Thema: (?) (5/7/9) Postvorschuß, Auslagen, Nachnahme
Totalo-Flauti Am: 08.01.2021 11:35:20 Gelesen: 4795# 9@  
Liebe Sammlerfreunde,

am 15.09.1875 und am 01.07.1876 wurden jeweils zwei Postvorschüsse für den Bezug der Leipziger Zeitung versandt. Anders wie bei [#5] erfolgte hier der Versand als portopflichtige Dienstsache. Somit entfällt der Zuschlag von 10 Pfennige. Für die Entfernung von rund 140 km = 18,6 Meilen von Leipzig nach Stolpen waren grundsätzlich 40 Pfennige Porto zu zahlen. Die Gebühren für den Postvorschuß für den Brief vom 15.09.1875 betragen 10 Pfennige (bei 4,10 Mark Insertionsgebühren und bei 2 Pfennige je Mark bzw. Teil einer Mark). Somit hatte der Empfänger zusammen 50 Pfennige Porto wie auch ausgewiesen zu zahlen.

Allerdings macht mir der 2. Brief vom 1.07.1876 Probleme. Ich würde auf 28 Pfennige Postvorschußgebühr kommen. Hier macht mir der 2. Satz in der Verordnung bei der Auslegung Probleme. Es heißt:

Ein bei Berechnung der Postvorschussgebühr sich ergebender Bruchteil einer Mark ist nöthigenfalls auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme aufwärts abzurunden.

Das würde bedeuten auf 30 Pfennig hochrunden, um so auf die ausgewiesenen 70 Pfennige Porto zu kommen. Kann das jemand bestätigen? Vielen dank für die Hilfe.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.



15.09.1875



01.07.1876
 
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