@ Richard
[#9]@ drmoeller_neuss
[#10]Wenn der Schalterbeamter den Sammlerwert der Münzen kannte, hatte er die Rentnerin geschädigt. Ich glaube, dass ist der entscheidende Unterschied. Der Wert der Münzen war zu diesem Zeitpunkt allgemein bekannt und er hätte vielleicht der alten Dame sagen sollen, schenken Sie Ihrem Enkel lieber die Münzen, dann hat er mehr davon.
Aber wenn in den Bögen von Neuausgaben, dem dem Postamt zugeteilt wurden, Marken sind, die sich vielleicht später als Besonderheiten herausstellen, sehe ich weder unmoralische nach kriminelle Machenschaften, wenn der Schalterbeamte einen Freund bittet diese zu kaufen.
Gruß
Bernd