@ ginonadgolm
[#174]Machen wir hier jetzt Haarspaltereien?
Fakt ist, dass die Landesverbände (LV) von ihren Mitgliedern (= Ortsvereine (OV)) einen Beitrag erheben, der sich zusammensetzt aus dem jeweiligen LV-Beitrag und dem BDPh-Beitrag, den die LVs als Erfüllungsgehilfen des BDPh dem BDPh dann weiterleiten. So zahlt jedes Mitglied eines in einem LV organisierten OVs auf diesen Weg ab 2017 15 Euro an den BDPh.