Thema: Die Philastempel Datenbank - Dokumentation und Auswertung
filunski Am: 14.09.2021 23:13:16 Gelesen: 229977# 1367@  
@ wheilmann [#1366]

Hallo Wolfgang,

ich weiß, dass du dir sehr viel Mühe gemacht hast mit den Stempeln aus den Auktionskatalogen, dafür gebührt dir auch, nicht nur meine Anerkennung.

In [#1365] habe ich die Beweggründe für die Ablehnung genannt. Wichtigstes Kriterium ist dabei die meist mangelnde Bildqualität. Das liegt jetzt nicht an deiner Arbeit und deinen Bearbeitungen. Du hast dir da sehr viel Mühe gegeben und es geht auch einfach nicht besser. Aus einem schlechten, kleinen 96 dpi Bildausschnitt kann man einfach kein qualitativ einem guten 300 dpi Originalscan entsprechendes Bild machen. Besonders negativ daran ist auch die meist durch die Bildbearbeitung mit einhergehende farbliche Verfälschung. Das können wir für die DB nicht akzeptieren, unser Anspruch ist ja gerade Originalstempelabdrucke so zu zeigen wie sie auch im Original abgeschlagen wurden.

Deshalb muss ich auch deine Aussage "Jeder „schlechte Stempelabdruck“ ist besser als kein Stempelabdruck" etwas relativieren. ;-)

Ja, schlechte Stempelabdrucke (die Mindestkriterien habe ich genannt) sind besser als keine Stempelabdrucke. Aber lieber keinen Stempelabdruck, auch wenn er "gut erkennbar" ist, als verfälschte Stempelabdrucke. Zu den verfälschten Stempelabdrucken zählen leider die meisten der Kopien aus den Auktionskatalogen. Das Kriterium fehlende oder "geschätzte" Stempelgröße ist dabei noch nicht mal der allein ausschlaggebende Punkt.

Was die Echtheit anbelangt, auch wenn nicht explizit in der DB bei jedem Stempel angegeben, so setzen wir dies, außer wenn anderweitig angegeben (Stichwort Falschstempel) voraus. Wir haben auf entsprechende fachkundige Hinweise zu eingegebenen Stempeln auch schon Stempel entweder gelöscht oder aber als Falschstempel gekennzeichnet. Gerade bei einem ganz bestimmten Auktionator, auf den ich dich hingewiesen hatte, war und ist das (z.B. Zeppelinmarken DR) ein Problem und dazu lasse ich auch keinen anderen Entschluss zu, als im Zweifel ( = Stempelechtheit dubios und nicht geklärt) solche Stempel nicht für unsere DB zuzulassen. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie das vielleicht in anderen Stempelwerken und/oder Datenbanken gehandhabt wird.

Zu guter Letzt, es gibt noch so unendlich viele unzweifelhaft datenbanktaugliche Stempelquellen (Sammlungen, gut gescannte Belege und Stempelkarten etc.) wofür uns sogar die "Manpower" fehlt (natürlich erst recht auch die "Womanpower" ;-)) um die alle in die DB einzugeben, und solange wir noch perfekt geeignete Stempelquellen im Überfluß haben, müssen wir uns nicht arbeitsintensiv und diskussionsbeladen um weniger gut geeignete Quellen bemühen. Letztere sind auf alle Fälle die Auktionskataloge.

Deshalb bleibt es (leider) bei der Entscheidung, dass Stempel aus Auktionskatalogen grundsätzlich NICHT für die DB geeignet sind und nicht akzeptiert werden. Grundsätzlich heißt aber auch, dass in Einzelfällen, bei entsprechender im Katalog bereits vorhandener Bildqualität, nach Entscheidung des bearbeitenden Redakteurs, Ausnahmen gemacht werden können. Für die Auswahl dieser "Einzelfälle" sollte aber bereits der Stempelreporter einen strengen Maßstab anlegen und es nicht der Redaktion überlassen aus einer Vielzahl von Angeboten die "Rosinen" herauszupicken. ;-)

Viele Grüße,
Peter
 
Quelle: www.philaseiten.de
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