Thema: Bund Belege: Annahme verweigert wegen Nachentgelt
volkimal Am: 18.08.2019 14:41:37 Gelesen: 3894# 5@  
@ Baber [#4]

Hallo Bernd,

ein guter Tipp - an das Postgebührenhandbuch von Michel hatte ich bisher nicht gedacht. In meinem Buch (Ausgabe 2001) steht übrigens in der Zeit vom 1.7.82 bis 1.4.89 nur der einfache Fehlbetrag + 60 Pfg. Welche Auflage hast Du?

Nach der Angabe in meinem Postgebührenhandbuch wäre die Nachgebühr also 70 Pfg. gewesen. Das war auch ursprünglich auf der Karte ausgewiesen. Wieso die Nachgebühr dann auf 120 Pfg. erhöht wurde kann ich nicht sagen. Vielleicht gab es eine Sonderregel für zurückgewiesene Sendungen, die ja zweimal befördert werden mussten. Mal sehen, ob jemand das Rätsel lösen kann.

Leider sind für später Zeiten keine Nachgebühren mehr im Postgebührenhandbuch angegeben. Die letzte Angabe in meiner Auflage gilt ab dem 1.4.1989: einfacher Fehlbetrag + 80 Pfg. Das passt zur folgenden Karte vom Februar 1996 schon wieder nicht:



1996 betrug das Postkartenporto 80 Pfg. Es fehlten 20 Pfg. + 80 Pfg. = 100 Pfg. Nachgebühr.

Viele Grüße
Volkmar
 
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