@ Saguarojo
[#604]Hallo Joachim,
Auf desfallsigen Antrag wird damit bezeugt
daß der hiesige Arbeiter Gottlieb Teitzel arm
und nicht im Stande ist für seinen in
Göttingen in der Lehre stehenden Sohn Heinrich
Teitzel Realschulgeld zu zahlen.
Duderstadt 5 Aug 1864.
Liebe Grüsse,
Ralph