Thema: BDPh Einzelmitglieder
DL8AAM Am: 14.10.2019 20:04:19 Gelesen: 3795# 14@  
@ nagel.d [#12]

und da kann ich mir nicht vorstellen, daß alle der Weitergabe wiedersprochen haben

Brauchen sie nicht. Das neue Datenschutzrecht hat das umgedreht, man muss nicht widersprechen, damit etwas nicht weitergegeben wird, sondern man muss aktiv zustimmen, dass es weitergegeben werden darf. Im Prinzip kannst Du "nur" noch widersprechen, wenn Du dem vorher zugestimmt hast.

Und Facebook ist zwar "öffentlich", aber sie haben Hausrecht und solange das nichts illegales "fordert" oder "freigibt", können die in ihre Hausordnung reinschreiben was sie wollen. Gleiches gilt für "moderierte" bzw. geschlossene Facebookseiten von "Vereinen". Starte doch eine eigene FB-Seite für Einzelmitglieder und versuche über Werbung bzw. Mundpropaganda andere Einzelmitglieder zum beitreten Deiner Seite zu motivieren. Dann hat FB die Daten und Du selbst musst Dich nicht mit Datenschutzregeln rumplagen, solange Du nicht selbst ohne Zustimmung eine Mitglieder- und Adressdatenbank - auf Deinem eigenen Rechner - aufbaust, dann könnte u.U. (...) das Datenschutzrecht wieder greifen.

Gruß
Thomas
 
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