@ GSFreak
[#221]@ bernhard
[#222]Hallo Ulrich, hallo Bernhard.
Erstmal ganz herzlichen Dank für Eure Ausführungen. Es ist schon sehr interessant Eure Statements zu lesen, geben diese doch ein umfangreiches Bild über so ein komplexes Thema wieder, welches aber sich wohl abschließend nie 100% klären lässt. Für mich ist es umso spannender, da es immer wieder neue Ansätze zum forschen gibt. An dich Bernhard, ich habe jetzt endlich das Handbuch von Richter erwerben können. Wie du schon angemerkt hast, ein muss für jeden Sammler von Barfrankatur. Beantwortet viele meiner Fragen.
Konnte zwischenzeitlich eine ganz interessante Verfügung von damals betr. Handhabung Freimachungen finden, die ich mal anfüge.
Da wird zwar nicht ausgesagt, dass privat hergestellte Postkarten auch zu den Notausgaben zählen, allerdings wurden diese vor dem 22.8.45 als Massenpostkarten von Firmen an den PÄ zugelassen. Ich hoffe ich habe richtig zitiert.
Man kann einem Kind viele Namen geben, aber solange es keinen eindeutigen Beleg dafür gibt, das private Postkarten in diesem Zeitraum auch als Notausgabe betitelt werden, bleiben es eben nur Barfrankaturen. Stell ich mal so in den Raum.
Einen lieben Sammlergruß von Dieter.