Thema: (?) (160) Postzustellungsaufträge und Postzustellungsurkunden Belege
Michael Mallien Am: 21.07.2019 07:40:16 Gelesen: 72417# 89@  
@ Pete [#38]

Hallo Pete,

die Beschreibung des zweiten gezeigten Beleges ist hinsichtlich der Frankatur nicht ganz korrekt. Die Frankatur ist keine Internetmarke, sondern vielmehr eine Produktmarke. Jürgen hat in [#50] die ersten Produktmarken für Postzustellungsaufträge gezeigt. Hier ist ein weiteres Beispiel für einen solchen Beleg:



Es gab zur selben Zeit auch eine Internetmarke für Postzustellungsaufträge, die in der eFiliale erstellt werden konnte. Der einzige Unterschied ist die Schreibweise der URL in normalen (nicht kursiven) Buchstaben.

Seit dem 1.7.2018 lassen sich Produktmarken und Internetmarken für Postzustellungsaufträge leichter unterscheiden, nämlich durch die Kennung PM bzw. IM vor einem Datum, welches sich zudem im Format unterscheidet. Hier sind entsprechende Beispiele:

Postzustellungsauftrag mit Produktmarke PM 09.18



Postzustellungsauftrag mit Internetmarke IM 30.01.19



Diese Internetmarke habe ich als Typ 2a-PZ-3 erfasst [1].

Viele Grüße
Michael

[1] http://www.bund-sammlung.de/IM_Typen.htm#PZ
 
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