieten auf meine eigenen Waren ist mir damit nicht gesetzlich verboten, oder? Moralisch verwerflich, durch eBay-AGBs verboten, aber der Staatsanwalt wird morgen nicht bei mir klingeln.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Manowar Am: 09.01.2009 19:25:20 Gelesen: 46837# 33 @  
Nun mal ehrlich:

Wer von uns hat denn noch NIE einem Freund oder so gebeten auf seine Auktion zu bieten? Wer stellt denn schon einen Artikel im Wert von 100 € ein lässt zu, dass der Artikel für 10 € weggeht? Egal ob das Briefmarken, Fernseher oder Videospiele sind: Es ist doch immer so, dass man als Anbieter einen möglichst hohen Gewinn haben möchte. Da nutzt man alle Tricks, ob erlaubt oder nicht.
Wenn man halbwegs schlau ist und nicht viel verkauft, kann einem das auch keiner nachweisen!
 
Kalmimaxiss Am: 10.01.2009 12:54:37 Gelesen: 46800# 34 @  
@ Manowar [#33]

Wahr gesprochen!

Es gibt Heilige ... und Scheinheilige ... Wenn es so viel Ehrliche geben würde, würde der Himmel aus allen Nähten platzen!

Siehe auch Thread zur Wiederverwendung nicht abgestempelter Wertzeichen.
 
Robertomarken Am: 10.01.2009 19:04:08 Gelesen: 46774# 35 @  
@ Manowar [#33]

Sicherlich hast Du recht, aber es geht auch anders, um auf das hochpuschen zu verzichten, Freunde und Kumpels nicht zu belästigen, gibt es doch die Möglichkeit sein Angebot rechtzeitig (12 Stunden vor Ende der Auktion) zu beenden, egal ob mehrere Gebote oder nur ein einzelnes vorliegt. Mache ich hin und wieder, den zu verschenken habe ich auch nichts. Der Artikel kann anschließend bedenkenlos wieder eingestellt werden. Wenn Du Glück hast kannste ihn vorher noch verkaufen den bei ausgelaufenen Auktionen melden sich häufig in Anschluss Beobachter und fragen an ob der Artikel noch zu haben ist. Auch das ist vollkommen legal, den die Auktion ist beendet und daher ist Ebay nicht benachteiligt worden.

@ Kalmimaxiss [#34]

Zu Heilige und Scheinheilige, Denke in der Hölle sich zu treffen wird nicht wesentlich schlimmer sein als im Himmel !

Schönes Wochende Euch Allen
Robert
 
Manowar Am: 10.01.2009 21:14:59 Gelesen: 46754# 36 @  
@ Robertomarken [#35]

Du hast natürlich Recht, so geht es auch.

Tja, jeder so wie er es will.
 
Kalmimaxiss Am: 11.01.2009 16:17:56 Gelesen: 46723# 37 @  
@ Robertomarken [#35]

Viele Bieter geben ihr Gebot erst kurz vor Ende ab (ist eigentlich der Normalfall!), z.T. auch per Sniper - warum sollte ich 12h vor Ende der Auktion schon erkennen, dass kein höheres Gebot vorliegt (Sniper) bzw. jemand vor dem Bildschirm lauert, frei nach dem Motto: drei-zwei-eins---meins !

Ich habe öfters den Eindruck, dass diejenigen sich am meisten über solche Praktiken (Sniper, Pushen) echauffieren, die diese Methoden einfach nur nicht beherrschen.

Und würde Ebay seine Auktionsgebühren senken, wäre das Pushen uninteressant!
 
Illgen Am: 11.01.2009 16:38:20 Gelesen: 46716# 38 @  
Auch Snipen ist nach den AGB verboten!

Denkt immer daran der Mensch ist ein Raubtier!

Und ich kann alle verstehen die die Waren mit einem Euro einstellen aber eigentlich mehr erhalten wollen. Denn ebay ist sehr teuer wenn man mit hohen Geboten einsteigt.

Mit den Snipen habe ich mich schon beschäftigt, ist mir aber etwas unheimlich, wenn andere das für mich machen.

Niemand hat was zu verschenken.

Lieber Gruß!
 
Kalmimaxiss Am: 11.01.2009 18:06:02 Gelesen: 46703# 39 @  
@ Illgen [#38]

"Mit den Snipen habe ich mich schon beschäftigt, ist mir aber etwas unheimlich, wenn andere das für mich machen"

Glaube mir, das machen alle(!) Ebay-Profis! Wer was anders behauptet, sei/ist (schein-)heilig !
 
Lars Boettger Am: 11.01.2009 18:29:53 Gelesen: 46696# 40 @  
@ lllgen

Da ich nicht den ganzen Tag vor dem Computer sitze, benutze ich ein Sniperprogramm. Und zwar ohne Gewissensbisse. Durch mein Snipergebot bekommt der Verkäufer in der Regel mehr, als ohne mein Gebot.

@ manowar

Du bagatellisierst das Bieten auf eigene Angebote. "Wer hat denn noch nichts geklaut" - "...eine rote Ampel überfahren" - "...im Halteverbot geparkt" usw., usf. Wer eine Marke hat, die 100 Euro wert ist, bekommt den Gegenwert auf einer Realauktion. Meine besseren Sachen liefere ich grundsätzlich bei einem seriösen Auktionshaus ein. Wer damit zu eBay rennt, ist entweder verzweifelt, uninformiert oder glaubt an das Gute im Menschen.

Beste Sammlergrüsse!

Lars - der genau einmal einen Freund gebeten hat, auf eine eingestellte CD zu bieten, damit die nicht verkauft wird. Die CD hab ich immer noch ...
 
Manowar Am: 12.01.2009 11:20:06 Gelesen: 46659# 41 @  
@ Lars Boettger [#40]

Du hast natürlich Recht. Wir leben in einem Rechtsstaat und was verboten ist, ist nun mal verboten. Darüber brauchen wir uns nicht unterhalten. Es ärgert mich auch, wenn ich mal etwas ersteigern will und ich kurz vor Schluß überboten werde und 5 Minuten später eine Email mit einem Angebot an einen unterlegenen Bieter bekomme.

Trotzdem müssen wir doch auch die Realität betrachten. In so gut wie jedem öffentlichen Park ist das betreten der Grünflächen durch eine Hausordnung verboten. Trotzdem liegen jeden Sommer tausende Menschen auf den Grünflächen. Dieses ist sicherlich etwas anderes und der Vergleich hinkt ein wenig, aber was ich damit sagen will ist, dass es oft so ist, dass auch verbotene Dinge von der Mehrheit gemacht werden und damit irgendwo auch akzeptiert sind.
 
Lars Boettger Am: 12.01.2009 11:59:09 Gelesen: 46651# 42 @  
@ manowar

Ich habe bei über 2.000 Käufen noch nie ein "Angebot an unterlegene Bieter" bekommen (zumindest kann ich mich an keines erinnern). Das mag u.a. daran liegen, dass ich zu 99% mit einem Sniper arbeite bzw. nur 1-2 Euro auf Restsammlungen und Kleinzeug biete.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
roteratte48 Am: 12.01.2009 13:18:21 Gelesen: 46635# 43 @  
Wer eigentlich ist in der Lage, einem älteren, geistig nicht mehr ganz so beweglichem Herrn wie mir den moralischen Unterschied zwischen einem "Sicherungsgebot" (= shill bidding) und kostet nix und ist verboten und dem in etlichen, von eBay willkürlich festgelegten Kategorien (z.B. in der in manchen Punkten durchaus vergleichbaren Kategorie 'Antiquitäten') üblichen Festlegen eines Mindestpreises (=Reserve; ist kostenpflichtig und nicht nur erlaubt, sondern erwünscht)?

In beiden Fällen stellt der Verkäufer mit z.B. 1.- EUR Startpreis ein, in beiden Fällen ist für den Bieter der Reservepreis nicht ersichtlich, in beiden Fällen soll die Auktion dadurch 'in Gang kommen' und interessanter erscheinen. Bleibt der Verstoss gegen die AGB der Platform - gilt in gleichem Maße für den Einsatz des Snipers. Ich geh dann mal weitergrübeln.

Liebe Grüsse - Rolf
 
Kalmimaxiss Am: 12.01.2009 13:32:11 Gelesen: 46631# 44 @  
@ Lars Boettger [#42]

Kommt sicher auch auf das Angebot an:

Bei einem Klassik-Brief aus Luxemburg z.B. gibt es sicher kein identisches Zweitangebot, während z.B. bei modernen Flugbelegen der Veräußerer oft mehrere identische Belege zur Verfügung hat und sie den unterlegenen Bietern noch einmal offerieren kann.
 
Manowar Am: 12.01.2009 15:07:46 Gelesen: 46616# 45 @  
@ Lars Boettger [#42]

Mmhhh, also mir ist das schon des öfteren passiert. Auch bei anderen Artikeln wie Briefmarken. Es geht ja dann auch darum, dass man z.b. 10 Minuten vor Ende mit 5 € Höchstbieter ist und das eigene Maximalgebot liegt bei 7 €. Kurz vor Schluß geht der Preis auf 7,50 € und man bekommt diese Mail "Angebot an unterliegenden Käufer" mit dem Vorschlag, den Artikel für 7 € kaufen zu können.

Ich habe das bisher immer abgelehnt, auch wenn es der Preis war, den ich eigentlich bereit gewesen wäre zu bezahlen, weil ich es nicht in Ordnung finde.

Aber das ist ein zweischneidiges Schwert, auf der einen Seite ärgert man sich über solche Praktiken, auf der anderen wendet man ähnliche Praktiken selber an.
 
asmodeus Am: 12.01.2009 15:23:12 Gelesen: 46611# 46 @  
@ Lars Boettger [#42]

Es ist mir schon öfters passiert. Entweder kurz nach der Auktion oder einige Wochen später mit der Begründung: Bieter hat nicht bezahlt/meldet sich nicht und ich könnte es zu meinem Höchstpreis bekommen. Ob man es glauben soll oder nicht, war mir dann auch egal und habe hin und wieder nachträglich zugeschlagen. Auch das ähnliche Artikel mehrfach vorhanden sind, kann vorkommen und der Bieter spart sich die Gebühren.
 
Robertomarken Am: 13.01.2009 10:28:11 Gelesen: 46549# 47 @  
@ Manowar [#45]

Aber das ist ein zweischneidiges Schwert, auf der einen Seite ärgert man sich über solche Praktiken, auf der anderen wendet man ähnliche Praktiken selber an.

Mal eine ehrliche Aussage, finde ich gut !

Übrigens, Auktionshäuser bieten nach Ende häufig eine Nachlassrabatt auf nicht verkaufte Artikel an. In etwa könnte man das ja vergleichen, der Anbieter hatte sich einen höheren Preis vorgestellt, ist im nachhinein jedoch auch bereit einen Rabatt zu gewähren, Untergebote werden dann auch schon mal schnell angenommen.

@ roteratte48 [#43]

In beiden Fällen stellt der Verkäufer mit z.B. 1.- EUR Startpreis ein, in beiden Fällen ist für den Bieter der Reservepreis nicht ersichtlich, in beiden Fällen soll die Auktion dadurch 'in Gang kommen' und interessanter erscheinen.

Bei einer Auktion mit Startpreis 1,00 Euro sowie Angabe eines Mindestpreises ist das auch so eine Sache. Du möchtest für Deinen Artikel 100,00 Euro der ist nun als Mindestpreis eingegeben. Der Bieter weiß das nicht und nun kommt Lars und Co ins Spiel, er will für 1,00 oder 2,00 Euro mit Sniper, da hat er keine Chance. Das Übel ist, ein Sammler der bereit ist in etwa ein vernünftiges Gebot zu bieten, bietet als erstes 10,00 Euro nun erhält er die Meldung Sie sind höchstbietender der Mindestpreis wurde nicht erreicht, leicht verärgert bietet er in 10 Schritten bis 80,00 Euro Nach jedem Gebot erhält er die frustrierende Meldung, Sie sind Höchstbietender leider...

Er hat die Schnauze voll und verläßt enttäuscht das Schlachtfeld, den was ist frustrierender als immer unterlegener Bieter anzustehen nicht einmal das kurze Glücksgefühl verspüren zu dürfen, Glückwunsch Sie sind zur Zeit Höchstbietender !

Gruss
Robert
 
Schwämmchen² Am: 27.03.2021 22:43:36 Gelesen: 14905# 48 @  
Nach unbestätigten Gerüchten, hat eBay das pushen auch extrem vereinfacht, da man das nicht mehr in der Gebotsliste angezeigt bekommt.

Wenn dem so ist, können wir bald noch verrückterte Ergebnisse erwarten! :D

[Redaktionell kopiert aus dem Thema "China: Enorme Sammlung - was ist davon zu halten ?"]
 
Richard Am: 28.03.2021 15:08:47 Gelesen: 14809# 49 @  
@ alle

Nach unbestätigten Gerüchten, hat eBay das pushen auch extrem vereinfacht, da man das nicht mehr in der Gebotsliste angezeigt bekommt.

Ist dies nur ein Gerücht oder sind einem der Mitglieder handfeste Fakten bekannt ?

Schöne Grüsse, Richard
 
22028 Am: 28.03.2021 15:46:08 Gelesen: 14776# 50 @  
@ Richard [#49]

Die Aussage von schwämmchen an sich ist Blödsinn. Fakt ist aber dass die Bietennamen schon seit einiger Zeit nicht mehr im Klarnamen ersichtlich sind.

Wenn man aber auf den Bieternamen klickt sieht man das Bietverhalten vom Bieter bei dem bei dem betreffenden Anbieter und kann dann seine Schlüsse ziehen.

Der gezeigte Bieter auf die China Sammlung hatte zwar keine früheren Gebote beim dem Anbieter, die hohe Anzahl an Gebotsrücknahmen sagt aber zumindest mir dass es ein Shill-Bieter der die Preise auslotet, ist.


 
marc123 Am: 28.03.2021 19:31:33 Gelesen: 14593# 51 @  
Ich habe bereits zweimal folgenden Fall gehabt. Ich habe bei einem Artikel mein Maximalgebot eingegeben. Mein Gebot wurde hochgetrieben und überboten. Der Bieter nahm sein letztes Gebot zurück und ich war wieder Höchstbieter. Ich habe mit PayPal bezahlt und den Artikel erhalten. Dann habe ich bei Ebay einen Fall aufgemacht und den Verdacht geäußert, dass der Verkäufer mit zwei Konten bietet.

Wie hat Ebay reagiert/entschieden? Ich bekam mein Geld komplett zurück, nicht nur die Differenz wie ich gefordert hatte, sondern durfte den Artikel sogar behalten.

Wenn ich einen Hochtreiber (man erkennt sie an den vielen Gebotsrücknahmen) bei Ebay gemeldet habe ist nie etwas passiert.

Liebe Grüße
Marc
 
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