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Thema: Formulare der Post
Das Thema hat 666 Beiträge:
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HWS-NRW Am: 18.11.2024 15:22:46 Gelesen: 84695# 617 @  
Hallo in die Runde:





Paketzustelllisten der Poststelle II mit der Gebühr von 1,70 DM je Paket aus dem Zeitraum vom 1.1.1979-30.6.1982

Interessant beim zweiten Beleg der Datums-Stempelfehler "3.1.1960" (statt 80), ob da wohl zu viel Sekt geflossen ist?

mit Sammlergruß
Werner
 
Totalo-Flauti Am: 23.11.2024 21:30:59 Gelesen: 84184# 618 @  
Liebe Sammlerfreunde,

folgenden Formbrief bekamen in den 70-iger Jahre Postkunden als Bestätigung für einen Telefonanschluss vom Leipziger Fernmeldeamt. Häufig wurden in der DDR sogenannte Gemeinschaftsanschlüsse [1] mangels technischer Möglichkeiten (insbesondere bei fehlender Kapazität der Leitungen) installiert. Es wurde eine Gebühr von 210,00 Mark für Einrichtung des Anschlusses fällig. Das war 1973 auch für DDR-Verhältnisse nicht wenig (eine Neubauwohnung kostete 90 Pfennig pro Quadratmeter).

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.



[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftsanschluss#:~:text=Bei%20der%20Deutschen%20Post%20der,bis%20zu[1]%20vier%20Teilnehmern%20benutzt.
 
Totalo-Flauti Am: 24.11.2024 22:01:16 Gelesen: 84083# 619 @  
Liebe Sammlerfreunde,

bei der "Bearbeitung" von Neuerwerbungen ist mir folgender Einlieferungsschein für ein Einschreiben von Leipzig nach Berlin der Deutschen Post aufgefallen. Der Einlieferungsschein war in einem Stapel von mehreren Scheinen, deren Einschreibebriefe in der Regel an den Rat der Stadt Radebeul oder an den Rat des Bezirkes Dresden gingen. Außer das Einschreiben vom 03.03.1967 war an W. Ulbricht adressiert. Jetzt frage ich, kann mir jemand den dazugehörigen Brief zeigen? Evtl. ging das Einschreiben ja an einen Walter Ulbricht der lt. Telefonbuch von 1967 Lehrer war und in der Beethovenstrasse 5 Berlin gemeldet war. Oder ging das Einschreiben etwa an das damalige Staatsoberhaupt Walter Ulbricht?

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.


 
DL8AAM Am: 28.11.2024 19:10:14 Gelesen: 83822# 620 @  
Rundfunkgenehmigungen wurden hier im Thema schon einige gezeigt, hier nun aber eine "Änderungsbestätigung" für eine Änderung der Anschrift zu einer bestehenden Rundfunkgenehmigung.



Versendet vom Rundfunkabrechnungsstelle beim Postamt (20b) Brauschweig als Postsache, gestempelt per Maschinenstempel BRAUNSCHWEIG cx 33 vom 17.05.1962 (Klischee "Brauschweig - Reich an Traditin und Kultur").

Formular mit der Formularkennzeichnung PTZ III E 5221, DIN A 6 b (Kl. XI) (DARf Anl. 21), gedruckt vom St. Otto-Verlag mit dem Druckvermerk 314000 9. 61/635, d.h. das Formular hat den Stand September 1961.

Beste Grüße
Thomas
 
DL8AAM Am: 02.12.2024 16:43:36 Gelesen: 83456# 621 @  
@ DL8AAM [#620]

Hier - für den nächsten Umzug - die nächste "Änderungsbestätigung" für eine Änderung der Anschrift zu einer bestehenden Rundfunkgenehmigung, auf einem abweichenden Formular:



Ebenfalls per Postsache versendet, nun von der Rundfunkabrechnungsstelle beim Postamt 3 Hannover 1, gestempelt per Maschinenstempel HANNOVER BPA s 3 vom 21.11.1963 (Klischee "Kauf ein in Hannover").

Formular mit der Formularkennzeichnung PTZ III E 5221, DIN A 6 (Kl. XI) (DARf Anl. 21), gedruckt von einem (mir unbekannten) Verlag mit dem Kürzel Rock unter dem Druckvermerk 450 000 8. 63/582, d.h. das Formular, mit einer Auflage von 450.000 Stück, stammt aus dem (bzw. hat den Stand) August 1963.

Beste Grüße
Thomas
 
DL8AAM Am: 04.12.2024 00:46:38 Gelesen: 83203# 622 @  
@ DL8AAM [#620][#621]

Nach dem Umzug kam auch gleich der erste Fernseher und natürlich wurde deshalb auch gleich eine neue postalische Genehmigung notwendig, eine

Fernseh-Rundfunkgenehmigung



Fernseh-Rundfunkgenehmigung mit Tagesstempel des ausstellenden Postamts, hier HANNOVER 1 bi 3 vom 04.02.1964.

Genehmigungsurkunde aus dem Serien-"Nummernkreis" L (laufende Nummer 827113), mit der Formularkennzeichnung // C300, DIN A 5 (Kl. 43), gedruckt von der Bundesdruckerei (Logo: Schwarzer Kreis mit Negativmotiv, ein stilisierter Adler) unter dem Druckvermerk 322 857 840 000 10. 63, d.h. das Formular mit der Nummer bzw. der Druckauftragsnummer 322 857, hatte eine Auflage von 840.000 Stück und stammt aus dem (bzw. hat den Stand) Oktober 1963.

Damals zahlte man 5,00 DM im Monat, um einen Fernseh-Rundfunkempfänger zu errichten und betrieben zu dürfen, zusätzlich zur Genehmigung für den Fernseher musste man eine weitere Ton-Rundfunkgenehmigung (d.h. für ein Radio) besitzen.

Beste Grüße
Thomas
 
bedaposablu Am: 06.12.2024 19:23:49 Gelesen: 82832# 623 @  
@ DL8AAM [#105]

Hallo miteinander!

Ist schon lange her:





Brief aus Lehrte nach Magdeburg als Einschreiben mit Rückschein mit Datum 19.03.2004 und dazugehörigem Auslieferungsbeleg. Der Auslieferungsbeleg lag im Briefumschlag beim Empfängers.

Viele Grüße aus Magdeburg!
Klaus-Peter
 
DL8AAM Am: 11.12.2024 17:55:10 Gelesen: 82503# 624 @  
@ DL8AAM [#620][#621][#622]

Und ein paar Jahre später, der nächste Umzug, nun von Hannover nach Göttingen, natürlich wurde auch dieses mal die Adressänderung zur Rundfunkgenehmigung wieder bei der Post ordnungsgemäß angezeigt, hier die entsprechende Bestätigung und auch hier kam wieder ein neues Postformular zum Einsatz:



Postsache von der Rundfunkabrechnungsstelle beim Postamt 33 Braunschweig vom 07.02.1968. Ob diese Karte direkt per Post versendet (oder unter einem Umschlag oder gar anderweitig "übergeben") wurde, kann ich mangels postalischer Bearbeitungskennzeichen nicht eindeutig bestätigen.

Formular mit der Formularkennzeichnung Rf 68 DIN A 6, Kl. 317 DARf Anl. 21, gedruckt (ohne Druckerei-Kürzel) unter dem Druckvermerk 7. 67 / 6 5 4 3 2 1, d.h. das Formular hat den (Basis-) Stand Januar 1967 und stammt ('drucktechnisch') aus dem Juli 1967.

Beste Grüße
Thomas
 
DL8AAM Am: 12.12.2024 21:28:43 Gelesen: 82412# 625 @  
@ DL8AAM [#620][#621][#622][#624]

Nach all diesen amtlichen Dokumenten passierte dann melde- und formulartechnisch nichts mehr, bis 1976 diese Ausfgabe der Post entzogen und der die GEZ übergeben wurde. Und damit diese Formular- bzw. Dokumentenabfolge vollständig ist, hier die Ursprungsgenehmigung von 1956.

Rundfunkgenehmigung der Deutschen Bundespost

In @ dionysus [#75] wurde das Nachfolgeformular aus dem Jahr 1957 gezeigt, dass nun aber auch bereits schon den neuen Namen "Ton-Rundfunkgenehmigung" trägt, weil seinerzeit Fernseher immer moderner wurden und die ursprüngliche Rundfunkgenehmigung in eine allgemeine Basisgenehmigung (neu "Ton-Rundfunkgenehmigung") und in ein zusätzliches, separates Modul, die "Fernseh-Rundfunkgenehmigung" aufgetrennt wurde. Auch deshalb möchte ich diese letzte Vorgängerversion hier auch noch einstellen:



Rundfunkgenehmigung mit Tagesstempel des ausstellenden Postamts, hier (20b) NORTHEIM (HAN) 1 v vom 03.12.1956.

Genehmigungsurkunde aus dem Serien-"Nummernkreis" BK (laufende Nummer 770317), mit der Formularkennzeichnung // C 278 a, DIN A 6 (Kl. 16), gedruckt von der Bundesdruckerei (gekennzeichnet durch deren Logo, ein schwarzer Kreis mit Negativmotiv eines stilisierten Adlers) unter dem Druckvermerk 523 108 10 500 ✖ 50 Bl. 4. 56, d.h. das Formular mit der Nummer bzw. der Druckauftragsnummer 523 108, hatte eine Auflage von 10.500 Einheiten (zu jeweils 50 Blatt) und stammt aus dem (bzw. hat den Stand) April 1956.

Beste Grüße
Thomas
 
Totalo-Flauti Am: 29.12.2024 11:40:14 Gelesen: 81450# 626 @  
Liebe Sammlerfreunde,

am 11.10.1950 wurde Herrn Lehmann aus Leipzig durch die Rundfunkstelle im Postamt C1 bekanntgegeben, dass die Rundfunkgebührenbefreiung am 10.10.1050 abgelaufen ist. Das Formular stammt aus der Zeit vor 1945 (siehe links unten Signet der Reichsdruckerei, Druck aus Juli 1941).

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.


 
stempel Am: 21.01.2025 12:44:19 Gelesen: 80282# 627 @  
Ein Hallo in die Runde!

heute haben zwei Formulare aus Östereich auf meinem Scaner gelegen, die ich euch gerne zeigen möchte.

Beistellung eines Brieffaches vom 18.11.1998 aus SÖDING

Hier wurde eine Sicherstellungsbetrag (Pfand) von 200 S für einen Schließfachschlüssel erhoben und mit 40 x 5 S Porto-Marken auf der Rückseite verklebt und quittiert. Am 28.12.2000 wurde wohl das Brieffach aufgegeben, was an einer Bemerkung am Oberrand des Formulars zu entnehmen ist.



Zustellkarte für Postanweisungen vom 14.01.1948 aus BRUCK (MUR) 1

Hier wurde die Zustellgebühr von 24,20 Shilling mit Portomarken, 39 Werten zu 48 G, 6 Werten zu 70 G, 2 Werten zu 60 G und einem Wert zu 8 G, auf der Rückseite verklebt ausgewiesen.



Grüße
Dieter
 
Totalo-Flauti Am: 11.02.2025 11:21:34 Gelesen: 78727# 628 @  
Liebe Sammlerfreunde,

per Postsache benachrichtigte am 23.12.1987 das Hauptpostamt 1 den Adressaten über zur Abholung bereitliegender Post. Die Lagerfrist läuft am 03.01.1988 (ein Sonntag) ab. Ich glaube nicht, dass es sich bei der bereitliegenden Post um ZKD-Post handelt. Bei der Firma G.Hentschler muss es sich um ein Handwerksbetrieb im Elektrobereich gehandelt haben. Handwerksbetriebe waren regelmäßig nicht Teilnehmer am ZKD.

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.


 
Totalo-Flauti Am: 07.03.2025 12:54:27 Gelesen: 77038# 629 @  
Liebe Sammlerfreunde,

ich habe zwei Empfangsgenehmigungen für das Betreiben von Rundfunkgeräten aus Leipzig aus der Zeit der SBZ in den Anhang gehängt. Das Leipziger Postamt 05 hat auf der Rückseite noch einen Zettel mit einem 5. Zusatzpunkt wegen des Drahtfunkempfängers geklebt. Die Antragsgebühr bei der Post kostete 1 RM.

Übrigens kosteten z.Bsp. Radioempfänger der Firma SAG-Betrieb [1] Sachsenwerk Radeberg zu der Zeit mit zwei Röhren 200,00 Mark und mit drei Röhren 450,00 Mark.





[1] SAG = Sowjetische Aktiengesellschaft
 
Jürgen Witkowski Am: 08.03.2025 12:02:49 Gelesen: 76918# 630 @  
Als Postformular kann man auch die Umschläge mit handschriftlich eingetragener Fernsprechrechnung bezeichnen. Dieses Exemplar trägt die Formularnummer C 313. Die geforderte Rechnungssumme wurde mit dem Tagesstempel Essen 3 a vom 30.9.41 dokumentiert, bei dem die ausgeblockte Uhrzeit auffällt.



Rechnungsumschlag und Rückseite mit Werbung.

Auch der Inhalt des Umschlages ist erhalten geblieben.



Lastzettel über laufende Gebühren und Lastzettel für Ortsgespräche, Formularnummern C 307 und C 308.

Weiterhin waren zwei Lastzettel über besondere Leistungen darunter, Formularnummer C 310.



Lastzettel mit Erinnerungsgebühr und Lastzettel mit Gesprächsgebühr für Erinnerung oder Sperrankündigung.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
Jürgen Witkowski Am: 10.03.2025 20:40:29 Gelesen: 76716# 631 @  
Mit dem Tagesstempel Essen 1 rr vom 22. Dezember 1948 wurde auf dem Formular C 73 der Erhalt von 3 DM Schließfachgebühr für das 1. Kalendervierteljahr 1949 bestätigt. Es wurde wohl noch ein altes Formular aus Reichsmark-Zeiten aufgebraucht, da die DM bereits am 21. Juni 1948 eingeführt wurde.



Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
volkimal Am: 15.03.2025 13:29:54 Gelesen: 74980# 632 @  
Hallo zusammen,

dieses Formular zur Laufzeitprüfung ist durch Zufall erhalten geblieben.



Brief vom 08.07.1994 aus Alfragide im Stadtkreis Amadora (Portugal). Auf der Rückseite ist das Formular "ST 180 Laufzeit der LC - Sendungen aus dem Ausland (CEPT - Laufzeitprüfung)" aufgeklebt. Es ist ein Zettel in der Größe eines Rückscheins mit zwei Klebestellen links und rechts außen zur Befestigung an einer Sendung. Auf dem Scan ist die Rückseite des Formulars zu sehen. Der Brief ging entsprechend der Postleitzahl auf dem Formular an ein Postfach in Duisburg. Dort hätte der Briefträger bzw. das zustellende Postamt die Karte abtrennen, das Zustelldatum eintragen und die Karte an die aufgedruckte Adresse senden müssen. Die Adresse auf der Karte ist:

Postamt (V)
DSt 122 (Rechenzentrum)
Poststechnischen Zentralamtes
Postfach 10 00 32
86135 Augsburg

Im Beitrag [#520] zeigt Stefan schon so eine Karte aus dem Jahr 1990. Die Rückseite ist bis auf das Druckdatum identisch mit meiner Karte. Die Karte von Stefan sollte allerdings - anders als meine Karte - nach Darmstadt geschickt werden.

Viele Grüße
Volkmar
 
DL8AAM Am: 15.03.2025 15:36:59 Gelesen: 74944# 633 @  
@ volkimal [#632]

Hierzu nur als kleiner Verweis auf das Thema "Deutsche Post: Laufzeitkontrollkarte" - https://www.philaseiten.de/thema/15153

;-)
Thomas
 
Detlev0405 Am: 15.03.2025 16:41:56 Gelesen: 74921# 634 @  
@ Totalo-Flauti [#628]

Hallo,

die Benachrichtigung erfolgte tatsächlich nicht für ZKD Post, sondern für einen Brief der als NfD eingestuft wurde - nur für den Dienstgebrauch. Deshalb steht die 1 auch vor diesem Vermerk. Hierbei handelt es sich um die niedrigste Geheimhaltungsstufe, die als solche nicht nachweispflichtig war. Bei der Armee fielen in diese Kategorie in der Regel alle allgemeinen Dienstvorschriften.

Gruß
Detlev
 
DL8AAM Am: 18.03.2025 19:26:17 Gelesen: 74541# 635 @  
@ DL8AAM [#194][#214][#215][#441]

Mitteilung über Fernmeldeanschluß

Wenn ich den Thread richtig durchgescrollt habe, sollte diese Variante, d.h. Druckversion und sogar dieses Motiv, hier noch nicht gezeigt sein:



Gebührenfreie Postkarte "Mitteilung über Fernmeldeanschluß" unter dem Absender Fernmeldeamt Göttingen, Anmeldestelle für Fernmeldeeinrichtungen' in 3400 Göttingen (Groner-Tor-Str. 32a), Motiv Wählscheibentelefon in schwarz/weiß Ruf doch mal an..., mit der Formularkennzeichnung //FAm 106 A6, Kl. 119, gedruckt von der Bundesdruckerei (gekennzeichnet durch deren Logo, ein schwarzer Kreis mit Negativmotiv eines stilisierten Adlers) unter dem Druckvermerk 11.75 - 6 5 4 3 2 1, d.h. das Formular stammt aus dem (bzw. hat den Stand) November 1975.

Dadurch hätten wir hier bisher die folgenden Varianten dokumentiert:

Beitrag Ausgabejahr Formular-/Materialnummer
[#194] 1974 FAm 106
[#635] 1975 FAm 106
[#215] 1979 932 106 099
[#441] 1985 932 106 000-1
[#214] 1990 932 106 000-1
 

Beste Grüße
Thomas
 

becker04 Am: 20.03.2025 17:06:10 Gelesen: 73676# 636 @  
@ DL8AAM [#635]

Hallo Thomas,

hier eine weitere Variante der Mitteilung über Fernmeldeanschluß. Gleiches Motiv wie in Beitrag [#214] gezeigt, aber 2 Jahre früher (1988) hergestellt.

Eingedruckter Absender: Deutsche Bundespost, Fernmeldetechnisches Zentralamt, Referat L 11, Postfach 50 00, 6100 Darmstadt

Formularnummer "932 106 000-1", Druckvermerk "Logo der Bundesdruckerei" (ein stilisierter weißer Adler im schwarzen Kreis) & "s10.88/8 7 6 5 4 3 2 1 A6-117"



MfG
Klaus
 
becker04 Am: 21.03.2025 12:35:06 Gelesen: 73565# 637 @  
@ becker04 [#636]

Zufällig habe ich noch eine Variante gefunden - von 1989 - mit kleinen Änderungen. Gleiches Motiv wie gestern gezeigt und benutzt.

Eingedruckter Absender: Deutsche Bundespost, Fernmeldetechnisches Zentralamt, Referat AGB, Postfach 50 00, 6100 Darmstadt

Formularnummer "932 106 000-1", Druckvermerk "Logo der Bundesdruckerei" (ein stilisierter weißer Adler im schwarzen Kreis) & "s9.89/8 7 6 5 4 3 2 1 A6-317rc"



MfG
Klaus
 
DL8AAM Am: 17.04.2025 16:22:06 Gelesen: 65109# 638 @  
Mal wieder ein paar Bundzettelchen, die ich kürzlich beim Entrümpeln ganz unten in einer Schrankschublade voller allen Krempel in der Garage gefunden habe, was auch immer diese dort zu suchen hatten. Deshalb ist die Erhaltungsqualität nicht mehr in Ansätzen ideal aber trotzdem für die Formulardokumentation:

Ortsbund : 912 210 099



Ortsbund der Absenderstelle 3410 Northeim für 5300 Bonn 1
Formular-/Materialbezeichnung 912 210 099 / DA P II Anl. 215 mit dem Druckvermerk Schl. 4. 77 — 6 / A 7, Kl. 65 m, d.h. Formularversion aus April 1977, 1. Nachdruck im Juni.

Leitberereichs- / Leitabschnitts-Bund : 912 216 099



Leitberereichs- bzw. Leitabschnittsbund der Absendestelle 3400 Göttingen 1 für 542 Lahnstein
Formular-/Materialbezeichnung 912 216 099 / DA P II Anl. 219 mit dem Druckvermerk Schl. 4. 77 — 6 5 4 3 2 / A 7, Kl. 65 m, d.h. Formularversion aus April 1977, 5. Nachdruck im Juni.

Leitberereichs- / Leitabschnitts-Bund : Pb 216



Leitberereichs- bzw. Leitabschnittsbund der Absendestelle 3400 Göttingen 1 für 5408 Nassau
Formular-/Materialbezeichnung + Pb 216 / DA P II Anl. 219 mit dem Druckvermerk Schl. 11. 73 – 6 / DIN A 7, Kl. 65 m, d.h. Formularversion aus November 1973, 1. Nachdruck im Juni.


Beste Grüße
Thomas
 
Jürgen Witkowski Am: 23.04.2025 10:37:01 Gelesen: 64061# 639 @  
Es gab Zeiten, in denen die Post nicht nur für die Telefonie, sondern auch für die Erteilung von Fernseh-Rundfunkgenehmigungen zuständig war. Diese Genehmigung wurde für einen Nutzer in Essen-Kray ausgestellt und mit einem Tagesstempel vom 10.1.58 sowie einem Dienstsiegel versehen.

Schmunzeln musste ich über den § 4, der besagt, dass nur Sendungen empfangen werden dürfen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Ich erinnere mich an das Radio eines Freundes, mit dem es möglich war, den Polizeifunk abzuhören. Das haben wir gerne und ausgiebig gemacht. Gut, dass dieses schwere Vergehen mittlerweile verjährt ist.





Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
Totalo-Flauti Am: 28.04.2025 21:21:28 Gelesen: 63227# 640 @  
Liebe Sammlerfreunde,

hier sind zwei Blanko-Formulare. Einmal für internationale Postanweisungen für die Zeit ab 1880 der kaiserlichen Post und zum anderen eine Post-Paketadresse der bayrischen Post ebenfalls für die Zeit ab 1880.

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.




 
DL8AAM Am: 20.05.2025 15:43:06 Gelesen: 58848# 641 @  
Bisher wurde hier noch kein Telegrammformular der Dustchen Bundespost aus dieser Zeit gezeigt, nur ein paar Vorgängerformen aus den 1960-er Jahren, deshalb:



Telegramm der Deutschen Bundespost: Am 11.12.1979 um 16:15 Uhr versendet aus Havixbeck - VON HAVIXBECK, Kreis Coesfeld, über Münster - MUENSTER/FTF, nach Göttingen - TSt. Göttingen, dort empfangen um 16:46 Uhr - beim Platz A (?).

Formular-/Materialbezeichnung FT 210 (FT: Fernmeldedienst - Telegrafenwesen) bzw. + FT 210 / VI,2 Anl. 4 mit dem Druckvermerk Schl. 11. 76 / 6 5 4 3 2 1 / A 5. Kl. 77 m , heisst das Formular stammt freigabe- bzw. entwurfstechnisch aus dem November 1976, Nachauflage Juni 1977 (?). Die Abkürzung "Schl." steht für die ausführende Druckerei, hier "Schlüter" bzw. für die Schlütersche Verlagsgesellschaft in Hannover [1].

Die Abkürzung FTF bei MUENSTER/FTF ist mir aktuell noch etwas unklar, ich vermute - wie oben auch - F (Fernmeldedienst), T (Telegrafenwesen) [hier für die Telegrafenstelle (?) Münster], F (Telegrammaufnahme über einen Fernsprechanschluß)? TSt. Göttingen steht für die empfangene Telegrafenstelle Göttingen.

Das Handbuch "Handwörterbuch des elektrischen Fernmeldewesens" der Deutsche Bundespost von 1970 [2] sagt zur verwendeten Angabe mit VON:

Müssen Telegramme aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen bei einer anderen als der zuständigen Fernsprech- oder Telex-Aufnahme aufgegeben werden, so wird dem Namen des Ortes der fernmündlichen oder fernschriftlichen Telegramm-Aufnahme der Name des Ortes, in dem der Fernsprech- oder Telex-Anschluß liegt, hinzugefügt, z.B. "HAMBURG F VON HALSTEN"..

Und zum nachfolgenden "Buchstaben F":

Bei der Annahme über Fernsprech- oder Telex-Anschluß wird der Name der Aufgabe-Telegrafenstelle durch die Bezeichnung F bzw. TELEX ergänzt.

Beste Grüße
Thomas

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Schl%C3%BCtersche_Verlagsgesellschaft
[2] https://archive.org/download/hwbfmw/Handwoerterbuch.pdf (Seite 80)
 

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