Thema: Fehlprüfungen von BPP und VP Prüfern
WUArtist Am: 17.11.2016 19:53:19 Gelesen: 183847# 70@  
@ Harald Wimmer [#69]

Hallo Harald,

m. E. gilt im BPP folgendes:

Im allgemeinen philatelistischen Sprachgebrauch werden die Begriffe "postfrisch", "ungebraucht", "gestempelt", "auf Brief", "auf Briefstück" als Bezeichnung für die Erhaltung verwendet.

Als postfrisch mit Originalgummierung (kurz "postfrisch" genannt) gelten ungestempelte Marken, deren Gummierung nicht verändert wurde und dem Originalzustand unter Berücksichtigung eines natürlichen Alterungsprozesses entspricht. Geringe Finger- oder Griffspuren beeinträchtigen in der Regel diesen Zustand nicht.

Im Prüfwesen erfolgt die Signierung von Marken seit weit über hundert Jahren und wird auch in Zukunft bei der weitaus überwiegenden Anzahl der Marken unverzichtbar sein. Prüf- oder Eigentumszeichen gelten nicht als Veränderung des postfrischen Zustandes.

Ungebrauchte Marken sind ungestempelte Marken, die Originalgummierung mit Falz, Falzspur oder Haftspuren haben. Hierzu zählen auch entfalzte Marken. usw. usw.

Auch der zuletzt gezeigte Kurzbefund ist nicht korrekt ausgestellt. Die Marke hat keine leichten Mängel, sondern ist ungebraucht mit Erstfalz.

Gruß
WUArtist
 
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