Thema: Bezug von Dienstmarken in Bayern und im Deutschen Reich
bayern klassisch Am: 04.09.2024 17:46:03 Gelesen: 577# 2@  
@ notna1 [#1]

Für Bayern galt, dass nur Behörden diese bei der Materialverwaltung anfordern und dadurch auch verrechnen konnten. Die Abgabe an Private war nicht möglich bzw. verboten.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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