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Thema: DDR: Ist das ein Ersttagsbrief ?
torschtenkattel Am: 12.11.2023 20:48:47 Gelesen: 782# 1 @  
Gelaufener DDR-FDC - oder nicht ?

Bin seit mehreren Jahren schon Sammler von gelaufenen DDR-FDC`s und bin mir jedoch nicht sicher, ob unter folgender Konstellation ein gelaufener DDR-FDC vorliegt.

Folgender FDC liegt mir vor.

Michelnummer: 640-642, Großer Preis der DDR 1958 gestempelt, am Ersttag am 22.07.1958, versendet nach Pratteln in die Schweiz mit 2 mal Zusatzfrankatur Michelnummer 634 auf der Rückseite als R-Einschreiben. Diese sind allerdings am 31.07.1958 entwertet worden mit gleichen Ortsstempel, wie die Ersttagsentwertung. Die DDR- Ortsstempel stammen alle vom Absenderort des Adressaten in Gröningen (Kreis Oschersleben) und nicht von der Versandstelle in Berlin. Der Brief ist portogerecht und ging am 02.08.1958 lt. Ankunftsstempel in Pratteln zu.

Meine Fragen hierzu:

Hätte der Brief überhaupt von der DDR-Post am 31.07.1958 befördert werden dürfen, denn dass Porto von insgesamt 40 Pfennige reichte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr aus, da die anderen Marken bereits am Ersttag vorher entwertet waren?

Liegt überhaupt tatsächlich ein beförderter Ersttagsbrief vor, da die Beförderung tatsächlich 9 Tage nach dem Ersttag erfolgte? Bis zu welchen Zeitpunkt nach dem Ersttag könnte noch von einem beförderten DDR-FDC gesprochen werden?

Ich habe leider zu diesem Thema bisher nichts gefunden. Allerdings habe ich auch schon ersttagsgestempelte FDC der Versandstelle in Berlin W 8 mit anlassbezogenen Sonderstempel (Gelegenheitsstempel) gefunden, die einen 2-3 Tage späteren Ortsstempel von Berlin W 8 noch zusätzlich getragen haben zur Versendung.

Für die Beantwortung meiner Fragen wäre ich dankbar.

Gruß torschtenkattel
 
torschtenkattel Am: 16.11.2023 21:01:19 Gelesen: 703# 2 @  
gelaufener DDR-FDC oder nicht, der 2. Versuch

Meine letzte Anfrage zu diesen Thema war leider nicht so erfolgreich, wie ich es mir vorgestellt hatte. Es gab viele Leser, jedoch keine Kommunikation dazu.

Nach einen Hinweis der Redaktion möchte ich meine Anfrage anders aufbauen.

Der betreffende FDC ist hier abgebildet. Die Fragen bleiben die Gleichen.



Hätte der Brief überhaupt von der DDR-Post am 31.07.1958 befördert werden dürfen, denn dass Porto von insgesamt 40 Pfennige reichte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr aus, da die anderen Marken bereits am Ersttag vorher entwertet waren?

Liegt überhaupt tatsächlich ein beförderter Ersttagsbrief vor, da die Beförderung tatsächlich 9 Tage nach dem Ersttag erfolgte? Bis zu welchen Zeitpunkt nach dem Ersttag könnte noch von einem beförderten DDR-FDC gesprochen werden?

Ich habe leider zu diesem Thema bisher nichts gefunden.
 
nagel.d Am: 16.11.2023 22:06:41 Gelesen: 674# 3 @  
Ich vermute, daß der FDC echt gelaufen ist, da rückseitiger Ankunftstempel von Pratteln (Schweiz) ist. Vorausgesetzt ist natürlich dass hier kein Fälscher am Werk war.
 
Stefan Am: 16.11.2023 22:20:11 Gelesen: 665# 4 @  
@ torschtenkattel [#2]

Hätte der Brief überhaupt von der DDR-Post am 31.07.1958 befördert werden dürfen, denn dass Porto von insgesamt 40 Pfennige reichte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr aus, da die anderen Marken bereits am Ersttag vorher entwertet waren?

Wenn ich mich recht entsinne, ja. Ungelaufene FDC konnten zur Frankatur verwendet werden und die ersttagsgestempelten Briefmarken wurden im Porto berücksichtigt. Ich weiß allerdings nicht mehr, wo ich dies vor Jahren gelesen hatte. Dazu müsste dann auch eine Verordnung der Post der DDR existieren.

Die Sendung wäre mit 75 Pf. auch portogerecht: 25 Pf. für ein Brief bis 20 g + 50 Pf. Einschreibegebühr

Gruß
Stefan
 
Heinrich3 Am: 17.11.2023 10:33:25 Gelesen: 608# 5 @  
@ torschtenkattel [#2]
@ Stefan [#4]

Hallo,

die Antwort von Stefan kann ich aus Erfahrung (habe aber keine Unterlage dafür) für mehrere andere Länder (Sowjet-Union, Polen und Rumänien) bestätigen.

Mit ph. Grüßen
Heinrich3
 
torschtenkattel Am: 17.11.2023 10:57:40 Gelesen: 594# 6 @  
Vielen Dank an Euch für die Informationen zu meiner Anfrage.

Neu ist für mich, dass Blanko DDR-FDC, die schon bei Verwendung abgestempelt waren unter Anrechnung des Portos später verwendet werden durften. Wenn man davon ausgeht, dass zu dieser Zeit Einschreiben nur am Postschalter abgewickelt werden konnten, muss das ja so gewesen sein. Ich werde mal suchen, ob ich die Verordnung der Post dazu finde.

Es wäre jedoch noch die Frage zu beantworten, ob dies insgesamt noch als gelaufener FDC zu werten wäre?

Vielleicht kann sich jemand zu diesen Thema noch äußern.

Viele Sammlergrüße in die Runde torschtenkattel
 
DL8AAM Am: 17.11.2023 17:41:19 Gelesen: 547# 7 @  
@ torschtenkattel [#6]

Ich meine, eine ähnliche Regelung gibt es in Deutschland auch. Ich entsinne mich an den Papstbesuch ("Benedetto") in Etzelsbach 2011 [1], am "Sonderpostamt". Damals wollte ich einige Briefe an Kollegen versenden, hatte aber mein Büchlein mit den Adressen vergessen. Der Mitarbeiter am Stand sagte mir, kein Problem, ich hätte ja sowieso 1-2 Wochen (?) Zeit (an den genannten Zeitraum erinnere ich mich nicht mehr) den wieder mitgenommenen Umschlag (mit dem, bereits mit Sonderstempel vor Ort entwerteten Briefporto) nachzuadressieren und zu verschicken. Ein Sonderstempel mit einem Sonderstempeldatum hätte keinen "dokumentarischen" Charakter (hinsichtlich des Versandtages). Wichtig sei nur, dass kein zusätzlicher Sonderstempelabschlag im Adressfeld abgeschlagen wird, nur der würde den Umschlag für einen späteren Versand entwerten.

Anmerkung (von mir): Hier sollte man aber darauf achten, dass man die Marke tiefer innerhalb der Frankierzone verklebt und den Sonderstempel dann auch im unteren Bereich abschlagen lässt, damit der automatische Stempel des Briefzentrums sauber darüber aufgebracht wird - und nicht mit dem Sonderstempel "interferiert". So kann man auch den spätere Versand gut dokumentieren. Das ist bei Sonderstempelungen sowieso immer eine gute Idee.

Denkbar wäre dann ja, falls ich den mit Inlandsporto versehenen (und entwerteten) Umschlag anschliessend aber ins Ausland verschicken will, dass ich dann das fehlende Porto nachkleben könnte? Falls diese Hybridlösung in Deutschland überhaupt zugelassen sein sollte. Dann (falls ...) würde ja der Umschlag zwei Frankaturen (-teile), mit zwei Stempelungen mit zwei (Orten und) Daten tragen.

Leider finde ich für diese Regelung "nachträglicher Versand" auf die Schnelle nichts Postoffizielles im Netz.

Beste Grüße
Thomas

[1] https://wallfahrtskapelle-etzelsbach.de
 
torschtenkattel Am: 21.11.2023 00:10:06 Gelesen: 447# 8 @  
Vielen Dank,

Thomas für Deinen Beitrag. Allerdings klärt das nach wie vor meine Frage nicht, ob es sich hier um einen gelaufenen FDC handelt oder nur um eine gewöhnliche portogerechte Briefpostsendung. Ich würde alle Sendungen so bezeichnen, die nach einer Ersttagsverwendung einer Briefmarke versendet werden.

Viele Sammlergrüße torschtenkattel
 
Christoph 1 Am: 21.11.2023 00:41:10 Gelesen: 441# 9 @  
@ torschtenkattel [#8]

Hallo Torschten,

also ehrlich gesagt glaube ich, dass nur Du selbst diese Frage für Dich beantworten kannst. Eine offizielle, irgendwo schriftlich belegte Aussage zu Deiner doch sehr speziellen Frage wirst Du vermutlich nicht finden.

Für mich persönlich wäre es ein gelaufener FDC. Ich wäre da nicht päpstlicher als der Papst. Was ist denn Dein "Bauchgefühl"?

Viele Grüße
Krischtoff
 
Richard Am: 21.11.2023 15:50:12 Gelesen: 380# 10 @  
@ torschtenkattel [#2]

Ein FDC wertet im Michel mit 6 Euro.

Im Handel unter Sammlern [1] wurden sie zuletzt mit 30 % Michel gehandelt, hier wären das 1.50 bis 2 Euro.

Schöne Grüsse, Richard

[1] https://www.philawert.de/index/inhalt/8260/DDR%20Belege%20FDC
 
torschtenkattel Am: 22.11.2023 19:38:06 Gelesen: 288# 11 @  
Hallo Christoph 1 und Richard,

vielen Dank für euere Beiträge. Ich bin Sammler von DDR-FDC insoweit interessiert mich ein Wert eines FDC`s nicht vordringlich. Mein Ziel ist die Vollständigkeit einer Sammlung. Eine Abgrenzung wäre hier jedoch schon deshalb hilfreich, da es im Michelkatalog ja auch zu den Bewertungen als FDC auch Bewertungen als Brief gibt. Die zum Teil erheblich vom Wert abweichen. FDC`s sind überwiegend höher bewertet.

Meine Philosophie beim FDC sammeln ist bisher Folgende:

Alle FDC`s, wo keine Beförderung an Hand des Beleges erkennbar ist, werden von mir als Schmuck-FDC behandelt. Was auch nicht ganz richtig ist, da Schmuck FDC`s eigentlich keine Adress- und Empfängerdaten tragen dürften. Als beförderte FDC`s sehe ich derzeit nur solche Belege an, die Beförderungsmerkmale, wie z.B. Zoll,- Zahlen,- und Ankunftsstempel oder alliierte Kontroll- bzw. Stasivermerke tragen. Solche, wie bisher abgebildet, hatte ich bisher noch nicht als gelaufene FDC`s. Ich habe auch darauf geachtet, dass Ersttagsstempel und Ankunftsstempel, wenn vorhanden zeitlich zur Versendung am Ersttag zueinander passen. Also, wenn Ersttagsstempel und Ankunftsstempel z.B. 1 Monat von einander entfernt sind habe ich dies nicht als gelaufenen FDC gesehen. Was wohl jedoch möglich war, nach derzeitiger Info. Ich habe derzeit nur noch einen weiteren DDR-FDC der ähnlich ist siehe Bilder. Da ich diesen jedoch als Schmuck-FDC ansehe, wegen fehlender Beförderungsmerkmale in die USA, ist es für mich kein Problem.

Mit Sammlergrüßen torschtenkattel


 
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