Thema: (?) (70/73/85) Eisenbahndienstsachen national - EDS
DL8AAM Am: 30.11.2021 14:45:25 Gelesen: 24099# 79@  
@ Uwe Seif [#77]

Privatpersonen konnten die Dienstpost nicht nutzen.

Das ist nicht ganz richtig. Man durfte auch als "Privatperson" das EDS-Postnetz nutzen, wenn der Empfänger EDS-berechtigt war, wie zum Beispiel Post (z.B. mit Überweisungsträgern) an die SPARDA (Eisenbahnspar- und Darlehnskasse) oder auch Post an die DEVK (Deutsche Eisenbahn-Versicherungskasse). Ebenso durfte "verbandliche" Post von Mitgliedern in Vereinen des BSW (Bundesbahnsozialwerk) versendet werden. Ich, als (Nur-) Sohn eines Bahnbeamten, war zum Beispiel Mitglied im BSW-Verein "EFA" (Eisenbahnfunkamateure) und ich durfte ganz offiziell QSL-Karten an andere EFA-Mitglieder per EDS versenden, dafür gab es sogar ein eigenes EFA-Adressbuch, in dem alle Mitglieder mit ihrer EDS-Adresse gelistet waren.

Dafür standen in vielen Bahnhöfen, meist auf Bahnsteigen, eigene EDS-Briefkästen, in die berechtigte Personen (das waren nicht immer zwingend Bahnbedienstete), berechtigte Post an EDS-berechtigte Empfänger einwerfen konnten.

Im Prinzip handelte es sich bei dem EDS-Netzwerk um eine echte "eigene Post", das Wort Dienstpost (stimmt zwar) wird (aber) dem nicht so richtig gerecht.

Beste Grüße
Thomas

Für EDS haben wir bereits sogar ein eigenes (langes) Thema "Eisenbahndienstsachen national - EDS" [1].

[Beiträge [#74] bis [#79] redaktionell verschoben aus dem Thema "Einschreiben: Belege und Informationen. Danke Thomas.]
 
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