Thema: Vorausentwertungen Deutschland
Journalist Am: 26.12.2018 19:16:45 Gelesen: 120829# 174@  
@ DL8AAM [#172]

Hallo Thomas und an alle,

danke für das Zeigen einer Vorausentwertung aus dem August 2018 von Sieger, die sich nicht an die Vorgaben bzw. Bestimmungen der Post hält.

Ich habe nun dieser Tage eine weitere Vorausentwertung aus dem April 2018 gefunden, die auch eine Tintenstrahlentwertung ist und nicht den Vorgaben der Post entspricht:



Hier werden die Bestimmungen in mehrfacher Hinsicht ignoriert, Doppelkreisstempel, keine Kennung, immer noch Entgelt bezahlt Angabe sowie natürlich nicht zulässige Tintenstrahlentwertung.

Viele Grüße Jürgen
 
Quelle: www.philaseiten.de
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