Thema: (?) (734) Absenderfreistempel: Echt gelaufene Belege
Nordluchs Am: 11.07.2021 11:13:09 Gelesen: 137945# 463@  
Hallo zusammen,
hallo Volkmar,

im Beitrag [#460] hatte ich wegen der 00 - Abdrucke die ADA V, 2; Anlage 5a, S. 53 - Bedingungen für die Benutzung der Absenderfreistempel – gezeigt.

Unter Punkt 5 - Nicht zugelassene Sendungen - steht folgendes:

„Unzulässig ist es, nicht freigemachte oder durch Boten zu befördernde Sendungen mit Gebührenstempel aus der Nullstellung des Freistemplers zu bedrucken.“ Der Text ist auch in den Bedingungen für die Benutzer enthalten.

Nun, Theorie und Praxis sind eine Sache. Zu bewundern von einer Poststelle in 7987 Weingarten (Württ.) nun die Praxis.



Das war sicher kein Einzelfall. Aber wo kein Kläger….

Viele Grüße
Hajo

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