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Thema: Moderne Postgeschichte: Freimachung (DV) im Fenster
Das Thema hat 46 Beiträge:
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DL8AAM Am: 17.01.2011 15:41:30 Gelesen: 127224# 1 @  
@ Pete

Pete,

nachmals besten dank für Deine regelmäßigen Feedbacks auf meine Beiträge! Das Thema "moderne" Postbehandlung ist oftmals wirklich noch etwas schwieriger zu blicken, als Übersee-Schiffpostmitnahmebriefe des 19. Jahrhunderts ;-))

Hier gleich die nächsten auffälligen Belege:

@ Pete [PC Freimachungen:Frankit#12]: Ich tippe hier auf eine Genossenschaft, sprich einen Zusammenschluss mehrerer Absender von Briefen, die mit der gesamten Briefmenge versuchen, durch Konsolidierung Rabatte bei der Einlieferung ins DPAG-Briefzentrum zu bekommen. Eine Konsolidierungsnummer K.... ist hierbei nicht notwendig.


Ausschnitte des oberen Teils von 3 Fensterbriefen der "Knappschaft Bahn See" aus Bochum, frankiert per "DV-Freimachungsvermerk bei Fensterbriefumschlägen mit Postabrechnungsnummer und Freimachung im Fenster", wie es in Postdeutsch so schön heisst. Abbrechnungsnummer ist in diesem Fall die 02840.

Nun zu dem (mir) auffälligen Punkt: Zwei der Umschläge zeigen eine K-Kennung (K4000 für den Konsolidierer "Williams Lea") [ohne Sendungsnummer], während der untere Beleg lediglich eine Sendungsnummer zeigt ohne die Konsolidiererkennung. Jetzt sind wir wieder beim Thema der "Form der Kennzeichnung" bzw. dessen "Kennzeichnunsgpflicht". Von der Form des Sprays könnten diese gleichen Ursprungs sein. Vielleicht stammt der Spray ja direkt vom einlieferenden Großversendungskunden? Und "Williams Lea" gibt diese Chargen unbehandelt 1:1 an die Post weiter? Und bei der Sendung ohne der K-Kennung hat die Knappschaft (oder eine "Genossenschaft" um die/der Knappschaft) selbst konsolidiert eingeliefert? K-Kennungen ohne direkte Sendungsnummern sieht man ja häufiger. Ich tippe Sendungsnummern (zur Rückverfolgbarkeit) stecken dann im Fenster, in der Infozeile über der Adressierung?


Zwei Briefe ("Freimachung (DV) im Fenster") der Abbrechnungsnummer 21030 und konsolidiert über " K7001".

Wer steckt eigentlich hinter dieser K-Kennung? Ein sparkasseneigenes Konsolidierungsunternehmen? Vielleicht eine dieser genannten "Konsolidierungsgenossenschaften"? Bisher fiel mir diese K7001-Kennung nur bei diversen Sparkassen aus dem gesamten Bundesgebiet auf, bis ...
... bis mir der obere Beleg in die Hände fiel. Der stammt von der "Santander Consumer Bank AG, 30154 Hannover". Also doch kein reines Sparkassenunternehmen? Warum sollte denn eine interne Sparkassengenossenschaft auch für ihre direkte "Konkurenz vor Ort" - durch Postkonsolidierung - einen finanziellen Vorteil reinholen sollen?

Es sieht aber zumindest auf jeden Fall dannach aus, als ob dieser Berliner "Unternehmung" eine "all-in-one"-Dienstleistung anbietet, d.h. sie erhält vom Kunden nur einen Datensatz und übernimmt dann vom Druck, über das Eintüten bis zum Versand sämtliche Tätigkeiten. Siehe auch die sehr ähnlichen Druckvermerke auf der Rückseite der beiden oben gezeigten Briefe:



Leider sagt mir bzw. Google die Rücksendeadresse für die Kontoauszüge der Sparkasse Hannover "Postfach 11 04 80, 10834 Berlin" bisher nichts.

Ich suche HÄNDERINGENDst Hintergrundinformationen zum Thema "Freimachung (DV) im Fenster". Die Abrechnungsnummern entsprechen wohl einer Art von Kennzeichnung des einlieferenden Unternehmens, ähnlich wie bei den K-Kennungen für Konsolidierer. Einige Abrechnungsnummern können wohl einem einzelnen Absender, während andere sammeleinliefernden Post"behandlungs"unternehmen zugeordnet werden können. Gibt es bereits eine philatelistische Bearbeitung dieser Nummern, Auflistungen mit entsprechenden Zuordnungen? Ich habe einmal einige erfasst, wollte aber das rad nicht neu erfinden.

Auch verstehe ich nicht den Unterschied von Briefen mit diesem Hinweis auf die "Freimachung (DV) im Fenster" in der Frankierzone und Briefen, die zwar auch eine DV-Freimachung im Fenster haben, aber keinen solchen Hinweis aufweisen. Hinweise gibt es mit und auch ohne Abrechnungsnummer, also ist die Ausweisung dieser Nummer in der Frankierzone wohl kein Abgrenzungskriterium.

Sind diese Hinweise ein "auslaufendes Modell"? Zuerst hatte ich vermutet, dass ein 2D-Matrixkode im Fenster einen etwaigen Hinweis unnötig macht, aber es gibt aktuell (noch?) beide Formen im Posteingang zu finden. Möglicherweise auch nur ein möglicher Resteaufbrauch oder eine noch laufende "Übergangszeit"?

Literatur zum Thema DV und "Freimachung (DV) im Fenster" konnte ich leider nicht ergooglen (auch keine Hinweise darauf).


Eine INFOPOST zu 25 Cent der Bausparkasse Schwäbisch Hall (10/2010) und ein STANDARDBRIEF zu 55 Cent von Max Bahr (12/2010) beide mit einer DV-Franktur im Fenster.

Nochmals besten Dank Pete und
Gruß
Thomas
 
JH Am: 17.01.2011 16:46:33 Gelesen: 127221# 2 @  
Hallo Thomas,

Alternative zu Google: deutschepost.de, Stichwortsuche "EDV Freimachung".

Hier finden sich die Spezifikationen für den Anschriftsbereich als PDF.

Gruß
Jürgen
 
DL8AAM Am: 17.01.2011 18:56:27 Gelesen: 127215# 3 @  
@ JH

Jürgen, jou, diese Broschüre hatte ich auch schon gesehen. Leider beschreibt diese unter Punkt "3 Freimachungsvermerk" (s.u.) lediglich die Franktur "im Fensterfeld" im Bereich der Adressierung (siehe meine beiden letztgenannten Beispiele aus ), finde keine Informationen zu der oben gezeigten Form mit dem Hinweis "Freimachung (DV) im Fenster" in der Frankierzone.



DV-Freimachung mit Datamatrixcode, aus http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/d/dv_freimachung/dv_freimachung_2010.pdf

Gruß
Thomas
 
Stefan Am: 18.01.2011 19:18:09 Gelesen: 127182# 4 @  
@ DL8AAM

Ausschnitte des oberen Teils von 3 Fensterbriefen der "Knappschaft Bahn See" aus Bochum, frankiert per "DV-Freimachungsvermerk bei Fensterbriefumschlägen mit Postabrechnungsnummer und Freimachung im Fenster", wie es in Postdeutsch so schön heisst. Abbrechnungsnummer ist in diesem Fall die 02840.

Von der Form des Sprays könnten diese gleichen Ursprungs sein. Vielleicht stammt der Spray ja direkt vom einlieferenden Großversendungskunden? Und "Williams Lea" gibt diese Chargen unbehandelt 1:1 an die Post weiter? Und bei der Sendung ohne der K-Kennung hat die Knappschaft (oder eine "Genossenschaft" um die/der Knappschaft) selbst konsolidiert eingeliefert?


Aufgrund der Nähe des Absenders (Bochum - Essen) gehe ich davon aus, dass alle 3 Briefe bei der Niederlassung Williams Lea mit Sitz am Briefzentrum 45 in Essen konsolidiert wurden. Ich kann nur spekulieren, dass auch einmal versehentlich eine K-Nummer unterschlagen wird, während der "Spray" auf die Briefvorderseite aufgebracht wird.

Zwei Briefe ("Freimachung (DV) im Fenster") der Abbrechnungsnummer 21030 und konsolidiert über " K7001".

Bisher fiel mir diese K7001-Kennung nur bei diversen Sparkassen aus dem gesamten Bundesgebiet auf, bis mir der obere Beleg in die Hände fiel. Der stammt von der "Santander Consumer Bank AG, 30154 Hannover". Also doch kein reines Sparkassenunternehmen? Warum sollte denn eine interne Sparkassengenossenschaft auch für ihre direkte "Konkurenz vor Ort" - durch Postkonsolidierung - einen finanziellen Vorteil reinholen sollen?


Oder die Druckerei hat während der Kuvertierung von Sparkassenkontoauszügen versehentlich eine Charge Briefumschläge des Mitbewerbers Santander verwendet *g* Dies ist allerdings rein spekulativ.

Ich suche HÄNDERINGENDst Hintergrundinformationen zum Thema "Freimachung (DV) im Fenster". Gibt es bereits eine philatelistische Bearbeitung dieser Nummern, Auflistungen mit entsprechenden Zuordnungen? Ich habe einmal einige erfasst, wollte aber das rad nicht neu erfinden.

Es existiert eine philatelistische Aufarbeitung zum Thema "Entgelt bezahlt"-Eindrucken auf Briefumschlägen/ Karten usw. (Stand Jahr 2000). In dem Buch geht es allerdings eher um die dem Autor bis dato vorgelegenen Formen dieser Eindrucke. Ich kann mich nach dem Titel des Buches erkundigen.

Auch verstehe ich nicht den Unterschied von Briefen mit diesem Hinweis auf die "Freimachung (DV) im Fenster" in der Frankierzone und Briefen, die zwar auch eine DV-Freimachung im Fenster haben, aber keinen solchen Hinweis aufweisen. Hinweise gibt es mit und auch ohne Abrechnungsnummer, also ist die Ausweisung dieser Nummer in der Frankierzone wohl kein Abgrenzungskriterium.

Ich sehe den Hinweis "Freimachung (DV) im Fenster" auf keinen der beiden Scans, die du zum Schluss gezeigt hast. :-(

Gruß
Pete
 
DL8AAM Am: 19.01.2011 16:34:01 Gelesen: 127152# 5 @  
@ Pete

Oder die Druckerei hat während der Kuvertierung von Sparkassenkontoauszügen versehentlich eine Charge Briefumschläge des Mitbewerbers Santander verwendet. *g*

Nee, da war schon was von der Santander Bank (hier besser: ex "GE Money Bank", Hannover und ex-ex "Allbank") drin, d.h. diese "Firma" in Berlin hat wirklich auch gewisse Dienste für die Santanders erbracht. ;-)

> Ich sehe den Hinweis "Freimachung (DV) im Fenster" auf keinen der beiden Scans, die du zum Schluss gezeigt hast. :-(

Sorry, vielleicht habe ich es etwas missverständlich formuliert, diese sollten die "Gegenbeispiele" zu den "Hinweisbriefen" sein. Denn vom Fensterinhalt sind beide DV Frankturen identisch. Nur fehlt bei den oben gezeigten der Hinweis auf die "Freimachung (DV) im Fenster". In den beiden gezeigten (Standard-DV) Formen reichte bereits vollkommen die Franktur im Fenster aus.

Ich verstand nur den Unterschied zwischen den beiden DV-Frankturformen (mit und ohne Hinweis) nicht. Inzwischen habe ich zwar die Info gefunden, dass ab 2006 die 2D-Datamatrixformen bei den DV-Freimachungen die "alten" bisherigen abgelöst hat, aber nichts zu den eingedruckten Hinweisen auf diese DV-Freimachung im Fenster. In der aktuellen o.g. Produktbroschüre der Post zu den DV-Freimachungen taucht auch keinerlei Verweis auf dieses Art der Freimachungshinweise mehr auf. Auch das weiterführende Dokument "Maschinenlesbare Freimachungsvermerke - Teil 2: DV-Freimachung (Gestaltung, Varianten und Inhalte)"

http://www.deutschepost.de/mlm.nf/dpag/images/download/broschueren/dv_freimachung/dv_freimachung_1_3_10.pdf

sagt nichts zu diesem Thema. Deshalb dachte ich mal ursprünglich, dass dieses alles Altformen sind und auch abgelöst würden. Aber diese kommen im Posteingang weiterhin vor:



Eingang "Gestern", Standardbrief zu 55 Cent mit DV-Franktur und 2D-Datamatrixcode sowie den französischsprachigen Gebührbezahltvermerk mit Hinweis auf die "Freimachung (DV) im Fenster" (Postabrechnungsnummer 06080), der "BARMER GEK" (Krankenkasse). Die gibt es übrigens aktuell auch ohne Angabe einer Postabrechnungsnummer, z.b. die letzte Telefonrechnung der Deutschen Telekom.

Vielleicht sind die ja nur was für ganz ganz große Großversender, dessen Sendungen u.U. auch ins Ausland gehen können und deshalb einen international verständlichen Hinweis auf eine korrekte Franktur ("Port paye") haben müssen, denn welcher Briefträger in Ougadougou erkennt im "DV 01 0.55" eine gültige "Briefmarke". ;-)

Nur das man keinerlei Dokumentation - weder bei der Post noch philatelistischen Ursprungs - im Netz findet "wurmt mich" etwas...

Aber vielleicht sollten wir das Thema in einem neuen Thread behandeln, zumindest wenn keine K-Kennungen dabei sind. ;-)

Ich kann mich nach dem Titel des Buches erkundigen.

Wäre schön. ;-)

Besten Dank für die Diskussion Pete - bin ja noch in der beginnenden Lernphase. ;-)

beste Grüße
Thomas
 
Stefan Am: 19.01.2011 22:30:52 Gelesen: 127112# 6 @  
@ DL8AAM

Auch verstehe ich nicht den Unterschied von Briefen mit diesem Hinweis auf die "Freimachung (DV) im Fenster" in der Frankierzone und Briefen, die zwar auch eine DV-Freimachung im Fenster haben, aber keinen solchen Hinweis aufweisen. Hinweise gibt es mit und auch ohne Abrechnungsnummer, also ist die Ausweisung dieser Nummer in der Frankierzone wohl kein Abgrenzungskriterium.

Mir stellt sich zuerst eine Frage: wie erkennt die DPAG, dass Sendungen portogerecht freigemacht wurden? Wenn der Brief maschinell sortiert wird, liest die Sortiermaschine die Empfängeranschrift ein (mutmaßlich in der Reihenfolge PLZ, Ort, Straße, Hausnr.). Wird die Freimachung seperat überprüft oder geschieht dies im gleichen Atemzug wie die maschinelle Sortierung? Wenn die korrekte Freimachung zeitgleich zur maschinellen Sortierung erfolgt, macht es aus Sicht der DPAG Sinn, den Datamatrix-Code nahe der Empfängeranschrift anzubringen bzw. vom Absender anbringen zu lassen. Die Kamera zum Lesen der Empfängeranschrift braucht damit nicht auf die gesamte Briefvorderseite ausgerichtet zu werden, da die Größe des Sichtfensters vom Briefumschlag ausreicht. Dadurch wird die maschinelle Leserate erhöht.

Kann es sein, dass "Entgelt bezahlt"-Belege aktuell nicht mehr ohne Datamatrix-Code auskommen? Demnach wäre die Information "Freimachung (DV) im Fenster" ein Auslaufmodell, da nicht mehr zwingend notwendig. Der Datamatrix-Code wird seit mehreren Jahren in der Praxis angewendet. Alternativ könnten dann "Entgelt bezahlt"-Umschläge nicht mehr ohne Datamatrix-Code im Sichtfenster verwendetet werden. Es müsste zum besseren Verständnis noch geklärt werden, wie die Abrechnung mit dem Absender erfolgt, nachdem dieser den Datamatrix-Code im Sichtfenster gedruckt hat bzw. hat drucken lassen.

Gruß
Pete
 
Nachtreter Am: 20.01.2011 12:31:54 Gelesen: 127087# 7 @  
@ Pete

Der Datamatrix-Code dürfte die Infos über Absender, Empfängeradresse und Freimachung beinhalten. Bei einem Fensterumschlag ist es für einen Großversender praktikabler, den Code mit ins Adress-Feld (und somit ins Fenster) zu drucken.
Tatsächlich häufen sich Fensterumschläge ohne "EDV-Freimachungsvermerk", die postalische Beförderung läßt sich nur durch die orangenen Striche in der Codierzone erahnen!

"Entgelt bezahlt"-Belege kommen ohne Datamatrix-Code vor: z.B. Infobriefe mit der Frankierwelle.

Viele Grüße
Nachtreter
 
DL8AAM Am: 20.01.2011 16:29:53 Gelesen: 127072# 8 @  
@ Nachtreter, Pete

wie erkennt die DPAG, dass Sendungen portogerecht freigemacht wurden

Hallo Pete, Nachtreter,

ich "meine gelesen zu haben" (finde es leider auf die Schnelle icht mehr), dass auch bei DV-Freimachungen letztendlich der Zusteller prüft, ob portogerecht freigemacht wurde. Nicht ohne Grund muss ja bei Briefen mit besonders ermäßigten Portosätzen immer noch zusätzlich der Vermerkt "Entgelt bezahlt" angebracht werden. Da der Zusteller bei einem Brief z.B. mit FRANKIT zu 25 Cent frankiert nicht beurteilen kann, ob der Brief bei der Einlieferung die Kriterien für die 25 Cent-Kategorie erfüllt hat, er sieht ja nur den einen Brief, nicht die Chargengröße, nicht die Qualität der Vorsortierung etc.

Tatsächlich häufen sich Fensterumschläge ohne "EDV-Freimachungsvermerk" ... "Entgelt bezahlt"-Belege kommen ohne Datamatrix-Code vor: z.B. Infobriefe

Jou, z.B. die angesprochen Infopostsendungen können in vielfache Weise frankiert werden, siehe Punkt 4 der neusten Ausgabe (Stand 1. Januar 2011) der Produktbroschüre "Adressierte Werbesendungen: Infopost und Infobrief national":

http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/i/infopost/produktbroschuere_infopost_und_infobrief_national_20110101.pdf

Neben den dort genannten Freimachungsarten tauchen aber aktuell immer noch - eigentlich nicht mehr zulässige - Altformen im Briefkasten auf:



Die linke Form der Freimachung (aus Dezember 2010) ist nach meinem Verständnis eigentlich nicht mehr möglich gewesen. Die Übergangsregel, dass Altformulare und -umschläge aufgebraucht werden dürfen/durften sollte in diesem Fall auch nicht greifen, oder ?? Rechts ein Beispiel eines INFOPOSTBRIEFs ohne 2D-Datamatrixcode, dafür aber mit einer inzwischen irregulären - d.h. nicht mehr möglichen - Vorausverfügung ("Wenn unzustellbar, bitte zurück"). Dieses Merkmal ist seit einiger Zeit u.a. auch bei INFOPOST-Briefen nur noch in der Form der Zusatzleistung PREMIUMADRESS ("P") möglich, für die mit der Post sogar zusätzlich ein spezieller Vertrag abzuschliessen ist. BTW, korrekt ist übrigens das Fehlen einer zusätzlichen kundenindividuellen Darstellung bei der Infopostwelle, da "Die kundenindividuelle Darstellung darf nur ... i. V. mit der DV-Freimachung mit Matrixcode im Anschriftenbereich genutzt werden" (aus dem oben genannten Regelwerk). Keine DV-Freimachung = kein bunter Zudruck. ;-)

Mein eigentliches Problem war, dass es unterschiedliche Briefe mit im Prinzip inhaltsgleichen DV-Freimachungen im Fenster gibt.

A: Mit einem entsprechenden Hinweis darauf in der Frankierzone des Briefes (siehe Standardbrief der BARMER GEK ) und B: ohne Hinweis, ganz ohne Angaben in der Frankierzone (siehe der Standardbrief von Baumarkt Max Bahr ). Zu A gibt es noch die Unterteilung in "mit und ohne Angabe einer Postabrechnungsnummer".

Bei der Post wird ja inzwischen alles und jedes noch so kleinste Minidetail in ausführlichsten Regeln festgelegt (im Rahmen der maschinellen kosteneinsparenden Massenbearbeitung auch sinnvollerweise), von der Schriftgröße, -dicke und -art des Schriftzuges PREMIUMADRESS im Fenster bis zum kundenindividuellen Zudruck zur Infopostwelle in der Frankierzone. Nur habe ich (...) zu dieser Frage noch nichts finden können, es gab auch keine sinnvollen Treffer über die Suchefunktion auf der Webseite der Post. Ebenso findet sich in der entsprechenden Produktbroschüren und Regelwerken zur DV-Freimachung (s.o.) nirgendwo auch nur ein Verweis auf diese Hinweise ("Freimachung (DV) im Fenster"). Leider ist die Informationspolitik - wenn man als Philatelist bei der Post zu diesen Punkten nachfragt - gleich Null. Für die Post beschränkt sich Philatelie leider nur noch auf den Verkauf spezieller "phil. Produkte", vom Postautomodell bis zum Numisbrief sowie auf die Ausgabe von vielen vielen nassklebenden Briefmarken für den Abovertrieb, für die eigentlich - wenn wir mal ehrlich sind - (leider!) im Postalltag kein Bedarf mehr besteht und ansonsten auch (gewollt) keinen Absatz mehr finden. Vielmehr bekommt man den Hinweis zu hören, dass dieses ja nicht "philatelistisch" sei > Philatelie = Postprodukteverkauf. :-( Gut, stimmt, das ist eigentlich auch sehr verständlich (ehrlich). Der Infopostwellen-, DV-Freimachungsvermerk- und FRANKIT-Sammler bringt ja auch kein Geld ein. Es ist sicherlich auch keine Kernaufgabe eines notwendigerweise auf Gewinn orientierten privaten Wirtschaftsunternehmens, Knalltüten - wie wir es nun mal sind - mit (Kosten behafteten) Informationen für ihr komisches Hobby zu versorgen. ;-)

Beste Grüße
Thomas
 
Postgeschichte Am: 20.01.2011 16:51:19 Gelesen: 127069# 9 @  
@ DL8AAM

ich "meine gelesen zu haben" (finde es leider auf die Schnelle icht mehr), dass auch bei DV-Freimachungen letztendlich der Zusteller prüft, ob portogerecht freigemacht wurde.

Für die Freistempelung von Postsendungen sowie die Abrechnung der Entgelte kommen lt. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Briefdienst zwei Möglichkeiten in Betracht:

1. mit den allgemein genutzten DV-Anlagen des Versenders
2. Verfahren mit nur versandspezifisch genutzten Postentgeltermittlungsanlagen der Hersteller Bizerba und dem Toledo-Werk.

Postsendungen dürfen mit einer DV-anlage freigestempelt werden, wenn die richtige und vollständig Entgeltbe- und -abrechnung gewährleistet ist. Die Anlagen müssen von der Post aber genehmigt bzw. zugelassen sein. Beauftragte der Post können Einblick in den Arbeitsablauf wie Auftragsbearbeitung, Versand, Buchhaltung und Statisik nehmen, soweit dies zur Prüfung der sicheren Vereinnahmung der Entgelte notwendig ist. In erster Linie hat der Absender sicher zu stellen, daß die Postsendungen richtig frankiert sind. Die Post nimmt aber Stichproben der eingelieferten Postsendungen vor.

Gruß
Manfred
 
DL8AAM Am: 20.01.2011 17:24:48 Gelesen: 127067# 10 @  
@ Postgeschichte

versandspezifisch genutzten Postentgeltermittlungsanlagen der Hersteller Bizerba

Nur am Rande, schöne Bespiele von Frankiervermerken von Bizerba-Maschinen zeigt die (sehr schöne) philatelistische Aufarbeitung des Thema "Quelle – ein deutsches Versandhaus 1927 bis 2009" auf http://www.postautomation.de/90.html

Hier werden auch die ansonsten fast nie beachteten Frankiervermerke auf "Quellepaketen" ausführlich beackert:



Bizerba-Maschinennummer "BI/40505" (Abb. als Links aus der o.g. Arbeit)

Diese Dokumentation ist wirklich eine ausgesprochen schön und gut gemachte philatelistische Dokumentation dieses sehr interessanten Themas, macht Lust auf mehr! Quelle als Triebfeder der Postautomatisation seit den 60er Jahren. Man kommt fast ins tiefe tiefe "sich schwarz ärgern", dass man damals einfach diese Pakete nicht beachtet hat. Aber wer hat denn schon Quellepakete gesammelt. ;-)

Man kann es nur mit dem Autor sagen " 1961 ... 15 Millionen Paketsendungen und damit 50 Millionen DM Post- und Bahngebühren! ( Wo sind nur eigentlich die ganzen Belege geblieben?)" Wo?

Gruß
Thomas
 
DL8AAM Am: 19.04.2011 17:46:30 Gelesen: 125892# 11 @  
@ DL8AAM [#10]

Frankturen mit diesen dreigeteilten Rechtecken tauchen auch heutzutage immer noch auf, d.h. Frankierhinweise in der Mittelzeile. Leider finde ich bei der Post keinerlei näheren Informationen über die aktuellen Verfahrenweisen für diese Art der DV-Franktur.



Großbrief "PreSort" zu 1,45 € vom April 2011 (04.11) aus Blaufelden (ohne die sonst übliche Nennung einer PLZ, Fehldruck?), Postabrechnungsnummer 07470. Absender ist der Coke-Store von Coca Cola, hinter dem (laut Lieferschein) übrigens die "Swiss Post Solutions GmbH" in 74572 Blaufelden, eine Tochergesellschaft der schweizer Post "Swiss Post" steht.

Hat jemand weitere Informationen zu diesen dreiteiligen Frankturvermerken ? Zu dem Produktzusatz "PreSort" ( presorted, vorsortiert) findet sich auch nichts entsprechendes auf den Webseiten der Deutschen Post AG ?

Gruß
Thomas
 
Nachtreter Am: 19.04.2011 20:05:16 Gelesen: 125872# 12 @  
@ DL8AAM [#11]

Hallo Thomas,

Presort ist ein Konsolidierer:

http://www.neuegenossenschaften.de/aktuelles/news/2010/02/11/1229.html

Es handelt sich also nicht um ein Produkt der DPAG.

Die "fehlende" PLZ im Rechteck findest Du im Abrechnungsteil direkt unter dem Rechteck (letzte fünf Ziffern).

Einen schönen Abend
Nachtreter
 
uli Am: 20.04.2011 10:59:41 Gelesen: 125848# 13 @  
Nur ganz kurz, habe gerade keine Zeit:

Der Aufdruck auf dem Kuvert mit dem Hinweis zur DV-Freimachung war früher mal Pflicht, ist es aber schon einige Zeit nicht mehr. Wie ich aus Gesprächen mit anderen Großversendern weiss, wissen das viele nicht. Es stört aber niemanden, wenn der Hinweis weiterhin da steht.

Das Lesen der DataMatrix im Briefzentrum erfolgt beim Auslesen der Adresse. Die Daten werden auf Plausibilität geprüft und gespeichert. Es erfolgt dann ein Abgleich mit den Einlieferungsdaten des Versenders. Stimmt da was nicht, wird geprüft und in der Abrechnung nachgebessert. Ansonsten stimmt das von @Postgeschichte oben geschriebene, wer DV-Frankierung nutzt, vereinbart mit der DPAG ein umfangreiches Procedere.

Natürlich muss die DataMatrix im Adressfenster stehen, denn sie wird vor dem Drucken "errechnet" (daher der Begriff DV-Frankierung), auf das Anschreiben gedruckt und muss von außen sichtbar sein. In der DataMatrix stehen eine Reihe von Infos, die wichtigste und noch nicht erwähnte ist die Einlieferungsnummer.

Gruß
Uli
 
DL8AAM Am: 20.04.2011 15:45:16 Gelesen: 125833# 14 @  
@ uli [#13]

Uli,

super, besten Dank. Das war genau meine ursprüngliche Frage. Denn gerade von richtig grossen Großversendern, die eigentlich sogar extra Profis für den "optimalen" Versand beschäftigen, bekommt fast täglich immer noch Sendungen mit diesem dreigeteilten Rechteck mit dem Hinweis zur DV-Franktur im Fenster und der Postabrechnungsnummer ins Haus. Nur fanden sich bei der Post absolut keinerlei aktuelle Informationen in den - wie es so schön auf Postdeutsch heisst - "Handlingsbröschüren" und Dokumenten hierzu. Deshalb war ich etwas verwirrt, wird doch von der Post inzwischen alles bis ins kleinste genormt und vorgeschrieben, von der Schriftart, -größe bis zur Strichdicke und Farbe. Gut, dass das früher, in Zeiten vor dem Matrixkode, einmal Pflicht war, ist bekannt. Aber leider finde ich auch aus dieser Zeit keine näheren Handlingsanweisungen. Die Post löscht ja alte Dokumente sofort von ihren Seiten und hält kein Onlinearchiv für philatelistische Recherchen vor.

Falls jemand diese Dokumente seinerzeit gespeichert hat, wäre ich über eine Kopie per Emai sehr dankbar.

Gruß
Thomas
 
DL8AAM Am: 20.04.2011 16:25:30 Gelesen: 125830# 15 @  
@ Nachtreter [#12]

Hallo und besten Dank für das Feedback. Wirklich interessant, ich habe zwar ein Auge auf das Thema Konsolidierer, aber das ist der erste Beleg den ich zu gesicht bekommen habe, der statt der übrlichen K-Kennung (ggf. mit Sendungs- bzw. Chargen- oder PLZ/BZ-Nummer) den Namen des Konsolidierers in Klartext zegt. Schön, was neues für die Sammlung ;-) Das die PLZ in der Abrechnungszeile unter dem Rechteck auftaucht ist mir zwar aufgefallen, aber trotzdem hatte ich gedacht, dass bei diesen dreigeteilten Frankiervermerken die PLZ auch noch direkt zum Ortsnamen in das obere Segment gehört?

Aber scheinbar sind diese dreigeteilten Rechteckfrankiervermerke eine veraltete Form (?), für eine aktuelle (korrekte?) DV-Franktur hätte ich eine der üblichen Formen, wie "DV 04 1.45" Zeile mit der (in Deutschdeutsch) "Bildmarke Logo Deutsche Post" (d.h. Schriftzug Deutsche Post und dem Posthorn) sowie einem Datenmatrixkode, siehe [1], erwarten müssen, oder? In dem EAN-Barcode steckt ja keine DV-Eigenschaft (mit Versandangaben etc.) drin, dieses sollte hier wohl auch nur eine interne Kennzeichnung des Versenders sein, oder? Für eine aktuelle DV-Franktur "neuer Art" ist dieser Beleg für mich zumindest etwas ungewöhlicher.

Übrigens, Versandlabel mit DV-Frankturangaben für etwas schwerere Sendungen (Frachtpost statt Großbrief) dieses Versenders sehen dann so aus (scheinbar werden einfach nur andere Module in der Software geschaltet):


Frachtpostbelege der DPAG/DHL sind aber ein anderes (aber nicht-desto-weniger) wirklich interessantes, aber leider kaum beachtetes und bearbeitetes Thema. Falls hier jemand nähere Informationen hat, bitte in einem neuen (!) Thema antworten, sonst muß Richard verständlicherweise wieder böse werden. ;-)

Gruß
Thomas

[1] Deutsche Post AG: "Maschinenlesbare Freimachungsvermerke, Teil 2: DV-Freimachung (Gestaltung, Varianten und Inhalte)", Version 1.3.10 vom 01.07.2006 - http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/download/broschueren/dv_freimachung/dv_freimachung_1_3_10.pdf (Downloadstand 20.04.2011)
 
Pilatus Am: 21.04.2011 00:10:34 Gelesen: 125811# 16 @  


Eine recht schöne und nützliche "Infopost" habe ich auch zu bieten.

Beste Grüße Pilatus
 
Pilatus Am: 25.04.2011 00:42:53 Gelesen: 125747# 17 @  
Noch ein, recht hübsch anzuschauender Beleg dieser Art. Doch, wenn man genauer hinschaut. schauderts einen, denn Werbefachleute können nicht mal richtig deutsch. Echt schade drum. Kann man da Vertauen zum Produkt haben

fragt Pilatus


 
Stefan Am: 25.04.2011 15:13:26 Gelesen: 125719# 18 @  
@ Pilatus [#17]

Noch ein, recht hübsch anzuschauender Beleg dieser Art.

Bei dem Beleg fallen 2 Dinge auf, die auf dem ersten Blick nicht so recht zusammenpassen wollen. Hierbei handelt es sich um ein Postwurf Spezial der DPAG, welche über die Briefsortiermaschine sortiert wurde, erkennbar anhand der orangefarbenen Codierung auf der Briefumschlagvorderseite. Normalerweise weisen Postwurfsendungen keine Empfängeranschrift auf und werden vom Postboten der DPAG je nach Wunsch des Auftraggebers z.B. in jeden Briefkasten des Briefzustellbezirks gesteckt; alternativ wäre z.B. die Zustellung in jene Briefkästen möglich, die an dem Zustelltag auch Briefe erhalten (Eindruck auf der Postwurfsendung "mit der Tagespost").

Bei deinem gezeigten Beleg war anscheinend ein Teil der Empfängeranschrift angegeben, so dass eine maschinelle Briefesortierung möglich war (Bsp.: "An alle Bewohner des Hauses, XY-Str. Z, 12345 ABC).

Gruß
Pete
 
Pilatus Am: 25.04.2011 18:21:07 Gelesen: 125706# 19 @  
@ Pete [#18]

Ja, Du hast Recht. Sinngemäß: an alle, die viel sparen wollen.

Noch schönen "Osternausklang"

Pilatus
 
Pilatus Am: 26.04.2011 00:28:50 Gelesen: 125690# 20 @  
Ein neuer Beleg dazu, wie er adressiert war, weiß ich aber auch nicht mehr.

Beste Grüße Pilatus


 
Pilatus Am: 27.04.2011 00:34:01 Gelesen: 125652# 21 @  
Mich wundert, warum sich noch niemand zu meinem Beitrag 17 bezüglich der fehlerhaften Anwendung der deutschen Sprache gemeldet hat. Wer den Fehler erkennt bekommt bei mir ein güldenes Sternchen.

Es grüßt Pilatus
 

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