Thema: Rückantwortbriefe mit Absenderfreistempeln
Journalist Am: 13.07.2021 13:50:16 Gelesen: 4283# 3@  
@ GSFreak [#1]

Hallo Ulrich und an alle,

ein Absenderfreistempelabschlag hat ja ein Datum. Dieses Datum darf maximal 3 Tage alt sein, sonst wird die Sendung als nicht frankiert gewertet und mit Nachentgelt belegt. Wie man in deinem Fall sieht, war das Datum der 25.5.21.

Wenn die Sendung nun erst dieser Tage im BZ aufgetaucht ist, wurde diese zuerst einmal wegen das alten Datums rausgefischt und den AGB-Prüfer zur Prüfung vorgelegt.

Dieser hat den Vermerk "Antwort" (also ein vorfrankierter Rückumschlag) gefunden und damit war nun doch wieder alles in Ordnung. Denn bei vorfrankierten Rückumschlägen mit Absenderfreistempeln gilt, wenn mich nicht alles täuscht, ab dem Stempeldatum eine 6 monatige Gültigkeitsfrist. Erst danach wäre die Sendung nicht mehr ordentlich frankiert.

Viele Grüße Jürgen
 
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