Hallo zusammen,
kürzlich hatte ich in diesem Thread das Verfahren der Benutzung von Freistemplern von Gaststätten und Hotels gezeigt.
Auf Nachfrage wurde eine Quelle aus der Zeit von 1940 ermittelt:
[#535] [#538] Da nun ein älterer Freistempler (Komusina) vorliegt, leider nur als Ausschnitt, der unter anderem den Eindruck trägt: Absender wohnt im HOTEL BELLEVUE
Magdeburg * 3 * / HOTEL BELLEVUE INH. THEODOR REHSE
Damit stellte sich erneut die Frage ab wann nun dieses Verfahren zulässig war.
Zur großen Überraschung wurde im Handwörterbuch des Postwesens, Küsgen, Wilhelm [Hrsg.] u. weitere aus dem Jahr 1927 darauf eingegangen. Also deshalb hier nur kurz berichtet ist dieses schon im Jahr 1927 zugelassen.
Interessant ist außerdem die verkehrte Schreibweise des Namen Frankotyp statt Francotyp in diesem Werk.
Viele Grüße
Hajo